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Zur Gefahr gezwungen! Ein Dokumentarfilm über den Impfzwang
Jede Impfung hat einen Beipackzettel mit Gefahrenhinweisen, genau wie die Warnschilder im Straßenverkehr auf Gefahren aufmerksam machen. Achtsamkeit und Urteilsvermögen des Einzelnen sind gefragt. Zwangsimpfungen dagegen untergraben die Eigenverantwortung, unterlaufen die von Natur vorhandene Vorsicht und nehmen den Bürgern letztlich jede Entscheidungsfreiheit. Wer will das?
[weiterlesen]
Wenn das Warnschild Schleudergefahr ein Warnschild am Straßenrand steht, nimmt der achtsame Autofahrer instinktiv seinen Fuß vom Gas und schaut genau hin: Worin besteht die angezeigte Gefahr? Was bedeutet sie für mein Fahrverhalten? Würde eine Straßenmeisterei statt dieses Warnzeichens eines Warnschildes das Gebotsschild „80 km/h Mindestgeschwindigkeit“ aufstellen, obwohl wir Grund zum Verlangsamen haben wie hier auf dieser Brücke mit ständiger Glättebildung (z.B. bei einer Fahrbahnverengung), würden wir dies für einen offensichtlichen Irrtum halten und aus Verantwortung für uns und unsere Mitreisenden sicher ignorieren.
Nehmen wir nun einmal an, die vielen Gefahren des Impfens würden ebenso wie diese Schleudergefahr wie eine offensichtliche Fahrbahnverengung durch ein gut lesbares Warnzeichen in der Arztpraxis angezeigt wahrgenommen: Der achtsame Mensch würde innehalten, sich über die Inhaltsstoffe und mögliche Folgeschäden beim Impfen informieren und in Verantwortung für sich und seine Kinder behutsam eine Entscheidung treffen. Dies könnte dann durchaus auch den Verzicht auf die Impfung bedeuten. Verordnet hingegen die zuständige Gesundheitsbehörde einfach ein Impfgebot einen Impfzwang, ist dem Bürger die Möglichkeit zu einer besonnenen Abwägung, mit der Folge einer ablehnenden Entscheidung, genommen. Was im Straßenverkehr wohl kaum vorkommen dürfte, ist im Gesundheitssektor leider traurige Realität geworden.Wenn nun von überall her immer mehr Einschränkungen und Zwänge drohen, möchte man da nicht zu gerne wie Vogel Strauß den Kopf in den Sand stecken?Doch selbst wenn man nichts mehr hört und sieht, heißt das nicht, dass man nicht irgendwann die Realität trotzdem zu spüren bekommt? Nachdem am 14. November 2019 das so genannte „Masernschutzgesetz“ beschlossen und am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat gebilligt wurde, trifft unter Androhung hoher Geldbußen diese Realität bald auch viele impfkritische Menschen.
Masern können tödlich verlaufen, mit diesem Argument hat die Bundesrepublik Deutschland bestimmte Personengruppen zum 1.3.2020 per Gesetz dazu verpflichtet, sich hiergegen impfen zu lassen. Die Masernimpfpflicht, so wird argumentiert, soll zum Schutz derjenigen eingeführt werden, die selbst nicht geimpft werden können. Das seien beispielsweise Babys, die erst mit elf Monaten das erste Mal gegen Masern geimpft werden und laut offizieller Meinung angeblich erst nach der zweiten Impfung einen wirklich vollständigen Schutz hätten. Säuglinge haben aber eine Leihimmunität, die sie durch die Mutter mit auf den Lebensweg bekommen haben. Dazu sagt das Robert-Koch-Institut als zentrale Einrichtung für Krankheitsprävention, geimpfte Mütter hätten gegenüber der natürlichen Infektion einen niedrigeren Antikörperspiegel. Für die Säuglinge bedeutet das, dass sie seit Aufkommen der Masernimpfung immer weniger Leihimmunität, sprich Schutz gegen diese Krankheit haben. Das über Generationen fortgesetzte Impfen setzt folglich die natürliche Immunität herab und sorgt somit sogar für eine weniger wirkungsvolle Ersatzimmunität, die nun auch noch durch staatlichen Zwang für die Zukunft festgeschrieben werden soll.
