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Der eigentliche Vorgang der Digitalisierung besteht darin, analoge (physisch, dinglich vorhandene) Informationen in digitale (virtuell oder elektronisch dargestellte) umzuwandeln. Mächtige Interessengruppen nutzen diesen weltweit, um ihren Profit zu steigern ...
Der gläserne Bürger – Zukunftsvision oder Realität? Eine Überwachung von Personen durch Regierungen, Organisationen oder Unternehmen wird in unserer digitalen Welt immer mehr möglich. Zunehmend wird unser Verhalten und unsere Kommunikation überwacht und analysiert ...
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Begrenzungs-Initiative stärkt Selbstbestimmungsrechte der Schweiz! Zur Volksabstimmung vom 27.9.2020
Am 27. September 2020 wird das Schweizer Volk über die Initiative „Für eine maßvolle Zuwanderung“, die sogenannte „Begrenzungsinitiative“, abstimmen. Nicht nur die Schweiz, auch andere Länder diskutieren über die Personenfreizügigkeit, z.B. Großbritannien und Frankreich. Diese Schweizer Abstimmungsvorlage führt derzeit zu hitzigen Debatten in der Politik. Kla.TV möchte Argumente der Gegner aufnehmen und diesen Fakten gegenüberstellen.
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Am 27. September 2020 wird das Schweizer Volk über die Initiative „Für eine maßvolle Zuwanderung“, die sogenannte „Begrenzungsinitiative“ der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) abstimmen können. Das Ziel der Initiative ist eine maßvolle Regelung der Zuwanderung wie sie vor dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bestand. Doch nicht nur die Schweiz, auch andere Länder diskutieren über die Personenfreizügigkeit. Ende Mai verabschiedete das britische Parlament ein neues Migrationsgesetz, welches das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU vorsieht. Und der französische Präsident Emmanuel Macron verkündete im Juni, dass er mit der aktuellen Reform des Arbeitsrechts die Personenfreizügigkeit zugunsten eines Inländervorranges einschränken möchte. [1]
In der Schweiz wurde die Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 eingeführt. Nach den ersten Anzeichen von verheerenden Folgen der Personenfreizügigkeit verlangte das Schweizer Stimmvolk durch die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Jahr 2014, dass die Personenfreizügigkeit neu verhandelt wird. Dieser Volkswille wurde bisher nicht umgesetzt. Deshalb wurde die „Begrenzungsinitiative“ lanciert, damit die Schweiz die Zuwanderung endlich wieder eigenständig regeln kann. Diese Abstimmungsvorlage führt derzeit zu hitzigen Debatten in der Politik. Kla.TV möchte mit nachfolgenden Punkten Argumente der Gegner aufnehmen und diesen Fakten gegenüberstellen. [2]
Argument der Gegner: „Wirtschaftlich gesehen ist ein Bevölkerungswachstum für die Schweiz von Vorteil.“
Richtigstellung: Seit Einführung der Personenfreizügigkeit sind knapp eine Million EU-Bürger zugewandert. Da diese Million Menschen auch mehr Güter verbrauchen führt dies zu einem wirtschaftlichen Wachstum. Jedoch sollten diesem Vorteil gegenüber auch ein Blick auf die zusätzliche Belastung von Landschaft, Natur und Infrastruktur geworfen werden. Eine Zuwanderung von einer Million Personen fordert beispielsweise: 454.000 zusätzliche Wohnungen. Dafür müssen 57.000 Fußballfelder zubetoniert werden, total 407 Quadratkilometer. Dies ist von der Fläche her mehr als der Kanton Schaffhausen.
