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19. AZK: „Keine Versöhnung ohne Aufarbeitung“ (Ralf Ludwig)
Nach drastischen Corona-Maßnahmen mit verheerenden Folgen wird ein ganzes Volk von seinen Schutzbeauftragten im Stich gelassen. Rechtsanwalt Ralf Ludwig setzt mit dieser Rede ein deutliches Zeichen und zeigt praktische Auswege aus dem Dilemma auf!
[weiterlesen]
Ivo Sasek: Wir kommen jetzt zu einem vierten Beitrag. Jetzt steigt also dieser zweite Rechtsanwalt in den Ring, der uns schon mit seiner Überschrift verraten hat, dass er vor keinem Goliath zurückschrecken wird. Ich liebe diesen Titel.
Wisst ihr, wie er heißt? „Keine Versöhnung ohne Aufarbeitung“
Ist das Musik in unseren Ohren? Keine Versöhnung ohne Aufarbeitung. Ja. Dieser Rechtsanwalt kommt zwar aus Deutschland, wird uns heute aber über unser mobiles Studio aus Mallorca zugeschaltet. Sein Schwerpunkt wird natürlich nicht Schweizer Recht sein, das haben wir jetzt gehabt. Er wird natürlich deutsches und – ich nehme an – europäisches Recht behandeln. Und wir sind gespannt, ob wir auf andere Lösungen kommen.
Okay, dann sage ich: Herzlichen Dank, Rechtsanwalt Ralf Ludwig, dass Sie uns Laien nicht im Stich lassen und uns erklären, welchen legalen Weg und welche legalen Mittel vorgesehen sind, wenn ein ganzes Volk von seinen Schutzbeauftragten im Stich gelassen wird.
Aber bevor Sie mit Ihren fachkompetenten Ausführungen loslegen, werfen wir doch noch einen Blick auf Ihre interessante Kurzbiografie. Viel Erfolg!
Ralf Ludwig wurde 1972 in Osterode am Harz in Niedersachsen geboren und ist Rechtsanwalt. Er ist spezialisiert auf Sozial-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht.
Seit der Corona-Krise ist er auch im Bereich Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig.
Den Grundsatz für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt findet man auf der Webseite seiner Kanzlei.
„Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt,
arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen.“
[Martin Luther King]
Ralf Ludwig hat zu Beginn der Corona-Pandemie über das Bundesverfassungsgericht erwirkt, dass Demonstrationen auch in Krisenzeiten nicht pauschal verboten sein dürfen. Er hat die große Querdenker-Demonstration am 29. August 2020 an der Siegessäule in Berlin vor den Verwaltungsgerichten durchgesetzt. Er gehörte zum Verteidigerteam von Michael Ballweg in dessen Haftzeit.
Im Juni 2021 hat er das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) gegründet.
Ralf Ludwig spricht heute zum Thema: Corona – keine Versöhnung ohne Aufarbeitung.
Ralf Ludwig: Ja, hallo. Ich danke erst einmal für die Einladung. Ich freue mich, dass so viele Menschen hier sind und so viele Menschen zuschauen.
Und dass noch immer so viele Menschen sich für die Fragen der Corona-Pandemie interessieren. Ganz viele Menschen, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit, glauben, das Phänomen sei vorbei. Aber ich denke, wer heute diese Konferenz verfolgt hat und wer im realen Leben hinschaut, stellt fest, das Phänomen ist noch nicht vorbei. Gerade gestern habe ich einen Artikel in einer Zeitung gelesen – in der Badischen Zeitung in Deutschland – dass ein Richter wieder seine Macht ausgeübt hat, dadurch, dass er Zuschauer dazu gezwungen hat, FFP2-Masken zu tragen. FFP2-Masken, die er dann sogar selbst gestellt hat, wo das Ablaufdatum schon überschritten war, aber er darauf bestanden hat, dass das passiert.
Das heißt also: Das, was wir in den letzten drei Jahren erlebt haben, ist nicht vorbei.
Und das sagt auch der Titel dieses Referats. Vorbei ist es dann, wenn wir diese ganze Zeit aufarbeiten. Und die Aufarbeitung betrifft mehr als eigentlich nur Corona. Wir haben viele Krisen in der Welt. Wir sehen das gerade. Wir werden von sehr vielen Krisen erschüttert. Und diese Konflikte, diese weltweiten Konflikte, die wir erleben, die spüren wir natürlich auch. Wir spüren sie dadurch, dass wir selber unter den Folgen von Sanktionen leiden, selbst unter den Sanktionen, die wir selbst verteilen.
Wir spüren das, dass Menschen oder Staatschefs anderer Länder von uns Geld und Waffen fordern. Wir merken, dass es einen offensichtlich unendlichen Migranten-Strom nach Europa und auch nach Deutschland gibt.
Und im Rahmen dieser Konflikte werden auf einmal die Gesetze in unserem Land verändert.
Das heißt, wir in Deutschland dürfen zum Beispiel nicht mehr frei reden. Wir dürfen über den Ukraine-Konflikt nicht mehr reden, wie wir das möglicherweise wollen, weil wir uns dann schon der Volksverhetzung strafbar machen.
Wir dürfen nicht über den Nahost-Konflikt so reden, wie wir das möglicherweise wollen, weil wir uns dann auch der Volksverhetzung strafbar machen. Das heißt, Meinung wird kriminalisiert. Und das ist auch eine Erkenntnis, die wir aus der Corona-Zeit haben. Das ist vielleicht auch die wichtigste Erkenntnis, dass der Staat angefangen hat, Meinung zu kriminalisieren, andere Auffassungen zu kriminalisieren.
Ärzte, die einen Berufseid geschworen haben und eine andere Auffassung haben, werden plötzlich kriminalisiert. Das heißt, ein Arzt, der anders behandelt, als der Staat das vorgibt, ist auf einmal ein Krimineller. Ein Arzt darf nicht mehr entscheiden, ob er einen Masken-Attest erteilt oder nicht. Ein Arzt darf nicht mehr wirklich entscheiden, ob er jemanden noch impfen möchte oder nicht. Alles dies wird auf einmal kriminalisiert. Und das sind die direkten Auswirkungen, die wir haben.
Und wir brauchen nicht glauben, dass das nur in Bezug auf Gesundheitsschutz der Fall ist, sondern alle weiteren Krisen, die uns bevorstehen oder die uns angekündigt werden, werden genau diese Mittel verwenden, um uns in unseren Rechten einzuschränken. Ich kann jetzt für die einzelnen Probleme keine konkrete Lösung bieten, das will ich auch nicht.
Aber ich kann eine Idee anbieten, und zwar die Idee, dass wir einfach beginnen, uns an das Recht, was wir haben, zu halten. Da fragt sich jetzt mancher, was erzählt der da? Der ist Anwalt, der hat doch miterlebt, was in den letzten Jahren passiert ist. Aber es geht genau darum. Und es wurde ja angekündigt, ich werde im Wesentlichen über deutsches Recht sprechen. Ich werde das deutsche Recht auch streifen, aber ich werde schon eher das internationale Recht (behandeln).
Weil das internationale Recht, was wir haben, ist gut. Und wenn wir es anwenden würden, dann würde so etwas wie die Corona-Krise, dann würde so etwas wie der Nahostkonflikt, dann würde so etwas wie der Ukraine-Krieg gar nicht möglich sein. Wir müssten einfach nur das Recht, was wir haben, worauf wir uns als Gesellschaft mal geeinigt haben, anwenden. Und darüber wird mein heutiger Vortrag gehen.
Es gibt diese Regeln und diese Regeln kommen eben nicht von mir, sondern diese Regeln basieren auf der Aufklärung und sie kommen aus historischen Erfahrungen. Die Aufklärung richtete sich einstmals gegen Vorurteile, gegen Aberglaube und gegen Willkürherrschaft. Und man muss vielleicht hinzufügen, sie richtet sich nicht nur gegen Aberglaube, sondern sie richtet sich auch gegen Glaube – gegen Glauben an eine Wissenschaft und nicht gegen eine Wissenschaft als Wissenschaft. Das müssten wir heute mal sagen.
Also wir haben heute auch viele Glaubenssätze. Jeder Mensch darf natürlich glauben und jeder Mensch kann glauben, woran er will. Aber wenn er Herrschaft ausübt über einen anderen, dann darf der Glaube diese Herrschaft nicht bestimmen. Und das Ziel der Aufklärung war immer eine Selbstbestimmung des Individuums als mündiger Bürger.
Ich finde, dieser Satz, den habe ich heute noch mal herausgesucht, ist eigentlich wunderbar, weil das fasst eigentlich die Corona-Pandemie oder die Corona-Krise, die wir erlebt haben, sehr gut zusammen. Es geht um die Selbstbestimmung des Individuums als mündiger Bürger.
All das haben wir in den letzten drei Jahren nicht erlebt. Weder wurde uns Selbstbestimmung zugestanden, es wurde uns gesagt, wie wir uns zu verhalten haben. Es wurde sogar gesagt, mit wem wir wann wo Weihnachten feiern dürfen, mit wem wir zu einer Beerdigung gehen dürfen, in welcher Aufmachung wir bei einer Geburt dabei sein dürfen und so weiter. Das heißt, die Selbstbestimmung ist komplett eingeschränkt worden. Wir waren kein Individuum. Wir sind nämlich als Individuum nicht wahrgenommen worden, sondern wir waren das Gefäß der Gefahr. Uns wurde gesagt, wir seien gefährlich, asymptomatisch gefährlich und weil wir asymptomatisch so gefährlich sind, sind wir kein Individuum mehr und haben uns an die Regeln zu halten. In Deutschland hieß es – (das) hat damals der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, gesagt – diese Regeln dürfen niemals hinterfragt werden. Das heißt, die Individualität wurde uns abgesprochen und über die Mündigkeit als Bürger brauchen wir nicht reden. Wir hatten als Bürger kein Mitbestimmungsrecht und das war nicht nur in Deutschland so, das war auch in Österreich nicht so. In der Schweiz gab es die Abstimmung über die Corona-Regeln, die dann mit Ja (angenommen wurden), es wurde für die Corona-Regeln gestimmt, aber die Mündigkeit des Bürgers, jedenfalls in Deutschland (und) in Österreich hat niemals stattgefunden.
Und wir haben aus historischer Erfahrung gelernt, wir haben nämlich die historische Erfahrung insbesondere im 20. Jahrhundert, also im letzten Jahrhundert, gehabt, dass der Staat nicht nur für seine Bürger da ist, sondern dass der Staat sich auch gegen Teile seiner Bevölkerung oder sogar gegen die Bevölkerung insgesamt richtet. Diese historische Erfahrung haben wir und aus dieser historischen Erfahrung heraus haben wir dem Grunde nach diese Regelungen geschaffen, die ich Ihnen heute vorstellen möchte. Und wenn wir uns diese Regelungen, die wir im Gepäck haben, die wir in unserem Rucksack haben, jetzt einfach mal anschauen – die Aufklärung, die historische Erfahrung – dann kommt nun plötzlich im Jahr 2020 diese Corona-Krise auf uns zu. Es kommt etwas auf uns zu, was wir – ich bin Jahrgang 72, das wurde vorhin gesagt –, was wir in unserer Lebenszeit niemals erlebt haben.
Der Staat greift auf einmal in unser Privatleben ein, in einer Form, wie wir es bisher nicht kannten. Es gab Lockdowns. Es gab massive Grundrechtsbeschränkungen, eben zum Beispiel, dass man nicht demonstrieren darf, dass auf einmal geregelt wurde, wie viele Menschen dürfen zu einer Geburtstagsfeier, wie viele Menschen dürfen jemanden im Krankenhaus besuchen, im Altenheim besuchen, wie viele Menschen dürfen auf eine Beerdigung. Ich habe so viel Leid erlebt. Es wurden Spielplätze abgesperrt. Es wurde Maskenpflicht verordnet, erst die sogenannten Community-Masken, dann auf einmal die medizinischen Masken, irgendwann die FFP2-Masken. Hätte jemand Geld damit verdienen können, dass wir Gasmasken tragen, dann hätten wir möglicherweise irgendwann auch noch Gasmasken tragen müssen. Aber alle diese Maßnahmen waren für mich als jemand, der 1972 geboren ist, in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsen ist, die Wiedervereinigung der ehemaligen DDR mit der Bundesrepublik mitgemacht hat, völlig unvorstellbar. Es war für mich persönlich unvorstellbar, dass die Herrschenden in einem Staat anfangen würden, die Macht in dieser Form über uns auszuüben.
Was ich heute nicht mit Ihnen besprechen möchte oder was ich heute nicht im Thema meines Referats habe, ist die Frage, ob die medizinischen Maßnahmen richtig waren oder nicht. Ob das, was der Staat als Maßnahmen angeordnet hat, aus medizinischer Sicht, aus wissenschaftlicher Sicht richtig war oder nicht. Ich denke, die meisten von Ihnen haben dazu eine Meinung. Aber um diese Frage geht es gar nicht. Wir müssen uns, ganz anders, eine hypothetische Frage stellen. Das ist möglicherweise auch der Fehler, den wir Juristen in den letzten drei Jahren gemacht haben, dass wir uns im Prinzip haben reinziehen lassen in ein Argumentationsmuster, um das es hier gar nicht geht. Wir haben uns reinziehen lassen in das Argumentationsmuster, ob denn Masken helfen, ob Abstände helfen, ob Lockdowns helfen, ob eine mRNA-Gentherapie die Übertragung eines Virus positiv beeinflussen kann, ob sie den Ausbruch einer Krankheit verhindern kann oder wenigstens abmildern kann. In all diese Diskussionen haben wir uns eingelassen. Wir haben uns auf die Diskussion eingelassen, ob unser Gesundheitssystem tatsächlich überlastet war oder nicht oder ob eine Überlastung droht. Und ob wir dann, wenn eine Überlastung droht, über Triage diskutieren müssen oder nicht. Das heißt, wir haben uns auf eine Diskussion eingelassen, die immer danach fragte: Nützen diese Maßnahmen oder nützen sie nicht?
Und meine These heute und meine These insgesamt ist, auf diese Frage kommt es nicht an. Auf diese Frage kommt es nicht an in einer aufgeklärten Gesellschaft, in einer westlichen Zivilisation, die die Werte der Aufklärung vor sich herträgt und sagt: Wir sind eine humanistische Gesellschaft. Denn in unserer Gesellschaft kommt es auf die Frage an: Schadet das, was der Staat an Maßnahmen macht? Das ist die einzige Frage, die uns interessiert. Die Frage, die uns interessiert ist: Schadet das, was diejenigen, die Herrschaft in diesem Land oder in unseren Ländern ausüben, mit uns machen, schadet das uns oder schadet es nicht? Diese Frage müssen wir uns stellen. Und da würde ich Sie alle, die Sie jetzt hier zuschauen, darum bitten, dass Sie sich in künftigen Diskussionen nicht auf die Frage einlassen: Nützt es was, was gemacht wird? Sondern stellen Sie immer die Frage: Schadet es?
Also ich mache jetzt einen ganz kurzen Exkurs nach Israel. Weil dort haben wir die Situation, dass dort tatsächlich gerade ein Krieg (herrscht). Der Krieg dort herrscht schon länger, aber dass jetzt gerade wieder eine akute Phase des Krieges ist. Und jeder israelische Politiker muss sich die Frage stellen, und das ist ja auch die Frage, die diskutiert wird. Nicht: Nützt das, was wir jetzt an kriegerischen Maßnahmen machen, unseren Zielen, nützt das möglicherweise dem Frieden? Sondern: Jede einzelne Maßnahme, die wir machen, schadet das Menschen, schadet das unbeteiligten Menschen und kommen unbeteiligte Menschen zu Tode oder werden sie massiv an ihrer Gesundheit geschädigt, wenn wir die Dinge tun, die wir tun? Das ist die Frage, die man sich in einer westlichen Gesellschaft stellt.
Das ist die Frage, die man sich in einer westlichen Gesellschaft stellt. Es ist eine harte Frage in Anbetracht der Erkenntnisse, die wir häufig haben. Ich meine, wenn wir sehen, was teilweise passiert, ist es eine harte Frage, aber ein Staat hat keine Emotionen, ein Staat hat Regeln. Emotionen haben wir Menschen. Wir Menschen sind manchmal in einem Dilemma, aber ein Staat kommt nicht in ein Dilemma. Ein Staat und Staatsinstitutionen haben Regeln, und diese Regeln sind nüchtern. Diese Regeln sind aus der Vernunft geboren, und diese Vernunft muss immer angewendet werden. Und darum geht es. Es geht um die Regeln unseres Zusammenlebens.