Obwohl die Masern-Impfrate in einigen Ländern auf fast 100 % ansteigt, erkranken dort geimpfte Personen an Masern. So treten beispielsweise in der chinesischen Provinz Zhejiang häufig Masern, Mumps und Röteln auf, obwohl die Durchimpfungsrate über 99 % beträgt. 26 % erkrankten sogar trotz zwei oder mehr Masernimpf-Dosen. Zwischen 2005 und Oktober 2013 wurden 596.391 Masernfälle und 368 Masern-Todesfälle in China gemeldet. Das sind 53 Masernfälle und 0,03 Tote durch Masern bezogen auf eine Million Einwohner pro Jahr. In Deutschland gab es in den letzten Jahren im Schnitt 12 Masernfälle und ca. 0,005 Tote durch Masern pro Million Einwohner und Jahr. Diese Fakten sprechen deutlich dafür, dass eine Masernimpfpflicht keineswegs gerechtfertigt ist.
Bewiesen: MMR-Impfstoff verursacht Autismus
Im Jahr 2017 ging ein Whistleblower der US-Gesundheits- und Seuchenbehörde CDC mit einem 20 Jahre alten Dokument, das bis dahin unter Verschluss gehalten wurde, an die Öffentlichkeit. Dieses Schriftstück belegt, dass der MMR- Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln Autismus verursacht. Den Behörden und Chefs von Pharmaunternehmen sei diese Tatsache schon seit langer Zeit bekannt gewesen. Politik und Medien sprechen sich dafür aus, dass der Bürger besser über Impfungen aufgeklärt werden müsse. Doch sollen sie das wirklich? Die Tatsache, dass dieses Schriftstück 20 Jahre unter Verschluss gehalten wurde, spricht da eine andere Sprache. Skepsis und gezielte Nachfragen beim Arzt oder Apotheker sind also durchaus angebracht, nicht nur bei der Masern-Impfung.
Im deutschsprachigen Raum ist weitestgehend unbekannt, dass für die Herstellung von einigen Impfstoffen die Zellen abgetriebener Babys verwendet werden. Der Impfstoff wird so mit fremder DNA verunreinigt. Die US-amerikanische Stammzellenforscherin Theresa Deisher klärt über die Gefährlichkeit fremder DNA-Fragmente im Körper auf: Nach einer Masern/Mumps/Röteln-Impfung können bis zu 5 Nanogramm/ml hiervon im geimpften Kind sein, je nach Alter, Gewicht und Blutvolumen. Die WHO meldete ebenfalls, dass in dem Röteln-Anteil dieser MMR-Impfung ca. 175 Nanogramm „Fremd-DNA-Fragmente“ pro ml in den betroffenen Kindern gefunden wurden. Der Grenzwert der WHO von menschlicher DNA in Impfungen beträgt jedoch nur 10 Nanogramm/ml. Bei Versuchen mit Mäusen konnte nach Injektion von körperfremder Mäuse-DNA eine Veränderung im Erbgut nachgewiesen werden. Neben Erbgutschäden kann es auch zur sogenannten „Cross-Reactivity“ kommen. Das heißt, der Körper beginnt gegen die körpereigenen DNA-Fragmente Antikörper zu bilden. Die Zellen abgetriebener Babys sollten allein schon aus ethischer Sicht nicht in Impf stoffe gelangen, aber um der Gesundheit unserer Kinder willen, dürfen sie erst recht nicht in solchen enthalten sein.
Mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes musste auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) seine Daten über Impfkomplikationen freigeben. Von 2001 bis 2019 sind nach diesen Daten aktuell 45.379 gemeldete Fälle von Impfkomplikationen registriert. Unter diesen Fällen sind 22.450 schwerwiegende Fälle und sogar 391 Todesfälle nach Impfungen aufgeführt. Das heißt, täglich wurden drei schwerwiegende Impfzwischenfälle und alle 2,5 Wochen ein Toter aufgrund einer Impfung registriert. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass es sich nur um die sog. Spitze des Eisberges handelt, da selbst das PEI sagt, es würden nur 5 % aller Fälle gemeldet. Dennoch versichert das PEI dreist, Impfstoffe seien sicher. Die Einschätzung über die Sicherheit einer Impfung und ob sie gemacht werden sollte, muss nach Offenlegung aller Fakten, bei Patienten bzw. bei Kindern in der Entscheidung der Eltern bleiben. Denn diese müssen im Fall eines Impfschadens ja die Folgen tragen.
Unerwartete Todesfälle bei Kindern im Alter zwischen dem zweiten und 24. Monat im Zusammenhang mit dem Sechs- fachimpfstoff „Hexavac“ von Sanofi-Pasteur führten zum Verdacht, es könne ein Zusammenhang zwischen Sechsfachimpfungen und dem Risiko für einen plötzlichen, unerwarteten Tod bestehen. Die TOKEN-Studie des Robert-Koch-Instituts (RKI) sollte von Juli 2005 bis Juli 2008 diese Todesfälle lückenlos erfassen und einen möglichen Zusammenhang zu Sechsfachimpfstoffen* prüfen.
Der Hersteller von „Hexavac“ war ein Hauptfinanzierer der Studie und über relevante Erkenntnisse informiert. Die Auswertungsmethode wurde im Verlauf der Studie erheblich geändert, so dass nicht alle gemeldeten Todesfälle in die Statistik eingingen. Aber selbst nach den neuen Basis-Daten starben 27 Kinder in den ersten beiden Wochen und weitere 102 Kinder bis zu dem sechsten Monat nach der Sechsfachimpfung. Trotzdem kommt das RKI zu dem Ergebnis, es läge kein Risiko des plötzlichen Todes nach Sechsfachimpfung vor. Bei Gericht würde man hier von Befangenheit sprechen.
Impfung gegen Gifte? Die Tetanusimpfung zum Beispiel, gehört zu den empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Tetanus entsteht durch Bakterien, die durch Gewebeschäden in die Haut eindringen können. Durch das Gift, das diese Bakterien im Körper abgeben, wird Wundstarrkrampf ausgelöst. Das Robert Koch Institut gibt über die Tetanusimpfung folgende Auskunft: „Ein überstandener Tetanus hinterlässt keine Immunität, deshalb sollten auch Personen nach einer Erkrankung geimpft werden.“ Durch diese Impfung werden somit keine Erreger sondern Gifte verabreicht. Wenn nun aber die Erkrankung im menschlichen Körper keine Antikörper bilden kann, da es sich nicht um Bakterien, sondern um deren Gifte handelt, wie soll da eine Verabreichung von Gift gegen Gift immunisieren?
Fazit:
Angesichts der Fülle von bedrückenden Fakten rund um das Thema Impfen, spricht sich Dr. Claus Scheingreber im Namen der Deutschen Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie (DGUHT) gegen eine staatliche Impfpflicht aus. Seiner Meinung nach käme diese einer Entmündigung der Bürger gleich. Er begründet es wie folgt:
Der Staat erklärt seine Bürger für unfähig zu beurteilen, welche Lebensrisiken sie für sich und ihre Familie eingehen können. Jeder hat die Möglichkeit, sich selbst umfassend über Wirkungen und Nebenwirkungen zu informieren. Folgende gravierende Nebenwirkungen sind u.a. dokumentiert: Autismus, Grippe, Diabetes, Krebs, Nervenschäden, Lähmungen, Neurodermitis. Bei der Überprüfung von 16 Impfstoffen wurde festgestellt, dass Impfstoffe Bestandteile wie Nickel, Arsen, Aluminium und sogar Uran enthalten. Die Ausführungen der DGUHT zeigen, dass es zum Schutz der Bevölkerung eine wirkliche Aufklärung über die Gefahren von Impfungen bräuchte, damit jeder Bürger seine eigene Entscheidung treffen kann.
