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Dr. Chris Shoemaker legt die Hand auf die Bibel und schwört die Wahrheit zu sagen. Er erzählt von einer Studie, die von der britischen Regierung in Auftrag gegeben wurde und die über ein Sterberisiko von über 8.000 % bei Kindern berichtet, die mit m-RNA geimpft wurden. Erfahren Sie in dieser Sendung weitere schockierende Details dieser Studie. Danke an Dr. Bodo Schiffmann, der diese Sendung übersetzt hat.
Untertitel53 Jahre technologischer Fortschritt und wir waren immer noch nicht zurück auf dem Mond?! Dieses verblüffende Interview mit dem Filmemacher und Autor Bart Sibrel könnte Ihnen helfen zu verstehen, warum. Seine umfangreichen Recherchen über die NASA und die erste Mondlandung, einschließlich der Aussagen von Augenzeugen, zeigen Ergebnisse, von denen die meisten Menschen bis heute nichts wissen. Sehen Sie sich dieses Interview an und geben Sie es an alle weiter, die Sie kennen! Denn Wissen ist Macht!
UntertitelAm 26. April 2025 jährt sich die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zum 39. Mal. Die Weltgemeinschaft wird über die wahren Hintergründe dieser Katastrophe belogen. Laut dem US-Skalarwaffen-Experten Oberst-Leutnant Tom Bearden verursachten geheime Wetterwaffensysteme den Reaktor-GAU! Diese Kla.tv- Dokumentation bringt die Beweise und Zeugen für die Existenz dieser Geheimwaffen ans Licht: Ein hochbrisanter Bericht des EU-Parlaments, die UN-ENMOD-Konvention, Ex-US-Verteidigungsminister Dr. William Cohen und russische Wissenschaftler. Diese in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelten Geheimwaffen-Systeme bedrohen heute alles Leben auf diesem Planeten. Da diese Geheimwaffensysteme von den Massenmedien kategorisch verschwiegen werden, ist die Weiterverbreitung dieser Enthüllungsdoku das Gebot der Stunde!
UntertitelIm Interview mit Kla.TV berichtet der langjährige Universitätsprofessor und viel zitierte Virologe Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi, dass es nun schwarz auf weiß belegt sei, dass die Corona-Impfungen Herzmuskelentzündungen verursachen. Und er geht noch weiter: Es gebe nichts in der Welt, was eine Myokarditis so häufig verursache wie die Impfung. Und jede Myokarditis sei lebensverkürzend!
Untertitel„Die Mächtigen können nur machen, was sie wollen, weil wir sie machen lassen, weil wir sie nicht zur Rechenschaft ziehen, weil wir auf der Couch sitzen und meckern. Und sobald wir den Aberglauben abgelegt haben und sie kontrollieren und in Haftung nehmen und auch es selbst machen im Zweifelsfall, auch selbst mitdenken, selbst mitbestimmen, wird sich das ändern.“ So Stefanie Tsomakaeva im Interview mit kla.TV. Ihr konkreter und einfach umzusetzender Verbesserungsvorschlag ist die Einführung einer Politikerhaftung. Warum dies nötig ist und wie das geht, erfahren Sie hier. Bei klaTV.
UntertitelEine Pflegerin aus Deutschland klagte gegen ein 2022 ausgesprochenes Tätigkeitsverbot. Aus Sicht des zuständigen Verwaltungsgerichts verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. Nimmt nun auch das Bundesverfassungsgericht die Erkenntnisse aus den freigeklagten RKI-Files zum Anlass, die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu überdenken? Kla.TV berichtet für Sie über die inzwischen getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
UntertitelBundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprach sich für eine Corona-Aufarbeitung aus. Doch sprach er mit keinem Wort die freigeklagten Protokolle des Robert-Koch Instituts an, die klar belegen, dass zu keinem Zeitpunkt der angeblichen Pandemie eine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung existierte und dass nie das medizinische Erfordernis für die verhängten Coronamaßnahmen bestand. Es handelte sich einzig um eine politisch vorangetriebene Agenda. Genau hier muss aber eine wahrhaftige Aufarbeitung ansetzen, damit das ganze Land nie wieder auf eine arglistig gestellte Falle dieser Art reinfällt.
UntertitelEin am 4. November 2024 gesprochenes Gerichtsurteil verleiht den veröffentlichten RKI-Protokollen noch mehr Gewicht in der Aufarbeitung der Corona-Verbrechen. „Das Robert-Koch-Institut spielte eine herausragende Rolle im Management der sogenannten Corona-Pandemie. Es sollte die Politik wissenschaftlich fundiert beraten. Tatsächlich erhielt das RKI jedoch Weisungen, was es zu raten hatte, um politische Entscheidungen zu legitimieren.“ So Prof. Dr. Sönnichsen in seinem leicht verständlichen Vortrag, in dem er sich auf drei wesentliche Punkte aus den RKI-Files beschränkt. Er zeigt eindrücklich auf, dass das RKI über die wissenschaftliche Faktenlage Bescheid wusste und diese zugunsten der politischen Vorgaben missachtete.
