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Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse warnt: Covid-19-Gesetz hebelt unsere Demokratie aus!
Am 6. November 2021 versammelten sich an verschiedenen Orten in der Schweiz mehrere Tausend Menschen zu Kundgebungen gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen des Bundes. An der Kundgebung in Chur wurden diverse Ansprachen gehalten. Unter anderem führte Rechtsanwalt Philipp Kruse die wichtigsten Artikel des im März 2021 abgeänderten Covid-19-Gesetzes aus. In seinem Vortrag begründet Kruse sein NEIN zum Covid-19-Gesetz, über welches am 28. November 2021 abgestimmt wird, und warnt davor, dass das abgeänderte Gesetz die wichtigsten Grundrechte der Bundesverfassung aushebelt. Es schade damit der gesamten Schweizer Bevölkerung – egal ob geimpft oder ungeimpft.
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Am 6. November 2021 versammelten sich an verschiedenen Orten in der Schweiz mehrere Tausend Menschen zu Kundgebungen gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen des Bundes. An der friedlichen Kundgebung in Chur wurden diverse Ansprachen gehalten. Unter anderem führte Rechtsanwalt Philipp Kruse die wichtigsten Artikel des im März 2021 abgeänderten Covid-19-Gesetzes aus. Kruse befasst sich seit 2020 vertieft mit Rechtsfragen zur Verfassung und den Grundrechten. Am 28. November wird die „Änderung des Covid-19-Gesetzes“ der Schweizer Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt. In seinem Vortrag begründet Kruse sein NEIN zum Covid-19-Gesetz und warnt davor, dass das abgeänderte Gesetz die wichtigsten Grundrechte der Bundesverfassung aushebelt. Es schade damit der gesamten Schweizer Bevölkerung – egal ob geimpft oder ungeimpft. Hören Sie folgend einige Auszüge seiner Sichtweise:
Und jetzt komme ich zum Covid-19-Gesetz. Sie haben ein Gesetz geschaffen, das sie (die Bundesversammlung) dringlich in Kraft gesetzt haben. Eine dringliche Inkraftsetzung bedeutet, dass sie dem Bürger gesagt haben: „Wir haben eine so gefährliche Situation, wir können nicht abwarten, bis das Referendum – 100 Tage nach Bundesverfassung Artikel 141 – durch ist. Wir müssen es sofort in Kraft setzen, weil die Lage so gefährlich ist”. Das heißt, sie haben sogar bestätigt, nach ihrer Auffassung bestätigt, dass es eine besonders gefährliche Lage ist. Ja, Bundesversammlung zum zweiten Mal „Phuu”. Aber ich komme noch zu einem dritten „Phuu”. Und das ist der wichtigste Punkt von allen. Der Bundesversammlung verdanken wir auch den Inhalt des Covid-19-Gesetzes. Wir verdanken der Bundesversammlung den Artikel 1 lit a Absatz 1. Der Artikel ist so übel, dass jeder Primarschüler sofort versteht (die Auswirkungen begreift). In diesem Artikel wird dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, festzulegen und zu bestimmen, ob wir noch eine besondere Lage haben, unabhängig davon, wie viele Tote und Hospitalisierte wir haben, nämlich rein auf der Basis, auf den von ihm selbst festgelegten Kriterien und Richtwerten. Das kann irgendetwas sein. Das waren gestern die Fallzahlen, es sind heute die Auslastungszahlen, es waren auch schon hypothetische Hochrechnungen und wer weiß, was es morgen sein wird. So etwas nennt man Willkür. Das ist reine Willkür!
