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Staat zahlt Herstellern Impf-Prozesse – Geschädigte sehen in die Röhre
Wir erinnern uns alle noch gut an den Druck, den Staat, Arbeitgeber und Medien auf Menschen ausgeübt haben, die sich keine Covid-Spritze geben lassen wollten. Nun zeigt sich, dass diese Impfungen häufig schwere Schäden verursacht haben und immer noch verursachen. Anwalt Tobias Ulbrich vertritt einen großen Teil der Opfer, die auf Schadensersatz klagen wollen. Milena Preradovic hat den Anwalt interviewt und berichtet über skandalöse Prozessbedingungen und mögliche Erfolgsaussichten der Impfgeschädigten.
[weiterlesen]
Die freie Journalistin Milena Preradovic berichtete am 13. Juli 2023 auf Reitschuster.de in einem Gastbeitrag Folgendes:
„Wir erinnern uns alle noch gut an den Druck, den Staat, Arbeitgeber und Medien auf Menschen ausgeübt haben, die sich keine Covid-Spritze geben lassen wollten. Ausgrenzung, Beschimpfung – die Ungeimpften waren quasi Rechtlose.
Nun zeigt sich, dass diese Impfung nicht nur selten, sondern durchaus häufig schwere Schäden verursacht hat und immer noch verursacht. Anwalt Tobias Ulbrich vertritt einen großen Teil der Opfer, die auf Schadensersatz klagen wollen. Die Finanzierung der Prozesse ist nicht leicht.
Wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt, dann geht’s, aber ohne sind die Geschädigten meist auf Prozesskostenhilfe angewiesen. „Und die reicht bei schweren Fällen meist nicht“, so der Anwalt Tobias Ulbrich.
Aber nun der ganz große Skandal. Im Gegensatz zu den Opfern können sich die Hersteller wie BioNTech gemütlich zurücklehnen. Ihnen erstattet der Staat sämtliche Kosten. Anwälte, Gerichtskosten, Sachverständige und sogar eventuelle Schadensersatzzahlungen bei Verurteilung – übernommen vom Steuerzahler. So sehen es die Verträge vor, die die EU-Staaten mit Pfizer und Co. abgeschlossen haben. Verträge gegen die eigenen Bürger…“
Das Interview von Milena Preradovic mit Anwalt Tobias Ulbrich und wie er die Erfolgsaussichten der Impfgeschädigten einschätzt, sehen Sie unter diesem Link in voller Länge. https://odysee.com/@Punkt.PRERADOVIC:f/230706_Ulbrich:6?src=embed
Im Anschluss folgen nun einige Ausschnitte.
[…]
Milena Preradovic:
Jetzt vertreten Sie Opfer der sogenannten Corona-Impfung vor Gericht. Wie viele Menschen haben sich mit Schäden in Ihrer Kanzlei gemeldet?
Tobias Ulbrich:
Derzeit haben sich etwa 5.500 Geschädigte an uns gewandt, die auch alle von uns eine kostenlose Erstberatung erhalten haben. Und daraus sind derzeit 1.700 Mandate geworden.
[…]
Milena Preradovic:
Sie haben ja auch einen doch recht prominent gewordenen Fall, den Fall der 18-jährigen Selin, die Sie ja auch vertreten. Da hat das Land NRW den Impfschaden anerkannt.
[…]
Tobias Ulbrich:
Selin, die hat 100 Prozent anerkannten Impfschaden, 100 Prozent Schwerbehinderung. Schlimmer geht es also nicht.
Milena Preradovic:
Können Sie den Fall kurz schildern? Weil das ist ja wirklich ein ganz besonders schlimmer Fall. Eine 18-Jährige, die jetzt im Rollstuhl sitzt, oder?
