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Mit diesen Produktionen in über 50 Sprachen haut Kla.TV auf die Pauke und fordert zur breitflächigen Verbreitung auf: Sie sind gefragt, dass diese gewichtigen Themen unters Volk kommen!
Ivo Sasek ist Gründer von OCG, AZK, Kla.TV, S&G, Elaion-Verlag, Panorama-Film und weiteren Institutionen. Diese zielen in ihrer Gesamtheit darauf ab, die Gesellschaft sowohl im religiösen, politischen, kulturellen als auch im sozialen Bereich zu stärken.
Was ist OCG wirklich? (Organische-Christus-Generation) OCG bedeutet „Organische Christus-Generation“. Die OCG ist keine neue Denomination oder Kirche. Sie ist nicht nur eine in der Schweiz gegründete Bewegung, sondern ein Lebensprinzip. Die OCG möchte jede Art von Mensch, gleich welchen Hintergrundes, zurück zur vollkommenen Einheit, zur Schwarmintelligenz, zur naturgesetzmäßigen Intuition führen. Die OCG beweist dies mit tausenden verschiedensten Menschen quer durch alle Religionen, Kirchen, politischen Lager, Wissenschaften, Kulturen usw.
Wissenschaft ist nicht allein auf sichtbare Dimensionen beschränkt. So, wie es groβe Abstufungen in der physikalischen Forschung gibt, von makrokosmischen Gesetzmäβigkeiten bis zum Reich der Quanten, so gibt es auch eine Fortsetzung z.B. im Reich der Seele / Psyche, bis hinein in geistliche Wirklichkeiten, die man zwar nicht sehen, wohl aber ihre Wirkungen erfahren und somit messen kann.
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Mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, auch Anti-Terror-Gesetz genannt, soll der Begriff des Terrorismus im Schweizer Recht neu
definiert werden. Doch die Gegner des Gesetzes sprechen von einem Willkürparagraphen und warnen vor der Gefahr eines massiven Freiheitsverlustes. Auch der UNO-Sonderberichterstatter und Schweizer Rechtsprofessor Dr. Nils Melzer, der seit Jahren für die UNO das Folterverbot überwacht, hat sich zu Wort gemeldet. Hören Sie folgende Auszüge des Interviews, in denen Melzer aufzeigt, warum die neue Gesetzesgrundlage vollkommen unberechenbare Risiken schafft und dabei die Sicherheit für die Bürger nicht erhöht, sondern mindert.
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Mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, auch Anti-Terror-Gesetz genannt, soll der Begriff des Terrorismus im Schweizer Recht neu definiert werden. Die Gegner des Gesetzes sprechen von einem Willkürparagraphen und warnen vor der Gefahr eines massiven Freiheitsverlustes. So lehnt beispielsweise auch UNO-Sonderberichterstatter und Schweizer Rechtsprofessor Dr. Nils Melzer das neue Anti-Terror-Gesetz ab. Seit Jahren überwacht der Schweizer Jurist für die UNO das Folterverbot. Vor Kurzem hat er ein Buch über seine Untersuchungen zum Fall des WikiLeaks-Gründers Julian Assange veröffentlicht. Insbesondere die Ermittlungen im Fall Assange zeigten ihm auf, dass der Rechtsstaat auch in westlichen Demokratien vollkommen ausgehebelt werden kann. In einem Interview gegenüber der Schweizer Zeitung „Zeitgeschehen im Fokus“ erklärte Melzer, dass er selbst in Kriegsgebieten gearbeitet hatte, wo terroristische Anschläge eine tägliche Gefahr waren. Aus diesem Grund verstehe er sehr gut, dass die Polizei