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Warum wohl hat in großen Teilen der Bevölkerung das Vertrauen in
Politik und Rechtsstaat massiv gelitten? Bei den in dieser Sendung
aufgezeigten Gerichtsurteilen drängt sich die Frage auf, warum mit
zweierlei Maß gemessen wurde. Auch im Zusammenhang mit den
Corona-Maßnahmen sind einige Verfahren und Urteile nicht
nachvollziehbar. Könnte die vermutete staatliche Einflussnahme eine
Antwort sein?
[weiterlesen]
Justitia war im Altertum die Göttin der Gerechtigkeit und auch heute ist sie noch das Symbol für das Rechtswesen. Ihre drei Attribute – die Augenbinde, die Waage in der linken und das Richterschwert in der rechten Hand – spiegeln unsere Rechtsgrundsätze wider. Demnach soll Recht ohne Ansehen der Person nach sorgfältigem Abwägen des Für und Wider gesprochen und dann mit der nötigen Härte durchgesetzt werden.
Soweit die Theorie. Bei einigen Urteilen der letzten Monate könnte ein unbedarfter Beobachter den Eindruck gewinnen, dass bei Justitia die Augenbinde in einigen Verfahren verrutscht ist, die Waage sehr einseitig ausschlägt und das Schwert bei einigen übergroß wird, bei anderen zum Taschenmesser mutiert. Was einer der Gründe dafür sein kann, dass bei großen Teilen der Bevölkerung das Vertrauen in Politik und Rechtsstaat massiv gelitten hat. Was keine pauschale Schuldzuweisung gegen alle Richter ist, zumal auch für diese der strafrechtliche Grundsatz In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten – gelten sollte. Aber die nachfolgenden Beispiele werfen Fragen auf und stimmen nachdenklich.
1. Zwei Urteile des Dresdener Landgerichts
Die Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel saß seit Februar 2023 in Untersuchungshaft. Der auf 40 Verhandlungstage anberaumte Prozess vor dem Dresdener Landgericht fand im für Terrorprozesse vorgesehenen Hochsicherheitstrakt statt, in den die Angeklagte in Hand- und Fußfesseln geführt wurde. Wer bei diesen Sicherheitsvorkehrungen eine Bombenattentäterin vermutet, liegt falsch. Am 17. Juni 2024 wurde Dr. Witzschel wegen des Ausstellens von 1.003 Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht während der Corona-Maßnahmen, sowie Verstößen gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ferner wurde ein Berufsverbot von drei Jahren verhängt und die 47.000 Euro Einnahmen für die Atteste werden eingezogen.
So ein Aufwand mit Einzelhaft und Hochsicherheitstrakt wegen Attesten einer Ärztin? Auch der in manchen Mainstream-Medien hochstilisierte Waffenverstoß – dabei handelte es sich um ein fehlendes Prüfkennzeichen an einem Elektroschocker – erscheint bei Dr. Witzschel mehr als an den Haaren herbeigezogen: Sie darf als Jägerin und Sportschützin legal sogar Schusswaffen und Munition besitzen! Ebenso sind die ca. 45 Euro inkl. Auslagen für ein medizinisches Attest nicht ungewöhnlich, da werden mitunter ganz andere Preise aufgerufen. Was die Verurteilung von Frau Dr. Witzschel noch suspekter macht, die Staatsanwaltschaft und der Richter konnten im gesamten Prozess keine geschädigte Person finden. Hinzu kommt, dass die freigeklagten RKI-Protokolle eindeutig belegen, dass Masken keinen Nutzen boten, dafür die Träger schädigten. Also genau das, was Dr. Witzschel ihren Patienten attestierte und wozu sie laut ärztlicher Berufsordnung berechtigt – um nicht zu sagen in den Fällen sogar verpflichtet – war!
Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte
§2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten
(1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.
(2) Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.
Viele Menschen stellen sich die Frage, ob es sich bei so einem Urteil um ein Strafexzess oder Exempel gegen die ihrem Gewissen folgenden und nicht regierungskonform agierenden Ärzte während den Corona-Maßnahmen handelt – oder ob Dr. Witzschel nur einen besonders strengen Richter hatte. Zumindest letzteres kann ausgeschlossen werden, denn der Vorsitzende Richter Jürgen Scheuring kann auch ganz anders. Er verurteilt einen Anwalt wegen 3-facher Vergewaltigung seiner ehemaligen Angestellten zu zwei Jahren auf Bewährung!