UntertitelMarvin Haberland, Pressesprecher von Next Level, legt im Interview mit Kla.TV dar, dass die Virenforschung bis dato keinen wissenschaftlichen Virennachweis erbringen konnte. Zudem konnte wissenschaftlich nie geklärt werden, wie Ansteckung funktioniert. Denn unzählige gezielte Ansteckungsversuche scheiterten kläglich. Und doch geben Medizin und Pharma-Forschung vor, genau Bescheid zu wissen.
UntertitelVerschiedentlich wird kontrovers diskutiert, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Staat, habe lediglich ein Grundgesetz, aber keine Verfassung, habe keinen Friedensvertrag, habe auch keine geregelten Staatsgrenzen und sei nicht souverän. Deutsche seien zudem sogar staatenlos. Schauen Sie selbst Dr. Haugs hochinteressante Antworten.
UntertitelKrieg ist kein Schicksal. Krieg ist eine Entscheidung. Die Schweiz hat die Wahl, ihre Neutralität zu behalten oder sich an Krieg und Tod mitschuldig zu machen. Jedoch hängt die Schweizer Neutralität an einem seidenen Faden – Waffenlieferungen sollen ermöglicht werden und Sanktionen werden verhängt. Doch die Neutralität ist der wirksamste Schutz vor Konflikt und Krieg. Verbreiten Sie diese Sendung und helfen Sie mit, das Schweizer Volk zu informieren, damit die Abstimmung zur Neutralitätsinitiative gewonnen wird. Nur so kann die Schweizer Neutralität bewahrt und Kriegsschuld verhindert werden!
UntertitelDeutschland steht heute vor einer eskalierenden Kriegsgefahr – das Säbelrasseln wird lauter, die Rüstungsindustrie zieht an, und über 100 US-Militärbasen sind weiterhin in Deutschland aktiv. Schon vor 2 Jahren waren wir für Sie in Wiesbaden-Erbenheim, um die entscheidende Rolle der dortigen US-Basis im Ukraine-Konflikt zu beleuchten. Damals sprachen wir mit Bürgern vor Ort, ob sie eine Eskalation befürchteten. Heute ist die Lage brisanter denn je. Diese Sendung bringt wichtige Fakten zu Deutschlands Souveränität und Sicherheit – jetzt einschalten und sich eine eigene Meinung bilden!
UntertitelDie UN-Agenda 2030 zeigt, dass die Gentechnik mit all ihren Risiken weltweit gefördert werden soll. Wo in Zukunft Gentechnik drin ist, soll aber nicht mehr Gentechnik drauf stehen. – Und außerdem wollen riesige Konzerne den Agrarsektor übernehmen. Eine Schweizer Initiative gibt die Möglichkeit, diesen Plänen einen Strich durch die Rechnung zu machen und die Gentech-Pläne der Agenda 2030 zu bremsen!
UntertitelWie erwartet: Das „fortschrittlich“ gedachte Selbstbestimmungsgesetz erweist sich als Desaster! Nun verschaffen sich biologische Männer, die sich als Transfrau sehen, dreist den Zugang zu sensiblen Einrichtungen wie Toiletten, Saunen, Umkleiden und Duschen … und die Mainstream-Medien schweigen.
Untertitel
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20.03.2018 | www.kla.tv/12148
In Frankreich hat ein Staatsanwalt den Vergewaltigungsvorwurf gegen einen 28-jährigen Mann mit der Begründung fallen gelassen, die elfjährige Sarah sei angeblich damit einverstanden gewesen. Der Mann ist jetzt nur noch des sexuellen Übergriffs auf eine Minderjährige angeklagt. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass Sarah den sexuellen Handlungen zugestimmt habe und nicht gezwungen worden sei, Geschlechtsverkehr zu haben. Sie folgte laut Einschätzung der französischen Behörden „bereitwillig dem Angeklagten". Armelle Le Bigot Macaux, Leiterin der Kinderrechtsgruppe Cofrade, argumentiert: „Es ist wirklich erschreckend, dass die Staatsanwaltschaft glaubt, dass ein elfjähriges Mädchen das Urteilsvermögen eines Erwachsenen haben soll.“ Die meisten Staaten Europas kennen ein Schutzalter, das eine Grenze bei 14 bis 17 Jahren festlegt. Bei allen Sexualhandlungen Erwachsener gegenüber Personen im Schutzalter besteht die unbestrittene Annahme, dass ein Kind nicht einwilligen kann. Wie konnte es trotzdem zu dieser Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft kommen, dass die sexuellen Handlungen zwischen dem erwachsenen Mann und dem elfjährigen Mädchen einvernehmlich gewesen sein sollen? Werfen wir dazu einen Blick auf die Diskussion über die schulische Sexualerziehung nach den WHO-Standards in Europa. Dr. Maurice Berger hat als Sprecher einer Gruppe aus 20 Ärzten, Psychiatern, klinischen Psychologen und Traumaspezialisten