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Einsprachen gegen 5G-Antennen: Das müssen die Gemeindebehörden wissen
Am 23. August 2022 fand in Eriz, einer Schweizer Gemeinde im Kanton Bern, eine 5G-Informationsveranstaltung statt. Die drei Referenten zeigten auf, wie sich die Gemeindebehörden teilweise nicht an ihre Gesetze halten und sie die Bürger nicht
ausreichend über den Bau von Mobilfunkantennen informieren.
Diese Ausführungen sind ein Beitrag dazu, dass Gemeindebehörden in der Schweiz vollumfänglich über ihre Aufgaben und Möglichkeiten informiert werden können.
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Am 23. August 2022 fand in Eriz, einer Schweizer Gemeinde im Kanton Bern, eine öffentliche 5G-Informationsveranstaltung statt. Die Referenten Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR, Andreas Pflugshaupt, Versicherungsmathematiker und Hauptverfasser vieler Einsprachen und Daniel Laubscher, Berater Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung, luden zu dieser Veranstaltung ein. Anlass dazu war der geplante Neubau einer 5G-Mobilfunkantenne, gegen den sich in der Gemeinde Widerstand regt.
Christian Oesch, mit Wohnsitz in Eriz, zeigte am Beispiel dieser Gemeinde auf, dass sich die Gemeindebehörden teilweise nicht an ihre eigenen Gesetze halten und nicht gewillt sind, die Bürger über den Bau von Mobilfunkantennen zu informieren. Oft seien die Behörden auch falsch informiert. Oesch verwies dazu auf ein Dossier zum Thema 5G, das vom Schweizer Gemeindeverband (SGV) in Zusammenarbeit mit dem Mobilfunkanbieter Swisscom AG herausgegeben und an alle Gemeinden in der Schweiz versandt wurde.
Im Folgenden sehen Sie ausgewählte Auszüge aus den drei Referaten. Diese Informationen sind ein Beitrag dazu, dass Gemeindebehörden in der Schweiz vollumfänglich über ihre Aufgaben und Möglichkeiten informiert werden können.
Die vollständigen Referate finden Sie unter folgenden Links:
5G unter kritischer Beobachtung – Teil 1/3 Christian Oesch
https://transition-tv.ch/sendung/ttv-horizont-5g-unter-kritischer-beobachtung-teil-1-3/
5G unter kritischer Beobachtung – Teil 2/3 Andreas Pflugshaupt
https://transition-tv.ch/sendung/ttv-horizont-5g-unter-kritischer-beobachtung-teil-2-3/
5G unter kritischer Beobachtung – Teil 3/3 Daniel Laubscher
https://transition-tv.ch/sendung/ttv-horizont-5g-unter-kritischer-beobachtung-teil-3-3/
Vortrag Christian Oesch
Also, das ist eine ganz wichtige Folie hier. Und 5G - wir wussten schon im 2019 - ich habe durch einen Whistleblower im Bund eine E-Mail gekriegt, zwischen dem Hardware und Software Hersteller HUAWEI, Chinesen- Software, die an den Staat nach Bern gegangen ist. Da war ein Austausch, und die Chinesen mit der HUAWEI-Hardware, mit den Antennen Sunrise und Salt hauptsächlich, haben unserem Staat gesagt, unseren Experten: Vergesst 5G, ohne dass ihr die Grenzwerte erhöht. Und es ist nicht einfach, die Grenzwerte zu erhöhen, okay. Sie haben’s jetzt gemacht.
Am 17. Dezember 2021, nachdem wir 5G-Kritiker sie an die Wand gepresst haben mit über 3.000 Einsprachen. Ihr werdet es hören. 15 Bundesgerichtsfälle sind fällig. Beim Verwaltungsgericht stehen sie Schlange. Die Baudirektion Bern reißt sich die Haare aus. Aber nur die Leute, die sich mit Einsprachen abgegeben haben, werden eine Chance haben diese Dinge zu sistieren und mal abzuwarten. Diese Zeit haben wir genutzt. Der Bund, die Industrie, die ASUT-Lobby, die Medien und die Politik haben wir an die Wand gefahren für drei Jahre, um sie zu verlangsamen, die Infrastruktur auszubauen. Und wenn wir das hinkriegen, können sie uns nicht digitalisieren, wie das eigentlich vorgenommen werden sollte. Das ist der Grund.
Frau Sommaruga ist nicht auf meiner Bühne, aber ja, ich bin nicht hier um Menschen anzugreifen heute Abend. Heute geht’s um die Fakten. Sie musste was machen, diese arme Frau. Sie sind am Verzweifeln. Wir haben drei Betreiber, also Anbieter, Sunrise, Swisscom, Salt und dann haben wir die ASUT-Lobby. Das sind nicht 100 Millionen-, das sind Milliarden-Firmen, okay, meine lieben Freunde. Und jeden Monat, wenn wir unsere Rechnung bezahlen, sponsern wir diese Unternehmen. Also, sie musste was unternehmen. Darum haben sie widerrechtlich, okay, widerrechtlich eine Grenzwerterhöhung gemacht, am 17. Dezember 2021. Ein schönes Geschenk für diese Schwurbler, Verschwörungstheoretiker und wie wir auch genannt werden.
Sie musste was unternehmen, das war ein PR-Stunt, auf Englisch. Die mussten etwas in den Medien bringen, damit alle, die noch Einsprachen machen, irgendwie dabei sind in einer Einsprache, denken: Jetzt haben wir verloren, jetzt kommt diese doofe Antenne sowieso, jetzt müssen wir aufgeben. Nein! Okay. Ich sage nein! Wir haben die Bundesverfassung, wir haben den Umweltschutz, wir haben die NIS, wir haben den Nürnberger Kodex.
Wie das jetzt im Moment vorangepeitscht wird, das ganze 5G - es ist ein Menschenexperiment. Wir sind alle Teil von einem Menschenexperiment. Und durch diese Maßnahmen von uns, die Strategie Einsprachen zu machen und so, haben wir Zeit gewonnen, um was? Um weitere Gesundheitsstudien zu beenden, zu machen und so. Wir haben jetzt zusätzliche Studien und ich komme dann gleich darauf. Sie kommen eigentlich - ja, sie kommen selber darauf, dass etwas nicht stimmt. Aber niemand hält sich dazu, versteht ihr? Alle sagen nur ja und Amen, im National- und Ständerat. Niemand hat den Rücken, mal zu sagen: Jetzt ist Schluss! Jetzt ist wirklich Schluss!
Also, gehen wir mal weiter. Jetzt kommen wir auf etwas ganz, ganz Spezifisches. Und darum habe ich das Gefühl, dass unsere Gemeinde missinformiert und mit Falschinformationen bombardiert wurde und sich einfach voreingenommen nicht dazu eingelassen hat, diesen Informationsabend mit uns zu gestalten. Das ist kein persönlicher Angriff. Ich sage es, unsere Gemeinden werden bombardiert. Hier ist der Schweizer Gemeindeverband. Letzten April 2021 haben sie dieses Magazin herausgegeben: Dossier 5G: Eine Publikation des Schweizerischen Gemeindeverbands in Zusammenarbeit mit Swisscom. 15 Seiten nur Propaganda, absolut 100 %ig nur Propaganda. Ich weiß, dass Mobilfunk sexy ist, okay. Da kann man dies und dies und dies … Aber wenn wir dazu unsere Gesundheit verlieren und nächstes Jahr, vielleicht im 2023, 24, 25, 30, - von unseren Arbeitnehmern gehen 35 % nicht mehr auf die Arbeit, denn die haben Probleme, gesundheitliche – es heißt Elektrosensibilität.
Die Studie von der ETH 2020 hat uns schon vor zwei Jahren gesagt, 10,6 % sind schon elektrosensibel. (Er macht ein Beispiel, anhand der anwesenden Leuten im Publikum) Im Moment haben wir 20 Leute, die Gesundheitsstörungen haben, ohne dass sie das eigentlich wissen, oder diagnostiziert worden sind, dass sie mit Elektrosmog zu tun haben. Es wird von der Schulmedizin missdiagnostiziert, okay. Fakt! Und das wird dann als Burnout oder sonstige Autoimmunerkrankungen wahrgenommen. Also, hier haben wir ein ganz großes Problem.
Und das nächste Problem ist: Wir haben absolut voreingenommene und befangene Berater. Ich mache nicht eine persönliche Attacke hier auf Prof. Röösli, aber er ist nicht wirklich mein Freund. Denn er erzählt immer weiter, weiter, weiter falsche Informationen. Und darum machen wir den heutigen Abend.