Ist jemand, der vielen Menschen geholfen hat, so viel gefährlicher als ein Vergewaltiger?
2. Wann schützt Alter und Krankheit vor Strafverfolgung?
Im Juni 2024 wurden zwei Prozesse abgeschlossen, in denen jeweils eine ältere Person angeklagt war. In einem ging es um den sogenannten Cum-Ex-Skandal, bei dem sich Aktionäre zwischen 2006 und 2011 Steuern im zweistelligen Milliardenbereich zurückerstatten ließen, die sie vorher gar nicht bezahlt hatten. Mit in diesen Skandal verstrickt ist der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz, der deshalb schon vor einem Untersuchungsausschuss aussagen musste – sich dort aber an nichts erinnern konnte. Die wichtigste Ermittlerin der Cum-Ex-Betrügereien, Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, ist im April 2024 zurückgetreten – weil alles nur sehr schleppend vorankam und es massiven Widerstand hochgestellter Politiker gab. Von daher war dieser erst seit September letzten Jahres laufende Prozess sehr wichtig, da er Licht in die Cum-Ex-Affäre bringen sollte. Angeklagt wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in Höhe von 280 Mio. Euro war Christian Olearius, ehemaliger Chef einer Privatbank und Vertrauter von Bundeskanzler Scholz. Das Strafverfahren wurde jetzt jedoch für viele überraschend wegen der „angeschlagenen Gesundheit“ des 82-jährigen Angeklagten – einem erhöhten Blutdruck – eingestellt.
Ganz anders der Prozess gegen die 95 Jahre alte und gebrechliche Ursula Haverbeck, die von einer Ärztin begleitet im Rollstuhl in den Gerichtssaal kam. Sie musste fast neun Jahre auf diese Berufungsverhandlung zu einem Prozess vom November 2015 warten. Angeklagt ist sie wegen ihrer Aussage, dass Auschwitz kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Dafür verurteilte sie jetzt das Hamburger Landgericht wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Dabei wurde eine bereits erfolgte Verurteilung wegen einer ähnlichen Aussage mit einbezogen. Ursula Haverbeck stand wegen Holocaust-Leugnung bereits mehrfach vor Gericht und saß deswegen auch schon zweieinhalb Jahre in Bielefeld im Gefängnis.
Ob Gesetze immer mit aller Härte verfolgt und vollstreckt werden müssen oder ob in bestimmten Fällen, wie bei alten und kranken Menschen eine gewisse Milde walten sollte, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Aber dass einerseits wegen einer gesetzwidrigen Äußerung einer kranken, 95 Jahre alten Frau mehrere Verfahren mit Verurteilung durchgezogen werden, andererseits auf die Aufklärung eines Betrugs in Milliardenhöhe wegen Bluthochdruck verzichtet wird, ist für viele Menschen nicht mehr nachvollziehbar. Aber vielleicht gab es auch andere, der Allgemeinheit unbekannte Einflüsse, die dazu führten?
3. Gewalt oder Meinung – was ist schlimmer?
Die Berichte über eine Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark sorgten im September 2020 für Entsetzen. Anderthalb Jahre später rief das Urteil des Hamburger Landgerichts bundesweit Empörung hervor. Für den sexuellen Missbrauch und die mehrfache Vergewaltigung des 15-jährigen Mädchens durch neun Täter im Alter von 16 bis 20 Jahren sprach die Richterin nur eine einzige Freiheitsstrafe aus, die anderen acht kamen mit Bewährungsstrafen davon. Die Milde des Urteils überrascht umso mehr, da die Täter die Tat nicht einmal bedauerten.
Als eine 20-Jährige von der Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark erfuhr, war sie so sehr in Rage, dass sie einen der Vergewaltiger in WhatsApp-Nachrichten als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“ bezeichnete. Deshalb stand sie jetzt vor dem Hamburger Landgericht und wurde zu einem Wochenende Jugendarrest verurteilt. Der 20-Jährigen wird somit für die Beleidigung eines Vergewaltigers die Freiheit länger entzogen als acht der neun Vergewaltiger des Mädchens.
