Ärztlichen Berufsverband Hippokratischer Eid e.V. https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/de/
Prof. Bhakdi an der Demo Berlin: "Corona-Menschenexperiment aufarbeiten sichert Frieden"
Groß-Demo in Karlsruhe: Corona-Verbrechen kommen zur Anzeige
Vortrag von Ralf Ludwig an der 19. AZK: „Keine Versöhnung ohne Aufarbeitung“
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25.09.2024 | www.kla.tv/30564
Interviewer: Am 03.09.2024 hat erstmalig ein Gericht festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Corona-Zeit möglicherweise verfassungswidrig war. Eine Pflegehelferin aus Niedersachsen hat gegen das vom Landkreis Osnabrück verhängte Tätigkeitsverbot geklagt. Das zuständige Verwaltungsgericht hat das Klageverfahren nun ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Kla.TV (www.kla.tv/30401) berichtete dazu. Heute haben wir Dr. Sonja Reitz bei uns zu Gast. Sie waren bei dem Gerichtsverfahren des Verwaltungsgerichts Osnabrück dabei. Herzlich willkommen! Wir freuen uns, dass wir mit Ihnen heute darüber sprechen können, über die Tragweite und Bedeutung dieses Gerichtsprozesses. Aber bevor wir in das Thema einsteigen, stellen Sie sich doch bitte kurz für die Zuschauer nochmal vor. Dr. med. Sonja Reitz: Ja, ich bin Sonja Reitz. Ich bin Ärztin für Allgemeinmedizin und Psychotherapie und Naturheilverfahren. Und ich bin die Geschäftsführerin und Sprecherin vom Ärzteverband Hippokratischer Eid. (https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/de/) Das ist ein Ärzteverband, der sich die Wiederherstellung der Ethik in der Medizin zum Ziel gemacht hat, weil wir doch sehen, dass in vielerlei Fällen der Lobbyismus und die finanzielle Orientierung überhandgenommen haben und die Patienten da doch oft auch zu Schaden kommen oder zumindest zu leiden haben darunter. Also es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Medizin wieder menschlich wird und auch sicherer. Interviewer: Ja, das ist ein gutes Anliegen. Sie waren jetzt bei diesem Gerichtsverfahren dabei. Was haben Sie dort erlebt, und was war das Besondere an diesem Gerichtsverfahren? Dr. med. Sonja Reitz: Ja, also danke, dass Sie auf das Thema ansprechen, weil ich halte das für sehr, sehr wichtig, das in seiner ganzen Bedeutung zu erfassen, weil es ist so gewesen... Es ist so gewesen, dass es dort um einen Prozess ging, da war ein Betretungsverbot gegenüber einer Pflegehelferin ausgesprochen worden, weil sie sich nicht hat impfen lassen. Das ist im November 2022 ausgesprochen worden, und Ende 2022 ist die Impfpflicht im Gesundheitswesen ausgelaufen. Und jetzt ist es so, dass in diesen Urteilen die ganzen letzten Monate, Jahre, eigentlich immer ganz klar entschieden wurde: Ja, das war halt das Gesetz und das Gesetz wurde nicht eingehalten, also ist es richtig, wenn man da Strafen verhängt und Betretungsverbote. Und jetzt waren die RKI-Files ja öffentlich geworden, wo deutlich wird, dass das RKI an ganz vielen Stellen gar nicht wissenschaftlich gehandelt hat, sondern auf politische Weisung. Dann wird natürlich auf einmal deutlich, dass sich die höchstrichterliche Rechtsprechung, also das Verfassungsgericht, in seinem Urteil – die haben sich ja nur auf das RKI gestützt, dass sie sich auf eine abhängige Behörde gestützt haben und nicht auf Wissenschaft. Und da muss eigentlich alles neu aufgerollt werden, was an Prozessen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis jetzt passiert ist. Auch zum Beispiel die Soldatenprozesse, (Info: Für Bundeswehrsoldaten bestand von November 2021 bis Mai 2024 eine Corona-Impfpflicht) die ja mit wirklich schrecklichen Urteilen teilweise ausgegangen sind. (“Urteil nach 20 Jahren Dienst: Soldat Woitalla verliert alles” (11.09.24) https://t.me/TomLausen/665 ) Und jetzt also zurück zu Osnabrück. Dort hat der Richter genau das so gesehen, hat gesagt, die RKI-Files sind auf dem Tisch. Wir können jetzt nicht weggucken und den Kopf in den Sand stecken, sondern wir brauchen jetzt mal eine saubere Beweiserhebung. Ist das RKI eine unabhängige Behörde oder hat es auf Weisung gehandelt? Und der Herr Professor Schaade, der dort im Zeugenstand vernommen worden ist – über zwei Stunden ging diese Vernehmung, hat bestätigt, dass auf Weisung gehandelt wurde. Er hat dann noch so einen Kunstgriff gemacht und das als Management-Ebene bezeichnet, wenn es mal nicht wissenschaftlich zuging. Aber das war sehr klar, dass auf engstem Kontakt mit dem Bundesgesundheitsministerium eben auf Weisung gehandelt wurde. Das hat den Richter veranlasst, dann am Ende zu bescheiden, dass hier dieser Prozess erst mal ruhen muss, ausgesetzt wird, und die Frage an das Bundesverfassungsgericht zurückzugeben ist, ob das überhaupt rechtens war, die Impfpflicht einmal zu erlassen, beziehungsweise hier für diesen Fall, dass sie im November 2022 noch Bestand haben sollte. Also das war sozusagen ein wirkliches Novum, dass mal jemand eine Beweisaufnahme macht. Und die hat er auch sehr akkurat und kundig gemacht. Und das war... das war für mich ein Hoffnungsschimmer, dass in der Rechtsprechung mal wieder das Recht obsiegt und nicht die politische Mehrheitsmeinung oder die politische Meinung, die von der Regierung vertreten wird. Ob das jetzt noch eine Mehrheitsmeinung ist oder nicht, das ist ja gerade so die Frage. Also auf jeden Fall, man hat ja in den letzten Monaten stark den Eindruck, dass die Gerichte, anstatt Beweise zu erheben, sich eigentlich nur nach diesen Gesetzen gerichtet haben, obwohl die offensichtlich – offensichtlich und offenkundig – mit der Realität in Konfrontation stehen. Interviewer: Diese ganzen Betretungsverbote und so weiter, die Berufsverbote, eben die unehrenhafte Entlassung von Soldaten, waren ja massive Eingriffe in die Grundrechte. Wurde dazu etwas gesagt? Das ist ja auch ein ungewöhnlicher Prozess gewesen, den man so noch nicht in Deutschland hatte. Dr. med. Sonja Reitz: Der Prozess in Osnabrück wurde vom Gerichtspräsidenten geführt, geleitet. Und der ist... der ist selber auch ein sehr starker Kenner der Grundrechtstheorie, also der rechtlichen Dogmatik zu dem Thema Grundrechte, und hat das sehr, sehr sauber aufgearbeitet. Er hat gesagt, wenn man Grundrechte aussetzt – Grundrechte sind Rechte, die jeder von uns hat, und wir geben dem Staat nur Handlungsvollmacht für dies oder das, aber die Grundrechte müssen gesichert sein. Und der Staat darf Grundrechte nur aussetzen oder einschränken, wenn er wirklich gute Gründe hat. Und diese guten Gründe, die muss er auch engmaschig überprüfen, ob die guten Gründe wirklich bestehen. Interviewer: Und ist das passiert? Dr. med. Sonja Reitz: Er muss sozusagen die Frage stellen: Kann ich mit dem, was ich mit der Grundrechtsaussetzung erreichen will, auch wirklich mein Ziel erreichen? Ist es also zweckmäßig und ist es verhältnismäßig? Andere Frage: Oder gibt es mildere Mittel? Ja, und hier hat er dann sehr genau herausgearbeitet, dass zum Beispiel ein Fremdschutz ja durch diese Impfung gar nicht gegeben war und dass man mit einer ganz normalen Rachenabstrich-Testung sehr viel sicherer sogar entscheiden hätte können, ob jemand infektiös ist oder nicht. Man hatte ja diese einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen deswegen gemacht, um vulnerable Personengruppen, ältere Personen mit Immunschwäche oder welche auch immer zu schützen, damit nicht jemand da die Infekte reinträgt. Wenn aber Geimpfte genauso infektiös sind wie Ungeimpfte, was mehrere Studien schon im Juli 21 nachgewiesen haben und im August… Also im Juli war es die CDC, das ist das amerikanische RKI, die hatten das festgestellt, und das war am 30. Juli. Und das muss auch bekannt gewesen sein, weil das ist groß durch die New York Times gegangen. Und dann gab es im August, das ist auch in den RKI-Files vermerkt, am 24. August, eine Studie aus Oxford, die dasselbe sagte, eine englische Studie: Geimpfte sind genauso infektiös wie Ungeimpfte. Und am 25. August – ich habe das extra mir mal so vor die Nase gehalten, weil es ist so erstaunlich eigentlich – da kam eine Studie aus Israel. Insofern ist es überhaupt nicht nachzuvollziehen, wie dann vier Monate später im Bundestag nicht das RKI auftritt und sagt, Impfpflicht darf gar nicht sein, weil Geimpfte sind ja genauso ansteckend, und wenn wir jetzt die Geimpften arbeiten lassen, die Ungeimpften nicht, ja dann stecken die Geimpften halt die ganzen vulnerablen Gruppen an. Ja, das hätten die da sagen müssen, das hat aber niemand gesagt. Es wurde sogar deutlich bei der Anhörung im Bundestag, dass überhaupt keine Datenlage da ist. Prof. Karagiannidis hat dort erzählt, dass man weiß gar nicht, wie viele Covid-19-Patienten auf Intensivstationen geimpft sind und ungeimpft. Da gab es keine Daten zu. Ja, also es war überhaupt nicht klar, dass die Geimpften geschützt sind vor schweren Verläufen. Es wurde immer einfach nur behauptet. Ja, und alles das hat der Bundestag irgendwie zur Seite gelegt, nicht wirklich beachtet. Und deswegen ist eigentlich dieses Gesetz in meinen Augen von Anfang an verfassungswidrig gewesen, weil es gar nicht den Zweck erreichen konnte, nämlich den Schutz der vulnerablen Gruppen. Man hätte den Schutz erreichen können mit sehr viel milderen Mitteln, wie zum Beispiel regelmäßige Abstrichtestung, also ob jemand infektiös ist oder nicht. Und wenn jemand Schnupfen hat, hätte er sich halt testen müssen. Und man kann auch mit milderen Mitteln, der Mund-Desinfektion etc. die Keimlast senken. Also man hätte den gleichen, wenn nicht besseren Effekt mit anderen Methoden gehabt, und man hätte Menschen nicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das ist eines der Grundrechte, die hier eingeschränkt wurden, oder das Recht auf Berufsfreiheit, freie Berufsausübung einschränken dürfen nach Meinung des Richters. Der Richter hat auch gesagt, das war Ende 2022, man hätte das engmaschig überprüfen müssen. Man hätte schon vor Inkrafttreten eigentlich… – das hat er jetzt nicht gesagt, das sage ich. Im Dezember 2021 hat der Bundestag dieses Gesetz beschlossen – schon eigentlich sinnwidrig, weil die Studien lagen ja schon ein halbes Jahr vorher auf dem Tisch oder ein Vierteljahr vorher, die Studien, dass das keinen Unterschied macht. Selbst die WHO hat schon im Dezember 2021 geschrieben: Kein Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften. Die haben den Unterschied da aufgegeben, was die Ansteckung angeht. Trotzdem entschied unser Bundestag an dieser Stelle Impfpflicht für die Pflegenden und für die Bundeswehr, obwohl damals schon klar war, wie gefährlich diese Impfungen sind, weil wir hatten einen extremen Anstieg der Nebenwirkungen in der Europäischen Datenbank EMA. Und wir hatten einen extremen Anstieg der Todesfälle, die wir ab Juni 2021 eigentlich in allen Statistiken sehen können und für die es keine andere Erklärung gibt. Da gab es keine PCR-positiven Todesfälle in dieser Anzahl. Da stieg auf einmal die Sterblichkeit an, und die Noteinlieferungen in den Krankenhäusern wurden mehr, für Herzleiden und für neurologische Sachen. Interviewer: Sie sprachen über die Notwendigkeit der Überprüfung. Wäre es nicht beim Variantenwechsel von Delta auf Omikron auch schon notwendig gewesen, dort einzugreifen? Dr. med. Sonja Reitz: Ja, ich hatte es ja schon gesagt. Also schon die Entscheidung vom Bundestag war eigentlich durch nichts gerechtfertigt, weil kein Fremdschutz da war, aber auch die Wirksamkeit der Impfung, die ja für das Wuhan-Virus designed war – vor z.B. einer schweren Erkrankung, die am Anfang zumindest ein bisschen gegeben war, lange nie in der Art und Weise, wie es versprochen worden ist. Aber sie war zumindest sichtbar. Die war eigentlich dann bei Omikron weg. Und Fremdschutz gab es auch nicht. Wie ich schon sagte, selbst die WHO hat festgestellt: Geimpfte sind so ansteckend wie Ungeimpfte. Und der Omikron-Wechsel, der ist ungefähr im Januar auf Februar gewesen, und da ist bemerkenswert, weswegen man eigentlich gar niemals diese Impfpflicht hätte in Kraft setzen dürfen. Da ist aus Südafrika gemeldet worden von der Medical Association, die Leiterin, die hat gesagt: Wir haben jetzt hier die neue Variante, die ist ansteckend, richtig ansteckend, aber sie ist nicht gefährlich. Wir sehen eigentlich ganz harmlose Verläufe, so wie bei Schnupfen etc. Wir haben keinen Anstieg der Todesraten. Wir haben keine Hospitalisierungsprobleme. In dem Moment war doch jede Notwendigkeit für jede Impfung weg. Also auch für die anderen Impfungen. Dann hätte man sagen müssen: „Ah, wir haben jetzt doch die angestiegenen Sterbefälle. Die Impfung könnte damit zu tun haben. Stopp! Impfung weg vom Markt! Ruhen der Zulassung! Sie ist für eine ganz andere Variante gemacht und hat keinen Fremdschutz.