Und was ich nun gesagt habe ist nicht Demagogie (ideologische Hetze). Als Rechtsanwalt ist es mein Auftrag Willkür zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Und ich werde gerne noch etwas deutlicher. Wenn der Bundesrat die Einführung vom Covid-19-Zertifikat anfangs September damit begründete, mit der Logik, es gehe nicht darum die Ungeimpften zu schützen, es gehe darum die Spitalinfrastruktur zu schützen. Und wenn, dann müssen wir auch darauf hinweisen, dass die Spitalinfrastruktur – wie das sehr schön dargelegt wurde von zwei Rednerinnen der Freien Linken in Bern vor zwei Wochen: Die Spitalinfrastruktur wird kontinuierlich kaputtgespart und insbesondere jetzt während dieser Pandemie, hatte man weiterhin die Intensivpflegestruktur und die Arbeitsplätze abgebaut. Und das hatte man gemacht, obwohl der Bund und die Kantone gemäß der Bundesverfassung 117 a verpflichtet sind, eine ausreichende Gesundheitsversorgung für jedermann in hohem Niveau sicher zu stellen. Und das ist mein drittes „Phuu”. Das ist reine Willkür, wenn man aufgrund selbst abgebauter Zahlen, danach eine Notsituation fingiert (vortäuscht). Das geht nicht!
Und die Perfidie an dem ist, wir haben es schon alle erlebt, ohne diesen Nachweis, ohne dieses Zertifikat, sind wir alle ausgeschlossen vom Zugang zu den selbstverständlichsten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen. Restaurants, Freizeitbetriebe, Studenten vom Studium – von allem was man sich vorstellen kann, was eine Gesellschaft ausmacht und was in geschlossenen Räumen stattfindet. Und jetzt, wenn die kalte Jahreszeit kommt, findet alles in geschlossenen Räumen statt. Das heißt, wir werden genötigt, uns testen zu lassen, wir werden genötigt, uns impfen zu lassen und ja, wir wissen das, eine Nötigung ist keine rechtmäßige Handlung, geschätzte Anwesende, lieber Bundesrat. Eine Nötigung ist ein krimineller Akt. Es ist ein krimineller Akt! Und ich frage mich Herr Bundesrat, haben Sie es nötig Ihr ganzes Volk mit einem kriminellen Akt in seiner Handlung zu beeinflussen? Haben Sie es nötig, die ganze Schweiz zu nötigen?
Der Bundesrat hat dieses Zertifikat eingeführt – wir reden von einer Zutrittsbeschränkung – als alle, die das wollten, geimpft waren. Alle die wollten, waren geimpft! Und das ist ein eklatanter Verstoß gegen die eigene Gesetzesnorm, die er aufstellen ließ Artikel 1a Absatz 2 – es reicht eigentlich der Artikel 1 und dann weiß man, was man mit diesem Gesetz tun muss. In diesem Artikel 1a Absatz 2 steht: „Ist der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft, so sind die Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen aufzuheben.“ Und was macht der Bundesrat? Er führt sie ein. Und das ist leider – ich sage das nicht gern als Anwalt – ich habe mein Anwaltspatent in Bern gemacht und ich habe alle rechtlichen Pflichten erfüllt. Ich habe mehr Militärdienst gemacht als andere, um dem Land beizustehen für den Fall der Fälle. Ich sage es nicht gerne, aber in dem Punkt unter anderem, hat der Bundesrat das Schweizervolk hintergangen, wenn er die selbst aufgesetzten Spielregeln, die er immer wieder kommuniziert bei der Pressekonferenz und die sogar in Artikel 1a Absatz 2 im Gesetz drin- stehen, selbst bricht. Tut mir sehr leid Herr Bundesrat, dass ich das so sagen muss, aber das ist die Wahrheit.
