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Stiller Staatsstreich in der Schweiz? (Auszug aus einer Rede von Alt-Bundesrat Christoph Blocher)
An der diesjährigen „Albisgüetli“-Tagung warnt Alt-Bundesrat Christoph Blocher vor einem Rahmenvertrag mit der EU. Die Schweiz würde ihre Grundpfeiler wie Unabhängigkeit, Neutralität und direkte Demokratie verlieren. Er meint sogar, dass in der Schweiz ein stiller Staatsstreich stattgefunden habe. Wie Blocher zu dieser Annahme kommt? Sie erfahren es in dieser Sendung.
[weiterlesen]
Vor über 25 Jahren, am 6. Dezember 1992 fand in der Schweiz die denkwürdige Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum, kurz EWR statt. Eine knappe Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes entschied sich damals gegen einen EWR-Beitritt. Am 4. März 2001 gelangte die Volksinitiative «Ja zu Europa» zur Abstimmung. Sie verlangte die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union. Auch hier entschied sich die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes, diesmal mit hohen 76,8 Prozent, gegen eine Annäherung an die EU. Regelmäßige Umfrageergebnisse kommen auf eine über 80-prozentige Ablehnung eines Beitritts der Schweiz zur EU. Trotzdem verhandelt die Schweiz seit 2014 mit der EU über den sogenannten Rahmenvertrag. Dieser beinhaltet unter anderem, dass die Schweiz automatisch EU-Gesetze übernehmen und bei Unstimmigkeiten der EU-Gerichtsbarkeit unterstellt werden soll. Dies käme faktisch einem EU-Beitritt gleich. Einer der bereits damals wie auch heute die Schweiz davor bewahren will, diesen folgenschweren Weg zu beschreiten, ist Christoph Blocher, der ehemalige National- und Bundesrat der Schweizerischen Volkspartei, kurz SVP. Bei jeder Gelegenheit mahnt er, die Schweiz werde ihre Grundpfeiler wie Unabhängigkeit, Neutralität und direkte Demokratie verlieren, sollte sie den Rahmenvertrag mit der EU abschließen. Blocher meint sogar, dass in der Schweiz ein stiller Staatsstreich stattgefunden habe, weil das Bundesgericht vermehrt internationales über nationales Recht, also über die Schweizerische Bundesverfassung stellt. Dadurch werden Volksentscheide verwässert oder gar nicht umgesetzt. Wie Blocher zu dieser Annahme kommt, hören Sie nun in folgender Zusammenfassung seiner Rede, die er an der diesjährigen „Albisgüetli“-Tagung vom 19. Januar 2018 gehalten hat. Bei dieser Tagung handelt es sich um den traditionellen Parteitag der SVP des Kantons Zürich, welcher laut eigenen Angaben der größte und bedeutendste politische Anlass der Schweiz sei.
Ein Staatsstreich findet statt
„Geschätzte Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren
Vor 25 Jahren, am 6. Dezember 1992 stand die Freiheit unseres Landes vor einer besonders schweren Prüfung. Fast die gesamte politische Elite – Bundesrat, Parlament, Verwaltung, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Medien, Kultur – drängte in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), um dann der EU beizutreten. Die EU faszinierte sie. Sie alle wollten zur Großmacht gehören. Also sollten sich die Schweizer verpflichten, einen Vertrag zu unterschreiben, dass die Schweiz in Zukunft automatisch – ohne Mitbestimmung – EU-Gesetze übernimmt und fremde Richter akzeptiert. Schluss mit dem einzigartigen Stimmrecht der freien Bürgerinnen und Bürger! Die Schweiz sollte zur Kolonie der EU gemacht werden.
Also der Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum, der beinhaltete, dass wir den großen Teil des EU- Rechts übernehmen müssen, ohne dass wir mitbestimmen können, und fremde Richter – damals haben sie EWR-Gericht gesagt, aber das ist mehr oder weniger dasselbe wie das andere. Das EWR-Gericht wird entscheiden, fremdes Recht und fremde Richter müsst ihr übernehmen.
Das war für die SVP unakzeptabel. Die Zürcher SVP ging voran. Hier in diesem denkwürdigen Saal verwarf die Zürcher SVP als erste schweizerische Partei bereits am 3. Juli 1992 den Beitritt der Schweiz zum EWR und zur EU mit 435 zu 14 Stimmen.