im Juni 2017 einen Alarmruf in Form einer Petition an die französische Gesellschaft abgegeben. Sie warnen ausdrücklich vor den verheerenden Folgen für Kinder aufgrund der „WHO-Standards für die Sexualaufklärung in Europa“. Die darin propagierte Sexualaufklärung ab Vorschulalter basiert auf der Annahme, ein Kind sei von Geburt an ein sexuelles Wesen, habe sexuelle Bedürfnisse und demzufolge ein Recht auf Sexualität. So heißt es im Vorwort der WHO-Standards: „Der ganzheitliche Ansatz (der Sexualpädagogik) begreift Sexualität als menschliches Potenzial, als allgemeine Lebensenergie und hilft Kindern und Jugendlichen, grundlegende Fähigkeiten zu entwickeln, mit deren Hilfe sie ihre Sexualität und ihre Beziehungen in den verschiedenen Entwicklungsphasen selbst bestimmen können. Dies bestärkt sie darin, ihre Sexualität und Partnerschaften in einer erfüllenden und verantwortlichen Weise zu leben.“ Diese WHO-Standards werden nicht nur in Frankreich, sondern auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz umgesetzt, finanziert mit Steuergeldern, so zum Beispiel in der Schweiz: Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) finanziert seit Jahren „Sexuelle Gesundheit Schweiz“ in Millionenhöhe. Gemeinsam mit einer Allianz für Sexualaufklärung will das BAG die WHO-Standards in der Schweiz durchsetzen. Die promovierte Psychologin und Fachbuchautorin Ariane Bilheran hat die einzelnen Textpassagen der WHO-Standards minutiös analysiert und kommentiert. Sie warnt, dass die Inhalte der Aufklärung nichts mit dem eigentlichen Kinderschutz zu tun hätten, wie er beispielsweise in Art. 11, Abs.1 der Schweizer Bundesverfassung festgelegt ist. Zitat: „Sondern es geht dabei nur darum, die Prävention [das meint hier die frühkindliche sexuelle Aufklärung] als perversen Vorwand zu benutzen, um Ideologien und pädophiles Verhalten durchzudrücken.“ Untersucht man das Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir!“ des Kinderschutzes Schweiz, findet man dieses Argument bestätigt. Das Programm richtet sich an Kinder der Unterstufe, also an 6- bis 9-Jährige. Die Präventionsbotschaften richten sich ausschließlich an das Kind, selber zu bestimmen, welche Berührungen es mag und welche nicht. Damit ist das Kind sich selber ausgeliefert und es wird angenommen, dass das Kind in diesem Alter das dazu nötige Urteilsvermögen hat. Die ausschlaggebenden Argumente der Pädophilen-Organisationen zur Legalisierung der „gewaltfreien“ Pädophilie sind das Recht der Kinder auf Sexualität und die Einvernehmlichkeit. So lautet die Forderung der AHS (Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität) in dem „Positionspapier von 1988 zur Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern“: „Gleichberechtigte, einvernehmliche und verantwortliche sexuelle Handlungen dürfen ‒ weil sie nicht schädigen ‒ auch zwischen Erwachsenen und Kindern nicht mehr strafbar sein.“ Ariane Bilheran kommt zum Schluss, dass bei der Erstellung der WHO-Standards international bestens vernetzte Pädophilen-Netzwerke mitgewirkt haben müssen, damit so der Weg freigemacht werden soll, zukünftig den gesetzlichen Schutz der Kinder und Minderjährigen abzuschaffen. Dieser neueste Gerichtsfall in Frankreich zeigt auf, dass gerade diese Forderungen der Pädophilen-Organisationen nun in ersten Schritten erfüllt werden. Die bereits gängige Praxis der WHO-Sexualpädagogik trägt ihre ersten Früchte. Politik, Bildungsbehörden und Eltern sind aufgerufen, noch geltendes Recht zum Schutz der Kinder und Jugendlichen einzufordern, wie dies zum Beispiel in der Schweizer Bundesverfassung festgehalten ist: Art. 11/ Abs. 1 „Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.“
von af.
http://schutzinitiative.ch/1838/schutzinitiative-aktuell-ausgabe-nr-21-september-2017
https://www.sante-sexuelle.ch/wp-content/uploads/2013/04/Standards-Sexualaufkl%C3%A4rung-OMS.pdf
https://www.sante-sexuelle.ch/uber-uns/stiftung/jahresbericht/
http://ahsga.ch/wp-content/uploads/2012/10/Grundlagenpapier-Sexualp%C3%A4dagogik-Hoschule-Luzern.pdf
https://web.archive.org/web/20140410162832/http://www.ahs-online.de/wb/pages/veroeffentlichungen/sexualitaet-zwischen-kind-und-erwachsenen.php
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter