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Mit der Corona-Krise gehen unsere Freiheiten und Grundrechte verloren, die Basis des Rechtsstaats ist in Gefahr. „Gibt es denn keine Richter, Anwälte und Staatsanwälte, die das erkennen und dagegen vorgehen?“, so fragen sich viele besorgte Bürger. Doch, es gibt sie! Erfahren Sie hier mehr, besonders über bahnbrechende Urteile und Argumentationshilfen.
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Immer wieder wenden sich Menschen, die sich von Staat und Behörden übergangen und ohnmächtig fühlen, mit ihrer Not an Kla.TV. Sie erleben die Durchsetzung von Maßnahmen gerade auch an den Schulen und das Leiden der Kinder unter Masken- und Testzwang. In den letzten Tagen erlebt Deutschland jedoch eine Welle an mutigen Entscheidungen und Statements von Richtern, Anwälten oder auch Staatsdienern, die den Rechtsstaat, wie nie zuvor in der Nachkriegszeit, bedroht sehen und sich nun zum Wohle der Menschen einsetzen.
So gründete sich Anfang März das „Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA). Das Netzwerk tritt für die vollständige Wiederherstellung der Grundrechte und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein. „Es ist Zeit, aufzustehen und unsere Stimme zu erheben“, so Richter Oliver Nölken. Wenn Regierungen und Behörden willkürlich die Freiheit der Bürger einschränkten und die Parlamente von Bund und Ländern die Regierungen nicht mehr wirksam kontrollierten, müsse sich die Justiz als die letzte Verteidigungslinie des Rechtsstaats bewähren. Ein Großteil der Corona-Maßnahmen beruhe auf fragwürdigen sachlichen Grundlagen, sei von zweifelhaftem Nutzen, schieße weit über das Ziel hinaus oder sei mit dem Geist eines freiheitlichen Staates vollkommen unvereinbar. Sprecher Oliver Nölken rief die Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften dazu auf, auch unter politischem Druck mit Rückgrat und Leidenschaft für Freiheit und Rechtsstaat einzutreten: „Wir Richter und Staatsanwälte dienen nicht der Regierung, sondern dem Recht.“
So wendet sich derzeit der Strafrichter Dr. Pieter Schleiter mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes und mehrere Corona-Verordnungen. Hintergrund sind die drohenden weitreichendsten Einschränkungen der Grundrechte seit Bestehen der Bundesrepublik, die mit dem neuen Gesetz eingeführt werden sollen.
Der Verein „Anwälte für Aufklärung“ wandte sich vor wenigen Tagen mit einem eindringlichen Appell an die Abgeordneten des Bundestages, der geplanten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Denn eine Zustimmung wäre das Ende der Demokratie.
Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und bis 2019 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, hat die Pläne der Bundesregierung zu einer Ausweitung der Kompetenzen des Bundes in der Corona-Krise ungewöhnlich deutlich kritisiert: „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus." Nach seiner Ansicht, ich zitiere „… dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln.“
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Frank Hannig: „Der Rechtsstaat ist das Fundament dessen, was wir als Rechtsanwälte beruflich machen, es ist aber nach meiner Überzeugung auch tatsächlich das Fundament unserer Gesellschaft. […] Ohne diese Rechtsstaatlichkeit, ohne dieses gleiche und gut durchdachte Recht für alle, funktioniert eine demokratische Gesellschaft nicht mehr. Und ich habe zunehmend Sorgen, weil – ob durch Nachlässigkeit oder absichtlich – an dieser Feste Rechtsstaatlichkeit gerüttelt wird […] Wenn wir für diesen Rechtsstaat nicht kämpfen, werden wir als parlamentarische Demokratie nicht überleben, und das macht mir große Angst.“
Aktuell, liebe Zuschauer, gibt es bahnbrechende Urteile und Impulse, die von Richtern und Anwälten in Deutschland ausgehen. Dazu nachfolgend nun einige Beispiele, welche ausführlich auch auf der Plattform Reitschuster.de eingesehen werden können:
1. Der Hanauer Rechtsanwalt Holger Fischer macht mobil:
