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Mit diesen Produktionen in über 50 Sprachen haut Kla.TV auf die Pauke und fordert zur breitflächigen Verbreitung auf: Sie sind gefragt, dass diese gewichtigen Themen unters Volk kommen!
Erkennen Sie die Systematik in den Entwicklungen unserer Zeit? - Die Agenda 2030 steht für die „Transformation unserer Welt“. Sie ist ein 2015 verabschiedetes Aktionsprogramm der UNO. Mit 17 Nachhaltigkeitszielen sollen in den Bereichen Mensch, Wohlstand, Planet, Frieden und Partnerschaft tiefgreifende globale Änderungen entwickelt und umgesetzt werden. Was unter dem Deckmantel schöner Worte daherkommt, erweist sich bei genauerer Betrachtung als Etikettenschwindel mit bösartigem Kalkül. Interessanterweise wird das gleiche Symbol verwendet, wie für den vom WEF geplanten „Great Reset“…
Heiko Schöning ist Autor des Buches „GAME OVER: Covid-19 / Anthrax-01“. Schöning studierte Medizin an der Charité Berlin, in England und Australien. Schöning war Chefmediziner eines BioTech-Unternehmens in der Immunologie. Er bekam viele Innovationspreise und führte ein Universitätszentrum für Medizintechnik. Zudem war er Chef eines pharmazeutischen Auftragsforschungsinstituts (CRO). Als praktizierender Arzt therapierte er bis 2019 in einer Suchtklinik Bundesabgeordnete, hohe Beamte und Medienschaffende. Im September 2019 hatte Schöning die Öffentlichkeit gewarnt, dass Verbrecher eine gefälschte Pandemie für das Jahr 2020 planen. Er nannte Namen und Struktur. Genauso ist es eingetreten.
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Schweizer: Hütet euch vor nachteiligem Rahmenabkommen
Im Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU werden sämtliche wichtigen Fragen allein vom Europäischen Gerichtshof entschieden. „Wer solche Verträge unterschreibt, hat eine Sklavenseele und gehört bevormundet“, schreibt der Schweizer Kantonsrat Hermann Lei. Kla.TV präsentiert „Frau C.H. und ihr Sklavenvertrag“ - eine Geschichte zur Warnung vor dem Verlust der direkten Demokratie, der Unabhängigkeit und Freiheit der Schweiz aus dem Magazin „Schweizerzeit“.
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Im Mai 2014 begannen die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen. Seit November 2018 liegt nun als Ergebnis ein Vertragsentwurf vor. Mit dem Rahmenabkommen will die EU das derzeitige Vertragsgeflecht, bestehend aus 20 zentralen bilateralen Abkommen sowie über 100 weiteren Abkommen, unter ein gemeinsames Dach bringen.
Beim Rahmenabkommen geht es um eine sogenannt dynamische Übernahme von EU-Recht, wobei gemäss Auslegung des Bundesrates eine automatische Rechtsübernahme ausgeschlossen sei. Doch genau dies ist ein Kritikpunkt der Gegner des Rahmenabkommens. Sie warnen vor einem Verlust der direkten Demokratie, der Unabhängigkeit und Freiheit der Schweiz, sollte sie dieses Abkommen mit der EU abschliessen. Eine solche Stimme präsentieren wir Ihnen heute unter “Meinung ungeschminkt.” Im Magazin Schweizerzeit für „Föderalismus, Unabhängigkeit und Freiheit“ vom 31. Mai 2019 erschien vom Schweizer Kantonsrat Hermann Lei der Artikel “Frau C.H. und ihr Sklavenvertrag”. Hören Sie nun den ungekürzten Artikel unter dem Sendeformat „Meinung ungeschminkt“:
„Als Anwalt musste ich Frau C.H. helfen aus einem sehr unvorteilhaften Vertrag herauszukommen, mit welchem sie quasi die Haussklavin ihres Nachbarn wurde. Ich staune, wie naiv gewisse Leute sind. Frau C.H. wohnt in einer 3 ½-Zimmer-Wohnung, die ihrem Nachbarn gehört. Der bestehende Mietvertrag ist in Ordnung. Nun aber drängt der Vermieter darauf, dass sie Folgendes unterschreibt: Der Vermieter will neu selbständig Anpassungen am Mietverhältnis vornehmen können. So soll er unter anderem den Mietzins einseitig erhöhen dürfen, die Kündigungsfristen anpassen und ihr sogar die Einrichtung der Zimmer vorschreiben können. Für sein Baugeschäft benötigt er zudem in der Hochsaison ein bis zwei Schlafplätze für rumänische Wanderarbeiter. Er will sich deshalb vertraglich das Recht sichern, diese Leute bei Frau C.H. jeweils für ein paar Wochen einzuquartieren. Frau C.H. möchte verständlicherweise nicht unterschreiben. Aber sie ist in den Nachbarn verliebt, obwohl der verheiratet ist. Und der Nachbar droht, sie auf die Strasse zu stellen, wenn sie nicht unterschreibe. Der neue Mietvertrag enthält einige komplizierte Regelungen, welche Frau C.H. beruhigen sollen, aber vollkommen wertlos sind. Falls Frau C.H. nicht damit einverstanden ist, dass die Fremdarbeiter bei ihr einziehen, so würden drei Bekannte, die gemeinsam bestimmt werden, entscheiden, ob die Wanderarbeiter einziehen dürfen. Diese drei Bekannten müssen aber die Meinung der Ehefrau des Vermieters dazu einholen und ihre Meinung strikte befolgen. Das heisst, wenn die Ehefrau des Vermieters den Zuzug von Mitbewohnern ebenfalls will, so werden die Rumänen einziehen. Falls Frau C.H. die Rumänen dann aber doch nicht in ihre Wohnung lässt, wird eine Konventionalstrafe fällig. Deren Höhe wird wieder von den Bekannten in Abstimmung mit der Ehefrau verbindlich festgelegt. Ich riet Frau C.H. dringend ab, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen. - Vielleicht haben Sie den Kopf geschüttelt und gemerkt, dass diese Geschichte gar nicht wahr sein kann. Sie ist es auch nicht, aber fast: Einen derart dummen Vertrag soll die Schweiz nämlich mit der EU unterzeichnen. C.H. ist natürlich die Schweiz, der Vermieter die EU. Sie können «Mietvertrag» durch «Rahmenvertrag» ersetzen, die drei Bekannten sind das Schiedsgericht und die Ehefrau des Vermieters ist der Europäische Gerichtshof EuGH. Dann stimmt die Geschichte wieder.
Gemäss dem vorliegenden Rahmenabkommen müssen inskünftig Rechtsakte der EU (Recht, das durch die Organe der EU gesprochen wird) von der Schweiz übernommen werden. Sind wir nicht einverstanden, so wird die Streitigkeit im sektoriellen Ausschuss (von dafür zuständigen, ausgewählten Vertretern beider Parteien) diskutiert. Ergibt sich keine Lösung, so kommt das Schiedsgericht zur Anwendung. Dieses muss aber zur Rechtsauslegung alle EU-Rechtsakte heranziehen. Sämtliche wichtigen Fragen werden allein vom EuGH entschieden, und dessen Urteil ist definitiv und verbindlich. Ausgleichsmassnahmen (die Konventionalstrafe in unserer Geschichte) werden wiederum vom Schiedsgericht festgelegt. Die Parteien setzen alle Entscheidungen unverzüglich um. Erlaubt sind nur Anträge auf «Berichtigung von im Schiedsspruch enthaltenen Rechen-, Schreib- oder Druckfehlern». Fazit: Wer solche Verträge unterschreibt, hat eine Sklavenseele und gehört bevormundet.“
Soweit Hermann Leis Artikel aus dem Magazin Schweizerzeit. Am 20. Oktober 2019 finden in der Schweiz Parlamentswahlen statt. Wie es im Vorfeld von Wahlen oft der Fall ist, zeigen viele Politiker und Parteien ihr wahres Gesicht nicht. Dies kommt meistens erst nach den Wahlen zum Ausdruck. Beim Rahmenabkommen verhält es sich nicht anders. Im Wissen darum, dass bei einer Mehrheit des Volkes das vorliegende Abkommen in einer Abstimmung keine Chance hat, äussern sich viele Politiker aller politischen Parteien kritisch darüber. Wirft man einen Blick zurück auf die Wahlen vor vier Jahren und die dazwischenliegende Amtsperiode, kann bei Kandidaten der Schweizerischen Volkspartei, kurz SVP, grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diese sich auch nach den Wahlen gegen dieses für die Schweiz nachteilige Abkommen einsetzen werden. Es sei jedem Schweizer Stimmberechtigten selbst überlassen, welchen Kandidaten und Kandidatinnen er seine Stimme geben will.
