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Gedenken zum 5. Todestag: Lübcke muss weiterhin für Hetze gegen „rechts“ herhalten
Politik und Leitmedien warnen aktuell unter Bezugnahme auf den Mordfall Lübcke vor einem angeblich drastischen Anstieg von Hass und Hetze und vor einem vermeintlich zunehmenden Rechtsradikalismus. Dieser soll vermehrt auch von Parteien, wie z.B. von der AfD, ausgehen. Doch Halt! Hier braucht es einen kritisch-wachsamen Blick, um nicht selbst zum Opfer einer Manipulation und zum Handlanger einer Agenda zu werden!
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Anlässlich des 5. Jahrestags des Attentates auf Walter Lübcke am 2. Juni 2019 zeigen wir Ausschnitte aus unserer Dokumentation „Tiefer Staat“ (www.kla.tv/16518) Diese immer noch sehr aktuelle Dokumentation soll das Bewusstsein dafür schärfen, dass Politik, mediale Kampagnen und sogar Attentate weder zufällig noch willkürlich, sondern – laut fundierten Recherchen – nahezu lückenlos nach einer vorgefassten Agenda abzulaufen scheinen. Politik und Leitmedien warnen aktuell unter Bezugnahme auf den Mordfall Lübcke vor einem angeblich drastischen Anstieg von Hass und Hetze und vor einem vermeintlich zunehmenden Rechtsradikalismus, der vermehrt auch von Parteien, wie z.B. von der AfD, ausgehen soll. Dass es hier aber eines kritisch-wachsamen Blickes bedarf, um die wirklichen Zusammenhänge und Hintergründe zu erfassen, zeigen die sorgfältig recherchierten Fakten in der nachfolgenden Kurzversion der Kla.TV-Dokumentation „Tiefer Staat“.
Was ist der „Tiefe Staat“?
Nach der Ermordung des deutschen CDU-Politikers Dr. Walter Lübcke Anfang Juni 2019 überschlugen sich wochenlang die Meldungen über die Hintergründe der Mordtat. Als Tatmotiv gilt „Hass von rechts“, den sich Lübcke durch eine Äußerung im Jahr 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise zugezogen haben soll. Sofort vermittelten die Leitmedien ein fixes Bild: „Der Rechtsterror ist die Gefahr Nummer 1“. Noch in den 1980ern wurde der Linksterrorismus als „Staatsfeind Nr. 1“ bezeichnet. Wie konnte sich die öffentliche Sichtweise um 180° drehen? Sollen hier möglicherweise die Feindbilder „Rechtsterrorismus“ und „Linksterrorismus“ von ganz anderen Kräften ablenken, die im Hintergrund den Rechtsstaat und die Demokratie torpedieren?
Der renommierte Schweizer Historiker und Friedensforscher Dr. Daniele Ganser spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten „Tiefen Staat“, der mit verdeckter Kriegsführung und Operationen unter falscher Flagge die demokratischen Strukturen weltweit unterwandert hat.
Was ist der Tiefe Staat? Der Begriff „Tiefer Staat“ beschreibt seit den 1970er Jahren demokratisch nicht legitimierte Macht- und Entscheidungsstrukturen in Geheimdiensten, Militär, Politik und Justiz. Seit den 1990er Jahren wurden weltweit agierende Netzwerke enttarnt, die im Verborgenen die Interessen einer heimlichen Machtelite verfolgen. Egal, welche politische Partei aktuell regiert, unter dem Deckmantel der Demokratie wurde und wird unbemerkt die Verwirklichung lang angelegter Pläne* vorangetrieben. Das Ziel sei die Machtausweitung und Geldanhäufung bei den global dominierenden Familien (z.B. Rothschilds, Rockefellers).