“ Aber was macht hier unser Staat? Er hat das weiterlaufen lassen, so als könnte er nicht auf die Bremse treten. Und da hat der Richter was ganz Wichtiges gesagt: Wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht und der Staat in der Lage war, in 2020 bei der Lockdown-Phase innerhalb von drei Tagen auf einmal völlig neue Erlasse zu machen und Grundrechte weiter einzuschränken, dann kann er auch innerhalb von ein, zwei Tagen in der Lage sein, bei neuen Erkenntnissen die Grundrechte wiederherzustellen und diese Einschränkungen aufzuheben. Und da sieht er einen richtigen – oder das hat er deutlich gemacht, er hat es so nicht formuliert, aber es war in der ganzen Beweisführung sehr klar, dass er da einen richtigen Rechtsmangel darin sieht, dass das nicht erfolgt ist. Dass man dann a) die Impfpflicht überhaupt in Kraft gesetzt hat – und das ist am 16.3. passiert – und dass man sie bis zum Ende durchgezogen hat, obwohl es gar keinen Sinn mehr machte. Im Gegenteil, es ist sogar bekannt, dass die Geimpften zwei bis drei Mal häufiger Omikron bekommen haben, weil sie anfälliger geworden sind für die anderen Virusvarianten, weil deren Immunität eher reduziert war, deren Abwehrlage. Interviewer: Interessanter Aspekt. Dr. med. Sonja Reitz: Alles das hätte doch das RKI feststellen müssen, sagen: Da sind Risikosignale, liebe Regierung, bitte nicht! Man hat also die Regierung da reinlaufen lassen. Man hat sie, ich sag mal, uninformiert gelassen über das, was man eigentlich weiß. Und hat sie entscheiden lassen eine Grundrechtseinschränkung, die verfassungswidrig ist. Und da sehe ich eine ganz, ganz deutliche Schuld beim RKI und beim Gesundheitsminister, die vom RKI ja bestens informiert worden sind und auch beim Paul-Ehrlich-Institut, bei den Zulassungsinstituten, weil die genau wussten, dass es gar keine Studien gab, die den Fremdschutz dieser Impfungen belegten. Das war denen schon im Januar 2021 klar. Interviewer: Das war sozusagen die Aussage des Richters, dass er sozusagen diese Beweisaufnahme aufgenommen hat, und er hat das ja jetzt zurückgegeben ans Bundesverfassungsgericht. Dr. med. Sonja Reitz: Ja. Interviewer: Was erwarten Sie sich von dieser Entscheidung dort? Dr. med. Sonja Reitz: Also wir haben ja vom Bundesverfassungsgericht eigentlich im April 22, als damals entschieden wurde, dass diese einrichtungsbezogene Impfpflicht angeblich verfassungsgemäß sei, eine schwere Enttäuschung erlebt. Jeder, der ein bisschen sich mit Medizin befasst und weiß, dass es keinen Fremdschutz gibt, fragt sich, wieso kann der Verfassungsrichter so etwas so entscheiden? Zum Schutz von Leuten, obwohl es gar keinen Schutz gibt, werden Grundrechte ausgesetzt. Das widerspricht dem gesunden Menschenverstand. Das ist so, wo ich sage, da wurde das Recht gebeugt. Wenn ich jetzt einfach mal so eine Laienmeinung daher sage. […] Also ich hoffe sehr, dass Herr Harbarth da […]auf den Boden der sauberen Rechtsprechung zurückkehrt und vor allem die verfassungsrechtlichen Rechte der Bevölkerung schützt. Interviewer: Was ja sein Auftrag ist. Dr. med. Sonja Reitz: Das ist sein Auftrag, ja. Interviewer: Nun ist es ja so, dass gerade Herr Harbarth da aufgefallen ist, dass er geht mit den Mächtigen aus und ein dieses Landes. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr politikfreundliche Urteile in der letzten Zeit gesprochen. Und die Frage ist ja, können wir als Bürgerinnen und Bürger jetzt etwas tun, um diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu beeinflussen? Und wenn ja, wie könnte das aussehen? Dr. med. Sonja Reitz: Also was sich hier bewährt hat… – danke für diese Frage, weil die ganz wichtig ist. Weil wir wissen ja nicht, ob Herr Harbarth jetzt seinen Irrtum einsieht und es jetzt irgendwie gründlicher und sinnvoller macht. Und auch sieht er, dass kein Fremdschutz da ist. Das ist unverhältnismäßig, es gibt mildere Mittel, und es hat auch gar nicht die Wirkung. Und deswegen ist es ganz wichtig, dass die Bevölkerung bei den Montagsdemonstrationen, so gut es geht, mitgeht. Selbstbestimmung ist dort das Thema. Freiheit, Frieden, Selbstbestimmung. Das gibt in allen Städten eigentlich diese Montagsdemonstrationen. Und zum anderen ganz klar auch zum Beispiel die örtlichen Mitglieder des Bundestages, die regionalen, ansprechen und sagen: Leute, was habt ihr denn damals entschieden? Bitte macht eine Umentscheidung dazu! Und auch eine Rehabilitation aller Menschen, die dadurch zu Schaden gekommen sind, also zumal die ihren Beruf verloren haben. Andere haben ihre Existenz verloren, andere haben ihre Gesundheit verloren und kämpfen um die Anerkennung. Und auch dort wird es ihnen schwer gemacht, indem halt Gutachter sagen, wenn irgendwas ein bisschen so aussieht, als hätte es was anderes sein können, dann würden wir es nicht anerkennen. Also es gibt ein Spießrutenlaufen für die Angehörigen. Also mit den Bundestagsabgeordneten sprechen, ist einer meiner Ratschläge. Und der nächste Punkt, der dritte Punkt, der auch ganz wichtig ist: Wenn ein Verdacht besteht auf eine Nebenwirkung, dann bitte melden, beim Paul-Ehrlich-Institut melden! Es gibt eine zentrale Internetmeldestelle wo jeder den Verdacht einer Impfnebenwirkung melden kann, da muss man also nicht den Arzt bemühen, der vielleicht Hemmungen hat, das selber zu machen, weil er ein Haftungsrisiko hat, dass man dann selber die Nebenwirkungen meldet beim Paul-Ehrlich-Institut. Und da muss man also nicht beweisen, dass das eine Nebenwirkung ist, sondern den Verdacht. Das heißt, wenn es einen zeitlichen Zusammenhang gibt, da wird geredet innerhalb von drei Monaten. Aber wenn es ein schweres Leiden ist, wie zum Beispiel eine Krebserkrankung, die brauchen etwas länger. Da kann man auch nach sechs Monaten oder zwölf Monaten sagen, ich sage, ich sehe hier einen Impfzusammenhang, ich vermute den. Wenn das massenweise Menschen machen, wird auch das Paul-Ehrlich-Institut irgendwann nicht mehr behaupten können, wir können nichts sehen. Derzeit haben wir dort die Situation, dass nur ein bis sechs Prozent aller Nebenwirkungen überhaupt gemeldet werden. Und das gibt natürlich ein völlig verzerrtes Bild. Und jetzt stellen Sie sich mal vor, der Herr Harbarth hat sich ja schon mal aufs RKI bezogen, wenn der jetzt sagt, ich beziehe mich nur auf das Paul-Ehrlich-Institut – egal wie defizitär dort die Meldungen sind, wie defizitär das Management dort ist, weil das sind nur elf Leute, die Millionen Impfdosen auf Millionen Impfschäden zuständig sind, elf Leute sind nicht aufgestockt worden! Man hat überall irgendwas aufgestockt, Impfzentren aus dem Boden gestampft, was weiß ich, wie viele Milliarden verschleudert, völlig unnötig verschleudert. Aber die Arzneimittelüberwachung in Deutschland hat man auf dem Level gelassen, obwohl wir eine hochexperimentelle, genetisch verändernde und auch völlig unerforschte Gentherapie als Impfung dort bekommen haben, die wir vorher nie hatten, wo auch die Studien mit einer ganz anderen Substanz gemacht wurden, als dann am Ende verimpft wurde. Das wissen die wenigsten. Ja, es ist ein ganz anderer Herstellungsprozess mit dafür mehr Verunreinigungen darin. Also ich wollte nur sagen, damit nicht Herr Harbarth sich auf das Paul-Ehrlich-Institut stützen kann – da ist ja nichts gemeldet worden, da gibt es ja nichts – ist es wichtig, dass alle, die den Verdacht einer Impfnebenwirkung haben, sich dort melden. Das geht. Man kann es elektronisch, man kann es aber auch auf Papier machen und da hinschicken. Es gibt also Download-Vordrucke, die man runterladen kann. Wenn man selber dazu nicht in der Lage ist, kann man bestimmt Freund, Freundin fragen oder einen