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Österreichs COVID-19-Impfpflicht – Wie wehrt man sich gegen künftige Impfstrafverfügungen?
Das in Österreich beschlossene COVID-19-Impfpflichtgesetz bedeutet für ca. 2 Millionen ungeimpfte Österreicher, dass sie ab dem 15. März 2022 mit Strafen rechnen müssen. Die Sendung zeigt eine Übersicht, was bei künftigen Impfstrafverfügungen zu beachten ist und wie man sie parieren kann.
[weiterlesen]
Österreichs Nationalrat beschloss am 20. Jänner 2022 mit 137 gegen 33 Stimmen das Bundesgesetz über die Impfpflicht. Der österreichische Bundesrat entscheidet am 3. Februar über das Gesetz, danach ist der Bundespräsident Van der Bellen an der Reihe. Die Zustimmung dieser beiden Instanzen wird internen Informationen nach nur noch als Formsache angesehen.
Somit soll das sogenannte COVID-19-Impfpflichtgesetz ab dem 1. Februar 2022 in drei Phasen umgesetzt werden. Es verpflichtet alle in Österreich lebenden Personen ab dem 18. Lebensjahr, sich gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen zu lassen.
Dass dieses Gesetz die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher aushebelt, wird dabei einfach hingenommen. Außer Acht gelassen wurden auch die vielen Demonstrationen oder Spaziergänge von teilweise bis zu zweihunderttausend Menschen, die ihre Sorge bezüglich des Covid-19-Impfzwangs und über den Verlust der Grund- und Freiheitsrechte kundtaten. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltungen, bei denen zahlreiche Ärzte und Rechtsanwälte auftreten, stand auch, dass die sogenannten Impfstoffe weder erprobt, noch wirkungsvoll und schon gar nicht frei von Nebenwirkungen sind. Doch genau das wird von den Einheitsbrei-Medien und Regierungsmitgliedern immer wieder in Abrede gestellt.
Verehrte Zuseher, noch am Abend vor der Abstimmung informierte ServusTV über die Nebenwirkungen mit der Dokumentationssendung Im Stich gelassen – die Covid-Impfopfer. Woher kommt die augenscheinliche Faktenresistenz bei Regierung und Mainstream-Medien?
Tatsache ist: Sollten der Bundesrat oder der Bundespräsident grünes Licht für das COVID-19-Impfpflichtgesetz geben, dann bedeutet das für ca. 2 Millionen ungeimpfte Österreicher, dass sie ab dem 15. März 2022 mit empfindlichen Strafen rechnen müssen. Und jeder bislang Geimpfte, der nicht die Booster oder zukünftige verordnete Impfungen mitmacht, erleidet dasselbe Schicksal.
Verehrte Zuseher, haben auch Sie Bedenken, sich über drei Jahre hinweg vierteljährlich eine mRNA-Injektion verabreichen zu lassen? Viele besorgte Menschen interessiert ja nun, wie man sich künftig gegen die ins Haus flatternden Impfstrafverfügungen wehren kann. Dazu zeigen Anwälte Möglichkeiten auf. In den ersten zwei Instanzen ist dies sogar ohne Anwalt möglich.
Kla.TV bringt nun eine Übersicht, was bei künftigen Impfstrafverfügungen zu beachten ist und wie man sie parieren kann. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den angefügten Quellen – wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Anwälten für die zahlreichen veröffentlichten Erklärungen.
I. Brief an bislang Ungeimpfte: „Ihr persönlicher Termin für die Corona-Schutzimpfung ist da!“
Die Erfahrungen mit diesem Schreiben haben wir schon in der Sendung [kla.tv/20925] vom 10. Dezember aufgezeigt. Es gibt laut Fachstimmen zwei Möglichkeiten, damit umzugehen.
1. Ignorieren: Sämtliche bisherige Bekanntgaben von „Impf“-Terminen sind rechtlich absolut irrelevante „Einladungen“ und können daher ignoriert werden. Oder man schickt ein:
2. Auskunftsbegehren per E-Mail oder eingeschriebenem Brief:
Wenn Sie wissen wollen, woher der Absender weiß, dass Sie noch nicht geimpft sind, fragen Sie einfach nach. Räumen Sie dabei auch eine Antwortfrist von einem Monat ein.
