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27.11.2023 | www.kla.tv/27536
Zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit im Winter hat das Schweizer Parlament am 29. September 2023 den „Einheitlichen Änderungserlass für eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien“ verabschiedet. Dieser wird kurz „Mantelerlass“ genannt. Damit wird der Weg für eine höhere Stromproduktion durch Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen im Inland geebnet. Der Bau der betreffenden Anlagen profitiert von einer Beschleunigung der Bewilligungsverfahren. Zudem soll es in allen Stromproduktionsbereichen künftig an bestimmten Standorten einen Vorrang gegenüber dem Natur- und Landschaftsschutz geben. Das Gesetzespaket führt deshalb zu Änderungen in mehreren Bundesgesetzen: Dem Energiegesetz EnG, dem Stromversorgungsgesetz StromVG, dem Raumplanungsgesetz RPG und dem Waldgesetz WaG. Da keine politische Partei das Referendum ergreifen wollte, gründete der parteilose Pierre-Alain Bruchez das Bündnis für Natur und Landschaft Schweiz und hat das Referendum gegen den „Mantelerlass Strom“ ergriffen. Er stört sich daran, dass der Landschaftsschutz bei Stromprojekten in den Alpen geschwächt wird. In der Folge schließen sich weitere Organisationen dem Referendum an: Der Verband Freie Landschaft Schweiz und die Fondation Franz Weber (FFW). Auf Kritik stößt unter anderem, dass grundlegende Prinzipien des Natur- und Landschaftsschutzes, die im Laufe der Jahrzehnte durch das Schweizer Stimmvolk in der Bundesverfassung verankert wurden, in Frage gestellt werden. So dürfen neu beispielsweise Wälder für den Bau von Windkraftanlagen gerodet oder große Wind- und Solarparks in geschützten Landschaften gebaut werden, auch wenn dadurch wertvolle Biotope zerstört würden. Ebenso werden die beschleunigten Bewilligungsverfahren bemängelt. Zitat aus dem Referendumsbogen: „Das Beschwerderecht gegen einzelne Anlagen gibt es zwar weiterhin. Einsprachen von Privaten und Umweltorganisationen haben jedoch kaum Erfolgschancen. Sogar die Schutzgebiete im Bundesinventar der wertvollsten Landschaften und Naturdenkmäler können geopfert werden: Auf Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen darf neu verzichtet werden. Der Bundesrat kann die Bewilligungsverfahren konzentrieren und abkürzen, womit er potenziell die Gemeinden entmachtet und demokratische Rechte ausschaltet.“ Nach Einschätzung von Dr. Alain Griffel, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich, verstößt ein genereller Vorrang des Interesses an der Erzeugung erneuerbarer Energien vor den Interessen des Naturschutzes gegen die Bundesverfassung. Die Verschiebung dieser bereits in der Verfassung vorgenommenen Gewichtungen sei nicht Sache des Parlaments, sondern des Verfassungsgebers – also von Volk und Ständen. Das Parlament hat eine Liste mit 16 geplanten Wasserkraftprojekten in den Mantelerlass aufgenommen. Dazu Prof. Griffel: „Der Bund verfügt über keine solche Planungskompetenz [...] Der Gesetzgeber nimmt hier Entscheide vorweg, die eine Beurteilung im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens erfordern, in welchem auch andere Bundesgesetze anzuwenden sind. Damit greift er einzelfallbezogen in den Aufgabenbereich der rechtsanwendenden Behörden und Gerichte ein, was unter dem Aspekt der Gewaltenteilung problematisch ist.“ Offensichtlich werden im Schweizer Parlament wieder einmal unter großem Druck Gesetze erlassen, die nicht verfassungskonform sind und demokratische Rechte einschränken. Die Angst vor einer drohenden Strommangellage im Winter lässt das Parlament übereilt handeln. Das erinnert unweigerlich an die politischen Geschehnisse während der Covid-Krise. Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das verfassungswidrige Vorgehen der Parlamentarier stoppen wollen, können dies tun mit der Unterstützung des Referendums „Naturschutz aufgeben? Zerstörerischer ‚Mantelerlass‘ NEIN“ . Damit das Referendum zustande kommt und damit eine Volksabstimmung über das umstrittene Gesetz, müssen bis zum 18. Januar 2024 50.000 gültige Unterschriften zusammenkommen. Das Komitee bittet darum, die Unterschriftenbogen möglichst bis Ende 2023 zurückzusenden, damit noch genug Zeit bleibt, die Unterschriften von den Gemeinden beglaubigen zu lassen. Weitere Informationen und Unterschriftenbogen erhalten Sie unter eingeblendetem Link: https://www.bnl-unp.ch
von rg.
Fin de session: Der Durchbruch beim Energie-Mantelerlass ist gelungen https://energeiaplus.com/2023/09/29/fin-de-session-der-durchbruch-beim-energie-mantelerlass-ist-gelungen/?translateto=de
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2023/2301/de
Mantelerlass https://www.strom.ch/de/politik/mantelerlass
Bündnis für Natur und Landschaft Schweiz https://www.bnl-unp.ch/referendum
Referendum Unterschriftenbogen de/fr https://www.bnl-unp.ch/_files/ugd/ef3817_72b942d1bcc241adbf0d99d49f425b7a.pdf
https://www.bnl-unp.ch/_files/ugd/ef3817_d2823472bcbc41ddb244dfdf5f6baa0f.pdf
Rentner lanciert Referendum gegen «Verschandelung der Landschaft» https://www.20min.ch/story/mantelerlass-rentner-lanciert-referendum-gegen-verschandelung-der-landschaft-749186678223
Freie Landschaft Schweiz https://www.paysage-libre.ch/wp-content/uploads/2023/10/Medienmitteilung_Referendum_16.10.2023_D.pdf
Fondation Franz Weber https://www.blick.ch/politik/ernsthafte-bedrohung-fuer-natur-und-landschaft-fondation-franz-weber-ergreift-referendum-gegen-mantelerlass-id19059532.html
STOP der Zerstörung unserer Natur und unserer Landschaften! https://www.ffw.ch/de/projekte/referendum-gegen-das-bundesgesetz-ueber-erneuerbare-energien-2/
Beurteilung der Verfassungsmässigkeit des sog. «Mantelerlasses» von Prof. Dr. Alain Griffel https://www.bnl-unp.ch/_files/ugd/ef3817_bd5bc947982b42a0ae7aab17843a8db0.pdf