„Das Bundesverfassungsgericht als verlängerter Arm der Herrschenden?“:
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12.02.2022 | www.kla.tv/21609
Am 11. Februar 2022 wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung einer Impfpflicht im Gesundheitswesen abgelehnt hat. Mitten im politischen Streit über die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitskräfte gibt das Bundesverfassungsgericht grünes Licht für die pünktliche Umsetzung Mitte März. In der Begründung räumt das Gericht sogar die Möglichkeit schwerwiegender Impfnebenwirkungen bis hin zum Tod ein. Niemand werde jedoch gezwungen, sich impfen zu lassen, sondern könne den Job wechseln oder aufgeben. Es gehe um die Abwendung von Gefahren für empfindliche Gruppen wie Alte oder Behinderte. Tatsächlich? Wie es diesen ergeht, wenn ein beträchtlicher Teil des medizinischen Personals den Job wechselt oder aufgibt, spielt in der Betrachtung offensichtlich keine Rolle. Das im Grundgesetz jedem Bürger zugesicherte Recht auf körperliche Unversehrtheit wird ebenso ignoriert. Ist dies nicht verwunderlich? Deshalb werfen wir in dieser Dokumentation einen Blick auf jene Richter, die dieses Urteil erlassen haben, insbesondere auf den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth. Denn auffallend ist das Agieren seines Gerichts während der letzten beiden Jahre. Daher nun ein kleiner Blick zurück: Lockdowns, Schulschließungen, Ausgangssperren, Versammlungsverbote, indirekter Impfzwang - nie war die Klagewelle gegen drastisch eingeschränkte Grundrechte größer. Viele Menschen wandten sich zunächst an die Verwaltungsgerichte der Länder. Diese kippten daraufhin immer wieder verordnete Maßnahmen. Doch plötzlich wurde kurz nach dem Start der Impfkampagnen im April 2021 seitens Angela Merkel die sogenannte „Bundesnotbremse“ durchgesetzt. Drastische Einschränkungen des Versammlungsrechts, des öffentlichen und privaten Lebens waren die Folge. Der Druck auf die Bevölkerung war so groß, dass viele entweder in der Impfung einen Ausweg suchten oder den Rechtsweg in Anspruch nahmen. Der Weg über die Verwaltungsgerichte wurde jedoch durch die „Bundesnotbremse“ ausgehebelt. Es blieb also nur noch und von nun an einzig der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten der Länder fällt die Bilanz beim Bundesverfassungsgericht allerdings anders aus. Allein im Jahr 2020 gingen beim höchsten deutschen Gericht 239 Verfassungsbeschwerden und 72 isolierte Eilanträge gegen die Maßnahmen der Bundesregierung ein. Die Karlsruher Verfassungsrichter gaben dabei genau drei Anträgen statt! Eine vernichtende Quote, die das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit stark erschüttert hat. Federführend und Kopf des Bundesverfassungsgerichts ist Präsident Stephan Harbarth. Im Folgenden betrachten wir daher seine Vergangenheit, seine steile Karriere und seine Verbindungen etwas näher… 1. Politische Vergangenheit Harbarth - war fast 30 Jahre lang aktiver Politiker der CDU - saß von 2009 bis 2018 für die CDU/CSU im Bundestag - agierte ab Juni 2016 als Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. 2. Beruflicher Werdegang • Nach der Promovierung zum Dr. jur. im Jahr 1998 studierte Harbarth 1999 bis 2000 an der Yale Law School. Diese ist eine Elite-Kaderschmiede mit wenigen handverlesenen Studenten. • Zurück in Deutschland war er ab 2000 an der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & An-schütz – der SZA – als Anwalt tätig. Er wirkte dort jahrelang an vorderster Front unter anderem als Vorstand und Geschäfts-führer. Slogan der Kanzlei: „Zu uns kommen Konzerne“. • Von 2000 bis 2008 war die SZA Teil der US-Kanzlei Shearman & Sterling LLP, welche auf Wirtschaftsrecht und Finanzwirtschaft für große Konzerne spezialisiert ist. Die US-Großkanzlei tüftelte die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte aus. Dabei handelt es sich um ein Steuerbetrugsmodell zugunsten der Banken, das den deutschen Steuerzahler Milliar-den gekostet hat! Inwiefern Harbarth involviert war, ist unklar. Offensichtlich ist jedoch, wessen Interessen seine Kanzlei vertritt. 