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Die Schweiz – ein Land, in welchem Menschenrechte so gut umgesetzt werden, wie kaum sonst wo. Aber wie sieht es mit den Ungeborenen aus? Genießen sie den Schutz, den sie als Schwächste der Gesellschaft dringend bräuchten? Eine Hebamme zeigt gravierende Mängel in der Schweizerischen Gesetzgebung auf.
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Hier finden Sie den Unterschriftenbogen in drei verschiedenen Sprachen als PDF-Datei:
Wenn es um die Einhaltung der Menschenrechte geht, so ist die Schweiz eines der Länder, das ganz oben auf der Liste steht. Männer und Frauen haben vor dem Gesetz dieselben Rechte, Minderheiten werden gesetzlich geschützt und das Recht auf Leben und Menschenwürde sind in der Bundesverfassung fest verankert.
Wie steht es aber mit den Menschenrechten für ungeborene Kinder? Ausgerechnet die Allerschwächsten unserer Gesellschaft, die noch nicht einmal selber ihre Stimme erheben und für ihre Rechte kämpfen können, sind weder durch die Bundesverfassung noch durch die Gesetzgebung ausreichend geschützt.
Eine Hebamme, welche sich an Kla.TV gewendet hat, schreibt dazu: „Wer denkt, dass ungeborene Kinder gesetzlich ausreichend geschützt seien, irrt. Man betrachte zum Beispiel die Artikel im Schweizer Strafgesetzbuch, die den Schwangerschaftsabbruch regeln: Eine zeitliche Obergrenze für Abtreibungen gibt es in den Artikeln nicht und die Bedingungen für eine erlaubte Abtreibung sind so dehnbar definiert wie ein maximal weichgekauter Kaugummi. Bisher ist es zum Glück nicht die Regel, aber eine Abtreibung bis kurz vor der Geburt ist gesetzlich gesehen tatsächlich möglich – selbst bei einem kerngesunden Kind. Das müssen Herr und Frau Schweizer endlich verstehen und etwas dagegen unternehmen.“
Um diese gravierenden Gesetzeslücken zu schließen, wurden zwei eidgenössische Volksinitiativen lanciert. Der Inhalt dieser Initiativen wurde im Rahmen der 18. AZK vorgestellt. Sehen Sie im Anschluss das Kurzvideo an. Jeder, der den gesetzlichen Schutz von Ungeborenen verbessern möchte, kann diese beiden Initiativen bis im Juni 2023 unterzeichnen. Den Unterschriftenbogen finden Sie unterhalb der Sendung zum Herunterladen.
AZK-Referat vom 26.11.2022
Ich bin Julia, ich bin Hebamme. Das seht ihr hier auf diesen Bildern und ich habe noch ein kleines Anliegen, das jetzt vor allem die Schweizer betrifft. Es ist eben so, wir können auch aktiv werden in der Schweiz, wir haben zum guten Glück noch diese Möglichkeit, dass wir auch mindestens versuchen können, politisch etwas zu bewegen. Und dazu sind bei euch, bei den Schweizer Orten, drei verschiedene Bögen aufliegen und zwar zwei Initiativen und ein Referendum. Den einen Bogen möchte ich gerne kurz vorstellen. Das betrifft mein Gebiet, mein Herzstück und es geht um zwei Initiativen zum Lebensschutz, die heißen „Einmal darüber schlafen“ und „Lebensfähige Babys retten“.
Das möchte ich ganz kurz noch erklären, weil wenn man es besser versteht, dann weiß man auch, warum man unterschreiben soll. Und ich als Frau vom Fach habe den Eindruck, das sind zwei ganz wichtige Initiativen, denn sie decken eine wichtige, eine gravierende Lücke in der Schweizer Gesetzgebung ab. Das muss ich ganz kurz erklären, ganz kleine Schlaufe noch. Zwar ist es so – vielleicht wissen das einige Schweizer, einige vielleicht noch nicht – in der Schweiz ist es erlaubt, dass man bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei abtreiben darf. Das ist etwa diese Größe, die dann etwa ein Kindlein erreicht (zeigt eine ganz kleine Puppe).