Ein Kampf für die Freiheit der Schweiz
Es war der Startschuss im Kampf für die schweizerische Freiheit und führte dann zu einer scharfen Abgrenzung, leider auch und besonders gegenüber den bürgerlichen Parteien, die zusammen mit den Linken und allen anderen die Schweiz preisgeben wollten. Für uns unverständlich, rutschten diese auch unter dem Druck kurzsichtiger Manager ins Lager der Freiheitsgegner.
Aber am 6. Dezember 1992 lehnten die Schweizerinnen und Schweizer bei einer Stimmbeteiligung von fast 80 Prozent den EWR-Beitritt ab! Wir SVPIer haben damals in der wichtigsten Abstimmung des Jahrhunderts nur Selbstverständliches ausgesprochen. Wir haben den Kampf für die Unabhängigkeit – die ja nicht erst seit 1848, sondern im Grunde schon seit 1291 galt – und für die direkte Demokratie mit all unseren Kräften geführt und schließlich gewonnen.
Die letzten 25 Jahre: Der Weg zur Entmachtung der Bürger
Meine Damen und Herren, wo stehen wir heute? Es ist traurig, feststellen zu müssen: Die letzten 25 Jahre hat die Classe Politique (Politische Elite) in Bern alles getan, um den klaren Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 auszuhebeln.
Leider ist ungeschminkt festzustellen: Sie haben den Volksentscheid von 1992 nie akzeptiert. Vielleicht glaubten sie ja vor der EWR-Abstimmung wirklich, die Schweiz brauche diesen EWR-Vertrag. Wollen wir ihnen diesen Irrtum und die Fehlprognosen noch zu Gute halten und einmal annehmen, nicht bösartige, landesverräterische Absichten hätten ihr Denken begleitet.
Aber, meine Damen und Herren, dies hat sich nach 1992 geändert. Nach dem klaren Volksentscheid für die Freiheit der Schweiz wurde dieser Entscheid seither in bösartiger Absicht hintertrieben. Ab 1992 war der verräterische Wille der führenden Leute in diesem Land unverkennbar: Der Volkswille – das Haupthindernis der Freiheit und das große Hindernis gegen den EU-Beitritt – musste umgangen, missachtet und ausgeschaltet werden.
Man kann nicht der EU beitreten, wenn man das Volk, das blöde Volk hat, das mitbestimmt. Der Volkswille muss verschwinden, der muss verschwinden, der ist ein Hindernis.
Man legte schließlich einen Zacken zu und begann, Verfassungsbestimmungen nicht mehr zu erfüllen oder das Gegenteil zu tun, was schließlich in einem juristischen Staatsstreich endete: Seit einigen Jahren schalten alle drei Staatsgewalten das Stimmrecht der Bürger aus und stellen das internationale Recht vor das von Volk und Ständen geschaffene Recht.
«Es ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Neues muss gebären.» Dieses staatsstreichartige Vorgehen soll nun durch einen Rahmenvertrag mit institutioneller Bindung sanktioniert werden. Meine Damen und Herren, hütet Euch vor Bundesbern: Mit Lügen, Falschaussagen und Fehlprognosen eine Abstimmung zu verfälschen ist eines. Was aber ist zu tun, wenn das Schweizer Volk trotzdem anders stimmt, als es die Mehrheit der Politiker will? Man versuchte, die Bundesverfassung gar nicht umzusetzen – wie es bei der Masseneinwanderungsinitiative (dabei ging es um die eigenständige Steuerung der Zuwanderung) geschah. Plötzlich wurde Verfassungsbetrug zur Arbeitsdevise.
Mit der Nichterfüllung wird die Zuwanderung noch «verreckter» (Schweizer Dialekt für schlimmer), und die Schweizer werden noch stärker darunter leiden. Die Lügner und Verräter versuchen die bösen Taten zu verdecken mit eigentümlichen Fachbegriffen: Ihre Art der Nicht-Umsetzung nennen sie «Inländervorrang light». Darauf angesprochen, ob das, was in der Verfassung stehe, sekundär sei, bestätigen die Bösewichte: «Ja. Das ist so. Wichtige internationale Verträge sind höher zu gewichten als die eigene Verfassung. Das ist normal. Sonst könnte man mit keinem Staat mehr Verträge abschließen.»
