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Erkennen Sie die Systematik in den Entwicklungen unserer Zeit? - Die Agenda 2030 steht für die „Transformation unserer Welt“. Sie ist ein 2015 verabschiedetes Aktionsprogramm der UNO. Mit 17 Nachhaltigkeitszielen sollen in den Bereichen Mensch, Wohlstand, Planet, Frieden und Partnerschaft tiefgreifende globale Änderungen entwickelt und umgesetzt werden. Was unter dem Deckmantel schöner Worte daherkommt, erweist sich bei genauerer Betrachtung als Etikettenschwindel mit bösartigem Kalkül. Interessanterweise wird das gleiche Symbol verwendet, wie für den vom WEF geplanten „Great Reset“…
Mit diesen Produktionen in über 50 Sprachen haut Kla.TV auf die Pauke und fordert zur breitflächigen Verbreitung auf: Sie sind gefragt, dass diese gewichtigen Themen unters Volk kommen!
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Der Ruf der Grünen, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen, bedeutet in Wahrheit eine Entrechtung der Eltern. Immer häufiger maßt sich der Staat an, an den Eltern vorbei über die Erziehung und Belange ihrer Kinder zu entscheiden. Das Aktionsbündnis für Ehe & Familie fordert jeden dazu auf, sich gegen diese Entwicklung zu stellen.
[weiterlesen]
Ende Mai 2019 hat die Partei der Grünen einen Gesetzentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf sieht eine fundamentale Änderung von Artikel 6 vor. Bisher stand im Absatz 1, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Nun soll der Schutz der Kinder Vorrang vor dem Schutz von Ehe und Familie bekommen. Zudem wird gefordert, zum Absatz 4 noch den Anhang 4a hinzuzufügen mit dem Wortlaut: „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen.“ Viele Rechtswissenschaftler warnen, dass durch „Kinderrechte“ im Grundgesetz ein Keil zwischen Eltern und Kinder getrieben werden könnte. Unter den Schlagworten „Partizipation“ und „Beteiligungsrechte“ ist dies seit einigen Jahren bereits in vollem Gange. Kinder sollen entsprechend Reife und Alter alles und überall mitbestimmen dürfen: in Familie, KiTa, Schule und Politik. Mit Kinderrechten, wie das Recht auf Spielen, Freizeit und Ruhe oder das Recht auf Privatsphäre, könnten damit viel effektiver und einfacher gerichtliche Entscheidungen gegen die Eltern erwirkt werden. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Andreas Haratsch und viele andere sehen deshalb mit Kinderrechten im Grundgesetz vor allem die Stellung des Staates in der Kindererziehung gestärkt, zu Lasten aber vor allem der elterlichen Erziehungsverantwortung. Bereits heute maßt sich der Staat immer häufiger an, vorrangig vor den Eltern über die Erziehung und Belange ihrer Kinder zu entscheiden. Kla.TV berichtete darüber in den hier eingeblendeten Sendungen (www.kla.tv/12240, www.kla.tv/9247, www.kla.tv/9195). Durch die geforderte Grundgesetzänderung ist zu befürchten, dass es künftig Eltern z.B. zur Pflicht gemacht werden könnte, ihre Kinder in Einrichtungen wie Kindergarten und Ganztagesschule zu schicken, wenn der Staat dies für ihre Entwicklung als förderlich erachtet.
Um diese drohende Elternentrechtung zu verhindern, veröffentlichte die Vorsitzende des Aktionsbündnisses für Ehe & Familie - DEMO FÜR ALLE– Hedwig von Beverfoerde, auf ihrer Website folgenden hier leicht gekürzten Aufruf:
„Worum ich Sie heute bitte, gehört zum Wichtigsten und Dringendsten der letzten 20 Jahre, seit ich politisch aktiv für Eltern, Familie und Kinder kämpfe. Es geht jetzt um alles. Es geht um die Rechtsbeziehung zwischen Eltern, Kindern und Staat. Es geht um das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder. Diesem natürlichen Elternrecht droht jetzt die Abschaffung. (…)
Die bürgerlichen Kräfte im Bundestag (CDU/CSU, FDP) haben diese Gefahr stets abgewehrt – im Interesse und zum Schutz der Familien.(…) Inzwischen ist das „Kinderrechte“-Projekt im aktuellen Koalitionsvertrag der großen Koalition gelandet.(…) Der „Kinderrechte“-Alptraum droht, wahr zu werden – womöglich wie bei der Ehe-Öffnung per Hauruck-Verfahren, noch vor der Sommerpause!