Als selbst Grundschüler in Hessen während des Unterrichts Masken tragen sollen, wird Anwalt Holger Fischer aktiv. Er versendet einen Brief an rund 1.000 hessische Rektoren, der auch den Schulelternbeiräten und den Personalräten der Bildungseinrichtungen zugestellt wird, in dem er u.a. haftungs- und strafrechtliche Fragen beleuchtet. Gelten für das Tragen von Masken im Arbeitsschutz strengste Regeln, spielen sie im Zusammenhang mit Corona offenbar keine Rolle. Schulleiter und Lehrer wissen nur in den wenigsten Fällen, dass sie für die Sicherheit der Schüler verantwortlich und bei auftretenden Schäden haftbar sind bzw. sich strafbar machen können. Die Eltern und Lehrer, die für die Interessen ihrer Kinder einstehen möchten, finden den Brief unter: https://reitschuster.de/post/maskenpflicht-fuer-alle-schueler-ein-rechtsanwalt-macht-mobil/
Ein weiterer Aspekt, der derzeit viele Eltern und Lehrer beschäftigt, ist der Selbsttest an Schulen. Nach Ostern wurde bereits in 11 Bundesländern eine Testpflicht eingeführt. Rechtsanwalt Holger Fischer dazu. „Die Tests sind für Kinder weder geeignet noch zugelassen“. Angesichts der „völlig ungeklärten“ Haftungsfragen rät er den Lehrern: “Remonstrieren Sie! Sie laufen Gefahr, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und bei etwaigen Schadensersatzansprüchen in Regress genommen zu werden.“ Ein Steckbrief mit Fakten als Argumentationshilfe zum Schnelltest finden Sie unter folgendem Link: https://reitschuster.de/post/selbsttests-fuer-schueler-juristisch-heikel-und-psychologisch-katastrophal/
2. Hammer-Urteil in Weimar:
Das Amtsgericht Weimar hat auf die Klage zweier Eltern hin entschieden, dass die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an den beiden beklagten Schulen, unzulässig sei. Der Richter begründete dies mit einer gravierenden Kindeswohlgefährdung: „… Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt.“ Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Der Richter kam zu dem Schluss, dass sich die Schulleitungen und Lehrkräfte nicht auf die landesrechtlichen Vorschriften berufen können, auf denen die Maßnahmen beruhen. Und zwar, weil diese Vorschriften verfassungswidrig und damit nichtig seien. Der gesamte Beschluss umfasst 178 Seiten und ist eine Generalabrechnung mit den Corona-Vorschriften an Schulen. Sie finden diesen unter folgendem Beitrag: https://reitschuster.de/post/hammer-gerichtsentscheid-in-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
3. Gericht in Weilheim kippt Maskenpflicht für Kinder
Nach Weimar entschied nun das Amtsgericht im bayerischen Weilheim ähnlich. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Gericht der Schulleitung einer Realschule, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im betreffenden Einzelfall zu erzwingen. Das Gericht beruft sich dabei auf ein Gutachten von Prof. Christof Kuhbandner und Dr. Ines Kappstein, wonach 68 Prozent der Kinder über Beeinträchtigungen durch das Maskentragen klagen. Zudem drohe ein „Maskenmund“, der unter anderem zu Karies, Mundgeruch und Zahnfleischentzündungen führen könne. Auch für die Entwicklung der Kinder bestünden demnach Gefahren durch Störung der nonverbalen Kommunikation. Es gebe keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt nennenswert senken können. Das Gericht macht deutlich: Es müsse allen, die ein Kind über einen längeren Zeitraum zwingen, eine Maske zu tragen, klar sein, dass sie damit eine Gefährdung dessen Wohls verursachten und damit ohne rechtfertigenden Grund in dessen Rechte eingriffen (…) Ein Schulleiter oder Lehrer, der dies in Kenntnis der damit verbundenen Gefahren dennoch tut, werde sich im Fall einer tatsächlichen Schädigung nicht darauf berufen können, er habe die Gefahr nicht gekannt oder sei durch irgendeine Infektionsschutzverordnung oder ein Hygienekonzept hierzu gezwungen gewesen.
4. Gerichte kippen nächtliche Ausgangssperren:
In verschiedenen Regionen wie Hannover oder im Märkischen Kreis werden aktuell die nächtlichen Ausgangssperren gekippt. Grund: Unklare Studienlage und Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen.