Staatsstreich aller Staatsgewalten
2012 hat eine Kammer von fünf Bundesrichtern die bisherige Praxis gekehrt und einen generellen Vorrang des internationalen Rechts gegenüber der Bundesverfassung statuiert (festgesetzt/festgelegt). Vom Bundesgericht wird das Völkerrecht nicht nur «beachtet », sondern – entgegen der Verfassung – über die Verfassung gestellt.
Da gehen fünf Bundesrichter in eine Kammer und sagen: „Von jetzt an“ – im Gegensatz zu jeder Zeit vorher und im Gegensatz zu dem, was uns in der neuen Bundesverfassung von 1999 versprochen wurde – sagen sie: „Von jetzt an geht das internationale Recht unserem Recht vor. Völkerrecht steht darüber.“
2015 hat eine Kammer des Bundesgerichts zudem festgestellt, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU auch über einem neueren, vom Parlament erlassenen Gesetz stehen soll, das auf der Verfassung beruht.
Und 2015, die zweite Kammer, auch fünf (Bundesrichter), haben gesagt beim Personenfreizügigkeits-, beim Masseneinwanderungsartikel: „Ihr könnt ein Gesetz machen wie ihr wollt, wir schützen das nicht, internationale Verträge gehen vor.“
In diesem Lande hat ein stiller Staatsstreich stattgefunden: Verwaltung, Regierung, Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Bundesgericht haben den schweizerischen Verfassungsgeber – also Volk und Stände – und den Gesetzgeber – also das Volk – ausgeschaltet. Sie haben die Bürger widerrechtlich entmachtet. Sie haben Macht an sich gerissen, die ihnen nicht zusteht. Das ist ein Staatsstreich.
Alle drei Staatsgewalten haben jetzt die Macht an sich gerissen, die ihnen nicht zusteht. Sie haben dem höchsten Gesetzgeber, sie haben den Bürgerinnen und Bürgern das Stimmrecht weggenommen. Wissen Sie was das ist? Das ist ein Staatsstreich.
Die Schweizer können ihre Zukunft, ihre Lebensverhältnisse nicht mehr selber bestimmen. Andere, ausländische Instanzen, Organisationen und Mächte sagen, was für die Schweizerinnen und Schweizer richtig ist. Es ist der Abschied von der Selbstbestimmung. Diese Bundesrichter haben aber damit nicht nur das Volk, sondern auch das Parlament entmachtet.
Und, meine Damen und Herren, ein eidgenössisches Parlament, in dem nur noch die Gesetze und Vorschriften der EU abgeschrieben werden, braucht auch keinen Lohn mehr von 140.000 Franken pro Jahr und Kopf. Abschreiben kann auch ein Primarschüler! Und der wäre zufrieden, wenn wir ihn mit ein paar Franken Sackgeld oder mit ein paar Schleckstengeln entschädigen!
Das Ganze gleicht den Staatsstreichen afrikanischer Diktatoren – nur dass diese Bundesrichter statt farbiger Tücher dunkle Anzüge tragen. Immerhin hat sich der SVP-Bundesrichter Professor Hansjörg Seiler entschieden gegen seine vier Kollegen gewehrt. Wir danken diesem mutigen und senkrechten Bundesrichter.
Stimmrecht an Brüssel abtreten?
2018 sind unsere Staatssäulen Unabhängigkeit, Volksrechte, Neutralität und Föderalismus (größtmögliche Selbstbestimmung von Kantonen und Gemeinden) so bedroht wie seit 1848 nicht mehr.
So soll also zu guter Letzt nach dem Willen der EU ein Ankettungsvertrag abgeschlossen werden. Wie gesagt: «Es ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Neues muss gebären.» Bundesbern sucht nur noch nach einem Namen, der die verbrecherische Tat verdecken soll. Es soll ein schön klingender Name sein und den Unterwerfungsvertrag unsichtbar machen. Zuerst hieß es noch einigermaßen ehrlich: «Institutionelles Abkommen». Dann verharmlosend «Rahmenvertrag», dann besänftigend «Koordinations-» oder «Konsolidierungsabkommen», dann lieblich «Freundschaftsvertrag» – als Wortschöpfung von EU-Kommissär Juncker oder so ein neuer Vorschlag aus der CVP: «Bilaterale III».
