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Inobhutnahmen, Das Geschäft mit Kindern
von Richard Moritz
Ivo Sasek: Ich beginne gleich den 2. Referenten dieser 13. AZK einzuführen. Jetzt geht‘s um ein Thema, das haben wir zum 1. Mal hier. Es entspannt sich: 2014 kam eine öffentliche Statistik in unsere Hand, die besagte, dass allein in Deutschland in einem einzigen Jahr über 48.000 Kinder in Obhutnahme genommen wurden, vom Jugendamt. Schock – was läuft hier?
Und dann geht‘s weiter: 2015 sagt wieder eine Statistik, und da reden wir jetzt nicht von nebensächlichen Statistiken: um die 78.000 sind allein in Deutschland Inobhutnahme von Kindern.
Und dann wollten wir natürlich Genaueres wissen. Ich hab‘ mich ein bisschen schlau gemacht – was läuft hier eigentlich ab. Du kannst Sendungen sehen von verschiedenen Aufklärern, wo du dann betroffene Eltern siehst, betroffene Väter oder Mütter.
Mein Eindruck war, für eine AZK möchte ich nicht die ganzen Emotionen, die dann rüberkommen, mit allen Tränen, mit allem Schmerz übers Volk ergiessen. Mir war es ein Anliegen, dass jemand einmal zu diesem Thema spricht, der echt kompetent ist, der das ein bisschen von außen unabhängig vielleicht sieht. Die Frage ist jetzt im Raum – wir haben einen Referenten gefunden, der darüber spricht: Fürsorgliche Inobhutnahme oder Kinderklau.
Weil das ist letztliche die Frage, worauf das Ganze hinausgeht, wenn so viele Kinder jährlich verschwinden, alleine in Deutschland. Für die Schweizer Verhältnisse habe ich jetzt keine Zahlen. Vielleicht kommt das durch unseren Referenten.
Aber das ist jetzt die Frage: Geht‘s hier um eine Inobhutnahme oder um einen grossen Akt des Kinderklaus?
Heute spricht jetzt zu uns ein Buchautor, ein kompetenter, ich möchte ihn fast Wissenschaftler nennen. Er hat eine wissenschaftliche Reihe von Büchern geschrieben. Wir werden gleich sehen, welche das sind. Ihm liegt es am Herzen, wenn er zu uns spricht, eine klare Differenz zu machen zwischen dem, was notwendig ist – wir haben ja Probleme hier unten – und dem, was kriminelle Machenschaften sind.
Also er ist nicht ein Mann, von dem ich denke, er wird uns jetzt hier verhetzen. Er wird eine Balance bringen. Wir heißen miteinander herzlich willkommen: Richard Moritz aus Deutschland. Wir werden jetzt gleich in seinem Kurzportrait sehen, um was es bei diesem Mann hier geht.
Richard Moritz
geboren 1952; begann seinen beruflichen Werdegang mit einer Lehre im Elektrohandwerk. Später studierte er auf dem zweiten Bildungsweg Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt: Energietechnik. Nach jahrelanger privater Forschungsarbeit gelang es ihm die Allgemeingültigkeit und Bedeutung des Gesetzes der komplexen Koexistenz und besonders ihre Bedeutung für Energiemanifestation aller Art mathematisch und physikalisch darzulegen. Diese hatte er in der Buchserie: „Die Theorie der komplexen Koexistenz“ veröffentlicht.
Seit 2010 beschäftigt er sich intensiv mit dem Thema: „Willkürliche Inobhutnahme“ sprich: illegale Kindesentnahmen. Nach umfangreichen Recherchen und Fallanalysen schrieb er einige Bücher zu dieser Thematik:
„Die Deutsche Schande. Der Kinderklau“. Das Buch belegt eine gut organisierte Branche mit mafiaähnlichen Strukturen.
„Der Einzelfallmythos“ Statistiken des Bundesamtes für Statistik belegen selber, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern, dass bewusst gesteuert wird.
„Missbrauch-Risiken der Schweigepflichtentbindung in der Kinder- und Jugendhilfe“ Untersuchte Stichproben von Formularen und Vordrucken.
„Handbuch Umgang mit dem Jugendamt“ Ein Handbuch, das wirksame Hilfe für jedermann vermitteln soll. Bei hundert Fällen am Tag ist es notwendig, dass die Betroffenen sich selbst helfen können.
Richard Moritz ist Initiator und Mitbegründer des Vereins „Kinder sind Menschen e.V.“ und seither der 1. Vorsitzende. Im Zusammenhang mit seiner Vereinstätigkeit konnte er zahlreiche Fälle untersuchen und analysieren.
Auf diese Weise erarbeitete sich Richard Moritz ein umfangreiches Wissen, welches er in Büchern der Aufklärungsreihe niederschrieb.
Sein heutiger Vortrag: Inobhutnahmen, das Geschäft mit Kindern
Ivo Sasek: Sie haben sich ein schwieriges Thema ausgesucht und wir sind gespannt, wie Sie das meistern.
Richard Moritz: Ja, sehr gut, danke. Ein schwieriges Thema, das ist definitiv richtig. Es ist also, das Thema Inobhutnahme - nimmt auch immer größeren Raum ein und die meisten Leute wissen gar nicht, um was es geht. Sie haben was gehört, aber sie können nicht viel damit anfangen, weil das Wissen fehlt. Und das Problem ist eben, dass man generell erst einmal wissen muss, was spielt sich da ab, bevor man irgendwas da tun kann. Unser Ziel, auch das von unserem Verein, ist, den Leuten zu helfen, sich selber zu helfen. Wir wollen keine Hetze machen. Es gibt da sehr viele Vereine und Einzelinitiativen in diesem Bereich, aber ich hatte am Anfang meiner Recherchen festgestellt: Es gibt eine Polarisie-rung. Auf der einen Seite das Jugendamt mit ihren PR-Spezialisten, die sozusagen indi-rekt vermitteln: Die bösen Eltern vernachlässigen ihre Kinder und wir, gutes Jugendamt, wir müssen helfen. Auf der anderen Seite die Betroffenen, die sagen: Das böse Jugend-amt klaut unsere Kinder. Und das ist eine Polarisierung. Das führt zu Unstimmigkeiten und führt auch dazu, dass eben die Gegner sich zusammenraufen. Und ich bin eben der Meinung, man muss auch differenzieren können. Es ist leider so, dass ein gewisser Pro-zentsatz wirklich benötigt wird. Es ist so, es gibt Kinder, die misshandelt werden. Und es ist notwendig, dass der Staat eingreift. Das ist einfach eine Tatsache, die man nicht igno-rieren kann.
Aber nehmen wir erst mal die Zahlen. Hier sehen wir auf jeden Fall die Entwicklung. Die geht allerdings nur bis 2014 – Herr Sasek hatte vorhin bis 2015 gegraft. Ich habe die 2015 weggelassen, weil es da einen Irrtum gibt. Weil 2015 waren sehr viele Flüchtlings-kinder, die zwingend weggenommen werden müssen. Und dadurch ist die Statistik ext-rem hoch und ich wollte eben, weil bis dahin war es normal für deutsche Verhältnisse, und deswegen wollte ich keine Missverständnisse bringen, weil es kommt der Wahrheit näher. Die andere Statistik stimmt natürlich auch, das ist ganz klar. Und hier sehen wir aber vor allen Dingen, dass wir hier Unterschiede haben. Normalerweise geht eine Sta-tistik rauf und runter; das ist normal, wenn nicht dran gedreht wird. Aber in dem Moment, wo die Statistik so steil nach oben geht, ist ein eindeutiges Zeichen, dass daran gedreht wird. Eine solche Statistik muss gemanagt werden, die kommt nicht von selber. Eine Zu-fallsstatistk geht immer rauf und runter. Und es kann nicht sein, dass plötzlich alle Eltern schlecht geworden sind, das macht keinen Sinn.
So, und die Frage ist natürlich, wer hat daran gedreht. Der Frage bin ich auch nachge-gangen. Und man kann hier unten, ist als unterste Reihe und da stehen auch die Regie-rungen aufgelistet. Das sind die jeweiligen Spalten, das sind eben die Legislaturperio-den. Da kann man genau sehen, wer politisch da gerade die Verantwortung hat. Und es gibt da bestimmte markante Punkte. Es fängt an bei 1995. Seit 1995 werden die Statisti-ken erstens thematisch gegraft vom Statistischen Bundesamt. Von vorher habe ich keine brauchbaren Statistiken. Deswegen fängt es da an.
Eigentlich beginnt das Problem bereits 1990/91. Das ist die sogenannte Wiedervereini-gung, das wird Ihnen wahrscheinlich noch was sagen, ist also der Zusammenschluss der Ex-DDR mit der damaligen Bundesrepublik. In dem Jahr danach gab es eine Geset-zesänderung, und zwar ist es der §1666. Das ist der zentrale Paragraf, der halt eben hier wichtig ist. Und da geht es halt darum, unter welchen Bedingungen da Kinder wegge-nommen werden dürfen. Und es war bis zu diesem Zeitpunkt so, dass das Jugendamt dem Gericht Beweise vorlegen musste, oder zu mindestens, eindeutige Indizien, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten. Und seit 1991 ist das nicht mehr der Fall.
Und da begann es eigentlich nach oben zu gehen, aber, wie gesagt, das kann ich hier noch nicht belegen. 1995 gab es eine weitere Gesetzesänderung. Da war dann die Schweigepflicht eingeschränkt worden von allen, die mit der Kindererziehung zu tun ha-ben. Da geht das nach oben. Das war damals unter dem Herrn Kohl. Und danach kam dann die SPD-Regierung, dort ist es gleich geblieben und dann ging es sogar runter. Und dann hat man halt den Herrn Schröder in die Wüste geschickt. Warum weiss ich nicht. Und danach kam eben unsere Frau Merkel und die CDU und zusammen mit der SPD. Und 2005 gab es dann einige Gesetzesänderungen, die letztendlich zur Katastro-phe führen. Es gab da ein Koalitionspapier, das kam 2006 raus. Anfang 2006, also 2005 erarbeitet. Und da hat man sich dann geeinigt, dass man eben Frühwarnsysteme einfüh-ren möchte. Frühwarnsysteme, da kommen wir nachher noch weiter dazu, die sind ein-fach Spionagenetze. Also ein internes Spionagenetz von den Jugendämtern. Also alles andere zu sagen wäre eine Lüge. Die behaupten natürlich, das ist nicht wahr, ist natür-lich klar. Und diese Netzwerke sind ein Vorschlag von Frau Merkel. Also der haben wir das zu verdanken. Ich muss hier mal Klartext reden.
Und dann haben wir den nächsten größeren Sprung. 2012 geht es dann gewaltig nach oben. 2012 kam das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz. Und da wurden dann eben diese Netzwerke bundesweit vorgeschrieben. Und da gab es dann auch, dass praktisch alle Gewerke, alle Bereiche, die mit Kindern, Familie, Erziehung, Medizin usw. zu tun haben, wenn es um Kinder geht, dann praktisch keine Schweigepflicht mehr haben.
Das ist also eine ziemlich starke Einschränkung, vor allen Dingen auch in den Daten-schutz. Und das ist auch ein Problem, mit dem wir ständig zu kämpfen haben. Das ist so grob der Verlauf der Geschichte und es geht leider weiter nach oben.
Dann haben wir noch folgendes Phänomen - natürlich habe ich mir auch die Frage ge-stellt: Ja, wer verdient denn daran? Wer ist daran interessiert, dass die Statistiken so ge-waltig nach oben gehen?
Und es ist leider so, es ist tatsächlich ein Geschäft. Ich kann nichts anderes sagen, das ist ein Geschäft. Und zwar ist es so, diese Branche, die halt eben die Kinder versorgt, die werden also nach der Inobhutnahme weitergeleitet an irgendwelche Firmen, Vereine usw., die dann die Kinder versorgen und für die sind die Kinder einfach eine Geldquelle.
Und das war das Erschreckendste, was ich bei meinen Recherchen festgestellt habe:
Die Kinder werden nach der Inobhutnahme zur Ware. Die haben keine Rechte mehr, sie werden einfach nach Bedarf hin- und hergeschoben. Und das finde ich ist einfach eine Schweinerei. Um es ganz einfach zu sagen. Das ist auch der Hintergrund, warum ich mich da so engagiere und warum ich auch den Verein gegründet habe.
Die Vereinsgründung war einfach notwendig, weil ich gesehen hab, ich habe es hier mit einer Mafia zu tun und das ist mir zu gefährlich mich alleine dagegen zu stellen. Und da habe ich gesagt, ich brauche eine Rückendeckung und dazu habe ich dann einen Ver-ein gesucht, habe aber keinen gefunden - wie gesagt, weil eben die Polarisierung sehr stark ist und deswegen haben wir den eigenen Verein gemacht, um einfach auch sagen zu können: Okay, es ist so, und wir können differenzieren.
Und noch mal zu dieser Statistik: Es ist halt so, dass im Moment aus deutschen Familien etwa hundert Kinder pro Tag herausgenommen werden, Tag für Tag, Sonntag, Feiertag, also wirklich nicht nur an Werktagen. Das ist die Wahrheit. Und es ist halt so, dass laut Bundesstatistiken, und sie werden noch feststellen, ich habe es sehr stark mit Statistiken, weil das kann ich beweisen. Und die geben es ja selber zu, da können sie mir nichts wol-len.