Tobias Ulbrich:
Ja, der Fall ist besonders tragisch, vor allem deshalb, weil sie eben ja vorher Hochleistungssportlerin gewesen ist. Man kennt ihre Bilder vom Turnen her. Und es haben sich eben überall im Körper Entzündungen gebildet, die eben zu Blood Clots [Blutgerinnseln] geführt haben. Also zu entsprechenden Gerinnselbildungen im gesamten Körper. Sie muss täglich eine Dialyse über sich ergehen lassen. Der Körper ist sozusagen gesamtheitlich so geschwächt, dass sie auch keine Kraft mehr hat zu laufen, zu gehen. Sie sitzt nicht umsonst deshalb im Rollstuhl und bedarf bei allem entsprechender Unterstützung durch ihre Eltern. Und es ist wirklich ein ganz dramatischer Fall. Aufgrund dessen, dass sie natürlich auch in der Ausbildung gewesen ist, hat sie auch nicht die finanziellen Mittel, um hier eine Klage einreichen zu können. Wir sind also mit ihr dabei, eben die Prozesskostenhilfe beim Landgericht Wuppertal zu beantragen. Die Prozesskostenhilfe in Deutschland ist beschränkt auf einen Maximalbetrag von 50.000 Euro. Sie können sich vorstellen, die Dame hat 400.000 Euro mindestens Schmerzensgeldansprüche, mit entsprechenden Schmerzensgeld-Rentenansprüchen für den Rest ihres Lebens. Und darüber hinaus gehen alle materiellen Ansprüche. Das heißt, man kommt mit Prozesskostenhilfe in diesem Land nicht weiter. Und das Tragische an der Situation ist, die Gegenseite bekommt vollständig eben ihre Prozesskosten und Anwaltskosten durch den Staat gezahlt, während Selin auf eigene Kosten versuchen muss, da klarzukommen. Und die Prozesskostenhilfe in Deutschland ist absolut unzulänglich, wie dieses Verfahren zeigt.
Milena Preradovic:
Das heißt wirklich, während die Impfopfer im Grunde auf Prozesskostenbeihilfe, vielleicht Rechtsschutz, angewiesen sind und die Hersteller, die so viele Milliarden verdient haben, die werden quasi durch Steuergelder finanziert in ihren Prozessen.
Tobias Ulbrich:
Genau, vertraglich ist geschuldet, dass der Staat die Anwälte aussucht, die bezahlt, die wiederum geben die Informationen an die entsprechende Stelle wieder. Soweit ich das jetzt mitbekommen habe, ist das organisiert und angegliedert an das Bundesministerium der Gesundheit. Dort wird koordiniert, welche Prozesse tatsächlich laufen, mit welchem Status die sind, was da vorgetragen ist. Ich weiß nicht, welcher Inhalt weitergegeben wird, vermutlich alles. Denn es ist auch vertraglich geregelt, dass der Staat nicht nur mit Geld unterstützt, sondern auch mit Experten dafür Sorge tragen soll, dass die Klagen abgewiesen werden. Also der ganze Geist des Vertrages beruht darauf, jedweden Schaden von der Pharmaindustrie fernzuhalten. Und es ist letztendlich auch die Bundesrepublik Deutschland, die allein darüber entscheidet, ob ein Vergleich geschlossen wird. Denn was interessiert es den Hersteller, ob letztendlich der Bund irgendetwas zahlt oder nicht zahlt. Das heißt also, die Verweigerungshaltung im Fall von Selin, sich bei 100-prozentiger Anerkennung des Impfschadens nicht in eine vergleichsweise Regelung zu begeben, ist eine Entscheidung, die die Bundesrepublik Deutschland und vermutlich persönlich Herr Lauterbach getroffen hat.
Milena Preradovic:
Das ist eigentlich unglaublich, wenn man das so hört. Hat sich denn der Hersteller… – war das BioNTech übrigens bei Selin? Das war BioNTech, ja. Hat sich BioNTech geäußert zu dem Fall?