Vortrag Andreas Pflugshaupt
Alle die da drinsitzen und irgendwie in einer Gemeindebehörde, sei das eine Kommission, oder sogar in einem Gemeinderat sitzen, sollen das ganz gut lesen. Ich lese nur den ersten Abschnitt: „Die Gemeinden sorgen dafür, dass ihnen das nötige Fachwissen zugänglich ist.“ Ja der zweite ist auch noch lustig: „Verfügen sie nicht über eigene Fachleute, lassen sie die Baugesuche durch ein regionales Bauinspektorat oder durch die Fachleute einer anderen Gemeinde oder durch private Fachleute prüfen.“
Und wenn ich dann so dumme Briefe sehe von Gemeindepräsidenten unterschrieben und meistens noch von der Sekretärin oder der Gemeindeschreiberin: „Ja, wir haben das angeschaut und aufgrund des Briefes von AGR z.B., dem „Amt für Gemeinden und Raumordnung“ oder sonst von irgendeinem Amt oder von der ASUT, es sei alles in Ordnung, haben wir keine Möglichkeit, dieses Baugesuch nicht zu bewilligen.“ Aber sie haben sich überhaupt nie darum bemüht, überhaupt etwas zu verstehen von dieser ganzen Technik – wären sie verpflichtet. Das gilt jetzt für den Kanton Bern, weil nicht jeder Kanton hat Regierungsstatthalter.
Also grundsätzlich für das Baugesuch zuständig ist der Gemeinderat oder der Regierungsstatthalter. Es kommt auf die Gemeindegröße an. Hilterfingen, Oberhofen usw. kleinere Gemeinden, also auch solche mit 5.000 Einwohnern, kann in der Regel nicht der Gemeinderat über eine Baubewilligung einer Mobilfunkantenne bestimmen, das geht dann zum Regierungsstatthalter. Jetzt kann man da Einsprache machen, dann gibt’s ein bisschen hin und her, ich kenne das bestens. Ich habe mindestens schon 100 Einsprachen verfasst. Dann hat man die Möglichkeit, bis dahin kostet es noch nichts, Beschwerde einzureichen bei der Bau- und Verkehrsdirektion in Bern. Das ist bei Regierungsrat Christoph Neuhaus. Der ist in letzter Zeit auch aufgewacht und ich habe lange mit ihm gesprochen, ich kenne ihn sehr gut und sehr lange und mittlerweile werden wirklich ein Großteil der Beschwerden gutgeheißen. Weil er gemerkt hat, dass da irgendwas nicht stimmt. Das hat er übrigens gemerkt beim Blauseeskandal.
Wenn das nichts nutzt, kann man das weiterziehen ans Verwaltungsgericht, dann zuletzt noch an das Bundesgericht. Und wenn man Fiduz (Ehrgeiz) hat, kann man’s noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und da sehen Sie noch, das ist zwar schon veraltet, aber das ist das Minimum, was schon längst im Kanal ist. Fälle sind vor Bundesgericht: Zürich: 3 Fälle, Bern: 1 Fall, Schwyz: 1 Fall, Obwalden: 1 Fall, Westschweiz: 3 Fälle. Nur teilweise 5G: Aargau:1 Fall.
Weitere in Vorbereitung: 15 Fälle.
Vortrag Daniel Laubscher
Aber es scheint mir wichtig, dass es jetzt noch meine Aufgabe ist, den Gemeindevertretern, wenn solche anwesend wären, aufzuzeigen: Was sind ihre Aufgaben, was müssen sie tun, was können sie tun, was dürfen sie tun. Aber, was müssen sie tun, um was können sie sich nicht foutieren (aus dem Weg gehen), was können sie auch nicht delegieren, also nicht dem Kanton, nicht dem Bund. Welche ureigenen Aufgaben muss jede Gemeindebehörde, insbesondere jede Baupolizei, Baubewilligungsbehörde zwingend vornehmen und auch entscheiden bei den Mobilfunkanlagen, bei den Baugesuchen.
Ich, zu meiner Person, durfte selber Mobilfunkantennen, damals noch als Stadtplaner von einer mittelgroßen Schweizer Stadt, beurteilen, behandeln, bewilligen, und ich habe mich dann immer an die gesetzlichen Grundlagen gehalten. Also ich hab' mich immer orientiert am Umweltschutzgesetz, an der Strahlenschutzverordnung, an den Baugesetzen. Es gibt ganz viele Gesetze, die das regeln. Wir haben's heute ja auch schon gehört. Und ich habe mich am Rechtsstaat orientiert und war im Glauben, dass alles rechtens war. Leider ist das heute nicht mehr so. Das haben wir ja auch gehört, dass sehr oft die Rechte nicht eingehalten werden und einfach zumindest Rechtsbeugung besteht, Rechtsbiegung. Man legt sich die Sache so zurecht, damit 5G, der Rollout möglichst schnell vonstattengehen kann. Also die Gemeinde muss sich damit beschäftigen. Sie kommt nicht darum herum. Und die meisten Gemeinden machen genau das: Sie beschäftigt sich nicht damit und delegiert die ganze Sache.
Dabei muss man auch wissen, dass es sich um ganz unterschiedliche Funktechniken handelt. Wir kommen darauf, auch das ist entscheidend. Die verschiedenen wirtschaftlichen Interessen, öffentlichen Interessen, die werde ich ganz kurz noch streifen. Energiebedarf, ein grosses Thema, gerade heute, wo ja das gleiche Departement, das UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) sagt, wir müssen jetzt Strom sparen. Das sagen sie nie, dass der Energiebedarf bei Mobilfunk, insbesondere bei adaptiven Antennen, zehnmal höher ist für die gleiche Datenrate zu übertragen, als mit Glasfaser. Also wie sie das dann vor dem sogenannten Klimawandel rechtfertigen wollen, wird sich noch zeigen.
Auch die Überwachung, da haben wir heute schon sehr viel gehört. Ich werde das aus Sicht der Gemeinden nur noch kurz streifen. Und über die Volksgesundheit, das lass' ich momentan ganz, da wissen sie zum Teil mehr als ich. Ich weiss auch viel, aber das können Sie auch selber nachschlagen.
Ja, was ist jetzt passiert? Die Schweiz ist zum Teil, mindestens zur Hälfte aufgewacht. Die Leute merken, da stimmt was nicht, da werden wir angelogen nach Strich und Faden. Und die merken auch, das kann nicht stimmen, intuitiv funktioniert da eben das Denken. Leider nicht bei allen, aber intuitiv spürt jeder von uns, da stimmt etwas nicht, wir werden wirklich angelogen.
Darum hat sich auch eine Graswurzelbewegung definiert, und hat auch aufbegehrt. Es sind über 3.000 Verfahren hängig; Beschwerden, Einsprachen, usw. haben wir alles gehört heute Abend schon. Und das spaltet natürlich die Bevölkerung. Also man ist entweder Befürworter oder Gegner. Und es treibt einen Keil mitten durch die Bevölkerung. Man spricht nicht mehr miteinander und das ist eigentlich schade, weil das müsste man, um denjenigen, die einfach den Staats-Propagandismus glauben, die Augen zu öffnen, diesen das zu erklären.
Also das wäre bitternötig, und das ist auch eine Gemeindeaufgabe, obwohl wir hier
gesehen haben, im Eriz hat man diese Gemeindeaufgabe gestrichen. Das ist für mich höchst fragwürdig, weil das eigentlich eine ureigene Gemeindeaufgabe ist, die die Gemeinde, der Gemeinderat seinen Wählern, seinen Bürgern schuldig ist und auch erfüllen muss. Um die kann er sich nicht drücken. Es geht leider nicht ohne Technik. Ich versuche das nochmal, was Andreas schon gemacht hat, vielleicht mit ein paar Worten mehr, auch für die Gemeinden, was sie wissen müssen. Bisherige Antennen, 3G/4G, sind sogenannte Sektorantennen, die haben einen Antennenstandpunkt mit einer Hauptstrahlrichtung und senden immer gleichmäßig statisch.
Man kann nur die Sendeleistung erhöhen, dann strahlt sie stärker. Man kann sie zurücknehmen, aber sie strahlt statisch, also bewegt sich nicht. Im Gegensatz zu adaptiven Antennen, die sogenannten Beams – haben wir auch schon gehört – die können fokussieren. Also die können ihre Strahlenleistung bündeln und genau Nutzer-abhängig dorthin strahlen, wo die Datenmengen auch abgefragt werden. Das sind sogenannte intelligente Antennen, die über Software dorthin ihre Strahlenbeams richten, wo am meisten Daten gebraucht werden.
Das sind zwei Antennendiagramme. Bei einer 3G/4G kann hier ein User oder ein Omen, also ein Ort mit empfindlicher Nutzung, ein Schulhaus oder was auch immer sein. Und da sehen Sie die Differenz in der gleichen Situation, dass es mit adaptiven Antennen schon rein durch diese Sache anders strahlen kann und andere Belastungen zustandekommen.
