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Als John Patterson, ein brillanter australischer Telekommunikationstechniker, in seiner Arbeit vor den tödlichen elektromagnetischen Strahlen warnte, wurde ihm kurzerhand gekündigt. Um der Menschheit klar zu machen, dass durch die Mobilfunkstrahlung die Leben ganzer Völker auf dem Spiel stehen, fuhr er in Sydney, Australien, mit einem Panzer sechs Funktürme zu Schrott.
Herr und Frau Gut-Bürger sind vielleicht darüber entsetzt und fragen sich, ob denn eine Strafanzeige nicht auch gereicht hätte. KLa.TV nimmt diese Frage einmal unter die Lupe…
Zudem erhalten Sie in dieser Sendung eine unentgeltliche Rechtsberatung zu einer Strafanzeige gegen die Mobilfunkindustrie.
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Schlagzeilen:
• 20.07.2015 - In der Nacht zu Montag - Kabelschächte von Mobilfunkmasten in Bahrenfeld und Billstedt in Brand gesetzt. In einem anonymen Schreiben an MOPO bekannte sich eine Gruppierung namens „AG Laufmasche" zu den Taten. (Quelle: Hamburger Morgenpost)
• 29.12.2017 - Wieder Attacken gegen Mobilfunkmasten: In der Nacht zum Donnerstag wurde erneut eine Mobilfunkanlage im Kreis Rems-Murr sabotiert. Der Funkmast wurde dadurch komplett außer Betrieb gesetzt. (Quelle: Stuttgarter Nachrichten)
• 5.6.2018 - Wieder Attacke gegen Mobilfunkmast
Wie die Starnberger Polizei berichtete, wurde das Technikgebäude bzw. der Container eines Mobilfunkturms im Söckinger Höhenweg (Starnberg) beschädigt. (Quelle: Osthessenfunk)
• 17.02.2019 - Vandalismus: In Frankreich häufen sich Angriffe auf Kirchen - wegen versteckten Mobilfunkantennen in deren Kirchtürmen. (Quelle: Saarbrücker Zeitung)
• 25.02.2019 - In Dresden brannte am Sonntag ein Mobilfunkmast. Die Polizei vermutet Brandstiftung. (Quelle: Sächsische Zeitung)
• 10.6.2019 Schweiz, Kanton Waadt - Unbekannte sprengen Handy-Antenne in die Luft (Quelle: 20Minuten)
• John Patterson, ein absolut brillanter Telekommunikationstechniker in Sydney, Australien, testete 20 Jahre lang digitale Systeme. Dabei erkannte er die tödlichen Gefahren von elektromagnetischer Strahlung. Mittels eigener Messungen bewies er, dass durch elektromagnetische Strahlungen das bioelektrische Feld des menschlichen Körpers zerrissen wird, so zum Beispiel bioelektrische Felder des Gehirns, des Nervensystems, das mit unseren Muskeln kommuniziert und vielerlei mehr. Patterson begann mit seinen Beweisen verschiedenste Agenturen und auch seine eigene Firma vor diesen Völker tötenden Effekten zu warnen. Als er jedoch seine unumstößlichen Beweise vorlegte, geschah nichts weiter, als dass ihm umgehend gekündigt wurde. Laut John Patterson wurde für ihn dadurch der Widerstand zur Pflicht. Im Vollbewusstsein, dass durch die Mobilfunkstrahlung die Leben ganzer Völker auf dem Spiel stehen, setzte er sich in einen britischen Panzer und fuhr in Sydney, Australien, kurzerhand sechs Funktürme zu Schrott. Sein Protest sollte der Menschheit unmissverständlich klar machen, wie gefährlich Mobilfunkstrahlen sind. (Quelle: "5G-Apokalypse – Das Ausrottungsereignis" (Film von Sacha Stone, www.kla.tv/14425 - Min. 0:58:00-0:58:23)
Wenn Herr und Frau Gut-Bürger von all solchen Attacken hören, finden sie entsetzt: »Man sollte doch miteinander reden und nicht gleich mit Panzern und Brandsätzen daherkommen« … »Eine Strafanzeige hätte doch sicher auch gereicht – wozu haben wir denn Gerichte«? Kla.TV hat letzteren Vorschlag einmal unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass das nicht ganz so einfach geht, wie sich das Herr und Frau Gut-Bürger vorstellen.
Erlebt man sich durch einen Mobilfunkmasten gesundheitlich attackiert, spielt es zunächst einmal keine Rolle, wie sehr man durch dessen Mikrowellenstrahlung geschädigt ist oder wird. Das Verfahren ist für alle Geschädigten das gleiche:
• Eine direkte Kommunikation mit den Mobilfunkbetreibern macht erfahrungsgemäß gar keinen Sinn, weil diese sich hartnäckig auf die gesetzlich festgelegten Strahlenschutzwerte berufen.