Tobias Ulbrich:
Ja, sie haben sich geäußert. Sie haben erst gesagt, dass sie Vergleichsverhandlungen führen wollen. Dann wurde es hinausgezögert, hinausgezögert, hinausgezögert. Und dann wurde, kurz bevor dann eben Termine mal stattfinden sollten für Gespräche, die Tür zugeschlagen und wurde mitgeteilt, dass keine Vergleichsgespräche in Betracht kommen. Aus ihrer Sicht seien an der Angelegenheit, trotz der Feststellung des Versorgungsamtes, keine Ansprüche erkennbar.
[…]
Milena Preradovic:
Naja, aber die Regierung hat ja Rechtsverordnungen erlassen, die eine Haftung der Hersteller ausschließen. Da frage ich mich natürlich, gibt es überhaupt eine Chance, so einen Prozess zu gewinnen?
Tobias Ulbrich:
Also diesen Ausschluss, den gibt es tatsächlich nicht.
[…]
Die Gefährdungshaftung wird unseres Erachtens dadurch eben im Arzneimittelgesetz überhaupt nicht abgeändert, sondern diese Ausschlüsse beziehen sich ausschließlich auf das, was eben diese sogenannte MedBVSV abgeändert hat.
[...]
Milena Preradovic:
Aber wenn zum Beispiel BioNTech Fahrlässigkeit in der Herstellung nachgewiesen würde, dann müsste BioNTech trotz Haftungsausschluss zahlen? Also zum Beispiel, wenn es keine einheitlichen, sondern verschieden wirkende Impfstoffe gäbe, wie es ja eine dänische Studie nahelegt?
Tobias Ulbrich:
Wir müssen unterscheiden die jeweiligen Verhältnisse zueinander. Also, der Geschädigte macht seine Ansprüche beim Hersteller geltend und der Hersteller kann sich anschließend, wenn er zum Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt wird, das Geld wieder von der Bundesrepublik Deutschland zurückholen. Das ist anders als bei den Anwaltskosten und Gerichtskosten. Da wird erst im Anschluss dann kompensiert. Und das darf BioNTech nach dem Vertrag auch, wenn sie grob fahrlässig und vorsätzlich gehandelt haben. Also nicht nur grob fahrlässig, sondern auch vorsätzlich. Also wer mit Wissen und Wollen den Schaden herbeigeführt hat, kann sich anschließend trotzdem vom Steuerzahler das Geld zurückholen. Das ist ein Umstand, der dürfte sowohl eben, was internationale Haftungsregeln angeht, gegen Nordrepublik verstoßen, als auch eben gegenüber gesetzliche Regelungen.
[...]
Milena Preradovic:
Ist das eigentlich der Vertrag, den EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen für die ganze EU abgeschlossen hat? Oder hat Deutschland da nochmal separat mit BioNTech oder Pfizer verhandelt?
Tobias Ulbrich:
Also ich weiß nicht, wer da konkret wie verhandelt hat. Das ist ja alles intransparent. Es geht daraus hervor, dass die Gesundheitskommissarin den Vertrag unterschrieben hat. Also sie wird auf jeden Fall dabei gewesen sein.
[…]
Es ist bekannt, dass damals Herr Gröhe vier Personen zu dem Beraterstab 2017 geholt hat. Dabei handelt es sich um Jeremy Farrar vom Wellcome Trust, der jetzt eben auch entsprechend bei der WHO in herausragender Position eingesetzt wird. Man kennt die Bilder mit Lauterbach und Farrar von dem WHO-Meeting. Dann Christopher Elias, und er ist von der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung. Und dann haben wir eben Ilona Kickbusch und Herrn Drosten, gesetzt den Fall, diese vier wären eben das Team gewesen, das tatsächlich bei den Verhandlungen dabei gewesen wäre. Dann wäre das fast wie eine Art In-sich-Geschäft, denn die Vertreter der Lobbyisten aus der Pharmaindustrie verhandeln quasi mit sich selbst. So ähnlich sieht auch der Vertrag tatsächlich aus. Denn wer tatsächlich Interessen der potenziellen Geschädigten und auch der Bevölkerung im Auge hat, der schließt natürlich solche Verträge mit der Pharmaindustrie nicht.