3. Ungeklärte Einkünfte als Abgeordneter Während seiner Abgeordnetentätigkeit im Bundestag kassierte Harbarth nebenher erhebliche Summen, deren Herkunft unbekannt ist. Nach Erkenntnissen des „Spiegel“ soll Harbarth allein 2016 auf Einnahmen von über eine Million Euro gekommen sein. Weder Harbarth noch seine Kanzlei SZA wollen dazu etwas sagen. Aus den Geschäftsberichten seiner Kanzlei geht hervor, dass er seine Tätigkeit dort „hauptberuflich“ ausgeübt haben soll, zeitgleich zu seiner Abgeordnetentätigkeit. Dies wäre laut Abgeordnetengesetz unzulässig. Das Gesetz erlaubt nur Nebentätigkeiten. Es stellt sich die Frage: Wofür bekam Harbarth die hohe Vergütung? 4. Ungereimtheiten bei seiner Ernennung zum Bundesverfassungsrichter • Im Dezember 2017 taucht Harbarth plötzlich als Platznachbar von Bundeskanzlerin Merkel während der Weihnachtsfeier der CDU/CSU-Fraktion auf. „Die Welt“ berichtete daraufhin, dass Harbarth offenbar für Höheres auserkoren sei. • Am 22. November 2018 rückt er dann zum Bundesrichter und einen Tag später zum Bundesvizepräsidenten des Verfassungsgerichtes auf. Und das, obwohl Harbarth kein Spezialist für Verfassungsrecht ist und über keinerlei richterliche Erfahrungen verfügt! Offensichtlich kein Problem. • Denn bereits ein halbes Jahr zuvor – im März 2018 – wurde sein Renomme etwas aufpoliert: Die Uni Heidelberg verleiht Harbarth den Titel eines Honorarprofessors. Spannend dabei: Das Handelsblatt berichtet über eine offensichtliche finanzielle und personelle Nähe der Hochschule zu Harbarths früherer Kanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz. Die SZA ist Sponsor am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht der Uni Heidelberg. Sie arbeitet mit dieser in einer gemeinsamen Stiftung zusammen. Sollte Harbarth mit dem Professorentitel der Weg für das Präsidentenamt geebnet werden? 5. Interessenskonflikte Als Rechts- und Innenpolitiker des Bundestages trug Harbarth seinerzeit entscheidend dazu bei, Gesetze auf den Weg zu bringen, zum Beispiel den heftig umstrittenen UN-Migrationspakt oder eine Verpflichtung der Kommunikationsdienste zur Vorratsdatenspeicherung. Für den Beschluss beider Verträge setzte er sich als Abgeordneter vehement ein. Zu diesen gab und gibt es nun zahlreiche Verfassungsklagen, über die er kurz nach seiner Berufung als Verfassungsrichter bescheiden soll. Zur Erläuterung: Beispiel 1: Im Dezember 2018 wurde der UN Migrationspakt geschlossen. Harbarth war ein Verfechter dieses Paktes und forderte diesen noch kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Bundestag vehement ein. Dieser Pakt legalisiert eine Migration auch aus wirtschaftlichen Gründen. Uneingeschränkte Migration wird zum Menschenrecht. Wenige Tage später wurde Harbarth dann Bundesverfassungsrichter. Zahlreich eintreffende Verfassungsklagen liefen ins Leere. Befangenheit? Kein Thema. Beispiel 2: Harbarth setzte sich als CDU-Rechtspolitiker nachdrücklich für das Instrument der Vorratsdatenspeicherung ein. Dieses erlaubt die anlasslose Speicherung und Herausgabe persönlicher Kontaktdaten an den Staat. Es öffnet die Tür für eine beliebige Kontaktverfolgung Einzelner. Noch immer sind unzählige Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung soll es aktuell in 2022 jedoch nicht mehr geben. Zufall? 6. Zugehörigkeit zum inneren Zirkel? Harbarth musste sich schon viele kritische Fragen zu seiner Unabhängigkeit als höchster Richter gefallen lassen. Neben all den Konflikten, die sich aus seiner Abgeordnetentätigkeit ergeben, zeigt sich seine Nähe zu Merkel auch wieder im Jahr 2021 anlässlich eines gemeinsamen Abendessens. Hintergrund: Im Bundesland Thüringen gewann im Jahr zuvor der Kandidat der FDP mit den Stimmen der AfD die Wahl zum Ministerpräsidenten – ein „unliebsamer Zwischenfall“. Auf massives Einwirken Merkels wurde dessen Wahl wieder rückgängig gemacht. Die „Junge Freiheit“ schreibt dazu: „Das Bundesverfassungsgericht gehört bisher zu den angesehensten Institutionen des deutschen Staates. Dass sich dies möglicherweise bald ändern könnte, hat auch mit dem Verhalten der Richter selbst zu tun. Unisono ließen sie sich von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Abendessen und zu geselliger Runde ins Kanzleramt einladen – einige Tage bevor der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage gegen die Kanzlerin wegen Verletzung ihrer Neutralitätspflicht zu entscheiden hat.