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Die Dauerkritik an Putin und der Krimvorwurf – Die Fakten auf einen Blick
Putin ist laut Umfragen in Russland so populär wie lange nicht mehr. Die westlichen, gleichgeschalteten Leitmedien lassen aber keine Gelegenheit aus, um den russischen Präsidenten Wladimir Putin auf heftigste Weise zu kritisieren, ihn unentwegt des „Machtmissbrauchs“ zu bezichtigen und ihm den Grund des Krieges in der Ukraine zuzuschreiben. Wir wiederholen nun in dieser Sendung die wichtigsten Gegendarstellungen zusammengefasst:
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Die westlichen, gleichgeschalteten Leitmedien lassen keine Gelegenheit aus, um den russischen Präsidenten Wladimir Putin auf heftigste Weise zu kritisieren. Obwohl Putin laut Umfragen in Russland so populär wie lange nicht mehr ist – wie sogar das Schweizer Radio und Fernsehen, kurz SRF, am 6.10.2015 zugeben musste- wird er unentwegt des „Machtmissbrauchs“ bezichtigt. Ein Vorwurf darf dabei nie fehlen und wird laufend wieder aufgewärmt: Russland hätte die Krim annektiert, d.h. widerrechtlich angeeignet, und damit einen Krieg in der Ukraine begonnen. So behauptet es z.B. der deutsche Osteuropa-Historiker Karl Schlögel am 2. Oktober im Schweizer Radio SRF.
In mehreren Sendungen verwies Klagemauer.TV auf die Gegendarstellungen, die diesen Vorwurf widerlegen. Wegen seiner Aktualität wiederholen wir nun in dieser Sendung die wichtigsten Gegendarstellungen zusammengefasst:
1. Zum Vorwurf, Russland hätte mit der Annexion der Krim den Krieg in der Ukraine begonnen:
Der militärische Konflikt in der Ost-Ukraine war kurz nach dem Umsturz in Kiew vom Februar 2014 in Kiew ausgebrochen. Nach der Entmachtung von Präsident Viktor Janukowitsch am 22.2.2014 schickte die neue Regierung Truppen gegen die östlichen Gebiete Donezk und Lugansk. Diese hatten den nationalistisch geprägten Machtwechsel nicht anerkannt und unabhängige „Volksrepubliken“ ausgerufen. Laut diversen Historikern steckt hinter dem Regierungs-Putsch die USA: Victoria Nuland, Stellvertreterin des US-Außenministers, bezeugte ungewollt in einem abgehörten Telefongespräch, dass die USA fünf Milliarden Dollar investiert haben, um eine neue Regierung in der Ukraine an die Macht zu bringen.
Der Sturz Janukowitschs war jedoch eindeutig ein verfassungswidriger Putsch, da laut Artikel 108 der ukrainischen Verfassung eine Amtsenthebung nur durch Rücktritt, Tod, aus gesundheitlichen Gründen oder durch ein Amtsenthebungsverfahren erlaubt ist. Jedoch wurde die Dreiviertelmehrheit im Parlament - die für eine Amtsenthebung erforderlich gewesen wäre - trotz unzulässigen Mehrfachstimmen nicht erreicht.
Demzufolge muss der verfassungswidrige Regierungssturz als Auslöser für den Krieg in der Ostukraine betrachtet werden. Den genauen Verlauf der Ukrainekrise samt Gegendarstellungen sehen Sie in der Sendung vom 11.08.2014 - Massenmedien auf dem Prüfstand.
