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Bundesgerichtsentscheid: Krieg wird zur Privatsache
Nun steht es also fest: der 95-jährige SS-Buchhalter Oskar Gröning wurde in Lüneburg zu bedingungslosen vier Jahren Haft verurteilt.
Mit diesem jüngsten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber auch gleichzeitig ein neues Zeitalter in der Rechtsprechung eingeläutet: Mit der alten Rechtsprechung dürfte es definitiv vorbei sein. Bis gestern noch konnte man davon ausgehen, dass nur derjenige strafrechtlich verfolgt wurde, dem auch konkrete und eigene Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Mit der Verurteilung des 95-jährigen SS-Buchhalters steht jedoch fest, jede Form der Beteiligung an Kriegseinsätzen macht den Krieg ab sofort zur Privatsache.
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Nun steht es also fest: der 95-jährige SS-Buchhalter Oskar Gröning wurde in Lüneburg zu bedingungslosen vier Jahren Haft verurteilt.
Mit diesem jüngsten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber auch gleichzeitig ein neues Zeitalter in der Rechtsprechung eingeläutet: Mit der alten Rechtsprechung dürfte es definitiv vorbei sein. Bis gestern noch konnte man davon ausgehen, dass nur derjenige strafrechtlich verfolgt wurde, dem auch konkrete und eigene Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Mit der Verurteilung des 95-jährigen SS-Buchhalters steht jedoch fest, jede Form der Beteiligung an Kriegseinsätzen macht den Krieg ab sofort zur Privatsache. Man macht sich für jede Form allfälliger Kriegsverbrechen mitschuldig – selbst dann, wenn man als Beteiligter nur irgendein Buchhalter wie Gröning war, der von all dem Geschehen nichts mitbekommen habe. Im Urteil gegen den SS-Buchhalter aber wurde festgehalten, dass es für einen kriminellen Apparat eben auch die kleinen und scheinbar unbedeutenden Rädchen brauche, dass er überhaupt erst funktionieren könne. Für Oskar Gröning führt mit anderen Worten kein Weg mehr an der Verurteilung vorbei. Diese wäre ihm bestenfalls durch eine damalige Kriegsdienstverweigerung, vor der Einberufung in den 2. Weltkrieg, erspart geblieben. Für Oscar Gröning selber stand aber bislang fest, dass er wie alle anderen Soldaten obligatorischen Kriegsdienst geleistet hatte. Mit dem jüngsten Revisionsentscheid des BGH bestätigte der Bundesgerichtshof jedenfalls ein völlig neues Denken in der Rechtsprechung. Künftig können somit auch alle »kleinen Rädchen«, die an irgendeiner »Tötungsmaschinerie« mitgewirkt haben, wegen Beihilfe zum Mord, Massenmord usw., verfolgt und verurteilt werden. Begründung BGH: Mord verjährt nie und damit auch nicht die Beihilfe zum Mord.
Unter augenfällig voreingenommener Genugtuung verkündete ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl am Montag, dem 28. November 2016, diesen Wendepunkt in der Rechtsprechung mit den folgenden Worten: »Man muss es fast ein wenig respektlos ausdrücken: Jetzt hat es doch noch gereicht. Der frühere SS-Mann Oskar Gröning hat lange genug gelebt, sodass der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil sprechen konnte. Erstmals bestätigte er eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord in einem Konzentrationslager.«
Die neue Rechtsprechung und das neue Rechtsverständnis eröffnet nun aber – möglicherweise unbedacht – auch ein völlig neues Verfolgungspotenzial für aktuelle und künftige Kriegstreiber und deren Bedienstete: zum Beispiel bei der völkerrechtswidrigen Kriegs-Drehscheibe in Ramstein; oder bei der Verpflichtung mit irgendwelchen illegalen NATO-Kriegseinsätzen und selbstverständlich auch bei der erwiesenermaßen kriegstreiberischen Medienberichterstattung, wie sie nachweislich tagtäglich in den Hauptmedien stattfindet. Denn ohne diese »Riesenräder« im Gesamtgetriebe wäre es regelrecht undenkbar, ganze Völker in die Kriegswilligkeit zu bringen. Wer rechtfertigt überdies, oder wer unterstützt aktuell laufende Kriege mehr als etwa gefälschte Kriegsbilder, gefälschte Kriegsberichterstattungen wider besseres Wissen? Belege dazu finden Sie in den eingeblendeten Sendungen: www.kla.tv/3330, www.kla.tv/4135, www.kla.tv/7659. Konsequenterweise kann nun auch jede nachgewiesene Mittäterschaft bei solch illegalen Kriegstreiberhandlungen bis zum »kleinsten Rädchen«, sprich Journalisten, Kriegsreporter etc. hinunter verfolgt und bestraft werden.