Bleibt das Bundesministerium für Soziales bzw. der Dachverband der Sozialversicherungsträger die Antwort schuldig, kann man dies bei der Datenschutzbehörde anzeigen. Die Weitergabe solch personenbezogener Daten ist durch die DSGVO geschützt.
II. Impfbefreiungsattest beantragen
Laut § 3, Absatz 3 des COVID-19-Impfpflichtgesetzes kann dieses nicht beim Hausarzt beantragt werden. In erster Linie liegt die Entscheidung für Impfbefreiungsatteste bei den Amtsärzten.
Für ca. 1,4 Millionen Menschen, die einen persönlichen Termin zur Impfbefreiung beantragen können, stehen nur 246 Amtsärzte zur Verfügung.
Also schreibt man einfach an den für den Wohnort zuständigen Amtsarzt ein E-Mail – Betreff: Impfbefreiung – und beantragt die Ausstellung einer Befreiung. Das Verfahren zum Bescheid selbst ist zeitlich und inhaltlich aufwändig. Auch eine Ablehnung eines Impfbefreiungsantrags muss gut begründet werden.
Sollte dem Impfbefreiungsantrag nicht stattgegeben werden, kann man Einspruch erheben. Dazu ist gut zu wissen: Es kann keine Strafe nach dem Impfpflichtgesetz rechtskräftig werden, ehe ein Befreiungsantrag beim Amtsarzt abgelehnt und von der Berufungsinstanz bestätigt wurde.
III. Bei Inkrafttreten des Impfpflichtgesetzes
Ab 1. Februar ist damit zu rechnen, dass der Einladungsbrief vom Magistrat oder von der Bezirkshauptmannschaft kommt. Es wird empfohlen, dieses Schreiben innerhalb der gesetzten Frist zu beantworten. Dabei sollten die persönlichen Gründe, warum man sich nicht impfen lassen will, angeführt werden. Die inhaltlichen Bedenken und Sorgen zeigen der Behörde, dass man überlegte Argumente hat und nicht nur „einfach nicht will“. Die Behörde muss sich in jedem Verfahrensabschnitt auch damit auseinandersetzen.
IV. Der Ladungsbescheid
Dieser Behördenbrief ist nicht mehr eine nette Einladung, sondern die Aufforderung zur Impfung. Dagegen kann man beim Verwaltungsgericht gesondert vorgehen, eine gerichtliche Pauschalgebühr von 30,- € ist zu entrichten.
Der Brief sollte die Gründe beinhalten, warum man diesem Ladungsbescheid nicht nachkommen wird. Dazu wird es von Anwälten Mustervordrucke geben.
V. Die Strafverfügung
Anerkennt die Behörde die angeführten Gründe als nichtig, schickt sie eine Strafverfügung, gegen die man innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben kann. Mustervordrucke werden auch hier zur Verfügung stehen. Lässt sich die Behörde nicht beeindrucken, kommt der nächste Schritt:
VI. Die Straferkenntnis
Damit endet das behördliche Strafverfahren.
Betroffene haben nun drei Möglichkeiten. Die ersten zwei beenden das Verfahren:
sich impfen lassen oder die Strafe bezahlen.
Für viele ist dies keine Option. Deshalb gibt es an dieser Stelle weitere juristische Möglichkeiten.
VII. Einbringen einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht
Hier empfehlen nun Fachleute die Zuziehung eines Rechtsbeistandes. Wenn das Landesverwaltungsgericht ablehnt:
VIII. Anrufung des Verfassungsgerichtshofs
Hier bringt man ein, dass Grundrechte gravierend verletzt wurden, wie z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre oder das Recht auf Gewissensfreiheit.