• Dies wird auch vor jedem Gericht der Fall sein – und die Mobilfunkbetreiber gewinnen durch ihren gesetzlichen Vorteil in aller Regel jeden Prozess.
Wer trotzdem eine Strafanzeige gegen die Mobilfunkbetreiber wagt, weil ja das eigene Leben und das aller Völker auf dem Spiel stehen, hat folgende Hürden zu bezwingen:
• Laut juristischen und medizinischen Fachkreisen kann eine Strafanzeige gegen Mobilfunkbetreiber nur einreichen, wer zuvor ein ärztliches Gutachten erstellen ließ, das ihm glaubhaft bescheinigt, dass allein die Mobilfunkstrahlung und nicht etwa auch noch andere Faktoren seinem Leiden zugrunde liegen.
• Dieses Attest darf im gesamten deutschsprachigen Raum, also in Deutschland, Österreich und der Schweiz, nur eine verschwindende Minderheit von nicht finanzierten Experten erstellen. Nur eine Handvoll Ärzte also für eine Gesamtbevölkerung von etwa 100 Millionen Menschen. Alle anderen Ärzte sind dafür nicht befugt.
• Dieses gesetzlich vorgeschriebene Attest ist so umfänglich, dass es laut Fachärzten mehrere Monate dauert und daher den geschädigten Strafanzeige-Steller nicht unter 10.000 Euro kosten dürfte.
• Verfügt Letzterer endlich über ein glaubwürdiges ärztliches Gutachten, darf er seine Strafanzeige nur gerade gegen das eine Objekt einreichen, das ihn belästigt.
• Verliert er den Gerichtsprozess, weil die Mobilfunklobby laut Fachanwälten und Fachärzten immer die zuvor genannten Gesetzes-Trümpfe in der Hand haben, schafft der Geschädigte einen Präzedenzfall gegen alle übrigen Mobilfunk-Geschädigten.
• Gewinnt er das Rechtsverfahren, schafft er auch einen Präzedenzfall, hat aber nur gerade einen persönlichen Entschädigungsanspruch im Hinblick auf die 1ne Schadensquelle zugute – an der Gesamtlage der Mobilfunk-Schädigungen wird sich trotz all dem Aufwand gar nichts ändern.
• Sammelklagen wie etwa in den USA gegen die gesamte Mobilfunk-Lobby sind nicht möglich.
• Wie Kla.TV bereits in vielen vorangegangenen Sendungen nachgewiesen hat, übernimmt keine Versicherung dieser Welt Schadensfälle, die durch Mobilfunk-Strahlung entstanden sind.
• Die Verträge der Mobilfunkbetreiber mit Hausbesitzern, die Standorte für Antennen bieten, sind so raffiniert ausgefeilt, dass die Haupttäter durch das Kleingedruckte am besten abgesichert sind.
• Die Hauptleidenden werden dadurch ausnahmslos immer auch die Hauptgeschädigten sein, wenn es um Krankheitsfälle, Wertverluste ihrer Wohnungen, Häuser, Strahlenschutz-Installationen usw. geht. Und sowieso bei teuren Gerichtsfällen, wie hier eben dargelegt.
Unter Kenntnis eben benannter Fakten würden vielleicht sogar Herr und Frau Gut-Bürger künftig nachvollziehen können, warum ein John Patterson nicht mit freundlichen Worten oder seinem Anwalt, sondern kurzerhand mit einem britischen Kampfpanzer daher gedonnert kam, um mit ihm sechs Mobilfunkmasten platt zu machen.
Selbstverständlich empfiehlt Kla.TV keineswegs ein Nachahmen dieses Vorgehens. Es soll lediglich aufgezeigt werden, zu welchen Aktionen sich Menschen genötigt fühlen, wenn ihnen die beschriebene Situation bewusst wird und sie darüber hinaus erkennen müssen, dass juristisch keine effektive Hilfe zu erwarten ist.
PS: Als Anhang findet sich hier ein detaillierter schriftlicher Rechtsberatungs-Text bezgl. Strafanzeigen gegen Mobilfunkbetreiber – nach Schweizer Recht. Er kann auch aus dem Sendungstext unterhalb dieses Videos rauskopiert werden.
Hier eine unentgeltliche schriftliche Rechtsberatung für alle, die eine Strafanzeige gegen die Mobilfunkindustrie erwägen:
Als Rechtsanwalt schätze ich hier ein, wie sich die Situation juristisch und politisch in der Schweiz anbietet. Generell sind auf dem Gebiet der Juristerei drei Ebenen zu unterscheiden: Das Strafrecht, das Zivilrecht und das Verwaltungsrecht:
1. Strafrecht:
Wenn man das Strafrecht anruft, so muss der Betroffene eine Körperverletzung geltend machen; eine solche ist strafbar. In Frage käme zusätzlich allenfalls die Strafgesetzbestimmung Art. 129 StGB (Gefährdung des Lebens). Welche Gesetzesbestimmung man auch immer anruft: Alles steht und fällt mit der Frage, ob man erfolgreich den Beweis führen kann, dass man durch die Tätigkeit des Verzeigten geschädigt ist.