Jetzt sucht man nach Namen, immer wieder einen neuen Namen. Am Anfang haben sie noch ehrlich gesagt: «Institutionelles Abkommen», weil uns das ja institutionell bindet. Dann haben sie verharmlosend gesagt: «Rahmenvertrag», dann «Koordinationsabkommen», «Konsolidierungsabkommen», der Juncker hat die super Idee gehabt mit dem «Freundschaftsvertrag». Dann kommt anfangs Jahr, habe ich gehört, Frau Schneider-Schneiter, eine CVP-Politikerin. Sie hat gesagt: «Bilaterale III» (drei) – also etwas das überhaupt nichtssagend ist.
Und, meine Damen und Herren, seit einer Woche erscheint aus dem Außendepartement das neuste Wort: «Marktzugangsabkommen». Nur den Namen, der der Wahrheit entspricht, nämlich «Vertrag zur Abschaffung der schweizerischen direkten Demokratie», trägt er sicher nicht.
Jetzt, Herr Bundesrat Cassis, das habe ich jetzt vor zehn Tagen gehört und Sie haben es heute wiederholt: «Marktzugangsabkommen». Es ist so einfach, einen Namen zu finden, nennt es doch beim Namen! Er müsste heißen: «Vertrag zur Abschaffung der schweizerischen Demokratie».
Worum geht es? Die Antwort ist ganz einfach: Die EU verlangt, dass die EU für die Schweiz legiferiert (Gesetze verabschiedet). Die EU soll Schweizer Gesetze erlassen, ohne dass die Schweizer selber bestimmen.
Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Stimmrecht in Brüssel abgeben. Nicht mehr wir, sondern die EU und ihre Beamten entscheiden über unsere Zukunft, unsere Lebensart, unser Zusammenleben. Das ist das Ende der schweizerischen Demokratie. Dort, im fernen Brüssel, sollen wir unsere Freiheit, unsere direkte Demokratie, unsere Neutralität und unseren Föderalismus deponieren, liquidieren – und kompostieren!
Nein, meine Damen und Herren, das darf nicht passieren. Die Bürger sind gefordert. Wieder erinnere ich an Gottfried Keller:
«Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen, wo der Bürger nicht imstande ist, selber vor die Haustüre zu treten und nachzusehen, was es gibt.»
Geschieht das nicht, ist die schweizerische Selbstbestimmung im Eimer. Der neue Souverän darf nicht EU heißen.
Wir sind für freundschaftlichen Verkehr mit allen EU-Staaten. Wir sind überhaupt mit allen Staaten auf der Basis von Freundschaft. Darum sind wir neutral. Aber an der Unabhängigkeit, an der direkten Demokratie, an der dauernd bewaffneten Neutralität lassen wir nicht rütteln – lassen wir nicht rütteln!“
Christoph Blocher
Präsident «Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt»
Sendungstext
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22.12.2018 | www.kla.tv/13565
Vor über 25 Jahren, am 6. Dezember 1992 fand in der Schweiz die denkwürdige Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum, kurz EWR statt. Eine knappe Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes entschied sich damals gegen einen EWR-Beitritt. Am 4. März 2001 gelangte die Volksinitiative «Ja zu Europa» zur Abstimmung. Sie verlangte die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union. Auch hier entschied sich die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes, diesmal mit hohen 76,8 Prozent, gegen eine Annäherung an die EU. Regelmäßige Umfrageergebnisse kommen auf eine über 80-prozentige Ablehnung eines Beitritts der Schweiz zur EU. Trotzdem verhandelt die Schweiz seit 2014 mit der EU über den sogenannten Rahmenvertrag. Dieser beinhaltet unter anderem, dass die Schweiz automatisch EU-Gesetze übernehmen und bei Unstimmigkeiten der EU-Gerichtsbarkeit unterstellt werden soll. Dies käme faktisch einem EU-Beitritt gleich. Einer der bereits damals wie auch heute die Schweiz davor bewahren will, diesen folgenschweren Weg zu beschreiten, ist Christoph Blocher, der ehemalige National- und Bundesrat der Schweizerischen Volkspartei, kurz SVP. Bei jeder Gelegenheit mahnt er, die Schweiz