Es steht auch da oben: In nur zehn Jahren hat sich (die Zahl) der Inobhutnahmen ver-dreifacht. Das ist eine Menge. Aber von diesen hundert sind 16% tatsächlich berechtigt. Also bei 16% der Kinder, da liegt eine tatsächliche Gefährdung vor. Es gibt natürlich auch Fälle, wo eine latente Gefährdung vorliegt, wo man sagen kann, naja könnte sein. Und die werden dann auch in Obhut genommen aber wir sagen ja auch, wir haben den Kinderklau hier auch definiert, damit es klar ist, was damit gemeint ist. Also es sind nicht die legalen Inobhutnahmen – da haben wir nichts dagegen. Die Kinder sollen Hilfe krie-gen. Das ist ganz klar. Aber, wenn da Kinder willkürlich genommen werden oder aus er-fundenen Gründen – das ist der Kinderklau. Oder, wenn die Kinder aufgrund eines drin-genden Verdachts in Sicherheit gebracht wurden, sich aber herausstellt, der Verdacht ist nicht begründet, dann werden die Kinder auch nicht zurückgegeben, sondern werden behalten. Und das ist auch Kinderklau. Wir haben also 16% echte Fälle. Der Rest ist nicht in Ordnung. Auch nach dem Gesetz nicht.
Da gibt es ein paar Tricks mit denen gearbeitet wird, damit das auch funktioniert, aber da kommen wir dann später dazu.
Wer verdient dran? Hat jemand eine Idee? Wahrscheinlich nicht. Aber ich werde es mal ganz kurz machen. Wenn man Politiker oder auch Jugendamtsmitarbeiter auf das Thema Geld anspricht, dann sagen sie, das wollen wir doch gar nicht. Wir wollen gar nicht so viele Kinder in Fremdunterbringung bringen, weil das kostet den Staat einen Haufen Geld.
Die Branche macht einen Umsatz von über 40 Milliarden im Jahr. Dazu kommen noch ein Haufen Trittbrettfahrer, Sekundär-Verdiener, insgesamt gehe ich von etwa 100 Milli-arden aus. Als Minimum. Aber die 40 Milliarden sind statistisch belegt, da kann keiner was gegen sagen. Und das ist eine Menge Geld. Und dann eben die Aussage, der Staat hat einen Haufen Kosten damit. Das ist eine Super-Lüge.
Erstens den Staat gibt es nicht. Den Staat in dieser Form gibt es nicht. Es gibt Bund, Län-der, Kreise und Kommunen. Und die Kommunen, die müssen halt für die Sozialleistun-gen aufkommen. Das gilt jetzt für Deutschland. In anderen Ländern ist das aber ähnlich. Das kann man teilweise sogar übertragen auf andere Länder, aber das ist in Deutschland so. Und die Kommunen, bzw. Landkreise, die müssen halt dafür aufkommen.
So, das sind 100 Milliarden, oder sagen wir mal 40 Milliarden – sind wir mal grosszügig, die verschwinden nicht. Die kommen nicht in den Mülleimer, die kommen in den Wirt-schaftskreislauf. Und diese Branche ist sehr personal-intensiv. Das heisst, wir haben sehr hohen Rückfluss an Lohn- und Einkommensteuer. Und die werden nach einem be-stimmten Schlüssel verteilt und der Löwenanteil kriegt der Bund. Der Bund macht Steu-ergewinne in Milliardenhöhe. Die verdienen dran – gewaltig! Die Kommunen kriegen ein paar Prozent davon, aber das ist nicht der Rede wert.
Also kann man sagen, die Kommunen zahlen halt. Aber das ist auch nicht die Wahrheit. Ist auch eine Lüge. Die Kommunen müssen natürlich erst einmal das Geld beschaffen, das ist klar. Aber in dem Moment, wo ein Kind rausgenommen wird, geht dann der Staat, sagen wir Staat, so nennen wir den Begriff doch mal, geht er hin und sagt: Die Eltern sind verantwortlich und die Eltern müssen dafür zahlen. Den Eltern kann man aber nicht so viel wegnehmen, weil, die haben nicht so viel Einnahmen – da schaut man, gibt es Vermögenswerte, die man konfiszieren kann? Jetzt nehmen wir mal an, es gibt auch kei-ne Vermögenswerte, dann schaut man bei den Grosseltern nach – gibt es irgendwelche Erbansprüche für das Kind oder die Eltern? Wenn ja, werden die gleich mal beschlag-nahmt.
Aber jetzt kommt das Interessante erst: Wenn nichts zu holen ist, auf dieser Ebene, dann gehen die Schulden an das Kind über. Erschreckend, aber es ist so. Ich weiss zwar bis jetzt nicht, ob es so durchgesetzt worden ist, aber die Gesetzesgrundlage ist gegeben. Die Kinder werden dann, wenn sie Geld verdienen, dann kriegen sie eine Rechnung ser-viert.
Sagen wir mal ein Kind ist gleich nach der Geburt, ist ja modern heute, in Obhut genom-men und ist 18 Jahre in einem Heim. Dann hat es einen Umsatz gebracht von etwa einer Million. So, dann wisst ihr nun, was eure Kinder wert sind. Sind sehr wertvolle Sachen. Und das ist halt so, das genau genommen – zahlt die Kommune auch nicht. Gut, in ein-zelnen Fällen wird sie drauflegen, da wird dann nichts zu holen sein, aber normaler-weise ist das so, dass sich die Kommune das Geld wiederholt. Also, der Staat zahlt nichts! Das ist die Wahrheit. Aber es heisst immer: ja, das kostet den Staat einen Haufen Geld. Also, ich kann das schon nicht mehr hören. Können Sie mir glauben oder nicht, aber es ist so.
Es gibt noch einen anderen Gesichtspunkt, wo auch die Regierung dran mitverdient und mitbeteiligt ist, das ist der Arbeitsmarkt. 1913 (2013) ist von den Jugendämtern eine Kam-pagne gestartet worden, durchgeführt worden auch, unter dem Slogan: „Jugendamt, Hilfe die ankommt.“ Es war ein ziemlicher Pressewirbel. Sie haben auch Besuche in den Schulen gemacht, um Kinder anzusprechen. Und in dieser Pressemeldung dazu oder der passenden Pressemappe, die dazu rausgegeben worden ist, da verweisen sie stolz darauf, dass sie in nur 4 Jahren eine Viertel Million Arbeitsplätze geschaffen haben. Und dass keine andere Branche das geschafft hat. Es geht also um Arbeitsplätze. Und die Ar-beitsmarktstatistik ist für die Regierung die wichtigste Statistik, weil die misst eigentlich die Qualität der Regierung. Das wird von der Bevölkerung so gesehen, das kriegen wir seit Jahrzehnten so beigebracht. Deswegen sind die so wichtig.
Hier haben wir die Arbeitslosenquoten da oben. Das ist die Statistik, die ist von der Bun-desagentur für Arbeit, heute heißt sie Job-Zentrum. Das unten ist die Statistik der gericht-lichen Maßnahmen nach den Inobhutnahmen. Die gerichtliche Maßnahme beinhaltet Fremdunterbringung aber auch andere Maßnahmen, wo die Branche dran verdient. Das ist also genau der Gradmesser von dem, wo die Branche daran verdient.
Und wenn sie die Statistiken vergleichen, dann können sie sehen, in dem Maße wo die
Inobhutnahmen nach oben gehen, in dem gleichen Maße geht die Arbeitslosenstatistik runter. Wenn sie ganz genau hinschauen folgt die Arbeitslosenstatistik mit einem Jahr Verspätung. Und das ist der klare Beweis, dass es eine Folge der Unterstatistik ist. Aber es gibt noch einen Großverdiener und das ist die EU – die Europäische Gemeinschaft.
Wenn die Schweiz demnächst eintreten will oder auch nicht, wie ich heute den Vorred-ner gehört habe, ist das auch für euch interessant. Zwar ist es so, dass das Bruttosozial-produkt der Gradmesser ist für wie viel die einzelnen Länder zahlen müssen an die EU und das wird natürlich durch den grossen Umsatz hergestellt - hervorgebracht. Das heisst, es ist nicht nur ein deutsches Problem. Österreich hat ähnliche Situationen und andere europäische Länder auch. Von jedem Land verdient die EU mit. Und deswegen funktioniert es auch nicht. Es gibt ungefähr 3.000 Petitionen, ich weiss die genaue Zahl nicht. Letztes Jahr waren es 2.800 Petitionen, die an den Europarat gerichtet worden sind in dieser Angelegenheit, die unbeantwortet blieben. Da tut sich nichts. Wir können also keine Hilfe von den Seiten der Politiker erwarten, weil die ihre Goldesel nicht schlachten. Es ist wie es ist. Ich würde ihnen gerne etwas anderes erzählen, aber das wäre nicht die Wahrheit
und ich möchte euch wirklich die brutale Wahrheit zumuten. Es muss sein, tut mir leid.
Wer noch mitverdient, das sind die etablierten Großkirchen, die teilen sich den Markt praktisch untereinander auf, also die evangelische Kirche, die Diakonie, die hat die grö-ßeren Batzen, und kurz dahinter da ist halt die katholische Einheit, also die Caritas. Die evangelische Kirche hat 2014 die Hälfte ihrer Einnahmen aus diesen sozialen Leistun-gen bezogen. Also nicht nur von den Kindern auch von Altersheimen usw., aber die Hälfte ihrer Einnahmen davon. Und die Mitgliederzahlen gehen runter, das heisst die Austrittsquoten gehen genauso runter wie eben die Inobhutnahmen. Das ist die Quit-tung, die sie bekommen, aber es lohnt sich trotzdem, weil 1 Million immerhin viel wert ist. Ich sag einfach die nackten Zahlen, es ist wie es ist.
Dann gibt es einen anderen Gesichtspunkt, das eben diese Netzwerke, die mir ebenso auf dem Magen liegen, wie sie wahrscheinlich schon mitgekriegt haben, diese Netzwer-ke sind einfach Spionageeinheiten und 2005 bzw. 2006 ist ein Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz gestartet worden. Dieses Pilotprojekt, da ging es einfach darum, dass eben die Ko-ordination zwischen der Erwachsenenpsychiatrie und der Jugendhilfebranche herge-stellt wird. Und das hat auch ziemliche Folgen gehabt und die haben eine schöne Karte, die habe ich da irgendwie zusammengebastelt. Diese Kreisel, die sind 15 Kilometer um Psychiatriezentren und wir haben eben zwischen den Jahren 2005, das war das Jahr vor diesem Projekt und 2008, das war so zwei Jahre später, ich habe zufällig diese zwei Sta-tistiken in die Finger gekriegt. Weil normalerweise kriegt man über einzelne Jugendämter nichts. Das ist ein Problem. Aber ich habe sie glücklicherweise gekriegt und zusammen-gestellt. Wir haben hier die Nr. 1 den Landkreis Alzey/Worms, da haben wir einen Zu-wachs von 2.400 Prozent, das muss man sich mal vorstellen - 2.400, das ist also praktisch 24 mal so viel. Das ist eine gewaltige Menge und das innerhalb der Zeit. Da kann man sehen, das sind die Schlimmsten sozusagen und 75% der 2008 in Obhut genommenen Kinder in Rheinland- Pfalz sind eben im Umkreis von 15 Kilometer von diesen Zentren. Das ist eben die Grundlage dieses Projekts, die Grundlage für die Etablierung von den Netzwerken Frühe Hilfen.
Und da gibt es noch etwas dahinter, dass man auch wissen sollte, und das ist ein ande-res Projekt. Das Projekt nennt sich: „Kinder psychisch kranker Eltern“. Das heisst, wenn die Eltern psychisch krank sind, dann nimmt man an, dass die Kinder eventuell auch psychisch krank sein können. Für meinen Geschmack ist das ein Wiederaufleben der alten Vererbungslehre. Ich kann das aber an Hand von Dokumenten nicht beweisen. Es ist meine Meinung. Nehmt das bitte als meine Meinung, alles andere kann ich belegen. Aber das kann ich eben nicht beweisen, aber ich bin überzeugt davon, weil es anders keinen Sinn macht. Das ist eben genau das Problem, was wir damit haben.
So jetzt kommen wir mal zu den Vorgehensweisen. Wie geht eine Inobhutnahme eigent-lich von statten. Das ist sehr einfach. Normalerweise kommt eine sogenannte Gefähr-dungsmeldung, das kann auch ein anonymer Anruf sein. Dann kommt das Jugendamt und meldet sich an für einen Hausbesuch. Bei diesem Hausbesuch werden schon die meisten Fehler gemacht von den Eltern. Und der nächste Schritt eben ist dann, dass die Kinder mit Polizeigewalt aus dem Kindergarten oder der Schule herausgenommen wer-den. Sie werden richtig verschleppt mit entsprechenden psychischen Folgen für die Kin-der. Den Kindern wird praktisch alles weggenommen, die Eltern, die Verwandten, die Familie, Freunde, alles. Und die Kinder werden dann normalerweise für Wochen, manchmal sogar für Monate vor den Eltern versteckt. Die Eltern wissen manchmal 3 Mo-nate nicht wo ihre Kinder sind. Das nächste ist dann eben, dass es vor Gericht geht und dann kommt eine Anhörung beim Gericht. Bei dieser Anhörung wird dann festgelegt, wie viel die Eltern ihre Kinder sehen dürfen. In der Regel sind das alle 2 Wochen oder alle 4 Wochen eine Stunde. Das ist der Durchschnitt. Das ist verdammt wenig. Dann kommen zusätzlich zu diesen Besuchskontakten sogenannte begleitete Umgänge. Das heisst, da ist eine Begleitperson dabei, die aufpasst. Das macht aber keinen Sinn bei Eltern, die ih-ren Kindern nie etwas getan haben. Trotzdem ist es obligatorisch.