Ihrer Mail entnehme ich, dass Sie mit dem festen Vorsatz von ihrer Reise zurückgekehrt sind, jeder einzelnen Staatsanwaltschaft in der Schweiz die genannten Unterlagen zuzuschicken. Da spricht nichts dagegen. Es ist aber voraussehbar, dass die Staatsanwaltschaften diese Eingaben einfach auf einen Stapel legen und nie ein Strafverfahren eröffnen werden. Selbstverständlich wird der öffentliche Druck erhöht, wenn Hunderte und Tausende von Bürgern separate Strafanzeigen mit identischem Inhalt machen würden. Ich kann mir jedoch im Moment kaum vorstellen, dass irgendein Staatsanwalt ein konkretes Strafverfahren gegen eine Person oder eine konkrete Firma eröffnet, zur Anklage bringt und schließlich eine Verurteilung stattfindet, die später präjudizielle Wirkung hätte.
So oder so müsste ein Einzelner – jemand wie Sie – ganz konkret das Heft in die Hände nehmen und (in Ihrem Fall via Staatsanwaltschaft an Ihrem Wohnort) einen Einzelfall voll durchziehen. Man müsste jemanden konkret ins Visier nehmen (z.B. in Ihrem Fall den Eigentümer der WLAN-Emissionsquelle an ihrem Wohnort bezüglich WLAN, oder die Verantwortlichen einer Großfirma wie Swisscom resp. denjenigen Personen dort bezüglich 5G) und einen Musterprozess durchziehen. Wenn jemand wie Sie einen solchen Prozess anstreben würde, hätte das sicher eine Wirkung.
Das A und O wäre, dass eine Gesundheitsschädigung dargelegt werden kann. Dazu braucht es ohne jeden Zweifel einen (oder mehrere) medizinische Gutachter, der klipp und klar argumentiert, die Sache sei gesundheitsschädigend.
Ob Sie als „Privatkläger“ dem Straffall beitreten oder nicht, spielt objektiv gesehen praktisch keine Rolle. Ich würde dies – falls Sie Strafanzeige machen – an Ihrer Stelle aber auf jeden Fall tun. So erhalten Sie Einsicht in die Prozessakten und Sie können Beweisanträge stellen. Die Gefahr, dass Ihnen Kosten auferlegt werden, ist minimal (das geschieht nur, wenn man geradezu mutwillig Strafanzeige einreicht).
Im Strafverfahren können Sie „adhäsionsweise“ zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, falls der Schadenersatz einfach quantifizierbar ist (das ist z.B. der Fall, wenn jemand absichtlich eine Glasscheibe einschlägt und man genau weiß, was der Ersatz des Fensters gekostet hat; oder bei einer im Straßenverkehr verursachten Kollision, bei der der Schaden am Auto quantitativ feststeht). Im vorliegenden Fall hat es jedoch gar keinen Wert, den Schadenersatzanspruch am Strafrecht anhängen zu wollen. Dazu sind die betragsmäßigen Fragen im Falle eines grundsätzlichen Schuldspruchs viel zu groß. Die adhäsionsweise geltend gemachte Zivilforderung würde einfach „auf den Zivilweg verweisen“. So erreicht man gar nichts; sondern verliert nur Zeit.
2. Zivilrecht:
Beim Zivilrecht geht es um die Frage, ob man durch unerlaubte Handlung einen Schaden erlitten hat. Dann besteht ein Anspruch auf Deckung des Schadenersatzes (und evtl. der Zusprechung einer Genugtuung). Die horrenden Klagen in den USA auf Schadenersatz (und Genugtuung) gehören also ins Zivilrecht. Die in der Schweiz zugesprochenen Entschädigungssummen und Genugtuungsbeträge sind aber mit jenen der USA in keiner Art und Weise vergleichbar; in der Schweiz sind sie lächerlich tief im Vergleich zu den USA.
Das Problem im Zivilrecht liegt darin, dass die eine Partei (also z.B. Sie) gegen die andere klagen muss, wobei man das volle Kostenrisiko bei den Gerichts- und Anwaltskosten selber tragen muss. Derjenige, der den Prozess verliert, bezahlt die Gerichts- und die Anwaltskosten (auch diejenigen des Gegners). Ein Betroffener müsste einen Musterprozess durchführen und gewinnen, in welchem das Gericht zum Schluss kommt, dass die Strahlung tatsächlich gesundheitsschädigend ist. Diese Einzelperson müsste das Klagerisiko auf sich nehmen und hoffen, gegen faktisch übermächtige Gegner wie die Swisscom oder die Sunrise durchzuhalten. Betragsmäßig könnte man die Schadenersatzforderung / Genugtuungssumme zu Beginn auch unbeziffert lassen, womit das Kostenrisiko gesenkt ist.