Beispiel 1: Verstrickungen deutscher Staatsorgane in den Fall NSU
In den Jahren 2000 bis 2006 wurden die sogenannten „Dönermorde“ begangen, für die man ausschließlich die rechte Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ – kurz: NSU – um Beate Zschäpe verantwortlich machte. Verschiedene investigative Journalisten, wie z.B. Jürgen Elsässer, untersuchten den Fall, indem sie u.a. Gerichtsprotokolle auswerteten. Es kam zum Vorschein, dass staatliche Organe, wie z. B. der Thüringer Verfassungsschutz, in den Fall NSU involviert waren. So war der Verfassungsschützer Andreas Temme nachweislich am Aufbau des NSU-Netzwerks und, direkt oder indirekt, an der Ausführung der genannten Dönermorde beteiligt, was aber juristisch nie gründlich aufgearbeitet wurde. Dem Thüringer Verfassungsschutz ist nachzuweisen, dass er maßgeblich an der Finanzierung und dem Aufbau des rechten Netzwerkes um den NSU herum beteiligt war. Auch fand im Umfeld des NSU ein rätselhaftes Zeugensterben statt. Besonders brisant ist die Tatsache, dass 19 Akten des NSU-Falles vernichtet und die verbliebenen Akten zunächst mit einer Sperrfrist von 120 Jahren belegt wurden. Diese Sperrfrist wurde nachträglich bis zum Jahr 2044 verkürzt. Versucht hier der deutsche Staat, eine Verstrickung in die NSU-Affäre zu vertuschen?
Beispiel 2: Mordfall Lübcke: Ungereimtheiten und Instrumentalisierung durch Politik und Medien
Seit der Ermordung des CDU-Politikers und Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke überschlagen sich die Meldungen und Kommentare über die Hintergründe dieser Mordtat. Laut offiziellen Angaben wurde Lübcke in der Nacht zum 2. Juni auf der Terrasse seines Anwesens durch einen Kopfschuss getötet. Der Täter soll ein Rechtsextremer namens Stephan E. sein. Als mögliches Tatmotiv gilt „Hass von rechts“, den der Politiker sich unter anderem durch eine Äußerung auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise zugezogen haben soll. Obwohl die Ermittlungen bisher noch keine klaren Schlüsse zulassen, vermitteln die Schlagzeilen der Medien bereits ein fixfertiges Bild: „Der Rechtsterror ist die Gefahr Nummer 1“.
Zweifelsohne ist tatsächlicher Terror aus Hass durch Rechts- oder Linksextremisten frag- und vorbehaltlos aufs Schärfste zu verurteilen und zu ahnden.
Doch kann der gewaltsame Tod Walter Lübckes tatsächlich eindeutig und ausschließlich einem rechtsextremen Hintergrund zugeschrieben werden? Zumindest einige Zusammenhänge werfen gewichtige Fragen auf:
1. Gefunden worden sei der Tote Walter Lübcke von seinem Sohn, der nicht etwa den Notarzt, sondern einen befreundeten Sanitäter von der gerade gegenüber stattfindenden Kirmesfeier herbeirief. Wie sich herausstellte, manipulierte dieser den Tatort, indem er Blut- und damit möglicherweise auch sonstige Spuren beseitigte. Die erst viel später eintreffenden Rettungskräfte nahmen Walter Lübcke mit, wobei erst im Krankenhaus die Einschussstelle im Kopf entdeckt worden sein soll.
2. Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme, der bereits bei den Morden des rechten Netzwerkes NSU – sprich Nationalsozialistischer Untergrund – zwischen den Jahren 2000 und 2006 eine dubiose Rolle spielte, wechselte später in die Regierungsbehörde von Walter Lübcke. Temme war nachweislich am Aufbau des NSU-Netzwerks und an der Ausführung der Morde direkt oder indirekt beteiligt. Die Mordserie an zehn überwiegend türkischen Opfern wurde ausschließlich dem rechten Netzwerk zugeordnet. Eine wirkliche Aufklärung der Morde wurde seitens des Staates massiv behindert. Ende 2011 vernichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz mindestens 19 der brisanten Akten, und auf den verbliebenen liegt eine Sperrfrist von 120 Jahren. Rund um den NSU-Prozess gab es ein auffälliges Zeugensterben von über einem Dutzend Personen. Denkwürdig ist, dass nun im Mordfall Lübcke erneut einer von Temmes V-Männern mit dem Beschuldigten Stephan E. in enger Verbindung steht.