Das Herz schlägt dann zwar schon seit Wochen aber bis zu diesem Zeitpunkt ist es straffrei möglich. Dort hört aber dieser Gesetzesartikel noch nicht auf, der geht da noch ein bisschen weiter. Und zwar besagt dieser, dass es unter gewissen Bedingungen auch möglich ist, noch zu einem viel späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft eine Abtreibung vorzunehmen. Natürlich ist es so formuliert, dass man es auf den ersten Moment nicht gerade checkt, dass es irgendwie auch ein bisschen ein Schwammartikel ist. Aber die Gesetzeslücke die ist da, das Türchen, das ist potenziell offen, dass man bis kurz vor der Geburt abtreiben kann.
Da bewegen wir uns dann in diesen Dimensionen, um das einfach mal ein bisschen zu versinnbildlichen (zeigt eine Puppe in der Größe von ca. 50 cm).
Darum hat sich ein mutiges Komitee zusammengetan und ich habe davon erfahren und ich möchte das kurz vorstellen. Die haben auf wirklich gute Weise dieses Anliegen in zwei Initiativen formuliert. Und die erste Initiative, die sie formulieren, die heißt eben „Einmal darüber schlafen“ – wie es Frau Bahner heute Morgen so gut formuliert hat. Sie hat gesagt, eine informierte Entscheidung ist es erst, wenn man einmal darüber geschlafen hat. Diesen Satz habe ich gerade gehört, weil, es ist halt schon so in der Schweiz, der Arzt muss der schwangeren Frau ein Verzeichnis abgeben über alle Hilfsstellen und Beratungsmöglichkeiten.
Aber wenn zwischen dem Beratungsgespräch und der Abtreibung eine Viertelstunde Zeit liegt, meine Lieben, dann nützt dieses Verzeichnis einen alten Hut. Denn ein Hilfsangebot ist erst eines, wenn die Frau auch die Möglichkeit hat, es auch wahrzunehmen und darum verlangt dieses Komitee „Einmal darüber Schlafen“ mindestens einen Tag Bedenkzeit zwischen Beratung beim Arzt und der tatsächlich eingenommenen Pille. Die zweite Initiative – das ist beides auf einem Bogen, das ist vereinigt, da muss man also zweimal unterschreiben.
Die zweite Initiative heißt „Lebensfähige Babys retten“ und da sind wir dann eben wieder bei denen da (zeigt die große Puppe), denn ab einem gewissen Zeitpunkt können die Kinder atmen, auch wenn sie zu früh geboren sind, die können atmen außerhalb des Bauches. Diese zweite Initiative, die verlangt, wenn ein Baby schon so reif ist, dass es atmen kann, dass es selbst überleben kann, dann darf es nicht mehr abgetrieben werden. Das ist doch einfach herrlich, also ich finde das doch einfach super, eine Regelung, wo man mindestens mal versucht, einen kleinen Schieber da reinzuschieben, einfach mal eine erste Scheibe vom Salami. Wie hat Thiel (gemeint ist Andreas Thiel, der auch einen Vortrag hielt) es heute Morgen so schön gesagt. Er hat gesagt, besonders schützenswert sind Eigentum, Familie und das Leben und hat gesagt, vor allem dieses Leben, das sich noch nicht selber schützen kann, dieses müssen wir ganz besonders bewahren.
Ich finde, diese zwei Initiativen sind ein wunderbarer Ansatz.
Einerseits, um die Frauen zu bewahren vor Entscheidungen, die sie vielleicht später im Leben dann wirklich bereuen, die ein ganzes Leben beeinflussen können.
Das ist keine Blinddarmoperation oder eine Mandelentfernung, hey das ist so ein wichtiger Entscheid, da können wir wirklich den Frauen helfen, dass sie da nicht überstürzt in etwas reingeraten. Und wir können den Kindern helfen, denn gemäß Schätzungen können über 1.000 Kinder in der Schweiz – nur schon in der Schweiz – gerettet werden mit diesen beiden Vorlagen. Darum sage ich, solange wir noch können, nehmen wir doch den Schreiber in die Hand und unterstützen dieses Anliegen! Ich glaube, die Kinder und die Frauen werden es uns danken.
