Bundes-Krisensicherheitsgesetz-Änderung https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/245 Vorschlag/Textgerüst von Dr. Ortner zwecks einer Stellungnahme zum Bundes-Krisensicherheitsgesetz: https://www.rechtsanwalt-ortner.at/2023/ Das gesamte Gespräch finden Sie hier: Freiheit und Demokratie weiter unter Beschuss: Dr. Ortner im Gespräch mit Marie-Christine Giuliani https://www.youtube.com/watch?v=NP9nmHMY39o Dr. Ortners Apell: Wachsam bleiben Reinhard Mey: Sei wachsam (live), Album: „Leuchtfeuer“ (1996) https://www.youtube.com/watch?v=CdBo34ycvkw |
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26.02.2023 | www.kla.tv/25236
Der österreichische Rechtsanwalt Dr. Christian Ortner könnte sich mit seinen 68 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand begeben. Doch die Grundrechtsbrüche der vergangenen drei Jahre bewogen ihn dazu, aktiv zu bleiben. In einer aktuellen Aussendung an seine Klienten und interessierte Bürger nennt er vier Entwicklungen, bei denen das Volk auch weiterhin widerständig bleiben muss: 1. Die Änderungen der „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ der WHO. 2. Das B-KSG, also das „Bundes-Krisensicherheitsgesetz“, das wie ein Damokles-schwert über Österreich schwebt. 3. Die staatlich forcierte Unterdrückung der Meinungsfreiheit, die sich unter ande-rem in einem „Sektenbericht“ des österreichischen Innenministeriums ans Par-lament widerspiegelt. 4. Die mediale Propaganda des staatsnahen Rundfunksenders ORF, gegen die derzeit mit einer ORF-Beschwerde vorgegangen wird. Auch wenn sich die Punkte 2 bis 4 nur auf Österreich beziehen, zeigen sie Problematiken, die auch in anderen europäischen Ländern zu beobachten sind. Dem wachsamen Bürger fällt sicher auf, welche Vorstöße im eigenen Land den genannten Gefahrenbereichen entsprechen. Am 15.2.2023 erörterte Dr. Ortner in einem Gespräch mit Magistra Marie-Christine Giuliani auf FPÖ-TV inwiefern diese vier Punkte derzeit die Menschenrechte, die Freiheit und die Demokratie bedrohen. Vor allem zeigt er auch auf, wo die Österreicher JETZT NOCH ganz praktisch etwas tun können. In der heutigen Sendung gehen wir nur auf Punkt 2 – das neue „Bundes-Krisensicherheitsgesetz“ – ein. Für dessen Einführung müsste sogar die österreichische Verfassung geändert werden! Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit noch in der Begutachtungsphase und soll im März 2023 (!) im österreichischen Parlament beschlossen werden. Bis zum 2. März kann somit noch jeder österreichische Bürger auf der Parlaments-Website seine Stellungnahme dazu abgeben. Der Jurist appelliert an alle Bürger, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, denn das neue Bundes-Krisensicherheitsgesetz ähnelt dem Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetz (KWEG) von 1917. Damit wurde nämlich die Regierung der österreichischen Reichshälfte der damaligen Österreich-Ungarischen Monarchie bevollmächtigt, zur Linderung der wirtschaftlichen Notlage Notverordnungen mit Gesetzeskraft ohne Beiziehung des Parlaments zu erlassen. Das KWEG wurde 1933 nach der Ausschaltung des Parlaments von Bundeskanzler Engelbert Dollfuß in großem Stil missbräuchlich angewendet, um politische Gegner auszuschalten und das Staatswesen nach seinen Vorstellungen in ein autoritäres Regierungssystem