Und wenn man sich das mal rechtstheoretisch oder staatstheoretisch anschaut, haben wir alle miteinander einen Gesellschaftsvertrag geschlossen. Da kann man jetzt sagen, – viele sagen auch in meinen Kanälen: Ich habe nie was unterschrieben, ich habe nie einen Gesellschaftsvertrag geschlossen! – Aber das stimmt nicht!
Wenn Sie in den Supermarkt gehen und sich in dem Supermarkt irgendwelches Essen nehmen und an die Kasse gehen und dieses Essen – oder die Flasche Wein oder was auch immer Sie gekauft haben, auf die Theke legen, dann kommt ein Vertrag zustande. Da machen Sie auch keinen schriftlichen Vertrag, unterschreiben was, sondern Sie machen einen Vertrag.
Und staatstheoretisch ist es so: Wir leben in einer Gesellschaft zusammen und wir akzeptieren die Regeln dieser Gesellschaft. Das heisst also, zunächst einmal sind wir alle in einer Gemeinschaft und wir haben gemeinsam Regeln. Das sehen Sie schon daran, auf welcher Strassenseite Sie fahren. Das heisst, in England sind andere Regeln als in Deutschland, aber Sie halten sich an diese Regeln.
Sie machen das jeden Tag, halten Sie sich an Regeln. Sie gehen zu ihrem Arbeitgeber und erwarten, dass Sie am Ende des Monats, Geld überwiesen kriegen. Sie erwarten, dass der Arbeitgeber an die Sozialversicherung die Sozialbeiträge bezahlt usw.
Das heisst, wir haben ganz, ganz viele Regeln in unserer Gesellschaft. Und das nennt man gemeinhin einen Gesellschaftsvertrag. Diesen Gesellschaftsvertrag haben wir konkludent [Begriffsklärung: folgerichtig] geschlossen und in diesem Gesellschaftsvertrag bewegen wir uns. Und dieser Gesellschaftsvertrag, den wir haben, bedeutet: Wir als Menschen, als Individuen – wie wir das aus der Aufklärung kennen – wir verzichten auf bestimmte persönliche Freiheiten, wir verzichten auf bestimmte individuelle Rechte, weil wir selber sagen: Durch diesen Verzicht, durch das Übertragen auch von Macht, insbesondere das Gewaltmonopol auf den Staat, können wir uns individuell besser entfalten, als wenn wir alle quasi wild unsere eigenen Regeln hätten, nach unseren eigenen Regeln leben würden und eben nicht uns eingefriedet hätten in bestimmte Regeln, die wir als Gemeinschaft, Gesellschaft, Staat – wie auch immer wir es bezeichnen wollen – uns geben.
Und dieser Gesellschaftsvertrag, ich bezeichne das jetzt mal als inneren Kreis. Das ist der innere Kreis, in dem wir uns bewegen. Und das ist der innere Kreis, in dem auch diejenigen, die staatliche Macht haben, die repräsentative Macht haben, in dem diese Menschen, die einen Einschätzungsspielraum [Begriffsklärung: ist der dem Gesetzgeber eingeräumte Rahmen, in dem er geeignete Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls ergreifen kann um ein legitimes Ziel zu erreichen] haben, wie es uns das Bundesverfassungsgericht in Deutschland gesagt hat. Das heisst also, ein Einschätzungsspielraum besteht aber nur innerhalb der Regeln, die wir uns gemeinsam gesetzt haben.
Und jetzt kommt der wesentliche Punkt. Es gibt aber Regeln, die wir nicht übertragen haben oder es gibt Rechte, die wir nicht übertragen haben. Und das ist das Recht auf Leben. Mein Recht auf Leben habe ich nicht auf eine staatliche Gemeinschaft, auf eine staatliche Gesellschaft oder auf den Staat in irgendeiner Form übertragen. Mein Recht auf Leben gehört mir und der Staat hat nicht einen Einschätzungsspielraum, darüber zu entscheiden, ob er mich umbringt oder nicht. Das ist nicht Teil der Vereinbarung, die wir miteinander getroffen haben.
Und der Staat hat auch nicht das Recht zu entscheiden, ob er mir einen schweren körperlichen Schaden zufügt. Auch das ist ausserhalb dieses Gesellschaftsvertrages, den wir miteinander geschlossen haben. Der Staat muss mich schützen. Der Staat ist verpflichtet dazu, Krankenhäuser, Ärzte, Krankenpfleger, Krankenschwestern, Medizin usw. zur Verfügung zu stellen. All das, wenn wir jetzt hier eben auf die Corona-Pandemie blicken, ist die Aufgabe des Staates. Der Staat hat die Pflicht, die Menschen bestmöglich vor Krankheit und auch vor Übertragung von Krankheiten zu schützen. Das heißt, wenn der Staat weiß, dass jemand der Überträger einer schweren Krankheit ist, dann darf der Staat dieser Person natürlich auch eine Quarantäne verordnen und kann sagen: Hey, wir müssen dich und die Gesellschaft schützen, weil wir wissen, dass du eine Gefahr bist. Aber der Staat darf diesen Menschen natürlich nicht töten.
Das muss man sich mal vorstellen. Stellen Sie sich mal vor, der Staat, der deutsche Staat, die deutsche Politik wäre auf die Idee gekommen und hätte am 10.12.2021 nicht die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, sondern der Deutsche Bundestag hätte gesagt: Okay, alle, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, werden erschossen. Weil, wenn sie getötet sind, geht von ihnen keine Gefahr mehr aus.
Was wäre es für ein Aufschrei gewesen in unserem Land? Warum wäre der Aufschrei da gewesen? Weil wir dieses Recht nicht auf die staatliche Herrschaft übertragen haben. Der Staat darf nicht unschuldige Menschen töten. Der Staat darf nicht Menschen zum Opfer machen für seine Politik. Das ist eine wesentliche Regelung, die wir haben.
Und es gibt keine Unterteilung in wertes und unwertes Leben. Es gibt keine quantitative, also zahlenmäßige Unterteilung. Wir können nicht sagen, wir bringen fünf um, damit 500 überleben. Wir dürfen nicht einen Einzigen umbringen, damit 500 überleben. Das ist eine wesentliche Regel unserer Rechtsstaatlichkeit. Und diese Regel ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern überschritten worden. Und das ist der Grund, warum wir, da werde ich später zu kommen, in eine Strafanzeige gehen. Ich will im Prinzip mal zeigen, dass wir das dem Grunde nach alles schon geregelt haben. Wir fangen an mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1, Absatz 1, da steht drin: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Und das ist die Würde jedes einzelnen Menschen. Jeder einzelne Mensch darf nicht zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden. Das ist das, was das Bundesverfassungsgericht immer wieder sagt, wenn es sich mit Artikel 1 befasst. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und diese Würde haben wir im Übrigen auch nicht abgegeben. Das heißt, der Teil dieses Gesellschaftsvertrages, [den darf] weder das Parlament, auch das Schweizer Parlament nicht, der Bundesrat oder die Gerichte oder die Exekutive (sprich Polizei oder sonst irgendjemand) darf über diese Würde, meine Würde, die sich insbesondere in meinem Recht zum Leben ausdrückt, darf darüber entscheiden. Das ist außerhalb dieses Gesellschaftsvertrages, das ist außerhalb der Entscheidungskompetenz derjenigen, die von uns repräsentative Macht bekommen haben.
Und es ist noch etwas deutlicher in der Europäischen Menschenrechtskonvention in Artikel 2. Der Artikel 2 sagt nämlich, und wenn Sie sich das jetzt mal auf der Zunge zergehen lassen: „Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.“ Kein Mensch darf durch den Staat getötet werden. Das sagt dann der Satz 2 noch: „Niemand darf absichtlich getötet werden [,…]“. Da kommt jetzt dann noch dieser Nachsatz: „außer durch Vollstreckung eines Todesurteils […].“ In der Europäischen Union gibt es keine Todesstrafe mehr. Aber das ist dann eine rechtsphilosophische Diskussion, ob man denn einen schuldigen Menschen töten darf oder nicht. Das ist auch jetzt nicht Teil meines Referats, aber ein unschuldiger Mensch, das sehen Sie hier raus, niemand darf absichtlich getötet werden, außer eben durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist. Kein Mensch darf absichtlich getötet werden. Europäische Menschenrechtskonvention gilt übrigens auch für die Schweiz. Der Staat darf keinen Menschen töten.
Wir gehen weiter. Wir haben noch die Europäische Grundrechte-Charta. Die Europäische Grundrechte-Charta sagt auch in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Genau das, was das deutsche Grundgesetz in Artikel 1 sagt. In Artikel 2: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.“ Und hier ist dann jetzt die Todesstrafe ausgeschlossen: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Aber jeder Mensch hat das Recht auf Leben, jeder Einzelne. Und Artikel 3: „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.“ Kein Mensch darf durch den Staat – es geht immer um den Staat – es geht darum, dass der Staat uns einerseits schützen muss, aber insbesondere, dass er nicht aktiv unseren Körper schädigen darf.
Und wenn man sich jetzt mal Artikel 3, Absatz 2 durchliest und noch mal die Corona-Pandemie, die wir alle erlebt haben, an sich vorbeiziehen lässt: „Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden. Die freie Einwilligung des Betroffenen, nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten.“ Es geht um die freie Einwilligung. Eine medizinische Maßnahme an dem Körper eines Menschen darf nach der europäischen Grundrechte-Charta nur dann durchgeführt werden, wenn sie freiwillig ist. Und wir brauchen nicht darüber reden, dass eine Impfpflicht, die jemanden, der im medizinischen Bereich arbeitet oder der Soldat ist – so ist es jedenfalls in Deutschland oder in Italien, der über 50 Jahre alt ist, oder in Österreich war es sogar für alle Österreicher, das wurde da nicht umgesetzt, aber für alle Österreicher – dass diese Person tatsächlich verpflichtet wird mit Bußgeldern, mit Berufsverbot, mit wirtschaftlicher Existenzvernichtung, wenn er dieser Impfpflicht nicht zustimmt. Und dann ist es nicht mehr eine Einwilligung, sondern dann ist es eine Pflicht. Wir als Juristen nennen das Nötigung. Das heißt also, der Staat darf das nicht, es ist völlig geklärt.
Und wenn man sich Artikel 4 durchliest (denken Sie an die Masken): „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Wenn wir jetzt an diesen Richter in Freiburg denken, der gestern dem Publikum gesagt hat, sie müssen bitte FFP2-Maske tragen, übrigens noch eine FFP2-Maske, die schon abgelaufen ist ... Und wir schauen uns hier an, niemand darf erniedrigender Behandlung unterworfen werden, da fragen wir uns doch: Was hat dieser Richter im Kopf? Was passiert hier?
Und es gibt noch weitere Rechte. Ich hab jetzt hier einfach nur eine Auswahl. Artikel 3 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder hat das Recht auf Leben. Wir können also alle westlichen Grundsatzordnungen, Verfassungen, Grundgesetze, Grundrechte, was auch immer es gibt, durchgehen und immer wieder wird uns gesagt aus den Lehren der Aufklärung, wie ich das vorhin sagte und aus der historischen Erfahrung, die wir haben: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
Und jetzt geht es weiter. Das ist jetzt hier Artikel der Bioethik-Konvention. Ich kann gleich sagen, Deutschland hat diese Bioethik-Konvention weder unterschrieben noch ratifiziert. Wenn Sie diesen Satz lesen, können sie verstehen warum. Da steht nämlich drin: „Das Interesse und das Wohl des menschlichen Lebewesens haben Vorrang gegenüber dem bloßen Interesse der Gesellschaft oder der Wissenschaft.“ Wenn man solche Grundregeln, das sind bioethische Grundregeln, diese Bioethik-Konvention ist 1997 verabschiedet worden. Das heißt, bereits seit 1997 hat man sich Gedanken darüber gemacht, welche Gefahren drohen für die Menschen, wenn die Medizin oder die Biologie, möglicherweise sogar gemischt in einer Gentherapie, auf den menschlichen Körper einwirken können. Was dürfen wir, was dürfen wir nicht? Und es war immer der Schutz des menschlichen Lebens, der Schutz des Individuums, der Schutz von jedem Einzelnen von Ihnen immer im Vordergrund. Und hier ist es mal sehr, sehr sauber formuliert, sie haben Vorrang gegenüber dem bloßen Interesse der Gesellschaft. Und was ist ihnen erzählt worden in den letzten 3 Jahren? Seien sie solidarisch, seien sie solidarisch für die Gesellschaft, seien sie solidarisch für die Vulnerablen [Begriffsklärung: Personen, die anfällig für Krankheiten sind], seien Sie solidarisch für diejenigen, die ansonsten durch Corona oder durch Covid-19 sterben, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, die wir Ihnen geben.
Und genau das ist das, was man in einer freien Gesellschaft nicht darf, weil das ist eben nicht mehr das Wohl des menschlichen Lebewesens, sondern das ist der Vorrang der Interessen der Gesellschaft, die von Repräsentanten, die dafür gar nicht gewählt worden sind, definiert wird.
Und jetzt kann man natürlich sagen, und das ist ja die Argumentation, die wir auch immer gehört haben, aber wir hatten doch einen Notstand. Es war doch eine Krise, es war doch ein Virus, was wir nicht kannten, ein neuartiges Virus. Okay, so neuartig war es nicht, das wissen wir mittlerweile auch, aber ein neuartiges Virus, was unser Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze gebracht hat und das ist doch ein gesellschaftlicher Notstand. Und in einem gesellschaftlichen Notstand muss der Staat doch Möglichkeiten haben, anders zu handeln, als er, sagen wir mal, in Friedenszeiten handelt oder in Zeiten handelt, die keinen Notstand haben. Und genau vor dieser Aussage wollten uns die Verfasser der Europäischen Menschenrechtskonvention schützen. Sie wussten, dass irgendwann eine solche Aussage kommt, weil, wie Karl Schmitt schon gesagt hatte, wer über den Ausnahmezustand bestimmt, der bestimmt über den Staat, der bestimmt über die Gesellschaft, der hat die Herrschaft in der Hand. Souverän ist der, der über den Ausnahmezustand bestimmt hat. Karl Schmitt, ein Jurist, in den 30er-Jahren gesagt, und damit hat er recht gehabt.
Die Gefahr ist doch immer, dass es Menschen gibt, die einen Ausnahmezustand ausrufen, die möglicherweise sogar einen Ausnahmezustand schaffen, wir wissen das nicht, aber es gibt ja viele Indizien i
n vielen Fällen, dass durchaus Interessen daran bestanden, einen Ausnahmezustand, eine Krise zu schaffen, die man dann mit den Mitteln löst, die man sich dann zu eigen macht, indem man auf diesen Notstand, der ja quasi vorher erst geschaffen wurde, rekurriert [Begriffsklärung: bezieht] und sagt, naja, jetzt haben wir diesen Notstand, und auch das muss so sein, ein Notstand oder über einen Notstand darf niemals derjenige entscheiden, der ihn ausruft. Das ist eine wichtige Regel, die wir zwingend in alle Verfassungen, in alle staatlichen Verfassungen hineinschreiben müssen, weil, wenn derjenige, der den Notstand ausruft, dann auch noch quasi die Vorteile dieses Notstandes für sich in Anspruch nehmen kann, dann kann man jegliche demokratische, jegliche friedliche und freiheitliche Gesellschaftsform aushebeln.
Die Europäische Menschenrechtskonvention sagt nämlich in Artikel 15: „Wird das Leben der Nationen durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand (nehmen wir jetzt hier als öffentlichen Notstand die Corona-Pandemie) bedroht, so kann jede hohe Vertragspartei (also das ist der Staat) Maßnahmen treffen, die von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen […].
Wir hatten uns vorhin angeschaut, Artikel 2: „[…] Niemand darf absichtlich getötet werden. […]“ Und wenn wir jetzt in Absatz 2 hier schauen, steht da: „Aufgrund des Absatzes 1 (nämlich eines öffentlichen Notstandes) darf von Artikel 2 nur in Folge rechtmäßiger Kriegshandlungen […] abgewichen werden.“
Das heißt, selbst wenn ein Notstand wegen der Corona-Pandemie bestanden hätte, hätte man niemals von den Regeln, jedenfalls von der Regel „Der Staat darf keinen Menschen töten.“, absehen dürfen. Selbst wenn es einen Notstand gegeben hätte, das heißt, die Frage, ob es ein Notstand war, ob das Gesundheitssystem fast zusammengebrochen wäre oder nicht, ist völlig irrelevant.
Denn selbst in dem Fall, dass es so wäre, dürfte von der Regel, dass der Staat Menschen nicht töten darf, nicht abgewichen werden.