Milena Preradovic:
Kommen wir nochmal ganz kurz zu den Geschädigten selber. Was erzählen Ihnen Ihre Mandanten eigentlich? Wie werden Menschen mit Impfschäden in Krankenhäusern, bei Ärzten, von Versicherungen, wie werden die dort behandelt?
Tobias Ulbrich:
Also die meisten unserer Mandanten haben wirklich ein Martyrium hinter sich, was die Ärzte angeht sondergleichen. Sie berichten darüber, dass die meisten Ärzte in keiner Weise belesen sind, was die Auswirkungen der Impfung anbetrifft, wie sie tatsächlich funktioniert, ob es überhaupt einen Zusammenhang gibt. Sie haben meistens das große Bedürfnis, jeden Zusammenhang zur Impfung von Anfang an zu verweigern. Behandlung gibt es in der Regel nur, wenn man überhaupt nicht offenbart, dass ein Zusammenhang zur Impfung besteht, oder im Rahmen eben von Falschetikettierung, indem man sagt: „Ich bin halt ein Long-Covid-Fall.“
[…]
Milena Preradovic:
Ein wichtiger Punkt für die Gerichte ist ja auch, dass eine Medikation, also um eine Verurteilung zu erreichen, dass eine Medikation mehr Schaden als Nutzen angerichtet haben muss. Das stelle ich mir auch schwer zu beweisen vor.
Tobias Ulbrich:
Also das sind Ausschlusstatbestände. Ausschlusstatbestände hat grundsätzlich der Hersteller darzulegen und zu beweisen. Hier geht es eben um die Frage, ob die medizinische Wissenschaft tatsächlich eben einen Nutzen darlegt, der aus meiner Sicht eben empirisch bewiesen sein muss im Verhältnis zu den Risiken, die bestehen.
[…]
Millionen Tote können jedenfalls auf keinen Fall gerettet worden sein, die empirischen Daten sprechen schlicht dagegen. Dann haben wir den Bereich der medizinischen Wissenschaft, das sind die Peer-Reviewed-Aufsätze. Da sind mittlerweile über 3.600 veröffentlicht worden, die geben auch Aufschluss darüber, dass erhebliche Risiken erkennbar sind, die – wie wir jedenfalls meinen – liegen in dem Bereich sogar bedenklicher Arzneimittel, im Sinne von §5 Arzneimittelgesetz.
[...]
Die Risiken, die die Wissenschaft erkannt hat, sind dafür maßgeblich, diese Beurteilung dann zu treffen. Dann wird erstmal das weitere Verspritzen der entsprechenden Gen-Therapeutika ausgesetzt, bis eben diese Risiken abgeklärt sind. Das hat hier nicht stattgefunden. Es wurde, egal wie viele Tote, wie viele Verletzte es gegeben hat, einfach weitergemacht. Und das ist auch ein Vorwurf, der an alle zu richten ist.
[…]
Milena Preradovic:
Aber Sie sind trotzdem zuversichtlich in Deutschland?
Tobias Ulbrich:
Ja, wenn man die Tatbestandsmerkmale sauber runterprüft, gelangt man ja zu dem Ergebnis, dass der Anspruch besteht. Das gucken wir uns ja als Anwälte sehr sorgfältig an. Wir würden die Prozesse natürlich auch nicht betreiben, wenn wir nicht der Auffassung wären, dass die Ansprüche bestehen dürften.
[…]
Milena Preradovic:
Ja, und natürlich viel Glück und Erfolg bei all diesen Prozessen. Ich bin der ganz große Daumendrücker.
Tja, Leute, da steht ein Elefant im Raum und niemand will ihn beachten. Kann man von einer Regierung nicht eigentlich erwarten, dass sie schleunigst Ursachenforschung betreibt, wenn in ihrem Land mehr Menschen sterben, als zu erwarten war, und das auch nicht abreißt? Der Versuch, die Übersterblichkeit auf die Hitze zu schieben, das ist schon eher lächerlich. Denn schließlich hat auch Island eine hohe Übersterblichkeit, allerdings wenig Hitze. Und dass die sogenannte Impfung als Grund von vornherein ausgeschlossen wird, das macht mich auch eher misstrauisch. Ich wünsche mir ergebnisoffene Überprüfungen. In diesem Sinne, ich wünsche euch eine gute Zeit. Bis bald.
