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Schädigende Mobilfunkstrahlung – wie mit Grenzwerten geschwindelt wird!
Seit Jahren wird die Bevölkerung in Bezug auf die tatsächlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung getäuscht, indem man deren biochemische Auswirkungen völlig außer Acht lässt. Nachweislich wird das Gedeihen von Leben durch Mikrowellen gestört. Dies und noch mehr entlarvt Ulrich Weiner in einem seiner Vorträge als Täuschungsmanöver der profitgierigen Mobilfunkindustrie auf Kosten unser aller Gesundheit. Helfen Sie mit diese Informationen zu verbreiten, ehe die Würfel für 5G gefallen sind.
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Mobilfunk beruht auf elektromagnetischen Wellen im Frequenzbereich von 1 bis 300 GHz, welche als Mikrowellen bezeichnet werden. Solche Mikrowellen werden künstlich erzeugt und können mit den menschlichen Sinnesorganen kaum wahrgenommen werden. Im Gegensatz dazu gibt es natürliche elektromagnetische Strahlung. Die bedeutendste natürliche Quelle elektromagnetischer Strahlung ist die Sonne. Durch sie entsteht z.B. Wärmestrahlung, Licht und UV-Strahlung.
Laut Dr. Karl Hecht, Professor im Ruhestand für Neurophysiologie, ist unser Planet Erde von einer elektromagnetischen Hülle umgeben. Wir „schwimmen“ in einem unsichtbaren elektromagnetischen Ozean. Professor Hecht bezeichnet den Menschen als elektromagnetisches Wesen, weil die Bioelektrizität des Menschen messbar sei. Diese wird in der Medizin genutzt und durch verschiedene diagnostische Verfahren gemessen, wie z.B. das EEG, das die Hirnströme misst, das EKG die Herzströme und das EMG die Muskelströme.
Aus natürlichen Quellen gibt es auf der Erde im Mikrowellenbereich von 1 bis 300 GHz keine elektromagnetische Strahlung. In diesem Bereich findet die Zellkommunikation von Menschen, Tieren und Pflanzen statt und das Gedeihen von Leben wäre durch Mikrowellen gestört. Laut dem 2012 verstorbenen Umweltmediziner und Arzt Dr. Hans-Christoph Scheiner werden durch elektromagnetische Strahlung von außen das räumliche Molekülgebäude der Erbsubstanz und der Eiweißketten in den Zellen gefährdet. Dieses gerät durch die künstliche Strahlung - wie eine Holzhütte bei einem Erdbeben - in übergroße Eigenschwingung und bricht.
Mit Einführung der Mobilfunkstrahlung wurde Wissenschaftlern schon früh klar, dass deshalb Strahlengrenzwerte zum Schutz von Mensch und Natur festgelegt werden müssen. Denn bereits in den 1990er Jahren wurde in Studien nachgewiesen, dass Mobilfunkstrahlung Tiere und Zellen schädigt. Während des Aufbaus eines der ersten Mobilfunknetze in Deutschland, dem 2G Netz, veröffentlichte die Deutsche Strahlenschutzkommission eine Untersuchung bei Zebrafinken und bei Zellkulturen die zeigte, dass Mobilfunkstrahlung Zellen schädigt.
In seinem Vortrag zum Thema „5G Internet der Dinge – Komfort oder Katastrophe“ berichtete der elektrosensible Ulrich Weiner am 29.November 2018 auch über die Anfänge der Mobilfunkindustrie und die Festlegung der Mobilfunkgrenzwerte wie folgt: „Sie musste sich dringendst etwas überlegen, wie können wir das Funknetz weiterbauen, obwohl erste Gesundheitsschäden offiziell bekannt sind. Also wir sind jetzt 1991/1992. Da waren sie ganz schlau. Heute würde man eine Softwareänderung machen. So macht man es heute beim Diesel. Da macht man schnell eine Softwareänderung. Das konnte man damals noch nicht, da gab es noch nicht so viel Software, aber man hat sich etwas anderes überlegt und das Prinzip nenne ich immer Giftpilzprinzip. Das muss ich auch so einfach immer erklären, weil ich so viel an Schulen bei den Schülern erkläre, denn sie müssen es ja verstehen. Also, was ist ein Giftpilzprinzip, es ist ganz einfach. Wenn ich so einen Giftpilz nehme und ich schneide den jetzt ab und ich schmeiß den jetzt hier in die Menge und der trifft jetzt jemand am Kopf, also eine physische Wirkung, ich treffe jemanden am Kopf. Was passiert dem. Ist der tot? Nein. Er hat nicht mal eine Beule, wahrscheinlich. Weil der Pilz ist sehr weich. Es war also die physische Wirkung, wenn ich den jetzt hinschmeiße, physische Wirkung ist z.B. Bewegung, Wärme, Kraft. Wenn ich den Pilz jetzt in Scheibchen schneide und ich verteil den jetzt hier großzügig, ist er dann gesundheitsschädlich? Da würden manche sagen, der Fliegenpilz ist nicht ganz so giftig wie wir das in der Schule gelernt haben, aber ok, nehmen wir mal an, es ist jetzt so ein richtig giftiger, so ein Knollenblätterpilz. Wenn den jetzt jemand isst, was passiert? Dem wird es auf jeden Fall einmal so richtig schlecht und wenn es zu viel ist, dann hat er ihn wahrscheinlich zum ersten und letzten Mal gegessen. Und das ist die biologische Wirkung. Wenn ich den Pilz in mich esse, dann hab ich eine biologisch-chemische Wirkung in mir. Wenn ich den Pilz auf jemanden schmeiße, hat das eine physische, physikalische Wirkung. Die physikalische Wirkung wird er überleben, die biologische Wirkung nicht. Die Industrie hat gesagt, genau das ist die Idee, das machen wir beim Mobilfunk.“
So basieren bis heute die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung, die den Menschen vor Gesundheitsschäden schützen sollen, nicht auf der biologischen, sondern einzig auf dem Schutz vor der physikalischen Wirkung.
Laut dem Arzt Dr. Wolf Bergmann sind diese Werte völlig unzureichend, da die Erwärmung ausschließlich an totem Gewebe, also an Leichen ermittelt wurde. Sie wurden mit einer einzigen Mobilfunkfrequenz während einer Kurzzeitbestrahlung von wenigen Minuten gemessen. Die Flut von Mikrowellenfrequenzen, mit der heute gestrahlt wird, wurde nicht berücksichtigt.
Von offiziellen Stellen wird die biologische Wirkung der Mobilfunkstrahlung, also die Wirkung auf die Zellkommunikation bei Menschen, Tieren und Pflanzen nicht anerkannt und nicht gemessen. Somit wird die gutgläubige Bevölkerung massiv getäuscht. So schützen die Mobilfunkgrenzwerte in Wirklichkeit nicht die Menschen vor Krankheit, sondern sichern der Mobilfunkindustrie den weiteren ungestörten und finanziell sehr attraktiven Ausbau Ihrer Mobilfunknetze.
Sehr geehrte Damen und Herren, bis heute wird aus Profitgründen von offizieller Seite nicht über die seit Jahren bekannten Gefahren durch Mobilfunkstrahlung auf Menschen, Tieren und Pflanzen aufgeklärt. Helfen Sie durch Verbreitung dieser und anderer Sendungen mit, dass der Grenzwertschwindel aufgedeckt wird und auch Politiker nicht mehr schweigen können. Die Mobilfunkgrenzwerte müssen so festgelegt und definiert werden, dass Menschen, Tiere und Pflanzen vor krankmachenden Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung geschützt werden.