Wir müssen handeln, um die Elternentrechtung zu verhindern. Immerhin erfordert eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Also müssen wir ein Drittel aller Bundestagsabgeordneten + 1 überzeugen, jegliche Grundgesetzänderung (auch wenn sie noch so harmlos klänge) pro „Kinderrechte“ abzulehnen.
Angesichts der dramatischen Wählerwanderungen bei der Europawahl, den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen, Brandenburg und einer drohenden Neuwahl des Bundestages sind Bundestagsabgeordnete momentan sehr hellhörig, wenn Bürger (= Wähler) ihres eigenen Wahlkreises sich mit dringenden Anliegen an sie wenden. Das ist unsere Chance! Wenn Sie und zahlreiche Bürger innerhalb der nächsten 14 Tage Ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU, FDP und ggf. AfD im Wahlkreisbüro besuchen, dort anrufen oder diesen zumindest eine kurze, selbst formulierte Mail oder einen Brief schicken, können wir die „Kinderrechte“ abwehren und das Elternrecht retten. Authentizität ist gefragt. Vorformulierte Massenmails haben hier keine Wirkung. Machen Sie Ihren Abgeordneten deutlich, dass es Ihr ganz persönliches Anliegen ist, dass „Kinderrechte“ unter keinen Umständen ins Grundgesetz kommen.“
Wenn Sie, liebe Zuschauer, das Aktionsbündnis DEMO FÜR ALLE in dieser Sache unterstützen möchten, finden Sie unter folgenden Links die Kontaktdaten aller deutschen Abgeordneten, sortiert nach Bundesländern, sowie auch einen Gesprächsleitfaden, der Ihnen bei einer entsprechenden Kontaktaufnahme helfen wird.
Im Anschluss sehen Sie einen weiterführenden Clip vom Aktionsbündnis DEMO FÜR ALLE.
Weltweit setzen sich Menschen dafür ein, Kinder besser zu schützen. Etwa vor Kinderarbeit in Pakistan, sexueller Ausbeutung in Thailand oder Kriegsdienst als Kindersoldaten im Kongo. Und es stimmt: In etlichen Ländern werden Menschenrechte mit Füßen getreten. Besonders schlimm trifft es die Kinder. Deshalb haben die Vereinten Nationen 1989 die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Auch Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben und setzt sich dafür ein. Aber obwohl die UN-Kinderrechtskonvention es gar nicht verlangt, fordern verschiedene Parteien in-zwischen immer lauter, Kinderrechte zusätzlich im Grundgesetz festzuschreiben. Kinderrechte im Grundgesetz? Das klingt ja sehr sympathisch. Aber ist es das auch? Und brauchen wir das in Deutschland überhaupt? Schauen wir einmal genauer hin. Das Grundgesetz geht davon aus, dass Kinder und ihre Eltern als Familie zusammengehören.
In Artikel 6 heisst es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Das Wohlergehen des Kindes liegt also in den Händen der Eltern. Der Staat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, sagt das Grundgesetz weiter. Er muss dann eingreifen, wenn Eltern in der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder versagen. In aller Regel gilt jedoch: Eltern lieben ihre Kinder. Sie wissen am besten, was gut für ihre Kinder ist und handeln danach.
So, wir wissen jetzt: In Deutschland stehen alle Rechte, die ein Kind braucht, bereits im Grundgesetz. Darüber sind sich auch alle ernstzunehmenden Verfassungsrechtler einig. Die deutsche Gesetzeslage macht Kinderrechte im Grundgesetz also unnötig. Aber das ist nicht alles. Kinderrechte sind sogar gefährlich. Warum? Weil sich der Staat unter Berufung auf Kinderrechte in die elterliche Erziehung einmischen kann. Das heisst: Kinderrechte verdrängen das Elternrecht. Zum Beispiel so: Der Staat könnte alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr zum Besuch einer Krippe verpflichten und dies mit dem Kinderrecht auf frühkindliche Bildung begründen. Der Staat könnte Grundschulkinder dazu verpflichten, sich im Unterricht mit Transsexualität auseinanderzusetzen und dies mit dem Kinderrecht auf sexuelle Identität begründen. Der Staat könnte darauf bestehen, dass ein unheilbar krankes Kind im Krankenhaus stirbt und nicht zu seinen Eltern nach Hause darf. Das wird dann mit dem Kinderrecht auf optimale Gesundheitsversorgung begründet.
