Weitere Infos zum Initiativkomitee
Webseite des Initiativkomitees: https://www.justiz-initiative.ch Flyer zu „Justiz-Initiative“ https://www.justiz-initiative.ch/fileadmin/user_upload/Medien/Justiz-Initiative_Flyer_D.pdf Fragen und Antworten zur „Justiz-Initiative“ https://www.justiz-initiative.ch/fileadmin/user_upload/Initiative/Fragen_und_Antworten/FAQ_WEB_DE.pdf Argumentarium zur „Justiz-Initiative“ https://www.justiz-initiative.ch/fileadmin/user_upload/Argumentarium_Justiz-Initiative_DE.pdf |
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12.11.2021 | www.kla.tv/20539
Am 28. November 2021 wird in der Schweiz unter anderem auch über die Volksinitiative „Bestimmen der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren“ auch „Justiz-Initiative“ genannt, abgestimmt. Die „Justiz-Initiative“ will einen Missstand angehen, der laut dem Initiativkomitee bisher weitgehend unter den Tisch gekehrt wurde. Es geht dabei um die gegenseitige Abhängigkeit der Bundesrichter von den politischen Parteien. Einerseits werden die Bundesrichter von den Parteien zur Wahl vorgeschlagen und im Gegenzug „erkaufen“ sich die Richter ihr Amt mit einer Mandatssteuer von mehreren Tausend bis zu 20.000 Schweizer Franken, die jährlich an die Partei zu entrichten ist. Könnte das der Grund dafür sein, dass im Schweizer Parlament – bis auf eine Zustimmung und vier Enthaltungen – allesamt die „Justiz-Initiative“ abgelehnt haben? Hören Sie im Folgenden die Argumente des Initiativkomitees, die für eine Annahme der „Justiz-Initiative“ sprechen: Weshalb braucht es die „Justiz-Initiative“? Zu den wichtigsten Grundprinzipien der Demokratie gehört die Gewaltentrennung der Staatsmacht in die Legislative – das ist das Parlament, in die Exekutive – das sind die Regierung und Verwaltung und in die Judikative – das ist die Justiz, beziehungsweise deren Rechtsprechung. Diese Trennung soll verhindern, dass eine der Staatsgewalten übermächtig wird und die Gerechtigkeit und die Freiheit der Bürger bedroht. Die Richter des Bundesgerichts werden heute von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Faktisch kann heute nur Bundesrichter werden, wer sich einer der im Parlament vertretenen Parteien anschließt. Die „Justiz-Initiative“ möchte diese sachlich unnötige und unter dem Aspekt der Gewaltentrennung auch unerwünschte Abhängigkeit der Bundesrichter von den Parteien und der Politik beseitigen. Als Lösung wird ein neues Wahlverfahren vorgeschlagen. Eines Rechtsstaates unwürdige Mandatssteuer Haben Sie gewusst, dass die Parteien sich ihre Richterämter etwas kosten lassen? Regelmäßig sind wiederkehrende, jährliche Mandatssteuern fällig. Genau genommen verkaufen die Parteien Ämter, die ihnen nicht gehören, an sich bewerbende Bundesrichter. Diese begehen als erstes, um das Amt zu erlangen, eine widerrechtliche Handlung, indem sie jemandem – in dem Fall ihrer Partei – faktisch im „Leasing-System“ ein Amt abkaufen, das dem Verkäufer, also der Partei, nicht gehört. Eigentlich ist dies eine Form der Hehlerei. Von Unabhängigkeit – und damit Grundlage für Gerechtigkeit – kann unter diesen Umständen keine Rede sein. Diese Zustände sind für einen Rechtsstaat unhaltbar und einem Rechtsuchenden unzumutbar. Darum setzt sich die „Justiz-Initiative“ dafür ein, eine tatsächliche Gewaltentrennung zu verankern und die Verfassung dahingehend zu ändern, dass Bundesrichter fortan unabhängig von den Parteien sind. Juristinnen und Juristen sollen sich bei einer Fachkommission bewerben, welche diese auf Eignung und Fähigkeiten hin beurteilt. Gibt es mehr für geeignet befundene Kandidierende als Posten, entscheidet das Los. Mehrfach zu kandidieren ist möglich. Auch mit Annahme der „Justiz-Initiative“ können Bundesrichter noch Mitglied einer Partei sein. Aber – und dies ist der zentrale und gewichtige Unterschied – sie müssen es nicht. Es werden keine Mandatssteuern oder andere geldwerte Leistungen gestattet. Damit erfüllen wir den Grundsatz unserer Urväter, wie im Bundesbrief von 1291 verankert: „Wir haben einhellig gelobt, dass wir in den Tälern keinen Richter anerkennen, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat.“ Soweit aus der Argumentation des Initiativ-Komitees. Wenn Sie sich ausführlicher über die „Justiz-Initiative“ informieren möchten, dann besuchen Sie die Webseite des Initiativkomitees oder studieren die unterhalb der Sendung angehängten PDF-Dateien.
von brm.
Fragen und Antworten zur „Justiz-Initiative“ https://www.justiz-initiative.ch/initiative/fragen-und-antworten.html
Argumentarium des Initiativkomitees „Bestimmen der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren“ https://www.justiz-initiative.ch/fileadmin/user_upload/Argumentarium_Justiz-Initiative_DE.pdf
Initiativtext der Volksinitiative „Bestimmen der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren“ https://www.justiz-initiative.ch/initiative/initiativtext.html
Sollten die höchsten Richterinnen und Richter im Losverfahren bestimmt werden? Ein wissenschaftlicher Artikel von Rechtsprofessorin Odilie Ammann. https://www.justiz-initiative.ch/nachricht/news/sollten-die-hoechsten-richterinnen-und-richter-im-losverfahren-bestimmt-werden.html
Interview mit Initiant Adrian Gasser https://www.swissinfo.ch/ger/initiant-adrian-gasser-im-interview/44534088
Webseite der Schweizer Regierung zur „Justiz-Initiative“ https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20211128/justiz-initiative.html