Weiterführende Sendungen zum Thema:
AZK 16: Referat von Anke Kern: „Digitalisiert in eine strahlende Zukunft – todsicher!“
www.kla.tv/13437
Mobilfunk: Gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen
www.kla.tv/12686
Europa ignoriert Krebsrisiko von 5G
www.kla.tv/13916
Sendungstext
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04.03.2019 | www.kla.tv/13956
Mobilfunk beruht auf elektromagnetischen Wellen im Frequenzbereich von 1 bis 300 GHz, welche als Mikrowellen bezeichnet werden. Solche Mikrowellen werden künstlich erzeugt und können mit den menschlichen Sinnesorganen kaum wahrgenommen werden. Im Gegensatz dazu gibt es natürliche elektromagnetische Strahlung. Die bedeutendste natürliche Quelle elektromagnetischer Strahlung ist die Sonne. Durch sie entsteht z.B. Wärmestrahlung, Licht und UV-Strahlung. Laut Dr. Karl Hecht, Professor im Ruhestand für Neurophysiologie, ist unser Planet Erde von einer elektromagnetischen Hülle umgeben. Wir „schwimmen“ in einem unsichtbaren elektromagnetischen Ozean. Professor Hecht bezeichnet den Menschen als elektromagnetisches Wesen, weil die Bioelektrizität des Menschen messbar sei. Diese wird in der Medizin genutzt und durch verschiedene diagnostische Verfahren gemessen, wie z.B. das EEG, das die Hirnströme misst, das EKG die Herzströme und das EMG die Muskelströme. Aus natürlichen Quellen gibt es auf der Erde im Mikrowellenbereich von 1 bis 300 GHz keine elektromagnetische Strahlung. In diesem Bereich findet die Zellkommunikation von Menschen, Tieren und Pflanzen statt und das Gedeihen von Leben wäre durch Mikrowellen gestört. Laut dem 2012 verstorbenen Umweltmediziner und Arzt Dr. Hans-Christoph Scheiner werden durch elektromagnetische Strahlung von außen das räumliche Molekülgebäude der Erbsubstanz und der Eiweißketten in den Zellen gefährdet. Dieses gerät durch die künstliche Strahlung - wie eine Holzhütte bei einem Erdbeben - in übergroße Eigenschwingung und bricht. Mit Einführung der Mobilfunkstrahlung wurde Wissenschaftlern schon früh klar, dass deshalb Strahlengrenzwerte zum Schutz von Mensch und Natur festgelegt werden müssen. Denn bereits in den 1990er Jahren wurde in Studien nachgewiesen, dass Mobilfunkstrahlung Tiere und Zellen schädigt. Während des Aufbaus eines der ersten Mobilfunknetze in Deutschland, dem 2G Netz, veröffentlichte die Deutsche Strahlenschutzkommission eine Untersuchung bei Zebrafinken und bei Zellkulturen die zeigte, dass Mobilfunkstrahlung Zellen schädigt. In seinem Vortrag zum Thema „5G Internet der Dinge – Komfort oder Katastrophe“ berichtete der elektrosensible Ulrich Weiner am 29.November 2018 auch über die Anfänge der Mobilfunkindustrie und die Festlegung der Mobilfunkgrenzwerte wie folgt: „Sie musste sich dringendst etwas überlegen, wie können wir das Funknetz weiterbauen, obwohl erste Gesundheitsschäden offiziell bekannt sind. Also wir sind jetzt 1991/1992. Da waren sie ganz schlau. Heute würde man eine Softwareänderung machen. So macht man es heute beim Diesel. Da macht man schnell eine Softwareänderung. Das konnte man damals noch nicht, da gab es noch nicht so viel Software, aber man hat sich etwas anderes überlegt und das Prinzip nenne ich immer Giftpilzprinzip. Das muss ich auch so einfach immer erklären, weil ich so viel an Schulen bei den Schülern erkläre, denn sie müssen es ja verstehen. Also, was ist ein Giftpilzprinzip, es ist ganz einfach. Wenn ich so einen Giftpilz nehme und ich schneide den jetzt ab und ich schmeiß den jetzt hier in die Menge und der trifft jetzt jemand am Kopf, also eine physische Wirkung, ich treffe jemanden am Kopf. Was passiert dem. Ist der tot? Nein. Er hat nicht mal eine Beule, wahrscheinlich. Weil der Pilz ist sehr weich. Es