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EU-Austritts-Volksbegehren Österreichs – Sieht so eine demokratische EU aus?
Während in Großbritannien spätestens nächstes Jahr über den Verbleib in der EU abgestimmt wird, befasste sich in dieser Woche auch der Österreichische Nationalrat mit den Forderungen nach einer EU-Austritts-Volksabstimmung. Auslöser der Debatte war ein EU-Austritts-Volksbegehren.
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Während in Großbritannien spätestens nächstes Jahr über den Verbleib in der EU abgestimmt wird, befasste sich in dieser Woche auch der Österreichische Nationalrat mit den Forderungen nach einer EU-Austritts-Volksabstimmung. Auslöser der Debatte war ein EU-Austritts-Volksbegehren. Dieses wurde von den Initiatoren mit dem Ziel gestartet, dem österreichischen Volk die Möglichkeit zu geben, über den Austritt aus der EU abzustimmen.
Ein Volksbegehren ist in Österreich das einzige direkt-demokratische Instrument, womit die Bürger die Behandlung eines Gesetzesvorschlages im Nationalrat verlangen können. Anders als in der Schweiz, wo es automatisch zu einer Volksabstimmung kommt, wenn 100.000 Bürger eine Initiative unterzeichnen, ist in Österreich zuvor noch der Beschluss des Nationalrats notwendig.
Nachdem mehr als 260.000 Österreicher das Volksbegehren unterzeichnet hatten, wurde das Parlament im August 2015 mit der weiteren Behandlung beauftragt. Bei einer ersten Expertenanhörung im Dezember 2015 verließen die Initiatoren des Volksbegehrens aus Protest gegen die massive Ungleichbehandlung das Parlament. Sehen Sie dazu unsere Sendung vom 26.01.2016. Diese Woche fand nun eine zweite öffentliche Expertenanhörung im Parlament statt.
Bei dieser Anhörung durften zwei von den Betreibern des Volksbegehrens, nominierte Experten und drei Vertreter des Volksbegehrens über die Argumente für einen EU-Austritt von Österreich sprechen.
Frau Inge Rauscher, die Sprecherin der österreichischen EU-Austritts-Initiative, machte dabei an alle 183 Abgeordneten des Nationalrates folgenden Aufruf:
„Nützen Sie die morgige Plenarsitzung für die Erneuerung eines freien, neutralen und von Brüssel und Washington unabhängigen Österreichs. Geben Sie dafür den Klubzwang auf und haben Sie den Mut, die Volksabstimmung über den Austritt aus der EU zu beschließen.“
Bereits einen Tag nach dieser Expertenanhörung fand die abschließende Behandlung des EU-Austritts-Volksbegehrens im Nationalrat statt. Klagemauer-TV war für Sie, liebe Zuschauer, vor Ort mit dabei.
Bei dieser Plenarsitzung hatten alle 183 Abgeordneten die Möglichkeit zur persönlichen Stellungnahme sowie das Recht, einen Entschließungsantrag für eine Volksabstimmung über einen EU-Austritt zu stellen.
Soweit schön und gut! Doch inwieweit sind die österreichischen Abgeordneten wirklich daran interessiert, das von 260.000 Österreichern unterzeichnete EU-Austritts-Volksbegehren zu einer Volksabstimmung zu bringen? Gehört es doch zu den demokratischen Grundprinzipien, dass die politische Macht vom Volk ausgeht und dieses nach dem Mehrheitsprinzip an allen Entscheidungen beteiligt sein müsste. Doch sehen Sie selber, inwiefern dieses vom Volk ausgehende Mehrheitsprinzip von den Abgeordneten respektiert und gewünscht wird:
> Bei der Debatte waren viele Abgeordnete entweder gar nicht anwesend oder sehr desinteressiert. Der Großteil spielte während der gesamten Sitzung mit dem Handy, unterhielt sich oder telefonierte sogar.
> Obwohl sich mehrere Abgeordnete bei ihrer Stellungnahme zu den Forderungen des Volksbegehrens durchwegs EU-kritisch äußerten, machte keiner der 183 Abgeordneten davon Gebrauch, einen Antrag auf eine Volksabstimmung einzureichen.