2. Zum Vorwurf, Russland hätte die Krim annektiert:
- Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider fasste seine ausführlichen Untersuchungen - ob es sich um eine unrechtmäßige Annexion oder um eine rechtmäßige Eingliederung der Krim handle - wie folgt zusammen: „Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Krim kann durch völkerrechtliche Verträge oder die Verfassung der Ukraine nicht aufgehoben werden. Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Russlands beim Eingliederungsprozess der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.“
- Die Charta der Vereinten Nationen – Kapitel 1, Artikel 1, Absatz 2 – besagt in Bezug auf die Internationale Sicherheit, es seien, ich zitiere: „freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zu entwickeln.“ Zitat Ende. Dieses Selbstbestimmungsrecht – übrigens der Völker, nicht der Staaten – haben die Bürger der Krim durch das friedliche Referendum vom 16. März 2014 für sich in Anspruch genommen. Die Bevölkerung hat mit über 96% Ja-Stimmen für einen Beitritt zur Russischen Konföderation gestimmt. Den Antrag auf den Beitritt nahm Moskau in der Folge an, was laut dem Völkerrechtsexperten Prof. Dr. iur. Reinhard Merkel nicht völkerrechtswidrig war und noch vor ein paar Jahren im Bezug auf den Kosovo z.B. weltweit akzeptiert wurde. Die Loslösung der Krim vom Staatskörper der Ukraine richtete sich also nicht gegen das Völkerrecht, sondern allenfalls gegen die ukrainische Verfassung. Dabei bleibt offen, inwieweit nach dem verfassungswidrigen Umsturz in Kiew überhaupt von einer rechtmäßigen Verfassung gesprochen werden kann.
- Gemäß der sogenannten „Schlussakte von Helsinki“ müssen die Grenzen respektiert werden, so wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 bestanden haben. Die Krim wurde jedoch erst 1954 auf Beschluss des sowjetischen Ex-Staatschefs Nikita Chruschtschow der Ukraine geschenkt, ohne dass die Krim-Bevölkerung gefragt worden wäre. Der letzte Staatschef der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, sagte diesbezüglich, ich zitiere: „Jetzt haben die Menschen auf der Krim beschlossen, diesen Fehler zu korrigieren.“ Die „Schlussakte von Helsinki“ wurde am 1.8.1975 von 35 Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten der“ Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ – kurz OSZE – unterzeichnet.
- Annexion bedeutet: gewaltsame und widerrechtliche Aneignung eines fremden Gebiets. Diesbezüglich kann Russland sicher kein Vorwurf gemacht werden: Eine gewaltsame Aneignung eines fremden Gebiets konnte nicht festgestellt werden. Laut Aussage einer Polizeisprecherin habe die Loslösung der Krim lediglich zwei Menschenleben gefordert. Ein Mitglied der Selbstverteidigungskräfte sowie ein ukrainischer Soldat seien durch einen bisher nicht identifizierten Heckenschützen getötet worden.
- Der amerikanische Kongressabgeordnete Alan Grayson prangerte bereits am 25.3.2014 die haltlosen Vorwürfe gegen Putin an. Die russischen Streitkräfte, die seit dem Pachtvertrag mit der Ukraine aus dem Jahr 2010 legitim auf der Krim stationiert waren, hätten während dem Loslösungsprozess der Krim die Rolle einer Friedenstruppe eingenommen. Grayson sagte, Zitat: „Die Russen haben geholfen, indem sie die lokale ukrainische Armee und die Marine entwaffneten. Das ist es, was sie taten. Sie taten es praktisch unblutig. Sie taten es, damit die ukrainische Armee und die Marine das Referendum, das abgehalten wurde, nicht beeinträchtigen konnten. Das ist, worum es ging. Weshalb tun wir so, als ob es anders gewesen wäre? Weshalb sprechen wir von nackter Aggression, weshalb sprechen wir von einem Diebstahl der Krim, weshalb sprechen wir von Tyrannei, oder der Neuen Sowjetunion, oder von rücksichtslosem Vorgehen, oder von verwegenem Macht-an-sich-Reißen oder vom tyrannischen Bär Putin, oder vom Zweiten Kalten Krieg?“
Soweit die wichtigsten Fakten und Gegendarstellungen zu den Vorwürfen, Russland hätte die Krim annektiert. Ob diese gebetsmühlenartig wiederholten Vorwürfe auch nur annähernd der Wahrheit entsprechen – urteilen Sie selbst.