Für eine wahrheitsgemäße Aufklärung und den Erhalt der freien Entscheidung, ob eine Impfung erfolgen soll oder nicht, gilt es, mutig einzustehen. Um auf den Strauß zurückzukommen:
Dann doch lieber Kopf hoch, aufrichten und das Gefieder ausbreiten. Übrigens vergraben Strauße ihre Köpfe gar nicht wirklich in der Erde. Vielmehr bündeln sie ihre Kräfte in Gruppen und schützen sich durch Synergien mit Gnu-Herden und Zebras durch gemeinsame Beobachtung der Gefahr. Mit ihrem über 100 kg Gewicht und einer Größe von bis zu 2,6m schrecken sie auch nicht davor zurück, sich gegen ihre Angreifer zu verteidigen! Also: Kopf hoch und vernetzen – gemeinsam schützen wir uns!
Sendungstext
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11.04.2020 | www.kla.tv/16113
Wenn das Warnschild Schleudergefahr ein Warnschild am Straßenrand steht, nimmt der achtsame Autofahrer instinktiv seinen Fuß vom Gas und schaut genau hin: Worin besteht die angezeigte Gefahr? Was bedeutet sie für mein Fahrverhalten? Würde eine Straßenmeisterei statt dieses Warnzeichens eines Warnschildes das Gebotsschild „80 km/h Mindestgeschwindigkeit“ aufstellen, obwohl wir Grund zum Verlangsamen haben wie hier auf dieser Brücke mit ständiger Glättebildung (z.B. bei einer Fahrbahnverengung), würden wir dies für einen offensichtlichen Irrtum halten und aus Verantwortung für uns und unsere Mitreisenden sicher ignorieren. Nehmen wir nun einmal an, die vielen Gefahren des Impfens würden ebenso wie diese Schleudergefahr wie eine offensichtliche Fahrbahnverengung durch ein gut lesbares Warnzeichen in der Arztpraxis angezeigt wahrgenommen: Der achtsame Mensch würde innehalten, sich über die Inhaltsstoffe und mögliche Folgeschäden beim Impfen informieren und in Verantwortung für sich und seine Kinder behutsam eine Entscheidung treffen. Dies könnte dann durchaus auch den Verzicht auf die Impfung bedeuten. Verordnet hingegen die zuständige Gesundheitsbehörde einfach ein Impfgebot einen Impfzwang, ist dem Bürger die Möglichkeit zu einer besonnenen Abwägung, mit der Folge einer ablehnenden Entscheidung, genommen. Was im Straßenverkehr wohl kaum vorkommen dürfte, ist im Gesundheitssektor leider traurige Realität geworden.Wenn nun von überall her immer mehr Einschränkungen und Zwänge drohen, möchte man da nicht zu gerne wie Vogel Strauß den Kopf in den Sand stecken?Doch selbst wenn man nichts mehr hört und sieht, heißt das nicht, dass man nicht irgendwann die Realität trotzdem zu spüren bekommt? Nachdem am 14. November 2019 das so genannte „Masernschutzgesetz“ beschlossen und am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat gebilligt wurde, trifft unter Androhung hoher Geldbußen diese Realität bald auch viele impfkritische Menschen. Masern können tödlich verlaufen, mit diesem Argument hat die Bundesrepublik Deutschland bestimmte Personengruppen zum 1.3.2020 per Gesetz dazu verpflichtet, sich hiergegen impfen zu lassen. Die Masernimpfpflicht, so wird argumentiert, soll zum Schutz derjenigen eingeführt werden, die selbst nicht geimpft werden können. Das seien beispielsweise Babys, die erst mit elf Monaten das erste Mal gegen Masern geimpft werden und laut offizieller Meinung angeblich erst nach der zweiten Impfung einen wirklich vollständigen Schutz hätten. Säuglinge