So oder so: Auch beim Zivilrecht ist es das A und O, dass man einen (oder mehrere) Gutachter findet, welche die Gesundheitsschädigung in aller Klarheit bejahen. Inwieweit man sogar die Zukunft miteinbeziehen kann, indem man argumentiert, die gesundheitliche Schädigung sei auf zehn Jahre hinaus tödlich etc., muss ich hier offenlassen. Es stellen sich viele schwierige Probleme mit unsicherem Prozessausgang resp. großem Prozessrisiko.
Richtig ist, dass es in der Schweiz das Institut der Sammelklagen nicht gibt. Ich war in der Vergangenheit auch gegen solche eingestellt, da ich die absurde Entwicklung der Schadenersatzprozesse in den USA im Auge hatte. Ich komme aber immer mehr zur gegenteiligen Einschätzung. Auch bei gewissen medizinischen Problemen (Medikamente, die schädlich sind / sein könnten) kann man dem in Zukunft nicht mehr zustimmen, dass Einzelne auf eigenes Kostenrisiko die mühsamen Schadenersatzklagen allein durchziehen müssen. Aus dem Bereich der Medikamente weiß ich z.B., dass die ehemalige eidg. Patientenschützerin die Einführung einer Sammelklage auf eidgenössischer Ebene fordert(e). Das würde eine Revision der eidg. Zivilprozessordnung (ZPO) notwendig machen. Da wir diese aber zurzeit nicht haben und eine entsprechende Gesetzesänderung Jahre in Anspruch nimmt, kann nicht auf Sammelklagen gehofft werden. Vielmehr müssten sich Betroffene zusammentun und mit der notwendigen Publizität dafür sorgen, dass zahlreiche „Einzelklagen“ eingereicht werden, bei gleichzeitigem Versuch, dies in den Medien möglichst zu verbreiten. Aber noch einmal: In jedem einzelnen Fall trägt der Kläger das Kostenrisiko.
Ebenfalls ins Zivilrecht würde die Frage gehören, ob man erfolgreich mit einer vorläufigen Verfügung einen Stopp erreichen könnte. Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Nachbar eine inakzeptable Lärmquelle betreibt und der Betroffene argumentiert, das sei gesundheitsstörend. Wenn ein Gericht zum Schluss kommt, dass man in einem konkreten Fall nicht warten kann, bis alle drei Instanzen (z.B. Bezirksgericht, Obergericht, Bundesgericht) rechtskräftig entschieden haben, kann dem Beklagten vorläufig zivilrechtlich verboten werden, die Emissionsquelle weiter zu betreiben.
3. Verwaltungsrecht / Politisches:
Juristisch gesehen gibt es neben den beiden Ebenen Zivil- und Strafrecht als drittes Element das Verwaltungsrecht. Verwaltungsrecht ist überall dort aktuell, wo der Bürger dem Staat gegenübersteht (also Steuerrecht, Baurecht, Spitalrecht (bei öffentlichen Spitälern), etc. etc.). Ein einzelner Bürger kann z.B. Einsprache erheben, wenn eine Anlage errichtet wird, welche für ihn untragbar ist und ihn krank macht. Auch hier wieder wäre absolute Grundvoraussetzung, dass man medizinische Gutachten hat, welche die Schädigung bejahen / nachweisen.
Noch einige Bemerkungen zur Frage, ob die Kantone überhaupt zuständig sind, Verbote / Moratorien auszusprechen. Swisscom / Sunrise haben offenbar gedroht, sie würden rechtlich gegen kantonale Verbote vorgehen. Einer Zeitungsmeldung entnehme ich, dass das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Kommunikation in einer gemeinsamen Stellungnahme erklärt, dass „der Bund allein zuständig ist für den Erlass von Vorschriften über den Schutz des Menschen vor schädlicher nichtionisierenden Strahlung“. Das würde heißen, dass sich auf Bundesebene gar niemand in Ihrem Sinne zur Wehr setzt.
Ich bin auf diesem Gebiet kein Spezialist. Aber aus den entsprechenden Medienmitteilungen weiß ich, dass die Kantone Genf, Waadt und Jura Moratorien beschlossen haben, in anderen Kantonen wird darüber diskutiert. In einem anderen Kanton haben zwei Großräte (einer aus der SP und einer aus der CVP) mit parlamentarischen Vorstößen gefordert, dass „der Einsatz hochfrequenter Strahlung unterbunden werden muss, bis feststeht, dass sie keine Schädigung verursacht“. Dies müsste meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit sein; man kann eine Technologie nicht freigeben, ohne vorher verlässlich abklären zu lassen, ob diese für die Menschen (und übrigens auch für die Tiere, offenbar v.a. Vögel) schädlich ist.