Was ist das für ein Strafmaßstab, wenn ein Gericht die mehrfache Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens mit entsprechenden lebenslangen psychischen Folgen geringer einschätzt als die „Ehrverletzung“ des Vergewaltigers durch bloße Worte? Normalerweise ermittelt die Staatsanwaltschaft bei Beleidigungen nur, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Wovon nicht auszugehen ist, da es sich um direkte WhatsApp-Nachrichten handelte. Da die Staatsanwaltschaft trotzdem außer bei der 20-Jährigen noch in 140 weiteren Fällen diesbezüglich ermittelt, stellt sich die Frage, welches Interesse der Staat an solchen Urteilen hat. Oder hat die Staatsanwaltschaft nichts Besseres zu tun?
Quo vadis Rechtsprechung
Dies sind nur drei Gegenüberstellungen. Auch in vielen anderen Fällen, gerade im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, sind einige Verfahren und Urteile nicht nachvollziehbar. Was dazu führt, dass mitunter staatliche Einflussnahme vermutet wird. Solche Befürchtungen werden zusätzlich genährt durch Fälle wie bei Familienrichter Christian Dettmar. Dieser kippte am 8. April 2021 am Amtsgericht Weimar die Maskenpflicht an zwei Schulen der Stadt wegen der mit Masken verbundenen Kindeswohlgefährdung. Das hatte für ihn eine Razzia zur Folge, bei der wegen dem politisch unerwünschten Urteil sein Büro, sein privates Haus und Auto durchsucht und sein Mobiltelefon sichergestellt wurde.
Wie frei sind Richter in ihren Urteilen, wenn sie eine Hausdurchsuchung und Suspendierung befürchten müssen? Irgendjemand muss die Maßnahmen gegen Richter Dettmar in die Wege geleitet haben. Staatsanwälte sind in Deutschland schließlich weisungsgebunden – weshalb sie laut Urteil des Europäischen Gerichtshof auch nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt sind.
Der eine oder andere wird bei der medial aufgeheizten Stimmung während Corona vielleicht noch Verständnis für die Razzia bei Richter Dettmar haben – offensichtlich ist der Skandal spätestens seit der Veröffentlichung der freigeklagten RKI-Protokolle. Diese zeigen, dass den für die Corona-Maßnahmen verantwortlichen Politikern bekannt war, dass die Masken weder schützen noch nützen, aber die Träger gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden. Also genau das, was Richter Dettmar entschieden hat.
Psychologische Erklärungsversuche für das zweifelhafte Verhalten dieser Richter gibt es viele, an Mutmaßungen wollen wir uns aber nicht beteiligen. Zumal dies auch den viel zu hart verurteilten Menschen ebenso wenig nützt wie denen, die auch noch Opfer dieser mutmaßlichen politischen Handlanger in schwarzen Roben werden.
Sehr geehrte Zuschauer, Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen. Dann sollte das Volk auch darüber informiert sein, was in seinem Namen passiert.
Leiten Sie deshalb bitte diese Sendung an Ihre Freunde und Bekannte weiter und verbreiten Sie diese über ihre sozialen Netzwerke. Der Link ist unten eingeblendet.
Ferner ist eine entsprechende Öffentlichkeit bei solchen Prozessen dringend nötig. Wenn es Ihnen möglich ist, besuchen Sie bitte solche Gerichtsverhandlungen. Vielen Dank!