Und ganz, ganz wichtig: Wenn man davon abweichen will, gibt es eine Warnfunktion – das ist dieser Absatz 3 – dann muss nämlich der jeweilige Staat den Generalsekretär des Europarats umfassend über die Maßnahmen unterrichten und muss quasi mitteilen, dass ein Notstand vorliegt und dass aufgrund dieses Notstandes jetzt besondere Maßnahmen getroffen werden. Das hat kein Land – im Übrigen ist deswegen dieses Demonstrationsverbot der Gewerkschaften in der Schweiz aufgehoben worden vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof – weil das hat kein Land in der Europäischen Union gemacht, kein einziges Land hat dem Generalsekretär des Europarats einen Notstand angezeigt.
Das heißt also, niemand ist davon ausgegangen, dass wir überhaupt einen öffentlichen Notstand hatten. Und wenn der öffentliche Notstand nicht angezeigt ist, dann darf man von den Regeln der Europäischen Menschenrechtskonvention, die vergleichbar sind mit allen Grundrechten in allen Ländern, dann darf man davon nicht abweichen. Und selbst wenn man es angezeigt hätte und den Notstand hätte, dann dürfte man von bestimmten Regeln, nämlich ganz bestimmte Grundregeln, unter anderem eben von dem Verbot, einen Menschen, einen unschuldigen Menschen zu töten, niemals abweichen.
Das heißt also, diesen Notstand hat es wohl nicht gegeben, er ist nicht angezeigt worden. Und selbst wenn es ihn gegeben hätte, hätte man bestimmte Maßnahmen nicht machen dürfen.
Und wie sind die Gerichte früher damit umgegangen?
Ich habe Ihnen zwei Entscheidungen mitgebracht. Ich habe Ihnen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mitgebracht in Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz. In Deutschland wurde aufgrund der Bilder aus Amerika ein Luftsicherheitsgesetz geschaffen, wo gesagt wurde, was ist, wenn in Deutschland ein Passagierflugzeug entführt wird, in diesem Passagierflugzeug sich Menschen befinden und dieses Passagierflugzeug jetzt auf irgendwelche Türme fliegt, auf ein Fußballstadion fliegt, ein volles Fußballstadion oder irgendwo anders, wo sich viele Menschen befinden. Und da wurde ein Gesetz geschaffen, was gesagt hat, unter bestimmten Bedingungen dürfe dann ein solches Passagierflugzeug, in dem sich unschuldige Passagiere befinden, abgeschossen werden. Das ist dann vor das Bundesverfassungsgericht gegangen.
Und das Bundesverfassungsgericht hat damals, es ist im Jahr 2007 (gewesen), noch diese sehr deutlichen Worte gesprochen. Es hat gesagt, die Menschen werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht [im Sinne von: entrechtet]. Indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird denen als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, die dem Menschen um seiner selbst willen zukommen.
Und es hat noch deutlicher gesagt, unter der Geltung des Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz (Menschenwürdegarantie) ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten.
Wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, dass [gemäß] Artikel 1, Absatz 1 die Menschenwürdegarantie es schlechterdings unmöglich macht, dass Menschen verdinglicht werden und dass Menschen quasi geopfert werden, um andere Menschenleben zu retten, dann kann ich eine Impfpflicht, dann kann ich eine Pflicht (eine mRNA-Gentherapie in den Körper hineinlassen zu müssen, um ansonsten nicht meinen Job, meine wirtschaftliche Existenz zu verlieren, Bußgelder zu kassieren, zu bekommen und so weiter), also eine Pflicht, sich impfen zu lassen, unter keinen Umständen zulassen, weil ich dann nämlich akzeptiere, dass Menschen sterben, und das darf der Staat nicht.
Und es gibt noch eine weitere Entscheidung, die noch viel deutlicher ist. Es ist eine Entscheidung des Europäischen Gesundheitsgerichtshofes aus dem Jahr 2005. In Deutschland wurde ein junger Bankierssohn entführt. Dieser junge Bankierssohn war halt eben von dem Entführer irgendwohin verbracht worden. Man wurde des Entführers habhaft und der Polizist, der diesen Entführer, Magnus Gäfgen heißt der hier (es geht um das Gäfgen-Urteil), in seiner Gewalt hatte, wollte das Leben dieses jungen Bankierssohnes retten und hat dann diesem Magnus Gäfgen Folter angedroht. Er hat gesagt, es kommt jetzt hier ein Beamter, der ist schon auf dem Weg hierher, der wird mit dem Hubschrauber hierher gebracht und dieser Beamte, der wird dir unerträgliche Schmerzen zufügen und es ist besser, du sagst uns den Aufenthaltsort dieses Jungen.
Der Aufenthaltsort ist verraten worden. Es war dann aber nur der Aufenthaltsort der Leiche. Der Junge war schon tot, und dieser Entführer hat dann gegen diese Folterandrohung geklagt. Das ging hoch bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und ich möchte nur auf diesen einen Leitsatz, den Leitsatz 1, verweisen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gesagt, ein Verstoß gegen Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention, das ist das Folterverbot oder das Verbot, jemanden unmenschlich zu behandeln, kann unabhängig vom Verhalten des Betroffenen auch zur Rettung von Leben und selbst im Falle eines Notstands für den gesamten Staat nicht gerechtfertigt werden.
Warum hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das gesagt? Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gesagt hat, wir dürfen diese Tür nicht aufmachen. Wenn wir anfangen zu foltern und sagen, wir machen das doch, um Leben zu retten oder wir machen das doch, um den Staat vor einem Angriff zu schützen. Wenn wir anfangen zu foltern, dann ist die Tür auf, dann ist der Damm gebrochen und dieser Damm wird immer kleiner und der Dammbruch wird immer größer.
Und das heißt, wir finden immer mehr Möglichkeiten, Menschen zu foltern und dann sagen wir möglicherweise irgendwann, es gibt 25 ältere Herrschaften in Deutschland, die sich der Reichsbürgerszene zugehörig fühlen, die wollen einen Putsch machen. Die würden dieses Land quasi in ein Chaos stürzen und um zu wissen, wer hinter diesen 25 Menschen noch steht, müssten wir Folter anwenden. Und dann würde man also quasi anfangen können, Geschichten zu erfinden, um damit die Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung zu rechtfertigen. Und wenn das für die Folter gilt, dann gilt es natürlich erst recht für das Töten. Das heißt, wenn der Staat schon nicht foltern darf, um Gefahr abzuwenden, dann darf er natürlich erst recht nicht unschuldige Menschen töten. Er darf hier sogar einen schuldigen Menschen nicht foltern, aber er darf natürlich unschuldige Menschen nicht töten.
Und jetzt wird es nämlich spannend, warum erzähle ich das alles?
Also das zusammengefasst, was ich bisher sagte, bedeutet: Der Staat darf keine unschuldigen Menschen töten. Er darf das nicht, – auch nicht, um Leben zu retten, – auch nicht, um viel Leben zu retten, weil jedes Leben gleich viel wert ist. Mein Leben ist so viel wert, dass der Staat mich nicht opfern darf, mich und mein Leben nicht opfern darf, um damit, und was auch immer die Wohltat sein soll, die er sich vorstellt, zu erreichen.
Und jetzt schauen wir mal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Deutschland. Das hier ist die Randnummer 224 und am 27. April 2022 nimmt das Bundesverfassungsgericht Bezug auf einen Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts. (Das Paul-Ehrlich-Institut ist zuständig für die Arzneimittelsicherheit. Wer Sucharit Bhakdi oder Beate Bahner oder andere hört, wird mit dem Namen Paul-Ehrlich-Institut was anzufangen wissen.)
Und in einem Bericht vom 26. Oktober 2021 sagt dieses Paul-Ehrlich-Institut, und darauf nimmt das Bundesverfassungsgericht Bezug, es habe insgesamt 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen Todesfall in Zusammenhang mit einer Impfung gegeben. Das heißt: 0,02 Todesfallverdachtsmeldungen pro 1.000 Impfungen – übersetzt: eine Person auf 50.000 Impfungen.
Das heißt, das Bundesverfassungsgericht war am 27. April 2022 darüber aufgeklärt, dass es Meldungen gab, dass aufgrund der Impfungen Menschen sterben. Wir reden von einer Impfung, die als Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, nämlich für diejenigen aus dem medizinischen Dienst und für Soldaten, eingeführt worden ist. Das heißt, Menschen waren verpflichtet, diese Substanz in ihren Körper zu kriegen, wonach [gemäß] Verdachtsmeldungen des Paul-Ehrlich-Instituts 2 pro 100.000 Impfungen Verdachtsmeldungen für Todesfälle auslösen.
Das heißt, im Bundesverfassungsgericht war bekannt, dass diese Impfung tödlich sein kann. Und jetzt schauen wir auf die nächste Randnummer dieser Entscheidung. Da versucht das Bundesverfassungsgericht, das Ganze noch etwas zu relativieren, sagen Sie sogar einleitend: Relativierend ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich hier nur um Verdachtsmeldungen handeln würde. Denn nur laut einem Sicherheitsbericht vom 23. Dezember 2021, das ist der nachfolgende Bericht, nur in 78 Fällen dieser Todesfallmeldungen wird ein Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich betrachtet. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass das zuständige Institut in Deutschland für Arzneimittelsicherheit selber sagt, 78 von den gemeldeten Todesfällen sind wahrscheinlich oder möglich in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung. Und das heißt, das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat gesagt, 78 Menschen in Deutschland dürfen sterben, um andere zu retten. Diese 78 Menschen sind Menschen, die unsere Eltern sein können, unsere Kinder sein können, unsere Brüder und Schwestern sein können, unsere Freunde sein können oder wir selbst. Welcher Staat hat das Recht zu sagen, 78 Menschen sind doch nicht so viele? Für 78 Menschen darf man das schon mal tun. Und es sind ja nur die, die aus den Verdachtsfällen ermittelt worden sind. Wenn da stehen würde, einer ist wahrscheinlich an der Impfung gestorben, hätte das Bundesverfassungsgericht sagen müssen, es tut uns leid. Diese Entscheidung über die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist außerhalb des Gesellschaftsvertrages, den wir mit Ihnen geschlossen haben. Wir als Gericht dürfen darüber gar nicht entscheiden, weil wir nicht über Ihren Tod entscheiden dürfen. Wir dürfen nicht ein Urteil treffen, was besagt, eine bestimmte Prozentzahl von Menschen darf durch den Staat absichtlich getötet werden. Weil wir wissen ja, spätestens hier mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sogar ganz offiziell, wir wissen, dass an der Impfung Menschen sterben. Und kein einziger Mensch darf durch staatliche Maßnahmen sterben.
Jetzt denken Sie noch mal an meine Frage zurück, die ich vorhin eingangs gestellt habe, die Sie den Menschen draußen stellen sollen. Nicht: Wem nützt es? Sondern: Wem schadet es?
Und wer hat das Recht zu entscheiden, dass auch nur ein einziger Mensch stirbt, weil ich ihm anordne, dass er eine bestimmte Maßnahme, die ich als Staat für richtig empfinde, an sich erdulden muss? Das ist außerhalb des Gesellschaftsvertrages, den wir geschlossen haben. Und das werde ich Ihnen jetzt im Übrigen beweisen, denn es gibt Konsequenzen. Es gibt Konsequenzen dafür, wenn sich die staatlichen Hoheitsträger, die Repräsentanten, die wir gewählt haben oder die mittelbar durch uns gewählt worden sind – Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden durch den Bundestag und den Bundesrat gewählt. Das heißt also, alle Repräsentanten, die wir haben, sind ja mittelbar oder unmittelbar durch einen Wahlakt von uns, als die Bürger des Staates, in ihre Position gekommen. Diese Repräsentanten der Staatsmacht dürfen sich aber nur innerhalb dieses inneren Kreises unseres Gesellschaftsvertrages bewegen. Das ist das, was der Einschätzungsspielraum ist. Jede staatliche Institution und jeder staatliche Angestellte darf sich im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages, der sich über die Grundrechte, über die Gesetze usw. realisiert, verhalten. Er darf es aber nicht außerhalb. Und wenn er das tut, und jetzt bitte ich um die nächste Folie, wenn er das tut, dann gibt es dafür auch ein Gesetz.
Und dieses Gesetz ist das Völkerstrafgesetzbuch. Und da steht in § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das kommt aus dem englischen "Crime Against Humanity". Ich übersetze es immer mit Verbrechen gegen die Menschheit. Dafür werde ich manchmal kritisiert, weil gesagt wird, es steht doch hier aber Menschlichkeit. Nein, jedes dieser Art Verbrechen ist nicht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das ist nicht etwa ein bisschen unmenschlich, sondern es ist ein Verbrechen gegen die Menschheit an sich. Und deswegen übersetze ich es auch im Sinne von Hannah Arendt mit Verbrechen gegen die Menschheit. Und hier steht jetzt, und das ist das, wenn jemand als staatliche Institution oder als staatlicher Funktionsträger im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung auch nur einen Menschen tötet, dann wird er, steht hier unten, mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Das heißt, ein ausgedehnter oder systematischer Angriff. Systematisch ist es immer dann, wenn es ein Gesetz gibt. Wenn es ein Gesetz gibt, das sagt: Wenn du im medizinischen Bereich arbeitest, musst du dich impfen lassen mit einer mRNA-Impfung, von der wir wissen, dass sie zu Todesfällen, zu Myokarditis und anderen Sachen führen kann. Wenn das der Staat macht, dann ist es systematisch. Und es ist ein systematischer Angriff gegen eine Zivilbevölkerung. Das wird immer ausgelegt, gegen die gesamte Zivilbevölkerung oder einen Teil der Zivilbevölkerung. Dass die Mitarbeiter des medizinischen Dienstes oder der medizinischen Berufe ein Teil der Zivilbevölkerung sind, darüber brauchen wir nicht zu sprechen. Übrigens, auch die Soldaten sind in Friedenszeiten als Soldaten ein Teil der Zivilbevölkerung. Und wer dann im Rahmen eines solchen ausgedehnten (ausgedehnt heißt: in einer Vielzahl von Fällen - das haben wir hier auch) oder eines systematischen Angriffs (systematisch ist ein Befehl, ein Gesetz, eine Verordnung oder ähnliches), einen Menschen tötet, wird bestraft. Wer im Rahmen dieses ausgedehnten oder systematischen Angriffs einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuchs bezeichneten Art, hier ist § 226 Strafgesetzbuch, wenn die Körperverletzung zur Folge hat, dass das Sehvermögen auf einem Augen oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen, die Fortpflanzungsfähigkeit, ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd erstellt, Myokarditis, wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, dann, das sind halt die Strafen, die hier genannt sind.
So, und das heißt, es ist eine Verpflichtung für Menschen angeordnet worden, einen Impfstoff, einen mRNA-Genstoff in den eigenen Körper hinein zu dulden. Dass der in den eigenen Körper hineingespritzt wird, in dem Wissen (auch das war ja bekannt), dass es einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden zufügen kann. Und da reden wir nicht von Verdachtsfällen von 1 zu 50.000, sondern da reden wir von Verdachtsfällen von 1 zu 5.000 und weniger. Das heißt also, es ist außerhalb des Gesellschaftsvertrages, den wir haben. Und wenn sich staatliche Organe außerhalb des Gesellschaftsvertrages bewegen, dann machen sie sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig, weil sie etwas tun, was sie nicht dürfen. Weil sie etwas tun, was wir im Rahmen unseres Vertrages, den wir mit ihnen geschlossen haben, ihnen niemals übertragen haben.
Sie üben eine Macht aus, die wir ihnen gegeben haben. Also wir verzichten quasi auf Waffen, auf Selbstverteidigung, auf Selbstjustiz usw. zugunsten des Staates, damit der Staat uns beschützt. Wenn er diese Macht, die wir ihm übertragen haben, missbraucht, und nicht nur missbraucht, sondern außerhalb der ihm übertragenen Macht handelt, dann ist das ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Deswegen gibt es diese Norm.
Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn man eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt. Auch das ist ja passiert. Diejenigen, die im medizinischen Bereich arbeiten, denen wurde ja gesagt: Ihr könnt euren Beruf nicht mehr ausüben, wenn ihr das nicht macht. Also selbst, wenn man sich jetzt hinstellt und sagt: Das war doch alles freiwillig. Das war doch gar nicht zwanghaft - was natürlich nicht stimmt. Das wird man auch nicht argumentieren können. Aber selbst wenn man das sagen würde, wäre immer noch Nr. 10 von § 7 des Völkerstrafgesetzbuches erfüllt. Ich weiß nicht, wie viele von Ihnen jetzt Querdenker sind. Es ist Menschen verboten worden zu demonstrieren, nur weil sie Querdenker waren. Auch das ist Verfolgung im Sinne der Nr. 10, die wir hier haben, weil nämlich eine Gruppe, nur weil sie kritisch war, auf einmal von gesellschaftlichen Aktivitäten ausgegrenzt war. Oder zum Beispiel diejenigen, die ungeimpft waren, die nicht mehr in ein Konzert durften. Oder diejenigen, die ungeimpft waren und nicht mehr in jedes Geschäft durften. Ich durfte zum Beispiel während einer Demonstration oder nach einer Demonstration in Frankfurt nicht zu Karstadt auf die Toilette, weil ich keinen Impfausweis hatte. Und es gab eine Verordnung in Hessen, die das so vorgeschrieben hat. Und das ist alles hier die Nr. 10.
Und das werden wir natürlich aufarbeiten müssen. Weil wenn wir das nicht aufarbeiten, dann erlauben wir quasi den Machthabern in jedem dieser Staaten (das gilt für die Schweiz, für Österreich, für Italien, für Frankreich, für alle Staaten), sich außerhalb der Regeln, die wir uns gemeinsam gesetzt haben, zu bewegen, ohne dass sie irgendwelche Konsequenzen hätten. Und das können wir nicht dulden. Und das dürfen wir nicht dulden, weil dann verhalten wir uns übrigens auch gesetzeswidrig.
Und jetzt denken vielleicht einige von Ihnen: Ja, aber das sind doch Politiker. Und das sind doch Regierungsmitarbeiter. Und das sind doch Richter. Die sind doch alle gesetzlich geschützt. Die haben doch Immunität. Die Richter haben das Richtergesetz. Das heißt, ein Richter darf wegen seines Urteils nicht verurteilt werden und so weiter und so fort, außer es ist eine Rechtsbeugung etc. Nein, das stimmt nicht. Das hier ist das internationale römische Statut. Das ist das Statut, was angewandt wird, wenn man nach Den Haag geht, zum internationalen Strafgerichtshof. Wir müssen zunächst einmal in Deutschland Strafanzeige stellen bei der Generalbundesanwaltschaft. Und wenn diese Strafanzeige entweder nicht angenommen wird oder nicht bearbeitet wird, dann ist der Weg nach Den Haag frei.
Aber die gleichen Regeln, wie beim Internationalen Römischen Statut, gelten auch beim Völkerstrafgesetz und jetzt hören Sie sich das an:
[Artikel 27, Unerheblichkeit der amtlichen Eigenschaft] “Dieses Statut gilt gleichermaßen für alle Personen ohne jeden Unterschied nach amtlicher Eigenschaft. Insbesondere enthebt die amtliche Eigenschaft als Staats- oder Regierungschef, als Mitglied einer Regierung oder eines Parlaments, als gewählter Vertreter oder als Amtsträger einer Regierung eine Person nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach diesem Statut und stellt für sich genommen keinen Strafmilderungsgrund dar.
Immunitäten oder besondere Verfahrensregelungen, die nach innerstaatlichem Recht oder nach dem Völkerrecht mit der amtlichen Eigenschaft einer Person verbunden sind, hindern den Gerichtshof nicht an der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit. Es gibt keine Immunität.”
Warum gibt es keine Immunität? Wer sich außerhalb des Rahmens des Gesellschaftsvertrags bewegt, der kann sich natürlich auch nicht auf die Immunität berufen, die nur Teil dieses Gesellschaftsvertrages ist. Ein Politiker, der sich innerhalb der Regeln bewegt, der kann natürlich immer sagen: Damit ich als Politiker nicht angegriffen werde [ausser er ist in der AfD], dann kann ich mich auf die Immunität berufen und kann wegen meines politischen Handelns nicht verurteilt werden.
Aber hier geht es ja darum, dass die Politiker, die gehandelt haben, dass die Richter, die gehandelt haben, dass diejenigen Parlamentarier, die gehandelt haben, nicht innerhalb der Regelungen unseres Vertrages waren, sondern außerhalb der Regelungen unseres Vertrages und deswegen gilt für sie keine Immunität.
Deswegen ist die Strafbarkeit für sie auch dann gegeben, selbst wenn sie das in irgendeiner Funktion innerhalb eines Staates gemacht haben. Und das ist ganz wichtig und das ist genau der Weg, den wir gemeinsam gehen müssen.
Und was ist das Besondere am Internationalen Römischen Statut?
Das Besondere daran ist, wir werden nicht unseren Staat belasten. Wir werden weder die Schweiz belasten, noch Österreich, noch Italien, noch Deutschland mit den Folgen, denn vor Gericht gestellt werden nicht Staaten, vor Gericht gestellt werden nicht Regierungen, vor Gericht gestellt werden nicht Parlamente, vor Gericht gestellt werden auch nicht Gerichte, sondern es werden einzelne Menschen vor Gericht gestellt. Weil die jenigen, die gehandelt haben, sind einzelne Menschen. Es sind einzelne Menschen, die die Gesetze gemacht haben. Es sind einzelne Menschen, die die Verordnungen gemacht haben. Es sind einzelne Menschen, die die Urteile gesprochen haben. Alle die werden vor Gericht stehen oder aktuell muss man natürlich sagen, vor Gericht stehen müssen. All diejenigen werden vor Gericht stehen. Und die Möglichkeit, die wir haben, – und auf diese Regeln sollten wir halt eben auch drängen – ist, dass Geldstrafen neben Freiheitsstrafen, Geldstrafen verhängt werden können.
Und dass vor allen Dingen von denjenigen, die Täter geworden sind, die Erlöse, das Eigentum und die Vermögensgegenstände, die sie aus diesen Taten erlangt haben, eingezogen werden können und in einen Treuhandfonds gepackt werden können, der zugunsten der Opfer der Verbrechen und zugunsten der Angehörigen der Opfer der Verbrechen ausgezahlt werden.
Das heißt, nicht über unsere Steuern werden die Opfer entschädigt, sondern über die Gewinne, die die Täter gemacht haben, die wir ihnen und ihren Angehörigen wieder wegnehmen können. Das ist das Wesentliche. Die Täter müssen das, was sie erlangt haben, – alles – und darüber hinaus noch Geldstrafen wieder zurückzahlen, um die Opfer zu entschädigen.
Und das ist übrigens das, wo wir darauf achten müssen, wenn wir nämlich gegen, (wie wir das jetzt machen, was auch einige Kollegen machen, was natürlich völlig in Ordnung ist), aber wenn wir natürlich gegen die Impfstoffhersteller vorgehen, dann landen wir am Ende in einer Staatshaftung.
Und das heißt, am Ende bezahlen wir alle auch noch die Schäden, die andere Menschen angerichtet haben. Und deswegen ist das hier so wichtig, deswegen ist es auch so wichtig, dass wir nicht aufgeben werden!
Verbrechen gegen die Menschheit verjähren nie. Es ist also völlig egal, ob jetzt, in zwei Jahren, in fünf Jahren oder in zehn Jahren diese Verbrechen tatsächlich zur Anklage gebracht werden. Aber sie werden zur Anklage gebracht, weil der Wind dreht sich, die politischen Verhältnisse ändern sich und wir werden irgendwann auf diese Pandemiezeit zurückblicken und werden dann, weil sich die Menschheit weiterentwickelt, weil sich die Gesellschaft weiterentwickelt, werden wir sagen: Das, was damals passiert ist, darf sich nie wiederholen, niemals wieder! Und dieses “Niemals wieder!” wird irgendwann münden – und ich denke, es wird eher früher als später sein – in einer Anklage gegen die Täter.
Wir müssen aber dennoch jetzt schon die Anzeigen machen. Wir müssen jetzt die Täter schon vor Gericht bringen. Und das werden wir tun, weil es auch um die öffentliche Aufarbeitung geht. Es geht genau darum, dass Sie, die jetzt hier zugehört haben, den Menschen draußen erzählen. Es geht nicht um die Frage, ob das, was das Robert-Koch-Institut, was das PEI [Paul-Ehrlich-Institut], was uns Herr Drosten, was uns Herr Wieler und alle erzählt haben, ob das stimmt oder nicht stimmt. Die Frage ist relativ irrelevant. Sie ist nicht völlig irrelevant, aber sie ist relativ irrelevant.
Die Frage ist oder die Frage, die wir uns immer stellen müssen, selbst wenn es stimmt oder (in der Schweiz ist es ja das BAG [Bundesamt für Gesundheit], in Österreich war es auch das Gesundheitsministerium), selbst wenn das stimmt, was sie uns erzählt haben: Hätten sie die Maßnahmen treffen dürfen? Und das ist Ziel meines Referates. Niemals, nein, never ever! Niemals durften diese Maßnahmen getroffen werden! Niemals durfte ein Mensch gezwungen werden, verpflichtet werden, sich zu impfen mit einem Stoff, wo man sicher weiß, dass am Ende Menschen sterben werden. Niemals darf das ein Staat tun!
Und da kommen wir jetzt wieder zurück zu der Krise am Anfang, was ich gesagt habe. Das gilt übrigens überall. Wenn jeder staatliche Akteur weiß, die Macht, die mir verliehen wurde, erlaubt mir nicht, unschuldige Menschen zu töten, dann hätten wir keine Krisen auf dieser Welt.
Und diese Regelungen gibt es, nur es werden diese Regeln ständig überschritten. Es gibt dann halt immer wieder irgendwelche Leute, die dann sagen: Das darf man nicht. Und mittlerweile werden die ja sogar dann gecancelt oder aus den sozialen Medien ausgeschlossen und so weiter.
Aber wir haben eigentlich die Regeln, die ganz klipp und klar sagen: Wir dürfen das nicht, wir dürfen nicht! Und das ist die Botschaft an sämtliche Hamas-Führer, an die Hisbollah, an den Iran, an Israel, an die Ukraine, an Russland und so weiter.
Wenn sich die Regierungen, die Machthaber an die Regeln, die wir haben, halten würden, die ganz klar besagt, kein unschuldiger Mensch darf absichtlich getötet werden, dann gäbe es diese Krisen nicht.
Und deswegen ist es so wichtig, dass wir dieses Zentrum für Aufarbeitung, Aufklärung, juristische Verfolgung und Verhinderung (ich weiß, dass sich das ein bisschen sperrig anhört), dieses ZAAVV, (was man auch auf meinem T-Shirt sieht), haben wir gegründet, um genau diese Botschaft nach außen zu bringen.
Und wir werden [das tun] am 10. Dezember 2023, das ist der zweite Jahrestag des Beschlusses über die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Im Übrigen ist der 10. Dezember der Tag der Menschenrechte.
• An diesem Tag werden wir in Karlsruhe bei der Bundesgeneralanwaltschaft die Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen die mutmaßlichen 584 Haupttäter in Deutschland einreichen (https://www.zaavv.com/de-de/news/81-medienmitteilung-strafanzeige-gegen-unterstuetzer-der-corona-impfpflicht).
• Es wird eine große Demonstration geben, ich würde mich freuen, wenn viele von Ihnen daran teilnehmen, weil wir es deutlich machen wollen (weitere Infos unter: https://www.zaavv.com/de-de/ka1012).
Wir wollen es deutlich nach außen tragen, dass sich niemand außerhalb dieses Rechtskreises bewegen darf. Innerhalb dieses Rechtskreises können wir über alles diskutieren, aber außerhalb dieses Rechtskreises darf sich niemand aufhalten und darf niemand Maßnahmen machen. Und genau das ist das, was wir erlebt haben. Und das darf es nie wieder geben und deswegen wird es diese Strafanzeige geben, auch alleine, um noch weitere Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Und diese Strafanzeige ist erforderlich. Wir müssen sie in Deutschland einreichen, damit wir als nächstes den Schritt nach Den Haag gehen können. Es werden uns voraussichtlich dann, wenn wir nach Den Haag gehen, sogar ausländische Staaten dabei unterstützen.
Denn wenn man mal auf die Seiten des internationalen Strafgerichtshofs schaut, dann stellt man fest, dass bisher nur Menschen mit dunkler Hautfarbe vom afrikanischen Kontinent verurteilt worden sind. Viele sagen jetzt: Nein, nein, aber es gab doch das Jugoslawientribunal.
Genau, das Jugoslawientribunal ist ausgegliedert worden. Das war ein eigenes Tribunal, das war nicht Teil des Internationalen Strafgerichtshofs, sondern das war das Jugoslawientribunal. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof werden ausschließlich bisher afrikanische Menschen aus afrikanischen Staaten verurteilt. Das heißt, dieser Internationale Strafgerichtshof ist ein politisches Instrument der Herrschaft. Amerika ist nicht Teil davon, aber Amerika ist natürlich trotzdem mit eingebunden, aber im Wesentlichen der Herrschaft der westlichen Staaten, Amerika und der europäischen Staaten, um über die afrikanischen Staaten Herrschaft auszuüben. Und die afrikanischen Staaten sollten ein großes Interesse daran haben, dass jetzt erstmalig auch europäische Politiker vor Gericht gestellt werden.
Das heißt, wenn die afrikanischen Staaten diese Klage unterstützen oder diese Strafanzeige unterstützen, die wir machen, dann muss sie zwingend verfolgt werden.
Und es ist aus meiner Sicht wichtig, dass wir deutlich machen: internationales Recht, auf das wir uns geeinigt haben, muss überall gelten und es muss gleichwertig gelten.
Es kann nicht sein, dass wir in Europa immer schöne Sonntagsreden halten und insbesondere immer mit den Fingern auf die anderen zeigen und sagen, was die alles falsch machen. Und wir selber können mit unserer Bevölkerung machen, was wir wollen. Es ist unsere Aufgabe, das nach außen zu tragen, das deutlich zu machen. Und es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen – und zwar ein Leben lang dafür zu sorgen, dass diejenigen, die das getan haben, was uns die letzten drei Jahre passiert ist, nämlich diese Maßnahmen, diese Corona-Maßnahmen, Impfpflicht und so weiter, dass diejenigen wissen: Bis ans Ende ihres Lebens droht die juristische Verfolgung und bis ans Ende ihres Lebens werden wir nicht damit aufhören, Strafanzeigen zu stellen und dafür zu sorgen, dass diese Sache aufgearbeitet wird.
Denn das ist das Thema meines Vortrags. Eine gesellschaftliche Versöhnung kann es doch nur dann geben, wenn diejenigen, die meinen, sich außerhalb der gesellschaftlichen Regelungen bewegen zu dürfen, wenn diejenigen dafür zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Fall eben strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die Schäden, die sie angerichtet haben, so weit sie können, wieder gut machen und wir damit deutlich machen: Alles, was in unserer Gesellschaft erlaubt ist, muss sich innerhalb des Rahmens bewegen, den wir gemeinsam abgesteckt haben und nicht außerhalb dieses Rahmens.
Wer außerhalb dieses Rahmens ist, der ist im Sinne des Völkerstrafrechts ein Verbrecher und gehört vor Gericht gestellt!
Vielen lieben Dank, dass Sie mir zugehört haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute und ich hoffe, dass Sie ein paar Anregungen mitgenommen haben, auch nach außen zu gehen, nach außen zu diskutieren und klar zu machen, warum wir damals alle in der Form gegen diese Corona-Maßnahmen auf die Straße gegangen sind, warum wir immer noch dagegen demonstrieren und dass die Kritik an den Maßnahmen weit über das hinausgeht, was die Corona-Maßnahmen waren. Es geht nämlich insgesamt um unser Zusammenleben in dieser Gesellschaft und um den Frieden in dieser Gesellschaft. Vielen Dank!
Ivo Sasek: Wunderbar. Vielen, vielen Dank, Ralf Ludwig. Vielen, vielen Dank. Das war sehr, sehr beeindruckend, sehr zielrichtend. Ich finde das so wichtig.
Schon der Anfang war so krass. Dieses Wegziehen auf einen Nebenschauplatz, diese Ablenkungsmanöver, dass man sich um falsche Dinge einsetzt. Das waren so geballt wichtige Informationen. Also wir suchen jetzt den Weg, wie wir hier auch unser Gewicht mit reinlegen können in die Waagschale. Wir wären sehr dankbar, wenn wir miteinander in Verbindung bleiben können, dass wir auf dem Laufenden sind, wie wir uns da mit einklinken können, ob das in Unterschriften sei oder in Demonstrationen, keine Ahnung.
Bitte bleibt weiterhin auch mit uns am Ball, dass wir richtig das begleiten können, ja, die ganzen Gewichte, die Waagschalen rein, ja. Das war sehr, sehr wertvoll jetzt. Vielen Dank für die Wegweisung.