“ Mit von der Partie: Stephan Harbarth. Fazit: Die Akte Stephan Harbarth deckt auf, dass Seilschaften zwischen Politik und Justiz die Grundfeste unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung erschüttern! Durch die Person Stephan Harbarth wird somit die Glaubwürdigkeit in die angeblich unabhängigen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes schwer beschädigt! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, Die Gewaltenteilung in Gesetzgebung (sprich Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) ist das tragende Fundament einer Demokratie! Die in dieser Dokumentation aufgedeckten Verflechtungen des obersten deutschen Richters Stephan Harbarth lassen schwerwiegende Zweifel an einer funktionierenden Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland aufkommen. Da die sogenannten Leitmedien über dessen skandalöse Verflechtungen in die Politik weitgehend den Mantel des Schweigens ausgebreitet haben, kann diese Affäre um den höchsten deutschen Richter nur noch vom obersten Souverän - dem Volk selber - ans Licht der Öffentlichkeit gebracht werden. Nur durch aktive Bürger, die ihre Mitmenschen über diese Missstände informieren, kann dieser Machtmissbrauch noch gestoppt werden! Daher werden Sie JETZT selber aktiv, indem Sie dieses aufklärende Video an möglichst viele Freunde, Arbeitskollegen und Verwandte weiterleiten! Wir blenden dazu den Link zu dieser Sendung ein!
von ag./kw./sts./ark.
• www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_91649930/teil-impfpflicht-was-impfunwilligen-arbeitnehmern-nun-droht.html
„Bundesnotbremse“ reitschuster.de, 02.05.2021 https://reitschuster.de/post/verwaltungsgerichtspraesident-bundes-notbremse-verfassungswidrig/
jungefreiheit.de, 28.05.2021 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/bundes-notbremse-murswiek-verfassungsgericht/
lto.de, 30.11.2021 https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr78121-1bvr97121-bundesnotbremse-coronavirus-covid19-corona-verfassungsbeschwerden-ausgangssperre-schulschliessungen-grundrechte/
Rekordwert Eilanträge und Verfassungsbeschwerden 2020 rubikon.news, 16.03.2021 https://www.rubikon.news/artikel/in-bedenklicher-verfassung
lto.de, 12.01.2021 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-bundesverfassungsgericht-corona-covid19-krise-pandemie-eilantraege-rekordwert-2020-verfassungsbeschwerde/
www.bundesverfassungsgericht.de
taz.de, 05.12.2020 https://taz.de/Verbot-von-Querdenken-Demos/!5736762
1. Politische Vergangenheit https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth
2. Beruflicher Werdegang handelsblatt.com, 20.03.2020 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/designierter-praesident-stephan-harbarth-verfassungsrichter-mit-umstrittener-vergangenheit/25612434.html?ticket=ST-525753-WpDixTqSOn2veKb6uD1b-ap4
3. Ungeklärte Einkünfte als Abgeordneter t-online.de, 15.05.2020 https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87882624/stephan-harbarth-praesidenten-des-bundesverfassungsgerichts-haengen-geldfragen-an-.html
spiegel.de, 09.08.2016 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-abgeordnete-mit-nebeneinkuenften-eine-typologie-a-1106269.html
4. Ungereimtheiten bei seiner Ernennung zum Bundesverfassungsrichter lto.de, 20.06.2020 https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stephan-harbarth-anwalt-gegen-uni-streit-um-honorarprofessur/
5. Interessenskonflikte RTL WEST Kommentar zum UN-Migrationspakt, 31.10.2018 https://www.youtube.com/watch?v=LVFA8XrugUU
Bundestag TV CDU, 13.11.2018 https://www.youtube.com/watch?v=bmToOhswB_g
lto.de, 03.12.2018 https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-stephan-harbarth-ex-politiker-ex-anwalt-ausgeschlossen-befangen/
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland I Datenschutz 2022 6. Zugehörigkeit zum inneren Zirkel? jungefreiheit.de, 16.07.2021 https://jungefreiheit.de/debatte/interview/2021/270000/
jungefreiheit.de, 10.07.2021 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/269573/