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12.08.2024 | www.kla.tv/30104
Justitia war im Altertum die Göttin der Gerechtigkeit und auch heute ist sie noch das Symbol für das Rechtswesen. Ihre drei Attribute – die Augenbinde, die Waage in der linken und das Richterschwert in der rechten Hand – spiegeln unsere Rechtsgrundsätze wider. Demnach soll Recht ohne Ansehen der Person nach sorgfältigem Abwägen des Für und Wider gesprochen und dann mit der nötigen Härte durchgesetzt werden. Soweit die Theorie. Bei einigen Urteilen der letzten Monate könnte ein unbedarfter Beobachter den Eindruck gewinnen, dass bei Justitia die Augenbinde in einigen Verfahren verrutscht ist, die Waage sehr einseitig ausschlägt und das Schwert bei einigen übergroß wird, bei anderen zum Taschenmesser mutiert. Was einer der Gründe dafür sein kann, dass bei großen Teilen der Bevölkerung das Vertrauen in Politik und Rechtsstaat massiv gelitten hat. Was keine pauschale Schuldzuweisung gegen alle Richter ist, zumal auch für diese der strafrechtliche Grundsatz In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten – gelten sollte. Aber die nachfolgenden Beispiele werfen Fragen auf und stimmen nachdenklich. 1. Zwei Urteile des Dresdener Landgerichts Die Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel saß seit Februar 2023 in Untersuchungshaft. Der auf 40 Verhandlungstage anberaumte Prozess vor dem Dresdener Landgericht fand im für Terrorprozesse vorgesehenen Hochsicherheitstrakt statt, in den die Angeklagte in Hand- und Fußfesseln geführt wurde. Wer bei diesen Sicherheitsvorkehrungen eine Bombenattentäterin vermutet, liegt falsch. Am 17. Juni 2024 wurde Dr. Witzschel wegen des Ausstellens von 1.003 Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht während der Corona-Maßnahmen, sowie Verstößen gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ferner wurde ein Berufsverbot von drei Jahren verhängt und die 47.000 Euro Einnahmen für die Atteste werden eingezogen. So ein Aufwand mit Einzelhaft und Hochsicherheitstrakt wegen Attesten einer Ärztin? Auch der in manchen Mainstream-Medien hochstilisierte Waffenverstoß – dabei handelte es sich um ein fehlendes Prüfkennzeichen an einem Elektroschocker – erscheint bei Dr. Witzschel mehr als an den Haaren herbeigezogen: Sie darf als Jägerin und Sportschützin legal sogar Schusswaffen und Munition besitzen! Ebenso sind die ca. 45 Euro inkl. Auslagen für ein medizinisches Attest nicht ungewöhnlich, da werden mitunter ganz andere Preise aufgerufen. Was die Verurteilung von Frau Dr. Witzschel noch suspekter macht, die Staatsanwaltschaft und der Richter konnten im gesamten Prozess keine geschädigte Person finden. Hinzu kommt, dass die freigeklagten RKI-Protokolle eindeutig belegen, dass Masken keinen Nutzen boten, dafür die Träger schädigten. Also genau das, was Dr. Witzschel ihren Patienten attestierte und wozu sie laut ärztlicher Berufsordnung berechtigt – um nicht zu sagen in den Fällen sogar verpflichtet – war! Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte §2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten (1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. (2) Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen. Viele Menschen stellen sich die Frage, ob es sich bei so einem Urteil um ein Strafexzess oder Exempel gegen die ihrem Gewissen folgenden und nicht regierungskonform agierenden Ärzte während den Corona-Maßnahmen handelt – oder ob Dr. Witzschel nur einen besonders strengen Richter hatte. Zumindest letzteres kann ausgeschlossen werden, denn der Vorsitzende Richter Jürgen Scheuring kann auch ganz anders. Er verurteilt einen Anwalt wegen 3-facher Vergewaltigung seiner ehemaligen Angestellten zu zwei Jahren auf Bewährung! Ist jemand, der vielen Menschen geholfen hat, so viel gefährlicher als ein Vergewaltiger? 