Ralf Ludwig: Vielen, vielen lieben Dank. Dankeschön. Schön.
Ivo Sasek: Ich wünsche viel Sonnenschein im persönlichen Leben, auch in Mallorca. Geist, Sinn und Leib seid bewahrt. Macht weiter so. Wir sind stolz auf euch. Danke für alles, für das Beisein [Dabeisein]. Danke.
Ralf Ludwig: Danke schön.
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25.11.2023 | www.kla.tv/27478
Ivo Sasek: Wir kommen jetzt zu einem vierten Beitrag. Jetzt steigt also dieser zweite Rechtsanwalt in den Ring, der uns schon mit seiner Überschrift verraten hat, dass er vor keinem Goliath zurückschrecken wird. Ich liebe diesen Titel. Wisst ihr, wie er heißt? „Keine Versöhnung ohne Aufarbeitung“ Ist das Musik in unseren Ohren? Keine Versöhnung ohne Aufarbeitung. Ja. Dieser Rechtsanwalt kommt zwar aus Deutschland, wird uns heute aber über unser mobiles Studio aus Mallorca zugeschaltet. Sein Schwerpunkt wird natürlich nicht Schweizer Recht sein, das haben wir jetzt gehabt. Er wird natürlich deutsches und – ich nehme an – europäisches Recht behandeln. Und wir sind gespannt, ob wir auf andere Lösungen kommen. Okay, dann sage ich: Herzlichen Dank, Rechtsanwalt Ralf Ludwig, dass Sie uns Laien nicht im Stich lassen und uns erklären, welchen legalen Weg und welche legalen Mittel vorgesehen sind, wenn ein ganzes Volk von seinen Schutzbeauftragten im Stich gelassen wird. Aber bevor Sie mit Ihren fachkompetenten Ausführungen loslegen, werfen wir doch noch einen Blick auf Ihre interessante Kurzbiografie. Viel Erfolg! Ralf Ludwig wurde 1972 in Osterode am Harz in Niedersachsen geboren und ist Rechtsanwalt. Er ist spezialisiert auf Sozial-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Seit der Corona-Krise ist er auch im Bereich Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. Den Grundsatz für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt findet man auf der Webseite seiner Kanzlei. „Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt, arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen.“ [Martin Luther King] Ralf Ludwig hat zu Beginn der Corona-Pandemie über das Bundesverfassungsgericht erwirkt, dass Demonstrationen auch in Krisenzeiten nicht pauschal verboten sein dürfen. Er hat die große Querdenker-Demonstration am 29. August 2020 an der Siegessäule in Berlin vor den Verwaltungsgerichten durchgesetzt. Er gehörte zum Verteidigerteam von Michael Ballweg in dessen Haftzeit. Im Juni 2021 hat er das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) gegründet. Ralf Ludwig spricht heute zum Thema: Corona – keine Versöhnung ohne Aufarbeitung. Ralf Ludwig: Ja, hallo. Ich danke erst einmal für die Einladung. Ich freue mich, dass so viele Menschen hier sind und so viele Menschen zuschauen. Und dass noch immer so viele Menschen sich für die Fragen der Corona-Pandemie interessieren. Ganz viele Menschen, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit, glauben, das Phänomen sei vorbei. Aber ich denke, wer heute diese Konferenz verfolgt hat und wer im realen Leben hinschaut, stellt fest, das Phänomen ist noch nicht vorbei. Gerade gestern habe ich einen Artikel in einer Zeitung gelesen – in der Badischen Zeitung in Deutschland – dass ein Richter wieder seine Macht ausgeübt hat, dadurch, dass er Zuschauer dazu gezwungen hat, FFP2-Masken zu tragen. FFP2-Masken, die er dann sogar selbst gestellt hat, wo das Ablaufdatum schon überschritten war, aber er darauf bestanden hat, dass das passiert. Das heißt also: Das, was wir in den letzten drei Jahren erlebt haben, ist nicht vorbei. Und das sagt auch der Titel dieses Referats. Vorbei ist es dann, wenn wir diese ganze Zeit aufarbeiten. Und die Aufarbeitung betrifft mehr als eigentlich nur Corona. Wir haben viele Krisen in der Welt. Wir sehen das gerade. Wir werden von sehr vielen Krisen erschüttert. Und diese Konflikte, diese weltweiten Konflikte, die wir erleben, die spüren wir natürlich auch. Wir spüren sie dadurch, dass wir selber unter den Folgen von Sanktionen leiden, selbst unter den Sanktionen, die wir selbst verteilen. Wir spüren das, dass Menschen oder Staatschefs anderer Länder von uns Geld und Waffen fordern. Wir merken, dass es einen offensichtlich unendlichen Migranten-Strom nach Europa und auch nach Deutschland gibt. Und im Rahmen dieser Konflikte werden auf einmal die Gesetze in unserem Land verändert. Das heißt, wir in Deutschland dürfen zum Beispiel nicht mehr frei reden. Wir dürfen über den Ukraine-Konflikt nicht mehr reden, wie wir das möglicherweise wollen, weil wir uns dann schon der Volksverhetzung strafbar machen. Wir dürfen nicht über den Nahost-Konflikt so reden, wie wir das möglicherweise wollen, weil wir uns dann auch der Volksverhetzung strafbar machen. Das heißt, Meinung wird kriminalisiert. Und das ist auch eine Erkenntnis, die wir aus der Corona-Zeit haben. Das ist vielleicht auch die wichtigste Erkenntnis, dass der Staat angefangen hat, Meinung zu kriminalisieren, andere Auffassungen zu kriminalisieren. Ärzte, die einen Berufseid geschworen haben und eine andere Auffassung haben, werden plötzlich kriminalisiert. Das heißt, ein Arzt, der anders behandelt, als der Staat das vorgibt, ist auf einmal ein Krimineller. Ein Arzt darf nicht mehr entscheiden, ob er einen Masken-Attest erteilt oder nicht. Ein Arzt darf nicht mehr wirklich entscheiden, ob er jemanden noch impfen möchte oder nicht. Alles dies wird auf einmal kriminalisiert. Und das sind die direkten Auswirkungen, die wir haben. Und wir brauchen nicht glauben, dass das nur in Bezug auf Gesundheitsschutz der Fall ist, sondern alle weiteren Krisen, die uns bevorstehen oder die uns angekündigt werden, werden genau diese Mittel verwenden, um uns in unseren Rechten einzuschränken. Ich kann jetzt für die einzelnen Probleme keine konkrete Lösung bieten, das will ich auch nicht. Aber ich kann eine Idee anbieten, und zwar die Idee, dass wir einfach beginnen, uns an das Recht, was wir haben, zu halten. Da fragt sich jetzt mancher, was erzählt der da? Der ist Anwalt, der hat doch miterlebt, was in den letzten Jahren passiert ist. Aber es geht genau darum. Und es wurde ja angekündigt, ich werde im Wesentlichen über deutsches Recht sprechen. Ich werde das deutsche Recht auch streifen, aber ich werde schon eher das internationale Recht (behandeln). Weil das internationale Recht, was wir haben, ist gut. Und wenn wir es anwenden würden, dann würde so etwas wie die Corona-Krise, dann würde so etwas wie der Nahostkonflikt, dann würde so etwas wie der Ukraine-Krieg gar nicht möglich sein. Wir müssten einfach nur das Recht, was wir haben, worauf wir uns als Gesellschaft mal geeinigt haben, anwenden. Und darüber wird mein heutiger Vortrag gehen. Es gibt diese Regeln und diese Regeln kommen eben nicht von mir, sondern diese Regeln basieren auf der Aufklärung und sie kommen aus historischen Erfahrungen. Die Aufklärung richtete sich einstmals gegen Vorurteile, gegen Aberglaube und gegen Willkürherrschaft. Und man muss vielleicht hinzufügen, sie richtet sich nicht nur gegen Aberglaube, sondern sie richtet sich auch gegen Glaube – gegen Glauben an eine Wissenschaft und nicht gegen eine Wissenschaft als Wissenschaft. Das müssten wir heute mal sagen. Also wir haben heute auch viele Glaubenssätze. Jeder Mensch darf natürlich glauben und jeder Mensch kann glauben, woran er will. Aber wenn er Herrschaft ausübt über einen anderen, dann darf der Glaube diese Herrschaft nicht bestimmen. Und das Ziel der Aufklärung war immer eine Selbstbestimmung des Individuums als mündiger Bürger. Ich finde, dieser Satz, den habe ich heute noch mal herausgesucht, ist eigentlich wunderbar, weil das fasst eigentlich die Corona-Pandemie oder die Corona-Krise, die wir erlebt haben, sehr gut zusammen. Es geht um die Selbstbestimmung des Individuums als mündiger Bürger. All das haben wir in den letzten drei Jahren nicht erlebt. Weder wurde uns Selbstbestimmung zugestanden, es wurde uns gesagt, wie wir uns zu verhalten haben. Es wurde sogar gesagt, mit wem wir wann wo Weihnachten feiern dürfen, mit wem wir zu einer Beerdigung gehen dürfen, in welcher Aufmachung wir bei einer Geburt dabei sein dürfen und so weiter. Das heißt, die Selbstbestimmung ist komplett eingeschränkt worden. Wir waren kein Individuum. Wir sind nämlich als Individuum nicht wahrgenommen worden, sondern wir waren das Gefäß der Gefahr. Uns wurde gesagt, wir seien gefährlich, asymptomatisch gefährlich und weil wir asymptomatisch so gefährlich sind, sind wir kein Individuum mehr und haben uns an die Regeln zu halten. In Deutschland hieß es – (das) hat damals der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, gesagt – diese Regeln dürfen niemals hinterfragt werden. Das heißt, die Individualität wurde uns abgesprochen und über die Mündigkeit als Bürger brauchen wir nicht reden. Wir hatten als Bürger kein Mitbestimmungsrecht und das war nicht nur in Deutschland so, das war auch in Österreich nicht so. In der Schweiz gab es die Abstimmung über die Corona-Regeln, die dann mit Ja (angenommen wurden), es wurde für die Corona-Regeln gestimmt, aber die Mündigkeit des Bürgers, jedenfalls in Deutschland (und) in Österreich hat niemals stattgefunden. Und wir haben aus historischer Erfahrung gelernt, wir haben nämlich die historische Erfahrung insbesondere im 20. Jahrhundert, also im letzten Jahrhundert, gehabt, dass der Staat nicht nur für seine Bürger da ist, sondern dass der Staat sich auch gegen Teile seiner Bevölkerung oder sogar gegen die Bevölkerung insgesamt richtet. Diese historische Erfahrung haben wir und aus dieser historischen Erfahrung heraus haben wir dem Grunde nach diese Regelungen geschaffen, die ich Ihnen heute vorstellen möchte. Und wenn wir uns diese Regelungen, die wir im Gepäck haben, die wir in unserem Rucksack haben, jetzt einfach mal anschauen – die Aufklärung, die historische Erfahrung – dann kommt nun plötzlich im Jahr 2020 diese Corona-Krise auf uns zu. Es kommt etwas auf uns zu, was wir – ich bin Jahrgang 72, das wurde vorhin gesagt –, was wir in unserer Lebenszeit niemals erlebt haben. Der Staat greift auf einmal in unser Privatleben ein, in einer Form, wie wir es bisher nicht kannten. Es gab Lockdowns. Es gab massive Grundrechtsbeschränkungen, eben zum Beispiel, dass man nicht demonstrieren darf, dass auf einmal geregelt wurde, wie viele Menschen dürfen zu einer Geburtstagsfeier, wie viele Menschen dürfen jemanden im Krankenhaus besuchen, im Altenheim besuchen, wie viele Menschen dürfen auf eine Beerdigung. Ich habe so viel Leid erlebt. Es wurden Spielplätze abgesperrt. Es wurde Maskenpflicht verordnet, erst die sogenannten Community-Masken, dann auf einmal die medizinischen Masken, irgendwann die FFP2-Masken. Hätte jemand Geld damit verdienen können, dass wir Gasmasken tragen, dann hätten wir möglicherweise irgendwann auch noch Gasmasken tragen müssen. Aber alle diese Maßnahmen waren für mich als jemand, der 1972 geboren ist, in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsen ist, die Wiedervereinigung der ehemaligen DDR mit der Bundesrepublik mitgemacht hat, völlig unvorstellbar. Es war für mich persönlich unvorstellbar, dass die Herrschenden in einem Staat anfangen würden, die Macht in dieser Form über uns auszuüben. Was ich heute nicht mit Ihnen besprechen möchte oder was ich heute nicht im Thema meines Referats habe, ist die Frage, ob die medizinischen Maßnahmen richtig waren oder nicht. Ob das, was der Staat als Maßnahmen angeordnet hat, aus medizinischer Sicht, aus wissenschaftlicher Sicht richtig war oder nicht. Ich denke, die meisten von Ihnen haben dazu eine Meinung. Aber um diese Frage geht es gar nicht. Wir müssen uns, ganz anders, eine hypothetische Frage stellen. Das ist möglicherweise auch der Fehler, den wir Juristen in den letzten drei Jahren gemacht haben, dass wir uns im Prinzip haben reinziehen lassen in ein Argumentationsmuster, um das es hier gar nicht geht. Wir haben uns reinziehen lassen in das Argumentationsmuster, ob denn Masken helfen, ob Abstände helfen, ob Lockdowns helfen, ob eine mRNA-Gentherapie die Übertragung eines Virus positiv beeinflussen kann, ob sie den Ausbruch einer Krankheit verhindern kann oder wenigstens abmildern kann. In all diese Diskussionen haben wir uns eingelassen. Wir haben uns auf die Diskussion eingelassen, ob unser Gesundheitssystem tatsächlich überlastet war oder nicht oder ob eine Überlastung droht. Und ob wir dann, wenn eine Überlastung droht, über Triage diskutieren müssen oder nicht. Das heißt, wir haben uns auf eine Diskussion eingelassen, die immer danach fragte: Nützen diese Maßnahmen oder nützen sie nicht? Und meine These heute und meine These insgesamt ist, auf diese Frage kommt es nicht an. Auf diese Frage kommt es nicht an in einer aufgeklärten Gesellschaft, in einer westlichen Zivilisation, die die Werte der Aufklärung vor sich herträgt und sagt: Wir sind eine humanistische Gesellschaft. Denn in unserer Gesellschaft kommt es auf die Frage an: Schadet das, was der Staat an Maßnahmen macht? Das ist die einzige Frage, die uns interessiert. Die Frage, die uns interessiert ist: Schadet das, was diejenigen, die Herrschaft in diesem Land oder in unseren Ländern ausüben, mit uns machen, schadet das uns oder schadet es nicht? Diese Frage müssen wir uns stellen. Und da würde ich Sie alle, die Sie jetzt hier zuschauen, darum bitten, dass Sie sich in künftigen Diskussionen nicht auf die Frage einlassen: Nützt es was, was gemacht wird? Sondern stellen Sie immer die Frage: Schadet es? Also ich mache jetzt einen ganz kurzen Exkurs nach Israel. Weil dort haben wir die Situation, dass dort tatsächlich gerade ein Krieg (herrscht). Der Krieg dort herrscht schon länger, aber dass jetzt gerade wieder eine akute Phase des Krieges ist. Und jeder israelische Politiker muss sich die Frage stellen, und das ist ja auch die Frage, die diskutiert wird. Nicht: Nützt das, was wir jetzt an kriegerischen Maßnahmen machen, unseren Zielen, nützt das möglicherweise dem Frieden? Sondern: Jede einzelne Maßnahme, die wir machen, schadet das Menschen, schadet das unbeteiligten Menschen und kommen unbeteiligte Menschen zu Tode oder werden sie massiv an ihrer Gesundheit geschädigt, wenn wir die Dinge tun, die wir tun? Das ist die Frage, die man sich in einer westlichen Gesellschaft stellt. Das ist die Frage, die man sich in einer westlichen Gesellschaft stellt. Es ist eine harte Frage in Anbetracht der Erkenntnisse, die wir häufig haben. Ich meine, wenn wir sehen, was teilweise passiert, ist es eine harte Frage, aber ein Staat hat keine Emotionen, ein Staat hat Regeln. Emotionen haben wir Menschen. Wir Menschen sind manchmal in einem Dilemma, aber ein Staat kommt nicht in ein Dilemma. Ein Staat und Staatsinstitutionen haben Regeln, und diese Regeln sind nüchtern. Diese Regeln sind aus der Vernunft geboren, und diese Vernunft muss immer angewendet werden. Und darum geht es. Es geht um die Regeln unseres Zusammenlebens. Und wenn man sich das mal rechtstheoretisch oder staatstheoretisch anschaut, haben wir alle miteinander einen Gesellschaftsvertrag geschlossen. Da kann man jetzt sagen, – viele sagen auch in meinen Kanälen: Ich habe nie was unterschrieben, ich habe nie einen Gesellschaftsvertrag geschlossen! – Aber das stimmt nicht! Wenn Sie in den Supermarkt gehen und sich in dem Supermarkt irgendwelches Essen nehmen und an die Kasse gehen und dieses Essen – oder die Flasche Wein oder was auch immer Sie gekauft haben, auf die Theke legen, dann kommt ein Vertrag zustande. Da machen Sie auch keinen schriftlichen Vertrag, unterschreiben was, sondern Sie machen einen Vertrag. Und staatstheoretisch ist es so: Wir leben in einer Gesellschaft zusammen und wir akzeptieren die