Für weitere Sendungen zum Thema siehe: www.kla.tv/RahmenvertragCH-EU
Sendungstext
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04.09.2019 | www.kla.tv/14858
Im Mai 2014 begannen die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen. Seit November 2018 liegt nun als Ergebnis ein Vertragsentwurf vor. Mit dem Rahmenabkommen will die EU das derzeitige Vertragsgeflecht, bestehend aus 20 zentralen bilateralen Abkommen sowie über 100 weiteren Abkommen, unter ein gemeinsames Dach bringen. Beim Rahmenabkommen geht es um eine sogenannt dynamische Übernahme von EU-Recht, wobei gemäss Auslegung des Bundesrates eine automatische Rechtsübernahme ausgeschlossen sei. Doch genau dies ist ein Kritikpunkt der Gegner des Rahmenabkommens. Sie warnen vor einem Verlust der direkten Demokratie, der Unabhängigkeit und Freiheit der Schweiz, sollte sie dieses Abkommen mit der EU abschliessen. Eine solche Stimme präsentieren wir Ihnen heute unter “Meinung ungeschminkt.” Im Magazin Schweizerzeit für „Föderalismus, Unabhängigkeit und Freiheit“ vom 31. Mai 2019 erschien vom Schweizer Kantonsrat Hermann Lei der Artikel “Frau C.H. und ihr Sklavenvertrag”. Hören Sie nun den ungekürzten Artikel unter dem Sendeformat „Meinung ungeschminkt“: „Als Anwalt musste ich Frau C.H. helfen aus einem sehr unvorteilhaften Vertrag herauszukommen, mit welchem sie quasi die Haussklavin ihres Nachbarn wurde. Ich staune, wie naiv gewisse Leute sind. Frau C.H. wohnt in einer 3 ½-Zimmer-Wohnung, die ihrem Nachbarn gehört. Der bestehende Mietvertrag ist in Ordnung. Nun aber drängt der Vermieter darauf, dass sie Folgendes unterschreibt: Der Vermieter will neu selbständig Anpassungen am Mietverhältnis vornehmen können. So soll er unter anderem den Mietzins einseitig erhöhen dürfen, die Kündigungsfristen anpassen und ihr sogar die Einrichtung der Zimmer vorschreiben können. Für sein Baugeschäft benötigt er zudem in der Hochsaison ein bis zwei Schlafplätze für rumänische Wanderarbeiter. Er will sich deshalb vertraglich das Recht sichern, diese Leute bei Frau C.H. jeweils für ein paar Wochen einzuquartieren. Frau C.H. möchte verständlicherweise nicht unterschreiben. Aber sie ist in den Nachbarn verliebt, obwohl der verheiratet ist. Und der Nachbar droht, sie auf die Strasse zu stellen, wenn sie nicht unterschreibe. Der neue Mietvertrag enthält einige komplizierte Regelungen, welche Frau C.H. beruhigen sollen, aber vollkommen wertlos sind. Falls Frau C.H. nicht damit einverstanden ist, dass die Fremdarbeiter bei ihr einziehen, so würden drei Bekannte, die gemeinsam bestimmt werden, entscheiden, ob die Wanderarbeiter einziehen dürfen. Diese drei Bekannten müssen aber die Meinung der Ehefrau des Vermieters dazu einholen und ihre Meinung strikte befolgen. Das heisst, wenn die Ehefrau des Vermieters den Zuzug von Mitbewohnern ebenfalls will, so werden die Rumänen