In England ist genau das bereits mehrfach passiert. Mit anderen Worten: Durch die Einfügung gesonderter Kinderrechte ins Grundgesetz bricht der Staat in das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind ein. Zusätzlich wächst die Gefahr, dass Kinder entgegen den Wertvorstellungen der eigenen Eltern indoktriniert werden. Das Schreckgespenst staatlicher Lufthoheit über den Kinderbetten würde Wirklichkeit.
Fakt ist, Kinder brauchen die Geborgenheit und Sicherheit bei Mama und Papa. Nicht der Staat kann unsere Gesellschaft zusammenhalten. Das können nur wir, die Bürger in vertrauensvollen Bindungen. Das wertvollste Bindegewebe des Staates sind die Familien. Mischt sich der Staat in die Familien ein, schadet er Eltern und Kindern und treibt den Zerfall der Gesellschaft voran.
Wir sagen deshalb: „Kinderrechte gehören in Elternhände. Nicht ins Grundgesetz!“
Sendungstext
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20.06.2019 | www.kla.tv/14462
Ende Mai 2019 hat die Partei der Grünen einen Gesetzentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf sieht eine fundamentale Änderung von Artikel 6 vor. Bisher stand im Absatz 1, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Nun soll der Schutz der Kinder Vorrang vor dem Schutz von Ehe und Familie bekommen. Zudem wird gefordert, zum Absatz 4 noch den Anhang 4a hinzuzufügen mit dem Wortlaut: „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen.“ Viele Rechtswissenschaftler warnen, dass durch „Kinderrechte“ im Grundgesetz ein Keil zwischen Eltern und Kinder getrieben werden könnte. Unter den Schlagworten „Partizipation“ und „Beteiligungsrechte“ ist dies seit einigen Jahren bereits in vollem Gange. Kinder sollen entsprechend Reife und Alter alles und überall mitbestimmen dürfen: in Familie, KiTa, Schule und Politik. Mit Kinderrechten, wie das Recht auf Spielen, Freizeit und Ruhe oder das Recht auf Privatsphäre, könnten damit viel effektiver und einfacher gerichtliche Entscheidungen gegen die Eltern erwirkt werden. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Andreas Haratsch und viele andere sehen deshalb mit Kinderrechten im Grundgesetz vor allem die Stellung des Staates in der Kindererziehung gestärkt, zu Lasten aber vor allem der elterlichen Erziehungsverantwortung. Bereits heute maßt sich der Staat immer häufiger an, vorrangig vor den Eltern über die Erziehung und Belange ihrer Kinder zu entscheiden. Kla.TV berichtete darüber in den hier eingeblendeten Sendungen (www.kla.tv/12240, www.kla.tv/9247, www.kla.tv/9195). 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(…) Die bürgerlichen Kräfte im Bundestag (CDU/CSU, FDP) haben diese Gefahr stets abgewehrt – im Interesse und zum Schutz der Familien.(…) Inzwischen ist das „Kinderrechte“-Projekt im aktuellen Koalitionsvertrag der großen Koalition gelandet.(…) Der „Kinderrechte“-Alptraum droht, wahr zu werden – womöglich wie bei der Ehe-Öffnung per Hauruck-Verfahren, noch vor der Sommerpause! Wir müssen handeln, um die Elternentrechtung zu verhindern. Immerhin erfordert eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Also müssen wir ein Drittel aller Bundestagsabgeordneten + 1 überzeugen, jegliche Grundgesetzänderung (auch wenn sie noch so harmlos klänge) pro „Kinderrechte“ abzulehnen. Angesichts der dramatischen Wählerwanderungen bei der Europawahl, den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen, Brandenburg und einer drohenden Neuwahl des Bundestages sind Bundestagsabgeordnete momentan sehr hellhörig, wenn Bürger (= Wähler) ihres eigenen Wahlkreises sich mit dringenden Anliegen an sie wenden. Das ist unsere Chance! Wenn Sie und zahlreiche Bürger innerhalb der nächsten 14 Tage Ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU, FDP und ggf. AfD im Wahlkreisbüro besuchen, dort anrufen oder diesen zumindest eine kurze, selbst formulierte Mail oder einen Brief schicken, können wir die „Kinderrechte“ abwehren und das Elternrecht retten. Authentizität ist gefragt. Vorformulierte Massenmails haben hier keine Wirkung. 