3. Dem NSU-Untersuchungsausschuss lagen im Jahr 2015 Akten vor, in denen sich „ein geheim eingestuftes Dokument mit relevanten Informationen“ zu dem im Fall Lübcke tatverdächtigen Stephan E. befand. Wie der Hessische Rundfunk berichtete, gäbe es im Landesamt für Verfassungsschutz jedoch keine Personalakte mehr über den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten. Die Fakten sind also alles andere als eindeutig. Dennoch wird ausschließlich gegen „rechts“ ermittelt.
Doch welche anderen möglichen Tatmotive gibt es im Mordfall Lübcke?
1. In Lübckes Regierungspräsidium werden unter anderem Genehmigungen für Windkraftanlagen erteilt. Im Zuge dieser Genehmigungen habe es in Lübckes Amtszeit immer wieder Konflikte gegeben, unter anderem, weil Lübckes Söhne selbst Betreiber mehrerer Wind- und Solarparks sind. Als Regierungspräsident genehmigte Lübcke sehr „engagiert“ Windkraftanlagen, unter anderem auch in bedeutenden Naturschutzgebieten, was ihm teils wütende Proteste einbrachte.
2. Auch eine Bluttat der kalabrischen Mafia Ndrangheta ist denkbar. Diese ist seit Jahren in Kassel aktiv. Der Ndrangheta ist nachzuweisen, dass sie vor allem über Windkraftanlagen Geldwäsche von Milliardenbeträgen aus Drogen-, Waffen-, Rotlicht- und Wettbürogeschäften betreiben, weshalb bereits 2013 eine bundesweite Razzia durchgeführt wurde.
Zusammenfassend kommen verschiedene Aufklärungsplattformen zu dem Schluss, dass die Faktenlage im Mordfall Lübcke äußerst unklar bis widersprüchlich ist. Dennoch werden bisher ausschließlich „Rechtsextreme“ für den Mord verantwortlich gemacht und seitens der Politik schon mal Konsequenzen gezogen. So will Bundesinnenminister Horst Seehofer den „Kampf gegen den Rechtsextremismus“ deutlich verstärken…
In welche Richtung diese Konsequenzen aber eigentlich zielen, daran lassen Schlagzeilen wie diese keinen Zweifel: Die FAZ vom 19. Juni: „Mord an Walter Lübcke – CDU weist AfD Mitverantwortung zu“ oder ZEIT ONLINE: „Annegret Kramp-Karrenbauer gibt AfD Mitschuld am Tod von Walter Lübcke“. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD Johannes Kahrs fordert per Twitter: „… AfD verbieten, dann AfD-Mitglieder aus dem Beamtenverhältnis entlassen.“
Diese Äußerungen knüpfen an der kritischen Haltung der AfD zur Migrationspolitik der Bundesregierung an, die völlig undifferenziert mit Ausländerhass gleichgesetzt wird, welcher den Nährboden für diesen Mord gebildet habe. Solche zur „großen Gefahr von rechts“ aufgeblasenen medialen Inszenierungen wie die NSU-Morde und der Lübcke-Mord sollen ganz offensichtlich als Rechtfertigung von Zensur, Überwachung, Sanktionierung und Verbot von Parteien, wie z.B. der AfD, Aufklärungsbewegungen und freien Medien bis hin zum Ausschluss von Systemkritikern aus der Gesellschaft dienen.