Fazit: Nach einer anfänglichen Verhaltenheit formieren sich nun Richter und Anwälte trotz staatlich ausgeübtem Druck und medialer Diffamierung zur Verteidigung des Rechts. Sie vernetzen sich und sprechen bahnbrechende Urteile. Durch aufwändige Gutachten und Urteile bieten sie ein gutes Fundament, auf das auch andere Juristen, Schulleiter, Eltern usw. zugreifen können. Investigative, freie Journalisten, wie das Team um Boris Reitschuster, machen diese Entwicklungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, so dass etablierte Medien nach anfänglichem Schweigen immer wieder gezwungen sind, auch darüber zu berichten. Nehmen auch Sie, liebe Zuschauer, ihre Verantwortung wahr mit allen Ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln!
Ergänzend empfehlen wir ein Interview des Mediziners Dr. Ronald Weikl mit dem langjährigen Familien- und Jugendrichter Hans-Christian Prestien: „Kinderschutzverfahren könnte Maskenpflicht beenden“. In diesem werden bestehende Anordnungen wie das Tragen von Masken oder Testen durch Erzieher und Lehrer gegenüber anvertrauten Kindern aus juristischer Sicht beleuchtet. Es bietet Eltern, Lehrern und Erziehern einen wichtigen Leitfaden zur Durchsetzung des gesetzlich verbrieften Kindswohl.
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19.04.2021 | www.kla.tv/18545
Immer wieder wenden sich Menschen, die sich von Staat und Behörden übergangen und ohnmächtig fühlen, mit ihrer Not an Kla.TV. Sie erleben die Durchsetzung von Maßnahmen gerade auch an den Schulen und das Leiden der Kinder unter Masken- und Testzwang. In den letzten Tagen erlebt Deutschland jedoch eine Welle an mutigen Entscheidungen und Statements von Richtern, Anwälten oder auch Staatsdienern, die den Rechtsstaat, wie nie zuvor in der Nachkriegszeit, bedroht sehen und sich nun zum Wohle der Menschen einsetzen. So gründete sich Anfang März das „Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA). Das Netzwerk tritt für die vollständige Wiederherstellung der Grundrechte und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein. „Es ist Zeit, aufzustehen und unsere Stimme zu erheben“, so Richter Oliver Nölken. Wenn Regierungen und Behörden willkürlich die Freiheit der Bürger einschränkten und die Parlamente von Bund und Ländern die Regierungen nicht mehr wirksam kontrollierten, müsse sich die Justiz als die letzte Verteidigungslinie des Rechtsstaats bewähren. Ein Großteil der Corona-Maßnahmen beruhe auf fragwürdigen sachlichen Grundlagen, sei von zweifelhaftem Nutzen, schieße weit über das Ziel hinaus oder sei mit dem Geist eines freiheitlichen Staates vollkommen unvereinbar. Sprecher Oliver Nölken rief die Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften dazu auf, auch unter politischem Druck mit Rückgrat und Leidenschaft für Freiheit und Rechtsstaat einzutreten: „Wir Richter und Staatsanwälte dienen nicht der Regierung, sondern dem Recht.“ So wendet sich derzeit der Strafrichter Dr. Pieter Schleiter mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes und mehrere Corona-Verordnungen. Hintergrund sind die drohenden weitreichendsten Einschränkungen der Grundrechte seit Bestehen der Bundesrepublik, die mit dem neuen Gesetz eingeführt werden sollen. Der Verein „Anwälte für Aufklärung“ wandte sich vor wenigen Tagen mit einem eindringlichen Appell an die Abgeordneten des Bundestages, der geplanten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Denn eine Zustimmung wäre das Ende der Demokratie. Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und bis 2019 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, hat die Pläne der Bundesregierung zu einer Ausweitung der Kompetenzen des Bundes in der Corona-Krise ungewöhnlich deutlich kritisiert: „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus." Nach seiner Ansicht, ich zitiere „… dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln.“ Rechtsanwalt und Strafverteidiger Frank Hannig: „Der Rechtsstaat ist das Fundament dessen, was wir als Rechtsanwälte beruflich machen, es ist aber nach meiner Überzeugung auch tatsächlich das Fundament unserer Gesellschaft. […] Ohne diese Rechtsstaatlichkeit, ohne dieses gleiche und gut durchdachte Recht für alle, funktioniert eine demokratische Gesellschaft nicht mehr. Und ich habe zunehmend Sorgen, weil – ob durch Nachlässigkeit oder absichtlich – an dieser Feste Rechtsstaatlichkeit gerüttelt wird […] Wenn wir für diesen Rechtsstaat nicht kämpfen, werden wir als parlamentarische Demokratie nicht überleben, und das macht mir große Angst.“ Aktuell, liebe Zuschauer, gibt es bahnbrechende Urteile und Impulse, die von Richtern und Anwälten in Deutschland ausgehen. Dazu nachfolgend nun einige Beispiele, welche ausführlich auch auf der Plattform Reitschuster.de eingesehen werden können: 1. Der Hanauer Rechtsanwalt Holger Fischer macht mobil: Als selbst Grundschüler in Hessen während des Unterrichts Masken tragen sollen, wird Anwalt Holger Fischer aktiv. Er versendet einen Brief an rund 1.000 hessische Rektoren, der auch den Schulelternbeiräten und den Personalräten der Bildungseinrichtungen zugestellt wird, in dem er u.a. haftungs- und strafrechtliche Fragen beleuchtet. Gelten für das Tragen von Masken im Arbeitsschutz strengste Regeln, spielen sie im Zusammenhang mit Corona offenbar keine Rolle. Schulleiter und Lehrer wissen nur in den wenigsten Fällen, dass sie für die Sicherheit der Schüler verantwortlich und bei auftretenden Schäden haftbar sind bzw. sich strafbar machen können. Die Eltern und Lehrer, die für die Interessen ihrer Kinder einstehen möchten, finden den Brief unter: https://reitschuster.de/post/maskenpflicht-fuer-alle-schueler-ein-rechtsanwalt-macht-mobil/ Ein weiterer Aspekt, der derzeit viele Eltern und Lehrer beschäftigt, ist der Selbsttest an Schulen. Nach Ostern wurde bereits in 11 Bundesländern eine Testpflicht eingeführt. Rechtsanwalt Holger Fischer dazu. „Die Tests sind für Kinder weder geeignet noch zugelassen“. Angesichts der „völlig ungeklärten“ Haftungsfragen rät er den Lehrern: “Remonstrieren Sie! Sie laufen Gefahr, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und bei etwaigen Schadensersatzansprüchen in Regress genommen zu werden.“ Ein Steckbrief mit Fakten als Argumentationshilfe zum Schnelltest finden Sie unter folgendem Link: https://reitschuster.de/post/selbsttests-fuer-schueler-juristisch-heikel-und-psychologisch-katastrophal/ 2. Hammer-Urteil in Weimar: Das Amtsgericht Weimar hat auf die Klage zweier Eltern hin entschieden, dass die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an den beiden beklagten Schulen, unzulässig sei. Der Richter begründete dies mit einer gravierenden Kindeswohlgefährdung: „… Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt.“ Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Der Richter kam zu dem Schluss, dass sich die Schulleitungen und Lehrkräfte nicht auf die landesrechtlichen Vorschriften berufen können, auf denen die Maßnahmen beruhen. Und zwar, weil diese Vorschriften verfassungswidrig und damit nichtig seien. Der gesamte Beschluss umfasst 178 Seiten und ist eine Generalabrechnung mit den Corona-Vorschriften an Schulen. Sie finden diesen unter folgendem Beitrag: https://reitschuster.de/post/hammer-gerichtsentscheid-in-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/ 3. Gericht in Weilheim kippt Maskenpflicht für Kinder Nach Weimar entschied nun das Amtsgericht im bayerischen Weilheim ähnlich. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Gericht der Schulleitung einer Realschule, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im betreffenden Einzelfall zu erzwingen. Das Gericht beruft sich dabei auf ein Gutachten von Prof. Christof Kuhbandner und Dr. Ines Kappstein, wonach 68 Prozent der Kinder über Beeinträchtigungen durch das Maskentragen klagen. Zudem drohe ein „Maskenmund“, der unter anderem zu Karies, Mundgeruch und Zahnfleischentzündungen führen könne. Auch für die Entwicklung der Kinder bestünden demnach Gefahren durch Störung der nonverbalen Kommunikation. Es gebe keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt nennenswert senken können. Das Gericht macht deutlich: Es müsse allen, die ein Kind über einen längeren Zeitraum zwingen, eine Maske zu tragen, klar sein, dass sie damit eine Gefährdung dessen Wohls verursachten und damit ohne rechtfertigenden Grund in dessen Rechte eingriffen (…) Ein Schulleiter oder Lehrer, der dies in Kenntnis der damit verbundenen Gefahren dennoch tut, werde sich im Fall einer tatsächlichen Schädigung nicht darauf berufen können, er habe die Gefahr nicht gekannt oder sei durch irgendeine Infektionsschutzverordnung oder ein Hygienekonzept hierzu gezwungen gewesen. 4. Gerichte kippen nächtliche Ausgangssperren: In verschiedenen Regionen wie Hannover oder im Märkischen Kreis werden aktuell die nächtlichen Ausgangssperren gekippt. Grund: Unklare Studienlage und Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Fazit: Nach einer anfänglichen Verhaltenheit formieren sich nun Richter und Anwälte trotz staatlich ausgeübtem Druck und medialer Diffamierung zur Verteidigung des Rechts. Sie vernetzen sich und sprechen bahnbrechende Urteile. Durch aufwändige Gutachten und Urteile bieten sie ein gutes Fundament, auf das auch andere Juristen, Schulleiter, Eltern usw. zugreifen können. Investigative, freie Journalisten, wie das Team um Boris Reitschuster, machen diese Entwicklungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, so dass etablierte Medien nach anfänglichem Schweigen immer wieder gezwungen sind, auch darüber zu berichten. Nehmen auch Sie, liebe Zuschauer, ihre Verantwortung wahr mit allen Ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln! Ergänzend empfehlen wir ein Interview des Mediziners Dr. Ronald Weikl mit dem langjährigen Familien- und Jugendrichter Hans-Christian Prestien: „Kinderschutzverfahren könnte Maskenpflicht beenden“. In diesem werden bestehende Anordnungen wie das Tragen von Masken oder Testen durch Erzieher und Lehrer gegenüber anvertrauten Kindern aus juristischer Sicht beleuchtet. Es bietet Eltern, Lehrern und Erziehern einen wichtigen Leitfaden zur Durchsetzung des gesetzlich verbrieften Kindswohl.
von ag.
https://reitschuster.de/post/kritische-richter-und-staatsanwaelte-laufen-sturm-gegen-neues-gesetz/
2. Anwälte für Aufklärung https://www.bitchute.com/video/NZO8NccE0gmT
3. Früherer Vorsitzender des Richterbundes, Jens Gnisa https://de.rt.com/inland/115756-ex-richterbund-chef-gnisa-fassungslos
4. Rechtsanwalt Frank Hannig https://www.youtube.com/watch?v=B_DgZtoXmiY
5. Rechtsanwalt Holger Fischer https://reitschuster.de/post/maskenpflicht-fuer-alle-schueler-ein-rechtsanwalt-macht-mobil/
https://reitschuster.de/post/selbsttests-fuer-schueler-juristisch-heikel-und-psychologisch-katastrophal/
6. Gerichtsurteil Weimar https://reitschuster.de/post/hammer-gerichtsentscheid-in-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
Gerichtsbeschluss Weimar: Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 7. Gerichtsurteil Weilheim https://reitschuster.de/post/bayerisches-gericht-corona-tests-fuer-schueler-muessen-freiwillig-sein/
8. Aufhebung von nächtlichen Ausgangssperren: https://www.berliner-zeitung.de/news/hannover-gericht-hebt-naechtliche-ausgangssperre-auf-li.151001
https://www.ikz-online.de/staedte/iserlohn/eil-verwaltungsgericht-kippt-ausgangssperre-im-mk-id232026613.html
9. Interview Dr. Ronald Weikl und Familien- und Jugendrichter Hans-Christian Prestien: „Kinderschutzverfahren könnte Maskenpflicht beenden“ https://www.youtube.com/watch?v=SJCwQoqWne0
https://abc-kindesvertretung.de/