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Auch Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben und setzt sich dafür ein. Aber obwohl die UN-Kinderrechtskonvention es gar nicht verlangt, fordern verschiedene Parteien in-zwischen immer lauter, Kinderrechte zusätzlich im Grundgesetz festzuschreiben. Kinderrechte im Grundgesetz? Das klingt ja sehr sympathisch. Aber ist es das auch? Und brauchen wir das in Deutschland überhaupt? Schauen wir einmal genauer hin. Das Grundgesetz geht davon aus, dass Kinder und ihre Eltern als Familie zusammengehören. In Artikel 6 heisst es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Das Wohlergehen des Kindes liegt also in den Händen der Eltern. Der Staat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, sagt das Grundgesetz weiter. Er muss dann eingreifen, wenn Eltern in der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder versagen. In aller Regel gilt jedoch: Eltern lieben ihre Kinder. Sie wissen am besten, was gut für ihre Kinder ist und handeln danach. So, wir wissen jetzt: In Deutschland stehen alle Rechte, die ein Kind braucht, bereits im Grundgesetz. Darüber sind sich auch alle ernstzunehmenden Verfassungsrechtler einig. Die deutsche Gesetzeslage macht Kinderrechte im Grundgesetz also unnötig. Aber das ist nicht alles. Kinderrechte sind sogar gefährlich. Warum? Weil sich der Staat unter Berufung auf Kinderrechte in die elterliche Erziehung einmischen kann. Das heisst: Kinderrechte verdrängen das Elternrecht. Zum Beispiel so: Der Staat könnte alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr zum Besuch einer Krippe verpflichten und dies mit dem Kinderrecht auf frühkindliche Bildung begründen. Der Staat könnte Grundschulkinder dazu verpflichten, sich im Unterricht mit Transsexualität auseinanderzusetzen und dies mit dem Kinderrecht auf sexuelle Identität begründen. Der Staat könnte darauf bestehen, dass ein unheilbar krankes Kind im Krankenhaus stirbt und nicht zu seinen Eltern nach Hause darf. Das wird dann mit dem Kinderrecht auf optimale Gesundheitsversorgung begründet. In England ist genau das bereits mehrfach passiert. Mit anderen Worten: Durch die Einfügung gesonderter Kinderrechte ins Grundgesetz bricht der Staat in das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind ein. Zusätzlich wächst die Gefahr, dass Kinder entgegen den Wertvorstellungen der eigenen Eltern indoktriniert werden. Das Schreckgespenst staatlicher Lufthoheit über den Kinderbetten würde Wirklichkeit. Fakt ist, Kinder brauchen die Geborgenheit und Sicherheit bei Mama und Papa. Nicht der Staat kann unsere Gesellschaft zusammenhalten. Das können nur wir, die Bürger in vertrauensvollen Bindungen. Das wertvollste Bindegewebe des Staates sind die Familien. Mischt sich der Staat in die Familien ein, schadet er Eltern und Kindern und treibt den Zerfall der Gesellschaft voran. Wir sagen deshalb: „Kinderrechte gehören in Elternhände. Nicht ins Grundgesetz!“
von ah.
https://www.kika.de/erwachsene/begleitmaterial/themenschwerpunkte/kinderrechte/zehn-kinderrechte-kurz-erklaert-unterrichtsmaterial102.html
https://demofueralle.blog/2019/03/13/staatsrechtler-andreas-haratsch-besonderen-schutz-erfahren-kinder-nicht-zuletzt-durch-art-6-gg/