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25.08.2023 | www.kla.tv/26864
Die freie Journalistin Milena Preradovic berichtete am 13. Juli 2023 auf Reitschuster.de in einem Gastbeitrag Folgendes: „Wir erinnern uns alle noch gut an den Druck, den Staat, Arbeitgeber und Medien auf Menschen ausgeübt haben, die sich keine Covid-Spritze geben lassen wollten. Ausgrenzung, Beschimpfung – die Ungeimpften waren quasi Rechtlose. Nun zeigt sich, dass diese Impfung nicht nur selten, sondern durchaus häufig schwere Schäden verursacht hat und immer noch verursacht. Anwalt Tobias Ulbrich vertritt einen großen Teil der Opfer, die auf Schadensersatz klagen wollen. Die Finanzierung der Prozesse ist nicht leicht. Wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt, dann geht’s, aber ohne sind die Geschädigten meist auf Prozesskostenhilfe angewiesen. „Und die reicht bei schweren Fällen meist nicht“, so der Anwalt Tobias Ulbrich. Aber nun der ganz große Skandal. Im Gegensatz zu den Opfern können sich die Hersteller wie BioNTech gemütlich zurücklehnen. Ihnen erstattet der Staat sämtliche Kosten. Anwälte, Gerichtskosten, Sachverständige und sogar eventuelle Schadensersatzzahlungen bei Verurteilung – übernommen vom Steuerzahler. So sehen es die Verträge vor, die die EU-Staaten mit Pfizer und Co. abgeschlossen haben. Verträge gegen die eigenen Bürger…“ Das Interview von Milena Preradovic mit Anwalt Tobias Ulbrich und wie er die Erfolgsaussichten der Impfgeschädigten einschätzt, sehen Sie unter diesem Link in voller Länge. https://odysee.com/@Punkt.PRERADOVIC:f/230706_Ulbrich:6?src=embed Im Anschluss folgen nun einige Ausschnitte. […] Milena Preradovic: Jetzt vertreten Sie Opfer der sogenannten Corona-Impfung vor Gericht. Wie viele Menschen haben sich mit Schäden in Ihrer Kanzlei gemeldet? Tobias Ulbrich: Derzeit haben sich etwa 5.500 Geschädigte an uns gewandt, die auch alle von uns eine kostenlose Erstberatung erhalten haben. Und daraus sind derzeit 1.700 Mandate geworden. […] Milena Preradovic: Sie haben ja auch einen doch recht prominent gewordenen Fall, den Fall der 18-jährigen Selin, die Sie ja auch vertreten. Da hat das Land NRW den Impfschaden anerkannt. […] Tobias Ulbrich: Selin, die hat 100 Prozent anerkannten Impfschaden, 100 Prozent Schwerbehinderung. Schlimmer geht es also nicht. Milena Preradovic: Können Sie den Fall kurz schildern? Weil das ist ja wirklich ein ganz besonders schlimmer Fall. Eine 18-Jährige, die jetzt im Rollstuhl sitzt, oder? Tobias Ulbrich: Ja, der Fall ist besonders tragisch, vor allem deshalb, weil sie eben ja vorher Hochleistungssportlerin gewesen ist. Man kennt ihre Bilder vom Turnen her. Und es haben sich eben überall im Körper Entzündungen gebildet, die eben zu Blood Clots [Blutgerinnseln] geführt haben. Also zu entsprechenden Gerinnselbildungen im gesamten Körper. Sie muss täglich eine Dialyse über sich ergehen lassen. Der Körper ist sozusagen gesamtheitlich so geschwächt, dass sie auch keine Kraft mehr hat zu laufen, zu gehen. Sie sitzt nicht umsonst deshalb im Rollstuhl und bedarf bei allem entsprechender Unterstützung durch ihre Eltern. Und es ist wirklich ein ganz dramatischer Fall. Aufgrund dessen, dass sie natürlich auch in der Ausbildung gewesen ist, hat sie auch nicht die finanziellen Mittel, um hier