Hier in einer anderen Darstellung noch einmal besser visualisiert: Eine Sektorantenne mit einer fixen Hauptstrahlrichtung. Also die kann man nicht, man kann schon, mechanisch sie verändern aber das würde man sehen und merken, die strahlt immer gleich, immer in die gleiche Richtung, immer den gleichen Kegel und einzig, wenn man höher dreht, wird die Strahlung stärker, ganz im Gegenteil zu einer adaptiven Antenne. Das ist jetzt nur ein Beam, der hier in Millisekunden bewegt. Die Visualisierung ist auch noch in einer 50-fachen Verlangsamung, also Sie können sich vorstellen, wenn da die Post abgeht, wie sich das bewegt. Es ist auch noch gut zu wissen, dass das nur ein Beam ist, also eine Antenne kann bis Maximum 64 einzelne Beams – (jemand sagt etwas aus dem Publikum) 81 mittlerweile schon – also die Technik springt voran und diese kann ihre Beams horizontal, vertikal ausrichten, dort wo es hin muss. Also Sie sehen, es ist eine ganz andere Funktion, eine ganz andere Funktechnik, die kann man sicher nicht vergleichen, wie bis anhin mit den Sektorantennen.
Die Branche, die Mobilfunkbetreiber, der Verband ASUT macht natürlich immer schöne Werbung. Und das ist ihr Paradebeispiel, wo sie aufzuzeigen versuchen, dass eine 5G-Antenne weniger strahlt. Sie machen das mit solchen Darstellungen: Also das ist ein Beam, hier ist jemand der einen Film in Minuten -, in Sekundenbruchteilen einen ganzen Film herunterlädt. Das braucht viele Datenleistung. Dann wird die ganze Sendeleistung auf diese Person fokussiert. Die Betreiber wollen damit aufzeigen, dass sie ja gar nicht überall, überall wo es weiß ist, strahlt ja nichts ist, dort ist kein Datenverkehr, also strahlt das nicht. Das ist trügerisch das Bild, es ist auch gewollt trügerisch dargestellt. Erstens hören die Beams nie einfach auf, die gehen durch die Personen durch. Zweitens sind die Beams immer viel breiter, also beim Endkunden, je nachdem wie weit er von der Antenne weg ist, sind die Beams bis zu 30 Meter breit.
Also damit man etwa eine Vorstellung hat, es sind immer, wenn jemand Daten abfragt, sind immer auch unabhängige, unbeteiligte Personen betroffen. Und jetzt müssen Sie sich das noch vorstellen, wenn sich das Ganze bewegt, also dann ist hier nichts mehr weiß. Vor allem wenn alle 64 oder 81 Antennen wie wild, rund etwa 1.200 Empfänger bedienen. Und dann kommt es erst noch darauf an, wie viele Daten heruntergeladen werden. Also das mit dem ‚weniger strahlen, weniger stark strahlen‘, das ist einfach nur ein großer Witz.
Hier noch exemplarischer die Irreführung der Werbung der 5G Industrie: Also hier kommt z.B. der Sendestrahl direkt aufs Handy punktgenau, genau so breit wie das Handy und erst noch von oben. Also das muss von einem Satelliten kommen – ist so nicht möglich. Das ist Fake, die Antennen stehen irgendwo da drüben oder da drüben und senden immer seitwärts und wie gesagt, je nachdem wie weit die Antenne hier entfernt wäre, würde hier ein Bereich von 5 bis 30 Metern alles bestrahlt, das ist also schlichtweg auch technisch, wissenschaftlich nicht möglich. Nun, wie kontrolliert und misst man eine adaptive Antenne, wir haben es bereits gehört heute Abend. Es geht nicht, also es gibt keine Messgeräte und man kann es noch nicht rechtssicher, tatsächlich und rechtlich nicht messen. Der Bundesrat hat das erkannt, dass da zwei verschiedene Funktechniken sind und hat dann auch die Strahlenverordnung angepasst. Also er hat gesagt, eine adaptive Antenne muss anders behandelt werden, als eine konventionelle Antenne. Wie man das macht, hat er offengelassen. Frau Sommaruga, auch das haben wir bereits gehört, hatte dann die Lösung mit dem Korrekturfaktor und mit der gemittelten Messung. Auch dazu haben wir heute bereits viel gehört. Ich bringe einen ähnlichen Vergleich mit der gemittelten Messung. Also das wäre, wie wenn auf der Autobahn generell 120 km/h gemittelt über 6 Minuten wäre, dann könnte natürlich auch der Ferrari mal schauen wieviel er herausbekommt und auf 250 km/h beschleunigen. Wenn er dann später wieder etwas langsamer fährt, dann ist er gemittelt auch nicht über 120 km/h gefahren und ja, wie man das messen will, wie der Radar aussehen soll und wie man das dem Polizisten erklären soll, hat Andreas sehr schön aufgezeigt. Nun, was sind die Folgen von dieser Messweisung?
Diese wird sogenannt betrieben, also es gibt Antennen, die funktionieren bereits so, also müsste eigentlich auch so gemessen werden. Es kann nicht gemessen werden, aber was sie selber zugeben, die Branche und auch die Behörden, es kommt zu Grenzwertüberschreitungen, also mit Faktor 3 bis 4, das entspricht etwa dem, was schon aufgezeigt wurde, was die Betreiber auch möchten, nämlich eine vierfache Erhöhung der Strahlenschutzgrenzwerte. – Anstatt 5 V/m, 20 V/m, also dort würde das etwa aufgehen. Mit einer solchen Messweise kommt es eben zu höheren Sendeleistungen, zu mehr Strahlung, zu Grenzwertüberschreitung und damit ist das Umweltschutzgesetz und das Vorsorgeprinzip ganz klar nicht mehr eingehalten.
Und leider haben wir noch keinen Bundesgerichtsentscheid, der genau diese Frage rechtssicher klärt. Aber Folge von dieser Messweise ist, und das ist Strahlungsphysik, da kann die unabhängige, liberale Tageszeitung alles Mögliche erklären, es ist ganz klar, kommt es zu einer stärkeren Strahlung in der Gesamtexposition. Wer kontrolliert die Einhaltung der Strahlenschutzgrenzwerte? Also wir haben’s jetzt mehrfach gehört, messen kann man’s nicht und es wurde auch im Großen Rat explizit vorgebracht. Eine Anfrage eines Großrates an den Regierungsrat, dieser bestätigte es auch: „Jawohl, im Kanton Bern, wir können es nicht messen und wir tun’s auch nicht.“ Das Einzige, was sie machen ist, auf das sogenannte QS-System des BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) zu verweisen. Auch dazu haben wir heute Abend schon einiges gehört. Vielleicht was ich noch dazu sagen kann, diese 6-Minuten-Mittelung beim BAKOM hat übrigens ein Swisscom-Manager dem BAKOM so empfohlen. Dieses hat das übernommen und es gleich validiert und das haben wir auch gehört, diese Validierungszertifikate sind ausgelaufen - also so läuft es. Und das muss eine Gemeinde wissen, wenn sie beim normalen Baugesuch solche Rahmenbedingungen hat, sagt sie ganz einfach, tatsächlich und rechtlich sind die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorhanden und erteilt keine Baubewilligung.
Was machen unsere Behörden? Sie sagen, ja wir können nicht anders, wir müssen das bewilligen, der Kanton oder der Bund hat’s gesagt. Dabei ist es immer, in der ganzen Schweiz – in jedem Kanton – die Gemeinde, die Baupolizei und Baubewilligungsbehörde ist, überall. Wir haben gehört, im Kanton Bern gibt’s noch den Regierungsstatthalter, aber der ist wie eine Gemeinde, der hat noch jede bewilligt. Also es ist die Gemeinde, die sich mit dem Fachwissen auseinandersetzen muss; mit den juristischen, mit den baurechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen muss und sie muss entscheiden. Eine Baubewilligungsbehörde ist erstinstanzliche Entscheidungsbehörde. Also, immer die Gemeinde legt fest, sind die Bewilligungsvoraussetzungen vorhanden, Ja oder Nein. Das ist immer so, war immer so und wenn der Rechtsstaat nicht ganz den Bach runter läuft, muss es auch so bleiben.
Es gibt selbstverständlich Rechtsunsicherheiten. Wir haben das gehört und es gibt Fragen, die muss das Bundesgericht noch beantworten. Aber vielleicht haben sie … Die meisten Antennen, die heute strahlen, die wurden ohne Baubewilligung – also adaptive 5G-Antennen, die heute im Betrieb sind – wurden ohne Baubewilligung in Betrieb genommen. Und warum? Man hat gesagt, das ist eine Bagatelle. Man stützt sich auf die ursprüngliche Baubewilligung, das ist nur eine Modifikation also da ändert nicht viel, das bleibt alles etwa beim Alten. Wir haben gesehen, schon die Funktechnik ist eine ganz andere und sie strahlen stärker und mehr. Aber es ist eine Bagatelle. Das muss die Gemeinde wissen. Das kann man der Gemeinde mit Facts aufzeigen. Wird auch nicht bestritten, weder von Behörde noch von den Betreibern und trotzdem werden solche Bagatellbewilligungen einfach immer noch durchgewunken. Und wenn man es genau nimmt, eine Bagatellbewilligung heißt juristisch nichts anderes als eine Bewilligungsbefreiung, weil sich die Bewilligung auf die letztmalige Baubewilligung stützt.
