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27.06.2023 | www.kla.tv/26403
„Unsere Demokratie stand noch nie mit dem Rücken so zur Wand, wie sie es jetzt gerade tut. Mit den neuen Richtlinien (Internationale Gesundheitsvorschriften (IHR) und Internationaler Pandemievertrag (CA+)), die die WHO derzeit in Stellung bringt, soll die WHO bei dem eigenmächtigen Ausrufen des Gesundheitsnotstands faktisch die Regierungsgewalt über die Mitgliedstaaten übernehmen. Nach den derzeitigen Formulierungen, die enormen Auslegungsspielraum erlauben, würde hierzu schon eine Grippe ausreichen.“ So die Pressemitteilung vom 17. Juni 2023 der Gesellschaft „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“, kurz MWGFD. In dieser heißt es weiter: „Das derzeitige Auftreten der WHO lässt immer deutlicher werden, dass es nie um die Kontrolle der Pandemie ging, sondern um die Kontrolle der Menschen. Das, was uns hier als Instrument internationaler Zusammenarbeit zur Seuchenbekämpfung und als philanthropische Bewältigungsstrategie verkauft wird, ist de facto ein Instrument totalitärer Alleinherrschaft. Am 12. Mai 2023 hat die überwiegende Mehrheit der Bundestagsabgeordneten im Beschluss zum Ampelantrag, der „Durchsetzungsfähigkeit (…) der WHO im Falle einer Gesundheitskrise“ zugestimmt, obwohl zu diesem Zeitpunkt im Artikel 3 der internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) die uneingeschränkte Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen entfernt wurde. Uwe Kranz, ehemaliger Landeskriminalamts-Präsident und MWGFD-Mitglied, der in dieser Angelegenheit am 11. Mai 2023 mit einem offenen Brief die Bundestagsabgeordneten an ihre Pflichten gegenüber der deutschen Bevölkerung erinnerte, und die deutsche Aktivistin Marianne Grimmenstein-Balas, die bereits 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen CETA einreichte, sehen die Verfassungsbeschwerde als notwendige Reaktion, um dem ungebremsten Vorstoß der WHO Einhalt zu gebieten.“ In der Verfassungsbeschwerde heißt es: „Deshalb wird auch beantragt, einstweilig anzuordnen, falls die Verordnungen in den vorgesehenen Übereinkommen, die mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht kollidieren, nicht restlos bis zur 77. Sitzung: (Mai 2024) der Weltgesundheitsversammlung ausgeräumt werden, die Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag (CA+), für die Bundesrepublik Deutschland zu untersagen und die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der WHO zu beenden.“ „Um festzustellen, dass die WHO mitnichten eine demokratische Vereinigung ist, genügt ein Blick auf deren Finanzierung. Über 80 % ihrer Gelder stammen von privaten Akteuren. Vor ein paar Wochen ist bekannt geworden, dass die Rockefeller Foundation nun (auch) Partner der WHO geworden ist.“ „Nun liegt es an uns Bürgern, das Heft in die Hand und unsere Regierung in die Pflicht zu nehmen und die Souveränität unseres Landes mit allen Mitteln zu verteidigen. In diesem Sinne zitieren wir hier abschließend aus der Verfassungsbeschwerde.“ „[…] Die Würde des Menschen und seine Freiheitsrechte sind im Grundgesetz festgelegt. Die Grundrechte dürfen nicht beliebig und grenzenlos eingeschränkt werden. […] Es muss unter jedem Vertragsverhältnis gesichert sein, dass die Bundesrepublik Deutschland stets ihre volle Handlungsfähigkeit behält. […] Schon die Verhandlungen über eine Übertragung wichtiger Hoheitsrechte an die WHO, ohne vorher die Wahlberechtigten zu fragen, ist verfassungswidrig. […]“ Dies ist mit allen Mitteln einzufordern. Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten noch heute!
von ts./sl.
Verfassungsbeschwerde als PDF: https://www.mwgfd.org/wp-content/uploads/2023/06/Verfassungsbeschwerde-WHO-Presse.pdf
Bundestag fordert Reform der Weltgesundheits¬organisation https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw19-de-weltgesundheitsorganisation-947084