haben aber eine Leihimmunität, die sie durch die Mutter mit auf den Lebensweg bekommen haben. Dazu sagt das Robert-Koch-Institut als zentrale Einrichtung für Krankheitsprävention, geimpfte Mütter hätten gegenüber der natürlichen Infektion einen niedrigeren Antikörperspiegel. Für die Säuglinge bedeutet das, dass sie seit Aufkommen der Masernimpfung immer weniger Leihimmunität, sprich Schutz gegen diese Krankheit haben. Das über Generationen fortgesetzte Impfen setzt folglich die natürliche Immunität herab und sorgt somit sogar für eine weniger wirkungsvolle Ersatzimmunität, die nun auch noch durch staatlichen Zwang für die Zukunft festgeschrieben werden soll. Obwohl die Masern-Impfrate in einigen Ländern auf fast 100 % ansteigt, erkranken dort geimpfte Personen an Masern. So treten beispielsweise in der chinesischen Provinz Zhejiang häufig Masern, Mumps und Röteln auf, obwohl die Durchimpfungsrate über 99 % beträgt. 26 % erkrankten sogar trotz zwei oder mehr Masernimpf-Dosen. Zwischen 2005 und Oktober 2013 wurden 596.391 Masernfälle und 368 Masern-Todesfälle in China gemeldet. Das sind 53 Masernfälle und 0,03 Tote durch Masern bezogen auf eine Million Einwohner pro Jahr. In Deutschland gab es in den letzten Jahren im Schnitt 12 Masernfälle und ca. 0,005 Tote durch Masern pro Million Einwohner und Jahr. Diese Fakten sprechen deutlich dafür, dass eine Masernimpfpflicht keineswegs gerechtfertigt ist. Bewiesen: MMR-Impfstoff verursacht Autismus Im Jahr 2017 ging ein Whistleblower der US-Gesundheits- und Seuchenbehörde CDC mit einem 20 Jahre alten Dokument, das bis dahin unter Verschluss gehalten wurde, an die Öffentlichkeit. Dieses Schriftstück belegt, dass der MMR- Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln Autismus verursacht. Den Behörden und Chefs von Pharmaunternehmen sei diese Tatsache schon seit langer Zeit bekannt gewesen. Politik und Medien sprechen sich dafür aus, dass der Bürger besser über Impfungen aufgeklärt werden müsse. Doch sollen sie das wirklich? Die Tatsache, dass dieses Schriftstück 20 Jahre unter Verschluss gehalten wurde, spricht da eine andere Sprache. Skepsis und gezielte Nachfragen beim Arzt oder Apotheker sind also durchaus angebracht, nicht nur bei der Masern-Impfung. Im deutschsprachigen Raum ist weitestgehend unbekannt, dass für die Herstellung von einigen Impfstoffen die Zellen abgetriebener Babys verwendet werden. Der Impfstoff wird so mit fremder DNA verunreinigt. Die US-amerikanische Stammzellenforscherin Theresa Deisher klärt über die Gefährlichkeit fremder DNA-Fragmente im Körper auf: Nach einer Masern/Mumps/Röteln-Impfung können bis zu 5 Nanogramm/ml hiervon im geimpften Kind sein, je nach Alter, Gewicht und Blutvolumen. Die WHO meldete ebenfalls, dass in dem Röteln-Anteil dieser MMR-Impfung ca. 175 Nanogramm „Fremd-DNA-Fragmente“ pro ml in den betroffenen Kindern gefunden wurden. Der Grenzwert der WHO von menschlicher DNA in Impfungen beträgt jedoch nur 10 Nanogramm/ml. Bei Versuchen mit Mäusen konnte nach Injektion von körperfremder Mäuse-DNA eine Veränderung im Erbgut nachgewiesen werden. Neben Erbgutschäden kann es auch zur sogenannten „Cross-Reactivity“ kommen. Das heißt, der Körper beginnt gegen die körpereigenen DNA-Fragmente Antikörper zu bilden. Die