eine Klage einreichen zu können. Wir sind also mit ihr dabei, eben die Prozesskostenhilfe beim Landgericht Wuppertal zu beantragen. Die Prozesskostenhilfe in Deutschland ist beschränkt auf einen Maximalbetrag von 50.000 Euro. Sie können sich vorstellen, die Dame hat 400.000 Euro mindestens Schmerzensgeldansprüche, mit entsprechenden Schmerzensgeld-Rentenansprüchen für den Rest ihres Lebens. Und darüber hinaus gehen alle materiellen Ansprüche. Das heißt, man kommt mit Prozesskostenhilfe in diesem Land nicht weiter. Und das Tragische an der Situation ist, die Gegenseite bekommt vollständig eben ihre Prozesskosten und Anwaltskosten durch den Staat gezahlt, während Selin auf eigene Kosten versuchen muss, da klarzukommen. Und die Prozesskostenhilfe in Deutschland ist absolut unzulänglich, wie dieses Verfahren zeigt. Milena Preradovic: Das heißt wirklich, während die Impfopfer im Grunde auf Prozesskostenbeihilfe, vielleicht Rechtsschutz, angewiesen sind und die Hersteller, die so viele Milliarden verdient haben, die werden quasi durch Steuergelder finanziert in ihren Prozessen. Tobias Ulbrich: Genau, vertraglich ist geschuldet, dass der Staat die Anwälte aussucht, die bezahlt, die wiederum geben die Informationen an die entsprechende Stelle wieder. Soweit ich das jetzt mitbekommen habe, ist das organisiert und angegliedert an das Bundesministerium der Gesundheit. Dort wird koordiniert, welche Prozesse tatsächlich laufen, mit welchem Status die sind, was da vorgetragen ist. Ich weiß nicht, welcher Inhalt weitergegeben wird, vermutlich alles. Denn es ist auch vertraglich geregelt, dass der Staat nicht nur mit Geld unterstützt, sondern auch mit Experten dafür Sorge tragen soll, dass die Klagen abgewiesen werden. Also der ganze Geist des Vertrages beruht darauf, jedweden Schaden von der Pharmaindustrie fernzuhalten. Und es ist letztendlich auch die Bundesrepublik Deutschland, die allein darüber entscheidet, ob ein Vergleich geschlossen wird. Denn was interessiert es den Hersteller, ob letztendlich der Bund irgendetwas zahlt oder nicht zahlt. Das heißt also, die Verweigerungshaltung im Fall von Selin, sich bei 100-prozentiger Anerkennung des Impfschadens nicht in eine vergleichsweise Regelung zu begeben, ist eine Entscheidung, die die Bundesrepublik Deutschland und vermutlich persönlich Herr Lauterbach getroffen hat. Milena Preradovic: Das ist eigentlich unglaublich, wenn man das so hört. Hat sich denn der Hersteller… – war das BioNTech übrigens bei Selin? Das war BioNTech, ja. Hat sich BioNTech geäußert zu dem Fall? Tobias Ulbrich: Ja, sie haben sich geäußert. Sie haben erst gesagt, dass sie Vergleichsverhandlungen führen wollen. Dann wurde es hinausgezögert, hinausgezögert, hinausgezögert. Und dann wurde, kurz bevor dann eben Termine mal stattfinden sollten für Gespräche, die Tür zugeschlagen und wurde mitgeteilt, dass keine Vergleichsgespräche in Betracht kommen. Aus ihrer Sicht seien an der Angelegenheit, trotz der Feststellung des Versorgungsamtes, keine Ansprüche erkennbar. […] Milena Preradovic: Naja, aber die Regierung hat ja Rechtsverordnungen erlassen, die eine Haftung der Hersteller ausschließen. Da frage ich mich natürlich, gibt es überhaupt eine Chance, so einen Prozess zu gewinnen? Tobias Ulbrich: Also diesen Ausschluss, den gibt