Und wenn ich so etwas sehe, dann läuten bei mir natürlich die Alarmglocken. Es gibt aber eine logische Erklärung dafür. Man muss auch ein bisschen juristische Hintergrün-de sich leider aneignen. Es ist nicht zu ändern bei dem Thema. Es ist halt so, dass die Jugendämter keinerlei Beweise haben. Sie haben nur diese anonyme Aussage, und das reicht nicht, um das Gericht davon zu überzeugen, dass man das Kind dauerhaft her-ausnehmen kann. Also braucht man Beweise und die werden geschaffen. Diese Be-gleitpersonen schreiben Berichte. Die Berichte werden mit anderen Berichten verglichen oder abgestimmt und dann geht das vor Gericht. Das Gericht sagt dann, ja das ist so, da liegt eine Gefährdung vor, aber ich bin nicht kompetent, ich bin nur Jurist, ich brauch ei-nen Gutachter. Der Gutachter nimmt die getürkten Berichte und macht ein Gutachten da-raus. Und diese Gutachten sind laut Experteneinschätzung, gibt ja verschiedene unter-schiedliche Zahlen, aber durchschnittlich etwa 85 Prozent sind nicht tauglich für Wahr-heitsfindung bei Gericht. Trotzdem werden sie immer gemacht und sie werden auch ge-nauso behandelt als wenn es die Wahrheit wäre. Und diese Sachen kommen dann na-türlich in die Akten und die werden aufbewahrt und dann kommt es halt eben vor, dass Kinder in der zweiten oder dritten Generation auch herausgenommen werden. Wir haben Fälle, wo es schon die 3. Generation ist. Also das Kind wird weggenommen - eine junge Frau, also es sind dann die Mädchen, die es trifft. Die junge Frau wird herausgenommen als Kind und wird dann selber schwanger. Das Jugendamt erfährt davon und dann wird das Kind wahrscheinlich gleich schon nach der Geburt weggenommen. Und manchmal die Großmutter, die Mutter und das Kind auch ist die 3. Generation. Es gibt schon die 3. Generation. Es ist eine Katastrophe - aber es ist wie es ist. Und dieses funktioniert natür-lich nur, wenn sehr intensiv die Daten ausgetauscht werden. Um die Berichte aufeinan-der abzustimmen, muss man miteinander reden, das heisst, wer einen Bericht schreibt, bekommt die alten Berichte erst einmal zu lesen. Das können wir anhand von Aktenein-sichten nachvollziehen, dass es so der Fall war. Es ist nicht erfunden. Und das funktio-niert nur so, wenn ein reger Austausch ist. Der Austausch ist nur möglich, wenn das Ju-gendamt eine sogenannte Schweigepflichtentbindung bekommt. Und diese Schweige-pflichtentbindung - das sind dann Vordrucke und die sind zu 99 Prozent unbrauchbar. Sie entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften. Sagen wir mal so. Aber sie haben den Nachteil, dass das Jugendamt dann das Recht hat von jeden Beliebigen die Daten zu nehmen und an jeden Beliebigen weiterzugeben.
Und im Zusammenhang mit dem Netzwerk Frühe Hilfen, also diesem Spionagenetzwerk, werden die Daten einfach gesammelt, auch über Generationen. Und dafür habe ich auch einen Beweis gefunden, dass das tatsächlich so beabsichtigt ist. Und zwar gibt das Jugendamt von Koblenz für Rheinland-Pfalz einen Vordruck als Vorschlag, und da heißt es dann, diese Schweigepflichtentbindung kann jederzeit widerrufen werden. Klammer auf, aufpassen! ( Andernfalls gilt es über meinen Tod hinaus.)
Das überlasse ich jetzt ihnen, wozu das Jugendamt sie wohl braucht. Das müssen sie selber überlegen. Das sage ich jetzt nicht. Also für mich ist es klar, das hat damit zu tun, dass wir einfach definitiv halt auch die nächste Generation die Daten zur Verfügung ha-ben wollen. Alles andere macht keinen Sinn.
Das schlägt sich dann auch in den Statistiken nieder. Und zwar haben wir hier eine an-dere Statistik. Jetzt bitte nicht geschockt sein. Ich nehme erst mal die rechte Statistik. Da haben wir die beiden bunten Säulen, das ist 2014 und 2015. Seit 2014 werden diese Zahlen statistisch ausgewiesen. Vorher gab es sie nicht. Das sind die weißen Säulen, das sind also praktisch die Hochrechnungen von den Jahren davor, damit ab 10 die Fol-ge da ist, damit es vergleichbar ist. Und wir haben von 2014 auf 2015 einen Zuwachs von 42 %. Das sind Kinder, die nach der Geburt bzw. aus dem Krankenhaus heraus in Obhut genommen worden sind. Das ist das, was wir den Baby-Klau nennen. Das ist eine spezi-ellere Form von Kinderklau. Diese harten Worte tun mir leid, aber ich muss sie verwen-den.
Hier haben wir die andere Statistik, das sind Kinder unter drei Jahren. Da sind dann auch Kinder dabei, die eben nicht gleich nach der Geburt aber drei, vier Monate später dann herausgenommen werden. Aber wenn wir die beiden Statistiken ansehen, dann ist ganz klar, es geht definitiv der Trend dahin, dass man die Kinder möglichst früh in Obhut nimmt.
Jetzt gibt es, kommt die Frage, wann beginnt denn das Jugendamt mit der Datensammle-rei? Das beginnt so zwei bis drei Monate vor der Geburt. Es gibt eine Einrichtung, die nennt sich Babylotsen, gibt es auch unter anderem Namen bei anderen verschiedenen Bundesländern, und diese Babylotsen, die besuchen die werdenden Mütter und quet-schen sie aus. Haben Fragebogen, da werden Fragen gestellt, und da sind auch Fragen mit dabei z.B. über die Einkommensverhältnisse. Eine Frage ist auch z.B. über den Bil-dungsstand der Mutter. Ein schlechter Bildungsstand der Mutter ist ein Grund für die An-nahme einer Kindeswohlgefährdung. Gibt es mehrere Schriften darüber, wo das so ge-sagt wird. Also wer schlechte Bildung hat, hat schlechte Karten.
Also, ich kenne Leute, die haben eine sehr schlechte Bildung, die haben nicht einmal einen Förderschulabschluss und die sind hervorragende Eltern. Das hat doch nichts mit Bildung zu tun, aber das wird einfach als Ausrede genommen, und wer in der Schiene drin ist, der hat Pech gehabt. Und das ist leider, und das ist eben eine Nachwirkung oder eine Folge von diesen Netzwerken. Also ich schreibe das eindeutig den Netzwerken zu. Und damit eigentlich auch der Frau Merkel, weil das geht auf sie zurück. So leid es mir tut, aber es ist einfach wie es ist.
Also wir haben jetzt gesehen, wie diese von statten gehen und ich möchte jetzt auch mal etwas Positiveres bringen. Ich will euch hier nicht fertig machen. Wenn man das so sieht, dann hat man den Eindruck man kann ja eigentlich gar nichts dagegen machen. Und es ist auch das, was auch sehr oft, dann wenn die Leute sich an uns wenden, das wir dann hören: „Ja, ich weiß nicht mehr, was ich machen soll, ich kann nichts mehr machen, man kann nichts machen, der Anwalt schafft es nicht usw.“ Aber man kann was dagegen ma-chen. Man kann definitiv was dagegen machen. Und man sollte auch was dagegen tun.
Wir haben von unserem Verein diese Checklisten herausgebracht. Diese Checklisten sind einfach eine, ja die Auswertung von den Fällen, die ich bis zu dem Zeitpunkt hatte, und wir haben diese dann auch gleich getestet. Wir sind dann selber hingegangen und haben die einzelnen Schritte dann mit den Mitgliedern durchgeführt, haben uns paar Fälle rausgesucht bei uns aus der Nähe. Und die haben wir durchgeführt. Und dann möchte ich euch mal eine kurze Geschichte erzählen.
Ich war also zusammen damals mit dem zweiten (damaligen) Vorsitzenden, wir haben das zusammen gemacht, waren wir bei einem Hausbesuch dabei. Das Jugendamt macht einen Hausbesuch. Wir haben uns dann als Beistand, haben uns dann entsprechende Papiere halt eben entsprechend geklärt und waren als Beistand zugegen. Es kam nur eine Person vom Jugendamt was ungewöhnlich ist, normalerweise kommen die immer zu zweit. Aber es war nur eine Person und dem Vater wurde eben vorgeworfen, das also Gewalt in der Familie war, und aufgrund eines, einer Gefährdungsmeldung, die Dame war natürlich nicht bereit uns diese Gefährdungsmeldung zu zeigen, und dann haben wir gesagt: „Gut, sagt uns genau was Sache ist und dann gucken wir, was wir an Hilfe brauchen.“ Aber zusätzlich hat die Tochter darum gebeten, sie hat gebeten, wohl bemerkt sie hat darum gebeten, dass sie in eine andere Schule kann, weil sie in der Schule ge-mobbt wurde. Sie war eine Muslimin oder ist eine Muslimin und war deswegen gemobbt worden. Das Jugendamt hat dem auch zugestimmt, sie hat dann gewechselt, und sie hat auch darum gebeten, dass sie Nachhilfe bekommt. Das war die einzige Chance, dass sie überhaupt den Abschluss schafft. So, dass war dann soweit fein. Und dann kommt der Bericht an das Gericht und da stand dann, erst mal oben als Einleitung wer alles da an-wesend war, und da stand dann schon mal die, also anführend dann, die Vertreter des Jugendamtes und im Plural, obwohl es nur eine Person war. Dann stand da drin, defini-tiv, weder die Tochter noch der Vater waren bereit irgendwelche Hilfen anzunehmen. Und das obwohl die Tochter darum gebeten hatte.
So, und das war dann so an das Gericht gegangen, und dann hab ich gesagt: „Okay Leu-te, so geht das aber nicht.“ Dann haben, also ich und der zweite Vorsitzende unabhängig voneinander, Zeugenaussagen, also staatlich, eidesstattlich bestätigte Zeugenaussagen an das Gericht geschickt, wo wir das klar gestellt haben. Die Folge davon war, dass das Gericht dann entschieden hat, dass es keinen Grund gibt, das Kind rauszuholen und damit auch nicht die anderen Kinder der Familie. Es waren insgesamt vier Kinder, die davon betroffen waren, obwohl es hier um die älteste Tochter ging. Damit hatten wir schon mal die Kinder aus der Schusslinie raus. Und dann zwei Monate später haben wir die zweite Person, die unterschrieben hat, auch nicht mehr lokalisieren können im Jugend-amt. Die war irgendwie spurlos verschwunden. Entweder ist sie gegangen, oder man hat sie in Sicherheit gebracht, keine Ahnung, das hat uns auch nicht wirklich interessiert. Und dann ist etwas Merkwürdiges passiert. Der Anwalt der Familie hat mir dann eine Mail geschickt, was mir einfallen würde das Jugendamt zu beschuldigen. Muss man sich vorstellen, der Anwalt vom Vater, der ja eigentlich das machen sollte. Dann hat er dem Vater noch gedroht, also entweder sie arbeiten mit denen zusammen, womit er unseren Verein gemeint hat, oder mit mir. Der Vater hat sich dann einen anderen Anwalt gesucht und der hat das dann hingekriegt. Das Kind ist also gerettet. [Publikum klatscht]
Also, man kann was machen. Warum haben wir es geschafft, mit diesem einfachen Trick die Kinder zu retten? Weil wir wussten, was das Jugendamt damit vorhatte. Und wir wussten, wie wir was dagegen tun können. Und das ist der entscheidende Punkt. Man muss wissen, was da abgeht. Das ist auch meine Absicht, was ich hier den Leuten mittei-len möchte. Man kann was tun! Man muss den Mut haben, man muss frech sein, manchmal auch diplomatisch. Also frech sein allein hilft auch nicht. Man muss halt schauen, wo ist Diplomatie angebracht und wo ist Kampf angebracht. Und wenn man das gut macht, dann kann man sehr viel machen. Wir haben noch ein Werkzeug. Also wie gesagt, diese Checkliste kann man kostenlos von unserer Seite herunterladen. Weil wir möchten einfach, dass die Leute sie haben. Wir möchten daran nichts verdienen. Nur die Leute sollen es wissen. [Publikum klatscht]
Wir haben noch ein anderes Werkzeug, was auch sehr effektiv ist. Und das ist eben die-ses kostenlose eBook, das kann man ebenfalls von unserer Seite herunterladen. [Gemeinsam gegen illegale Kindesentnahmen] Da geht es um das Thema - Beschwerden. Da muss ich vorweg schicken, es gibt zwei Arten von Beschwerden. Es geht einmal um die Beschwerde gegen eine amtliche Entscheidung, das ist eine juristische Beschwerde. Dann gibt es eine Beschwerde wegen dem Fehlverhalten von Jugendamtsmitarbeitern oder von Beamten. Das ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde - die darf man nicht durchei-nanderbringen – sonst funktioniert das nicht. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos, fristlos und die Juristen sagen - sie ist auch fruchtlos, weil sie eine Lüge ist. Das kommt eben daher, weil wenn man eine Beschwerde schreibt – ich nehme mal an, ich schreibe eine Beschwerde über einen Mitarbeiter vom Jugendamt. Die Beschwerde geht an sei-nen Chef und der Chef der antwortet dann: Ja, aus dem und dem Grunde ist die Beschwerde zurückzuweisen. Die Antwort kriegen sie immer. Das wissen sie schon vorher, die kommt. Manchmal kommt es vor, dass der Missstand abgestellt wird. – Aber eben nicht immer. Wenn aber die Beschwerde nicht bearbeitet wurde oder nur abgeschmettert wurde und der Missstand nicht beendet worden ist, dann gibt es eine Beschwerde an den Chef von dem Jugendamtsleiter – und das ist halt der Landrat oder der Oberbürger-meister. Und dann, die Beschwerde lautet nicht auf den Mitarbeiter von unten sondern auf den Chef, weil der seinen Job nicht gemacht hat. Haben sie den Unterschied verstanden? [Publikum: Ja] Genau, macht er den gleichen Blödsinn, also die übergeordnete Dienststelle, da eine Beschwerde über ihn, weil er die Rechtsaufsicht nicht gemacht hat, - weil er ist für die Rechtsaufsicht verantwortlich der Landrat.