Jedenfalls dürfte sich der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichtshofes zumindest als Steilvorlage für alle Kriegsgegner erweisen: denn ab sofort wird jeder Krieg, jeder Armee-Einsatz zur absoluten Privatsache. Wer sich in welchen Krieg auch immer mit einbeziehen lässt, trägt ab sofort die private Verantwortung für alles, was ihm dort abverlangt wird. Allfällige Kriegsverbrechen können jederzeit zu seiner Privatsache werden, ob er darum gewusst hat oder nicht, wie es im Fall des SS-Buchhalters und somit aller Kriegs-Veteranen geschehen ist.
Militär und Justiz dürfte es künftig schwer fallen, Kriegsdienstverweigerer davon zu überzeugen, dass ausgerechnet sie von einer potentiellen künftigen Mittäterschaft ausgeschlossen werden könnten. Was würde der 95-jährige Gröning selber tun, hätte er dazu nochmals die Gelegenheit? Eine Kriegsdienstverweigerung hätte ihm während der Kriegsjahre möglicherweise das sofortige Todesurteil gebracht. 70 Jahre später sind es nur noch 4 Jahre Haft… so oder so also die absolute »loose-loose« Situation für den gehetzten Kriegsmann.
Der sichtlich befriedigte ZDF-Rechtsexperte rechtfertigte die neu angebrochene Straf-Verfolgungswelle gegen Kriegsveteranen als Mindestbeitrag eines Versuchs, begangene Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Bleibt also abzuwarten, wie man mit gegenwärtigen und auch künftigen Kriegstreibern, samt ihren »kleinen Rädchen« verfährt.
FAZIT: Während das neue Rechtsverständnis auf der einen Seite fordert, dass es keinen Schlussstrich unter das kriegerische Unrecht geben dürfe, muss auf der anderen Seite folgendes auch klar sein: Wer sich künftig widerstandslos an illegalen Kriegen beteiligt, macht diesen Krieg zu seinem persönlichen Privat-Verbrechen. Wer zum Beispiel teilnimmt an den Angriffskriegen der NATO, an völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen via Ramstein, oder wo auch immer im Auslandseinsatz, macht diese Kriegshandlungen zu seiner Privatsache. Zuletzt kann es wie nun im Fall sämtlicher SS-Veteranen jederzeit heißen: Mitgegangen – mitgehangen. Widerstand muss daher ab sofort für jeden Zivilisten zur Pflicht werden, will er nicht für allfällig gegenwärtige oder zukünftige Kriegsverbrechen zur Mitverantwortung gezogen werden.
Sendungstext
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29.11.2016 | www.kla.tv/9449
Nun steht es also fest: der 95-jährige SS-Buchhalter Oskar Gröning wurde in Lüneburg zu bedingungslosen vier Jahren Haft verurteilt. Mit diesem jüngsten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber auch gleichzeitig ein neues Zeitalter in der Rechtsprechung eingeläutet: Mit der alten Rechtsprechung dürfte es definitiv vorbei sein. Bis gestern noch konnte man davon ausgehen, dass nur derjenige strafrechtlich verfolgt wurde, dem auch konkrete und eigene Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Mit der Verurteilung des 95-jährigen SS-Buchhalters steht jedoch fest, jede Form der Beteiligung an Kriegseinsätzen macht den Krieg ab sofort zur Privatsache. Man macht sich für jede Form allfälliger Kriegsverbrechen mitschuldig – selbst dann, wenn man als Beteiligter nur irgendein Buchhalter wie Gröning war, der von all dem Geschehen nichts mitbekommen habe. Im Urteil gegen den SS-Buchhalter aber wurde festgehalten, dass es für einen kriminellen Apparat eben auch die kleinen und scheinbar unbedeutenden Rädchen brauche, dass er überhaupt erst funktionieren könne. Für Oskar Gröning führt mit anderen Worten kein Weg mehr an der Verurteilung vorbei. Diese wäre ihm bestenfalls durch eine damalige Kriegsdienstverweigerung, vor der Einberufung in den 2. Weltkrieg, erspart geblieben. Für Oscar Gröning selber stand aber bislang fest, dass er wie alle anderen Soldaten obligatorischen Kriegsdienst geleistet hatte. Mit dem jüngsten Revisionsentscheid des BGH bestätigte der Bundesgerichtshof jedenfalls ein völlig neues Denken in der Rechtsprechung. Künftig können somit auch alle »kleinen Rädchen«, die an irgendeiner »Tötungsmaschinerie« mitgewirkt haben, wegen Beihilfe zum Mord, Massenmord