es tatsächlich nicht. […] Die Gefährdungshaftung wird unseres Erachtens dadurch eben im Arzneimittelgesetz überhaupt nicht abgeändert, sondern diese Ausschlüsse beziehen sich ausschließlich auf das, was eben diese sogenannte MedBVSV abgeändert hat. [...] Milena Preradovic: Aber wenn zum Beispiel BioNTech Fahrlässigkeit in der Herstellung nachgewiesen würde, dann müsste BioNTech trotz Haftungsausschluss zahlen? Also zum Beispiel, wenn es keine einheitlichen, sondern verschieden wirkende Impfstoffe gäbe, wie es ja eine dänische Studie nahelegt? Tobias Ulbrich: Wir müssen unterscheiden die jeweiligen Verhältnisse zueinander. Also, der Geschädigte macht seine Ansprüche beim Hersteller geltend und der Hersteller kann sich anschließend, wenn er zum Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt wird, das Geld wieder von der Bundesrepublik Deutschland zurückholen. Das ist anders als bei den Anwaltskosten und Gerichtskosten. Da wird erst im Anschluss dann kompensiert. Und das darf BioNTech nach dem Vertrag auch, wenn sie grob fahrlässig und vorsätzlich gehandelt haben. Also nicht nur grob fahrlässig, sondern auch vorsätzlich. Also wer mit Wissen und Wollen den Schaden herbeigeführt hat, kann sich anschließend trotzdem vom Steuerzahler das Geld zurückholen. Das ist ein Umstand, der dürfte sowohl eben, was internationale Haftungsregeln angeht, gegen Nordrepublik verstoßen, als auch eben gegenüber gesetzliche Regelungen. [...] Milena Preradovic: Ist das eigentlich der Vertrag, den EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen für die ganze EU abgeschlossen hat? Oder hat Deutschland da nochmal separat mit BioNTech oder Pfizer verhandelt? Tobias Ulbrich: Also ich weiß nicht, wer da konkret wie verhandelt hat. Das ist ja alles intransparent. Es geht daraus hervor, dass die Gesundheitskommissarin den Vertrag unterschrieben hat. Also sie wird auf jeden Fall dabei gewesen sein. […] Es ist bekannt, dass damals Herr Gröhe vier Personen zu dem Beraterstab 2017 geholt hat. Dabei handelt es sich um Jeremy Farrar vom Wellcome Trust, der jetzt eben auch entsprechend bei der WHO in herausragender Position eingesetzt wird. Man kennt die Bilder mit Lauterbach und Farrar von dem WHO-Meeting. Dann Christopher Elias, und er ist von der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung. Und dann haben wir eben Ilona Kickbusch und Herrn Drosten, gesetzt den Fall, diese vier wären eben das Team gewesen, das tatsächlich bei den Verhandlungen dabei gewesen wäre. Dann wäre das fast wie eine Art In-sich-Geschäft, denn die Vertreter der Lobbyisten aus der Pharmaindustrie verhandeln quasi mit sich selbst. So ähnlich sieht auch der Vertrag tatsächlich aus. Denn wer tatsächlich Interessen der potenziellen Geschädigten und auch der Bevölkerung im Auge hat, der schließt natürlich solche Verträge mit der Pharmaindustrie nicht. Milena Preradovic: Kommen wir nochmal ganz kurz zu den Geschädigten selber. Was erzählen Ihnen Ihre Mandanten eigentlich? Wie werden Menschen mit Impfschäden in Krankenhäusern, bei Ärzten, von Versicherungen, wie werden die dort behandelt? Tobias Ulbrich: Also die meisten unserer Mandanten haben wirklich ein Martyrium hinter sich, was die Ärzte angeht sondergleichen. Sie berichten darüber, dass die meisten Ärzte in keiner Weise belesen sind, was die Auswirkungen der Impfung anbetrifft, wie sie tatsächlich funktioniert, ob es überhaupt einen Zusammenhang gibt. Sie haben meistens das große Bedürfnis, jeden Zusammenhang zur Impfung von Anfang an zu verweigern. Behandlung gibt es in der Regel nur, wenn man überhaupt nicht offenbart, dass ein Zusammenhang zur Impfung besteht, oder im Rahmen eben von Falschetikettierung, indem man sagt: „Ich bin halt ein Long-Covid-Fall.