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Am 6. November entscheidet der Bundestag in Deutschland über die gesetzliche Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung, das meint die Selbsttötung auf Verlangen. Hierzu wurde überparteilich ein Gesetzesentwurf zum § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) ausgearbeitet, der für den 6. November als mehrheitsfähig angesehen wird. In diesem Entwurf ist in Absatz 1 vorgesehen, die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe zu stellen...
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Am 6. November entscheidet der Bundestag in Deutschland über die gesetzliche Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung, das meint die Selbsttötung auf Verlangen. Hierzu wurde überparteilich ein Gesetzesentwurf zum § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) ausgearbeitet, der für den 6. November als mehrheitsfähig angesehen wird. In diesem Entwurf ist in Absatz 1 vorgesehen, die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe zu stellen.
Das bedeutet mittels Sterbehilfe darf kein Geld verdient werden. Allerdings sollen gemäß Absatz 2, ich zitiere „Anstiftung und Beihilfe dann straffrei bleiben, wenn der Teilnehmer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und er entweder Angehöriger des Suizidenten ist oder diesem nahesteht.“
Zunächst zur Erklärung der verschiedenen Begriffe, sowie eine Übersicht zur aktuellen Situation:
Bei der Beihilfe zur Selbsttötung handelt es sich um eine Beihilfe zur autonomen, das meint selbstbestimmten Tötung des Patienten. Dem Betroffenen wird ein Mittel nicht aktiv verabreicht, sondern “nur” zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt dies aber selbst ein. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in der Schweiz gesetzlich erlaubt.
Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht jemand einem Patienten ein unmittelbar tödlich wirkendes Mittel. Der Patient nimmt es also nicht selbst zu sich, sondern es wird dem Patienten von außen “aktiv” zugeführt. Die aktive Sterbehilfe ist in den Niederlanden seit 2001 und in Belgien seit 2002 gesetzlich erlaubt.
Seit einigen Jahren wird die Beihilfe zur Selbsttötung, sowie die aktive Sterbehilfe in den Hauptmedien an-hand verschiedener Einzelschicksale immer häufiger zum Thema. In Kalifornien hatte Ende 2014 eine junge Frau, die an einem tödlichen Hirntumor erkrankt war, ihren Kampf um ihr selbstbestimmtes Sterben öffentlich gemacht. Sie bezeichnete das selbstbestimmte Sterben als ihr Menschenrecht und starb durch Selbsttötung frühzeitig.
Ist die Sterbehilfe somit der einzige Ausweg, damit schwer kranke Menschen nicht zu große Leiden ertragen müssen und auf gute Art und Weise sterben können? Dies kann nicht bestätigt werden. Vielmehr bleibt bei den Diskussionen der Fortschritt im Bereich der Palliativmedizin unerwähnt. Das Ziel der Palliativmedizin ist die möglichst lange Erhaltung der Lebensqualität Sie kommt immer dann ins Spiel, wenn die Krankheit des Patienten nicht mehr geheilt werden kann. Sie legt den Fokus weg von der Behandlung, stattdessen will sie unheilbar Kranke dabei unterstützen, ihre letzten Monate, Wochen und Tage mit einer möglichst hohen Lebensqualität zu erleben und ohne unnötiges Leid. Trotzdem wird die Diskussion zur Sterbehilfe unverändert weitergeführt. Wohin führt diese Entwicklung unsere Gesellschaft?
Lassen wir herzu Frau Christiane Lambrecht, Vorsitzende der Bewegung „Christdemokraten für das Leben“ aus Bayern, zu Wort kommen. Sie nimmt zur Beihilfe zur Selbsttötung folgendermaßen Stellung, ich zitiere: „Es gibt kein gutes Töten“, sagt der Philosoph Dr. Robert Spaemann. Die Option, straffrei einem Verwandten anzubieten, man könne ihn ‚erlösen‘ und ihm dafür ein sanftes Einschläferungsmittel besorgen, ist das Gegenteil von Mitleid. Es wird die Kultur und das Zusammenleben in unserem Land sehr schnell und dramatisch verändern. Jeder Schwerkranke muss sich dann rechtfertigen, wenn er weiter zur Last fallen will, statt sich ein Tötungsmittel geben zu lassen.“
Eine 19-jährige Medizinstudentin aus München führte diesen Gedanken in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin und die Abgeordneten des Bundestages weiter aus. Ich zitiere: „Der Haken eines Gesetzes zur Sterbehilfe liegt nämlich hier. Bei einer allgemeinen Zulassung von einer Sterbehilfe würde ein solcher Druck entstehen, (…) nicht nur bei jedem sehr schwer kranken Patienten sondern auch jedem anderen Patienten in hohem Alter abwiegen zu müssen, ob wir diesen unseren Patienten finanziell noch brauchen können, oder ob er uns nur die Zeit für wesentlich effizientere Kunden nimmt. Denn nur so funktioniert ein Unternehmen und somit auch jedes Krankenhaus, das nicht in den Bankrott stürzen will. (…)“
Sie beschreibt im Anschluss folgendes Beispiel: „Opa Hans liegt mit seiner Demenz friedlich da, er lässt jedoch keine finanziell erschwinglichen Beiträge mehr in die Klinikkasse fließen. Dafür raubt er dem völlig überarbeiteten Pflegepersonal täglich die letzten Nerven, indem er stündlich einnässt, jeden Morgen gewaschen werden, dreimal täglich gefüttert werden muss und bei jeder Unterhaltung dieselben Fragen stellt. So gerät er schnell ins Visier. Angenommen, es kommt wie so häufig dazu, dass seine sozial angeschlagenen Enkel das Erbe gerade nur allzu gut brauchen können und schon war es das mit dem Opa Hans, der schließlich aufgrund seines Zustandes nicht mehr selbst über sich entscheiden kann.