Wir haben ein paar Beschwerden vom Verein aus auf die Linie gebracht. Wir haben auch Mitglieder, die das unter eigenem Namen gemacht haben. Die meisten enden ei-gentlich bei der Bezirksregierung. Bei der Bezirksregierung. Das ist die übergeordnete Stelle über dem Kreis. Weil die verlangen dann eben von dem Landrat, dass der genau sagt was Sache ist. Und da wird dann der Missstand in der Regel auch abgeschafft. Und wenn der Missstand abgeschafft ist, dann hören wir auf mit Beschwerden. Wir wollen ja keinen Stunk machen. Wir haben aber auch schon welche durchgebracht bis ganz nach oben. Also bis zum Landesparlament, damit der Petitionsausschuss sich das anschaut.
Da kann ich auch ein Beispiel geben, das war vom letzten Jahr. Da hat eine Familie vor vier Jahren, also vor fünf Jahren, war ja letztes Jahr. Also vier Jahre verzweifelt versucht, Akteneinsicht zu bekommen. Zwei Anwälte haben es nicht geschafft. Und jetzt ist das Jugendamt wieder auf die Familie zugekommen, jetzt war es die jüngere Tochter wo es Probleme gab. Und da hat die Mutter sich an uns gewendet und da habe ich gesagt, da machen wir einen neuen Antrag, da habe ich den Antrag gestellt, also im Namen unse-res Vereins, aber vom Verein aus und gesagt wir wollen die Akteneinsicht haben inklusive der früheren Akten: Weil da bin ich davon ausgegangen, da ist die Wahrheit drin. Und habe dann auch gleich angekündigt, dass ich als Beistand zugegen sein werde. Dann kam die große Überraschung, die Mutter hat dann den Antrag abgegeben, mit dem Antrag auf Beistandschaft, also die Bestätigung von der Mutter, dass ich Beistand sein darf. Und da hat er dann meinen Namen gelesen und da hat er gesagt: „Der kommt mir nicht ins Haus.“ Ich war erst mal bisschen säuerlich – war ich schon. Und dann habe ich gesagt, da haben wir einen Grund, da können wir uns wieder mal beschweren. Und da habe ich dann eine Beschwerde gemacht, wegen dem Fakt und weil eben die Akteneinsicht eben nicht gewährt wurde. Der Landrat hat nicht geantwortet. Ging also zur Bezirksregierung. Da kam dann einige Wochen später von der Bezirksregierung ein Schreiben, sie hätten jetzt vom Landrat eine Stellungnahme angefordert und wenn die da wäre, dann würden sie mir die schicken. Zwei Wochen später habe ich dann vom Jugendamt eine Antwort gekriegt: Selbstverständlich kann die Familie Akteneinsicht bekommen. Sie kann auch mitnehmen wen sie will. Wow, vier Jahre war es nicht möglich, jetzt hat es funktioniert. Ein toller Erfolg, waren wir sehr froh drüber. Leider funktioniert es nicht immer. Ich kann nicht garantieren, dass es immer funktioniert. Wir haben eine andere – parallel dazu, da ist das bis zum Landesgericht gegangen, das ist in Niedersachsen, da haben wir die Akteneinsicht nicht bekommen. Aber in der Stellungnahme vom Jugendamt, sind Sachen genannt worden, die wir vorher nicht wussten, weil wir nicht in die Akten reinschauen konnten, die der Anwalt jetzt nehmen kann, um die Akteneinsicht durchzu-setzen. Das heißt wir werden die Akteneinsicht auch da kriegen. Aber es dauert ein bisschen. Das ist leider ein Problem, dass alles sehr lange dauert. [Publikum klatscht] Man hat die Chance, wenn man diese Sachen macht erhöhen sie einfach die Chancen. Aber es gibt leider keine Garantie.
Ein anderes Beispiel, das war aus unserer Anfangszeit. Da haben wir auch eine Beschwerde geschrieben. Da hat das Jugendamt die Akten nur halb ans Gericht weitergeleitet. Da haben also Teile gefehlt. Und wenn das Jugendamt Akten nicht weiterleitet, dann sind das immer Sachen die wichtig sind. Die nach dem Gesichtspunkt des Jugendamtes natürlich nicht wichtig sind, weil die ja für die Eltern sprechen und nicht für sie, deswegen lassen sie die weg. Und das haben wir feststellen können und dann haben wir eine Beschwerde gemacht und dann hat das Jugendamt die Akten dann nachgeliefert. Akten, die wir aber nicht kannten, die bei der Akteneinsicht, die wir vorgenommen haben, gar nicht drin waren. Die hatten sie uns vorenthalten. Und da war ein Dokument drin und da habe ich gesagt, das ist ja perfekt, was sie da geliefert haben. Und zwar war es so, das Gericht hatte entschieden: Der Junge muss ins Heim. Und da hat der Junge gesagt: Dann bringe ich mich um. Und wenn Selbstmordgefahr ist, kommt er natürlich sofort in die Psychiatrie. Kinderpsychiatrie. Haben sie auch gemacht. Und dann hat sich herausgestellt. Die Einweisung hat aber die Gutachterin geschrieben. Und die ist nur eine Psychologin. Und in Deutschland darf nur ein Psychiater eine solche Einweisung verfügen. Und die Richterin hat das akzeptiert. Und da haben wir natürlich keine Beschwerde geschrieben sondern eine Strafanzeige. Und dann hat sich rausgestellt, gegen die Gutachterin lagen bereits vier Strafanzeigen vor und darauf wurde nicht reagiert. Und jetzt das hat das Fass zum Überlaufen gebracht, sozusagen. Und jetzt hat sie reagiert, ist dann auch vor Gericht gestellt worden und ist auch bestraft worden. Allerdings die Geldstrafe war ein Witz. Aber sie ist bestraft worden. Die Richterin leider nicht. Da war das Argument, sie kennt die schon seit Jahren und sie hat es nicht mehr nötig ihre Qualifikation nicht mehr zu überprüfen. Deswegen durfte sie das akzeptieren. Also ich finde das nicht sehr gut, aber es ist so. Und das ist auch ein anderes Problem. Es ist sehr schwer mit einer Anzeige durchzukommen. Trotzdem empfehle ich: Leute macht Anzeigen. Vielleicht ist es genau die, die noch fehlt. Das ist das Tüpfelchen was fehlt. Also gebt das Tüpfelchen.
Es gibt hier einen zweiten Gesichtspunkt. Natürlich wollen wir den Leuten helfen, dass sie ihre Kinder zurück kriegen. Aber es sind ja nicht nur ihre Kinder, sondern es sind auch noch andere Kinder. Und uns ist auch daran gelegen, dass möglichst alle Kinder zurückkommen. Und wenn es auch in Ihrem Fall nichts bringt, wenn Sie jetzt eine Anzeige machen oder eine Beschwerde, vielleicht bringt es dann in einem anderen Fall dann auch etwas, weil es sich einfach ansammelt. Und deswegen auch mein Appell: Denken Sie nicht nur an sich und Ihre Kinder, denken Sie auch an die anderen Kinder. [Publikum klatscht] Ja genau, das ist das, was ich Ihnen eigentlich mitteilen wollte. Ich wollte Sie nicht erschrecken mit den anfänglichen Daten. Aber es war notwendig, denke ich, die mal bekanntzugeben. Es gibt auch unmögliche Schweinereien, die da passieren, das wollte ich euch gar nicht zumuten, wenn ihr das wissen wollt, geht ins Internet rein, da gibt es genügend Fallbeispiele. Aber das ist halt nicht unser Ding, weil wir wollen ja differenzieren und das können wir nicht, wenn wir nur draufhauen. Es gibt anständige Leute auch bei den Jugendämtern. Ja, das ist so. Ist zwar schwer manchmal die zu finden. Es ist auch so, dass die Sachbearbeiter die haben ja nicht viel zu sagen. Wenn eine Akteneinsicht nicht genehmigt wird. Dann ist es nicht der Sachbearbeiter, weil der wird ja gar nicht gefragt, dann ist es der Jugendamtsleiter. Und wenn der nicht will, das man in die Akte reinschaut. Glauben Sie mir, er hat einen Grund dafür. Wir haben immer einen Grund gefunden, wenn wir dann tatsächlich mal die Akteneinsicht bekommen haben. Es lohnt sich, es lohnt sich zu kämpfen. Und das wollte ich Euch auch mitgeben. Ja, danke fürs Zuhören.
Ivo Sasek: Ganz herzlichen Dank für diese Ausführungen Herr Dr. Moritz. Vielen Dank, dass Sie da waren. Man ist sehr leicht mitgekommen. Erschreckend ist es. Ich würde gerne eine Frage stellen. Und das betrifft grad den letzten Punkt mit der Strafanzeige. Ich weiß aus anderen Fällen, dass es hier Unterschiede gibt. Mir wurde einmal empfohlen in einer Sache Strafanzeige zu machen. Ich kann das jetzt aber nicht mehr frei erklären wie das ging. Der Unterschied war jedenfalls, hätte mich nicht unser Anwalt, unser Rechtsdienst im rechten Moment gewarnt, wäre mich das ungefähr auf 150.000 Franken gekommen. Aber die andere Form, es war nur eine Formsache, wie die Strafanzeige gemacht wird, das ging dann fast gratis. Können Sie solch einen Unterschied nennen.
Richard Moritz: Man sollte möglichst nichts ohne einen Anwalt machen, die Strafanzeige.
Aber man kann es auch selber machen. Nur muss man dann eben, bei Strafanzeigen, muss man Fakten vorlegen. Bei einer Beschwerde kann ich einfach sagen: Die Nase von dem Typen hat mir nicht gefallen und kann eine Beschwerde drüber schreiben. Aber bei der Strafanzeige muss ich einen Beweis vorlegen. Und wir hatten ja einen ganz klaren Beweis. Und dann kann ich auch selber oder die Betroffenen selber die Strafanzeige machen. Und die muss dann auch angeschaut werden. Dann gibt es aber auch was an-deres, was Sie gerade ansprechen. Es gibt in Deutschland zwei Arten von Strafanzeigen, das ist die normale Strafanzeige und dann gibt es eine Strafanzeige wo man halt eben wo man einen speziellen Namen, der fällt mir momentan leider nicht ein. Wo man eine Strafanzeige mit Strafantrag, da stellt man dann einen Antrag, dass die Person bestraft wird. Und wenn man da was Falsches rein macht, dann gibt es einen Bumerang. Dann kommt der Bumerang, dann habe ich eine falsche Behauptung gemacht. Ich wollte ja, dass die Person bestraft wird. Und das ist selbst eine strafbare Handlung. Davon rate ich grundsätzlich ab. Weil es ist ein unnötiges Risiko. Und wenn die Staatsanwaltschaft die nicht weiterleitet und nicht bearbeitet fürs Gericht, dann tut sie es sowieso nicht. Deswegen lehne ich das definitiv ab. Weil es ist einfach ein unnötiges Risiko. Aber eine normale Strafanzeige wird wenn man Beweise hat, wenn man keine Beweise hat dann bringt es ja auch nichts und da muss man dann halt Beweise haben. Wenn man natürlich einen Anwalt dazu bringen kann, dass er das macht – wunderbar. Dann hat der das Problem, dann habe ich das Problem vom Hals. Und das ist das, was ich auch unseren Mitgliedern empfehle. Man muss einfach auch vorsichtig sein, man darf nicht einfach nur draufhauen. Weil manche sagen, hau drauf, hau drauf. Schön, hau drauf, sage ich auch, wenn‘s passt. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich bedanke mich, dass Sie mich eingeladen haben. Ich bin froh, das vor so vielen Leuten mal erzählen zu können. Mir hört ja sonst auch keiner zu.
Ivo Sasek: Ja besonderen Dank auch, dass Sie das ins Netz stellen, eben nicht um Geschäfte zu machen. Sehr empfehlenswert diese Dinge auch zu bewegen, wenn möglich die jungen Eltern, bevor man mitten in so einen Fall drin ist. Eben auch wenn man nicht in solch einem Fall schon drin ist. Man muss ja nicht gleich einen Doktor machen. Aber ich wollte grad solch ein Problem ansprechen. Es gibt heute noch genug Beiträge die zeigen, warum viele Menschen gar kein Geld mehr hätten um einen Anwalt zur Seite zu ziehen. Schon das, eine Stunde kostet ja oft 150 oder mehr Euros. Und darum macht bitte hier keine Fehler oder voreiligen Schlüsse. Es gibt sicher auch Leute, die mitberaten können oder Erfahrung haben oder das man schaut, dass man eben nicht da reinläuft. Nicht, dass dieser Tag zum endgültigen Ruin wird, weil man denkt man kann sich wehren und dann läuft man noch mehr ins Messer. Also diese Hinweise waren alle sehr wichtig, die wir jetzt gehört haben. Und man sieht es wieder. Man spricht wie Sie es gesagt haben von Frühwarnsystemen, dabei ist das richtigere Wort Spionagenetz. Da haben wir es wieder, das war schon von Dr. Schlür benannt, dieser Kampf, dieser Krieg der Worte. Genauso gewinnt man den Krieg, wie schon erwähnt, und da müssen wir dazulernen, wie überall. Eigentlich brauchen wir einen neue Sprache. Man muss das übersetzen. Man muss das in klar deutsch sagen lernen. Aber da haben Sie uns geholfen und an diesem Faden ziehen wir weiter und danken nochmal herzlich für diesen Hinweis.