war also die physische Wirkung, wenn ich den jetzt hinschmeiße, physische Wirkung ist z.B. Bewegung, Wärme, Kraft. Wenn ich den Pilz jetzt in Scheibchen schneide und ich verteil den jetzt hier großzügig, ist er dann gesundheitsschädlich? Da würden manche sagen, der Fliegenpilz ist nicht ganz so giftig wie wir das in der Schule gelernt haben, aber ok, nehmen wir mal an, es ist jetzt so ein richtig giftiger, so ein Knollenblätterpilz. Wenn den jetzt jemand isst, was passiert? Dem wird es auf jeden Fall einmal so richtig schlecht und wenn es zu viel ist, dann hat er ihn wahrscheinlich zum ersten und letzten Mal gegessen. Und das ist die biologische Wirkung. Wenn ich den Pilz in mich esse, dann hab ich eine biologisch-chemische Wirkung in mir. Wenn ich den Pilz auf jemanden schmeiße, hat das eine physische, physikalische Wirkung. Die physikalische Wirkung wird er überleben, die biologische Wirkung nicht. Die Industrie hat gesagt, genau das ist die Idee, das machen wir beim Mobilfunk.“ So basieren bis heute die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung, die den Menschen vor Gesundheitsschäden schützen sollen, nicht auf der biologischen, sondern einzig auf dem Schutz vor der physikalischen Wirkung. Laut dem Arzt Dr. Wolf Bergmann sind diese Werte völlig unzureichend, da die Erwärmung ausschließlich an totem Gewebe, also an Leichen ermittelt wurde. Sie wurden mit einer einzigen Mobilfunkfrequenz während einer Kurzzeitbestrahlung von wenigen Minuten gemessen. Die Flut von Mikrowellenfrequenzen, mit der heute gestrahlt wird, wurde nicht berücksichtigt. Von offiziellen Stellen wird die biologische Wirkung der Mobilfunkstrahlung, also die Wirkung auf die Zellkommunikation bei Menschen, Tieren und Pflanzen nicht anerkannt und nicht gemessen. Somit wird die gutgläubige Bevölkerung massiv getäuscht. So schützen die Mobilfunkgrenzwerte in Wirklichkeit nicht die Menschen vor Krankheit, sondern sichern der Mobilfunkindustrie den weiteren ungestörten und finanziell sehr attraktiven Ausbau Ihrer Mobilfunknetze. Sehr geehrte Damen und Herren, bis heute wird aus Profitgründen von offizieller Seite nicht über die seit Jahren bekannten Gefahren durch Mobilfunkstrahlung auf Menschen, Tieren und Pflanzen aufgeklärt. Helfen Sie durch Verbreitung dieser und anderer Sendungen mit, dass der Grenzwertschwindel aufgedeckt wird und auch Politiker nicht mehr schweigen können. Die Mobilfunkgrenzwerte müssen so festgelegt und definiert werden, dass Menschen, Tiere und Pflanzen vor krankmachenden Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung geschützt werden. Weiterführende Sendungen zum Thema: AZK 16: Referat von Anke Kern: „Digitalisiert in eine strahlende Zukunft – todsicher!“ www.kla.tv/13437 Mobilfunk: Gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen www.kla.tv/12686 Europa ignoriert Krebsrisiko von 5G www.kla.tv/13916
von ch.
https://www.emf.ethz.ch/emf-info/themen/physik/felder-im-alltag/natuerliche-elektromagnetische-wechselfelder/
Der elektromagnetische Ozean – lebenswichtiger Umweltfaktor in Gefahr – Artikel von Prof. Dr. Dr. K. Hecht, in Die Naturheilkunde 01/2017 http://kompetenzinitiative.net/KIT/wp-content/uploads/2017/08/NHK_Elektromagnetische-Ozean_Hecht_26.01.pdf
Buch Mobilfunk, Die verkaufte Gesundheit, Dr. med. Hans-Christoph Scheiner und Ana Scheiner https://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/schutz/recht/grenzwerte.html
Fachmaturitätsarbeit von Samuel Vonmoos, Mobilfunk – elektromagnetische Strahlung im Alltag http://www.informationszentrum-mobilfunk.de/gesundheit/grenzwerte
https://de.scribd.com/document/35952211/Dr-Bergmann-Mobilfunk-Grenzwerte-Legalisierung-unbegrenzter-Schadigung-von-Mensch-und-Natur