Sendungstext
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10.06.2024 | www.kla.tv/29343
Anlässlich des 5. Jahrestags des Attentates auf Walter Lübcke am 2. Juni 2019 zeigen wir Ausschnitte aus unserer Dokumentation „Tiefer Staat“ (www.kla.tv/16518) Diese immer noch sehr aktuelle Dokumentation soll das Bewusstsein dafür schärfen, dass Politik, mediale Kampagnen und sogar Attentate weder zufällig noch willkürlich, sondern – laut fundierten Recherchen – nahezu lückenlos nach einer vorgefassten Agenda abzulaufen scheinen. Politik und Leitmedien warnen aktuell unter Bezugnahme auf den Mordfall Lübcke vor einem angeblich drastischen Anstieg von Hass und Hetze und vor einem vermeintlich zunehmenden Rechtsradikalismus, der vermehrt auch von Parteien, wie z.B. von der AfD, ausgehen soll. Dass es hier aber eines kritisch-wachsamen Blickes bedarf, um die wirklichen Zusammenhänge und Hintergründe zu erfassen, zeigen die sorgfältig recherchierten Fakten in der nachfolgenden Kurzversion der Kla.TV-Dokumentation „Tiefer Staat“. Was ist der „Tiefe Staat“? Nach der Ermordung des deutschen CDU-Politikers Dr. Walter Lübcke Anfang Juni 2019 überschlugen sich wochenlang die Meldungen über die Hintergründe der Mordtat. Als Tatmotiv gilt „Hass von rechts“, den sich Lübcke durch eine Äußerung im Jahr 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise zugezogen haben soll. Sofort vermittelten die Leitmedien ein fixes Bild: „Der Rechtsterror ist die Gefahr Nummer 1“. Noch in den 1980ern wurde der Linksterrorismus als „Staatsfeind Nr. 1“ bezeichnet. Wie konnte sich die öffentliche Sichtweise um 180° drehen? Sollen hier möglicherweise die Feindbilder „Rechtsterrorismus“ und „Linksterrorismus“ von ganz anderen Kräften ablenken, die im Hintergrund den Rechtsstaat und die Demokratie torpedieren? Der renommierte Schweizer Historiker und Friedensforscher Dr. Daniele Ganser spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten „Tiefen Staat“, der mit verdeckter Kriegsführung und Operationen unter falscher Flagge die demokratischen Strukturen weltweit unterwandert hat. Was ist der Tiefe Staat? Der Begriff „Tiefer Staat“ beschreibt seit den 1970er Jahren demokratisch nicht legitimierte Macht- und Entscheidungsstrukturen in Geheimdiensten, Militär, Politik und Justiz. Seit den 1990er Jahren wurden weltweit agierende Netzwerke enttarnt, die im Verborgenen die Interessen einer heimlichen Machtelite verfolgen. Egal, welche politische Partei aktuell regiert, unter dem Deckmantel der Demokratie wurde und wird unbemerkt die Verwirklichung lang angelegter Pläne* vorangetrieben. Das Ziel sei die Machtausweitung und Geldanhäufung bei den global dominierenden Familien (z.B. Rothschilds, Rockefellers). Beispiel 1: Verstrickungen deutscher Staatsorgane in den Fall NSU In den Jahren 2000 bis 2006 wurden die sogenannten „Dönermorde“ begangen, für die man ausschließlich die rechte Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ – kurz: NSU – um Beate Zschäpe verantwortlich machte. Verschiedene investigative Journalisten, wie z.B. Jürgen Elsässer, untersuchten den Fall, indem sie u.a. Gerichtsprotokolle auswerteten. Es kam zum Vorschein, dass staatliche Organe, wie z. B. der Thüringer Verfassungsschutz, in den Fall NSU involviert waren. So war der Verfassungsschützer Andreas Temme nachweislich am Aufbau des NSU-Netzwerks und, direkt oder indirekt, an der Ausführung der genannten Dönermorde beteiligt, was aber juristisch nie gründlich