2. Wann schützt Alter und Krankheit vor Strafverfolgung? Im Juni 2024 wurden zwei Prozesse abgeschlossen, in denen jeweils eine ältere Person angeklagt war. In einem ging es um den sogenannten Cum-Ex-Skandal, bei dem sich Aktionäre zwischen 2006 und 2011 Steuern im zweistelligen Milliardenbereich zurückerstatten ließen, die sie vorher gar nicht bezahlt hatten. Mit in diesen Skandal verstrickt ist der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz, der deshalb schon vor einem Untersuchungsausschuss aussagen musste – sich dort aber an nichts erinnern konnte. Die wichtigste Ermittlerin der Cum-Ex-Betrügereien, Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, ist im April 2024 zurückgetreten – weil alles nur sehr schleppend vorankam und es massiven Widerstand hochgestellter Politiker gab. Von daher war dieser erst seit September letzten Jahres laufende Prozess sehr wichtig, da er Licht in die Cum-Ex-Affäre bringen sollte. Angeklagt wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in Höhe von 280 Mio. Euro war Christian Olearius, ehemaliger Chef einer Privatbank und Vertrauter von Bundeskanzler Scholz. Das Strafverfahren wurde jetzt jedoch für viele überraschend wegen der „angeschlagenen Gesundheit“ des 82-jährigen Angeklagten – einem erhöhten Blutdruck – eingestellt. Ganz anders der Prozess gegen die 95 Jahre alte und gebrechliche Ursula Haverbeck, die von einer Ärztin begleitet im Rollstuhl in den Gerichtssaal kam. Sie musste fast neun Jahre auf diese Berufungsverhandlung zu einem Prozess vom November 2015 warten. Angeklagt ist sie wegen ihrer Aussage, dass Auschwitz kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Dafür verurteilte sie jetzt das Hamburger Landgericht wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Dabei wurde eine bereits erfolgte Verurteilung wegen einer ähnlichen Aussage mit einbezogen. Ursula Haverbeck stand wegen Holocaust-Leugnung bereits mehrfach vor Gericht und saß deswegen auch schon zweieinhalb Jahre in Bielefeld im Gefängnis. Ob Gesetze immer mit aller Härte verfolgt und vollstreckt werden müssen oder ob in bestimmten Fällen, wie bei alten und kranken Menschen eine gewisse Milde walten sollte, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Aber dass einerseits wegen einer gesetzwidrigen Äußerung einer kranken, 95 Jahre alten Frau mehrere Verfahren mit Verurteilung durchgezogen werden, andererseits auf die Aufklärung eines Betrugs in Milliardenhöhe wegen Bluthochdruck verzichtet wird, ist für viele Menschen nicht mehr nachvollziehbar. Aber vielleicht gab es auch andere, der Allgemeinheit unbekannte Einflüsse, die dazu führten? 3. Gewalt oder Meinung – was ist schlimmer? Die Berichte über eine Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark sorgten im September 2020 für Entsetzen. Anderthalb Jahre später rief das Urteil des Hamburger Landgerichts bundesweit Empörung hervor. Für den sexuellen Missbrauch und die mehrfache Vergewaltigung des 15-jährigen Mädchens durch neun Täter im Alter von 16 bis 20 Jahren sprach die Richterin nur eine einzige Freiheitsstrafe aus, die anderen acht kamen mit Bewährungsstrafen davon. Die Milde des Urteils überrascht umso mehr, da die Täter die Tat nicht einmal bedauerten. Als eine 20-Jährige von der Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark erfuhr, war sie so sehr in Rage, dass sie einen der Vergewaltiger in WhatsApp-Nachrichten als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“ bezeichnete. Deshalb stand sie jetzt vor dem Hamburger Landgericht und wurde zu einem Wochenende Jugendarrest verurteilt. Der 20-Jährigen wird somit für die Beleidigung eines Vergewaltigers die Freiheit länger entzogen als acht der neun Vergewaltiger des Mädchens. Was ist das für ein Strafmaßstab, wenn ein Gericht die mehrfache Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens mit entsprechenden lebenslangen psychischen Folgen geringer einschätzt als die „Ehrverletzung“ des Vergewaltigers durch bloße Worte? Normalerweise ermittelt die Staatsanwaltschaft bei Beleidigungen nur, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Wovon nicht auszugehen ist, da es sich um direkte WhatsApp-Nachrichten handelte. Da die Staatsanwaltschaft trotzdem außer bei der 20-Jährigen noch in 140 weiteren Fällen diesbezüglich ermittelt, stellt sich die Frage, welches Interesse der Staat an solchen Urteilen