Sie muss auch wissen, dass man das nicht messen kann, das haben wir bereits gehört. Sie muss das wissen, mit zehnmal höherer Sendeleistung. Auch das ist weder wissenschaftlich noch juristisch richtig vonstattengegangen. Also der Bundesrat ist gar nicht zuständig für solche Grenzwerterhöhungen. Trotzdem hat er’s gemacht. Also auch das Bundesgericht wird hier noch feststellen müssen, ob der Bundesrat überhaupt zuständig ist, solche Grenzwerterhöhungen über die Hintertür mit dem sogenannten „Buebetrickli“, Korrekturfaktor, Messweise, 6-Minuten-Mittelung, usw. ... Das ist rechtlich aber auch wissenschaftlich nicht statthaft.
Was können Gemeinden tun? Und es gibt Gemeinden, es gibt Gemeinden! Ich bin selbständig unterwegs und ich habe verschiedene Gemeinden beraten können. Im Zusammenhang mit verschiedenen Vereinigungen beraten wir Gemeinden, wie sie ihre ureigene Aufgabe als Baubewilligungsbehörde wahrnehmen können.
Sie sehen hier Gemeinden – auch aus dem Kanton Bern – aufgeführt, die es geschafft haben, dass Antennen abgeschaltet werden mussten. Die es geschafft haben, dass Antennen verhindert werden konnten. Die es geschafft haben, dass Antennen auch sistiert werden und Zeit gewinnen und die vor allem sich beschäftigt haben, sich informiert haben und dementsprechend ihre Aufgabe wahrnehmen.
Hier noch ein Beweis: Es gibt auch noch Qualitätsmedien, die objektiv berichten. Also das ist noch nicht lange her, im Kanton Solothurn „Buechiberg“, (Gemeinde Buchegg), dort wurde eine Antenne von der Swisscom widerrechtlich umgerüstet. Also die alte Antenne herunter, die neue adaptive hoch. Die Gemeindebehörde hat gesagt: „He, hallo, widerrechtlich, du brauchst eine Baubewilligung. Abschalten! Baugesuch einreichen! Und dann schauen wir dann mal, ob wir das bewilligen können.“ Die Swisscom hat natürlich diese Verfügung dieser Gemeinde angefochten mit Beschwerde beim Kanton. Der Kanton hat die Beschwerde abgewiesen, der Gemeinde Recht gegeben. Dann hat die Swisscom es wissen wollen, hat weitergezogen vor das Verwaltungsgericht und auch das Verwaltungsgericht hat – noch nicht so lange her – gesagt: „Fertig! Widerrechtlich! Abschalten! Baugesuch!“ Und das geht, das muss die Gemeinde aber wollen. Und das müssen sie eigentlich auch, denn das ist ihre ureigene Aufgabe. (Applaus)
Ja, jetzt vielleicht noch zu den verschiedenen Interessen:
Die öffentlichen Interessen müssten ja eigentlich ureigens von der Behörde, insbesondere auch von der Gemeinde, abgedeckt werden. Und auch dazu Sorge tragen, dass diese Interessen diskutiert werden, dass diese Interessen auch offengelegt und an Gemeindeversammlungen orientiert wird, was hier abgeht.
Die Mobilfunkbranche, die hat natürlich ihr ureigenes Interesse und das ist auch legitim. Also die will ein Geschäftsmodell, die ‚eierlegende Wollmilchsau‘, sage ich dem immer. Also ‚innovatives Wachstum‘ wird das meistens genannt, dass mit neuen Geschäftsfeldern mehr Daten schneller übertragen, natürlich mehr Umsatz, mehr Rendite generiert werden kann. Ein börsenkotiertes Unternehmen ist fast gezwungen, immer mehr, mehr, mehr, weil sonst stirbt ihr Geschäftsmodell ab und das ist eigentlich das ureigene Interesse der Mobilfunkbetreiber.
Aber dadurch kommt es, das haben wir heute genügend gehört, natürlich durch dieses steigende Angebot, das wir sehr oft unreflektiert übernehmen, kommt es zu einer, sie sagen sehr oft, Verdoppelung der Datenmenge alle 18 Monate. Auch das ist umstritten, wie genau, dass es ist. Aber es kommt dazu natürlich, zu einem exponentiellen Datenwachstum. Und wenn das Datenwachstum steigt, dann muss auch die Energie, die Sendeleistung steigen, weil man schlicht 100-mal mehr Daten, 100-mal schneller, nicht mit weniger Energie übertragen kann. Das haben wir auch schon gehört.
Und die Einhaltung der Strahlenschutzgrenzwerte – und das ist dann auf der juristischen Seite entscheidend – ist schlichtweg nicht möglich.
Wir haben ja auch gehört, dass die Betreiber den Bundesrat aufmerksam gemacht haben: „Mit diesen Grenzwerten können wir das Geschäftsmodell 5G gar nicht betreiben, weil die Sendeleistung eben zu Grenzwertüberschreitungen führen würde und ihr zuerst auch noch die Grenzwerte erhöhen müsst.“ Das ist bis jetzt zum Glück nicht geschehen.
Dann noch ein paar Worte zur digitalen Überwachung:
Christian hat das alles viel besser und von oben herab schon dargestellt, wie das ist. Ich kann einfach den Gemeinden nur mitteilen, was hier abgeht. Der Bund ändert sein Fernmeldegesetz und er schreibt explizit da rein: "Dass mit 5G die Behörde beabsichtigt, ihre Bürger in Echtzeit stärker zu überwachen." So steht es drin, man kann es ja auch nachlesen. Und da geht es darum, dass natürlich nicht nur die Überwachung, sondern die Digitalisierung des Menschen beabsichtigt ist. Also es geht darum – und das ist auch im gleichen Qualitätsjournalismus nicht auf der Frontseite, aber vor kurzem auf etwa Seite sechs bestätigt worden: Während Corona, also in den letzten zwei Jahren, ist die Überwachung durch den Bund über Mobilfunk seiner Bürger um das Dreifache gestiegen. Es ist ein Fakt, dass sie sogar zugeben. Also es läuft genauso wie Christian es erwähnt hat. Diese Agenda, die wird bereits umgesetzt und vollzogen. Auch in der Strategie „Digitale Schweiz“ ist das nachzulesen. Dort kann man ganz klar sehen, dass der Bund einen Strukturwandel anstrebt. Also die Digitalisierung. Er sagt auch: „Es braucht ein Umdenken, also wir müssen unsere alten traditionellen Formen des Zusammenlebens, des Wirtschaftens aufgeben.“ Also der Bund fokussiert strikt, das Endprodukt wäre dann der Transhumanismus. Man kann heute auch schon in den Qualitätsmedien lesen, dass Klaus Schwab im WEF empfiehlt, Kindern kleine Chips unter die Haut zu bringen, damit sie besser überwacht werden können. Also das sagen nicht wir Schwurbler, das sagen die Qualitätsmedien. Man kann das nachlesen. Also das zeigt eigentlich das große Bild, wohin die Reise gehen soll. Was natürlich damit … es wurde auch schon erwähnt, das Cyberrisiko, also mit dieser Folie (zeigt ein Comic): „Alles vernetzt ist sicher, gehackt zu werden." Das ist auch ein Fakt. Und damit steigt natürlich auch das Cyberrisiko, aber auch die Ängste der Bevölkerung, wie damit umzugehen ist. Das ist auch schlicht ein Fakt, dem sich der Bund nicht stellt.
Und jetzt zum Abschluss noch die Energie:
Also die Energie, ich habe es schon angedeutet, Mobilfunk braucht zehnmal mehr Energie um die gleiche Datenmenge zu übertragen, wie wenn man es mit Glasfaser machen würde. Schon das alleine müsste eigentlich ausreichen, wenn das gleiche UVEK immer sagt: "Ja, wir müssen den ökologischen Fussabdruck senken, wir haben Klimanotstand, wir müssen hier zwingend weniger Energie verbrauchen". Und dann wird eine solche Technik einfach ausgerollt, ohne das überhaupt in Zusammenhang zu bringen, ohne das überhaupt zu diskutieren. Jetzt wo wir dann im Winter sowieso Stromnotlagen haben, wird sich dann zeigen, wer priorisiert wird. Die Skilifte würden dann wahrscheinlich abgestellt, weil die 5G zehnmal mehr Strom brauchen, werden wohl weiterhin priorisiert, privilegiert, bevorzugt. Also hier ist auch eine große himmelschreiende Ungerechtigkeit am Laufen.