Und diese Nötigung, die zu einem zwangsweisen Testen führt, zu einem zwangsweisen Impfen, muss ich würdigen als Grundrechtsanwalt – und was ist das? Das ist eine Verletzung der persönlichen Integrität, der physischen Integrität, psychischen Integrität, weil mein Wille gebrochen wird und es ist auch … Ja, um das geht es, es wird der Wille gebrochen. Und nicht genug damit, für die Unternehmer, die ihre Kunden verlieren, die ihre Gäste verlieren, ist es auch eine faktische, eine materielle Enteignung. Oder für jene, die nicht mehr an ihren Arbeitsplatz gehen können, ohne sich regelmäßig testen zu lassen, ist es eine Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit, wenn sie deswegen entlassen werden. Es ist eine ganze Liste von Grundrechten, die betroffen sind. Nicht zuletzt auch das Willkürverbot – und der Schutz der Menschenwürde zuallererst! Alle diese Grundrechte sind verletzt und betroffen sind alle Schweizer im ganzen Land. Das heißt, wir haben es mit der fundamentalsten Grundrechtsverletzung seit Einführung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tun. Und wisst ihr, wann man das machen darf? Das darf man vielleicht dann machen, wenn man die extremste, deutlichste gesetzliche Grundlage im Parlament diskutiert, in der Öffentlichkeit diskutiert und dies gestützt mit einem breiten Konsens verabschieden konnte, so ausdrücklich, dass es jeder versteht. Das sagt die Bundesverfassung Artikel 36 Absatz 1 zweiter Satz: „Je stärker der Eingriff, desto deutlicher die gesetzliche Grundlage.“ Aber wir haben keine gesetzliche Grundlage. Ich lese euch mal vor, wie so eine gesetzliche Grundlage lauten müsste, damit sie akzeptabel wäre. Sie müsste sinngemäß etwa so lauten: „Der Bundesrat kann den Zugang zu bestimmten Gebäuden, Gebieten oder Aktivitäten an klar definierten Orten von Nachweis einer Covid-Impfung, Covid-Genesung oder eines Testergebnisses abhängig machen.“ Und das haben wir nirgends. Und er müsste noch weiter schreiben: „Der Bundesrat kann dabei die Pflicht zur Kontrolle der jeweiligen Betreiber und Organisationen auferlegen.“ Das haben wir nirgends im Gesetz und deshalb ist dieses Zertifikat – diese Pflicht – in jeder Beziehung verfassungswidrig und rechtswidrig. Und das haben, ich denke, die allermeisten auch schon längst begriffen. Das Problem ist nur, es wird durchgesetzt.
Ich komme zum Schluss. Wir haben es beim Covid-19-Gesetz mit einem monströsen Gesetz zu tun. In dieser Abstimmung haben wir es als Schweizer in der Hand, ob wir akzeptieren möchten, dass ein massiver Willkür-Faktor auf die Dauer Einzug hält in unserem Land. Das Covid-19-Gesetz hebelt alles aus, was uns als Schweizer in unserem Bundesstaat, in unserer Demokratie lieb und teuer ist. Es hebelt unsere Demokratie aus, weil das Volk als Resultat entmündigt wird. Es hebelt die Gewaltentrennung aus, weil später niemand mehr wird überprüfen können, ob der Bundesrat tatsächlich korrekt entschieden hat. Vor allem hebelt das Covid-19-Gesetz so gut wie alle unsere Grundrechte aus, weil es keinen wirksamen Schutz mehr geben wird. Und aus diesem Grund empfehle ich, das Covid-19-Gesetzt zur Ablehnung allen Schweizern, egal ob geimpft oder ungeimpft.
Und bei dieser Gelegenheit möchte ich alle Juristen der Schweiz und insbesondere alle Rechtsprofessoren aufrufen: Meldet euch zu Wort! Nennt diese Willkür beim Namen! Sprecht nicht um den heißen Brei herum!
Wer dieses Gesetz annimmt, möchte, dass die Schweiz mutiert von einem friedlichen, basisdemokratischen Gebilde, welches die Freiheit schützt, welches die Rechte des Volkes schützt, welches die gemeinsame Wohlfahrt schützt und den inneren Zusammenhalt – ich zitiere hier die Bundesverfassung Artikel 2, der Zweck der Eidgenossenschaft ... der mutiert weg von einer möglichst großen Chancengleichheit und weg vom Sozialfrieden und vom Rechtsfrieden. Wer dieses Gesetz annimmt will, dass die Schweiz mutiert zu einem autoritären, totalitären und hierarchisch geführten Gebilde in dem der Bürger einer totalen Willkür und Überwachung des Staates ausgesetzt sein wird. In dieser Klarheit muss es gesagt werden und aus diesem Grund bitte stimmt NEIN am 28. November, für euch und für eure Kinder!