Sohn, Tochter, dass das technisch ermöglicht wird, weil es sind so viele Nebenwirkungen. Es sind die ganzen seelischen Nebenwirkungen, wie jetzt zum Beispiel Erschöpfung oder Denkstörung, Gedächtnisverlust. Die Menschen haben dann nicht mehr den Antrieb, die sind dann depressiv und trauen sich dann nicht mehr, damit nach draußen zu gehen, oder denken, es ist das Alter. Aber es ist so oft, dass Impfung Demenz, Impfung Verfall, Impfung Krankheit… – oder die gehäuften Infekte oder die Embolien, die Thrombosen, die ganzen Herzerkrankungen, Autoimmunkrankungen, die Krebserkrankungen, alles das kann einen Zusammenhang haben. Ich meine, darüber ist ja schon öfter geredet worden, dass also diese Impfung eine echte, ich sag mal, Flut von verschiedensten Syndromen erzeugen kann. Und genauso absurd ist es, dass dann das, was das Paul-Ehrlich-Institut zum Beispiel verlautbart hat, sie könnten kein Impfsyndrom feststellen, weil es kein einheitliches Krankheitsbild sei. Also so absurd funktioniert unsere Arzneimittelüberwachung. Das habe ich jetzt mit einer leichten zynischen Verachtung gesagt. So ist es auch, da habe ich keinerlei Respekt mehr vor, also. Interviewer: Umso wichtiger ist es, dass die Bürger selber aktiv werden, dass sie halt diese Einträge machen. Man kann auch wirklich nur empfehlen, diese Daten, die man dort eingibt, auch auf der Seite „Vetopedia.org“ dort einzutragen. Das ist ein regierungs- und industrieunabhängiges Portal, dass man einen Backup hat, falls halt dort auch das Paul-Ehrlich-Institut wieder behauptet, die Daten würden nicht ausreichen. Dr. med. Sonja Reitz: Ja, wenn man innerhalb von vier Wochen keine Rückmeldung bekommen hat. Also wenn man so eine Schadensmeldung macht, bekommt man innerhalb von drei, vier, fünf, sechs Wochen, sollte man eigentlich, einen Brief bekommen. Wir haben den Schaden gemeldet bekommen und wir melden uns dann irgendwann nochmal. Also so eine Eingangsmitteilung, und das Paul-Ehrlich-Institut mit den elf Leuten kommt überhaupt gar nicht mehr dazu, das zu machen. Deswegen sollte man das dokumentieren, wie Sie schon gesagt haben, dass man selber einen Nachweis hat. Und was noch ganz wichtig ist, was vielleicht auch viele Leute nicht wissen, die halt einen Impfschaden haben, wenn man 2021 geimpft worden ist und dann ist irgendwas aufgetreten: Infektanfälligkeit, eine Gürtelrose oder eine Autoimmunerkrankung oder die Gelenkschmerzen auf einmal, die Migräne, was man vorher nicht gehabt hat, oder man hat zum Beispiel ein Kind verloren. Da wird ja viel zu wenig darüber gesprochen, die Fruchtbarkeitsstörung, die das erzeugt, das kann verjähren Ende 2024, wenn es in 2021 aufgetreten ist. (Hinweis: Der Schadensersatzanspruch gegen den Impfstoffhersteller kann unter Umständen drei Jahre nach Kenntniserlangung vom Schadenseintritt verjähren.) Also wenn in 2021 das Symptom aufgetreten ist, dann muss man jetzt, wir sind jetzt schon fortgeschritten im Jahr, dann ist es eben notwendig, einen Anwalt einzuschalten, dass der dort Klage einreicht. Also nicht nur einfach mal einen netten Brief schreiben, sondern die Klage muss im Kasten sein vor dem 31.12.24. Und da wollen wir dann hoffen, dass Rechtsschutzversicherer auch die Unterstützung geben. […] Interviewer: Ja, vielen Dank für diese Einschätzung. Es sind derzeit viele dabei, einen juristischen Weg zu gehen. Prof. Bhakdi (www.kla.tv/30100) hat empfohlen, auch die Impfärzte in die Pflicht zu nehmen, weil sie ihre Aufklärungspflicht verletzt haben. Ralf Ludwig (www.kla.tv/27600) hat 600 Strafanzeigen eingereicht gegen die Verantwortlichen der Corona-Krise, dass ihre Entscheidungen dort überprüft werden, und auch dort glaube ich, dass diese eingereichten Verdachtsfälle, die es erstmal sind, auch helfen, einen gewissen Druck aufzubauen, dass sich die Verantwortlichen eben an das geltende Recht halten. Damit sind wir heute durch. Vielen Dank für Ihre Einschätzung zu diesem Gerichtsprozess, und wir hoffen, dass dem Recht dort weiter zum Durchbruch geholfen wird. Dr. med. Sonja Reitz: Vielen Dank.
von Stephan/ Tabea sl./ts.