Weil jedes Kindlein, egal ob gewünscht oder nicht gewünscht, es kann zu so einer Perle werden und ich glaube das lohnt sich. Ebenso liegen noch zwei weitere Unterschriftenbögen auf, informiert euch, geht zu den Tischen und nehmt diesen Schreiber in die Hand. Das ist doch toll, wenn wir diese Rechte als Schweizer noch nutzen, solange wir noch können.
Sendungstext
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23.03.2023 | www.kla.tv/25509
Wenn es um die Einhaltung der Menschenrechte geht, so ist die Schweiz eines der Länder, das ganz oben auf der Liste steht. Männer und Frauen haben vor dem Gesetz dieselben Rechte, Minderheiten werden gesetzlich geschützt und das Recht auf Leben und Menschenwürde sind in der Bundesverfassung fest verankert. Wie steht es aber mit den Menschenrechten für ungeborene Kinder? Ausgerechnet die Allerschwächsten unserer Gesellschaft, die noch nicht einmal selber ihre Stimme erheben und für ihre Rechte kämpfen können, sind weder durch die Bundesverfassung noch durch die Gesetzgebung ausreichend geschützt. Eine Hebamme, welche sich an Kla.TV gewendet hat, schreibt dazu: „Wer denkt, dass ungeborene Kinder gesetzlich ausreichend geschützt seien, irrt. Man betrachte zum Beispiel die Artikel im Schweizer Strafgesetzbuch, die den Schwangerschaftsabbruch regeln: Eine zeitliche Obergrenze für Abtreibungen gibt es in den Artikeln nicht und die Bedingungen für eine erlaubte Abtreibung sind so dehnbar definiert wie ein maximal weichgekauter Kaugummi. Bisher ist es zum Glück nicht die Regel, aber eine Abtreibung bis kurz vor der Geburt ist gesetzlich gesehen tatsächlich möglich – selbst bei einem kerngesunden Kind. Das müssen Herr und Frau Schweizer endlich verstehen und etwas dagegen unternehmen.“ Um diese gravierenden Gesetzeslücken zu schließen, wurden zwei eidgenössische Volksinitiativen lanciert. Der Inhalt dieser Initiativen wurde im Rahmen der 18. AZK vorgestellt. Sehen Sie im Anschluss das Kurzvideo an. Jeder, der den gesetzlichen Schutz von Ungeborenen verbessern möchte, kann diese beiden Initiativen bis im Juni 2023 unterzeichnen. Den Unterschriftenbogen finden Sie unterhalb der Sendung zum Herunterladen. AZK-Referat vom 26.11.2022 Ich bin Julia, ich bin Hebamme. Das seht ihr hier auf diesen Bildern und ich habe noch ein kleines Anliegen, das jetzt vor allem die Schweizer betrifft. Es ist eben so, wir können auch aktiv werden in der Schweiz, wir haben zum guten Glück noch diese Möglichkeit, dass wir auch mindestens versuchen können, politisch etwas zu bewegen. Und dazu sind bei euch, bei den Schweizer Orten, drei verschiedene Bögen aufliegen und zwar zwei Initiativen und ein Referendum. Den einen Bogen möchte ich gerne kurz vorstellen. Das betrifft mein Gebiet, mein Herzstück und es geht um zwei Initiativen zum Lebensschutz, die heißen „Einmal darüber schlafen“ und „Lebensfähige Babys retten“. Das möchte ich ganz kurz noch erklären, weil wenn man es besser versteht, dann weiß man auch, warum man unterschreiben soll. Und ich als Frau vom Fach habe den Eindruck, das sind zwei ganz wichtige Initiativen, denn sie decken eine wichtige, eine gravierende Lücke in der Schweizer Gesetzgebung ab. Das muss ich ganz kurz erklären, ganz kleine Schlaufe noch. Zwar ist es so – vielleicht wissen das einige Schweizer, einige vielleicht noch nicht – in der Schweiz ist es erlaubt, dass man bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei abtreiben darf. Das ist etwa diese Größe, die dann etwa ein Kindlein erreicht (zeigt eine ganz kleine Puppe). Das Herz schlägt dann zwar schon seit Wochen aber bis zu diesem Zeitpunkt ist es straffrei möglich. Dort hört aber dieser Gesetzesartikel noch nicht auf, der geht da noch ein bisschen weiter. Und zwar besagt dieser, dass es unter gewissen