Sendungstext
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23.11.2021 | www.kla.tv/20678
Am 6. November 2021 versammelten sich an verschiedenen Orten in der Schweiz mehrere Tausend Menschen zu Kundgebungen gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen des Bundes. An der friedlichen Kundgebung in Chur wurden diverse Ansprachen gehalten. Unter anderem führte Rechtsanwalt Philipp Kruse die wichtigsten Artikel des im März 2021 abgeänderten Covid-19-Gesetzes aus. Kruse befasst sich seit 2020 vertieft mit Rechtsfragen zur Verfassung und den Grundrechten. Am 28. November wird die „Änderung des Covid-19-Gesetzes“ der Schweizer Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt. In seinem Vortrag begründet Kruse sein NEIN zum Covid-19-Gesetz und warnt davor, dass das abgeänderte Gesetz die wichtigsten Grundrechte der Bundesverfassung aushebelt. Es schade damit der gesamten Schweizer Bevölkerung – egal ob geimpft oder ungeimpft. Hören Sie folgend einige Auszüge seiner Sichtweise: Und jetzt komme ich zum Covid-19-Gesetz. Sie haben ein Gesetz geschaffen, das sie (die Bundesversammlung) dringlich in Kraft gesetzt haben. Eine dringliche Inkraftsetzung bedeutet, dass sie dem Bürger gesagt haben: „Wir haben eine so gefährliche Situation, wir können nicht abwarten, bis das Referendum – 100 Tage nach Bundesverfassung Artikel 141 – durch ist. Wir müssen es sofort in Kraft setzen, weil die Lage so gefährlich ist”. Das heißt, sie haben sogar bestätigt, nach ihrer Auffassung bestätigt, dass es eine besonders gefährliche Lage ist. Ja, Bundesversammlung zum zweiten Mal „Phuu”. Aber ich komme noch zu einem dritten „Phuu”. Und das ist der wichtigste Punkt von allen. Der Bundesversammlung verdanken wir auch den Inhalt des Covid-19-Gesetzes. Wir verdanken der Bundesversammlung den Artikel 1 lit a Absatz 1. Der Artikel ist so übel, dass jeder Primarschüler sofort versteht (die Auswirkungen begreift). In diesem Artikel wird dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, festzulegen und zu bestimmen, ob wir noch eine besondere Lage haben, unabhängig davon, wie viele Tote und Hospitalisierte wir haben, nämlich rein auf der Basis, auf den von ihm selbst festgelegten Kriterien und Richtwerten. Das kann irgendetwas sein. Das waren gestern die Fallzahlen, es sind heute die Auslastungszahlen, es waren auch schon hypothetische Hochrechnungen und wer weiß, was es morgen sein wird. So etwas nennt man Willkür. Das ist reine Willkür! Und was ich nun gesagt habe ist nicht Demagogie (ideologische Hetze). Als Rechtsanwalt ist es mein Auftrag Willkür zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Und ich werde gerne noch etwas deutlicher. Wenn der Bundesrat die Einführung vom Covid-19-Zertifikat anfangs September damit begründete, mit der Logik, es gehe nicht darum die Ungeimpften zu schützen, es gehe darum die Spitalinfrastruktur zu schützen. Und wenn, dann müssen wir auch darauf hinweisen, dass die Spitalinfrastruktur – wie das sehr schön dargelegt wurde von zwei Rednerinnen der Freien Linken in Bern vor zwei Wochen: Die Spitalinfrastruktur wird kontinuierlich kaputtgespart und insbesondere jetzt während dieser Pandemie, hatte man weiterhin die Intensivpflegestruktur und die Arbeitsplätze abgebaut. Und das hatte man gemacht, obwohl der Bund und die Kantone gemäß der Bundesverfassung 117 