Sendungstext
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14.11.2022 | www.kla.tv/24135
Am 23. August 2022 fand in Eriz, einer Schweizer Gemeinde im Kanton Bern, eine öffentliche 5G-Informationsveranstaltung statt. Die Referenten Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR, Andreas Pflugshaupt, Versicherungsmathematiker und Hauptverfasser vieler Einsprachen und Daniel Laubscher, Berater Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung, luden zu dieser Veranstaltung ein. Anlass dazu war der geplante Neubau einer 5G-Mobilfunkantenne, gegen den sich in der Gemeinde Widerstand regt. Christian Oesch, mit Wohnsitz in Eriz, zeigte am Beispiel dieser Gemeinde auf, dass sich die Gemeindebehörden teilweise nicht an ihre eigenen Gesetze halten und nicht gewillt sind, die Bürger über den Bau von Mobilfunkantennen zu informieren. Oft seien die Behörden auch falsch informiert. Oesch verwies dazu auf ein Dossier zum Thema 5G, das vom Schweizer Gemeindeverband (SGV) in Zusammenarbeit mit dem Mobilfunkanbieter Swisscom AG herausgegeben und an alle Gemeinden in der Schweiz versandt wurde. Im Folgenden sehen Sie ausgewählte Auszüge aus den drei Referaten. Diese Informationen sind ein Beitrag dazu, dass Gemeindebehörden in der Schweiz vollumfänglich über ihre Aufgaben und Möglichkeiten informiert werden können. Die vollständigen Referate finden Sie unter folgenden Links: 5G unter kritischer Beobachtung – Teil 1/3 Christian Oesch https://transition-tv.ch/sendung/ttv-horizont-5g-unter-kritischer-beobachtung-teil-1-3/ 5G unter kritischer Beobachtung – Teil 2/3 Andreas Pflugshaupt https://transition-tv.ch/sendung/ttv-horizont-5g-unter-kritischer-beobachtung-teil-2-3/ 5G unter kritischer Beobachtung – Teil 3/3 Daniel Laubscher https://transition-tv.ch/sendung/ttv-horizont-5g-unter-kritischer-beobachtung-teil-3-3/ Vortrag Christian Oesch Also, das ist eine ganz wichtige Folie hier. Und 5G - wir wussten schon im 2019 - ich habe durch einen Whistleblower im Bund eine E-Mail gekriegt, zwischen dem Hardware und Software Hersteller HUAWEI, Chinesen- Software, die an den Staat nach Bern gegangen ist. Da war ein Austausch, und die Chinesen mit der HUAWEI-Hardware, mit den Antennen Sunrise und Salt hauptsächlich, haben unserem Staat gesagt, unseren Experten: Vergesst 5G, ohne dass ihr die Grenzwerte erhöht. Und es ist nicht einfach, die Grenzwerte zu erhöhen, okay. Sie haben’s jetzt gemacht. Am 17. Dezember 2021, nachdem wir 5G-Kritiker sie an die Wand gepresst haben mit über 3.000 Einsprachen. Ihr werdet es hören. 15 Bundesgerichtsfälle sind fällig. Beim Verwaltungsgericht stehen sie Schlange. Die Baudirektion Bern reißt sich die Haare aus. Aber nur die Leute, die sich mit Einsprachen abgegeben haben, werden eine Chance haben diese Dinge zu sistieren und mal abzuwarten. Diese Zeit haben wir genutzt. Der Bund, die Industrie, die ASUT-Lobby, die Medien und die Politik haben wir an die Wand gefahren für drei Jahre, um sie zu verlangsamen, die Infrastruktur auszubauen. Und wenn wir das hinkriegen, können sie uns nicht digitalisieren, wie das eigentlich vorgenommen werden sollte. Das ist der Grund. Frau Sommaruga ist nicht auf meiner Bühne, aber ja, ich bin nicht hier um Menschen anzugreifen heute Abend. Heute geht’s um die Fakten. Sie musste was machen, diese arme Frau. Sie sind am Verzweifeln. Wir haben drei Betreiber, also Anbieter, Sunrise, Swisscom, Salt und dann haben wir die ASUT-Lobby. Das sind nicht 100 Millionen-, das sind Milliarden-Firmen, okay, meine lieben Freunde. Und jeden Monat, wenn wir unsere Rechnung bezahlen, sponsern wir diese Unternehmen. Also, sie musste was unternehmen. Darum haben sie widerrechtlich, okay, widerrechtlich eine Grenzwerterhöhung gemacht, am 17. Dezember 2021. Ein schönes Geschenk für diese Schwurbler, Verschwörungstheoretiker und wie wir auch genannt werden. Sie musste was unternehmen, das war ein PR-Stunt, auf Englisch. Die mussten etwas in den Medien bringen, damit alle, die noch Einsprachen machen, irgendwie dabei sind in einer Einsprache, denken: Jetzt haben wir verloren, jetzt kommt diese doofe Antenne sowieso, jetzt müssen wir aufgeben. Nein! Okay. Ich sage nein! Wir haben die Bundesverfassung, wir haben den Umweltschutz, wir haben die NIS, wir haben den Nürnberger Kodex. Wie das jetzt im Moment vorangepeitscht wird, das ganze 5G - es ist ein Menschenexperiment. Wir sind alle Teil von einem Menschenexperiment. Und durch diese Maßnahmen von uns, die Strategie Einsprachen zu machen und so, haben wir Zeit gewonnen, um was? Um weitere Gesundheitsstudien zu beenden, zu machen und so. Wir haben jetzt zusätzliche Studien und ich komme dann gleich darauf. Sie kommen eigentlich - ja, sie kommen selber darauf, dass etwas nicht stimmt. Aber niemand hält sich dazu, versteht ihr? Alle sagen nur ja und Amen, im National- und Ständerat. Niemand hat den Rücken, mal zu sagen: Jetzt ist Schluss! Jetzt ist wirklich Schluss! Also, gehen wir mal weiter. Jetzt kommen wir auf etwas ganz, ganz Spezifisches. Und darum habe ich das Gefühl, dass unsere Gemeinde missinformiert und mit Falschinformationen bombardiert wurde und sich einfach voreingenommen nicht dazu eingelassen hat, diesen Informationsabend mit uns zu gestalten. Das ist kein persönlicher Angriff. Ich sage es, unsere Gemeinden werden bombardiert. Hier ist der Schweizer Gemeindeverband. Letzten April 2021 haben sie dieses Magazin herausgegeben: Dossier 5G: Eine Publikation des Schweizerischen Gemeindeverbands in Zusammenarbeit mit Swisscom. 15 Seiten nur Propaganda, absolut 100 %ig nur Propaganda. Ich weiß, dass Mobilfunk sexy ist, okay. Da kann man dies und dies und dies … Aber wenn wir dazu unsere Gesundheit verlieren und nächstes Jahr, vielleicht im 2023, 24, 25, 30, - von unseren Arbeitnehmern gehen 35 % nicht mehr auf die Arbeit, denn die haben Probleme, gesundheitliche – es heißt Elektrosensibilität. Die Studie von der ETH 2020 hat uns schon vor zwei Jahren gesagt, 10,6 % sind schon elektrosensibel. (Er macht ein Beispiel, anhand der anwesenden Leuten im Publikum) Im Moment haben wir 20 Leute, die Gesundheitsstörungen haben, ohne dass sie das eigentlich wissen, oder diagnostiziert worden sind, dass sie mit Elektrosmog zu tun haben. Es wird von der Schulmedizin missdiagnostiziert, okay. Fakt! Und das wird dann als Burnout oder sonstige Autoimmunerkrankungen wahrgenommen. Also, hier haben wir ein ganz großes Problem. Und das nächste Problem ist: Wir haben absolut voreingenommene und befangene Berater. Ich mache nicht eine persönliche Attacke hier auf Prof. Röösli, aber er ist nicht wirklich mein Freund. Denn er erzählt immer weiter, weiter, weiter falsche Informationen. Und darum machen wir den heutigen Abend. Vortrag Andreas Pflugshaupt Alle die da drinsitzen und irgendwie in einer Gemeindebehörde, sei das eine Kommission, oder sogar in einem Gemeinderat sitzen, sollen das ganz gut lesen. Ich lese nur den ersten Abschnitt: „Die Gemeinden sorgen dafür, dass ihnen das nötige Fachwissen zugänglich ist.“ Ja der zweite ist auch noch lustig: „Verfügen sie nicht über eigene Fachleute, lassen sie die Baugesuche durch ein regionales Bauinspektorat oder durch die Fachleute einer anderen Gemeinde oder durch private Fachleute prüfen.“ Und wenn ich dann so dumme Briefe sehe von Gemeindepräsidenten unterschrieben und meistens noch von der Sekretärin oder der Gemeindeschreiberin: „Ja, wir haben das angeschaut und aufgrund des Briefes von AGR z.B., dem „Amt für Gemeinden und Raumordnung“ oder sonst von irgendeinem Amt oder von der ASUT, es sei alles in Ordnung, haben wir keine Möglichkeit, dieses Baugesuch nicht zu bewilligen.