Sendungstext
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10.10.2015 | www.kla.tv/6896
Die westlichen, gleichgeschalteten Leitmedien lassen keine Gelegenheit aus, um den russischen Präsidenten Wladimir Putin auf heftigste Weise zu kritisieren. Obwohl Putin laut Umfragen in Russland so populär wie lange nicht mehr ist – wie sogar das Schweizer Radio und Fernsehen, kurz SRF, am 6.10.2015 zugeben musste- wird er unentwegt des „Machtmissbrauchs“ bezichtigt. Ein Vorwurf darf dabei nie fehlen und wird laufend wieder aufgewärmt: Russland hätte die Krim annektiert, d.h. widerrechtlich angeeignet, und damit einen Krieg in der Ukraine begonnen. So behauptet es z.B. der deutsche Osteuropa-Historiker Karl Schlögel am 2. Oktober im Schweizer Radio SRF. In mehreren Sendungen verwies Klagemauer.TV auf die Gegendarstellungen, die diesen Vorwurf widerlegen. Wegen seiner Aktualität wiederholen wir nun in dieser Sendung die wichtigsten Gegendarstellungen zusammengefasst: 1. Zum Vorwurf, Russland hätte mit der Annexion der Krim den Krieg in der Ukraine begonnen: Der militärische Konflikt in der Ost-Ukraine war kurz nach dem Umsturz in Kiew vom Februar 2014 in Kiew ausgebrochen. Nach der Entmachtung von Präsident Viktor Janukowitsch am 22.2.2014 schickte die neue Regierung Truppen gegen die östlichen Gebiete Donezk und Lugansk. Diese hatten den nationalistisch geprägten Machtwechsel nicht anerkannt und unabhängige „Volksrepubliken“ ausgerufen. Laut diversen Historikern steckt hinter dem Regierungs-Putsch die USA: Victoria Nuland, Stellvertreterin des US-Außenministers, bezeugte ungewollt in einem abgehörten Telefongespräch, dass die USA fünf Milliarden Dollar investiert haben, um eine neue Regierung in der Ukraine an die Macht zu bringen. Der Sturz Janukowitschs war jedoch eindeutig ein verfassungswidriger Putsch, da laut Artikel 108 der ukrainischen Verfassung eine Amtsenthebung nur durch Rücktritt, Tod, aus gesundheitlichen Gründen oder durch ein Amtsenthebungsverfahren erlaubt ist. Jedoch wurde die Dreiviertelmehrheit im Parlament - die für eine Amtsenthebung erforderlich gewesen wäre - trotz unzulässigen Mehrfachstimmen nicht erreicht. Demzufolge muss der verfassungswidrige Regierungssturz als Auslöser für den Krieg in der Ostukraine betrachtet werden. Den genauen Verlauf der Ukrainekrise samt Gegendarstellungen sehen Sie in der Sendung vom 11.08.2014 - Massenmedien auf dem Prüfstand. 2. Zum Vorwurf, Russland hätte die Krim annektiert: - Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider fasste seine ausführlichen Untersuchungen - ob es sich um eine unrechtmäßige Annexion oder um eine rechtmäßige Eingliederung der Krim handle - wie folgt zusammen: „Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Krim kann durch völkerrechtliche Verträge oder die Verfassung der Ukraine nicht aufgehoben werden. Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Russlands beim Eingliederungsprozess der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.“ - Die Charta der Vereinten Nationen – Kapitel 1, Artikel 1, Absatz 2 – besagt in Bezug auf die Internationale Sicherheit, es seien, ich zitiere: „freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zu entwickeln.