a verpflichtet sind, eine ausreichende Gesundheitsversorgung für jedermann in hohem Niveau sicher zu stellen. Und das ist mein drittes „Phuu”. Das ist reine Willkür, wenn man aufgrund selbst abgebauter Zahlen, danach eine Notsituation fingiert (vortäuscht). Das geht nicht! Und die Perfidie an dem ist, wir haben es schon alle erlebt, ohne diesen Nachweis, ohne dieses Zertifikat, sind wir alle ausgeschlossen vom Zugang zu den selbstverständlichsten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen. Restaurants, Freizeitbetriebe, Studenten vom Studium – von allem was man sich vorstellen kann, was eine Gesellschaft ausmacht und was in geschlossenen Räumen stattfindet. Und jetzt, wenn die kalte Jahreszeit kommt, findet alles in geschlossenen Räumen statt. Das heißt, wir werden genötigt, uns testen zu lassen, wir werden genötigt, uns impfen zu lassen und ja, wir wissen das, eine Nötigung ist keine rechtmäßige Handlung, geschätzte Anwesende, lieber Bundesrat. Eine Nötigung ist ein krimineller Akt. Es ist ein krimineller Akt! Und ich frage mich Herr Bundesrat, haben Sie es nötig Ihr ganzes Volk mit einem kriminellen Akt in seiner Handlung zu beeinflussen? Haben Sie es nötig, die ganze Schweiz zu nötigen? Der Bundesrat hat dieses Zertifikat eingeführt – wir reden von einer Zutrittsbeschränkung – als alle, die das wollten, geimpft waren. Alle die wollten, waren geimpft! Und das ist ein eklatanter Verstoß gegen die eigene Gesetzesnorm, die er aufstellen ließ Artikel 1a Absatz 2 – es reicht eigentlich der Artikel 1 und dann weiß man, was man mit diesem Gesetz tun muss. In diesem Artikel 1a Absatz 2 steht: „Ist der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft, so sind die Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen aufzuheben.“ Und was macht der Bundesrat? Er führt sie ein. Und das ist leider – ich sage das nicht gern als Anwalt – ich habe mein Anwaltspatent in Bern gemacht und ich habe alle rechtlichen Pflichten erfüllt. Ich habe mehr Militärdienst gemacht als andere, um dem Land beizustehen für den Fall der Fälle. Ich sage es nicht gerne, aber in dem Punkt unter anderem, hat der Bundesrat das Schweizervolk hintergangen, wenn er die selbst aufgesetzten Spielregeln, die er immer wieder kommuniziert bei der Pressekonferenz und die sogar in Artikel 1a Absatz 2 im Gesetz drin- stehen, selbst bricht. Tut mir sehr leid Herr Bundesrat, dass ich das so sagen muss, aber das ist die Wahrheit. Und diese Nötigung, die zu einem zwangsweisen Testen führt, zu einem zwangsweisen Impfen, muss ich würdigen als Grundrechtsanwalt – und was ist das? Das ist eine Verletzung der persönlichen Integrität, der physischen Integrität, psychischen Integrität, weil mein Wille gebrochen wird und es ist auch … Ja, um das geht es, es wird der Wille gebrochen. Und nicht genug damit, für die Unternehmer, die ihre Kunden verlieren, die ihre Gäste verlieren, ist es auch eine faktische, eine materielle Enteignung. Oder für jene, die nicht mehr an ihren Arbeitsplatz gehen können, ohne sich regelmäßig testen zu lassen, ist es eine Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit, wenn sie deswegen entlassen werden. Es ist eine ganze Liste von Grundrechten, die betroffen sind. Nicht zuletzt auch das Willkürverbot – und der Schutz der Menschenwürde zuallererst! Alle diese Grundrechte sind verletzt und