Regeln dieser Gesellschaft. Das heisst also, zunächst einmal sind wir alle in einer Gemeinschaft und wir haben gemeinsam Regeln. Das sehen Sie schon daran, auf welcher Strassenseite Sie fahren. Das heisst, in England sind andere Regeln als in Deutschland, aber Sie halten sich an diese Regeln. Sie machen das jeden Tag, halten Sie sich an Regeln. Sie gehen zu ihrem Arbeitgeber und erwarten, dass Sie am Ende des Monats, Geld überwiesen kriegen. Sie erwarten, dass der Arbeitgeber an die Sozialversicherung die Sozialbeiträge bezahlt usw. Das heisst, wir haben ganz, ganz viele Regeln in unserer Gesellschaft. Und das nennt man gemeinhin einen Gesellschaftsvertrag. Diesen Gesellschaftsvertrag haben wir konkludent [Begriffsklärung: folgerichtig] geschlossen und in diesem Gesellschaftsvertrag bewegen wir uns. Und dieser Gesellschaftsvertrag, den wir haben, bedeutet: Wir als Menschen, als Individuen – wie wir das aus der Aufklärung kennen – wir verzichten auf bestimmte persönliche Freiheiten, wir verzichten auf bestimmte individuelle Rechte, weil wir selber sagen: Durch diesen Verzicht, durch das Übertragen auch von Macht, insbesondere das Gewaltmonopol auf den Staat, können wir uns individuell besser entfalten, als wenn wir alle quasi wild unsere eigenen Regeln hätten, nach unseren eigenen Regeln leben würden und eben nicht uns eingefriedet hätten in bestimmte Regeln, die wir als Gemeinschaft, Gesellschaft, Staat – wie auch immer wir es bezeichnen wollen – uns geben. Und dieser Gesellschaftsvertrag, ich bezeichne das jetzt mal als inneren Kreis. Das ist der innere Kreis, in dem wir uns bewegen. Und das ist der innere Kreis, in dem auch diejenigen, die staatliche Macht haben, die repräsentative Macht haben, in dem diese Menschen, die einen Einschätzungsspielraum [Begriffsklärung: ist der dem Gesetzgeber eingeräumte Rahmen, in dem er geeignete Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls ergreifen kann um ein legitimes Ziel zu erreichen] haben, wie es uns das Bundesverfassungsgericht in Deutschland gesagt hat. Das heisst also, ein Einschätzungsspielraum besteht aber nur innerhalb der Regeln, die wir uns gemeinsam gesetzt haben. Und jetzt kommt der wesentliche Punkt. Es gibt aber Regeln, die wir nicht übertragen haben oder es gibt Rechte, die wir nicht übertragen haben. Und das ist das Recht auf Leben. Mein Recht auf Leben habe ich nicht auf eine staatliche Gemeinschaft, auf eine staatliche Gesellschaft oder auf den Staat in irgendeiner Form übertragen. Mein Recht auf Leben gehört mir und der Staat hat nicht einen Einschätzungsspielraum, darüber zu entscheiden, ob er mich umbringt oder nicht. Das ist nicht Teil der Vereinbarung, die wir miteinander getroffen haben. Und der Staat hat auch nicht das Recht zu entscheiden, ob er mir einen schweren körperlichen Schaden zufügt. Auch das ist ausserhalb dieses Gesellschaftsvertrages, den wir miteinander geschlossen haben. Der Staat muss mich schützen. Der Staat ist verpflichtet dazu, Krankenhäuser, Ärzte, Krankenpfleger, Krankenschwestern, Medizin usw. zur Verfügung zu stellen. All das, wenn wir jetzt hier eben auf die Corona-Pandemie blicken, ist die Aufgabe des Staates. Der Staat hat die Pflicht, die Menschen bestmöglich vor Krankheit und auch vor Übertragung von Krankheiten zu schützen. Das heißt, wenn der Staat weiß, dass jemand der Überträger einer schweren Krankheit ist, dann darf der Staat dieser Person natürlich auch eine Quarantäne verordnen und kann sagen: Hey, wir müssen dich und die Gesellschaft schützen, weil wir wissen, dass du eine Gefahr bist. Aber der Staat darf diesen Menschen natürlich nicht töten. Das muss man sich mal vorstellen. Stellen Sie sich mal vor, der Staat, der deutsche Staat, die deutsche Politik wäre auf die Idee gekommen und hätte am 10.12.2021 nicht die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, sondern der Deutsche Bundestag hätte gesagt: Okay, alle, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, werden erschossen. Weil, wenn sie getötet sind, geht von ihnen keine Gefahr mehr aus. Was wäre es für ein Aufschrei gewesen in unserem Land? Warum wäre der Aufschrei da gewesen? Weil wir dieses Recht nicht auf die staatliche Herrschaft übertragen haben. Der Staat darf nicht unschuldige Menschen töten. Der Staat darf nicht Menschen zum Opfer machen für seine Politik. Das ist eine wesentliche Regelung, die wir haben. Und es gibt keine Unterteilung in wertes und unwertes Leben. Es gibt keine quantitative, also zahlenmäßige Unterteilung. Wir können nicht sagen, wir bringen fünf um, damit 500 überleben. Wir dürfen nicht einen Einzigen umbringen, damit 500 überleben. Das ist eine wesentliche Regel unserer Rechtsstaatlichkeit. Und diese Regel ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern überschritten worden. Und das ist der Grund, warum wir, da werde ich später zu kommen, in eine Strafanzeige gehen. Ich will im Prinzip mal zeigen, dass wir das dem Grunde nach alles schon geregelt haben. Wir fangen an mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1, Absatz 1, da steht drin: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Und das ist die Würde jedes einzelnen Menschen. Jeder einzelne Mensch darf nicht zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden. Das ist das, was das Bundesverfassungsgericht immer wieder sagt, wenn es sich mit Artikel 1 befasst. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und diese Würde haben wir im Übrigen auch nicht abgegeben. Das heißt, der Teil dieses Gesellschaftsvertrages, [den darf] weder das Parlament, auch das Schweizer Parlament nicht, der Bundesrat oder die Gerichte oder die Exekutive (sprich Polizei oder sonst irgendjemand) darf über diese Würde, meine Würde, die sich insbesondere in meinem Recht zum Leben ausdrückt, darf darüber entscheiden. Das ist außerhalb dieses Gesellschaftsvertrages, das ist außerhalb der Entscheidungskompetenz derjenigen, die von uns repräsentative Macht bekommen haben. Und es ist noch etwas deutlicher in der Europäischen Menschenrechtskonvention in Artikel 2. Der Artikel 2 sagt nämlich, und wenn Sie sich das jetzt mal auf der Zunge zergehen lassen: „Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.“ Kein Mensch darf durch den Staat getötet werden. Das sagt dann der Satz 2 noch: „Niemand darf absichtlich getötet werden [,…]“. Da kommt jetzt dann noch dieser Nachsatz: „außer durch Vollstreckung eines Todesurteils […].“ In der Europäischen Union gibt es keine Todesstrafe mehr. Aber das ist dann eine rechtsphilosophische Diskussion, ob man denn einen schuldigen Menschen töten darf oder nicht. Das ist auch jetzt nicht Teil meines Referats, aber ein unschuldiger Mensch, das sehen Sie hier raus, niemand darf absichtlich getötet werden, außer eben durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist. Kein Mensch darf absichtlich getötet werden. Europäische Menschenrechtskonvention gilt übrigens auch für die Schweiz. Der Staat darf keinen Menschen töten. Wir gehen weiter. Wir haben noch die Europäische Grundrechte-Charta. Die Europäische Grundrechte-Charta sagt auch in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Genau das, was das deutsche Grundgesetz in Artikel 1 sagt. In Artikel 2: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.“ Und hier ist dann jetzt die Todesstrafe ausgeschlossen: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Aber jeder Mensch hat das Recht auf Leben, jeder Einzelne. Und Artikel 3: „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.“ Kein Mensch darf durch den Staat – es geht immer um den Staat – es geht darum, dass der Staat uns einerseits schützen muss, aber insbesondere, dass er nicht aktiv unseren Körper schädigen darf. Und wenn man sich jetzt mal Artikel 3, Absatz 2 durchliest und noch mal die Corona-Pandemie, die wir alle erlebt haben, an sich vorbeiziehen lässt: „Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden. Die freie Einwilligung des Betroffenen, nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten.“ Es geht um die freie Einwilligung. Eine medizinische Maßnahme an dem Körper eines Menschen darf nach der europäischen Grundrechte-Charta nur dann durchgeführt werden, wenn sie freiwillig ist. Und wir brauchen nicht darüber reden, dass eine Impfpflicht, die jemanden, der im medizinischen Bereich arbeitet oder der Soldat ist – so ist es jedenfalls in Deutschland oder in Italien, der über 50 Jahre alt ist, oder in Österreich war es sogar für alle Österreicher, das wurde da nicht umgesetzt, aber für alle Österreicher – dass diese Person tatsächlich verpflichtet wird mit Bußgeldern, mit Berufsverbot, mit wirtschaftlicher Existenzvernichtung, wenn er dieser Impfpflicht nicht zustimmt. Und dann ist es nicht mehr eine Einwilligung, sondern dann ist es eine Pflicht. Wir als Juristen nennen das Nötigung. Das heißt also, der Staat darf das nicht, es ist völlig geklärt. Und wenn man sich Artikel 4 durchliest (denken Sie an die Masken): „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Wenn wir jetzt an diesen Richter in Freiburg denken, der gestern dem Publikum gesagt hat, sie müssen bitte FFP2-Maske tragen, übrigens noch eine FFP2-Maske, die schon abgelaufen ist ... Und wir schauen uns hier an, niemand darf erniedrigender Behandlung unterworfen werden, da fragen wir uns doch: Was hat dieser Richter im Kopf? Was passiert hier? Und es gibt noch weitere Rechte. Ich hab jetzt hier einfach nur eine Auswahl. Artikel 3 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder hat das Recht auf Leben. Wir können also alle westlichen Grundsatzordnungen, Verfassungen, Grundgesetze, Grundrechte, was auch immer es gibt, durchgehen und immer wieder wird uns gesagt aus den Lehren der Aufklärung, wie ich das vorhin sagte und aus der historischen Erfahrung, die wir haben: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Und jetzt geht es weiter. Das ist jetzt hier Artikel der Bioethik-Konvention. Ich kann gleich sagen, Deutschland hat diese Bioethik-Konvention weder unterschrieben noch ratifiziert. Wenn Sie diesen Satz lesen, können sie verstehen warum. Da steht nämlich drin: „Das Interesse und das Wohl des menschlichen Lebewesens haben Vorrang gegenüber dem bloßen Interesse der Gesellschaft oder der Wissenschaft.“ Wenn man solche Grundregeln, das sind bioethische Grundregeln, diese Bioethik-Konvention ist 1997 verabschiedet worden. Das heißt, bereits seit 1997 hat man sich Gedanken darüber gemacht, welche Gefahren drohen für die Menschen, wenn die Medizin oder die Biologie, möglicherweise sogar gemischt in einer Gentherapie, auf den menschlichen Körper einwirken können. Was dürfen wir, was dürfen wir nicht? Und es war immer der Schutz des menschlichen Lebens, der Schutz des Individuums, der Schutz von jedem Einzelnen von Ihnen immer im Vordergrund. Und hier ist es mal sehr, sehr sauber formuliert, sie haben Vorrang gegenüber dem bloßen Interesse der Gesellschaft. Und was ist ihnen erzählt worden in den letzten 3 Jahren? Seien sie solidarisch, seien sie solidarisch für die Gesellschaft, seien sie solidarisch für die Vulnerablen [Begriffsklärung: Personen, die anfällig für Krankheiten sind], seien Sie solidarisch für diejenigen, die ansonsten durch Corona oder durch Covid-19 sterben, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, die wir Ihnen geben. Und genau das ist das, was man in einer freien Gesellschaft nicht darf, weil das ist eben nicht mehr das Wohl des menschlichen Lebewesens, sondern das ist der Vorrang der Interessen der Gesellschaft, die von Repräsentanten, die dafür gar nicht gewählt worden sind, definiert wird. Und jetzt kann man natürlich sagen, und das ist ja die Argumentation, die wir auch immer gehört haben, aber wir hatten doch einen Notstand. Es war doch eine Krise, es war doch ein Virus, was wir nicht kannten, ein neuartiges Virus. Okay, so neuartig war es nicht, das wissen wir mittlerweile auch, aber ein neuartiges Virus, was unser Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze gebracht hat und das ist doch ein gesellschaftlicher Notstand. Und in einem gesellschaftlichen Notstand muss der Staat doch Möglichkeiten haben, anders zu handeln, als er, sagen wir mal, in Friedenszeiten handelt oder in Zeiten handelt, die keinen Notstand haben. Und genau vor dieser Aussage wollten uns die Verfasser der Europäischen Menschenrechtskonvention schützen. Sie wussten, dass irgendwann eine solche Aussage kommt, weil, wie Karl Schmitt schon gesagt hatte, wer über den Ausnahmezustand bestimmt, der bestimmt über den Staat, der bestimmt über die Gesellschaft, der hat die Herrschaft in der Hand. Souverän ist der, der über den Ausnahmezustand bestimmt hat. Karl Schmitt, ein Jurist, in den 30er-Jahren gesagt, und damit hat er recht gehabt. Die Gefahr ist doch immer, dass es Menschen gibt, die einen Ausnahmezustand ausrufen, die möglicherweise sogar einen Ausnahmezustand schaffen, wir wissen das nicht, aber es gibt ja viele Indizien i n vielen Fällen, dass durchaus Interessen daran bestanden, einen Ausnahmezustand, eine Krise zu schaffen, die man dann mit den Mitteln löst, die man sich dann zu eigen macht, indem man auf diesen Notstand, der ja quasi vorher erst geschaffen wurde, rekurriert [Begriffsklärung: bezieht] und sagt, naja, jetzt haben wir diesen Notstand, und auch das muss so sein, ein Notstand oder über einen Notstand darf niemals derjenige entscheiden, der ihn ausruft. Das ist eine wichtige Regel, die wir zwingend in alle Verfassungen, in alle staatlichen Verfassungen hineinschreiben müssen, weil, wenn derjenige, der den Notstand ausruft, dann auch noch quasi die Vorteile dieses Notstandes für sich in Anspruch nehmen kann, dann kann man jegliche demokratische, jegliche friedliche und freiheitliche Gesellschaftsform aushebeln. Die Europäische Menschenrechtskonvention sagt nämlich in Artikel 15: „Wird das Leben der Nationen durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand (nehmen wir jetzt hier als öffentlichen Notstand die Corona-Pandemie) bedroht, so kann jede hohe Vertragspartei (also das ist der Staat) Maßnahmen treffen, die von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen […]. Wir hatten uns vorhin angeschaut, Artikel 2: „[…] Niemand darf absichtlich getötet werden. […]“ Und wenn wir jetzt in Absatz 2 hier schauen, steht da: „Aufgrund des Absatzes 1 (nämlich eines öffentlichen Notstandes) darf von Artikel 2 nur in Folge rechtmäßiger Kriegshandlungen […] abgewichen werden.“ Das heißt, selbst wenn ein Notstand wegen der Corona-Pandemie bestanden hätte, hätte man niemals von den Regeln, jedenfalls von der Regel „Der Staat darf keinen Menschen töten.