einziehen. Falls Frau C.H. die Rumänen dann aber doch nicht in ihre Wohnung lässt, wird eine Konventionalstrafe fällig. Deren Höhe wird wieder von den Bekannten in Abstimmung mit der Ehefrau verbindlich festgelegt. Ich riet Frau C.H. dringend ab, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen. - Vielleicht haben Sie den Kopf geschüttelt und gemerkt, dass diese Geschichte gar nicht wahr sein kann. Sie ist es auch nicht, aber fast: Einen derart dummen Vertrag soll die Schweiz nämlich mit der EU unterzeichnen. C.H. ist natürlich die Schweiz, der Vermieter die EU. Sie können «Mietvertrag» durch «Rahmenvertrag» ersetzen, die drei Bekannten sind das Schiedsgericht und die Ehefrau des Vermieters ist der Europäische Gerichtshof EuGH. Dann stimmt die Geschichte wieder. Gemäss dem vorliegenden Rahmenabkommen müssen inskünftig Rechtsakte der EU (Recht, das durch die Organe der EU gesprochen wird) von der Schweiz übernommen werden. Sind wir nicht einverstanden, so wird die Streitigkeit im sektoriellen Ausschuss (von dafür zuständigen, ausgewählten Vertretern beider Parteien) diskutiert. Ergibt sich keine Lösung, so kommt das Schiedsgericht zur Anwendung. Dieses muss aber zur Rechtsauslegung alle EU-Rechtsakte heranziehen. Sämtliche wichtigen Fragen werden allein vom EuGH entschieden, und dessen Urteil ist definitiv und verbindlich. Ausgleichsmassnahmen (die Konventionalstrafe in unserer Geschichte) werden wiederum vom Schiedsgericht festgelegt. Die Parteien setzen alle Entscheidungen unverzüglich um. Erlaubt sind nur Anträge auf «Berichtigung von im Schiedsspruch enthaltenen Rechen-, Schreib- oder Druckfehlern». Fazit: Wer solche Verträge unterschreibt, hat eine Sklavenseele und gehört bevormundet.“ Soweit Hermann Leis Artikel aus dem Magazin Schweizerzeit. Am 20. Oktober 2019 finden in der Schweiz Parlamentswahlen statt. Wie es im Vorfeld von Wahlen oft der Fall ist, zeigen viele Politiker und Parteien ihr wahres Gesicht nicht. Dies kommt meistens erst nach den Wahlen zum Ausdruck. Beim Rahmenabkommen verhält es sich nicht anders. Im Wissen darum, dass bei einer Mehrheit des Volkes das vorliegende Abkommen in einer Abstimmung keine Chance hat, äussern sich viele Politiker aller politischen Parteien kritisch darüber. Wirft man einen Blick zurück auf die Wahlen vor vier Jahren und die dazwischenliegende Amtsperiode, kann bei Kandidaten der Schweizerischen Volkspartei, kurz SVP, grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diese sich auch nach den Wahlen gegen dieses für die Schweiz nachteilige Abkommen einsetzen werden. Es sei jedem Schweizer Stimmberechtigten selbst überlassen, welchen Kandidaten und Kandidatinnen er seine Stimme geben will. Für weitere Sendungen zum Thema siehe: www.kla.tv/RahmenvertragCH-EU
von brm.
https://www.srf.ch/news/schweiz/wahlen-2019/dauerbrenner-schweiz-eu-darum-geht-es-beim-rahmenabkommen