umzugestalten. Erst im Jahr 1946 wurde dieses Gesetz per Bundesverfassungsgesetz endgültig für aufgehoben erklärt. Laut Doktorin Gudula Walterskirchen verbirgt sich hinter dem Bundes-Krisensicherheitsgesetz ein massiver Anschlag auf die Demokratie. Es sieht vor, dass die Regierung im „Krisenfall“ Zwangsmaßnahen – etwa Grundrechtseinschränkungen wie „Lockdowns“ – per Verordnung (!) durchsetzen kann. Das Parlament oder der Verfassungsgerichtshof haben dabei keine Möglichkeit, korrigierend einzugreifen. Geschätzte Zuseher, sehen Sie nun in einem Ausschnitt, was Dr. Ortner zu dem Krisensicherheitsgesetz zu sagen hat und welche praktischen Mittel er darlegt, um es noch zu verhindern. Bis 2. März ist noch Zeit dafür. Der Rechtsanwalt schließt mit dem Appell „Wachsam bleiben“. Damit bezieht er sich auf das Lied von Reinhard Mey „Sei wachsam“ aus dem Jahr 1996. --------------------- Freiheit und Demokratie weiter unter Beschuss: Dr. Ortner im Gespräch mit Marie-Christine Giuliani [https://www.youtube.com/watch?v=NP9nmHMY39o] Dr. Ortner: Ich bin Rechtsanwalt, wie gesagt, seit 1985 in Innsbruck, bin jetzt 68 Jahre, könnte mich eigentlich schon zur Ruhe setzen. Aber das, was sich in den letzten drei Jahren abgespielt hat, hat mich bewogen da aktiv zu bleiben und mich da einschlägig zu engagieren, im Rahmen dessen, was ich kann. Marie-Christine Giuliani: Wir sollen achtsam sein – das Bundes-Krisensicherheitsgesetz. Und dazu gibt es einen guten Artikel finde ich von der Frau Doktorin Gudula Walterskirchen – der ist, glaube ich, in der „Ganzen Woche“ erschienen – wo sie ein bisschen den Hintergrund und den geschichtlichen Hintergrund überhaupt beschreibt, wofür man dieses kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917 überhaupt installiert hat. Und sie sagt, dass dieses Krisensicherheitsgesetz vorsieht, dass die Regierung im Krisenfall Zwangsmaßnahmen, etwa Grundrechtseinschränkungen wie Lockdowns per Verordnung durchsetzen kann. Das Parlament oder der Verfassungsgerichtshof hat keine Möglichkeit, korrigierend einzugreifen. Also sie hat es versucht, hier ein wenig runterzubrechen, sodass wir es als Nichtjuristen besser verstehen können. Können Sie uns erklären, wie weit das jetzt schon vorangeschritten ist, dieses Krisensicherheitsgesetz. Ich glaube, es ist ja noch nicht rechtskräftig, es ist quasi in Begutachtung. Was können wir tun, wenn wir das nicht möchten? Und wir sagen, wir möchten doch, dass unsere Grundrechte sicher sind. War nicht ursprünglich einmal in irgendeiner Form in einer Demokratie verankert, dass die Grundrechte vor dem Staat geschützt werden sollen? Klären Sie uns ein wenig auf. Dr. Ortner: Ich sehe dieses Krisensicherheitsgesetz, das jetzt im Entwurf zur Begutachtung vorliegt – man kann bis 2. März auf der Parlaments-Homepage Stellungnahmen abgeben; die brauchen gar nicht, weiß Gott wie juristisch ausgefeilt zu sein. Da kann jeder sagen, was er davon denkt. Das sehe ich eigentlich irgendwie im Zusammenhang mit diesen Covid-Maßnahmengesetz, wo man so ausgetestet hat, was man eigentlich rechtlich tun müsste, um da Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Es war ja eigentlich dieses Covid-Maßnahmengesetz auch schon ein Ermächtigungsgesetz, mit dem massiv in Grundrechte eingegriffen wurde. Und man hat eigentlich in den letzten drei