Wie kann das sein, dass kein einziger Abgeordneter dran interessiert ist, dass das österreichische Volk selber über seine Zukunft entscheiden darf?
Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige der EU-kritischen Stimmen und ebenfalls das äußerst bedenkliche Verhalten der Abgeordneten.
Bei diesen Bildern bleibt zweifelsohne die Frage zurück, ob man sich so seine Volksvertreter vorstellt, die die Anliegen des Volkes gewissenhaft und ernsthaft auf höchster politischer Ebene im Parlament vertreten?
Auch die EU-kritischen Stimmen sowie ein Antrag der Freiheitlichen Partei Österreichs auf eine Volksbefragung scheinen nur ein Tropfen auf dem heißen Stein zu sein, um doch noch ein klein wenig den Anschein zu erwecken, das Volksbegehren ernst zu nehmen. Im Gegensatz zu einer Volksabstimmung wäre eine Volksbefragung bei einem positiven Ergebnis nämlich für das Parlament nicht zwingend umzusetzen, also tendenziell unverbindlich.
Über diesen Antrag der Freiheitlichen Partei wurde am Ende der Plenarsitzung abgestimmt. Er wurde abgelehnt.
Die Freiheitliche Partei Österreich, das Team Stronach und die drei parteilosen Abgeordneten stimmten dafür. Doch es wurde die nötige Mehrheit nicht erreicht.
Fazit: Eines scheint offensichtlich zu sein, dass es den österreichischen Abgeordneten nicht wirklich darum geht, sich auf den Willen des Volkes auszurichten und schon gar nicht, dieses über einen EU-Austritt abstimmen zu lassen. Eine mögliche Antwort, warum das so geschehen konnte, könnte die nachfolgende Sendung geben: „Brisante US-Untersuchung gegen die Meinungsfreiheit und Demokratie in Europa“.
Ebenfalls haben Sie im Anschluss an diese Sendung die Möglichkeit, das Interview mit Inge Rauscher und die anzusehen.
Sendungstext
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29.01.2016 | www.kla.tv/7614
Während in Großbritannien spätestens nächstes Jahr über den Verbleib in der EU abgestimmt wird, befasste sich in dieser Woche auch der Österreichische Nationalrat mit den Forderungen nach einer EU-Austritts-Volksabstimmung. Auslöser der Debatte war ein EU-Austritts-Volksbegehren. Dieses wurde von den Initiatoren mit dem Ziel gestartet, dem österreichischen Volk die Möglichkeit zu geben, über den Austritt aus der EU abzustimmen. Ein Volksbegehren ist in Österreich das einzige direkt-demokratische Instrument, womit die Bürger die Behandlung eines Gesetzesvorschlages im Nationalrat verlangen können. Anders als in der Schweiz, wo es automatisch zu einer Volksabstimmung kommt, wenn 100.000 Bürger eine Initiative unterzeichnen, ist in Österreich zuvor noch der Beschluss des Nationalrats notwendig. Nachdem mehr als 260.000 Österreicher das Volksbegehren unterzeichnet hatten, wurde das Parlament im August 2015 mit der weiteren Behandlung beauftragt. Bei einer ersten Expertenanhörung im Dezember 2015 verließen die Initiatoren des Volksbegehrens aus Protest gegen die massive Ungleichbehandlung das Parlament. Sehen Sie dazu unsere Sendung vom 26.01.2016. Diese Woche fand nun eine zweite öffentliche Expertenanhörung im Parlament statt. Bei dieser Anhörung durften zwei von den Betreibern des Volksbegehrens, nominierte Experten und drei Vertreter des Volksbegehrens über die Argumente für einen EU-Austritt von Österreich sprechen. Frau Inge Rauscher, die Sprecherin der österreichischen EU-Austritts-Initiative, machte dabei an alle 183 Abgeordneten des Nationalrates folgenden Aufruf: „Nützen Sie die morgige Plenarsitzung für die Erneuerung eines freien, neutralen und von Brüssel und Washington unabhängigen Österreichs. Geben Sie dafür den Klubzwang auf und haben Sie den Mut, die Volksabstimmung über den Austritt aus der EU zu beschließen.