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Ergänzende Sendungen zu diesem Thema:
Abtreibung als Menschenrecht – Recht, Menschen zu töten? https://www.kla.tv/18896 |
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18.07.2021 | www.kla.tv/19305
Am 31.5.2021 berichtete Kla.TV über einen Antrag im Deutschen Bundestag vom 4.3.21 zur „Sicherung des Rechts auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung“ [kla.tv/18896]. Wer sich bis dahin darunter nicht so viel vorstellen konnte, oder für wen es sogar einleuchtend klang, der wurde in der Sendung über die tatsächlichen Beweg- und Hintergründe aufgeklärt: Abtreibung als Menschenrecht zu manifestieren, und zwar bis kurz vor der Geburt! Die beispiellose Irritation dieser Forderung, nämlich Recht auf Leben mit Verweigerung von Leben zu rechtfertigen, wurde in der Sendung durch die brutale Faktenlage aufgelöst. Die große und bange Frage, ob der Bundestag einem solchen Begehren wohl zustimmen würde, lag förmlich in der Luft. Nun hat das EU-Parlament in Brüssel die offizielle EU-Richtlinie für Abtreibung als Menschenrecht festgelegt, indem es am 24. Juni 2021 dem sogenannten Matic-Bericht zustimmte. In diesem Bericht wird von dem kroatischen EU-Abgeordneten Predrag Fred Matic die Tötung ungeborener Kinder zu einer normalen Gesundheitsversorgung von Frauen deklariert und damit zu einem Grundrecht erhöht. „Bedauert“ wird in diesem Bericht, dass in manchen Ländern Ärzte und Kliniken von einer Gewissensklausel Gebrauch machen dürfen, die es ihnen erlaubt, aus religiösen oder anderen Gründen eine Abtreibung zu verweigern. Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Vereinigung „Ärzte für das Leben“, deutet dies als ein Alarmsignal für die europäischen Ärzte. Die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALFA), Cornelia Kaminiski, bezeichnete diesen EU-Beschluss als „eine Schande für Europa“. Über die Schiene der Antidiskriminierung, für die sich die EU zuständig sieht, werden folgende Rechte definiert: • Recht der freien Definition der eigenen Sexualität, Geschlechtsidentität • Freie Auswahl der Sexualpartner • Recht der freien Entscheidung, ob, wann und mit welchen Mitteln jemand ein Kind bekommen will • Die gesamte Bandbreite reproduktionsmedizinischer Möglichkeiten von In-vitro-Fertilisationen, Ei- und Samenzellspende sowie Leihmutterschaft • Ausdrückliches Recht auf „sichere und legale Abtreibungsdienste“. Das Recht des Kindes auf Leben sucht man dagegen vergeblich. Es wird vielmehr gefordert, dass in den EU-Staaten alle Hindernisse, die Abtreibungen im Wege stehen, aus dem Weg geräumt werden. Lebensrechtsorganisationen müssten dann ihre Arbeit einstellen. Ärzte, die sich aus Gewissensgründen einer Abtreibung verweigern, sollen, so die Forderung, suspendiert bzw. strafrechtlich verfolgt werden. Der Jurist Jean-Paul Van de Walle, der für die Menschenrechtsorganisation ADF International in Brüssel tätig ist, vermerkt, dass die Entscheidung in Brüssel nicht mit einer gesetzlichen Regelung zu vergleichen sei. Der Beschluss habe keinerlei „bindende Wirkung“ für Mitgliedsstaaten, für die europäischen Bürger oder europäische Institutionen. Demnach liegt die Selbstverantwortung bei den einzelnen EU-Staaten und ihren Bürgern. Es muss sich jedoch zeigen, wie die jeweiligen Länder in Zukunft auf die EU-Forderungen reagieren werden zum Schutz ihrer ungeborenen Schützlinge. Bleibt nur zu hoffen, dass jeder, der sich als Mensch begreift und doch einer „Abtreibung als Menschenrecht“ zugestimmt hat oder noch zustimmen will, von der brutalen Wirklichkeit dieser Entscheidung in seinem Gewissen überführt wird. Sven von Storch fasst es so zusammen: „Der 24. Juni 2021 wird als einer der dunkelsten Tage in die Geschichte der EU eingehen: An diesem Tag erklärte das versammelte Parlament es zum Menschenrecht, Kinder im Mutterleib zu töten und ihnen das Recht auf Leben zu verweigern. Dieser Entschluss hat nichts mehr mit Politik zu tun: Es ist ein Rückfall in die tiefste Barbarei, in der ein Menschenleben nichts mehr wert ist.“
von mse. ef.
EU-Abstimmung über den sog. Matic´-Bericht https://www.zukunft-ch.ch/eu-abstimmung-gegen-den-matic-bericht-protestieren/