Sendungstext
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21.07.2019 | www.kla.tv/14602
Schlagzeilen: • 20.07.2015 - In der Nacht zu Montag - Kabelschächte von Mobilfunkmasten in Bahrenfeld und Billstedt in Brand gesetzt. In einem anonymen Schreiben an MOPO bekannte sich eine Gruppierung namens „AG Laufmasche" zu den Taten. (Quelle: Hamburger Morgenpost) • 29.12.2017 - Wieder Attacken gegen Mobilfunkmasten: In der Nacht zum Donnerstag wurde erneut eine Mobilfunkanlage im Kreis Rems-Murr sabotiert. Der Funkmast wurde dadurch komplett außer Betrieb gesetzt. (Quelle: Stuttgarter Nachrichten) • 5.6.2018 - Wieder Attacke gegen Mobilfunkmast Wie die Starnberger Polizei berichtete, wurde das Technikgebäude bzw. der Container eines Mobilfunkturms im Söckinger Höhenweg (Starnberg) beschädigt. (Quelle: Osthessenfunk) • 17.02.2019 - Vandalismus: In Frankreich häufen sich Angriffe auf Kirchen - wegen versteckten Mobilfunkantennen in deren Kirchtürmen. (Quelle: Saarbrücker Zeitung) • 25.02.2019 - In Dresden brannte am Sonntag ein Mobilfunkmast. Die Polizei vermutet Brandstiftung. (Quelle: Sächsische Zeitung) • 10.6.2019 Schweiz, Kanton Waadt - Unbekannte sprengen Handy-Antenne in die Luft (Quelle: 20Minuten) • John Patterson, ein absolut brillanter Telekommunikationstechniker in Sydney, Australien, testete 20 Jahre lang digitale Systeme. Dabei erkannte er die tödlichen Gefahren von elektromagnetischer Strahlung. Mittels eigener Messungen bewies er, dass durch elektromagnetische Strahlungen das bioelektrische Feld des menschlichen Körpers zerrissen wird, so zum Beispiel bioelektrische Felder des Gehirns, des Nervensystems, das mit unseren Muskeln kommuniziert und vielerlei mehr. Patterson begann mit seinen Beweisen verschiedenste Agenturen und auch seine eigene Firma vor diesen Völker tötenden Effekten zu warnen. Als er jedoch seine unumstößlichen Beweise vorlegte, geschah nichts weiter, als dass ihm umgehend gekündigt wurde. Laut John Patterson wurde für ihn dadurch der Widerstand zur Pflicht. Im Vollbewusstsein, dass durch die Mobilfunkstrahlung die Leben ganzer Völker auf dem Spiel stehen, setzte er sich in einen britischen Panzer und fuhr in Sydney, Australien, kurzerhand sechs Funktürme zu Schrott. Sein Protest sollte der Menschheit unmissverständlich klar machen, wie gefährlich Mobilfunkstrahlen sind. (Quelle: "5G-Apokalypse – Das Ausrottungsereignis" (Film von Sacha Stone, www.kla.tv/14425 - Min. 0:58:00-0:58:23) Wenn Herr und Frau Gut-Bürger von all solchen Attacken hören, finden sie entsetzt: »Man sollte doch miteinander reden und nicht gleich mit Panzern und Brandsätzen daherkommen« … »Eine Strafanzeige hätte doch sicher auch gereicht – wozu haben wir denn Gerichte«? Kla.TV hat letzteren Vorschlag einmal unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass das nicht ganz so einfach geht, wie sich das Herr und Frau Gut-Bürger vorstellen. Erlebt man sich durch einen Mobilfunkmasten gesundheitlich attackiert, spielt es zunächst einmal keine Rolle, wie sehr man durch dessen Mikrowellenstrahlung geschädigt ist oder wird. Das Verfahren ist für alle Geschädigten das gleiche: • Eine direkte Kommunikation mit den Mobilfunkbetreibern macht erfahrungsgemäß gar keinen Sinn, weil diese sich hartnäckig auf die gesetzlich festgelegten Strahlenschutzwerte berufen. • Dies wird auch vor jedem Gericht der Fall sein – und die Mobilfunkbetreiber gewinnen durch ihren gesetzlichen Vorteil in aller Regel jeden Prozess. Wer trotzdem eine Strafanzeige gegen die Mobilfunkbetreiber wagt, weil ja das eigene Leben und das aller Völker auf dem Spiel stehen, hat folgende Hürden zu bezwingen: • Laut juristischen und medizinischen Fachkreisen kann eine Strafanzeige gegen Mobilfunkbetreiber nur einreichen, wer zuvor ein ärztliches Gutachten erstellen ließ, das ihm glaubhaft bescheinigt, dass allein die Mobilfunkstrahlung und nicht etwa auch noch andere Faktoren seinem Leiden zugrunde liegen. • Dieses