“ Zitat Ende. Dieses Selbstbestimmungsrecht – übrigens der Völker, nicht der Staaten – haben die Bürger der Krim durch das friedliche Referendum vom 16. März 2014 für sich in Anspruch genommen. Die Bevölkerung hat mit über 96% Ja-Stimmen für einen Beitritt zur Russischen Konföderation gestimmt. Den Antrag auf den Beitritt nahm Moskau in der Folge an, was laut dem Völkerrechtsexperten Prof. Dr. iur. Reinhard Merkel nicht völkerrechtswidrig war und noch vor ein paar Jahren im Bezug auf den Kosovo z.B. weltweit akzeptiert wurde. Die Loslösung der Krim vom Staatskörper der Ukraine richtete sich also nicht gegen das Völkerrecht, sondern allenfalls gegen die ukrainische Verfassung. Dabei bleibt offen, inwieweit nach dem verfassungswidrigen Umsturz in Kiew überhaupt von einer rechtmäßigen Verfassung gesprochen werden kann. - Gemäß der sogenannten „Schlussakte von Helsinki“ müssen die Grenzen respektiert werden, so wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 bestanden haben. Die Krim wurde jedoch erst 1954 auf Beschluss des sowjetischen Ex-Staatschefs Nikita Chruschtschow der Ukraine geschenkt, ohne dass die Krim-Bevölkerung gefragt worden wäre. Der letzte Staatschef der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, sagte diesbezüglich, ich zitiere: „Jetzt haben die Menschen auf der Krim beschlossen, diesen Fehler zu korrigieren.“ Die „Schlussakte von Helsinki“ wurde am 1.8.1975 von 35 Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten der“ Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ – kurz OSZE – unterzeichnet. - Annexion bedeutet: gewaltsame und widerrechtliche Aneignung eines fremden Gebiets. Diesbezüglich kann Russland sicher kein Vorwurf gemacht werden: Eine gewaltsame Aneignung eines fremden Gebiets konnte nicht festgestellt werden. Laut Aussage einer Polizeisprecherin habe die Loslösung der Krim lediglich zwei Menschenleben gefordert. Ein Mitglied der Selbstverteidigungskräfte sowie ein ukrainischer Soldat seien durch einen bisher nicht identifizierten Heckenschützen getötet worden. - Der amerikanische Kongressabgeordnete Alan Grayson prangerte bereits am 25.3.2014 die haltlosen Vorwürfe gegen Putin an. Die russischen Streitkräfte, die seit dem Pachtvertrag mit der Ukraine aus dem Jahr 2010 legitim auf der Krim stationiert waren, hätten während dem Loslösungsprozess der Krim die Rolle einer Friedenstruppe eingenommen. Grayson sagte, Zitat: „Die Russen haben geholfen, indem sie die lokale ukrainische Armee und die Marine entwaffneten. Das ist es, was sie taten. Sie taten es praktisch unblutig. Sie taten es, damit die ukrainische Armee und die Marine das Referendum, das abgehalten wurde, nicht beeinträchtigen konnten. Das ist, worum es ging. Weshalb tun wir so, als ob es anders gewesen wäre? Weshalb sprechen wir von nackter Aggression, weshalb sprechen wir von einem Diebstahl der Krim, weshalb sprechen wir von Tyrannei, oder der Neuen Sowjetunion, oder von rücksichtslosem Vorgehen, oder von verwegenem Macht-an-sich-Reißen oder vom tyrannischen Bär Putin, oder vom Zweiten Kalten Krieg?“ Soweit die wichtigsten Fakten und Gegendarstellungen zu den Vorwürfen, Russland hätte die Krim annektiert. Ob diese gebetsmühlenartig wiederholten Vorwürfe auch nur annähernd der Wahrheit entsprechen – urteilen Sie selbst.
von dd.
http://www.srf.ch/sendungen/tagesgespraech/osteuropa-historiker-karl-schloegel
http://www.russland.ru/schwere-verletzungen-der-schlussakte-von-helsinki-1975-durch-die-ukrainische-regierung/
https://de.wikipedia.org/wiki/Krim#Abspaltung_von_der_Sowjetunion
http://www.wissensmanufaktur.net/krim-zeitfragen
https://de.wikipedia.org/wiki/Krimkrise#V.C3.B6lkerrechtliche_Bewertung_der_politischen_Entwicklung