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20.10.2016 | www.kla.tv/9195
Inobhutnahmen, Das Geschäft mit Kindern von Richard Moritz Ivo Sasek: Ich beginne gleich den 2. Referenten dieser 13. AZK einzuführen. Jetzt geht‘s um ein Thema, das haben wir zum 1. Mal hier. Es entspannt sich: 2014 kam eine öffentliche Statistik in unsere Hand, die besagte, dass allein in Deutschland in einem einzigen Jahr über 48.000 Kinder in Obhutnahme genommen wurden, vom Jugendamt. Schock – was läuft hier? Und dann geht‘s weiter: 2015 sagt wieder eine Statistik, und da reden wir jetzt nicht von nebensächlichen Statistiken: um die 78.000 sind allein in Deutschland Inobhutnahme von Kindern. Und dann wollten wir natürlich Genaueres wissen. Ich hab‘ mich ein bisschen schlau gemacht – was läuft hier eigentlich ab. Du kannst Sendungen sehen von verschiedenen Aufklärern, wo du dann betroffene Eltern siehst, betroffene Väter oder Mütter. Mein Eindruck war, für eine AZK möchte ich nicht die ganzen Emotionen, die dann rüberkommen, mit allen Tränen, mit allem Schmerz übers Volk ergiessen. Mir war es ein Anliegen, dass jemand einmal zu diesem Thema spricht, der echt kompetent ist, der das ein bisschen von außen unabhängig vielleicht sieht. Die Frage ist jetzt im Raum – wir haben einen Referenten gefunden, der darüber spricht: Fürsorgliche Inobhutnahme oder Kinderklau. Weil das ist letztliche die Frage, worauf das Ganze hinausgeht, wenn so viele Kinder jährlich verschwinden, alleine in Deutschland. Für die Schweizer Verhältnisse habe ich jetzt keine Zahlen. Vielleicht kommt das durch unseren Referenten. Aber das ist jetzt die Frage: Geht‘s hier um eine Inobhutnahme oder um einen grossen Akt des Kinderklaus? Heute spricht jetzt zu uns ein Buchautor, ein kompetenter, ich möchte ihn fast Wissenschaftler nennen. Er hat eine wissenschaftliche Reihe von Büchern geschrieben. Wir werden gleich sehen, welche das sind. Ihm liegt es am Herzen, wenn er zu uns spricht, eine klare Differenz zu machen zwischen dem, was notwendig ist – wir haben ja Probleme hier unten – und dem, was kriminelle Machenschaften sind. Also er ist nicht ein Mann, von dem ich denke, er wird uns jetzt hier verhetzen. Er wird eine Balance bringen. Wir heißen miteinander herzlich willkommen: Richard Moritz aus Deutschland. Wir werden jetzt gleich in seinem Kurzportrait sehen, um was es bei diesem Mann hier geht. Richard Moritz geboren 1952; begann seinen beruflichen Werdegang mit einer Lehre im Elektrohandwerk. Später studierte er auf dem zweiten Bildungsweg Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt: Energietechnik. Nach jahrelanger privater Forschungsarbeit gelang es ihm die Allgemeingültigkeit und Bedeutung des Gesetzes der komplexen Koexistenz und besonders ihre Bedeutung für Energiemanifestation aller Art mathematisch und physikalisch darzulegen. Diese hatte er in der Buchserie: „Die Theorie der komplexen Koexistenz“ veröffentlicht. Seit 2010 beschäftigt er sich intensiv mit dem Thema: „Willkürliche Inobhutnahme“ sprich: illegale Kindesentnahmen. Nach umfangreichen Recherchen und Fallanalysen schrieb er einige Bücher zu dieser Thematik: „Die Deutsche Schande. Der Kinderklau“. Das Buch belegt eine gut organisierte Branche mit mafiaähnlichen Strukturen. „Der Einzelfallmythos“ Statistiken des Bundesamtes für Statistik belegen selber, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern, dass bewusst gesteuert wird. „Missbrauch-Risiken der Schweigepflichtentbindung in der Kinder- und Jugendhilfe“ Untersuchte Stichproben von Formularen und Vordrucken. „Handbuch Umgang mit dem Jugendamt“ Ein Handbuch, das wirksame Hilfe für jedermann vermitteln soll. Bei hundert Fällen am Tag ist es notwendig, dass die Betroffenen sich selbst helfen können. Richard Moritz ist Initiator und Mitbegründer des Vereins „Kinder sind Menschen e.V.“ und seither der 1. Vorsitzende. Im Zusammenhang mit seiner Vereinstätigkeit konnte er zahlreiche Fälle untersuchen und analysieren. Auf diese Weise erarbeitete sich Richard Moritz ein umfangreiches Wissen, welches er in Büchern der Aufklärungsreihe niederschrieb. Sein heutiger Vortrag: Inobhutnahmen, das Geschäft mit Kindern Ivo Sasek: Sie haben sich ein schwieriges Thema ausgesucht und wir sind gespannt, wie Sie das meistern. Richard Moritz: Ja, sehr gut, danke. Ein schwieriges Thema, das ist definitiv richtig. Es ist also, das Thema Inobhutnahme - nimmt auch immer größeren Raum ein und die meisten Leute wissen gar nicht, um was es geht. Sie haben was gehört, aber sie können nicht viel damit anfangen, weil das Wissen fehlt. Und das Problem ist eben, dass man generell erst einmal wissen muss, was spielt sich da ab, bevor man irgendwas da tun kann. Unser Ziel, auch das von unserem Verein, ist, den Leuten zu helfen, sich selber zu helfen. Wir wollen keine Hetze machen. Es gibt da sehr viele Vereine und Einzelinitiativen in diesem Bereich, aber ich hatte am Anfang meiner Recherchen festgestellt: Es gibt eine Polarisie-rung. Auf der einen Seite das Jugendamt mit ihren PR-Spezialisten, die sozusagen indi-rekt vermitteln: Die bösen Eltern vernachlässigen ihre Kinder und wir, gutes Jugendamt, wir müssen helfen. Auf der anderen Seite die Betroffenen, die sagen: Das böse Jugend-amt klaut unsere Kinder. Und das ist eine Polarisierung. Das führt zu Unstimmigkeiten und führt auch dazu, dass eben die Gegner sich zusammenraufen. Und ich bin eben der Meinung, man muss auch differenzieren können. Es ist leider so, dass ein gewisser Pro-zentsatz wirklich benötigt wird. Es ist so, es gibt Kinder, die misshandelt werden. Und es ist notwendig, dass der Staat eingreift. Das ist einfach eine Tatsache, die man nicht igno-rieren kann. Aber nehmen wir erst mal die Zahlen. Hier sehen wir auf jeden Fall die Entwicklung. Die geht allerdings nur bis 2014 – Herr Sasek hatte vorhin bis 2015 gegraft. Ich habe die 2015 weggelassen, weil es da einen Irrtum gibt. Weil 2015 waren sehr viele Flüchtlings-kinder, die zwingend weggenommen werden müssen. Und dadurch ist die Statistik ext-rem hoch und ich wollte eben, weil bis dahin war es normal für deutsche Verhältnisse, und deswegen wollte ich keine Missverständnisse bringen, weil es kommt der Wahrheit näher. Die andere Statistik stimmt natürlich auch, das ist ganz klar. Und hier sehen wir aber vor allen Dingen, dass wir hier Unterschiede haben. Normalerweise geht eine Sta-tistik rauf und runter; das ist normal, wenn nicht dran gedreht wird. Aber in dem Moment, wo die Statistik so steil nach oben geht, ist ein eindeutiges Zeichen, dass daran gedreht wird. Eine solche Statistik muss gemanagt werden, die kommt nicht von selber. Eine Zu-fallsstatistk geht immer rauf und runter. Und es kann nicht sein, dass plötzlich alle Eltern schlecht geworden sind, das macht keinen Sinn. So, und die Frage ist natürlich, wer hat daran gedreht. Der Frage bin ich auch nachge-gangen. Und man kann hier unten, ist als unterste Reihe und da stehen auch die Regie-rungen aufgelistet. Das sind die jeweiligen Spalten, das sind eben die Legislaturperio-den. Da kann man genau sehen, wer politisch da gerade die Verantwortung hat. Und es gibt da bestimmte markante Punkte. Es fängt an bei 1995. Seit 1995 werden die Statisti-ken erstens thematisch gegraft vom Statistischen Bundesamt. Von vorher habe ich keine brauchbaren Statistiken. Deswegen fängt es da an. Eigentlich beginnt das Problem bereits 1990/91. Das ist die sogenannte Wiedervereini-gung, das wird Ihnen wahrscheinlich noch was sagen, ist also der Zusammenschluss der Ex-DDR mit der damaligen Bundesrepublik. In dem Jahr danach gab es eine Geset-zesänderung, und zwar ist es der §1666. Das ist der zentrale Paragraf, der halt eben hier wichtig ist. Und da geht es halt darum, unter welchen Bedingungen da Kinder wegge-nommen werden dürfen. Und es war bis zu diesem Zeitpunkt so, dass das Jugendamt dem Gericht Beweise vorlegen musste, oder zu mindestens, eindeutige Indizien, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten. Und seit 1991 ist das nicht mehr der Fall. Und da begann es eigentlich nach oben zu gehen, aber, wie gesagt, das kann ich hier noch nicht belegen. 1995 gab es eine weitere Gesetzesänderung. Da war dann die Schweigepflicht eingeschränkt worden von allen, die mit der Kindererziehung zu tun ha-ben. Da geht das nach oben. Das war damals unter dem Herrn Kohl. Und danach kam dann die SPD-Regierung, dort ist es gleich geblieben und dann ging es sogar runter. Und dann hat man halt den Herrn Schröder in die Wüste geschickt. Warum weiss ich nicht. Und danach kam eben unsere Frau Merkel und die CDU und zusammen mit der SPD. Und 2005 gab es dann einige Gesetzesänderungen, die letztendlich zur Katastro-phe führen. Es gab da ein Koalitionspapier, das kam 2006 raus. Anfang 2006, also 2005 erarbeitet. Und da hat man sich dann geeinigt, dass man eben Frühwarnsysteme einfüh-ren möchte. Frühwarnsysteme, da kommen wir nachher noch weiter dazu, die sind ein-fach Spionagenetze. Also ein internes Spionagenetz von den Jugendämtern. Also alles andere zu sagen wäre eine Lüge. Die behaupten natürlich, das ist nicht wahr, ist natür-lich klar. Und diese Netzwerke sind ein Vorschlag von Frau Merkel. Also der haben wir das zu verdanken. Ich muss hier mal Klartext reden. Und dann haben wir den nächsten größeren Sprung. 2012 geht es dann gewaltig nach oben. 2012 kam das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz. Und da wurden dann eben diese Netzwerke bundesweit vorgeschrieben. Und da gab es dann auch, dass praktisch alle Gewerke, alle Bereiche, die mit Kindern, Familie, Erziehung, Medizin usw. zu tun haben, wenn es um Kinder geht, dann praktisch keine Schweigepflicht mehr haben. Das ist also eine ziemlich starke Einschränkung, vor allen Dingen auch in den Daten-schutz. Und das ist auch ein Problem, mit dem wir ständig zu kämpfen haben. Das ist so grob der Verlauf der Geschichte und es geht leider weiter nach oben. Dann haben wir noch folgendes Phänomen - natürlich habe ich mir auch die Frage ge-stellt: Ja, wer verdient denn daran? Wer ist daran interessiert, dass die Statistiken so ge-waltig nach oben gehen? Und es ist leider so, es ist tatsächlich ein Geschäft. Ich kann nichts anderes sagen, das ist ein Geschäft. Und zwar ist es so, diese Branche, die halt eben die Kinder versorgt, die werden also nach der Inobhutnahme weitergeleitet an irgendwelche Firmen, Vereine usw., die dann die Kinder versorgen und für die sind die Kinder einfach eine Geldquelle. Und das war das Erschreckendste, was ich bei meinen Recherchen festgestellt habe: Die Kinder werden nach der Inobhutnahme zur Ware. Die haben keine Rechte mehr, sie werden einfach nach Bedarf hin- und hergeschoben. Und das finde ich ist einfach eine Schweinerei. Um es ganz einfach zu sagen. Das ist auch der Hintergrund, warum ich mich da so engagiere und warum ich auch den Verein gegründet habe. Die Vereinsgründung war einfach notwendig, weil ich gesehen hab, ich habe es hier mit einer Mafia zu tun und das ist mir zu gefährlich mich alleine dagegen zu stellen. Und da habe ich gesagt, ich brauche eine Rückendeckung und dazu habe ich dann einen Ver-ein gesucht, habe aber keinen gefunden - wie gesagt, weil eben die Polarisierung sehr stark ist und deswegen haben wir den eigenen Verein gemacht, um einfach auch sagen zu können: Okay, es ist so, und wir können differenzieren. Und noch mal zu dieser Statistik: Es ist halt so, dass im Moment aus deutschen Familien etwa hundert Kinder pro Tag herausgenommen werden, Tag für Tag, Sonntag, Feiertag, also wirklich nicht nur an Werktagen. Das ist die Wahrheit. Und es ist halt so, dass laut Bundesstatistiken, und sie werden noch feststellen, ich habe es sehr stark mit Statistiken, weil das kann ich beweisen. Und die geben es ja selber zu, da können sie mir nichts wol-len. Es steht auch da oben: In nur zehn Jahren hat sich (die Zahl) der Inobhutnahmen ver-dreifacht. Das ist eine Menge. Aber von diesen hundert sind 16% tatsächlich berechtigt. Also bei 16% der Kinder, da liegt eine tatsächliche Gefährdung vor. Es gibt natürlich