NDR: Corona-Prozess um Pflegehelferin geht ans Bundesverfassungsgericht (4.9.24) https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Corona-Prozess-um-Pflegehelferin-geht-ans-Bundesverfassungsgericht,corona11594.html
Berliner Zeitung: Höchstgericht soll entscheiden: Verletzte die einrichtungsbezogene Impfpflicht Grundrechte? (3.9.24) https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/bundesverfassungsgericht-soll-entscheiden-verletzte-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht-grundrechte-li.2250761
Presseinformation Nr. 19-2024 Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html
Datenanalyst Tom Lausen kommentiert die Gerichtsverhandlung (3.9.24) https://t.me/tomdabassman/6046
https://t.me/tomdabassman/6048
Tichys Einblick Holger Douglas: „Pfleger-Impfpflicht verfassungswidrig Nach RKI-Files: Folgenreicher Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück“ (4.9.24) https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verwaltungsgericht-osnabrueck-pfleger-impfpflicht/
NiUS: Wortwechsel zwischen dem vorsitzenden Richter und RKI-Präsident Lars Schaade https://www.nius.de/corona/rki-chef-gesteht-vor-gericht-politische-einflussnahme-selbstverstaendlich-weisungen-nehmen-wir-entgegen/8b75463b-bf64-4910-adbb-b88fd39fbdea
Ärztlichen Berufsverband Hippokratischer Eid e.V. https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/de/
“Urteil nach 20 Jahren Dienst: Soldat Woitalla verliert alles” (11.09.24) https://t.me/TomLausen/665
Osnabrück: Anwältin beschreibt Gerichtsverhandlung mit Lars Schaade (6.9.24) https://blog.bastian-barucker.de/osnabrueck-anwaeltin-beschreibt-gerichtsverhandlung-mit-lars-schaade/
Dr. Sonja Reitz: „Impfpflicht ist nur zulässig, wenn Fremdschutz gegeben ist, der aber war nie erforscht worden, und auch nicht gegeben.“ Vergleich RKI-Files 11.1.21, Emer Cooke Aussage 18.10.23 Studie von CDC (Juli 2021): (Geimpfte sind auch ansteckend) https://stacks.cdc.gov/view/cdc/108440
https://sfist.com/2021/07/27/cdc-confirms-that-viral-loads-in-vaccinated-people-with-delta-are-indistinguishable-from-unvaccinated/
Bekannt gemacht durch NYT: https://www.nytimes.com/2021/07/30/health/covid-cdc-delta-masks.html
Studie aus Oxford (August 2021): Preprint 24.8.21 in Nature Medicine: Pouwels K. et al: Auswirkungen von Delta auf Viruslast und Impfstoffwirksamkeit gegen neue SARS-CoV-2-Infektionen in Großbritannien https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.08.18.21262237v1
6.9.21 peer reviewed veröffentlicht in Nature Medicine https://www.nature.com/articles/s41591-021-01548-7
Studie aus Israel (August 2021) (Geimpfte sind gefährdeter als Genesene und übertragen Covid-19) Comparing SARS-CoV-2 natural immunity to vaccine-induced immunity: reinfections versus breakthrough infections (25.8.21) https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.08.24.21262415v1
Studie aus Schottland: (Geimpfte sind genauso ansteckend wie Ungeimpfte) Scotland Urged to Abandon Vaccine Passports After Research Showing Vaccinated Just as Infectious as Unvaccinated (18.11.21) https://dailysceptic.org/2021/11/18/scotland-urged-to-abandon-vaccine-passports-after-research-showing-vaccinated-just-as-infectious-as-unvaccinated/
Literaturliste zum Thema: Geimpfte waren wissenschaftlich nachgewiesen seit August 2021 so ansteckend wie Ungeimpfte https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/de/corona/geimpfte-so-ansteckend-wie-ungeimpfte/
Stellungnahme zur Bundestagsanhörung am 8.12.2021 der Einzelsachverständigen https://www.bundestag.de/resource/blob/870924/402c53a9b5797274d925d937eeb466de/Gem-Stellungnahme-von-Prof-Dr-Karagiannidis-Prof-Dr-Meyer-Hermann-.pdf
Mit Mund-Desinfektion Keimlast senken Mund- und Nasenspülungen reduzieren stark die Viruslast und damit eine Ansteckungsgefahr https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/2020_12_02_Empfehlung-viruzides-gurgeln-nasenspray.pdf
WHO zu Ansteckung von Geimpften (November 2021) Die WHO empfahl am 24.11.21 auch Geimpften weiterhin trotz Impfungen Masken in Innenräumen und erklärt, dass auch Geimpfte ansteckend sind. https://www.cnbc.com/2021/11/24/who-tells-fully-vaccinated-to-wear-masks-physically-distance-as-infections-surge.html
Südafrikanische Ärztevereinigung zu Omikron 27.11.21: Südafrikanische Ärztevereinigung vertreten durch Dr. Angelique Coetzee, South African medical association: nur leichte Symptome und zwei Tage Muskelkater, das sei alles und nichts wovor man sich fürchten müsse. https://www.samedical.org/about-us/board
Im deutschsprachigen Raum verbreitet am 28.11.2021: Omikron lt. Südafrika nicht gefährlicher als Delta, noch keine Einlieferung bekannt. 28.11.21 https://report24.news/suedafrikanische-behoerden-zu-omicron-variante-offenbar-kein-grund-zur-furcht/
