Hier finden Sie den Link zum Unterschriftenbogen: https://organspende-nur-mit-zustimmung.ch/unterschreiben/ Hier finden Sie den Unterschriftenbogen als PDF-Datei: • Deutsch https://organspende-nur-mit-zustimmung.ch/wp-content/uploads/2021/11/Ref_Bogen_Organspende_DE_1-seitig.pdf • Französisch https://don-organes-pas-sans-consentement.ch/wp-content/uploads/2021/11/Ref_Bogen_Organspende_FR_1-seitig.pdf • Italienisch https://donazione-organi-non-senza-consenso.ch/wp-content/uploads/2021/11/Ref_Bogen_Organspende_IT_1-seitig_fin.pdf Hier finden Sie eine weitere Sendung zu diesem Thema: Gruselige Organspende – Hirntod kein wissenschaftlicher Fakt https://www.kla.tv/16309 |
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19.12.2021 | www.kla.tv/21045
In der Schweiz dürfen Chirurgen von sterbenden Patienten nur dann Organe, Gewebe oder Zellen entnehmen, wenn diese zuvor ausdrücklich ihr Einverständnis dafür gegeben haben. Neu möchte der Bundesrat und das Parlament die sogenannte erweiterte Widerspruchsregelung einführen. Mit dieser würden alle Sterbenden zu Spendern werden, sofern sie sich zu Lebzeiten nicht formell gegen eine Entnahme entschieden haben. Lediglich die Angehörigen könnten einer Entnahme widersprechen, falls dies dem mutmaßlichen Willen der sterbenden Person entspricht. Das unabhängige und überparteiliche Komitee „NEIN zur Organspende ohne explizite Zustimmung” hat gegen diese Gesetzesänderung das Referendum ergriffen. Ihrer Meinung nach dürfe die Widerspruchslösung nicht einfach am Volk vorbei eingeführt werden. Eine Organspende sei ethisch nur dann vertretbar, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten eine ausdrückliche Zustimmung gegeben habe. Denn wie bei jedem medizinischen Eingriff brauche es auch bei der Organspende ein bewusstes und klares Ja. Ein Schweigen allein sei keiner Zustimmung gleichzusetzen. Mit den folgenden Argumenten fordert das Referendumskomitee die Schweizer Stimmbevölkerung auf, ihr Anliegen zu unterstützen: NEIN zur Ausbeutung der sozial Schwächsten Bei der Widerspruchsregelung müssten alle Personen in der Schweiz informiert werden, dass sie schriftlich widersprechen und sich in ein Register eintragen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Es ist völlig unrealistisch, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Denn es gibt Personen, die die Landessprachen nicht sprechen, die das Gelesene nicht verstehen, die nicht lesen können oder sich nicht mit ihrem Sterben befassen wollen. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass solchen Personen gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten, dass sie ihren Widerspruch hätten hinterlegen müssen. […] NEIN zum Druck auf die Angehörigen Zwar würden für den Fall, dass sich die betroffene Person zu Lebzeiten nicht zur Organspende geäußert hat, die Angehörigen befragt. Sie können allerdings gegen die Organspende nur dann Widerspruch einlegen, wenn sie glaubhaft machen können, dass die verstorbene Person mutmaßlich die Organspende abgelehnt hätte. Damit würden die Angehörigen einem unzulässigen Druck ausgesetzt, denn eine Ablehnung würde den Angehörigen sofort als unsolidarisches Verhalten angelastet. NEIN zur Organentnahme ohne informierte Zustimmung Bei der geplanten Widerspruchsregelung müsste die in der Medizin geforderte informierte Zustimmung sichergestellt sein. Das heißt auch, alle Personen, die keinen Widerspruch einlegen und somit zu Organspendern werden, müssten über die Modalitäten der Organentnahme genau informiert werden. So müssten sie zum Beispiel das Hirntodkonzept kennen und wissen, dass Organe nicht kalten Leichen, [Anm. d. Red.: sondern noch lebenden Körpern] entnommen werden. Dass alle Personen diese Information als notwendige Voraussetzung der Widerspruchsregelung erhalten und auch verstehen, geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Personen würden Organe entnommen, ohne gewusst zu haben, wozu sie ja sagten. Diese Argumente des Referendumskomitees sollen zum Ausdruck bringen, wie wichtig es ist, dass jede Person selbst entscheiden kann, ob sie Organspender sein möchte oder nicht und ihr die dafür notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Sofern Sie das Referendum mit Ihrer Unterschrift unterstützen möchten, finden Sie unterhalb der Sendung den Link zur Webseite des Referendumskomitees sowie den Unterschriftenbogen als PDF-Datei. Das Referendumskomitee bittet, die Unterschriftenbögen bis am 5. Januar 2021 einzusenden: https://organspende-nur-mit-zustimmung.ch/unterschreiben/
von db.
Organentnahme kurz erklärt: https://organspende-nur-mit-zustimmung.ch/organentnahme-kurz-erklaert/