Das Verfahren ruht dann zirka acht bis neun Monate, denn so lange braucht das Gericht für die Prüfung und Entscheidung. Sollte ein ablehnender Bescheid kommen:
IX. Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs
Dieser prüft die eingebrachten Argumente und auch eventuelle Verfahrensmängel, die es auch geben wird. Der Grund ist, dass Amtsärzte nicht die Zeit haben werden, perfekt inhaltlich zu überprüfen, warum diese Person geimpft werden kann. Fachleute halten dies für undenkbar – aus juristischer Sicht.
X. Kapazitätsgrenzen ausreizen
Wenn nur 250.000 Menschen von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen, kann jeder einzelne vier Verfahren auf den Weg bringen – mit dem Ergebnis, dass mindestens eine Million zusätzliche Verfahren die Behörden an ihre Kapazitätsgrenzen bringen werden. Jeder einzelne Einspruch aus der Bevölkerung ist auch ein Aufruf an die Justiz, für die Erhaltung aller garantierten Freiheits- und Grundrechte einzustehen und die Impfpflicht zu beenden!
RA Mag. Forsthuber meint: „Drum alle, die gegen diesen Impfzwang, gegen diese Impfpflicht sind, lade ich ein: Treten Sie aktiv für Ihre Rechte ein und beantworten Sie unbedingt jedes behördliche Schreiben. Sie haben Rechte und zwar in jedem Verfahrensabschnitt und darauf sollte man unbedingt hinweisen.“
Verehrte Zuseher, unterhalb der Sendung finden Sie hilfreiche Links, die Sie beim Aktivwerden unterstützen. Bitte leiten Sie diese auch an Betroffene weiter, danke.
Sendungstext
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25.01.2022 | www.kla.tv/21420
Österreichs Nationalrat beschloss am 20. Jänner 2022 mit 137 gegen 33 Stimmen das Bundesgesetz über die Impfpflicht. Der österreichische Bundesrat entscheidet am 3. Februar über das Gesetz, danach ist der Bundespräsident Van der Bellen an der Reihe. Die Zustimmung dieser beiden Instanzen wird internen Informationen nach nur noch als Formsache angesehen. Somit soll das sogenannte COVID-19-Impfpflichtgesetz ab dem 1. Februar 2022 in drei Phasen umgesetzt werden. Es verpflichtet alle in Österreich lebenden Personen ab dem 18. Lebensjahr, sich gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen zu lassen. Dass dieses Gesetz die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher aushebelt, wird dabei einfach hingenommen. Außer Acht gelassen wurden auch die vielen Demonstrationen oder Spaziergänge von teilweise bis zu zweihunderttausend Menschen, die ihre Sorge bezüglich des Covid-19-Impfzwangs und über den Verlust der Grund- und Freiheitsrechte kundtaten. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltungen, bei denen zahlreiche Ärzte und Rechtsanwälte auftreten, stand auch, dass die sogenannten Impfstoffe weder erprobt, noch wirkungsvoll und schon gar nicht frei von Nebenwirkungen sind. Doch genau das wird von den Einheitsbrei-Medien und Regierungsmitgliedern immer wieder in Abrede gestellt. Verehrte Zuseher, noch am Abend vor der Abstimmung informierte ServusTV über die Nebenwirkungen mit der Dokumentationssendung Im Stich gelassen – die Covid-Impfopfer. Woher kommt die augenscheinliche Faktenresistenz bei Regierung und Mainstream-Medien? Tatsache ist: Sollten der Bundesrat oder der Bundespräsident grünes Licht für das COVID-19-Impfpflichtgesetz geben, dann bedeutet das für ca. 2 Millionen ungeimpfte Österreicher, dass sie ab dem 15. März 2022 mit empfindlichen Strafen rechnen müssen. Und jeder bislang Geimpfte, der nicht die Booster oder zukünftige verordnete Impfungen mitmacht, erleidet dasselbe Schicksal. Verehrte Zuseher, haben auch Sie Bedenken, sich über drei Jahre hinweg vierteljährlich eine mRNA-Injektion verabreichen zu lassen? Viele besorgte Menschen interessiert ja nun, wie man sich künftig gegen die ins Haus flatternden Impfstrafverfügungen wehren kann. Dazu zeigen Anwälte Möglichkeiten auf. In den ersten zwei Instanzen ist dies sogar ohne Anwalt möglich. Kla.TV bringt nun eine Übersicht, was bei künftigen Impfstrafverfügungen zu beachten ist und wie man sie parieren kann. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den angefügten Quellen – wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Anwälten für die zahlreichen veröffentlichten Erklärungen. I. Brief an bislang Ungeimpfte: „Ihr persönlicher Termin für die Corona-Schutzimpfung ist da!“ Die Erfahrungen mit diesem Schreiben haben wir schon in der Sendung [kla.tv/20925] vom 10. Dezember aufgezeigt. Es gibt laut Fachstimmen zwei Möglichkeiten, damit umzugehen. 1. Ignorieren: Sämtliche bisherige Bekanntgaben von „Impf“-Terminen sind rechtlich absolut irrelevante „Einladungen“ und können daher ignoriert werden. Oder man schickt ein: 2. Auskunftsbegehren per E-Mail oder eingeschriebenem Brief: Wenn Sie wissen wollen, woher der Absender weiß, dass Sie noch nicht geimpft sind, fragen Sie einfach nach. Räumen Sie dabei auch eine Antwortfrist von einem Monat ein. Bleibt das Bundesministerium für Soziales bzw. der Dachverband der Sozialversicherungsträger die Antwort schuldig, kann man dies bei der Datenschutzbehörde anzeigen. Die Weitergabe solch personenbezogener Daten ist durch die DSGVO geschützt. II. Impfbefreiungsattest beantragen Laut § 3, Absatz 3 des COVID-19-Impfpflichtgesetzes kann dieses nicht beim Hausarzt beantragt werden. In erster Linie liegt die Entscheidung für Impfbefreiungsatteste bei den Amtsärzten. Für ca. 1,4 Millionen Menschen, die einen persönlichen Termin zur Impfbefreiung beantragen können, stehen nur 246 Amtsärzte zur Verfügung. Also schreibt man einfach an den für den Wohnort zuständigen Amtsarzt ein E-Mail – Betreff: Impfbefreiung – und beantragt die Ausstellung einer Befreiung. Das Verfahren zum Bescheid selbst ist zeitlich und inhaltlich aufwändig. Auch eine Ablehnung eines Impfbefreiungsantrags muss gut begründet werden. Sollte dem Impfbefreiungsantrag nicht stattgegeben werden, kann man Einspruch erheben. Dazu ist gut zu wissen: Es kann keine Strafe nach dem Impfpflichtgesetz rechtskräftig werden, ehe ein Befreiungsantrag beim Amtsarzt abgelehnt und von der Berufungsinstanz bestätigt wurde. III. Bei Inkrafttreten des Impfpflichtgesetzes Ab 1. Februar ist damit zu rechnen, dass der Einladungsbrief vom Magistrat oder von der Bezirkshauptmannschaft kommt. Es wird empfohlen, dieses Schreiben innerhalb der gesetzten Frist zu beantworten. Dabei sollten die persönlichen Gründe, warum man sich nicht impfen lassen will, angeführt werden. Die inhaltlichen Bedenken und Sorgen zeigen der Behörde, dass man überlegte Argumente hat und nicht nur „einfach nicht will“. Die Behörde muss sich in jedem Verfahrensabschnitt auch damit auseinandersetzen. IV. Der Ladungsbescheid Dieser Behördenbrief ist nicht mehr eine nette Einladung, sondern die Aufforderung zur Impfung. Dagegen kann man beim Verwaltungsgericht gesondert vorgehen, eine gerichtliche Pauschalgebühr von 30,- € ist zu entrichten. Der Brief sollte die Gründe beinhalten, warum man diesem Ladungsbescheid nicht nachkommen wird. Dazu wird es von Anwälten Mustervordrucke geben. V. Die Strafverfügung Anerkennt die Behörde die angeführten