Jahren gesehen, dass die Kontrollmechanismen in einer Demokratie völlig versagt haben. Es hat jedes Mal der Hauptausschuss des Parlaments alle Maßnahmen durchgewunken. Auch beim Krisensicherheitsgesetz ist als Kontrollinstanz die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats installiert. Ja, was bedeutet denn das? Im Hauptausschuss des Nationalrats haben die Regierungsparteien die Mehrheit. Das heißt, wenn die Regierung das will, dann kriegt sie das durch. Da hat es eigentlich immer nur Widerstand von der FPÖ gegeben. Aber sonst haben alle alle Maßnahmen durchgewunken. Der Verfassungsgerichtshof hat 50 Verordnungen aufgehoben, aber nur die, wo im Verordnungsakt nichts anderes drinnen gewesen ist als ein E-Mail, dass der Herr Kurz das so haben will, aber sonst keine Begründung. Ab November 2020 hat dann das Gesundheitsministerium die Strategie geändert und hat irgendwelchen Schrott an Unterlagen in den Verordnungsakt hineingepackt und damit war dann der Verfassungsgerichtshof zufrieden. Der hat auch den Lockdown für Ungeimpfte durchgewunken, auf dürftigsten Unterlagen. Wobei er früher immer judiziert hat, dass die Behörden und Gerichte inhaltlich zu prüfen haben und abzuwägen haben die beiderseitigen Vorbringen und dazu vorliegenden Beweise. Davon ist er vollkommen abgegangen. Wenn irgendwas da drinnen gewesen ist im Verordnungsakt, haben sie gesagt, das war plausibel und aus der Sicht a priori vertretbar – und damit hat er das abgesegnet. Auch der Verfassungsgerichtshof hat versagt in den letzten drei Jahren. Marie-Christine Giuliani: Sehr enttäuschend für Sie als Rechtsanwalt, fürchterlich. Dr. Ortner: Auch das Krisensicherheitsgesetz geht in die gleiche Richtung. Es ist ein Ermächtigungsgesetz, wo die Regierung per Verordnung praktisch darüber regieren kann über das Parlament und eigentlich die Kontrollmechanismen weitgehend ausschaltet. Weil das, was da als Kontrollmechanismus an Kommissionen und Sonstigem installiert wird, das haben wir ja gesehen, was das bedeutet mit der GECKO und dem Impfgremium. Das gleichzuschalten ist ja keine Kunst, weil man sich ja die Leute aussuchen kann, die man dort hineinsetzt. Marie-Christine Giuliani: Um noch einmal kurz aus dem Artikel von Frau Doktorin Gudula Walterskirchen zu zitieren. „Als Beispiele für Krisen werden genannt: eine Gefahr für die Gesundheit, die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die Umwelt oder das wirtschaftliche Wohl.“ Das sind natürlich alles sehr schwammige Formulierungen. Wir können ja dann im Prinzip auch eine Krise in Permanenz haben, die da herauskommt. Das ist ja eine der Gefahren dieses Gesetzes. Es ist nicht klar formuliert. Dr. Ortner: Ja, alles und jedes kann zur Krise hochstilisiert werden: die Klimakrise, weil es in Wien 1 Grad wärmer ist als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Oder wenn selbstproduzierte Krisen, wie die Versorgung mit Gas z.B. zur Krise erklärt wird. Alles und jedes kann da als Vorwand dienen, um diesen Krisenmodus zu aktivieren und der Regierung zu ermöglichen, über Verordnungen zu regieren. Marie-Christine Giuliani: Jetzt kann man noch quasi als Staatsbürger Einspruch erheben. Wie viel Bedeutung kann man dem beimessen, wenn Sie, ich und tausende andere Leute mehr oder weniger dort kurz hineinschreiben: Ich möchte das