https://www.nicd.ac.za/frequently-asked-questions-for-the-b-1-1-529-mutated-sars-cov-2-lineage-in-south-africa/
Geimpfte erkranken 2-3 x häufiger an Covid-19 schottische Studie, unterschiedliche Gruppengrößen wurde berücksichtigt https://wiges.org/wp-content/uploads/2022/04/2204-FS4-mailing.html
und https://wiges.org/fremdschutz/?by=html
Geimpfte stecken sich 3-4 mal häufiger an als Ungeimpfte pro 100.000 der jeweiligen Gruppe https://www.transparenztest.de/post/ukhsa-daten-zeigen-absurditaet-einer-impfpflicht-fuer-ueber-50jaehrige-auf
Immunabwehr geschwächt nach Boosterungen (22.12.22) Class switch toward noninflammatory, spike-specific IgG4 antibodies after repeated SARS-CoV-2 mRNA vaccination https://www.science.org/doi/10.1126/sciimmunol.ade2798
Todd Callendar, US-Militär: Impfungen erzeugen Immunschwäche wie Aids und 11 x mehr Todesfälle und Behinderungen bei 18-40 Jährigen in nur 10 Monaten als vorher. Datengrundlage: Versorgungswerk des US-Militärs, Mitteilung (21.3.22) https://www.bitchute.com/video/2YwzbLsT82R2/
Studienanalyse von Dr. Kremer auf tkp: Turbokrebs und Infektanfälligkeit: Zwei Seiten derselben Medaille (12.4.23) https://tkp.at/2023/04/12/turbokrebs-und-infektanfaelligkeit-zwei-seiten-derselben-medaille/
C19-Impfungen und Anfälligkeit für Entzündungen (16.4.23) https://tkp.at/2023/04/16/c19-impfungen-und-anfaelligkeit-fuer-entzuendungen/
Geimpfte nach 6 Monaten infektanfälliger für Covid-19 und für andere Viruserkrankungen 2023_03_10_ Chemaitelly, Hiam et al. in: The Lancet: Long-term COVID-19 booster effectiveness by infection history and clinical vulnerability and immune imprinting: a retrospective population-based cohort study https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S1473-3099%2823%2900058-0
Die Akte Stephan Harbarth – Präsident des Bundesverfassungsgerichtes www.kla.tv/21609
Zum Herstellungsprozess der Corona-mRNA-Impfungen: Die EMA und das PEI wussten bereits bei der bedingten Zulassung 20.12.2020 Bescheid und haben die Bevölkerung nicht informiert: https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf
Die mit Bakterien durchgeführte Massenproduktion war nur an 200 Personen über sehr wenige Wochen getestet worden und enthält regelmäßig schwere und gefährliche Verunreinigungen mit DNA, was die Krebsentstehung fördert. https://t.me/Aerzte_hippokratischer_Eid/1160
https://t.me/Aerzte_hippokratischer_Eid/1029
https://t.me/Aerzte_hippokratischer_Eid/1030
Gentechnik am Menschen durch mRNA-basierte „Impfstoff“-Technologie! www.kla.tv/28669
Methodological Considerations Regarding the Quantification of DNA Impurities in the COVID-19 mRNA Vaccine Comirnaty® https://www.mdpi.com/2409-9279/7/3/41
Dr. Jürgen O. Kirchner im Interview mit Epoch Times (25.9.23) Hochgradige Verunreinigung in BioNTech-Impfstoff mit DNA und Plasmiden, Anreicherung vor allem in Eierstöcken. „Jede Impfung war damit illegal“ https://www.epochtimes.de/epoch-tv/aktuelles/vor-ort/vorort-spezial-massive-dna-verunreinigung-in-biontech-impfstoff-jede-impfung-damit-war-illegal-a4415057.html
Ra Tobias Ulbrich: https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1837568740067553488
Literaturliste (unvollständig), zu den häufigen und extremen Schäden durch die Covid-19 „Impfung“ https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/de/impfnebenwirkungen-corona/literaturliste-covid-19-impfnebenwirkungsstudien-thematisch-gegliedert-auswahl/
https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/de/impfnebenwirkungen-corona/nebenwirkungen-bei-kindern/
Prof. Bhakdi an der Demo Berlin: “Corona-Menschenexperiment aufarbeiten sichert Frieden” www.kla.tv/30100
Groß-Demo in Karlsruhe: Corona-Verbrechen kommen zur Anzeige (Ralf Ludwig und ZAAVV) www.kla.tv/27600
Nebenwirkung selbst melden: Laut RKI und PEI kann der Verdacht einer Nebenwirkung auch selbst gemeldet werden: „Sie haben das Recht, den Behörden unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln direkt zu melden. Sie können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen für sich oder auch im Namen einer anderen Person melden, die Sie betreuen, wie etwa im Namen eines Kindes bzw. einer oder eines Angehörigen. Denken Sie daran, mit Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt oder Apotheker/in zu sprechen, wenn Sie aufgrund vermuteter Nebenwirkungen besorgt sind.“ https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/meldeformulare-online-meldung/nebenwirkungsmeldung-verbraucher-inhalt.html
Hinweis: Der Schadensersatzanspruch gegen den Impfstoffhersteller kann unter Umständen drei Jahre nach Kenntniserlangung vom Schadenseintritt verjähren. https://www.nwzonline.de/niedersachsen/anwalt-warnt-verjaehrung-von-corona-impfschaeden-droht-bis-ende-2024_a_4,1,470609673.html
https://gettr.com/post/p364ljz8f45