betroffen sind alle Schweizer im ganzen Land. Das heißt, wir haben es mit der fundamentalsten Grundrechtsverletzung seit Einführung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tun. Und wisst ihr, wann man das machen darf? Das darf man vielleicht dann machen, wenn man die extremste, deutlichste gesetzliche Grundlage im Parlament diskutiert, in der Öffentlichkeit diskutiert und dies gestützt mit einem breiten Konsens verabschieden konnte, so ausdrücklich, dass es jeder versteht. Das sagt die Bundesverfassung Artikel 36 Absatz 1 zweiter Satz: „Je stärker der Eingriff, desto deutlicher die gesetzliche Grundlage.“ Aber wir haben keine gesetzliche Grundlage. Ich lese euch mal vor, wie so eine gesetzliche Grundlage lauten müsste, damit sie akzeptabel wäre. Sie müsste sinngemäß etwa so lauten: „Der Bundesrat kann den Zugang zu bestimmten Gebäuden, Gebieten oder Aktivitäten an klar definierten Orten von Nachweis einer Covid-Impfung, Covid-Genesung oder eines Testergebnisses abhängig machen.“ Und das haben wir nirgends. Und er müsste noch weiter schreiben: „Der Bundesrat kann dabei die Pflicht zur Kontrolle der jeweiligen Betreiber und Organisationen auferlegen.“ Das haben wir nirgends im Gesetz und deshalb ist dieses Zertifikat – diese Pflicht – in jeder Beziehung verfassungswidrig und rechtswidrig. Und das haben, ich denke, die allermeisten auch schon längst begriffen. Das Problem ist nur, es wird durchgesetzt. Ich komme zum Schluss. Wir haben es beim Covid-19-Gesetz mit einem monströsen Gesetz zu tun. In dieser Abstimmung haben wir es als Schweizer in der Hand, ob wir akzeptieren möchten, dass ein massiver Willkür-Faktor auf die Dauer Einzug hält in unserem Land. Das Covid-19-Gesetz hebelt alles aus, was uns als Schweizer in unserem Bundesstaat, in unserer Demokratie lieb und teuer ist. Es hebelt unsere Demokratie aus, weil das Volk als Resultat entmündigt wird. Es hebelt die Gewaltentrennung aus, weil später niemand mehr wird überprüfen können, ob der Bundesrat tatsächlich korrekt entschieden hat. Vor allem hebelt das Covid-19-Gesetz so gut wie alle unsere Grundrechte aus, weil es keinen wirksamen Schutz mehr geben wird. Und aus diesem Grund empfehle ich, das Covid-19-Gesetzt zur Ablehnung allen Schweizern, egal ob geimpft oder ungeimpft. Und bei dieser Gelegenheit möchte ich alle Juristen der Schweiz und insbesondere alle Rechtsprofessoren aufrufen: Meldet euch zu Wort! Nennt diese Willkür beim Namen! Sprecht nicht um den heißen Brei herum! Wer dieses Gesetz annimmt, möchte, dass die Schweiz mutiert von einem friedlichen, basisdemokratischen Gebilde, welches die Freiheit schützt, welches die Rechte des Volkes schützt, welches die gemeinsame Wohlfahrt schützt und den inneren Zusammenhalt – ich zitiere hier die Bundesverfassung Artikel 2, der Zweck der Eidgenossenschaft ... der mutiert weg von einer möglichst großen Chancengleichheit und weg vom Sozialfrieden und vom Rechtsfrieden. Wer dieses Gesetz annimmt will, dass die Schweiz mutiert zu einem autoritären, totalitären und hierarchisch geführten Gebilde in dem der Bürger einer totalen Willkür und Überwachung des Staates ausgesetzt sein wird. In dieser Klarheit muss es gesagt werden und aus diesem Grund bitte stimmt NEIN am 28. November, für euch und für eure Kinder!
von db.
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