rechtliche Grundlagen brauche, um präventive Maßnahmen ergreifen zu können. Im Schweizer Strafrecht seien jedoch Vorbereitungshandlungen zu Gewaltverbrechen schon heute strafbar. Hören Sie folgende Auszüge des Interviews, in denen Melzer aufzeigt, dass die neue Gesetzesgrundlage vollkommen unberechenbare Risiken schafft und nichts für die Sicherheit unseres Landes tut: «Mit diesem Gesetz geben wir einer Behörde, der Bundespolizei, sehr viel Macht, ohne dass in der Praxis eine genügende Aufsicht besteht. Das ist schlecht und zwar nicht weil unsere Polizisten böse sind, sondern weil wir alle nur Menschen sind und unsere Schwächen haben. […] Das größte Problem in diesem Gesetz ist […] seine Definition des Terrorismus. Diese Definition ist extrem expansiv und geht weit über alles hinaus, was in irgendeinem Rechtsstaat auf dieser Erde als Terrorismus gilt. […] Erstens ersetzt das PMT den Begriff des „Gewaltverbrechens“ mit demjenigen einer „schweren Straftat“, was aber eben nicht nur klassische Terrordelikte wie Mord, Körperverletzung und Geiselnahme einschließt, sondern auch schwere Fälle von Veruntreuung oder Betrug, die rein gar nichts mit einer terroristischen Bedrohung zu tun haben. […] Zweitens, [...] um als Terrorist zu gelten, muss man [...] nicht mehr durch Androhung oder Ausführung eines Gewaltdeliktes Furcht und Schrecken verbreiten, sondern es reicht, wenn man entweder eine schwere Straftat androht oder ausübt, oder auf andere (nicht strafbare!) Weise Furcht und Schrecken verbreitet. Das heißt, sobald jemand den politischen Diskurs in der Schweiz mit Angstmache beeinflussen will, kann er gemäß PMT bereits auf die Terrorliste gesetzt werden, auch wenn keinerlei Gefahr einer Straftat droht. […] Wenn jemand z.B das Referendum gegen das PMT ergreift und argumentiert, dass wir übermorgen Tyrannei haben werden, wenn wir das Gesetz nicht verhindern, verbreitet er Furcht und Schrecken. [...] Dasselbe gilt, wenn jemand aus politischen Gründen Xenophobie, Pandemiepanik oder Umweltängste provoziert. […] Ja, noch etwas ganz Wichtiges kommt hinzu. Was auch immer uns die Behörden weismachen wollen, in der Praxis bleiben die Listen der sogenannten Gefährder natürlich nicht geheim und unter Verschluss, sondern werden mit internationalen Partnern geteilt.»
Sein NEIN zum Anti-Terror-Gesetz bekräftigt Melzer mit folgendem Vergleich: „Für die meisten von uns ist die Rechtsstaatlichkeit bereits so selbstverständlich geworden, dass wir ihre Bedeutung für unser alltägliches Wohlergehen gar nicht mehr richtig wahrnehmen. Es ist wie mit der Luft. Solange man atmen kann, nimmt man ihre Wichtigkeit kaum wahr. Wenn man aber einmal keine Luft mehr kriegt, dann geht es keine Minute, bis man seine Prioritäten anders zu setzen beginnt. Doch leider ist es dann oft schon zu spät. Genauso verhält es sich mit der Rechtsstaatlichkeit. Wenn sie nicht mehr da ist, dann kommt plötzlich das große Erwachen.“ Noch ist es nicht zu spät. Das Schweizer Stimmvolk hat am 13. Juni die Möglichkeit sich gegen den sogenannten „Willkürparagraphen“ auszusprechen. Daher nutzen Sie die Gelegenheit und leiten Sie diesen Warnruf Melzers an möglichst viele Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger weiter.