Attest darf im gesamten deutschsprachigen Raum, also in Deutschland, Österreich und der Schweiz, nur eine verschwindende Minderheit von nicht finanzierten Experten erstellen. Nur eine Handvoll Ärzte also für eine Gesamtbevölkerung von etwa 100 Millionen Menschen. Alle anderen Ärzte sind dafür nicht befugt. • Dieses gesetzlich vorgeschriebene Attest ist so umfänglich, dass es laut Fachärzten mehrere Monate dauert und daher den geschädigten Strafanzeige-Steller nicht unter 10.000 Euro kosten dürfte. • Verfügt Letzterer endlich über ein glaubwürdiges ärztliches Gutachten, darf er seine Strafanzeige nur gerade gegen das eine Objekt einreichen, das ihn belästigt. • Verliert er den Gerichtsprozess, weil die Mobilfunklobby laut Fachanwälten und Fachärzten immer die zuvor genannten Gesetzes-Trümpfe in der Hand haben, schafft der Geschädigte einen Präzedenzfall gegen alle übrigen Mobilfunk-Geschädigten. • Gewinnt er das Rechtsverfahren, schafft er auch einen Präzedenzfall, hat aber nur gerade einen persönlichen Entschädigungsanspruch im Hinblick auf die 1ne Schadensquelle zugute – an der Gesamtlage der Mobilfunk-Schädigungen wird sich trotz all dem Aufwand gar nichts ändern. • Sammelklagen wie etwa in den USA gegen die gesamte Mobilfunk-Lobby sind nicht möglich. • Wie Kla.TV bereits in vielen vorangegangenen Sendungen nachgewiesen hat, übernimmt keine Versicherung dieser Welt Schadensfälle, die durch Mobilfunk-Strahlung entstanden sind. • Die Verträge der Mobilfunkbetreiber mit Hausbesitzern, die Standorte für Antennen bieten, sind so raffiniert ausgefeilt, dass die Haupttäter durch das Kleingedruckte am besten abgesichert sind. • Die Hauptleidenden werden dadurch ausnahmslos immer auch die Hauptgeschädigten sein, wenn es um Krankheitsfälle, Wertverluste ihrer Wohnungen, Häuser, Strahlenschutz-Installationen usw. geht. Und sowieso bei teuren Gerichtsfällen, wie hier eben dargelegt. Unter Kenntnis eben benannter Fakten würden vielleicht sogar Herr und Frau Gut-Bürger künftig nachvollziehen können, warum ein John Patterson nicht mit freundlichen Worten oder seinem Anwalt, sondern kurzerhand mit einem britischen Kampfpanzer daher gedonnert kam, um mit ihm sechs Mobilfunkmasten platt zu machen. Selbstverständlich empfiehlt Kla.TV keineswegs ein Nachahmen dieses Vorgehens. Es soll lediglich aufgezeigt werden, zu welchen Aktionen sich Menschen genötigt fühlen, wenn ihnen die beschriebene Situation bewusst wird und sie darüber hinaus erkennen müssen, dass juristisch keine effektive Hilfe zu erwarten ist. PS: Als Anhang findet sich hier ein detaillierter schriftlicher Rechtsberatungs-Text bezgl. Strafanzeigen gegen Mobilfunkbetreiber – nach Schweizer Recht. Er kann auch aus dem Sendungstext unterhalb dieses Videos rauskopiert werden. Hier eine unentgeltliche schriftliche Rechtsberatung für alle, die eine Strafanzeige gegen die Mobilfunkindustrie erwägen: Als Rechtsanwalt schätze ich hier ein, wie sich die Situation juristisch und politisch in der Schweiz anbietet. Generell sind auf dem Gebiet der Juristerei drei Ebenen zu unterscheiden: Das Strafrecht, das Zivilrecht und das Verwaltungsrecht: 1. Strafrecht: Wenn man das Strafrecht anruft, so muss der Betroffene eine Körperverletzung geltend machen; eine solche ist strafbar. In Frage käme zusätzlich allenfalls die Strafgesetzbestimmung Art. 129 StGB (Gefährdung des Lebens). Welche Gesetzesbestimmung man auch immer anruft: Alles steht und fällt mit der Frage, ob man erfolgreich den Beweis führen kann, dass man durch die Tätigkeit des Verzeigten geschädigt ist. Ihrer Mail entnehme ich, dass Sie mit dem festen Vorsatz von ihrer Reise zurückgekehrt sind, jeder einzelnen Staatsanwaltschaft in der Schweiz die genannten Unterlagen zuzuschicken. Da spricht nichts dagegen. Es ist aber voraussehbar, dass die Staatsanwaltschaften diese Eingaben einfach auf einen Stapel legen und nie ein Strafverfahren eröffnen werden. Selbstverständlich wird der