usw., verfolgt und verurteilt werden. Begründung BGH: Mord verjährt nie und damit auch nicht die Beihilfe zum Mord. Unter augenfällig voreingenommener Genugtuung verkündete ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl am Montag, dem 28. November 2016, diesen Wendepunkt in der Rechtsprechung mit den folgenden Worten: »Man muss es fast ein wenig respektlos ausdrücken: Jetzt hat es doch noch gereicht. Der frühere SS-Mann Oskar Gröning hat lange genug gelebt, sodass der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil sprechen konnte. Erstmals bestätigte er eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord in einem Konzentrationslager.« Die neue Rechtsprechung und das neue Rechtsverständnis eröffnet nun aber – möglicherweise unbedacht – auch ein völlig neues Verfolgungspotenzial für aktuelle und künftige Kriegstreiber und deren Bedienstete: zum Beispiel bei der völkerrechtswidrigen Kriegs-Drehscheibe in Ramstein; oder bei der Verpflichtung mit irgendwelchen illegalen NATO-Kriegseinsätzen und selbstverständlich auch bei der erwiesenermaßen kriegstreiberischen Medienberichterstattung, wie sie nachweislich tagtäglich in den Hauptmedien stattfindet. Denn ohne diese »Riesenräder« im Gesamtgetriebe wäre es regelrecht undenkbar, ganze Völker in die Kriegswilligkeit zu bringen. Wer rechtfertigt überdies, oder wer unterstützt aktuell laufende Kriege mehr als etwa gefälschte Kriegsbilder, gefälschte Kriegsberichterstattungen wider besseres Wissen? Belege dazu finden Sie in den eingeblendeten Sendungen: www.kla.tv/3330, www.kla.tv/4135, www.kla.tv/7659. Konsequenterweise kann nun auch jede nachgewiesene Mittäterschaft bei solch illegalen Kriegstreiberhandlungen bis zum »kleinsten Rädchen«, sprich Journalisten, Kriegsreporter etc. hinunter verfolgt und bestraft werden. Jedenfalls dürfte sich der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichtshofes zumindest als Steilvorlage für alle Kriegsgegner erweisen: denn ab sofort wird jeder Krieg, jeder Armee-Einsatz zur absoluten Privatsache. Wer sich in welchen Krieg auch immer mit einbeziehen lässt, trägt ab sofort die private Verantwortung für alles, was ihm dort abverlangt wird. Allfällige Kriegsverbrechen können jederzeit zu seiner Privatsache werden, ob er darum gewusst hat oder nicht, wie es im Fall des SS-Buchhalters und somit aller Kriegs-Veteranen geschehen ist. Militär und Justiz dürfte es künftig schwer fallen, Kriegsdienstverweigerer davon zu überzeugen, dass ausgerechnet sie von einer potentiellen künftigen Mittäterschaft ausgeschlossen werden könnten. Was würde der 95-jährige Gröning selber tun, hätte er dazu nochmals die Gelegenheit? Eine Kriegsdienstverweigerung hätte ihm während der Kriegsjahre möglicherweise das sofortige Todesurteil gebracht. 70 Jahre später sind es nur noch 4 Jahre Haft… so oder so also die absolute »loose-loose« Situation für den gehetzten Kriegsmann. Der sichtlich befriedigte ZDF-Rechtsexperte rechtfertigte die neu angebrochene Straf-Verfolgungswelle gegen Kriegsveteranen als Mindestbeitrag eines Versuchs, begangene Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Bleibt also abzuwarten, wie man mit gegenwärtigen und auch künftigen Kriegstreibern, samt ihren »kleinen Rädchen« verfährt. FAZIT: Während das neue Rechtsverständnis auf der einen Seite fordert, dass es keinen Schlussstrich unter das kriegerische Unrecht geben dürfe, muss auf der anderen Seite folgendes auch klar sein: Wer sich künftig widerstandslos an illegalen Kriegen beteiligt, macht diesen Krieg zu seinem persönlichen Privat-Verbrechen. Wer zum Beispiel teilnimmt an den Angriffskriegen der NATO, an völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen via Ramstein, oder wo auch immer im Auslandseinsatz, macht diese Kriegshandlungen zu seiner Privatsache. Zuletzt kann es wie nun im Fall sämtlicher SS-Veteranen jederzeit heißen: Mitgegangen – mitgehangen. Widerstand muss daher ab sofort für jeden Zivilisten zur Pflicht werden, will er nicht für allfällig gegenwärtige oder zukünftige Kriegsverbrechen zur Mitverantwortung gezogen werden.
von is.