nicht. Ich finde das nicht in Ordnung. Ich habe Sorge um meine Grundrechte. Wie viel Bedeutung kann man dem beimessen? Dr. Ortner: Ich sage so: Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir haben, ich glaube 2020, schon so eine Aktion gehabt, dass der Parlamentsserver mit 40.000 Stellungnahmen zum Zusammenbrechen gebracht worden ist. Ja, und dann hat die Regierung einen Schritt zurückgemacht – aber dann hintenherum wieder einen Schritt nach vorn. Aber wir müssen erstens zeigen, dass wir uns dagegen zur Wehr setzen. Zweitens glaube ich, dass das jetzt schon ein bisschen mehr Bedeutung, mehr Gewicht bekommt, weil die Regierenden sehen, dass sich die Leute einfach bei der nächsten Wahl entsprechend anders entscheiden. Diese Ohrfeige, die Frau Mikl-Leitner kürzlich bekommen hat (Landtagswahlen in Niederösterreich), die war ja schon beispielhaft. Wir werden sehen, wie es jetzt in Kärnten läuft usw. Also, die Regierenden sehen schon, dass sie sich nicht alles erlauben können. Das muss man auf allen Ebenen zum Ausdruck bringen! Marie-Christine Giuliani: Und es braucht aber auch Menschen wie Sie, die so freundlich sind, nachdem die Mainstream-Medien ihrem Auftrag nicht gerecht werden und keine Informationen dazu bringen, sondern nur Hofberichterstattung machen – das ist meine persönliche Meinung – die dazu beitragen, dass hier ein bisschen Informationsfluss garantiert ist. Was hier noch steht: „Damit dieses Krisensicherheitsgesetz tatsächlich installiert werden kann, braucht es eine Veränderung der Verfassung.“ Das heißt, die Regierung braucht für den Beschluss die Stimmen der FPÖ – da bin ich mir relativ sicher, dass es die nicht geben wird – und die Stimmen der SPÖ. Also die SPÖ müsste hier ganz einfach mit der FPÖ zugunsten der Bevölkerung entscheiden und die Grundrechte sichern. Wie hoch sehen Sie die Chancen? Dr. Ortner: Das ist sehr, sehr schwer einzuschätzen. In den letzten drei Jahren hat die SPÖ eigentlich alles mitgemacht und war sogar noch Einpeitscher und hat gesagt: Noch zu wenig. Wie die SPÖ das in diesem Fall sehen wird, das traue ich mich nicht einzuschätzen. Marie-Christine Giuliani: Soviel zum Krisensicherheitsgesetz, das quasi wie ein Damoklesschwert über Österreich schwebt, das als ein mögliches weiteres Tool für eine „Regierungsdiktatur“ bezeichnet wird. Ich glaube, da stimmen Sie mir zu, das Wort ist passend? Dr. Ortner: Ja. Ich habe kürzlich gelesen, dass Österreich den Status einer liberalen Demokratie verloren hat und jetzt nur mehr eine Wahldemokratie sein soll. Ich habe das nur nebenbei aufgeschnappt. Marie-Christine Giuliani: Herr Dr. Ortner, gibt es irgendwas Wesentliches, das Sie den Zuschauerinnen und Zuschauern auf FPÖ-TV noch mitgeben möchten? Dr. Ortner: Ich kann nur sagen, ich habe größte Hochachtung vor Reinhard Mey, der diese Entwicklung schon vor mehr als 20 Jahren vorhergesehen hat. Seinen Song „Sei wachsam“ kann ich nur jedem empfehlen.
von ncm.
RA Ortner: Wachsam bleiben – Menschenrechte, Freiheit und Demokratie weiter unter Beschuss! https://report24.news/ra-ortner-wachsam-bleiben-menschenrechte-freiheit-und-demokratie-weiter-unter-beschuss/
Dr. Gudula Walterskirchen in Ganze Woche (8.2.2023): „Auf dem Weg in die Regie-rungsdiktatur“: https://www.walterskirchen.cc/kolumne/schuld-und-entschuldigen-yelkk-cs4xn-ggtm2