öffentliche Druck erhöht, wenn Hunderte und Tausende von Bürgern separate Strafanzeigen mit identischem Inhalt machen würden. Ich kann mir jedoch im Moment kaum vorstellen, dass irgendein Staatsanwalt ein konkretes Strafverfahren gegen eine Person oder eine konkrete Firma eröffnet, zur Anklage bringt und schließlich eine Verurteilung stattfindet, die später präjudizielle Wirkung hätte. So oder so müsste ein Einzelner – jemand wie Sie – ganz konkret das Heft in die Hände nehmen und (in Ihrem Fall via Staatsanwaltschaft an Ihrem Wohnort) einen Einzelfall voll durchziehen. Man müsste jemanden konkret ins Visier nehmen (z.B. in Ihrem Fall den Eigentümer der WLAN-Emissionsquelle an ihrem Wohnort bezüglich WLAN, oder die Verantwortlichen einer Großfirma wie Swisscom resp. denjenigen Personen dort bezüglich 5G) und einen Musterprozess durchziehen. Wenn jemand wie Sie einen solchen Prozess anstreben würde, hätte das sicher eine Wirkung. Das A und O wäre, dass eine Gesundheitsschädigung dargelegt werden kann. Dazu braucht es ohne jeden Zweifel einen (oder mehrere) medizinische Gutachter, der klipp und klar argumentiert, die Sache sei gesundheitsschädigend. Ob Sie als „Privatkläger“ dem Straffall beitreten oder nicht, spielt objektiv gesehen praktisch keine Rolle. Ich würde dies – falls Sie Strafanzeige machen – an Ihrer Stelle aber auf jeden Fall tun. So erhalten Sie Einsicht in die Prozessakten und Sie können Beweisanträge stellen. Die Gefahr, dass Ihnen Kosten auferlegt werden, ist minimal (das geschieht nur, wenn man geradezu mutwillig Strafanzeige einreicht). Im Strafverfahren können Sie „adhäsionsweise“ zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, falls der Schadenersatz einfach quantifizierbar ist (das ist z.B. der Fall, wenn jemand absichtlich eine Glasscheibe einschlägt und man genau weiß, was der Ersatz des Fensters gekostet hat; oder bei einer im Straßenverkehr verursachten Kollision, bei der der Schaden am Auto quantitativ feststeht). Im vorliegenden Fall hat es jedoch gar keinen Wert, den Schadenersatzanspruch am Strafrecht anhängen zu wollen. Dazu sind die betragsmäßigen Fragen im Falle eines grundsätzlichen Schuldspruchs viel zu groß. Die adhäsionsweise geltend gemachte Zivilforderung würde einfach „auf den Zivilweg verweisen“. So erreicht man gar nichts; sondern verliert nur Zeit. 2. Zivilrecht: Beim Zivilrecht geht es um die Frage, ob man durch unerlaubte Handlung einen Schaden erlitten hat. Dann besteht ein Anspruch auf Deckung des Schadenersatzes (und evtl. der Zusprechung einer Genugtuung). Die horrenden Klagen in den USA auf Schadenersatz (und Genugtuung) gehören also ins Zivilrecht. Die in der Schweiz zugesprochenen Entschädigungssummen und Genugtuungsbeträge sind aber mit jenen der USA in keiner Art und Weise vergleichbar; in der Schweiz sind sie lächerlich tief im Vergleich zu den USA. Das Problem im Zivilrecht liegt darin, dass die eine Partei (also z.B. Sie) gegen die andere klagen muss, wobei man das volle Kostenrisiko bei den Gerichts- und Anwaltskosten selber tragen muss. Derjenige, der den Prozess verliert, bezahlt die Gerichts- und die Anwaltskosten (auch diejenigen des Gegners). Ein Betroffener müsste einen Musterprozess durchführen und gewinnen, in welchem das Gericht zum Schluss kommt, dass die Strahlung tatsächlich gesundheitsschädigend ist. Diese Einzelperson müsste das Klagerisiko auf sich nehmen und hoffen, gegen faktisch übermächtige Gegner wie die Swisscom oder die Sunrise durchzuhalten. Betragsmäßig könnte man die Schadenersatzforderung / Genugtuungssumme zu Beginn auch unbeziffert lassen, womit das Kostenrisiko gesenkt ist. So oder so: Auch beim Zivilrecht ist es das A und O, dass man einen (oder mehrere) Gutachter findet, welche die Gesundheitsschädigung in aller Klarheit bejahen. Inwieweit man sogar die Zukunft miteinbeziehen kann, indem man argumentiert, die gesundheitliche Schädigung sei auf zehn Jahre hinaus tödlich etc., muss ich