Neben der Natur stößt auch die Infrastruktur im Bereich des Gesundheits- und Bildungswesen sowie der Energieversorgung immer mehr an ihre Grenzen. [3]
Argument der Gegner: „Die Initiative ist unnötig, der Markt regelt die Zuwanderung. In guten Zeiten kommen mehr und in schlechten Zeiten weniger Personen.“
Richtigstellung: Gemäß den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Juni 2020 über 150.000 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren eingeschrieben. Damit erhöhte sich die Zahl der Arbeitslosen in der Schweiz gegenüber dem Vorjahresmonat Juni 2019 um 54,6 %. Im Gegensatz dazu präsentiert sich die Statistik über die Zuwanderung in die Schweiz. Allein im Monat Juni sind über 9.000 EU-Ausländer auf dem Schweizer Arbeitsmarkt hinzugekommen. Betrachtet man das erste Halbjahr 2020 sind über 59.000 Personen eingewandert. Aufgrund der Abhängigkeit zur Personenfreizügigkeit mit der EU kann die Zuwanderung auch zu Coronazeiten nicht eingeschränkt werden. Ein Blick über die Landesgrenzen verrät, dass Zuwanderungen in die Schweiz aufgrund der schlechten Wirtschaftslage der Nachbarländer noch beliebter werden könnten. [4]
Argument der Gegner: „Das System der Personenfreizügigkeit funktioniert gut. Es gibt keinen Grund, etwas zu ändern.“
Richtigstellung: SVP-Nationalrat Albert Rösti verfasste am 30.3.2020 einen Bericht über die aktuell herrschenden Missstände am Schweizer Arbeitsmarkt. Er erklärt darin, dass seit Einführung der Personenfreizügigkeit netto 1 Million EU-Bürger in die Schweiz zugewandert seien, wobei es sich bei der Mehrheit der Zuwanderer nicht um die von der Wirtschaft benötigten Fachkräfte, sondern schlicht um „Billigarbeiter“ handle. Die Folgen seien vor allem für ältere Schweizer Arbeitnehmende verheerend, weil sie von „EU-Billigarbeitern“ vom Arbeitsmarkt verdrängt würden. Von 2011 bis 2017 sei die Zahl der ausgesteuerten 60- bis 64-Jährigen um fast 50 % angestiegen. Anstatt diese negative Entwicklung zu stoppen, wolle der Bundesrat das Problem mit einer Überbrückungsrente lösen. [5]
Argument der Gegner: „Jeder EU-Ausländer, der in die Schweiz zieht, muss einen inländischen Arbeitsvertrag vorlegen. Es kommen somit nur Leute zu uns, welche die Wirtschaft braucht.“
Richtigstellung: Seit Einführung des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU im Jahr 2007 argumentieren Politik und Wirtschaft, dass dieses Abkommen unabdingbar sei, um einem inländischen Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften entgegenzuwirken. Dieses Argument nahm die SVP-Nationalrätin Sandra Sollberger in ihrem Bericht vom 5.8.2020 genauer unter die Lupe. Sie stellte fest, dass im Jahr 2019 brutto 140.544 Personen in die Schweiz eingewandert seien. Von den Eingewanderten hätten rund die Hälfte eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Der Rest sei ohne Arbeitsvertrag oder über das Asylsystem in die Schweiz gekommen; wobei der Hauptanteil mit 40.197 Personen der Familiennachzug von bereits in der Schweiz wohnhaften Personen ausgemacht habe. Parallel dazu fände in gewissen Wirtschaftszweigen eine Verdrängung der einheimischen Arbeitskräfte statt. Ein Beispiel: Ende Dezember 2019 wanderten aus den EU/EFTA-Staaten 8.957 Personen zu, wobei 6.542 Personen im Gastgewerbe tätig wurden. Dies, obwohl im Gastgewerbe über 9.478 Inländer arbeitslos gemeldet waren. [6]
Argument der Gegner: „Die Begrenzungsinitiative gefährdet die bilateralen Verträge mit der EU.“
Richtigstellung: Ein Auszug des Argumentariums der Initiative erklärt, dass die Schweiz mit Dutzenden von Ländern weltweit bilaterale Verträge hat, wobei mit diesen Staaten bilaterale Abkommen nicht an die Personenfreizügigkeit geknüpft sind. Mit der EU hat die Schweiz über 120 bilaterale Verträge abgeschlossen. Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist Teil des Vertragspaketes „Bilaterale I“, das aus sieben Verträgen besteht. Bei einem Ja zur Begrenzungsinitiative ist auf dem Verhandlungsweg mit der EU das Ziel, die Personenfreizügigkeit im gegenseitigen Einverständnis anzupassen. [7]
Die Begrenzungsinitiative hat das Ziel derartigen Entwicklungen Einhalt zu bieten. Zudem ermöglicht sie die Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte der Bevölkerung zu stärken. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein JA zur maßvollen Zuwanderung!