aufgearbeitet wurde. Dem Thüringer Verfassungsschutz ist nachzuweisen, dass er maßgeblich an der Finanzierung und dem Aufbau des rechten Netzwerkes um den NSU herum beteiligt war. Auch fand im Umfeld des NSU ein rätselhaftes Zeugensterben statt. Besonders brisant ist die Tatsache, dass 19 Akten des NSU-Falles vernichtet und die verbliebenen Akten zunächst mit einer Sperrfrist von 120 Jahren belegt wurden. Diese Sperrfrist wurde nachträglich bis zum Jahr 2044 verkürzt. Versucht hier der deutsche Staat, eine Verstrickung in die NSU-Affäre zu vertuschen? Beispiel 2: Mordfall Lübcke: Ungereimtheiten und Instrumentalisierung durch Politik und Medien Seit der Ermordung des CDU-Politikers und Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke überschlagen sich die Meldungen und Kommentare über die Hintergründe dieser Mordtat. Laut offiziellen Angaben wurde Lübcke in der Nacht zum 2. Juni auf der Terrasse seines Anwesens durch einen Kopfschuss getötet. Der Täter soll ein Rechtsextremer namens Stephan E. sein. Als mögliches Tatmotiv gilt „Hass von rechts“, den der Politiker sich unter anderem durch eine Äußerung auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise zugezogen haben soll. Obwohl die Ermittlungen bisher noch keine klaren Schlüsse zulassen, vermitteln die Schlagzeilen der Medien bereits ein fixfertiges Bild: „Der Rechtsterror ist die Gefahr Nummer 1“. Zweifelsohne ist tatsächlicher Terror aus Hass durch Rechts- oder Linksextremisten frag- und vorbehaltlos aufs Schärfste zu verurteilen und zu ahnden. Doch kann der gewaltsame Tod Walter Lübckes tatsächlich eindeutig und ausschließlich einem rechtsextremen Hintergrund zugeschrieben werden? Zumindest einige Zusammenhänge werfen gewichtige Fragen auf: 1. Gefunden worden sei der Tote Walter Lübcke von seinem Sohn, der nicht etwa den Notarzt, sondern einen befreundeten Sanitäter von der gerade gegenüber stattfindenden Kirmesfeier herbeirief. Wie sich herausstellte, manipulierte dieser den Tatort, indem er Blut- und damit möglicherweise auch sonstige Spuren beseitigte. Die erst viel später eintreffenden Rettungskräfte nahmen Walter Lübcke mit, wobei erst im Krankenhaus die Einschussstelle im Kopf entdeckt worden sein soll. 2. Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme, der bereits bei den Morden des rechten Netzwerkes NSU – sprich Nationalsozialistischer Untergrund – zwischen den Jahren 2000 und 2006 eine dubiose Rolle spielte, wechselte später in die Regierungsbehörde von Walter Lübcke. Temme war nachweislich am Aufbau des NSU-Netzwerks und an der Ausführung der Morde direkt oder indirekt beteiligt. Die Mordserie an zehn überwiegend türkischen Opfern wurde ausschließlich dem rechten Netzwerk zugeordnet. Eine wirkliche Aufklärung der Morde wurde seitens des Staates massiv behindert. Ende 2011 vernichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz mindestens 19 der brisanten Akten, und auf den verbliebenen liegt eine Sperrfrist von 120 Jahren. Rund um den NSU-Prozess gab es ein auffälliges Zeugensterben von über einem Dutzend Personen. Denkwürdig ist, dass nun im Mordfall Lübcke erneut einer von Temmes V-Männern mit dem Beschuldigten Stephan E. in enger Verbindung steht. 