“ Bereits einen Tag nach dieser Expertenanhörung fand die abschließende Behandlung des EU-Austritts-Volksbegehrens im Nationalrat statt. Klagemauer-TV war für Sie, liebe Zuschauer, vor Ort mit dabei. Bei dieser Plenarsitzung hatten alle 183 Abgeordneten die Möglichkeit zur persönlichen Stellungnahme sowie das Recht, einen Entschließungsantrag für eine Volksabstimmung über einen EU-Austritt zu stellen. Soweit schön und gut! Doch inwieweit sind die österreichischen Abgeordneten wirklich daran interessiert, das von 260.000 Österreichern unterzeichnete EU-Austritts-Volksbegehren zu einer Volksabstimmung zu bringen? Gehört es doch zu den demokratischen Grundprinzipien, dass die politische Macht vom Volk ausgeht und dieses nach dem Mehrheitsprinzip an allen Entscheidungen beteiligt sein müsste. Doch sehen Sie selber, inwiefern dieses vom Volk ausgehende Mehrheitsprinzip von den Abgeordneten respektiert und gewünscht wird: > Bei der Debatte waren viele Abgeordnete entweder gar nicht anwesend oder sehr desinteressiert. Der Großteil spielte während der gesamten Sitzung mit dem Handy, unterhielt sich oder telefonierte sogar. > Obwohl sich mehrere Abgeordnete bei ihrer Stellungnahme zu den Forderungen des Volksbegehrens durchwegs EU-kritisch äußerten, machte keiner der 183 Abgeordneten davon Gebrauch, einen Antrag auf eine Volksabstimmung einzureichen. Wie kann das sein, dass kein einziger Abgeordneter dran interessiert ist, dass das österreichische Volk selber über seine Zukunft entscheiden darf? Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige der EU-kritischen Stimmen und ebenfalls das äußerst bedenkliche Verhalten der Abgeordneten. Bei diesen Bildern bleibt zweifelsohne die Frage zurück, ob man sich so seine Volksvertreter vorstellt, die die Anliegen des Volkes gewissenhaft und ernsthaft auf höchster politischer Ebene im Parlament vertreten? Auch die EU-kritischen Stimmen sowie ein Antrag der Freiheitlichen Partei Österreichs auf eine Volksbefragung scheinen nur ein Tropfen auf dem heißen Stein zu sein, um doch noch ein klein wenig den Anschein zu erwecken, das Volksbegehren ernst zu nehmen. Im Gegensatz zu einer Volksabstimmung wäre eine Volksbefragung bei einem positiven Ergebnis nämlich für das Parlament nicht zwingend umzusetzen, also tendenziell unverbindlich. Über diesen Antrag der Freiheitlichen Partei wurde am Ende der Plenarsitzung abgestimmt. Er wurde abgelehnt. Die Freiheitliche Partei Österreich, das Team Stronach und die drei parteilosen Abgeordneten stimmten dafür. Doch es wurde die nötige Mehrheit nicht erreicht. Fazit: Eines scheint offensichtlich zu sein, dass es den österreichischen Abgeordneten nicht wirklich darum geht, sich auf den Willen des Volkes auszurichten und schon gar nicht, dieses über einen EU-Austritt abstimmen zu lassen. Eine mögliche Antwort, warum das so geschehen konnte, könnte die nachfolgende Sendung geben: „Brisante US-Untersuchung gegen die Meinungsfreiheit und Demokratie in Europa“. Ebenfalls haben Sie im Anschluss an diese Sendung die Möglichkeit, das Interview mit Inge Rauscher und die anzusehen.
von mw./dd.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160127_OTS0157/eu-austritts-volksbegehren-ja-zur-volksbefragung
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksabstimmung_%28Schweiz%29
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksabstimmung_%28%C3%96sterreich%29
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksbefragung_%28%C3%96sterreich%29