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Wenn die Weltgemeinschaft an etwas wirklich großem Bedarf hat, dann ist es der Bedarf an echten Qualitätsmedien. Dieser Bedarf kann aber nachweislich nicht durch clevere „Selbst-Etikettierung“, sondern allein durch tatsächlich gute Qualität gestillt werden. Welchen Einsatz kostet es, will man zu den Qualitätsmedien gerechnet werden? Was genau macht echte Qualität in der Berichterstattung aus?
UntertitelOffene Fragen und Widersprüche im Vergiftungsfall Skripal führen den ehemaligen russischen Geheimdienstgeneral Aleksandr Michailow zu der Aussage, dass dieser Giftgasanschlag eine vom britischen Geheimdienst eingefädelte Provokation gegen Russland sein könnte. Er erinnerte daran, dass ein vom Bundesnachrichtendienst in Pullach im Jahr 1994 inszenierter Plutonium-Skandal schon damals dazu dienen sollte, Moskau unter Druck zu setzen. Sehen Sie in dieser Sendung, was für diese These spricht …
UntertitelWegen Spionage für die iranische Regierung wurde ein pakistanischer Mann in Deutschland zu über 4 Jahren Gefängnis verurteilt und die iranische Botschaft verwarnt. Wurden die Spionagetätigkeiten seitens des US-Geheimdienstes mit gleicher Schärfe geahndet?
UntertitelAnlässlich des Welt-Polio-Tages (am 28.10.2017) gab Angela Merkel ein Interview zum Thema „Impfen“. Darin nahm sie Stellung zur Sorge vieler Impfgegner hinsichtlich der Impfnebenwirkungen. Ihr Fazit: Impfungen sind hilfreich und meist gut verträglich. Der Arzt Dr. Braun kommt jedoch zu einem ganz anderen Ergebnis ...
UntertitelObwohl von den Medien das Thema Datenverkauf und Datenmissbrauch ins öffentliche Bewusstsein gerückt und die Besorgnis darüber ausgedrückt wird, gibt es Pläne, die Freiheit der Bürger weiter einzuschränken. Dirk Müller, der Betreiber der investigativen Internetplattform „CASHKURS“ sagt uns, wie diese aussehen.
UntertitelImmer wieder werden Kinder ohne triftigen Grund aus ihren Familien in staatliche Obhut überführt, während andere Kinder schwerstem Missbrauch ausgeliefert sind. Warum greifen die Jugendämter hier jedoch nur sehr zögerlich ein? Es zeigt sich eine tragische und verdrehte Rechtspraxis, bei der es ehrliche und integre Richter, Jugendamtsmitarbeiter und Journalisten mit Zivilcourage braucht, um diese verbrecherischen und korrupten Machenschaften aufzudecken.
UntertitelAm 5. April 2018 sendete der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter ARTE den Kinofilm „Wild“. Der Film handelt von Zoophilie, dem abartigen sexuellen Hingezogensein zu Tieren und deren Missbrauch. Warum greift die Justiz nicht ein, wenn verbotene und widerliche Sexualpraktiken in die Gesellschaft eingeschleust werden?
UntertitelVorgeblich zum Schutz der Verbraucher tritt am 25.05.2018 die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Bei genauerem Hinsehen werden dadurch jedoch nur staatliche Instanzen und in der Öffentlichkeit stehende Personen vor Kritik geschützt. Und wer schützt die Verbraucher vor solchen Mogelverordnungen?
UntertitelImmer wieder gerät die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in die öffentliche Kritik: Auch bei Kla.TV ist eine Klage eingereicht worden, die erneut große Fragen zu der Arbeitsweise der KESB aufwirft und Missstände aufdeckt. Ein Zeuge berichtete von einem 42-jährigen, der seit 4 Jahren vom Sozialamt betreut wurde. Die KESB und das Sozialamt verweigerten ihm trotz psychischer und physischer Verwahrlosung jegliche Hilfe. Wieso ignorieren die Schutzbehörden solch drastische Fälle?
UntertitelIn Deutschland werden jährlich ca. 40.000 Kinder vom Jugendamt den Eltern entzogen, meist ohne große Beschlüsse und ohne große Einspruchsmöglichkeiten von einer höheren Instanz. Die Eltern haben praktisch keine Rechte, müssen aber die Fremdunterbringung der Kinder noch teuer bezahlen. Nun gibt es auch in der Schweiz solch eine gefürchtete Behörde, namens KESB, die nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene gegen ihren Willen in teure Schutzeinrichtungen steckt. So rät auch die SVP dringend dazu, sich mittels Vorsorgeauftrag vor der KESB zu schützen! Informieren Sie sich hier bei Kla.TV und sorgen Sie vor – nicht dass auch der Ernstfall bei Ihnen zu Hause eintritt!