So wird es kommen, liebe Abgeordnete, und das kann ich und mein gesamter Umkreis in der Fachschaft Ihnen prophezeien. Das muss unter allen Umständen unterbunden werden. Menschen sind unberechenbar und das wissen Sie mit Ihrer etwas längeren Lebenserfahrung wahrscheinlich noch besser als ich. Welcher Missbrauch mit diesem Tötungsgesetz noch überall getrieben werden wird, ist nicht auszudenken.“ Sie schließt ihren Appell mit „Ich bitte Sie um nichts weiter, als um ein gänzliches Tötungsverbot.“
Diese Prognose scheint angesichts der Entwicklung der Sterbehilfe in den Niederlanden nur allzu berechtigt zu sein. Denn in den Niederlanden, wo die aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt ist, gab es im Jahr 2014 nach offizieller Meldung 140.000 Todesfälle. Bereits jeder fünfundzwanzigste Patient, das waren 5.033 Menschen, wurde dabei vorsätzlich durch einen Arzt getötet.
Professor Paul Cullen, Vorsitzender der Bewegung „Ärzte für das Leben“, fasst die aktuelle Entwicklung zur Sterbehilfe wie folgt zusammen, ich zitiere: „Die ärztlich assistierte Selbsttötung führt aber nicht nur zur ‚Tötung auf Verlangen‘. Erfahrungen in den Niederlanden und anderswo zeigen, dass es im nächsten Schritt (…) zur ‚Tötung ohne Verlangen‘ führt.“
Angesichts der menschlichen Schwächen erscheint es mehr als ratsam, sichere Leitplanken zu installieren, indem jeglicher Form des Tötens ein Riegel geschoben wird.
Sendungstext
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04.11.2015 | www.kla.tv/7059
Am 6. November entscheidet der Bundestag in Deutschland über die gesetzliche Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung, das meint die Selbsttötung auf Verlangen. Hierzu wurde überparteilich ein Gesetzesentwurf zum § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) ausgearbeitet, der für den 6. November als mehrheitsfähig angesehen wird. In diesem Entwurf ist in Absatz 1 vorgesehen, die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe zu stellen. Das bedeutet mittels Sterbehilfe darf kein Geld verdient werden. Allerdings sollen gemäß Absatz 2, ich zitiere „Anstiftung und Beihilfe dann straffrei bleiben, wenn der Teilnehmer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und er entweder Angehöriger des Suizidenten ist oder diesem nahesteht.“ Zunächst zur Erklärung der verschiedenen Begriffe, sowie eine Übersicht zur aktuellen Situation: Bei der Beihilfe zur Selbsttötung handelt es sich um eine Beihilfe zur autonomen, das meint selbstbestimmten Tötung des Patienten. Dem Betroffenen wird ein Mittel nicht aktiv verabreicht, sondern “nur” zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt dies aber selbst ein. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in der Schweiz gesetzlich erlaubt. Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht jemand einem Patienten ein unmittelbar tödlich wirkendes Mittel. Der Patient nimmt es also nicht selbst zu sich, sondern es wird dem Patienten von außen “aktiv” zugeführt. Die aktive Sterbehilfe ist in den Niederlanden seit 2001 und in Belgien seit 2002 gesetzlich erlaubt. Seit einigen Jahren wird die Beihilfe zur Selbsttötung, sowie die aktive Sterbehilfe in den Hauptmedien an-hand verschiedener Einzelschicksale immer häufiger zum Thema. In Kalifornien hatte Ende 2014 eine junge Frau, die an einem tödlichen Hirntumor erkrankt war, ihren Kampf um ihr selbstbestimmtes Sterben öffentlich gemacht. Sie bezeichnete das selbstbestimmte Sterben als ihr Menschenrecht und starb durch Selbsttötung frühzeitig. Ist die Sterbehilfe somit der einzige Ausweg, damit schwer kranke Menschen nicht zu große Leiden ertragen müssen und auf gute Art und Weise sterben können? Dies kann nicht bestätigt werden. Vielmehr bleibt bei den Diskussionen der Fortschritt im Bereich der Palliativmedizin unerwähnt. Das Ziel der Palliativmedizin ist die möglichst lange Erhaltung der Lebensqualität Sie kommt immer dann ins Spiel, wenn die Krankheit des Patienten nicht mehr geheilt werden kann. Sie legt den Fokus weg von der Behandlung, stattdessen will sie unheilbar Kranke dabei unterstützen, ihre letzten Monate, Wochen und Tage mit einer möglichst hohen Lebensqualität