hat. Oder hat die Staatsanwaltschaft nichts Besseres zu tun? Quo vadis Rechtsprechung Dies sind nur drei Gegenüberstellungen. Auch in vielen anderen Fällen, gerade im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, sind einige Verfahren und Urteile nicht nachvollziehbar. Was dazu führt, dass mitunter staatliche Einflussnahme vermutet wird. Solche Befürchtungen werden zusätzlich genährt durch Fälle wie bei Familienrichter Christian Dettmar. Dieser kippte am 8. April 2021 am Amtsgericht Weimar die Maskenpflicht an zwei Schulen der Stadt wegen der mit Masken verbundenen Kindeswohlgefährdung. Das hatte für ihn eine Razzia zur Folge, bei der wegen dem politisch unerwünschten Urteil sein Büro, sein privates Haus und Auto durchsucht und sein Mobiltelefon sichergestellt wurde. Wie frei sind Richter in ihren Urteilen, wenn sie eine Hausdurchsuchung und Suspendierung befürchten müssen? Irgendjemand muss die Maßnahmen gegen Richter Dettmar in die Wege geleitet haben. Staatsanwälte sind in Deutschland schließlich weisungsgebunden – weshalb sie laut Urteil des Europäischen Gerichtshof auch nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt sind. Der eine oder andere wird bei der medial aufgeheizten Stimmung während Corona vielleicht noch Verständnis für die Razzia bei Richter Dettmar haben – offensichtlich ist der Skandal spätestens seit der Veröffentlichung der freigeklagten RKI-Protokolle. Diese zeigen, dass den für die Corona-Maßnahmen verantwortlichen Politikern bekannt war, dass die Masken weder schützen noch nützen, aber die Träger gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden. Also genau das, was Richter Dettmar entschieden hat. Psychologische Erklärungsversuche für das zweifelhafte Verhalten dieser Richter gibt es viele, an Mutmaßungen wollen wir uns aber nicht beteiligen. Zumal dies auch den viel zu hart verurteilten Menschen ebenso wenig nützt wie denen, die auch noch Opfer dieser mutmaßlichen politischen Handlanger in schwarzen Roben werden. Sehr geehrte Zuschauer, Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen. Dann sollte das Volk auch darüber informiert sein, was in seinem Namen passiert. Leiten Sie deshalb bitte diese Sendung an Ihre Freunde und Bekannte weiter und verbreiten Sie diese über ihre sozialen Netzwerke. Der Link ist unten eingeblendet. Ferner ist eine entsprechende Öffentlichkeit bei solchen Prozessen dringend nötig. Wenn es Ihnen möglich ist, besuchen Sie bitte solche Gerichtsverhandlungen. Vielen Dank!
von str.
https://www.t-online.de/region/dresden/id_100428976/dresden-haftstrafe-fuer-bianca-witzschel-tumultartige-szenen-vor-gericht.html
https://journalistenwatch.com/2024/01/16/freiheit-fuer-dr-bianca-witzschel/
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Recht/Musterberufsordnung-AE_09.05.2024.pdf
https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/unfassbares-urteil-in-sachsen-vergewaltiger-kommt-mit-bewaehrung-davon-87656970.bild.html
2. Wann schützt Alter und Krankheit vor Strafverfolgung? https://taz.de/Cum-Ex-Prozess-eingestellt/!6016239/
https://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/cum-ex-affaere-olaf-scholz-kann-sich-weiterhin-nicht-erinnern-a-074f1b87-6410-4bd7-a489-b3477cd5efee
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/ursula-haverbeck-holocaust-leugnerin-prozess-volksverhetzung-100.html
https://www.mopo.de/hamburg/95-jaehrige-leugnet-holocaust-urteil-in-hamburg-gefallen/
3. Gewalt oder Meinung – was ist schlimmer? https://www.nius.de/news/weil-eine-frau-einen-vergewaltiger-vergewaltiger-schwein-nennt-wird-sie-laenger-weggesperrt-als-der-vergewaltiger/60216c83-a2f9-4446-b428-300f23c823ef
https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100430308/hamburg-frau-wegen-hasspostings-nach-stadtpark-vergewaltigung-verurteilt.html
Quo vadis Rechtsprechung https://www.focus.de/politik/ermittlungen-wegen-rechtsbeugung-razzia-bei-masken-richter-aus-weimar-haus-durchsucht-handy-sichergestellt_id_13234593.html
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-deutsche-staatsanwaltschaften-duerfen-keinen-eu-haftbefehl-ausstellen