“, absehen dürfen. Selbst wenn es einen Notstand gegeben hätte, das heißt, die Frage, ob es ein Notstand war, ob das Gesundheitssystem fast zusammengebrochen wäre oder nicht, ist völlig irrelevant. Denn selbst in dem Fall, dass es so wäre, dürfte von der Regel, dass der Staat Menschen nicht töten darf, nicht abgewichen werden. Und ganz, ganz wichtig: Wenn man davon abweichen will, gibt es eine Warnfunktion – das ist dieser Absatz 3 – dann muss nämlich der jeweilige Staat den Generalsekretär des Europarats umfassend über die Maßnahmen unterrichten und muss quasi mitteilen, dass ein Notstand vorliegt und dass aufgrund dieses Notstandes jetzt besondere Maßnahmen getroffen werden. Das hat kein Land – im Übrigen ist deswegen dieses Demonstrationsverbot der Gewerkschaften in der Schweiz aufgehoben worden vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof – weil das hat kein Land in der Europäischen Union gemacht, kein einziges Land hat dem Generalsekretär des Europarats einen Notstand angezeigt. Das heißt also, niemand ist davon ausgegangen, dass wir überhaupt einen öffentlichen Notstand hatten. Und wenn der öffentliche Notstand nicht angezeigt ist, dann darf man von den Regeln der Europäischen Menschenrechtskonvention, die vergleichbar sind mit allen Grundrechten in allen Ländern, dann darf man davon nicht abweichen. Und selbst wenn man es angezeigt hätte und den Notstand hätte, dann dürfte man von bestimmten Regeln, nämlich ganz bestimmte Grundregeln, unter anderem eben von dem Verbot, einen Menschen, einen unschuldigen Menschen zu töten, niemals abweichen. Das heißt also, diesen Notstand hat es wohl nicht gegeben, er ist nicht angezeigt worden. Und selbst wenn es ihn gegeben hätte, hätte man bestimmte Maßnahmen nicht machen dürfen. Und wie sind die Gerichte früher damit umgegangen? Ich habe Ihnen zwei Entscheidungen mitgebracht. Ich habe Ihnen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mitgebracht in Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz. In Deutschland wurde aufgrund der Bilder aus Amerika ein Luftsicherheitsgesetz geschaffen, wo gesagt wurde, was ist, wenn in Deutschland ein Passagierflugzeug entführt wird, in diesem Passagierflugzeug sich Menschen befinden und dieses Passagierflugzeug jetzt auf irgendwelche Türme fliegt, auf ein Fußballstadion fliegt, ein volles Fußballstadion oder irgendwo anders, wo sich viele Menschen befinden. Und da wurde ein Gesetz geschaffen, was gesagt hat, unter bestimmten Bedingungen dürfe dann ein solches Passagierflugzeug, in dem sich unschuldige Passagiere befinden, abgeschossen werden. Das ist dann vor das Bundesverfassungsgericht gegangen. Und das Bundesverfassungsgericht hat damals, es ist im Jahr 2007 (gewesen), noch diese sehr deutlichen Worte gesprochen. Es hat gesagt, die Menschen werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht [im Sinne von: entrechtet]. Indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird denen als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, die dem Menschen um seiner selbst willen zukommen. Und es hat noch deutlicher gesagt, unter der Geltung des Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz (Menschenwürdegarantie) ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten. Wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, dass [gemäß] Artikel 1, Absatz 1 die Menschenwürdegarantie es schlechterdings unmöglich macht, dass Menschen verdinglicht werden und dass Menschen quasi geopfert werden, um andere Menschenleben zu retten, dann kann ich eine Impfpflicht, dann kann ich eine Pflicht (eine mRNA-Gentherapie in den Körper hineinlassen zu müssen, um ansonsten nicht meinen Job, meine wirtschaftliche Existenz zu verlieren, Bußgelder zu kassieren, zu bekommen und so weiter), also eine Pflicht, sich impfen zu lassen, unter keinen Umständen zulassen, weil ich dann nämlich akzeptiere, dass Menschen sterben, und das darf der Staat nicht. Und es gibt noch eine weitere Entscheidung, die noch viel deutlicher ist. Es ist eine Entscheidung des Europäischen Gesundheitsgerichtshofes aus dem Jahr 2005. In Deutschland wurde ein junger Bankierssohn entführt. Dieser junge Bankierssohn war halt eben von dem Entführer irgendwohin verbracht worden. Man wurde des Entführers habhaft und der Polizist, der diesen Entführer, Magnus Gäfgen heißt der hier (es geht um das Gäfgen-Urteil), in seiner Gewalt hatte, wollte das Leben dieses jungen Bankierssohnes retten und hat dann diesem Magnus Gäfgen Folter angedroht. Er hat gesagt, es kommt jetzt hier ein Beamter, der ist schon auf dem Weg hierher, der wird mit dem Hubschrauber hierher gebracht und dieser Beamte, der wird dir unerträgliche Schmerzen zufügen und es ist besser, du sagst uns den Aufenthaltsort dieses Jungen. Der Aufenthaltsort ist verraten worden. Es war dann aber nur der Aufenthaltsort der Leiche. Der Junge war schon tot, und dieser Entführer hat dann gegen diese Folterandrohung geklagt. Das ging hoch bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und ich möchte nur auf diesen einen Leitsatz, den Leitsatz 1, verweisen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gesagt, ein Verstoß gegen Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention, das ist das Folterverbot oder das Verbot, jemanden unmenschlich zu behandeln, kann unabhängig vom Verhalten des Betroffenen auch zur Rettung von Leben und selbst im Falle eines Notstands für den gesamten Staat nicht gerechtfertigt werden. Warum hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das gesagt? Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gesagt hat, wir dürfen diese Tür nicht aufmachen. Wenn wir anfangen zu foltern und sagen, wir machen das doch, um Leben zu retten oder wir machen das doch, um den Staat vor einem Angriff zu schützen. Wenn wir anfangen zu foltern, dann ist die Tür auf, dann ist der Damm gebrochen und dieser Damm wird immer kleiner und der Dammbruch wird immer größer. Und das heißt, wir finden immer mehr Möglichkeiten, Menschen zu foltern und dann sagen wir möglicherweise irgendwann, es gibt 25 ältere Herrschaften in Deutschland, die sich der Reichsbürgerszene zugehörig fühlen, die wollen einen Putsch machen. Die würden dieses Land quasi in ein Chaos stürzen und um zu wissen, wer hinter diesen 25 Menschen noch steht, müssten wir Folter anwenden. Und dann würde man also quasi anfangen können, Geschichten zu erfinden, um damit die Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung zu rechtfertigen. Und wenn das für die Folter gilt, dann gilt es natürlich erst recht für das Töten. Das heißt, wenn der Staat schon nicht foltern darf, um Gefahr abzuwenden, dann darf er natürlich erst recht nicht unschuldige Menschen töten. Er darf hier sogar einen schuldigen Menschen nicht foltern, aber er darf natürlich unschuldige Menschen nicht töten. Und jetzt wird es nämlich spannend, warum erzähle ich das alles? Also das zusammengefasst, was ich bisher sagte, bedeutet: Der Staat darf keine unschuldigen Menschen töten. Er darf das nicht, – auch nicht, um Leben zu retten, – auch nicht, um viel Leben zu retten, weil jedes Leben gleich viel wert ist. Mein Leben ist so viel wert, dass der Staat mich nicht opfern darf, mich und mein Leben nicht opfern darf, um damit, und was auch immer die Wohltat sein soll, die er sich vorstellt, zu erreichen. Und jetzt schauen wir mal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Deutschland. Das hier ist die Randnummer 224 und am 27. April 2022 nimmt das Bundesverfassungsgericht Bezug auf einen Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts. (Das Paul-Ehrlich-Institut ist zuständig für die Arzneimittelsicherheit. Wer Sucharit Bhakdi oder Beate Bahner oder andere hört, wird mit dem Namen Paul-Ehrlich-Institut was anzufangen wissen.) Und in einem Bericht vom 26. Oktober 2021 sagt dieses Paul-Ehrlich-Institut, und darauf nimmt das Bundesverfassungsgericht Bezug, es habe insgesamt 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen Todesfall in Zusammenhang mit einer Impfung gegeben. Das heißt: 0,02 Todesfallverdachtsmeldungen pro 1.000 Impfungen – übersetzt: eine Person auf 50.000 Impfungen. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht war am 27. April 2022 darüber aufgeklärt, dass es Meldungen gab, dass aufgrund der Impfungen Menschen sterben. Wir reden von einer Impfung, die als Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, nämlich für diejenigen aus dem medizinischen Dienst und für Soldaten, eingeführt worden ist. Das heißt, Menschen waren verpflichtet, diese Substanz in ihren Körper zu kriegen, wonach [gemäß] Verdachtsmeldungen des Paul-Ehrlich-Instituts 2 pro 100.000 Impfungen Verdachtsmeldungen für Todesfälle auslösen. Das heißt, im Bundesverfassungsgericht war bekannt, dass diese Impfung tödlich sein kann. Und jetzt schauen wir auf die nächste Randnummer dieser Entscheidung. Da versucht das Bundesverfassungsgericht, das Ganze noch etwas zu relativieren, sagen Sie sogar einleitend: Relativierend ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich hier nur um Verdachtsmeldungen handeln würde. Denn nur laut einem Sicherheitsbericht vom 23. Dezember 2021, das ist der nachfolgende Bericht, nur in 78 Fällen dieser Todesfallmeldungen wird ein Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich betrachtet. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass das zuständige Institut in Deutschland für Arzneimittelsicherheit selber sagt, 78 von den gemeldeten Todesfällen sind wahrscheinlich oder möglich in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung. Und das heißt, das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat gesagt, 78 Menschen in Deutschland dürfen sterben, um andere zu retten. Diese 78 Menschen sind Menschen, die unsere Eltern sein können, unsere Kinder sein können, unsere Brüder und Schwestern sein können, unsere Freunde sein können oder wir selbst. Welcher Staat hat das Recht zu sagen, 78 Menschen sind doch nicht so viele? Für 78 Menschen darf man das schon mal tun. Und es sind ja nur die, die aus den Verdachtsfällen ermittelt worden sind. Wenn da stehen würde, einer ist wahrscheinlich an der Impfung gestorben, hätte das Bundesverfassungsgericht sagen müssen, es tut uns leid. Diese Entscheidung über die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist außerhalb des Gesellschaftsvertrages, den wir mit Ihnen geschlossen haben. Wir als Gericht dürfen darüber gar nicht entscheiden, weil wir nicht über Ihren Tod entscheiden dürfen. Wir dürfen nicht ein Urteil treffen, was besagt, eine bestimmte Prozentzahl von Menschen darf durch den Staat absichtlich getötet werden. Weil wir wissen ja, spätestens hier mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sogar ganz offiziell, wir wissen, dass an der Impfung Menschen sterben. Und kein einziger Mensch darf durch staatliche Maßnahmen sterben. Jetzt denken Sie noch mal an meine Frage zurück, die ich vorhin eingangs gestellt habe, die Sie den Menschen draußen stellen sollen. Nicht: Wem nützt es? Sondern: Wem schadet es? Und wer hat das Recht zu entscheiden, dass auch nur ein einziger Mensch stirbt, weil ich ihm anordne, dass er eine bestimmte Maßnahme, die ich als Staat für richtig empfinde, an sich erdulden muss? Das ist außerhalb des Gesellschaftsvertrages, den wir geschlossen haben. Und das werde ich Ihnen jetzt im Übrigen beweisen, denn es gibt Konsequenzen. Es gibt Konsequenzen dafür, wenn sich die staatlichen Hoheitsträger, die Repräsentanten, die wir gewählt haben oder die mittelbar durch uns gewählt worden sind – Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden durch den Bundestag und den Bundesrat gewählt. Das heißt also, alle Repräsentanten, die wir haben, sind ja mittelbar oder unmittelbar durch einen Wahlakt von uns, als die Bürger des Staates, in ihre Position gekommen. Diese Repräsentanten der Staatsmacht dürfen sich aber nur innerhalb dieses inneren Kreises unseres Gesellschaftsvertrages bewegen. Das ist das, was der Einschätzungsspielraum ist. Jede staatliche Institution und jeder staatliche Angestellte darf sich im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages, der sich über die Grundrechte, über die Gesetze usw. realisiert, verhalten. Er darf es aber nicht außerhalb. Und wenn er das tut, und jetzt bitte ich um die nächste Folie, wenn er das tut, dann gibt es dafür auch ein Gesetz. Und dieses Gesetz ist das Völkerstrafgesetzbuch. Und da steht in § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das kommt aus dem englischen "Crime Against Humanity". Ich übersetze es immer mit Verbrechen gegen die Menschheit. Dafür werde ich manchmal kritisiert, weil gesagt wird, es steht doch hier aber Menschlichkeit. Nein, jedes dieser Art Verbrechen ist nicht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das ist nicht etwa ein bisschen unmenschlich, sondern es ist ein Verbrechen gegen die Menschheit an sich. Und deswegen übersetze ich es auch im Sinne von Hannah Arendt mit Verbrechen gegen die Menschheit. Und hier steht jetzt, und das ist das, wenn jemand als staatliche Institution oder als staatlicher Funktionsträger im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung auch nur einen Menschen tötet, dann wird er, steht hier unten, mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Das heißt, ein ausgedehnter oder systematischer Angriff. Systematisch ist es immer dann, wenn es ein Gesetz gibt. Wenn es ein Gesetz gibt, das sagt: Wenn du im medizinischen Bereich arbeitest, musst du dich impfen lassen mit einer mRNA-Impfung, von der wir wissen, dass sie zu Todesfällen, zu Myokarditis und anderen Sachen führen kann. Wenn das der Staat macht, dann ist es systematisch. Und es ist ein systematischer Angriff gegen eine Zivilbevölkerung. Das wird immer ausgelegt, gegen die gesamte Zivilbevölkerung oder einen Teil der Zivilbevölkerung. Dass die Mitarbeiter des medizinischen Dienstes oder der medizinischen Berufe ein Teil der Zivilbevölkerung sind, darüber brauchen wir nicht zu sprechen. Übrigens, auch die Soldaten sind in Friedenszeiten als Soldaten ein Teil der Zivilbevölkerung. Und wer dann im Rahmen eines solchen ausgedehnten (ausgedehnt heißt: in einer Vielzahl von Fällen - das haben wir hier auch) oder eines systematischen Angriffs (systematisch ist ein Befehl, ein Gesetz, eine Verordnung oder ähnliches), einen Menschen tötet, wird bestraft. Wer im Rahmen dieses ausgedehnten oder systematischen Angriffs einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuchs bezeichneten Art, hier ist § 226 Strafgesetzbuch, wenn die Körperverletzung zur Folge hat, dass das Sehvermögen auf einem Augen oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen, die Fortpflanzungsfähigkeit, ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd erstellt, Myokarditis, wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, dann, das sind halt die Strafen, die hier genannt sind. So, und das heißt, es ist eine Verpflichtung für Menschen angeordnet worden, einen Impfstoff, einen mRNA-Genstoff in den eigenen Körper hinein zu dulden. Dass der in den eigenen Körper hineingespritzt wird, in dem Wissen (auch das war ja bekannt), dass es einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden zufügen kann. Und da reden wir nicht von Verdachtsfällen von 1 zu 50.000, sondern da reden wir von Verdachtsfällen von 1 zu 5.000 und weniger. Das heißt also, es ist außerhalb des Gesellschaftsvertrages, den wir haben. Und wenn sich staatliche Organe außerhalb des Gesellschaftsvertrages bewegen, dann machen sie sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig, weil sie etwas tun, was sie nicht dürfen. Weil sie etwas tun, was wir im Rahmen unseres Vertrages, den wir mit ihnen geschlossen haben, ihnen niemals übertragen haben. Sie üben eine Macht aus, die wir ihnen gegeben haben. Also wir verzichten quasi auf Waffen, auf Selbstverteidigung, auf Selbstjustiz usw. zugunsten des Staates, damit der Staat uns beschützt. Wenn er diese Macht, die wir ihm übertragen haben, missbraucht, und nicht nur missbraucht, sondern außerhalb der ihm übertragenen Macht handelt, dann ist das ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Deswegen gibt es diese Norm. Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn man eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt. Auch das ist ja passiert. Diejenigen, die im medizinischen Bereich arbeiten, denen wurde ja gesagt: Ihr könnt euren Beruf nicht mehr ausüben, wenn ihr das nicht macht. Also selbst, wenn man sich jetzt hinstellt und sagt: Das war doch alles freiwillig. Das war doch gar nicht zwanghaft - was natürlich nicht stimmt. Das wird man auch nicht argumentieren können. Aber selbst wenn man das sagen würde, wäre immer noch Nr. 10 von § 7 des Völkerstrafgesetzbuches erfüllt. Ich weiß nicht, wie viele von Ihnen jetzt Querdenker sind. Es ist Menschen verboten worden zu demonstrieren, nur weil sie Querdenker waren. Auch das ist Verfolgung im Sinne der Nr. 10, die wir hier haben, weil nämlich eine Gruppe, nur weil sie kritisch war, auf einmal von gesellschaftlichen Aktivitäten ausgegrenzt war. Oder zum Beispiel diejenigen, die ungeimpft waren, die nicht mehr in ein Konzert durften. Oder diejenigen, die ungeimpft waren und nicht mehr in jedes Geschäft durften. Ich durfte zum Beispiel während einer Demonstration oder nach einer Demonstration in Frankfurt nicht zu Karstadt auf die Toilette, weil ich keinen Impfausweis hatte. Und es gab eine Verordnung in Hessen, die das so vorgeschrieben hat. Und das ist alles hier die Nr. 10. Und das werden wir natürlich aufarbeiten müssen. Weil wenn wir das nicht aufarbeiten, dann erlauben wir quasi den Machthabern in jedem dieser Staaten (das gilt für die Schweiz, für Österreich, für Italien, für Frankreich, für alle Staaten), sich außerhalb der Regeln, die wir uns gemeinsam gesetzt haben, zu bewegen, ohne dass sie irgendwelche Konsequenzen hätten. Und das können wir nicht dulden. Und das dürfen wir nicht dulden, weil dann verhalten wir uns übrigens auch gesetzeswidrig. Und jetzt denken vielleicht einige von Ihnen: Ja, aber das sind doch Politiker. Und das sind doch Regierungsmitarbeiter. Und das sind doch Richter. Die sind doch alle gesetzlich geschützt. Die haben doch Immunität. Die Richter haben das Richtergesetz. Das heißt, ein Richter darf wegen seines Urteils nicht verurteilt werden und so weiter und so fort, außer es ist eine Rechtsbeugung etc. Nein, das stimmt nicht. Das hier ist das internationale römische Statut. Das ist das Statut, was angewandt wird, wenn man nach Den Haag geht, zum internationalen Strafgerichtshof. Wir müssen zunächst einmal in Deutschland Strafanzeige stellen bei der Generalbundesanwaltschaft. Und wenn diese Strafanzeige entweder nicht angenommen wird oder nicht bearbeitet wird, dann ist der Weg nach Den Haag frei. Aber die gleichen Regeln, wie beim Internationalen Römischen Statut, gelten auch beim Völkerstrafgesetz und jetzt hören Sie sich das an: [Artikel 27, Unerheblichkeit der amtlichen Eigenschaft] “Dieses Statut gilt gleichermaßen für alle Personen ohne jeden Unterschied nach amtlicher Eigenschaft. Insbesondere enthebt die amtliche Eigenschaft als Staats- oder Regierungschef, als Mitglied einer Regierung oder eines Parlaments, als gewählter Vertreter oder als Amtsträger einer Regierung eine Person nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach diesem Statut und stellt für sich genommen keinen Strafmilderungsgrund dar. Immunitäten oder besondere Verfahrensregelungen, die nach innerstaatlichem Recht oder nach dem Völkerrecht mit der amtlichen Eigenschaft einer Person verbunden sind, hindern den Gerichtshof nicht an der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit. Es gibt keine Immunität.” Warum gibt es keine Immunität? Wer sich außerhalb des Rahmens des Gesellschaftsvertrags bewegt, der kann sich natürlich auch nicht auf die Immunität berufen, die nur Teil dieses Gesellschaftsvertrages ist. Ein Politiker, der sich innerhalb der Regeln bewegt, der kann natürlich immer sagen: Damit ich als Politiker nicht angegriffen werde [ausser er ist in der AfD], dann kann ich mich auf die Immunität berufen und kann wegen meines politischen Handelns nicht verurteilt werden. Aber hier geht es ja darum, dass die Politiker, die gehandelt haben, dass die Richter, die gehandelt haben, dass diejenigen Parlamentarier, die gehandelt haben, nicht innerhalb der Regelungen unseres Vertrages waren, sondern außerhalb der Regelungen unseres Vertrages und deswegen gilt für sie keine Immunität. Deswegen ist die Strafbarkeit für sie auch dann gegeben, selbst wenn sie das in irgendeiner Funktion innerhalb eines Staates gemacht haben. Und das ist ganz wichtig und das ist genau der Weg, den wir gemeinsam gehen müssen. Und was ist das Besondere am Internationalen Römischen Statut? Das Besondere daran ist, wir werden nicht unseren Staat belasten. Wir werden weder die Schweiz belasten, noch Österreich, noch Italien, noch Deutschland mit den Folgen, denn vor Gericht gestellt werden nicht Staaten, vor Gericht gestellt werden nicht Regierungen, vor Gericht gestellt werden nicht Parlamente, vor Gericht gestellt werden auch nicht Gerichte, sondern es werden einzelne Menschen vor Gericht gestellt. Weil die jenigen, die gehandelt haben, sind einzelne Menschen. Es sind einzelne Menschen, die die Gesetze gemacht haben. Es sind einzelne Menschen, die die Verordnungen gemacht haben. Es sind einzelne Menschen, die die Urteile gesprochen haben. Alle die werden vor Gericht stehen oder aktuell muss man natürlich sagen, vor Gericht stehen müssen. All diejenigen werden vor Gericht stehen. Und die Möglichkeit, die wir haben, – und auf diese Regeln sollten wir halt eben auch drängen – ist, dass Geldstrafen neben Freiheitsstrafen, Geldstrafen verhängt werden können. Und dass vor allen Dingen von denjenigen, die Täter geworden sind, die Erlöse, das Eigentum und die Vermögensgegenstände, die sie aus diesen Taten erlangt haben, eingezogen werden können und in einen Treuhandfonds gepackt werden können, der zugunsten der Opfer der Verbrechen und zugunsten der Angehörigen der Opfer der Verbrechen ausgezahlt werden. Das heißt, nicht über unsere Steuern werden die Opfer entschädigt, sondern über die Gewinne, die die Täter gemacht haben, die wir ihnen und ihren Angehörigen wieder wegnehmen können. Das ist das Wesentliche. Die Täter müssen das, was sie erlangt haben, – alles – und darüber hinaus noch Geldstrafen wieder zurückzahlen, um die Opfer zu entschädigen. Und das ist übrigens das, wo wir darauf achten müssen, wenn wir nämlich gegen, (wie wir das jetzt machen, was auch einige Kollegen machen, was natürlich völlig in Ordnung ist), aber wenn wir natürlich gegen die Impfstoffhersteller vorgehen, dann landen wir am Ende in einer Staatshaftung. Und das heißt, am Ende bezahlen wir alle auch noch die Schäden, die andere Menschen angerichtet haben. Und deswegen ist das hier so wichtig, deswegen ist es auch so wichtig, dass wir nicht aufgeben werden! Verbrechen gegen die Menschheit verjähren nie. Es ist also völlig egal, ob jetzt, in zwei Jahren, in fünf Jahren oder in zehn Jahren diese Verbrechen tatsächlich zur Anklage gebracht werden. Aber sie werden zur Anklage gebracht, weil der Wind dreht sich, die politischen Verhältnisse ändern sich und wir werden irgendwann auf diese Pandemiezeit zurückblicken und werden dann, weil sich die Menschheit weiterentwickelt, weil sich die Gesellschaft weiterentwickelt, werden wir sagen: Das, was damals passiert ist, darf sich nie wiederholen, niemals wieder! Und dieses “Niemals wieder!” wird irgendwann münden – und ich denke, es wird eher früher als später sein – in einer Anklage gegen die Täter. Wir müssen aber dennoch jetzt schon die Anzeigen machen. Wir müssen jetzt die Täter schon vor Gericht bringen. Und das werden wir tun, weil es auch um die öffentliche Aufarbeitung geht. Es geht genau darum, dass Sie, die jetzt hier zugehört haben, den Menschen draußen erzählen. Es geht nicht um die Frage, ob das, was das Robert-Koch-Institut, was das PEI [Paul-Ehrlich-Institut], was uns Herr Drosten, was uns Herr Wieler und alle erzählt haben, ob das stimmt oder nicht stimmt. Die Frage ist relativ irrelevant. Sie ist nicht völlig irrelevant, aber sie ist relativ irrelevant. Die Frage ist oder die Frage, die wir uns immer stellen müssen, selbst wenn es stimmt oder (in der Schweiz ist es ja das BAG [Bundesamt für Gesundheit], in Österreich war es auch das Gesundheitsministerium), selbst wenn das stimmt, was sie uns erzählt haben: Hätten sie die Maßnahmen treffen dürfen? Und das ist Ziel meines Referates. Niemals, nein, never ever! Niemals durften diese Maßnahmen getroffen werden! Niemals durfte ein Mensch gezwungen werden, verpflichtet werden, sich zu impfen mit einem Stoff, wo man sicher weiß, dass am Ende Menschen sterben werden. Niemals darf das ein Staat tun! Und da kommen wir jetzt wieder zurück zu der Krise am Anfang, was ich gesagt habe. Das gilt übrigens überall. Wenn jeder staatliche Akteur weiß, die Macht, die mir verliehen wurde, erlaubt mir nicht, unschuldige Menschen zu töten, dann hätten wir keine Krisen auf dieser Welt. Und diese Regelungen gibt es, nur es werden diese Regeln ständig überschritten. Es gibt dann halt immer wieder irgendwelche Leute, die dann sagen: Das darf man nicht. Und mittlerweile werden die ja sogar dann gecancelt oder aus den sozialen Medien ausgeschlossen und so weiter. Aber wir haben eigentlich die Regeln, die ganz klipp und klar sagen: Wir dürfen das nicht, wir dürfen nicht! Und das ist die Botschaft an sämtliche Hamas-Führer, an die Hisbollah, an den Iran, an Israel, an die Ukraine, an Russland und so weiter. Wenn sich die Regierungen, die Machthaber an die Regeln, die wir haben, halten würden, die ganz klar besagt, kein unschuldiger Mensch darf absichtlich getötet werden, dann gäbe es diese Krisen nicht. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir dieses Zentrum für Aufarbeitung, Aufklärung, juristische Verfolgung und Verhinderung (ich weiß, dass sich das ein bisschen sperrig anhört), dieses ZAAVV, (was man auch auf meinem T-Shirt sieht), haben wir gegründet, um genau diese Botschaft nach außen zu bringen. Und wir werden [das tun] am 10. Dezember 2023, das ist der zweite Jahrestag des Beschlusses über die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Im Übrigen ist der 10. Dezember der Tag der Menschenrechte. • An diesem Tag werden wir in Karlsruhe bei der Bundesgeneralanwaltschaft die Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen die mutmaßlichen 584 Haupttäter in Deutschland einreichen (https://www.zaavv.com/de-de/news/81-medienmitteilung-strafanzeige-gegen-unterstuetzer-der-corona-impfpflicht). • Es wird eine große Demonstration geben, ich würde mich freuen, wenn viele von Ihnen daran teilnehmen, weil wir es deutlich machen wollen (weitere Infos unter: https://www.zaavv.com/de-de/ka1012). Wir wollen es deutlich nach außen tragen, dass sich niemand außerhalb dieses Rechtskreises bewegen darf. Innerhalb dieses Rechtskreises können wir über alles diskutieren, aber außerhalb dieses Rechtskreises darf sich niemand aufhalten und darf niemand Maßnahmen machen. Und genau das ist das, was wir erlebt haben. Und das darf es nie wieder geben und deswegen wird es diese Strafanzeige geben, auch alleine, um noch weitere Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Und diese Strafanzeige ist erforderlich. Wir müssen sie in Deutschland einreichen, damit wir als nächstes den Schritt nach Den Haag gehen können. Es werden uns voraussichtlich dann, wenn wir nach Den Haag gehen, sogar ausländische Staaten dabei unterstützen. Denn wenn man mal auf die Seiten des internationalen Strafgerichtshofs schaut, dann stellt man fest, dass bisher nur Menschen mit dunkler Hautfarbe vom afrikanischen Kontinent verurteilt worden sind. Viele sagen jetzt: Nein, nein, aber es gab doch das Jugoslawientribunal. Genau, das Jugoslawientribunal ist ausgegliedert worden. Das war ein eigenes Tribunal, das war nicht Teil des Internationalen Strafgerichtshofs, sondern das war das Jugoslawientribunal. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof werden ausschließlich bisher afrikanische Menschen aus afrikanischen Staaten verurteilt. Das heißt, dieser Internationale Strafgerichtshof ist ein politisches Instrument der Herrschaft. Amerika ist nicht Teil davon, aber Amerika ist natürlich trotzdem mit eingebunden, aber im Wesentlichen der Herrschaft der westlichen Staaten, Amerika und der europäischen Staaten, um über die afrikanischen Staaten Herrschaft auszuüben. Und die afrikanischen Staaten sollten ein großes Interesse daran haben, dass jetzt erstmalig auch europäische Politiker vor Gericht gestellt werden. Das heißt, wenn die afrikanischen Staaten diese Klage unterstützen oder diese Strafanzeige unterstützen, die wir machen, dann muss sie zwingend verfolgt werden. Und es ist aus meiner Sicht wichtig, dass wir deutlich machen: internationales Recht, auf das wir uns geeinigt haben, muss überall gelten und es muss gleichwertig gelten. Es kann nicht sein, dass wir in Europa immer schöne Sonntagsreden halten und insbesondere immer mit den Fingern auf die anderen zeigen und sagen, was die alles falsch machen. Und wir selber können mit unserer Bevölkerung machen, was wir wollen. Es ist unsere Aufgabe, das nach außen zu tragen, das deutlich zu machen. Und es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen – und zwar ein Leben lang dafür zu sorgen, dass diejenigen, die das getan haben, was uns die letzten drei Jahre passiert ist, nämlich diese Maßnahmen, diese Corona-Maßnahmen, Impfpflicht und so weiter, dass diejenigen wissen: Bis ans Ende ihres Lebens droht die juristische Verfolgung und bis ans Ende ihres Lebens werden wir nicht damit aufhören, Strafanzeigen zu stellen und dafür zu sorgen, dass diese Sache aufgearbeitet wird. Denn das ist das Thema meines Vortrags. Eine gesellschaftliche Versöhnung kann es doch nur dann geben, wenn diejenigen, die meinen, sich außerhalb der gesellschaftlichen Regelungen bewegen zu dürfen, wenn diejenigen dafür zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Fall eben strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die Schäden, die sie angerichtet haben, so weit sie können, wieder gut machen und wir damit deutlich machen: Alles, was in unserer Gesellschaft erlaubt ist, muss sich innerhalb des Rahmens bewegen, den wir gemeinsam abgesteckt haben und nicht außerhalb dieses Rahmens. Wer außerhalb dieses Rahmens ist, der ist im Sinne des Völkerstrafrechts ein Verbrecher und gehört vor Gericht gestellt! Vielen lieben Dank, dass Sie mir zugehört haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute und ich hoffe, dass Sie ein paar Anregungen mitgenommen haben, auch nach außen zu gehen, nach außen zu diskutieren und klar zu machen, warum wir damals alle in der Form gegen diese Corona-Maßnahmen auf die Straße gegangen sind, warum wir immer noch dagegen demonstrieren und dass die Kritik an den Maßnahmen weit über das hinausgeht, was die Corona-Maßnahmen waren. Es geht nämlich insgesamt um unser Zusammenleben in dieser Gesellschaft und um den Frieden in dieser Gesellschaft. Vielen Dank! Ivo Sasek: Wunderbar. Vielen, vielen Dank, Ralf Ludwig. Vielen, vielen Dank. Das war sehr, sehr beeindruckend, sehr zielrichtend. Ich finde das so wichtig. Schon der Anfang war so krass. Dieses Wegziehen auf einen Nebenschauplatz, diese Ablenkungsmanöver, dass man sich um falsche Dinge einsetzt. Das waren so geballt wichtige Informationen. Also wir suchen jetzt den Weg, wie wir hier auch unser Gewicht mit reinlegen können in die Waagschale. Wir wären sehr dankbar, wenn wir miteinander in Verbindung bleiben können, dass wir auf dem Laufenden sind, wie wir uns da mit einklinken können, ob das in Unterschriften sei oder in Demonstrationen, keine Ahnung. Bitte bleibt weiterhin auch mit uns am Ball, dass wir richtig das begleiten können, ja, die ganzen Gewichte, die Waagschalen rein, ja. Das war sehr, sehr wertvoll jetzt. Vielen Dank für die Wegweisung. Ralf Ludwig: Vielen, vielen lieben Dank. Dankeschön. Schön. Ivo Sasek: Ich wünsche viel Sonnenschein im persönlichen Leben, auch in Mallorca. Geist, Sinn und Leib seid bewahrt. Macht weiter so. Wir sind stolz auf euch. Danke für alles, für das Beisein [Dabeisein]. Danke. Ralf Ludwig: Danke schön.
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