zu erleben und ohne unnötiges Leid. Trotzdem wird die Diskussion zur Sterbehilfe unverändert weitergeführt. Wohin führt diese Entwicklung unsere Gesellschaft? Lassen wir herzu Frau Christiane Lambrecht, Vorsitzende der Bewegung „Christdemokraten für das Leben“ aus Bayern, zu Wort kommen. Sie nimmt zur Beihilfe zur Selbsttötung folgendermaßen Stellung, ich zitiere: „Es gibt kein gutes Töten“, sagt der Philosoph Dr. Robert Spaemann. Die Option, straffrei einem Verwandten anzubieten, man könne ihn ‚erlösen‘ und ihm dafür ein sanftes Einschläferungsmittel besorgen, ist das Gegenteil von Mitleid. Es wird die Kultur und das Zusammenleben in unserem Land sehr schnell und dramatisch verändern. Jeder Schwerkranke muss sich dann rechtfertigen, wenn er weiter zur Last fallen will, statt sich ein Tötungsmittel geben zu lassen.“ Eine 19-jährige Medizinstudentin aus München führte diesen Gedanken in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin und die Abgeordneten des Bundestages weiter aus. Ich zitiere: „Der Haken eines Gesetzes zur Sterbehilfe liegt nämlich hier. Bei einer allgemeinen Zulassung von einer Sterbehilfe würde ein solcher Druck entstehen, (…) nicht nur bei jedem sehr schwer kranken Patienten sondern auch jedem anderen Patienten in hohem Alter abwiegen zu müssen, ob wir diesen unseren Patienten finanziell noch brauchen können, oder ob er uns nur die Zeit für wesentlich effizientere Kunden nimmt. Denn nur so funktioniert ein Unternehmen und somit auch jedes Krankenhaus, das nicht in den Bankrott stürzen will. (…)“ Sie beschreibt im Anschluss folgendes Beispiel: „Opa Hans liegt mit seiner Demenz friedlich da, er lässt jedoch keine finanziell erschwinglichen Beiträge mehr in die Klinikkasse fließen. Dafür raubt er dem völlig überarbeiteten Pflegepersonal täglich die letzten Nerven, indem er stündlich einnässt, jeden Morgen gewaschen werden, dreimal täglich gefüttert werden muss und bei jeder Unterhaltung dieselben Fragen stellt. So gerät er schnell ins Visier. Angenommen, es kommt wie so häufig dazu, dass seine sozial angeschlagenen Enkel das Erbe gerade nur allzu gut brauchen können und schon war es das mit dem Opa Hans, der schließlich aufgrund seines Zustandes nicht mehr selbst über sich entscheiden kann. So wird es kommen, liebe Abgeordnete, und das kann ich und mein gesamter Umkreis in der Fachschaft Ihnen prophezeien. Das muss unter allen Umständen unterbunden werden. Menschen sind unberechenbar und das wissen Sie mit Ihrer etwas längeren Lebenserfahrung wahrscheinlich noch besser als ich. Welcher Missbrauch mit diesem Tötungsgesetz noch überall getrieben werden wird, ist nicht auszudenken.“ Sie schließt ihren Appell mit „Ich bitte Sie um nichts weiter, als um ein gänzliches Tötungsverbot.“ Diese Prognose scheint angesichts der Entwicklung der Sterbehilfe in den Niederlanden nur allzu berechtigt zu sein. Denn in den Niederlanden, wo die aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt ist, gab es im Jahr 2014 nach offizieller Meldung 140.000 Todesfälle. Bereits jeder fünfundzwanzigste Patient, das waren 5.033 Menschen, wurde dabei vorsätzlich durch einen Arzt getötet. Professor Paul Cullen, Vorsitzender der Bewegung „Ärzte für das Leben“, fasst die aktuelle Entwicklung zur Sterbehilfe wie folgt zusammen, ich zitiere: „Die ärztlich assistierte Selbsttötung führt aber nicht nur zur ‚Tötung auf Verlangen‘. Erfahrungen in den Niederlanden und anderswo zeigen, dass es im nächsten Schritt (…) zur ‚Tötung ohne Verlangen‘ führt.“ Angesichts der menschlichen Schwächen erscheint es mehr als ratsam, sichere Leitplanken zu installieren, indem jeglicher Form des Tötens ein Riegel geschoben wird.
von ch.
http://keine-lizenz-zum-toeten.de/?p=347
http://www.kath.net/news/50947
http://dignitas.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=22&Itemid=5&lang=de
https://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe
http://www.sterbehilfe-info.de/sterbehilfe-was-bedeuten-die-begriffe-eigentlich/
http://www.senioren-ratgeber.de/Medizin/Palliativmedizin-Was-ist-das-223153.html
http://keine-lizenz-zum-toeten.de/?p=390
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