auch Fälle, wo eine latente Gefährdung vorliegt, wo man sagen kann, naja könnte sein. Und die werden dann auch in Obhut genommen aber wir sagen ja auch, wir haben den Kinderklau hier auch definiert, damit es klar ist, was damit gemeint ist. Also es sind nicht die legalen Inobhutnahmen – da haben wir nichts dagegen. Die Kinder sollen Hilfe krie-gen. Das ist ganz klar. Aber, wenn da Kinder willkürlich genommen werden oder aus er-fundenen Gründen – das ist der Kinderklau. Oder, wenn die Kinder aufgrund eines drin-genden Verdachts in Sicherheit gebracht wurden, sich aber herausstellt, der Verdacht ist nicht begründet, dann werden die Kinder auch nicht zurückgegeben, sondern werden behalten. Und das ist auch Kinderklau. Wir haben also 16% echte Fälle. Der Rest ist nicht in Ordnung. Auch nach dem Gesetz nicht. Da gibt es ein paar Tricks mit denen gearbeitet wird, damit das auch funktioniert, aber da kommen wir dann später dazu. Wer verdient dran? Hat jemand eine Idee? Wahrscheinlich nicht. Aber ich werde es mal ganz kurz machen. Wenn man Politiker oder auch Jugendamtsmitarbeiter auf das Thema Geld anspricht, dann sagen sie, das wollen wir doch gar nicht. Wir wollen gar nicht so viele Kinder in Fremdunterbringung bringen, weil das kostet den Staat einen Haufen Geld. Die Branche macht einen Umsatz von über 40 Milliarden im Jahr. Dazu kommen noch ein Haufen Trittbrettfahrer, Sekundär-Verdiener, insgesamt gehe ich von etwa 100 Milli-arden aus. Als Minimum. Aber die 40 Milliarden sind statistisch belegt, da kann keiner was gegen sagen. Und das ist eine Menge Geld. Und dann eben die Aussage, der Staat hat einen Haufen Kosten damit. Das ist eine Super-Lüge. Erstens den Staat gibt es nicht. Den Staat in dieser Form gibt es nicht. Es gibt Bund, Län-der, Kreise und Kommunen. Und die Kommunen, die müssen halt für die Sozialleistun-gen aufkommen. Das gilt jetzt für Deutschland. In anderen Ländern ist das aber ähnlich. Das kann man teilweise sogar übertragen auf andere Länder, aber das ist in Deutschland so. Und die Kommunen, bzw. Landkreise, die müssen halt dafür aufkommen. So, das sind 100 Milliarden, oder sagen wir mal 40 Milliarden – sind wir mal grosszügig, die verschwinden nicht. Die kommen nicht in den Mülleimer, die kommen in den Wirt-schaftskreislauf. Und diese Branche ist sehr personal-intensiv. Das heisst, wir haben sehr hohen Rückfluss an Lohn- und Einkommensteuer. Und die werden nach einem be-stimmten Schlüssel verteilt und der Löwenanteil kriegt der Bund. Der Bund macht Steu-ergewinne in Milliardenhöhe. Die verdienen dran – gewaltig! Die Kommunen kriegen ein paar Prozent davon, aber das ist nicht der Rede wert. Also kann man sagen, die Kommunen zahlen halt. Aber das ist auch nicht die Wahrheit. Ist auch eine Lüge. Die Kommunen müssen natürlich erst einmal das Geld beschaffen, das ist klar. Aber in dem Moment, wo ein Kind rausgenommen wird, geht dann der Staat, sagen wir Staat, so nennen wir den Begriff doch mal, geht er hin und sagt: Die Eltern sind verantwortlich und die Eltern müssen dafür zahlen. Den Eltern kann man aber nicht so viel wegnehmen, weil, die haben nicht so viel Einnahmen – da schaut man, gibt es Vermögenswerte, die man konfiszieren kann? Jetzt nehmen wir mal an, es gibt auch kei-ne Vermögenswerte, dann schaut man bei den Grosseltern nach – gibt es irgendwelche Erbansprüche für das Kind oder die Eltern? Wenn ja, werden die gleich mal beschlag-nahmt. Aber jetzt kommt das Interessante erst: Wenn nichts zu holen ist, auf dieser Ebene, dann gehen die Schulden an das Kind über. Erschreckend, aber es ist so. Ich weiss zwar bis jetzt nicht, ob es so durchgesetzt worden ist, aber die Gesetzesgrundlage ist gegeben. Die Kinder werden dann, wenn sie Geld verdienen, dann kriegen sie eine Rechnung ser-viert. Sagen wir mal ein Kind ist gleich nach der Geburt, ist ja modern heute, in Obhut genom-men und ist 18 Jahre in einem Heim. Dann hat es einen Umsatz gebracht von etwa einer Million. So, dann wisst ihr nun, was eure Kinder wert sind. Sind sehr wertvolle Sachen. Und das ist halt so, das genau genommen – zahlt die Kommune auch nicht. Gut, in ein-zelnen Fällen wird sie drauflegen, da wird dann nichts zu holen sein, aber normaler-weise ist das so, dass sich die Kommune das Geld wiederholt. Also, der Staat zahlt nichts! Das ist die Wahrheit. Aber es heisst immer: ja, das kostet den Staat einen Haufen Geld. Also, ich kann das schon nicht mehr hören. Können Sie mir glauben oder nicht, aber es ist so. Es gibt noch einen anderen Gesichtspunkt, wo auch die Regierung dran mitverdient und mitbeteiligt ist, das ist der Arbeitsmarkt. 1913 (2013) ist von den Jugendämtern eine Kam-pagne gestartet worden, durchgeführt worden auch, unter dem Slogan: „Jugendamt, Hilfe die ankommt.“ Es war ein ziemlicher Pressewirbel. Sie haben auch Besuche in den Schulen gemacht, um Kinder anzusprechen. Und in dieser Pressemeldung dazu oder der passenden Pressemappe, die dazu rausgegeben worden ist, da verweisen sie stolz darauf, dass sie in nur 4 Jahren eine Viertel Million Arbeitsplätze geschaffen haben. Und dass keine andere Branche das geschafft hat. Es geht also um Arbeitsplätze. Und die Ar-beitsmarktstatistik ist für die Regierung die wichtigste Statistik, weil die misst eigentlich die Qualität der Regierung. Das wird von der Bevölkerung so gesehen, das kriegen wir seit Jahrzehnten so beigebracht. Deswegen sind die so wichtig. Hier haben wir die Arbeitslosenquoten da oben. Das ist die Statistik, die ist von der Bun-desagentur für Arbeit, heute heißt sie Job-Zentrum. Das unten ist die Statistik der gericht-lichen Maßnahmen nach den Inobhutnahmen. Die gerichtliche Maßnahme beinhaltet Fremdunterbringung aber auch andere Maßnahmen, wo die Branche dran verdient. Das ist also genau der Gradmesser von dem, wo die Branche daran verdient. Und wenn sie die Statistiken vergleichen, dann können sie sehen, in dem Maße wo die Inobhutnahmen nach oben gehen, in dem gleichen Maße geht die Arbeitslosenstatistik runter. Wenn sie ganz genau hinschauen folgt die Arbeitslosenstatistik mit einem Jahr Verspätung. Und das ist der klare Beweis, dass es eine Folge der Unterstatistik ist. Aber es gibt noch einen Großverdiener und das ist die EU – die Europäische Gemeinschaft. Wenn die Schweiz demnächst eintreten will oder auch nicht, wie ich heute den Vorred-ner gehört habe, ist das auch für euch interessant. Zwar ist es so, dass das Bruttosozial-produkt der Gradmesser ist für wie viel die einzelnen Länder zahlen müssen an die EU und das wird natürlich durch den grossen Umsatz hergestellt - hervorgebracht. Das heisst, es ist nicht nur ein deutsches Problem. Österreich hat ähnliche Situationen und andere europäische Länder auch. Von jedem Land verdient die EU mit. Und deswegen funktioniert es auch nicht. Es gibt ungefähr 3.000 Petitionen, ich weiss die genaue Zahl nicht. Letztes Jahr waren es 2.800 Petitionen, die an den Europarat gerichtet worden sind in dieser Angelegenheit, die unbeantwortet blieben. Da tut sich nichts. Wir können also keine Hilfe von den Seiten der Politiker erwarten, weil die ihre Goldesel nicht schlachten. Es ist wie es ist. Ich würde ihnen gerne etwas anderes erzählen, aber das wäre nicht die Wahrheit und ich möchte euch wirklich die brutale Wahrheit zumuten. Es muss sein, tut mir leid. Wer noch mitverdient, das sind die etablierten Großkirchen, die teilen sich den Markt praktisch untereinander auf, also die evangelische Kirche, die Diakonie, die hat die grö-ßeren Batzen, und kurz dahinter da ist halt die katholische Einheit, also die Caritas. Die evangelische Kirche hat 2014 die Hälfte ihrer Einnahmen aus diesen sozialen Leistun-gen bezogen. Also nicht nur von den Kindern auch von Altersheimen usw., aber die Hälfte ihrer Einnahmen davon. Und die Mitgliederzahlen gehen runter, das heisst die Austrittsquoten gehen genauso runter wie eben die Inobhutnahmen. Das ist die Quit-tung, die sie bekommen, aber es lohnt sich trotzdem, weil 1 Million immerhin viel wert ist. Ich sag einfach die nackten Zahlen, es ist wie es ist. Dann gibt es einen anderen Gesichtspunkt, das eben diese Netzwerke, die mir ebenso auf dem Magen liegen, wie sie wahrscheinlich schon mitgekriegt haben, diese Netzwer-ke sind einfach Spionageeinheiten und 2005 bzw. 2006 ist ein Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz gestartet worden. Dieses Pilotprojekt, da ging es einfach darum, dass eben die Ko-ordination zwischen der Erwachsenenpsychiatrie und der Jugendhilfebranche herge-stellt wird. Und das hat auch ziemliche Folgen gehabt und die haben eine schöne Karte, die habe ich da irgendwie zusammengebastelt. Diese Kreisel, die sind 15 Kilometer um Psychiatriezentren und wir haben eben zwischen den Jahren 2005, das war das Jahr vor diesem Projekt und 2008, das war so zwei Jahre später, ich habe zufällig diese zwei Sta-tistiken in die Finger gekriegt. Weil normalerweise kriegt man über einzelne Jugendämter nichts. Das ist ein Problem. Aber ich habe sie glücklicherweise gekriegt und zusammen-gestellt. Wir haben hier die Nr. 1 den Landkreis Alzey/Worms, da haben wir einen Zu-wachs von 2.400 Prozent, das muss man sich mal vorstellen - 2.400, das ist also praktisch 24 mal so viel. Das ist eine gewaltige Menge und das innerhalb der Zeit. Da kann man sehen, das sind die Schlimmsten sozusagen und 75% der 2008 in Obhut genommenen Kinder in Rheinland- Pfalz sind eben im Umkreis von 15 Kilometer von diesen Zentren. Das ist eben die Grundlage dieses Projekts, die Grundlage für die Etablierung von den Netzwerken Frühe Hilfen. Und da gibt es noch etwas dahinter, dass man auch wissen sollte, und das ist ein ande-res Projekt. Das Projekt nennt sich: „Kinder psychisch kranker Eltern“. Das heisst, wenn die Eltern psychisch krank sind, dann nimmt man an, dass die Kinder eventuell auch psychisch krank sein können. Für meinen Geschmack ist das ein Wiederaufleben der alten Vererbungslehre. Ich kann das aber an Hand von Dokumenten nicht beweisen. Es ist meine Meinung. Nehmt das bitte als meine Meinung, alles andere kann ich belegen. Aber das kann ich eben nicht beweisen, aber ich bin überzeugt davon, weil es anders keinen Sinn macht. Das ist eben genau das Problem, was wir damit haben. So jetzt kommen wir mal zu den Vorgehensweisen. Wie geht eine Inobhutnahme eigent-lich von statten. Das ist sehr einfach. Normalerweise kommt eine sogenannte Gefähr-dungsmeldung, das kann auch ein anonymer Anruf sein. Dann kommt das Jugendamt und meldet sich an für einen Hausbesuch. Bei diesem Hausbesuch werden schon die meisten Fehler gemacht von den Eltern. Und der nächste Schritt eben ist dann, dass die Kinder mit Polizeigewalt aus dem Kindergarten oder der Schule herausgenommen wer-den. Sie werden richtig verschleppt mit entsprechenden psychischen Folgen für die Kin-der. Den Kindern wird praktisch alles weggenommen, die Eltern, die Verwandten, die Familie, Freunde, alles. Und die Kinder werden dann normalerweise für Wochen, manchmal sogar für Monate vor den Eltern versteckt. Die Eltern wissen manchmal 3 Mo-nate nicht wo ihre Kinder sind. Das nächste ist dann eben, dass es vor Gericht geht und dann kommt eine Anhörung beim Gericht. Bei dieser Anhörung wird dann festgelegt, wie viel die Eltern ihre Kinder sehen dürfen. In der Regel sind das alle 2 Wochen oder alle 4 Wochen eine Stunde. Das ist der Durchschnitt. Das ist verdammt wenig. Dann kommen zusätzlich zu diesen Besuchskontakten sogenannte begleitete Umgänge. Das heisst, da ist eine Begleitperson dabei, die aufpasst. Das macht aber keinen Sinn bei Eltern, die ih-ren Kindern nie etwas getan haben. Trotzdem ist es obligatorisch. Und wenn ich so etwas sehe, dann läuten bei mir natürlich die Alarmglocken. Es gibt aber eine logische Erklärung dafür. Man muss auch ein bisschen juristische Hintergrün-de sich leider aneignen. Es ist nicht zu ändern bei dem Thema. Es ist halt so, dass die Jugendämter keinerlei Beweise haben. Sie haben nur diese anonyme Aussage, und das reicht nicht, um das Gericht davon zu überzeugen, dass man das Kind dauerhaft her-ausnehmen kann. Also