Gründe als nichtig, schickt sie eine Strafverfügung, gegen die man innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben kann. Mustervordrucke werden auch hier zur Verfügung stehen. Lässt sich die Behörde nicht beeindrucken, kommt der nächste Schritt: VI. Die Straferkenntnis Damit endet das behördliche Strafverfahren. Betroffene haben nun drei Möglichkeiten. Die ersten zwei beenden das Verfahren: sich impfen lassen oder die Strafe bezahlen. Für viele ist dies keine Option. Deshalb gibt es an dieser Stelle weitere juristische Möglichkeiten. VII. Einbringen einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Hier empfehlen nun Fachleute die Zuziehung eines Rechtsbeistandes. Wenn das Landesverwaltungsgericht ablehnt: VIII. Anrufung des Verfassungsgerichtshofs Hier bringt man ein, dass Grundrechte gravierend verletzt wurden, wie z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre oder das Recht auf Gewissensfreiheit. Das Verfahren ruht dann zirka acht bis neun Monate, denn so lange braucht das Gericht für die Prüfung und Entscheidung. Sollte ein ablehnender Bescheid kommen: IX. Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs Dieser prüft die eingebrachten Argumente und auch eventuelle Verfahrensmängel, die es auch geben wird. Der Grund ist, dass Amtsärzte nicht die Zeit haben werden, perfekt inhaltlich zu überprüfen, warum diese Person geimpft werden kann. Fachleute halten dies für undenkbar – aus juristischer Sicht. X. Kapazitätsgrenzen ausreizen Wenn nur 250.000 Menschen von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen, kann jeder einzelne vier Verfahren auf den Weg bringen – mit dem Ergebnis, dass mindestens eine Million zusätzliche Verfahren die Behörden an ihre Kapazitätsgrenzen bringen werden. Jeder einzelne Einspruch aus der Bevölkerung ist auch ein Aufruf an die Justiz, für die Erhaltung aller garantierten Freiheits- und Grundrechte einzustehen und die Impfpflicht zu beenden! RA Mag. Forsthuber meint: „Drum alle, die gegen diesen Impfzwang, gegen diese Impfpflicht sind, lade ich ein: Treten Sie aktiv für Ihre Rechte ein und beantworten Sie unbedingt jedes behördliche Schreiben. Sie haben Rechte und zwar in jedem Verfahrensabschnitt und darauf sollte man unbedingt hinweisen.“ Verehrte Zuseher, unterhalb der Sendung finden Sie hilfreiche Links, die Sie beim Aktivwerden unterstützen. Bitte leiten Sie diese auch an Betroffene weiter, danke.
von doa.
Achtung Phishing-Gefahr: „Ihr persönlicher Impftermin“ https://www.kla.tv/20925
RA Forsthuber: Impfpflicht – wie sich der Einzelne konkret zur Wehr setzen kann https://report24.news/ra-forsthuber-impfpflicht-wie-sich-der-einzelne-konkret-zur-wehr-setzen-kann/
https://vimeo.com/660120221
Wie funktioniert die Impfpflicht in Österreich? https://www.dw.com/de/wie-funktioniert-die-impfpflicht-in-%C3%B6sterreich/a-60498182
Impfpflicht, Volksbegehren und „Geheimplan“: HÖLLWARTH & SCHEER informieren (20.01.2022) https://www.youtube.com/watch?v=X7kwnh6BKak
Wien Grossdemo 15.01.2022 Zeitraffer https://www.youtube.com/watch?v=w9vyvAO2800
RA Beneder zum Impfpflichtgesetz und wie Sie sich im Verwaltungsstrafverfahren wehren können! https://t.me/geroldbeneder/5008
ServusTV – Impfnebenwirkungen https://t.me/cdl_protokolle/28215
Im Stich gelassen – die Covid-Impfopfer https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa1uhra88dp5llzqs7cp/
Impftermin-Abwehr – Mag. Monika Donner / 21.12.2021 https://www.monithor.at/analysen/impftermin-abwehr/
Ziviler Widerstand – Gerald Markel https://t.me/gema1963