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16.05.2021 | www.kla.tv/18758
Mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, auch Anti-Terror-Gesetz genannt, soll der Begriff des Terrorismus im Schweizer Recht neu definiert werden. Die Gegner des Gesetzes sprechen von einem Willkürparagraphen und warnen vor der Gefahr eines massiven Freiheitsverlustes. So lehnt beispielsweise auch UNO-Sonderberichterstatter und Schweizer Rechtsprofessor Dr. Nils Melzer das neue Anti-Terror-Gesetz ab. Seit Jahren überwacht der Schweizer Jurist für die UNO das Folterverbot. Vor Kurzem hat er ein Buch über seine Untersuchungen zum Fall des WikiLeaks-Gründers Julian Assange veröffentlicht. Insbesondere die Ermittlungen im Fall Assange zeigten ihm auf, dass der Rechtsstaat auch in westlichen Demokratien vollkommen ausgehebelt werden kann. In einem Interview gegenüber der Schweizer Zeitung „Zeitgeschehen im Fokus“ erklärte Melzer, dass er selbst in Kriegsgebieten gearbeitet hatte, wo terroristische Anschläge eine tägliche Gefahr waren. Aus diesem Grund verstehe er sehr gut, dass die Polizei rechtliche Grundlagen brauche, um präventive Maßnahmen ergreifen zu können. Im Schweizer Strafrecht seien jedoch Vorbereitungshandlungen zu Gewaltverbrechen schon heute strafbar. Hören Sie folgende Auszüge des Interviews, in denen Melzer aufzeigt, dass die neue Gesetzesgrundlage vollkommen unberechenbare Risiken schafft und nichts für die Sicherheit unseres Landes tut: «Mit diesem Gesetz geben wir einer Behörde, der Bundespolizei, sehr viel Macht, ohne dass in der Praxis eine genügende Aufsicht besteht. Das ist schlecht und zwar nicht weil unsere Polizisten böse sind, sondern weil wir alle nur Menschen sind und unsere Schwächen haben. […] Das größte Problem in diesem Gesetz ist […] seine Definition des Terrorismus. Diese Definition ist extrem expansiv und geht weit über alles hinaus, was in irgendeinem Rechtsstaat auf dieser Erde als Terrorismus gilt. […] Erstens ersetzt das PMT den Begriff des „Gewaltverbrechens“ mit demjenigen einer „schweren Straftat“, was aber eben nicht nur klassische Terrordelikte wie Mord, Körperverletzung und Geiselnahme einschließt, sondern auch schwere Fälle von Veruntreuung oder Betrug, die rein gar nichts mit einer terroristischen Bedrohung zu tun haben. […] Zweitens, [...] um als Terrorist zu gelten, muss man [...] nicht mehr durch Androhung oder Ausführung eines Gewaltdeliktes Furcht und Schrecken verbreiten, sondern es reicht, wenn man entweder eine schwere Straftat androht oder ausübt, oder auf andere (nicht strafbare!) Weise Furcht und Schrecken verbreitet. Das heißt, sobald jemand den politischen Diskurs in der Schweiz mit Angstmache beeinflussen will, kann er gemäß PMT bereits auf die Terrorliste gesetzt werden, auch wenn keinerlei Gefahr einer Straftat droht. […] Wenn jemand z.B das Referendum gegen das PMT ergreift und argumentiert, dass wir übermorgen Tyrannei haben werden, wenn wir das Gesetz nicht verhindern, verbreitet er Furcht und Schrecken. [...] Dasselbe gilt, wenn jemand aus politischen Gründen Xenophobie, Pandemiepanik oder Umweltängste provoziert. […] Ja, noch etwas ganz Wichtiges kommt hinzu. Was auch immer uns die Behörden weismachen wollen, in der Praxis bleiben die Listen der sogenannten Gefährder natürlich nicht geheim und unter Verschluss, sondern werden mit internationalen Partnern geteilt.» Sein NEIN zum Anti-Terror-Gesetz bekräftigt Melzer mit folgendem Vergleich: „Für die meisten von uns ist die Rechtsstaatlichkeit bereits so selbstverständlich geworden, dass wir ihre Bedeutung für unser alltägliches Wohlergehen gar nicht mehr richtig wahrnehmen. Es ist wie mit der Luft. Solange man atmen kann, nimmt man ihre Wichtigkeit kaum wahr. Wenn man aber einmal keine Luft mehr kriegt, dann geht es keine Minute, bis man seine Prioritäten anders zu setzen beginnt. Doch leider ist es dann oft schon zu spät. Genauso verhält es sich mit der Rechtsstaatlichkeit. Wenn sie nicht mehr da ist, dann kommt plötzlich das große Erwachen.“ Noch ist es nicht zu spät. Das Schweizer Stimmvolk hat am 13. Juni die Möglichkeit sich gegen den sogenannten „Willkürparagraphen“ auszusprechen. Daher nutzen Sie die Gelegenheit und leiten Sie diesen Warnruf Melzers an möglichst viele Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger weiter.
von db.
Thurgauer Tageszeitung vom 19. April 2021 „Wie ein dunkles Familiengeheimnis“ Interview mit UNO-Sonderberichterstatter Nils Melzer Zeitgeschehen im Fokus - Interview mit dem Schweizer Rechtsprofessor Dr. Nils Melzer: www.zeitgeschehen-im-fokus.ch/de/newspaper-ausgabe/nr-3-vom-1-maerz-2021.html