hier offenlassen. Es stellen sich viele schwierige Probleme mit unsicherem Prozessausgang resp. großem Prozessrisiko. Richtig ist, dass es in der Schweiz das Institut der Sammelklagen nicht gibt. Ich war in der Vergangenheit auch gegen solche eingestellt, da ich die absurde Entwicklung der Schadenersatzprozesse in den USA im Auge hatte. Ich komme aber immer mehr zur gegenteiligen Einschätzung. Auch bei gewissen medizinischen Problemen (Medikamente, die schädlich sind / sein könnten) kann man dem in Zukunft nicht mehr zustimmen, dass Einzelne auf eigenes Kostenrisiko die mühsamen Schadenersatzklagen allein durchziehen müssen. Aus dem Bereich der Medikamente weiß ich z.B., dass die ehemalige eidg. Patientenschützerin die Einführung einer Sammelklage auf eidgenössischer Ebene fordert(e). Das würde eine Revision der eidg. Zivilprozessordnung (ZPO) notwendig machen. Da wir diese aber zurzeit nicht haben und eine entsprechende Gesetzesänderung Jahre in Anspruch nimmt, kann nicht auf Sammelklagen gehofft werden. Vielmehr müssten sich Betroffene zusammentun und mit der notwendigen Publizität dafür sorgen, dass zahlreiche „Einzelklagen“ eingereicht werden, bei gleichzeitigem Versuch, dies in den Medien möglichst zu verbreiten. Aber noch einmal: In jedem einzelnen Fall trägt der Kläger das Kostenrisiko. Ebenfalls ins Zivilrecht würde die Frage gehören, ob man erfolgreich mit einer vorläufigen Verfügung einen Stopp erreichen könnte. Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Nachbar eine inakzeptable Lärmquelle betreibt und der Betroffene argumentiert, das sei gesundheitsstörend. Wenn ein Gericht zum Schluss kommt, dass man in einem konkreten Fall nicht warten kann, bis alle drei Instanzen (z.B. Bezirksgericht, Obergericht, Bundesgericht) rechtskräftig entschieden haben, kann dem Beklagten vorläufig zivilrechtlich verboten werden, die Emissionsquelle weiter zu betreiben. 3. Verwaltungsrecht / Politisches: Juristisch gesehen gibt es neben den beiden Ebenen Zivil- und Strafrecht als drittes Element das Verwaltungsrecht. Verwaltungsrecht ist überall dort aktuell, wo der Bürger dem Staat gegenübersteht (also Steuerrecht, Baurecht, Spitalrecht (bei öffentlichen Spitälern), etc. etc.). Ein einzelner Bürger kann z.B. Einsprache erheben, wenn eine Anlage errichtet wird, welche für ihn untragbar ist und ihn krank macht. Auch hier wieder wäre absolute Grundvoraussetzung, dass man medizinische Gutachten hat, welche die Schädigung bejahen / nachweisen. Noch einige Bemerkungen zur Frage, ob die Kantone überhaupt zuständig sind, Verbote / Moratorien auszusprechen. Swisscom / Sunrise haben offenbar gedroht, sie würden rechtlich gegen kantonale Verbote vorgehen. Einer Zeitungsmeldung entnehme ich, dass das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Kommunikation in einer gemeinsamen Stellungnahme erklärt, dass „der Bund allein zuständig ist für den Erlass von Vorschriften über den Schutz des Menschen vor schädlicher nichtionisierenden Strahlung“. Das würde heißen, dass sich auf Bundesebene gar niemand in Ihrem Sinne zur Wehr setzt. Ich bin auf diesem Gebiet kein Spezialist. Aber aus den entsprechenden Medienmitteilungen weiß ich, dass die Kantone Genf, Waadt und Jura Moratorien beschlossen haben, in anderen Kantonen wird darüber diskutiert. In einem anderen Kanton haben zwei Großräte (einer aus der SP und einer aus der CVP) mit parlamentarischen Vorstößen gefordert, dass „der Einsatz hochfrequenter Strahlung unterbunden werden muss, bis feststeht, dass sie keine Schädigung verursacht“. Dies müsste meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit sein; man kann eine Technologie nicht freigeben, ohne vorher verlässlich abklären zu lassen, ob diese für die Menschen (und übrigens auch für die Tiere, offenbar v.a. Vögel) schädlich ist.
von tb.
(Deutsche Übersetzung, Originalvideo unter: https://www.youtube.com/watch?v=ol3tAxnNccY
) https://www.kla.tv/14367
https://www.kla.tv/14079