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03.09.2020 | www.kla.tv/17155
Am 27. September 2020 wird das Schweizer Volk über die Initiative „Für eine maßvolle Zuwanderung“, die sogenannte „Begrenzungsinitiative“ der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) abstimmen können. Das Ziel der Initiative ist eine maßvolle Regelung der Zuwanderung wie sie vor dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bestand. Doch nicht nur die Schweiz, auch andere Länder diskutieren über die Personenfreizügigkeit. Ende Mai verabschiedete das britische Parlament ein neues Migrationsgesetz, welches das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU vorsieht. Und der französische Präsident Emmanuel Macron verkündete im Juni, dass er mit der aktuellen Reform des Arbeitsrechts die Personenfreizügigkeit zugunsten eines Inländervorranges einschränken möchte. [1] In der Schweiz wurde die Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 eingeführt. Nach den ersten Anzeichen von verheerenden Folgen der Personenfreizügigkeit verlangte das Schweizer Stimmvolk durch die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Jahr 2014, dass die Personenfreizügigkeit neu verhandelt wird. Dieser Volkswille wurde bisher nicht umgesetzt. Deshalb wurde die „Begrenzungsinitiative“ lanciert, damit die Schweiz die Zuwanderung endlich wieder eigenständig regeln kann. Diese Abstimmungsvorlage führt derzeit zu hitzigen Debatten in der Politik. Kla.TV möchte mit nachfolgenden Punkten Argumente der Gegner aufnehmen und diesen Fakten gegenüberstellen. [2] Argument der Gegner: „Wirtschaftlich gesehen ist ein Bevölkerungswachstum für die Schweiz von Vorteil.“ Richtigstellung: Seit Einführung der Personenfreizügigkeit sind knapp eine Million EU-Bürger zugewandert. Da diese Million Menschen auch mehr Güter verbrauchen führt dies zu einem wirtschaftlichen Wachstum. Jedoch sollten diesem Vorteil gegenüber auch ein Blick auf die zusätzliche Belastung von Landschaft, Natur und Infrastruktur geworfen werden. Eine Zuwanderung von einer Million Personen fordert beispielsweise: 454.000 zusätzliche Wohnungen. Dafür müssen 57.000 Fußballfelder zubetoniert werden, total 407 Quadratkilometer. Dies ist von der Fläche her mehr als der Kanton Schaffhausen. Neben der Natur stößt auch die Infrastruktur im Bereich des Gesundheits- und Bildungswesen sowie der Energieversorgung immer mehr an ihre Grenzen. [3] Argument der Gegner: „Die Initiative ist unnötig, der Markt regelt die Zuwanderung. In guten Zeiten kommen mehr und in schlechten Zeiten weniger Personen.“ Richtigstellung: Gemäß den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Juni 2020 über 150.000 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren eingeschrieben. Damit erhöhte sich die Zahl der Arbeitslosen in der Schweiz gegenüber dem Vorjahresmonat Juni 2019 um 54,6 %. Im Gegensatz dazu präsentiert sich die Statistik über die Zuwanderung in die Schweiz. Allein im Monat Juni sind über 9.000 EU-Ausländer auf dem Schweizer Arbeitsmarkt hinzugekommen. Betrachtet man das erste Halbjahr 2020 sind über 59.000 Personen eingewandert. Aufgrund der Abhängigkeit zur Personenfreizügigkeit mit der EU kann die Zuwanderung auch zu Coronazeiten nicht eingeschränkt werden. Ein Blick über die Landesgrenzen verrät, dass Zuwanderungen in die Schweiz aufgrund der schlechten Wirtschaftslage der Nachbarländer noch beliebter werden könnten. [4] Argument der Gegner: „Das System der Personenfreizügigkeit funktioniert gut. Es gibt keinen Grund, etwas zu ändern.“ Richtigstellung: SVP-Nationalrat Albert Rösti verfasste am 30.3.2020 einen Bericht über die aktuell herrschenden Missstände am Schweizer Arbeitsmarkt. Er erklärt darin, dass seit Einführung der Personenfreizügigkeit netto 1 Million EU-Bürger in die Schweiz zugewandert seien, wobei es sich bei der Mehrheit der Zuwanderer nicht um die von der Wirtschaft benötigten Fachkräfte, sondern schlicht um „Billigarbeiter“ handle. Die Folgen seien vor allem für ältere Schweizer Arbeitnehmende verheerend, weil sie von „EU-Billigarbeitern“ vom Arbeitsmarkt verdrängt würden. Von 2011 bis 2017 sei die Zahl der ausgesteuerten 60- bis 64-Jährigen um fast 50 % angestiegen. Anstatt diese negative Entwicklung zu stoppen, wolle der Bundesrat das Problem mit einer Überbrückungsrente lösen. [5] Argument der Gegner: „Jeder EU-Ausländer, der in die Schweiz zieht, muss einen inländischen Arbeitsvertrag vorlegen. Es kommen somit nur Leute zu uns, welche die Wirtschaft braucht.