Zellen abgetriebener Babys sollten allein schon aus ethischer Sicht nicht in Impf stoffe gelangen, aber um der Gesundheit unserer Kinder willen, dürfen sie erst recht nicht in solchen enthalten sein. Mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes musste auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) seine Daten über Impfkomplikationen freigeben. Von 2001 bis 2019 sind nach diesen Daten aktuell 45.379 gemeldete Fälle von Impfkomplikationen registriert. Unter diesen Fällen sind 22.450 schwerwiegende Fälle und sogar 391 Todesfälle nach Impfungen aufgeführt. Das heißt, täglich wurden drei schwerwiegende Impfzwischenfälle und alle 2,5 Wochen ein Toter aufgrund einer Impfung registriert. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass es sich nur um die sog. Spitze des Eisberges handelt, da selbst das PEI sagt, es würden nur 5 % aller Fälle gemeldet. Dennoch versichert das PEI dreist, Impfstoffe seien sicher. Die Einschätzung über die Sicherheit einer Impfung und ob sie gemacht werden sollte, muss nach Offenlegung aller Fakten, bei Patienten bzw. bei Kindern in der Entscheidung der Eltern bleiben. Denn diese müssen im Fall eines Impfschadens ja die Folgen tragen. Unerwartete Todesfälle bei Kindern im Alter zwischen dem zweiten und 24. Monat im Zusammenhang mit dem Sechs- fachimpfstoff „Hexavac“ von Sanofi-Pasteur führten zum Verdacht, es könne ein Zusammenhang zwischen Sechsfachimpfungen und dem Risiko für einen plötzlichen, unerwarteten Tod bestehen. Die TOKEN-Studie des Robert-Koch-Instituts (RKI) sollte von Juli 2005 bis Juli 2008 diese Todesfälle lückenlos erfassen und einen möglichen Zusammenhang zu Sechsfachimpfstoffen* prüfen. Der Hersteller von „Hexavac“ war ein Hauptfinanzierer der Studie und über relevante Erkenntnisse informiert. Die Auswertungsmethode wurde im Verlauf der Studie erheblich geändert, so dass nicht alle gemeldeten Todesfälle in die Statistik eingingen. Aber selbst nach den neuen Basis-Daten starben 27 Kinder in den ersten beiden Wochen und weitere 102 Kinder bis zu dem sechsten Monat nach der Sechsfachimpfung. Trotzdem kommt das RKI zu dem Ergebnis, es läge kein Risiko des plötzlichen Todes nach Sechsfachimpfung vor. Bei Gericht würde man hier von Befangenheit sprechen. Impfung gegen Gifte? Die Tetanusimpfung zum Beispiel, gehört zu den empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Tetanus entsteht durch Bakterien, die durch Gewebeschäden in die Haut eindringen können. Durch das Gift, das diese Bakterien im Körper abgeben, wird Wundstarrkrampf ausgelöst. Das Robert Koch Institut gibt über die Tetanusimpfung folgende Auskunft: „Ein überstandener Tetanus hinterlässt keine Immunität, deshalb sollten auch Personen nach einer Erkrankung geimpft werden.“ Durch diese Impfung werden somit keine Erreger sondern Gifte verabreicht. Wenn nun aber die Erkrankung im menschlichen Körper keine Antikörper bilden kann, da es sich nicht um Bakterien, sondern um deren Gifte handelt, wie soll da eine Verabreichung von Gift gegen Gift immunisieren? Fazit: Angesichts der Fülle von bedrückenden Fakten rund um das Thema Impfen, spricht sich Dr. Claus Scheingreber im Namen der Deutschen Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie (DGUHT) gegen eine staatliche