braucht man Beweise und die werden geschaffen. Diese Be-gleitpersonen schreiben Berichte. Die Berichte werden mit anderen Berichten verglichen oder abgestimmt und dann geht das vor Gericht. Das Gericht sagt dann, ja das ist so, da liegt eine Gefährdung vor, aber ich bin nicht kompetent, ich bin nur Jurist, ich brauch ei-nen Gutachter. Der Gutachter nimmt die getürkten Berichte und macht ein Gutachten da-raus. Und diese Gutachten sind laut Experteneinschätzung, gibt ja verschiedene unter-schiedliche Zahlen, aber durchschnittlich etwa 85 Prozent sind nicht tauglich für Wahr-heitsfindung bei Gericht. Trotzdem werden sie immer gemacht und sie werden auch ge-nauso behandelt als wenn es die Wahrheit wäre. Und diese Sachen kommen dann na-türlich in die Akten und die werden aufbewahrt und dann kommt es halt eben vor, dass Kinder in der zweiten oder dritten Generation auch herausgenommen werden. Wir haben Fälle, wo es schon die 3. Generation ist. Also das Kind wird weggenommen - eine junge Frau, also es sind dann die Mädchen, die es trifft. Die junge Frau wird herausgenommen als Kind und wird dann selber schwanger. Das Jugendamt erfährt davon und dann wird das Kind wahrscheinlich gleich schon nach der Geburt weggenommen. Und manchmal die Großmutter, die Mutter und das Kind auch ist die 3. Generation. Es gibt schon die 3. Generation. Es ist eine Katastrophe - aber es ist wie es ist. Und dieses funktioniert natür-lich nur, wenn sehr intensiv die Daten ausgetauscht werden. Um die Berichte aufeinan-der abzustimmen, muss man miteinander reden, das heisst, wer einen Bericht schreibt, bekommt die alten Berichte erst einmal zu lesen. Das können wir anhand von Aktenein-sichten nachvollziehen, dass es so der Fall war. Es ist nicht erfunden. Und das funktio-niert nur so, wenn ein reger Austausch ist. Der Austausch ist nur möglich, wenn das Ju-gendamt eine sogenannte Schweigepflichtentbindung bekommt. Und diese Schweige-pflichtentbindung - das sind dann Vordrucke und die sind zu 99 Prozent unbrauchbar. Sie entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften. Sagen wir mal so. Aber sie haben den Nachteil, dass das Jugendamt dann das Recht hat von jeden Beliebigen die Daten zu nehmen und an jeden Beliebigen weiterzugeben. Und im Zusammenhang mit dem Netzwerk Frühe Hilfen, also diesem Spionagenetzwerk, werden die Daten einfach gesammelt, auch über Generationen. Und dafür habe ich auch einen Beweis gefunden, dass das tatsächlich so beabsichtigt ist. Und zwar gibt das Jugendamt von Koblenz für Rheinland-Pfalz einen Vordruck als Vorschlag, und da heißt es dann, diese Schweigepflichtentbindung kann jederzeit widerrufen werden. Klammer auf, aufpassen! ( Andernfalls gilt es über meinen Tod hinaus.) Das überlasse ich jetzt ihnen, wozu das Jugendamt sie wohl braucht. Das müssen sie selber überlegen. Das sage ich jetzt nicht. Also für mich ist es klar, das hat damit zu tun, dass wir einfach definitiv halt auch die nächste Generation die Daten zur Verfügung ha-ben wollen. Alles andere macht keinen Sinn. Das schlägt sich dann auch in den Statistiken nieder. Und zwar haben wir hier eine an-dere Statistik. Jetzt bitte nicht geschockt sein. Ich nehme erst mal die rechte Statistik. Da haben wir die beiden bunten Säulen, das ist 2014 und 2015. Seit 2014 werden diese Zahlen statistisch ausgewiesen. Vorher gab es sie nicht. Das sind die weißen Säulen, das sind also praktisch die Hochrechnungen von den Jahren davor, damit ab 10 die Fol-ge da ist, damit es vergleichbar ist. Und wir haben von 2014 auf 2015 einen Zuwachs von 42 %. Das sind Kinder, die nach der Geburt bzw. aus dem Krankenhaus heraus in Obhut genommen worden sind. Das ist das, was wir den Baby-Klau nennen. Das ist eine spezi-ellere Form von Kinderklau. Diese harten Worte tun mir leid, aber ich muss sie verwen-den. Hier haben wir die andere Statistik, das sind Kinder unter drei Jahren. Da sind dann auch Kinder dabei, die eben nicht gleich nach der Geburt aber drei, vier Monate später dann herausgenommen werden. Aber wenn wir die beiden Statistiken ansehen, dann ist ganz klar, es geht definitiv der Trend dahin, dass man die Kinder möglichst früh in Obhut nimmt. Jetzt gibt es, kommt die Frage, wann beginnt denn das Jugendamt mit der Datensammle-rei? Das beginnt so zwei bis drei Monate vor der Geburt. Es gibt eine Einrichtung, die nennt sich Babylotsen, gibt es auch unter anderem Namen bei anderen verschiedenen Bundesländern, und diese Babylotsen, die besuchen die werdenden Mütter und quet-schen sie aus. Haben Fragebogen, da werden Fragen gestellt, und da sind auch Fragen mit dabei z.B. über die Einkommensverhältnisse. Eine Frage ist auch z.B. über den Bil-dungsstand der Mutter. Ein schlechter Bildungsstand der Mutter ist ein Grund für die An-nahme einer Kindeswohlgefährdung. Gibt es mehrere Schriften darüber, wo das so ge-sagt wird. Also wer schlechte Bildung hat, hat schlechte Karten. Also, ich kenne Leute, die haben eine sehr schlechte Bildung, die haben nicht einmal einen Förderschulabschluss und die sind hervorragende Eltern. Das hat doch nichts mit Bildung zu tun, aber das wird einfach als Ausrede genommen, und wer in der Schiene drin ist, der hat Pech gehabt. Und das ist leider, und das ist eben eine Nachwirkung oder eine Folge von diesen Netzwerken. Also ich schreibe das eindeutig den Netzwerken zu. Und damit eigentlich auch der Frau Merkel, weil das geht auf sie zurück. So leid es mir tut, aber es ist einfach wie es ist. Also wir haben jetzt gesehen, wie diese von statten gehen und ich möchte jetzt auch mal etwas Positiveres bringen. Ich will euch hier nicht fertig machen. Wenn man das so sieht, dann hat man den Eindruck man kann ja eigentlich gar nichts dagegen machen. Und es ist auch das, was auch sehr oft, dann wenn die Leute sich an uns wenden, das wir dann hören: „Ja, ich weiß nicht mehr, was ich machen soll, ich kann nichts mehr machen, man kann nichts machen, der Anwalt schafft es nicht usw.“ Aber man kann was dagegen ma-chen. Man kann definitiv was dagegen machen. Und man sollte auch was dagegen tun. Wir haben von unserem Verein diese Checklisten herausgebracht. Diese Checklisten sind einfach eine, ja die Auswertung von den Fällen, die ich bis zu dem Zeitpunkt hatte, und wir haben diese dann auch gleich getestet. Wir sind dann selber hingegangen und haben die einzelnen Schritte dann mit den Mitgliedern durchgeführt, haben uns paar Fälle rausgesucht bei uns aus der Nähe. Und die haben wir durchgeführt. Und dann möchte ich euch mal eine kurze Geschichte erzählen. Ich war also zusammen damals mit dem zweiten (damaligen) Vorsitzenden, wir haben das zusammen gemacht, waren wir bei einem Hausbesuch dabei. Das Jugendamt macht einen Hausbesuch. Wir haben uns dann als Beistand, haben uns dann entsprechende Papiere halt eben entsprechend geklärt und waren als Beistand zugegen. Es kam nur eine Person vom Jugendamt was ungewöhnlich ist, normalerweise kommen die immer zu zweit. Aber es war nur eine Person und dem Vater wurde eben vorgeworfen, das also Gewalt in der Familie war, und aufgrund eines, einer Gefährdungsmeldung, die Dame war natürlich nicht bereit uns diese Gefährdungsmeldung zu zeigen, und dann haben wir gesagt: „Gut, sagt uns genau was Sache ist und dann gucken wir, was wir an Hilfe brauchen.“ Aber zusätzlich hat die Tochter darum gebeten, sie hat gebeten, wohl bemerkt sie hat darum gebeten, dass sie in eine andere Schule kann, weil sie in der Schule ge-mobbt wurde. Sie war eine Muslimin oder ist eine Muslimin und war deswegen gemobbt worden. Das Jugendamt hat dem auch zugestimmt, sie hat dann gewechselt, und sie hat auch darum gebeten, dass sie Nachhilfe bekommt. Das war die einzige Chance, dass sie überhaupt den Abschluss schafft. So, dass war dann soweit fein. Und dann kommt der Bericht an das Gericht und da stand dann, erst mal oben als Einleitung wer alles da an-wesend war, und da stand dann schon mal die, also anführend dann, die Vertreter des Jugendamtes und im Plural, obwohl es nur eine Person war. Dann stand da drin, defini-tiv, weder die Tochter noch der Vater waren bereit irgendwelche Hilfen anzunehmen. Und das obwohl die Tochter darum gebeten hatte. So, und das war dann so an das Gericht gegangen, und dann hab ich gesagt: „Okay Leu-te, so geht das aber nicht.“ Dann haben, also ich und der zweite Vorsitzende unabhängig voneinander, Zeugenaussagen, also staatlich, eidesstattlich bestätigte Zeugenaussagen an das Gericht geschickt, wo wir das klar gestellt haben. Die Folge davon war, dass das Gericht dann entschieden hat, dass es keinen Grund gibt, das Kind rauszuholen und damit auch nicht die anderen Kinder der Familie. Es waren insgesamt vier Kinder, die davon betroffen waren, obwohl es hier um die älteste Tochter ging. Damit hatten wir schon mal die Kinder aus der Schusslinie raus. Und dann zwei Monate später haben wir die zweite Person, die unterschrieben hat, auch nicht mehr lokalisieren können im Jugend-amt. Die war irgendwie spurlos verschwunden. Entweder ist sie gegangen, oder man hat sie in Sicherheit gebracht, keine Ahnung, das hat uns auch nicht wirklich interessiert. Und dann ist etwas Merkwürdiges passiert. Der Anwalt der Familie hat mir dann eine Mail geschickt, was mir einfallen würde das Jugendamt zu beschuldigen. Muss man sich vorstellen, der Anwalt vom Vater, der ja eigentlich das machen sollte. Dann hat er dem Vater noch gedroht, also entweder sie arbeiten mit denen zusammen, womit er unseren Verein gemeint hat, oder mit mir. Der Vater hat sich dann einen anderen Anwalt gesucht und der hat das dann hingekriegt. Das Kind ist also gerettet. [Publikum klatscht] Also, man kann was machen. Warum haben wir es geschafft, mit diesem einfachen Trick die Kinder zu retten? Weil wir wussten, was das Jugendamt damit vorhatte. Und wir wussten, wie wir was dagegen tun können. Und das ist der entscheidende Punkt. Man muss wissen, was da abgeht. Das ist auch meine Absicht, was ich hier den Leuten mittei-len möchte. Man kann was tun! Man muss den Mut haben, man muss frech sein, manchmal auch diplomatisch. Also frech sein allein hilft auch nicht. Man muss halt schauen, wo ist Diplomatie angebracht und wo ist Kampf angebracht. Und wenn man das gut macht, dann kann man sehr viel machen. Wir haben noch ein Werkzeug. Also wie gesagt, diese Checkliste kann man kostenlos von unserer Seite herunterladen. Weil wir möchten einfach, dass die Leute sie haben. Wir möchten daran nichts verdienen. Nur die Leute sollen es wissen. [Publikum klatscht] Wir haben noch ein anderes Werkzeug, was auch sehr effektiv ist. Und das ist eben die-ses kostenlose eBook, das kann man ebenfalls von unserer Seite herunterladen. [Gemeinsam gegen illegale Kindesentnahmen] Da geht es um das Thema - Beschwerden. Da muss ich vorweg schicken, es gibt zwei Arten von Beschwerden. Es geht einmal um die Beschwerde gegen eine amtliche Entscheidung, das ist eine juristische Beschwerde. Dann gibt es eine Beschwerde wegen dem Fehlverhalten von Jugendamtsmitarbeitern oder von Beamten. Das ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde - die darf man nicht durchei-nanderbringen – sonst funktioniert das nicht. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos, fristlos und die Juristen sagen - sie ist auch fruchtlos, weil sie eine Lüge ist. Das kommt eben daher, weil wenn man eine Beschwerde schreibt – ich nehme mal an, ich schreibe eine Beschwerde über einen Mitarbeiter vom Jugendamt. Die Beschwerde geht an sei-nen Chef und der Chef der antwortet dann: Ja, aus dem und dem Grunde ist die Beschwerde zurückzuweisen. Die Antwort kriegen sie immer. Das wissen sie schon vorher, die kommt. Manchmal kommt es vor, dass der Missstand abgestellt wird. – Aber eben nicht immer. Wenn aber die Beschwerde nicht bearbeitet wurde oder nur abgeschmettert wurde und der Missstand nicht beendet worden ist, dann gibt es eine Beschwerde an den Chef von dem Jugendamtsleiter – und das ist halt der Landrat oder der Oberbürger-meister. Und dann, die Beschwerde lautet nicht auf den Mitarbeiter von unten sondern auf den Chef, weil der seinen Job nicht gemacht hat. Haben sie den Unterschied verstanden? [Publikum: Ja] Genau, macht er den gleichen Blödsinn, also die übergeordnete Dienststelle, da eine Beschwerde über ihn, weil er die Rechtsaufsicht nicht gemacht hat, - weil er ist für die Rechtsaufsicht verantwortlich der Landrat. Wir haben ein paar Beschwerden vom Verein aus auf die Linie gebracht. Wir haben auch Mitglieder, die das unter eigenem Namen gemacht haben. Die meisten enden ei-gentlich bei der Bezirksregierung. Bei der Bezirksregierung. Das ist die übergeordnete Stelle über dem Kreis. Weil die verlangen dann eben von dem Landrat, dass der genau sagt was Sache ist. Und da wird dann der Missstand in der Regel auch abgeschafft. Und wenn der Missstand abgeschafft ist, dann hören wir auf mit Beschwerden. Wir wollen ja keinen Stunk machen. Wir haben aber auch schon welche durchgebracht bis ganz nach oben. Also bis zum Landesparlament, damit der Petitionsausschuss sich das anschaut. Da kann ich auch ein Beispiel geben, das war vom letzten Jahr. Da hat eine Familie vor vier Jahren, also vor fünf Jahren, war ja letztes Jahr. Also vier Jahre verzweifelt versucht, Akteneinsicht zu bekommen. Zwei Anwälte haben es nicht geschafft. Und jetzt ist das Jugendamt wieder auf die Familie zugekommen, jetzt war es die jüngere Tochter wo es Probleme gab. Und da hat die Mutter sich an uns gewendet und da habe ich gesagt, da machen wir einen neuen Antrag, da habe ich den Antrag gestellt, also im Namen unse-res Vereins, aber vom Verein aus und gesagt wir wollen die Akteneinsicht haben inklusive der früheren Akten: Weil da bin ich davon ausgegangen, da ist die Wahrheit drin. Und habe dann auch gleich angekündigt, dass ich als Beistand zugegen sein werde. Dann kam die große Überraschung, die Mutter hat dann den Antrag abgegeben, mit dem Antrag auf Beistandschaft, also die Bestätigung von der Mutter, dass ich Beistand sein darf. Und da hat er dann meinen Namen gelesen und da hat er gesagt: „Der kommt mir nicht ins Haus.“ Ich war erst mal bisschen säuerlich – war ich schon. Und dann habe ich gesagt, da haben wir einen Grund, da können wir uns wieder mal beschweren. Und da habe ich dann eine Beschwerde gemacht, wegen dem Fakt und weil eben die Akteneinsicht eben nicht gewährt wurde. Der Landrat hat nicht geantwortet. Ging also zur Bezirksregierung. Da kam dann einige Wochen später von der Bezirksregierung ein Schreiben, sie hätten jetzt vom Landrat eine Stellungnahme angefordert und wenn die da wäre, dann würden sie mir die schicken. Zwei Wochen später habe ich dann vom Jugendamt eine Antwort gekriegt: Selbstverständlich kann die Familie Akteneinsicht bekommen. Sie kann auch mitnehmen wen sie will. Wow, vier Jahre war es nicht möglich, jetzt hat es funktioniert. Ein toller Erfolg, waren wir sehr froh drüber. Leider funktioniert es nicht immer. Ich kann nicht garantieren, dass es immer funktioniert. Wir haben eine andere – parallel dazu, da ist das bis zum Landesgericht gegangen, das ist in Niedersachsen, da haben wir die Akteneinsicht nicht bekommen. Aber in der Stellungnahme vom Jugendamt, sind Sachen genannt worden, die wir vorher nicht wussten, weil wir nicht in die Akten reinschauen konnten, die der Anwalt jetzt nehmen kann, um die Akteneinsicht durchzu-setzen. Das heißt wir werden die Akteneinsicht auch da kriegen. Aber es dauert ein bisschen. Das ist leider ein Problem, dass alles sehr lange dauert. [Publikum klatscht] Man hat die Chance, wenn man diese Sachen macht erhöhen sie einfach die Chancen. Aber es gibt leider keine Garantie. Ein anderes Beispiel, das war aus unserer Anfangszeit. Da haben wir auch eine Beschwerde geschrieben. Da hat das Jugendamt die Akten nur halb ans Gericht weitergeleitet. Da haben also Teile gefehlt. Und wenn das Jugendamt Akten nicht weiterleitet, dann sind das immer Sachen die wichtig sind. Die nach dem Gesichtspunkt des Jugendamtes natürlich nicht wichtig sind, weil die ja für die Eltern sprechen und nicht für sie, deswegen lassen sie die weg. Und das haben wir feststellen können und dann haben wir eine Beschwerde gemacht und dann hat das Jugendamt die Akten dann nachgeliefert. Akten, die wir aber nicht kannten, die bei der Akteneinsicht, die wir vorgenommen haben, gar nicht drin waren. Die hatten sie uns vorenthalten. Und da war ein Dokument drin und da habe ich gesagt, das ist ja perfekt, was sie da geliefert haben. Und zwar war es so, das Gericht hatte entschieden: Der Junge muss ins Heim. Und da hat der Junge gesagt: Dann bringe ich mich um. Und wenn Selbstmordgefahr ist, kommt er natürlich sofort in die Psychiatrie. Kinderpsychiatrie. Haben sie auch gemacht. Und dann hat sich herausgestellt. Die Einweisung hat aber die Gutachterin geschrieben. Und die ist nur eine Psychologin. Und in Deutschland darf nur ein Psychiater eine solche Einweisung verfügen. Und die Richterin hat das akzeptiert. Und da haben wir natürlich keine Beschwerde geschrieben sondern eine Strafanzeige. Und dann hat sich rausgestellt, gegen die Gutachterin lagen bereits vier Strafanzeigen vor und darauf wurde nicht reagiert. Und jetzt das hat das Fass zum Überlaufen gebracht, sozusagen. Und jetzt hat sie reagiert, ist dann auch vor Gericht gestellt worden und ist auch bestraft worden. Allerdings die Geldstrafe war ein Witz. Aber sie ist bestraft worden. Die Richterin leider nicht. Da war das Argument, sie kennt die schon seit Jahren und sie hat es nicht mehr nötig ihre Qualifikation nicht mehr zu überprüfen. Deswegen durfte sie das akzeptieren. Also ich finde das nicht sehr gut, aber es ist so. Und das ist auch ein anderes Problem. Es ist sehr schwer mit einer Anzeige durchzukommen. Trotzdem empfehle ich: Leute macht Anzeigen. Vielleicht ist es genau die, die noch fehlt. Das ist das Tüpfelchen was fehlt. Also gebt das Tüpfelchen. Es gibt hier einen zweiten Gesichtspunkt. Natürlich wollen wir den Leuten helfen, dass sie ihre Kinder zurück kriegen. Aber es sind ja nicht nur ihre Kinder, sondern es sind auch noch andere Kinder. Und uns ist auch daran gelegen, dass möglichst alle Kinder zurückkommen. Und wenn es auch in Ihrem Fall nichts bringt, wenn Sie jetzt eine Anzeige machen oder eine Beschwerde, vielleicht bringt es dann in einem anderen Fall dann auch etwas, weil es sich einfach ansammelt. Und deswegen auch mein Appell: Denken Sie nicht nur an sich und Ihre Kinder, denken Sie auch an die anderen Kinder. [Publikum klatscht] Ja genau, das ist das, was ich Ihnen eigentlich mitteilen wollte. Ich wollte Sie nicht erschrecken mit den anfänglichen Daten. Aber es war notwendig, denke ich, die mal bekanntzugeben. Es gibt auch unmögliche Schweinereien, die da passieren, das wollte ich euch gar nicht zumuten, wenn ihr das wissen wollt, geht ins Internet rein, da gibt es genügend Fallbeispiele. Aber das ist halt nicht unser Ding, weil wir wollen ja differenzieren und das können wir nicht, wenn wir nur draufhauen. Es gibt anständige Leute auch bei den Jugendämtern. Ja, das ist so. Ist zwar schwer manchmal die zu finden. Es ist auch so, dass die Sachbearbeiter die haben ja nicht viel zu sagen. Wenn eine Akteneinsicht nicht genehmigt wird. Dann ist es nicht der Sachbearbeiter, weil der wird ja gar nicht gefragt, dann ist es der Jugendamtsleiter. Und wenn der nicht will, das man in die Akte reinschaut. Glauben Sie mir, er hat einen Grund dafür. Wir haben immer einen Grund gefunden, wenn wir dann tatsächlich mal die Akteneinsicht bekommen haben. Es lohnt sich, es lohnt sich zu kämpfen. Und das wollte ich Euch auch mitgeben. Ja, danke fürs Zuhören. Ivo Sasek: Ganz herzlichen Dank für diese Ausführungen Herr Dr. Moritz. Vielen Dank, dass Sie da waren. Man ist sehr leicht mitgekommen. Erschreckend ist es. Ich würde gerne eine Frage stellen. Und das betrifft grad den letzten Punkt mit der Strafanzeige. Ich weiß aus anderen Fällen, dass es hier Unterschiede gibt. Mir wurde einmal empfohlen in einer Sache Strafanzeige zu machen. Ich kann das jetzt aber nicht mehr frei erklären wie das ging. Der Unterschied war jedenfalls, hätte mich nicht unser Anwalt, unser Rechtsdienst im rechten Moment gewarnt, wäre mich das ungefähr auf 150.000 Franken gekommen. Aber die andere Form, es war nur eine Formsache, wie die Strafanzeige gemacht wird, das ging dann fast gratis. Können Sie solch einen Unterschied nennen. Richard Moritz: Man sollte möglichst nichts ohne einen Anwalt machen, die Strafanzeige. Aber man kann es auch selber machen. Nur muss man dann eben, bei Strafanzeigen, muss man Fakten vorlegen. Bei einer Beschwerde kann ich einfach sagen: Die Nase von dem Typen hat mir nicht gefallen und kann eine Beschwerde drüber schreiben. Aber bei der Strafanzeige muss ich einen Beweis vorlegen. Und wir hatten ja einen ganz klaren Beweis. Und dann kann ich auch selber oder die Betroffenen selber die Strafanzeige machen. Und die muss dann auch angeschaut werden. Dann gibt es aber auch was an-deres, was Sie gerade ansprechen. Es gibt in Deutschland zwei Arten von Strafanzeigen, das ist die normale Strafanzeige und dann gibt es eine Strafanzeige wo man halt eben wo man einen speziellen Namen, der fällt mir momentan leider nicht ein. Wo man eine Strafanzeige mit Strafantrag, da stellt man dann einen Antrag, dass die Person bestraft wird. Und wenn man da was Falsches rein macht, dann gibt es einen Bumerang. Dann kommt der Bumerang, dann habe ich eine falsche Behauptung gemacht. Ich wollte ja, dass die Person bestraft wird. Und das ist selbst eine strafbare Handlung. Davon rate ich grundsätzlich ab. Weil es ist ein unnötiges Risiko. Und wenn die Staatsanwaltschaft die nicht weiterleitet und nicht bearbeitet fürs Gericht, dann tut sie es sowieso nicht. Deswegen lehne ich das definitiv ab. Weil es ist einfach ein unnötiges Risiko. Aber eine normale Strafanzeige wird wenn man Beweise hat, wenn man keine Beweise hat dann bringt es ja auch nichts und da muss man dann halt Beweise haben. Wenn man natürlich einen Anwalt dazu bringen kann, dass er das macht – wunderbar. Dann hat der das Problem, dann habe ich das Problem vom Hals. Und das ist das, was ich auch unseren Mitgliedern empfehle. Man muss einfach auch vorsichtig sein, man darf nicht einfach nur draufhauen. Weil manche sagen, hau drauf, hau drauf. Schön, hau drauf, sage ich auch, wenn‘s passt. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich bedanke mich, dass Sie mich eingeladen haben. Ich bin froh, das vor so vielen Leuten mal erzählen zu können. Mir hört ja sonst auch keiner zu. Ivo Sasek: Ja besonderen Dank auch, dass Sie das ins Netz stellen, eben nicht um Geschäfte zu machen. Sehr empfehlenswert diese Dinge auch zu bewegen, wenn möglich die jungen Eltern, bevor man mitten in so einen Fall drin ist. Eben auch wenn man nicht in solch einem Fall schon drin ist. Man muss ja nicht gleich einen Doktor machen. Aber ich wollte grad solch ein Problem ansprechen. Es gibt heute noch genug Beiträge die zeigen, warum viele Menschen gar kein Geld mehr hätten um einen Anwalt zur Seite zu ziehen. Schon das, eine Stunde kostet ja oft 150 oder mehr Euros. Und darum macht bitte hier keine Fehler oder voreiligen Schlüsse. Es gibt sicher auch Leute, die mitberaten können oder Erfahrung haben oder das man schaut, dass man eben nicht da reinläuft. Nicht, dass dieser Tag zum endgültigen Ruin wird, weil man denkt man kann sich wehren und dann läuft man noch mehr ins Messer. Also diese Hinweise waren alle sehr wichtig, die wir jetzt gehört haben. Und man sieht es wieder. Man spricht wie Sie es gesagt haben von Frühwarnsystemen, dabei ist das richtigere Wort Spionagenetz. Da haben wir es wieder, das war schon von Dr. Schlür benannt, dieser Kampf, dieser Krieg der Worte. Genauso gewinnt man den Krieg, wie schon erwähnt, und da müssen wir dazulernen, wie überall. Eigentlich brauchen wir einen neue Sprache. Man muss das übersetzen. Man muss das in klar deutsch sagen lernen. Aber da haben Sie uns geholfen und an diesem Faden ziehen wir weiter und danken nochmal herzlich für diesen Hinweis.
von rm.
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