“ Aber sie haben sich überhaupt nie darum bemüht, überhaupt etwas zu verstehen von dieser ganzen Technik – wären sie verpflichtet. Das gilt jetzt für den Kanton Bern, weil nicht jeder Kanton hat Regierungsstatthalter. Also grundsätzlich für das Baugesuch zuständig ist der Gemeinderat oder der Regierungsstatthalter. Es kommt auf die Gemeindegröße an. Hilterfingen, Oberhofen usw. kleinere Gemeinden, also auch solche mit 5.000 Einwohnern, kann in der Regel nicht der Gemeinderat über eine Baubewilligung einer Mobilfunkantenne bestimmen, das geht dann zum Regierungsstatthalter. Jetzt kann man da Einsprache machen, dann gibt’s ein bisschen hin und her, ich kenne das bestens. Ich habe mindestens schon 100 Einsprachen verfasst. Dann hat man die Möglichkeit, bis dahin kostet es noch nichts, Beschwerde einzureichen bei der Bau- und Verkehrsdirektion in Bern. Das ist bei Regierungsrat Christoph Neuhaus. Der ist in letzter Zeit auch aufgewacht und ich habe lange mit ihm gesprochen, ich kenne ihn sehr gut und sehr lange und mittlerweile werden wirklich ein Großteil der Beschwerden gutgeheißen. Weil er gemerkt hat, dass da irgendwas nicht stimmt. Das hat er übrigens gemerkt beim Blauseeskandal. Wenn das nichts nutzt, kann man das weiterziehen ans Verwaltungsgericht, dann zuletzt noch an das Bundesgericht. Und wenn man Fiduz (Ehrgeiz) hat, kann man’s noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und da sehen Sie noch, das ist zwar schon veraltet, aber das ist das Minimum, was schon längst im Kanal ist. Fälle sind vor Bundesgericht: Zürich: 3 Fälle, Bern: 1 Fall, Schwyz: 1 Fall, Obwalden: 1 Fall, Westschweiz: 3 Fälle. Nur teilweise 5G: Aargau:1 Fall. Weitere in Vorbereitung: 15 Fälle. Vortrag Daniel Laubscher Aber es scheint mir wichtig, dass es jetzt noch meine Aufgabe ist, den Gemeindevertretern, wenn solche anwesend wären, aufzuzeigen: Was sind ihre Aufgaben, was müssen sie tun, was können sie tun, was dürfen sie tun. Aber, was müssen sie tun, um was können sie sich nicht foutieren (aus dem Weg gehen), was können sie auch nicht delegieren, also nicht dem Kanton, nicht dem Bund. Welche ureigenen Aufgaben muss jede Gemeindebehörde, insbesondere jede Baupolizei, Baubewilligungsbehörde zwingend vornehmen und auch entscheiden bei den Mobilfunkanlagen, bei den Baugesuchen. Ich, zu meiner Person, durfte selber Mobilfunkantennen, damals noch als Stadtplaner von einer mittelgroßen Schweizer Stadt, beurteilen, behandeln, bewilligen, und ich habe mich dann immer an die gesetzlichen Grundlagen gehalten. Also ich hab' mich immer orientiert am Umweltschutzgesetz, an der Strahlenschutzverordnung, an den Baugesetzen. Es gibt ganz viele Gesetze, die das regeln. Wir haben's heute ja auch schon gehört. Und ich habe mich am Rechtsstaat orientiert und war im Glauben, dass alles rechtens war. Leider ist das heute nicht mehr so. Das haben wir ja auch gehört, dass sehr oft die Rechte nicht eingehalten werden und einfach zumindest Rechtsbeugung besteht, Rechtsbiegung. Man legt sich die Sache so zurecht, damit 5G, der Rollout möglichst schnell vonstattengehen kann. Also die Gemeinde muss sich damit beschäftigen. Sie kommt nicht darum herum. Und die meisten Gemeinden machen genau das: Sie beschäftigt sich nicht damit und delegiert die ganze Sache. Dabei muss man auch wissen, dass es sich um ganz unterschiedliche Funktechniken handelt. Wir kommen darauf, auch das ist entscheidend. Die verschiedenen wirtschaftlichen Interessen, öffentlichen Interessen, die werde ich ganz kurz noch streifen. Energiebedarf, ein grosses Thema, gerade heute, wo ja das gleiche Departement, das UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) sagt, wir müssen jetzt Strom sparen. Das sagen sie nie, dass der Energiebedarf bei Mobilfunk, insbesondere bei adaptiven Antennen, zehnmal höher ist für die gleiche Datenrate zu übertragen, als mit Glasfaser. Also wie sie das dann vor dem sogenannten Klimawandel rechtfertigen wollen, wird sich noch zeigen. Auch die Überwachung, da haben wir heute schon sehr viel gehört. Ich werde das aus Sicht der Gemeinden nur noch kurz streifen. Und über die Volksgesundheit, das lass' ich momentan ganz, da wissen sie zum Teil mehr als ich. Ich weiss auch viel, aber das können Sie auch selber nachschlagen. Ja, was ist jetzt passiert? Die Schweiz ist zum Teil, mindestens zur Hälfte aufgewacht. Die Leute merken, da stimmt was nicht, da werden wir angelogen nach Strich und Faden. Und die merken auch, das kann nicht stimmen, intuitiv funktioniert da eben das Denken. Leider nicht bei allen, aber intuitiv spürt jeder von uns, da stimmt etwas nicht, wir werden wirklich angelogen. Darum hat sich auch eine Graswurzelbewegung definiert, und hat auch aufbegehrt. Es sind über 3.000 Verfahren hängig; Beschwerden, Einsprachen, usw. haben wir alles gehört heute Abend schon. Und das spaltet natürlich die Bevölkerung. Also man ist entweder Befürworter oder Gegner. Und es treibt einen Keil mitten durch die Bevölkerung. Man spricht nicht mehr miteinander und das ist eigentlich schade, weil das müsste man, um denjenigen, die einfach den Staats-Propagandismus glauben, die Augen zu öffnen, diesen das zu erklären. Also das wäre bitternötig, und das ist auch eine Gemeindeaufgabe, obwohl wir hier gesehen haben, im Eriz hat man diese Gemeindeaufgabe gestrichen. Das ist für mich höchst fragwürdig, weil das eigentlich eine ureigene Gemeindeaufgabe ist, die die Gemeinde, der Gemeinderat seinen Wählern, seinen Bürgern schuldig ist und auch erfüllen muss. Um die kann er sich nicht drücken. Es geht leider nicht ohne Technik. Ich versuche das nochmal, was Andreas schon gemacht hat, vielleicht mit ein paar Worten mehr, auch für die Gemeinden, was sie wissen müssen. Bisherige Antennen, 3G/4G, sind sogenannte Sektorantennen, die haben einen Antennenstandpunkt mit einer Hauptstrahlrichtung und senden immer gleichmäßig statisch. Man kann nur die Sendeleistung erhöhen, dann strahlt sie stärker. Man kann sie zurücknehmen, aber sie strahlt statisch, also bewegt sich nicht. Im Gegensatz zu adaptiven Antennen, die sogenannten Beams – haben wir auch schon gehört – die können fokussieren. Also die können ihre Strahlenleistung bündeln und genau Nutzer-abhängig dorthin strahlen, wo die Datenmengen auch abgefragt werden. Das sind sogenannte intelligente Antennen, die über Software dorthin ihre Strahlenbeams richten, wo am meisten Daten gebraucht werden. Das sind zwei Antennendiagramme. Bei einer 3G/4G kann hier ein User oder ein Omen, also ein Ort mit empfindlicher Nutzung, ein Schulhaus oder was auch immer sein. Und da sehen Sie die Differenz in der gleichen Situation, dass es mit adaptiven Antennen schon rein durch diese Sache anders strahlen kann und andere Belastungen zustandekommen. Hier in einer anderen Darstellung noch einmal besser visualisiert: Eine Sektorantenne mit einer fixen Hauptstrahlrichtung. Also die kann man nicht, man kann schon, mechanisch sie verändern aber das würde man sehen und merken, die strahlt immer gleich, immer in die gleiche Richtung, immer den gleichen Kegel und einzig, wenn man höher dreht, wird die Strahlung stärker, ganz im Gegenteil zu einer adaptiven Antenne. Das ist jetzt nur ein Beam, der hier in Millisekunden bewegt. Die Visualisierung ist auch noch in einer 50-fachen Verlangsamung, also Sie können sich vorstellen, wenn da die Post abgeht, wie sich das bewegt. Es ist auch noch gut zu wissen, dass das nur ein Beam ist, also eine Antenne kann bis Maximum 64 einzelne Beams – (jemand sagt etwas aus dem Publikum) 81 mittlerweile schon – also die Technik