3. Dem NSU-Untersuchungsausschuss lagen im Jahr 2015 Akten vor, in denen sich „ein geheim eingestuftes Dokument mit relevanten Informationen“ zu dem im Fall Lübcke tatverdächtigen Stephan E. befand. Wie der Hessische Rundfunk berichtete, gäbe es im Landesamt für Verfassungsschutz jedoch keine Personalakte mehr über den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten. Die Fakten sind also alles andere als eindeutig. Dennoch wird ausschließlich gegen „rechts“ ermittelt. Doch welche anderen möglichen Tatmotive gibt es im Mordfall Lübcke? 1. In Lübckes Regierungspräsidium werden unter anderem Genehmigungen für Windkraftanlagen erteilt. Im Zuge dieser Genehmigungen habe es in Lübckes Amtszeit immer wieder Konflikte gegeben, unter anderem, weil Lübckes Söhne selbst Betreiber mehrerer Wind- und Solarparks sind. Als Regierungspräsident genehmigte Lübcke sehr „engagiert“ Windkraftanlagen, unter anderem auch in bedeutenden Naturschutzgebieten, was ihm teils wütende Proteste einbrachte. 2. Auch eine Bluttat der kalabrischen Mafia Ndrangheta ist denkbar. Diese ist seit Jahren in Kassel aktiv. Der Ndrangheta ist nachzuweisen, dass sie vor allem über Windkraftanlagen Geldwäsche von Milliardenbeträgen aus Drogen-, Waffen-, Rotlicht- und Wettbürogeschäften betreiben, weshalb bereits 2013 eine bundesweite Razzia durchgeführt wurde. Zusammenfassend kommen verschiedene Aufklärungsplattformen zu dem Schluss, dass die Faktenlage im Mordfall Lübcke äußerst unklar bis widersprüchlich ist. Dennoch werden bisher ausschließlich „Rechtsextreme“ für den Mord verantwortlich gemacht und seitens der Politik schon mal Konsequenzen gezogen. So will Bundesinnenminister Horst Seehofer den „Kampf gegen den Rechtsextremismus“ deutlich verstärken… In welche Richtung diese Konsequenzen aber eigentlich zielen, daran lassen Schlagzeilen wie diese keinen Zweifel: Die FAZ vom 19. Juni: „Mord an Walter Lübcke – CDU weist AfD Mitverantwortung zu“ oder ZEIT ONLINE: „Annegret Kramp-Karrenbauer gibt AfD Mitschuld am Tod von Walter Lübcke“. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD Johannes Kahrs fordert per Twitter: „… AfD verbieten, dann AfD-Mitglieder aus dem Beamtenverhältnis entlassen.“ Diese Äußerungen knüpfen an der kritischen Haltung der AfD zur Migrationspolitik der Bundesregierung an, die völlig undifferenziert mit Ausländerhass gleichgesetzt wird, welcher den Nährboden für diesen Mord gebildet habe. Solche zur „großen Gefahr von rechts“ aufgeblasenen medialen Inszenierungen wie die NSU-Morde und der Lübcke-Mord sollen ganz offensichtlich als Rechtfertigung von Zensur, Überwachung, Sanktionierung und Verbot von Parteien, wie z.B. der AfD, Aufklärungsbewegungen und freien Medien bis hin zum Ausschluss von Systemkritikern aus der Gesellschaft dienen.
von kno./ag./mik./mol./ts./hm.
– ab Minute 10:09 Scholz und Steinmeier rufen zu Kampf gegen Hass und Gewalt auf https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/walter-luebcke-ermordung-rechte-gewalt-hass-scholz-steinmeier
Auszüge aus dem Dokumentarfilm „Tiefer Staat“ www.kla.tv/16518
Wichtige Quellen zum weiteren Recherchieren: Jasinna: Gedanken zum Mord an Walter Lübcke https://www.youtube.com/watch?v=9K9JkbPArCg
Prozess um Lübcke-Mord: Welche Rolle spielen Verfassungsschützer? https://www.compact-online.de/auftakt-zum-luebcke-prozess-welche-rolle-spielen-verfassungsschuetzer/
Urteil im Fall Lübcke: Offene Fragen um die Rolle des Verfassungsschutzes https://www.compact-online.de/urteil-im-fall-luebcke-offene-fragen-um-die-rolle-des-verfassungsschutzes/
Lübcke-Mord, NSU und Ex-Verfassungsschützer Temme: Gibt es weitere Verbindungen? https://www.compact-online.de/luebcke-mord-nsu-und-ex-verfassungsschuetzer-temme-gibt-es-weitere-verbindungen/