“ […] Milena Preradovic: Ein wichtiger Punkt für die Gerichte ist ja auch, dass eine Medikation, also um eine Verurteilung zu erreichen, dass eine Medikation mehr Schaden als Nutzen angerichtet haben muss. Das stelle ich mir auch schwer zu beweisen vor. Tobias Ulbrich: Also das sind Ausschlusstatbestände. Ausschlusstatbestände hat grundsätzlich der Hersteller darzulegen und zu beweisen. Hier geht es eben um die Frage, ob die medizinische Wissenschaft tatsächlich eben einen Nutzen darlegt, der aus meiner Sicht eben empirisch bewiesen sein muss im Verhältnis zu den Risiken, die bestehen. […] Millionen Tote können jedenfalls auf keinen Fall gerettet worden sein, die empirischen Daten sprechen schlicht dagegen. Dann haben wir den Bereich der medizinischen Wissenschaft, das sind die Peer-Reviewed-Aufsätze. Da sind mittlerweile über 3.600 veröffentlicht worden, die geben auch Aufschluss darüber, dass erhebliche Risiken erkennbar sind, die – wie wir jedenfalls meinen – liegen in dem Bereich sogar bedenklicher Arzneimittel, im Sinne von §5 Arzneimittelgesetz. [...] Die Risiken, die die Wissenschaft erkannt hat, sind dafür maßgeblich, diese Beurteilung dann zu treffen. Dann wird erstmal das weitere Verspritzen der entsprechenden Gen-Therapeutika ausgesetzt, bis eben diese Risiken abgeklärt sind. Das hat hier nicht stattgefunden. Es wurde, egal wie viele Tote, wie viele Verletzte es gegeben hat, einfach weitergemacht. Und das ist auch ein Vorwurf, der an alle zu richten ist. […] Milena Preradovic: Aber Sie sind trotzdem zuversichtlich in Deutschland? Tobias Ulbrich: Ja, wenn man die Tatbestandsmerkmale sauber runterprüft, gelangt man ja zu dem Ergebnis, dass der Anspruch besteht. Das gucken wir uns ja als Anwälte sehr sorgfältig an. Wir würden die Prozesse natürlich auch nicht betreiben, wenn wir nicht der Auffassung wären, dass die Ansprüche bestehen dürften. […] Milena Preradovic: Ja, und natürlich viel Glück und Erfolg bei all diesen Prozessen. Ich bin der ganz große Daumendrücker. Tja, Leute, da steht ein Elefant im Raum und niemand will ihn beachten. Kann man von einer Regierung nicht eigentlich erwarten, dass sie schleunigst Ursachenforschung betreibt, wenn in ihrem Land mehr Menschen sterben, als zu erwarten war, und das auch nicht abreißt? Der Versuch, die Übersterblichkeit auf die Hitze zu schieben, das ist schon eher lächerlich. Denn schließlich hat auch Island eine hohe Übersterblichkeit, allerdings wenig Hitze. Und dass die sogenannte Impfung als Grund von vornherein ausgeschlossen wird, das macht mich auch eher misstrauisch. Ich wünsche mir ergebnisoffene Überprüfungen. In diesem Sinne, ich wünsche euch eine gute Zeit. Bis bald.
von ts./maj.
Interview: Ungleicher Kampf: Impfopfer vs Biontech – Punkt.PRERADOVIC mit Tobias Ulbrich https://odysee.com/@Punkt.PRERADOVIC:f/230706_Ulbrich:6?src=embed