“ Richtigstellung: Seit Einführung des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU im Jahr 2007 argumentieren Politik und Wirtschaft, dass dieses Abkommen unabdingbar sei, um einem inländischen Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften entgegenzuwirken. Dieses Argument nahm die SVP-Nationalrätin Sandra Sollberger in ihrem Bericht vom 5.8.2020 genauer unter die Lupe. Sie stellte fest, dass im Jahr 2019 brutto 140.544 Personen in die Schweiz eingewandert seien. Von den Eingewanderten hätten rund die Hälfte eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Der Rest sei ohne Arbeitsvertrag oder über das Asylsystem in die Schweiz gekommen; wobei der Hauptanteil mit 40.197 Personen der Familiennachzug von bereits in der Schweiz wohnhaften Personen ausgemacht habe. Parallel dazu fände in gewissen Wirtschaftszweigen eine Verdrängung der einheimischen Arbeitskräfte statt. Ein Beispiel: Ende Dezember 2019 wanderten aus den EU/EFTA-Staaten 8.957 Personen zu, wobei 6.542 Personen im Gastgewerbe tätig wurden. Dies, obwohl im Gastgewerbe über 9.478 Inländer arbeitslos gemeldet waren. [6] Argument der Gegner: „Die Begrenzungsinitiative gefährdet die bilateralen Verträge mit der EU.“ Richtigstellung: Ein Auszug des Argumentariums der Initiative erklärt, dass die Schweiz mit Dutzenden von Ländern weltweit bilaterale Verträge hat, wobei mit diesen Staaten bilaterale Abkommen nicht an die Personenfreizügigkeit geknüpft sind. Mit der EU hat die Schweiz über 120 bilaterale Verträge abgeschlossen. Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist Teil des Vertragspaketes „Bilaterale I“, das aus sieben Verträgen besteht. Bei einem Ja zur Begrenzungsinitiative ist auf dem Verhandlungsweg mit der EU das Ziel, die Personenfreizügigkeit im gegenseitigen Einverständnis anzupassen. [7] Die Begrenzungsinitiative hat das Ziel derartigen Entwicklungen Einhalt zu bieten. Zudem ermöglicht sie die Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte der Bevölkerung zu stärken. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein JA zur maßvollen Zuwanderung!
von db.
Artikel von Nationalrat Michaël Buffat „Nach Grossbritannien stellt nun auch Frankreich die Personenfreizügigkeit in Frage“, 1.7.2020: www.begrenzungsinitiative.ch/artikel/nach-grossbritannien-stellt-nun-auch-frankreich-die-personenfreizuegigkeit-in-frage/
Meldung der Direktion für europäische Angelegenheiten DEA, „Brexit: Auswirkungen auf die Personenfreizügigkeit“: www.personenfreizuegigkeit.admin.ch/fza/de/home/abkommen/brexit.html
Aargauer Zeitung vom 2.7.2020 „Macron nimmt die Personenfreizügigkeit ins Visier – und die SVP jubelt“: www.aargauerzeitung.ch/schweiz/macron-nimmt-die-personenfreizuegigkeit-ins-visier-und-die-svp-jubelt-138332166
[2] Wortlaut der Initiative für eine massvolle Zuwanderung: www.begrenzungsinitiative.ch/initiativtext/
Ja zur Begrenzungs-Initiative, Argumentarien herunterladen: www.begrenzungsinitiative.ch/argumentkurz/
[3] Magazin „Schweizerzeit“ Nr. 6 vom 27.3.2020; Sonderdruck „Begrenzungs-Initiative“ Seite 12 [4] Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz; „Juni 2020 1. Halbjahr 2020“, Publikation vom 4.8.2020: www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/statistik/auslaenderstatistik/monitor.html
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitslosenzahlen: www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitslosenversicherung/arbeitslosenzahlen.html
[5] Artikel von Nationalrat Albert Rösti, „Ältere wollen Arbeit, keine Rente!“ vom 30.3.2020: www.begrenzungsinitiative.ch/artikel/aeltere-wollen-arbeit-keine-rente/
Meldung des Bundesrates vom 30.10.2019 „Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Botschaft verabschiedet“: www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-76856.html
[6] Artikel von Nationalrätin Sandra Sollberger „Die Mehrheit der Zuwanderer nützt uns nichts“ vom 5.8.2020: www.begrenzungsinitiative.ch/artikel/die-mehrheit-der-zuwanderer-nuetzt-uns-nichts/
Staatssekretariat für Migration SEM, Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Dezember 2019 / Jahr 2019: www.sem.admin.ch/dam/sem/de/data/publiservice/statistik/auslaenderstatistik/monitor/2019/statistik-zuwanderung-2019-12-jahr-d.pdf
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, „Die Lage auf dem Arbeitsmarkt Dezember 2019“ vom 10.01.2020: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitslosenversicherung/arbeitslosenzahlen.html
[7] Das Schweizer Parlament, Eidgenössische Volksabstimmung vom 27.9.2020: www.parlament.ch/de/services/volksabstimmungen
Ja zur Begrenzungs-Initiative, Argumentarien herunterladen: www.begrenzungsinitiative.ch/argumentkurz/