UntertitelAnita Petek-Dimmer klärt an der ersten internationalen Anti-Zensur-Konferenz (Februar 2008) sehr fundiert und ergreifend über die Nutzlosigkeit von Impfungen auf. Informieren auch Sie sich umfassend über Impfungen und folgen Sie dem spannenden Vortrag von Anita Petek-Dimmer. (* 1957 - ✝ 2010)
UntertitelAm 9. Oktober 2007 wurde die damalige ARD-Moderatorin Eva Herman von Johannes B. Kerner aus der laufenden ZDF-Sendung geworfen. Und das nur, weil sie ihre persönliche Meinung öffentlich geäußert hatte. Viele Menschen fragen sich seitdem, was alles in deutschen TV-Talkshows im Vorfeld vorsätzlich geplant wird und was noch zufällig geschieht. Im folgenden Beitrag gewährt Eva Herman einen Blick hinter die Fernsehkulissen und gibt schlüssige Antworten auf heiß diskutierte Fragen, wie z.B. über „TV-Talkshow-Geheimpläne.“
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17.12.2016 | www.kla.tv/9563
Wenn die Weltgemeinschaft an etwas wirklich großen Bedarf hat, dann ist es der Bedarf an echten Qualitätsmedien. Dieser Bedarf kann aber nachweislich nicht durch clevere „Selbst-Etikettierung“, sondern allein durch tatsächlich gute Qualität gestillt werden. Welchen Einsatz kostet es, will man zu den Qualitätsmedien gerechnet werden? Was genau macht echte Qualität in der Berichterstattung aus? - Echte Qualität verbreitet weder Lügen noch Verleumdungen. - Echte Qualität beweist nachvollziehbare Übereinstimmung zwischen Prognose und eingetroffener Wirklichkeit. - Echte Qualität verfügt über seriöse und solide Quellen, sie verweigert anonyme Zusendungen. - Echte Qualität orientiert sich nie an Mehrheiten, sondern an Wahrheiten. - Echte Qualität entspringt sowohl der realen Unabhängigkeit als auch der Neutralität im Blick auf Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Religion, Ideologie usw. - Echte Qualität fürchtet keine bestehende Macht und lässt sich nicht bestechen. - Echte Qualität stellt Gesundheit und Wohlergehen des Volkes immer über Markt- und Elite-Interessen. - Echte Qualität unterschlägt oder verzerrt keine Zusammenhänge. - Echte Qualität berücksichtigt Prioritäten im Kontext, verschweigt sie nicht. Die gezielte Unterlassung gehört zu den größten Qualitätskillern. - Echte Qualität stellt Aussagen nicht in selbst konstruierte, artfremde Zusammenhänge. - Echte Qualität schult das selbstständige Denken und fördert die Mündigkeit des Volkes. - Echte Qualität fordert nicht blinden Glauben, sondern beobachtet die Taten. - Summarische Feststellung: Würden sich alle Medien bedingungslos schon allein an ihren Pressekodex halten, gäbe es nur noch Qualitätsmedien. Die etablierten Medien geraten jedoch analog zu ihren Abweichungen vom Pressekodex in immer größeren Verruf. Vergleichen Sie den Inhalt des Pressekodex mit den sogenannten Qualitätsmedien, sprich dem Mainstream: Der Pressekodex umfasst insgesamt 16 Punkte: 1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien. 2. Sorgfalt Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden. 3. Richtigstellung Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen. 4. Grenzen der Recherche Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. 5. Berufsgeheimnis Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren. 6. Trennung von Tätigkeiten Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten. 7. Trennung von Werbung und Redaktion Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu gewerblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein. 8. Persönlichkeitsrechte Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein. Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz. 9. Schutz der Ehre Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen. 10. Religion und Weltanschauung Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen. 11. Sensationsberichterstattung und Jugendschutz Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz. 12. Diskriminierungen Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. 12.1 Berichterstattung über Straftaten In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. 13. Unschuldsvermutung Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse. 14. Medizin-Berichterstattung Bei medizinischen Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die Hoffnungen oder Befürchtungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden. 15. Vergünstigungen Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, ist mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig. 16. Rügenveröffentlichung Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien. Bleiben Sie nicht passiv, wenn Ihre Lieblingssender, Ihre bevorzugten Journale, Radiosender oder was auch immer von diesen genannten Punkten abweichen! Schreiben Sie Briefe zur Korrektur, wenn nötig protestieren Sie, dass Ihre Informanten nicht weiter an Qualität einbüßen. Denn wer seine Qualität verliert, verliert zuletzt auch sein gesamtes Publikum.
von is.