Bedingungen auch möglich ist, noch zu einem viel späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft eine Abtreibung vorzunehmen. Natürlich ist es so formuliert, dass man es auf den ersten Moment nicht gerade checkt, dass es irgendwie auch ein bisschen ein Schwammartikel ist. Aber die Gesetzeslücke die ist da, das Türchen, das ist potenziell offen, dass man bis kurz vor der Geburt abtreiben kann. Da bewegen wir uns dann in diesen Dimensionen, um das einfach mal ein bisschen zu versinnbildlichen (zeigt eine Puppe in der Größe von ca. 50 cm). Darum hat sich ein mutiges Komitee zusammengetan und ich habe davon erfahren und ich möchte das kurz vorstellen. Die haben auf wirklich gute Weise dieses Anliegen in zwei Initiativen formuliert. Und die erste Initiative, die sie formulieren, die heißt eben „Einmal darüber schlafen“ – wie es Frau Bahner heute Morgen so gut formuliert hat. Sie hat gesagt, eine informierte Entscheidung ist es erst, wenn man einmal darüber geschlafen hat. Diesen Satz habe ich gerade gehört, weil, es ist halt schon so in der Schweiz, der Arzt muss der schwangeren Frau ein Verzeichnis abgeben über alle Hilfsstellen und Beratungsmöglichkeiten. Aber wenn zwischen dem Beratungsgespräch und der Abtreibung eine Viertelstunde Zeit liegt, meine Lieben, dann nützt dieses Verzeichnis einen alten Hut. Denn ein Hilfsangebot ist erst eines, wenn die Frau auch die Möglichkeit hat, es auch wahrzunehmen und darum verlangt dieses Komitee „Einmal darüber Schlafen“ mindestens einen Tag Bedenkzeit zwischen Beratung beim Arzt und der tatsächlich eingenommenen Pille. Die zweite Initiative – das ist beides auf einem Bogen, das ist vereinigt, da muss man also zweimal unterschreiben. Die zweite Initiative heißt „Lebensfähige Babys retten“ und da sind wir dann eben wieder bei denen da (zeigt die große Puppe), denn ab einem gewissen Zeitpunkt können die Kinder atmen, auch wenn sie zu früh geboren sind, die können atmen außerhalb des Bauches. Diese zweite Initiative, die verlangt, wenn ein Baby schon so reif ist, dass es atmen kann, dass es selbst überleben kann, dann darf es nicht mehr abgetrieben werden. Das ist doch einfach herrlich, also ich finde das doch einfach super, eine Regelung, wo man mindestens mal versucht, einen kleinen Schieber da reinzuschieben, einfach mal eine erste Scheibe vom Salami. Wie hat Thiel (gemeint ist Andreas Thiel, der auch einen Vortrag hielt) es heute Morgen so schön gesagt. Er hat gesagt, besonders schützenswert sind Eigentum, Familie und das Leben und hat gesagt, vor allem dieses Leben, das sich noch nicht selber schützen kann, dieses müssen wir ganz besonders bewahren. Ich finde, diese zwei Initiativen sind ein wunderbarer Ansatz. Einerseits, um die Frauen zu bewahren vor Entscheidungen, die sie vielleicht später im Leben dann wirklich bereuen, die ein ganzes Leben beeinflussen können. Das ist keine Blinddarmoperation oder eine Mandelentfernung, hey das ist so ein wichtiger Entscheid, da können wir wirklich den Frauen helfen, dass sie da nicht überstürzt in etwas reingeraten. Und wir können den Kindern helfen, denn gemäß Schätzungen können über 1.000 Kinder in der Schweiz – nur schon in der Schweiz – gerettet werden mit diesen beiden Vorlagen. Darum sage ich, solange wir noch können, nehmen wir doch den Schreiber in die Hand und unterstützen dieses Anliegen! Ich glaube, die Kinder und die Frauen werden es uns danken. Weil jedes Kindlein, egal ob gewünscht oder nicht gewünscht, es kann zu so einer Perle werden und ich glaube das lohnt sich. Ebenso liegen noch zwei weitere Unterschriftenbögen auf, informiert euch, geht zu den Tischen und nehmt diesen Schreiber in die Hand. Das ist doch toll, wenn wir diese Rechte als Schweizer noch nutzen, solange wir noch können.
von jus.