Impfpflicht aus. Seiner Meinung nach käme diese einer Entmündigung der Bürger gleich. Er begründet es wie folgt: Der Staat erklärt seine Bürger für unfähig zu beurteilen, welche Lebensrisiken sie für sich und ihre Familie eingehen können. Jeder hat die Möglichkeit, sich selbst umfassend über Wirkungen und Nebenwirkungen zu informieren. Folgende gravierende Nebenwirkungen sind u.a. dokumentiert: Autismus, Grippe, Diabetes, Krebs, Nervenschäden, Lähmungen, Neurodermitis. Bei der Überprüfung von 16 Impfstoffen wurde festgestellt, dass Impfstoffe Bestandteile wie Nickel, Arsen, Aluminium und sogar Uran enthalten. Die Ausführungen der DGUHT zeigen, dass es zum Schutz der Bevölkerung eine wirkliche Aufklärung über die Gefahren von Impfungen bräuchte, damit jeder Bürger seine eigene Entscheidung treffen kann. Für eine wahrheitsgemäße Aufklärung und den Erhalt der freien Entscheidung, ob eine Impfung erfolgen soll oder nicht, gilt es, mutig einzustehen. Um auf den Strauß zurückzukommen: Dann doch lieber Kopf hoch, aufrichten und das Gefieder ausbreiten. Übrigens vergraben Strauße ihre Köpfe gar nicht wirklich in der Erde. Vielmehr bündeln sie ihre Kräfte in Gruppen und schützen sich durch Synergien mit Gnu-Herden und Zebras durch gemeinsame Beobachtung der Gefahr. Mit ihrem über 100 kg Gewicht und einer Größe von bis zu 2,6m schrecken sie auch nicht davor zurück, sich gegen ihre Angreifer zu verteidigen! Also: Kopf hoch und vernetzen – gemeinsam schützen wir uns!
von j/h
Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen (DB-UAW) https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html#UAWDB
Stellungnahme zur Einführung der Impfpflicht https://www.dguht.de/stellungnahme-zur-einfuehrung-der-impfpflicht/
Warum keine Masernimpfung? www.impfungen-und-masern.de/masern.html#rki
Anzahl jährlich registrierter Masernerkrankungen in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2019 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2671/umfrage/masernerkrankungen-seit-2001/
Masernerkrankungen-seit-2001/ Essen: Frau stirbt an Masern https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Essen-Frau-stirbt-an-Masern-299791.html
Warum die Impfung gegen Tetanus nicht schützen kann www.impfschaden.info/krankheiten-impfungen/tetanus/warum-die-tetanus-impfung-nicht-sch%C3%BCtzen-kann.html
Trump schafft Impfpflicht in den USA ab http://www.watergate.tv/trump-schafft-impfpflicht-in-den-usa-ab/
Offener Brief von Dr. Theresa Deisher https://www.talkingaboutthescience.com/DOCS/Deisher2019.pdf
Masernimpfstoffe beinhalten Inhaltsstoffe (DNA) aus abgetriebenen menschlichen Föten https://npr.news.eulu.info/2019/06/05/masernimpfstoffe-beinhalten-inhaltsstoffe-dna-aus-abgetriebenen-menschlichen-foeten/
Antworten des RKI auf häufig gestellte Fragen zur TOKEN-Studie https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/TOKEN/TOKEN.html
Die Tricks des Robert-Koch-Instituts: Wie gefährlich sind Baby-Imwpfungen wirklich? https://ehgartner.blogspot.com/2011/08/die-tricks-des-robert-koch-instituts.html
Uns droht eine Vierfach-Impfpflicht! Der Wahn des Herrn Spahn https://www.youtube.com/watch?v=mbYjKqVtIIU&=&feature=youtu.be
Tetanus Ratgeber des Robert-Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Tetanus.html