springt voran und diese kann ihre Beams horizontal, vertikal ausrichten, dort wo es hin muss. Also Sie sehen, es ist eine ganz andere Funktion, eine ganz andere Funktechnik, die kann man sicher nicht vergleichen, wie bis anhin mit den Sektorantennen. Die Branche, die Mobilfunkbetreiber, der Verband ASUT macht natürlich immer schöne Werbung. Und das ist ihr Paradebeispiel, wo sie aufzuzeigen versuchen, dass eine 5G-Antenne weniger strahlt. Sie machen das mit solchen Darstellungen: Also das ist ein Beam, hier ist jemand der einen Film in Minuten -, in Sekundenbruchteilen einen ganzen Film herunterlädt. Das braucht viele Datenleistung. Dann wird die ganze Sendeleistung auf diese Person fokussiert. Die Betreiber wollen damit aufzeigen, dass sie ja gar nicht überall, überall wo es weiß ist, strahlt ja nichts ist, dort ist kein Datenverkehr, also strahlt das nicht. Das ist trügerisch das Bild, es ist auch gewollt trügerisch dargestellt. Erstens hören die Beams nie einfach auf, die gehen durch die Personen durch. Zweitens sind die Beams immer viel breiter, also beim Endkunden, je nachdem wie weit er von der Antenne weg ist, sind die Beams bis zu 30 Meter breit. Also damit man etwa eine Vorstellung hat, es sind immer, wenn jemand Daten abfragt, sind immer auch unabhängige, unbeteiligte Personen betroffen. Und jetzt müssen Sie sich das noch vorstellen, wenn sich das Ganze bewegt, also dann ist hier nichts mehr weiß. Vor allem wenn alle 64 oder 81 Antennen wie wild, rund etwa 1.200 Empfänger bedienen. Und dann kommt es erst noch darauf an, wie viele Daten heruntergeladen werden. Also das mit dem ‚weniger strahlen, weniger stark strahlen‘, das ist einfach nur ein großer Witz. Hier noch exemplarischer die Irreführung der Werbung der 5G Industrie: Also hier kommt z.B. der Sendestrahl direkt aufs Handy punktgenau, genau so breit wie das Handy und erst noch von oben. Also das muss von einem Satelliten kommen – ist so nicht möglich. Das ist Fake, die Antennen stehen irgendwo da drüben oder da drüben und senden immer seitwärts und wie gesagt, je nachdem wie weit die Antenne hier entfernt wäre, würde hier ein Bereich von 5 bis 30 Metern alles bestrahlt, das ist also schlichtweg auch technisch, wissenschaftlich nicht möglich. Nun, wie kontrolliert und misst man eine adaptive Antenne, wir haben es bereits gehört heute Abend. Es geht nicht, also es gibt keine Messgeräte und man kann es noch nicht rechtssicher, tatsächlich und rechtlich nicht messen. Der Bundesrat hat das erkannt, dass da zwei verschiedene Funktechniken sind und hat dann auch die Strahlenverordnung angepasst. Also er hat gesagt, eine adaptive Antenne muss anders behandelt werden, als eine konventionelle Antenne. Wie man das macht, hat er offengelassen. Frau Sommaruga, auch das haben wir bereits gehört, hatte dann die Lösung mit dem Korrekturfaktor und mit der gemittelten Messung. Auch dazu haben wir heute bereits viel gehört. Ich bringe einen ähnlichen Vergleich mit der gemittelten Messung. Also das wäre, wie wenn auf der Autobahn generell 120 km/h gemittelt über 6 Minuten wäre, dann könnte natürlich auch der Ferrari mal schauen wieviel er herausbekommt und auf 250 km/h beschleunigen. Wenn er dann später wieder etwas langsamer fährt, dann ist er gemittelt auch nicht über 120 km/h gefahren und ja, wie man das messen will, wie der Radar aussehen soll und wie man das dem Polizisten erklären soll, hat Andreas sehr schön aufgezeigt. Nun, was sind die Folgen von dieser Messweisung? Diese wird sogenannt betrieben, also es gibt Antennen, die funktionieren bereits so, also müsste eigentlich auch so gemessen werden. Es kann nicht gemessen werden, aber was sie selber zugeben, die Branche und auch die Behörden, es kommt zu Grenzwertüberschreitungen, also mit Faktor 3 bis 4, das entspricht etwa dem, was schon aufgezeigt wurde, was die Betreiber auch möchten, nämlich eine vierfache Erhöhung der Strahlenschutzgrenzwerte. – Anstatt 5 V/m, 20 V/m, also dort würde das etwa aufgehen. Mit einer solchen Messweise kommt es eben zu höheren Sendeleistungen, zu mehr Strahlung, zu Grenzwertüberschreitung und damit ist das Umweltschutzgesetz und das Vorsorgeprinzip ganz klar nicht mehr eingehalten. Und leider haben wir noch keinen Bundesgerichtsentscheid, der genau diese Frage rechtssicher klärt. Aber Folge von dieser Messweise ist, und das ist Strahlungsphysik, da kann die unabhängige, liberale Tageszeitung alles Mögliche erklären, es ist ganz klar, kommt es zu einer stärkeren Strahlung in der Gesamtexposition. Wer kontrolliert die Einhaltung der Strahlenschutzgrenzwerte? Also wir haben’s jetzt mehrfach gehört, messen kann man’s nicht und es wurde auch im Großen Rat explizit vorgebracht. Eine Anfrage eines Großrates an den Regierungsrat, dieser bestätigte es auch: „Jawohl, im Kanton Bern, wir können es nicht messen und wir tun’s auch nicht.“ Das Einzige, was sie machen ist, auf das sogenannte QS-System des BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) zu verweisen. Auch dazu haben wir heute Abend schon einiges gehört. Vielleicht was ich noch dazu sagen kann, diese 6-Minuten-Mittelung beim BAKOM hat übrigens ein Swisscom-Manager dem BAKOM so empfohlen. Dieses hat das übernommen und es gleich validiert und das haben wir auch gehört, diese Validierungszertifikate sind ausgelaufen - also so läuft es. Und das muss eine Gemeinde wissen, wenn sie beim normalen Baugesuch solche Rahmenbedingungen hat, sagt sie ganz einfach, tatsächlich und rechtlich sind die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorhanden und erteilt keine Baubewilligung. Was machen unsere Behörden? Sie sagen, ja wir können nicht anders, wir müssen das bewilligen, der Kanton oder der Bund hat’s gesagt. Dabei ist es immer, in der ganzen Schweiz – in jedem Kanton – die Gemeinde, die Baupolizei und Baubewilligungsbehörde ist, überall. Wir haben gehört, im Kanton Bern gibt’s noch den Regierungsstatthalter, aber der ist wie eine Gemeinde, der hat noch jede bewilligt. Also es ist die Gemeinde, die sich mit dem Fachwissen auseinandersetzen muss; mit den juristischen, mit den baurechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen muss und sie muss entscheiden. Eine Baubewilligungsbehörde ist erstinstanzliche Entscheidungsbehörde. Also, immer die Gemeinde legt fest, sind die Bewilligungsvoraussetzungen vorhanden, Ja oder Nein. Das ist immer so, war immer so und wenn der Rechtsstaat nicht ganz den Bach runter läuft, muss es auch so bleiben. Es gibt selbstverständlich Rechtsunsicherheiten. Wir haben das gehört und es gibt Fragen, die muss das Bundesgericht noch beantworten. Aber vielleicht haben sie … Die meisten Antennen, die heute strahlen, die wurden ohne Baubewilligung – also adaptive 5G-Antennen, die heute im Betrieb sind – wurden ohne Baubewilligung in Betrieb genommen. Und warum? Man hat gesagt, das ist eine Bagatelle. Man stützt sich auf die ursprüngliche Baubewilligung, das ist nur eine Modifikation also da ändert nicht viel, das bleibt alles etwa beim Alten. Wir haben gesehen, schon die Funktechnik ist eine ganz andere und sie strahlen stärker und mehr. Aber es ist eine Bagatelle. Das muss die Gemeinde wissen. Das kann man der Gemeinde mit Facts aufzeigen. Wird auch nicht bestritten, weder von Behörde noch von den Betreibern und trotzdem werden solche Bagatellbewilligungen einfach immer noch durchgewunken. Und wenn man es genau nimmt, eine Bagatellbewilligung heißt juristisch nichts anderes als eine Bewilligungsbefreiung, weil sich die Bewilligung auf die letztmalige Baubewilligung stützt. Sie muss auch wissen, dass man das nicht messen kann, das haben wir bereits gehört. Sie muss das wissen, mit zehnmal höherer Sendeleistung. Auch das ist weder wissenschaftlich noch juristisch richtig vonstattengegangen. Also der Bundesrat ist gar nicht zuständig für solche Grenzwerterhöhungen. Trotzdem hat er’s gemacht. Also auch das Bundesgericht wird hier noch feststellen müssen, ob der Bundesrat überhaupt zuständig ist, solche Grenzwerterhöhungen über die Hintertür mit dem sogenannten „Buebetrickli“, Korrekturfaktor, Messweise, 6-Minuten-Mittelung, usw. ... Das ist rechtlich aber auch wissenschaftlich nicht statthaft. Was können Gemeinden tun? Und es gibt Gemeinden, es gibt Gemeinden! Ich bin selbständig unterwegs und ich habe verschiedene Gemeinden beraten können. Im Zusammenhang mit verschiedenen Vereinigungen beraten wir Gemeinden, wie sie ihre ureigene Aufgabe als Baubewilligungsbehörde wahrnehmen können. Sie sehen hier Gemeinden – auch aus dem Kanton Bern – aufgeführt, die es geschafft haben, dass Antennen abgeschaltet werden mussten. Die es geschafft haben, dass Antennen verhindert werden konnten. Die es geschafft haben, dass Antennen auch sistiert werden und Zeit gewinnen und die vor allem sich beschäftigt haben, sich informiert haben und dementsprechend ihre Aufgabe wahrnehmen. Hier noch ein Beweis: Es gibt auch noch Qualitätsmedien, die objektiv berichten. Also das ist noch nicht lange her, im Kanton Solothurn „Buechiberg“, (Gemeinde Buchegg), dort wurde eine Antenne von der Swisscom widerrechtlich umgerüstet. Also die alte Antenne herunter, die neue adaptive hoch. Die Gemeindebehörde hat gesagt: „He, hallo, widerrechtlich, du brauchst eine Baubewilligung. Abschalten! Baugesuch einreichen! Und dann schauen wir dann mal, ob wir das bewilligen können.“ Die Swisscom hat natürlich diese Verfügung dieser Gemeinde angefochten mit Beschwerde beim Kanton. Der Kanton hat die Beschwerde abgewiesen, der Gemeinde Recht gegeben. Dann hat die Swisscom es wissen wollen, hat weitergezogen vor das Verwaltungsgericht und auch das Verwaltungsgericht hat – noch nicht so lange her – gesagt: „Fertig! Widerrechtlich! Abschalten! Baugesuch!“ Und das geht, das muss die Gemeinde aber wollen. Und das müssen sie eigentlich auch, denn das ist ihre ureigene Aufgabe. (Applaus) Ja, jetzt vielleicht noch zu den verschiedenen Interessen: Die öffentlichen Interessen müssten ja eigentlich ureigens von der Behörde, insbesondere auch von der Gemeinde, abgedeckt werden. Und auch dazu Sorge tragen, dass diese Interessen diskutiert werden, dass diese Interessen auch offengelegt und an Gemeindeversammlungen orientiert wird, was hier abgeht. Die Mobilfunkbranche, die hat natürlich ihr ureigenes Interesse und das ist auch legitim. Also die will ein Geschäftsmodell, die ‚eierlegende Wollmilchsau‘, sage ich dem immer. Also ‚innovatives Wachstum‘ wird das meistens genannt, dass mit neuen Geschäftsfeldern mehr Daten schneller übertragen, natürlich mehr Umsatz, mehr Rendite generiert werden kann. Ein börsenkotiertes Unternehmen ist fast gezwungen, immer mehr, mehr, mehr, weil sonst stirbt ihr Geschäftsmodell ab und das ist eigentlich das ureigene Interesse der Mobilfunkbetreiber. Aber dadurch kommt es, das haben wir heute genügend gehört, natürlich durch dieses steigende Angebot, das wir sehr oft unreflektiert übernehmen, kommt es zu einer, sie sagen sehr oft, Verdoppelung der Datenmenge alle 18 Monate. Auch das ist umstritten, wie genau, dass es ist. Aber es kommt dazu natürlich, zu einem exponentiellen Datenwachstum. Und wenn das Datenwachstum steigt, dann muss auch die Energie, die Sendeleistung steigen, weil man schlicht 100-mal mehr Daten, 100-mal schneller, nicht mit weniger Energie übertragen kann. Das haben wir auch schon gehört. Und die Einhaltung der Strahlenschutzgrenzwerte – und das ist dann auf der juristischen Seite entscheidend – ist schlichtweg nicht möglich. Wir haben ja auch gehört, dass die Betreiber den Bundesrat aufmerksam gemacht haben: „Mit diesen Grenzwerten können wir das Geschäftsmodell 5G gar nicht betreiben, weil die Sendeleistung eben zu Grenzwertüberschreitungen führen würde und ihr zuerst auch noch die Grenzwerte erhöhen müsst.“ Das ist bis jetzt zum Glück nicht geschehen. Dann noch ein paar Worte zur digitalen Überwachung: Christian hat das alles viel besser und von oben herab schon dargestellt, wie das ist. Ich kann einfach den Gemeinden nur mitteilen, was hier abgeht. Der Bund ändert sein Fernmeldegesetz und er schreibt explizit da rein: "Dass mit 5G die Behörde beabsichtigt, ihre Bürger in Echtzeit stärker zu überwachen." So steht es drin, man kann es ja auch nachlesen. Und da geht es darum, dass natürlich nicht nur die Überwachung, sondern die Digitalisierung des Menschen beabsichtigt ist. Also es geht darum – und das ist auch im gleichen Qualitätsjournalismus nicht auf der Frontseite, aber vor kurzem auf etwa Seite sechs bestätigt worden: Während Corona, also in den letzten zwei Jahren, ist die Überwachung durch den Bund über Mobilfunk seiner Bürger um das Dreifache gestiegen. Es ist ein Fakt, dass sie sogar zugeben. Also es läuft genauso wie Christian es erwähnt hat. Diese Agenda, die wird bereits umgesetzt und vollzogen. Auch in der Strategie „Digitale Schweiz“ ist das nachzulesen. Dort kann man ganz klar sehen, dass der Bund einen Strukturwandel anstrebt. Also die Digitalisierung. Er sagt auch: „Es braucht ein Umdenken, also wir müssen unsere alten traditionellen Formen des Zusammenlebens, des Wirtschaftens aufgeben.“ Also der Bund fokussiert strikt, das Endprodukt wäre dann der Transhumanismus. Man kann heute auch schon in den Qualitätsmedien lesen, dass Klaus Schwab im WEF empfiehlt, Kindern kleine Chips unter die Haut zu bringen, damit sie besser überwacht werden können. Also das sagen nicht wir Schwurbler, das sagen die Qualitätsmedien. Man kann das nachlesen. Also das zeigt eigentlich das große Bild, wohin die Reise gehen soll. Was natürlich damit … es wurde auch schon erwähnt, das Cyberrisiko, also mit dieser Folie (zeigt ein Comic): „Alles vernetzt ist sicher, gehackt zu werden." Das ist auch ein Fakt. Und damit steigt natürlich auch das Cyberrisiko, aber auch die Ängste der Bevölkerung, wie damit umzugehen ist. Das ist auch schlicht ein Fakt, dem sich der Bund nicht stellt. Und jetzt zum Abschluss noch die Energie: Also die Energie, ich habe es schon angedeutet, Mobilfunk braucht zehnmal mehr Energie um die gleiche Datenmenge zu übertragen, wie wenn man es mit Glasfaser machen würde. Schon das alleine müsste eigentlich ausreichen, wenn das gleiche UVEK immer sagt: "Ja, wir müssen den ökologischen Fussabdruck senken, wir haben Klimanotstand, wir müssen hier zwingend weniger Energie verbrauchen". Und dann wird eine solche Technik einfach ausgerollt, ohne das überhaupt in Zusammenhang zu bringen, ohne das überhaupt zu diskutieren. Jetzt wo wir dann im Winter sowieso Stromnotlagen haben, wird sich dann zeigen, wer priorisiert wird. Die Skilifte würden dann wahrscheinlich abgestellt, weil die 5G zehnmal mehr Strom brauchen, werden wohl weiterhin priorisiert, privilegiert, bevorzugt. Also hier ist auch eine große himmelschreiende Ungerechtigkeit am Laufen.
von rg.
5G unter kritischer Beobachtung – Teil 1/3 Christian Oesch https://transition-tv.ch/sendung/ttv-horizont-5g-unter-kritischer-beobachtung-teil-1-3/
5G unter kritischer Beobachtung – Teil 2/3 Andreas Pflugshaupt https://transition-tv.ch/sendung/ttv-horizont-5g-unter-kritischer-beobachtung-teil-2-3/
5G unter kritischer Beobachtung – Teil 3/3 Daniel Laubscher https://transition-tv.ch/sendung/ttv-horizont-5g-unter-kritischer-beobachtung-teil-3-3/