werde ihre Grundpfeiler wie Unabhängigkeit, Neutralität und direkte Demokratie verlieren, sollte sie den Rahmenvertrag mit der EU abschließen. Blocher meint sogar, dass in der Schweiz ein stiller Staatsstreich stattgefunden habe, weil das Bundesgericht vermehrt internationales über nationales Recht, also über die Schweizerische Bundesverfassung stellt. Dadurch werden Volksentscheide verwässert oder gar nicht umgesetzt. Wie Blocher zu dieser Annahme kommt, hören Sie nun in folgender Zusammenfassung seiner Rede, die er an der diesjährigen „Albisgüetli“-Tagung vom 19. Januar 2018 gehalten hat. Bei dieser Tagung handelt es sich um den traditionellen Parteitag der SVP des Kantons Zürich, welcher laut eigenen Angaben der größte und bedeutendste politische Anlass der Schweiz sei. Ein Staatsstreich findet statt „Geschätzte Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren Vor 25 Jahren, am 6. Dezember 1992 stand die Freiheit unseres Landes vor einer besonders schweren Prüfung. Fast die gesamte politische Elite – Bundesrat, Parlament, Verwaltung, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Medien, Kultur – drängte in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), um dann der EU beizutreten. Die EU faszinierte sie. Sie alle wollten zur Großmacht gehören. Also sollten sich die Schweizer verpflichten, einen Vertrag zu unterschreiben, dass die Schweiz in Zukunft automatisch – ohne Mitbestimmung – EU-Gesetze übernimmt und fremde Richter akzeptiert. Schluss mit dem einzigartigen Stimmrecht der freien Bürgerinnen und Bürger! Die Schweiz sollte zur Kolonie der EU gemacht werden. Also der Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum, der beinhaltete, dass wir den großen Teil des EU- Rechts übernehmen müssen, ohne dass wir mitbestimmen können, und fremde Richter – damals haben sie EWR-Gericht gesagt, aber das ist mehr oder weniger dasselbe wie das andere. Das EWR-Gericht wird entscheiden, fremdes Recht und fremde Richter müsst ihr übernehmen. Das war für die SVP unakzeptabel. Die Zürcher SVP ging voran. Hier in diesem denkwürdigen Saal verwarf die Zürcher SVP als erste schweizerische Partei bereits am 3. Juli 1992 den Beitritt der Schweiz zum EWR und zur EU mit 435 zu 14 Stimmen. Ein Kampf für die Freiheit der Schweiz Es war der Startschuss im Kampf für die schweizerische Freiheit und führte dann zu einer scharfen Abgrenzung, leider auch und besonders gegenüber den bürgerlichen Parteien, die zusammen mit den Linken und allen anderen die Schweiz preisgeben wollten. Für uns unverständlich, rutschten diese auch unter dem Druck kurzsichtiger Manager ins Lager der Freiheitsgegner. Aber am 6. Dezember 1992 lehnten die Schweizerinnen und Schweizer bei einer Stimmbeteiligung von fast 80 Prozent den EWR-Beitritt ab! Wir SVPIer haben damals in der wichtigsten Abstimmung des Jahrhunderts nur Selbstverständliches ausgesprochen. Wir haben den Kampf für die Unabhängigkeit – die ja nicht erst seit 1848, sondern im Grunde schon seit 1291 galt – und für die direkte Demokratie mit all unseren Kräften geführt und schließlich gewonnen. Die letzten 25 Jahre: Der Weg zur Entmachtung der Bürger Meine Damen und Herren, wo stehen wir heute? Es ist traurig, feststellen zu müssen: Die letzten 25 Jahre hat die Classe Politique (Politische Elite) in Bern alles getan, um den klaren Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 auszuhebeln. Leider ist ungeschminkt festzustellen: Sie haben den Volksentscheid von 1992 nie akzeptiert. Vielleicht glaubten sie ja vor der EWR-Abstimmung wirklich, die Schweiz brauche diesen EWR-Vertrag. Wollen wir ihnen diesen Irrtum und die Fehlprognosen noch zu Gute halten und einmal annehmen, nicht bösartige, landesverräterische Absichten hätten ihr Denken begleitet. Aber, meine Damen und Herren, dies hat sich nach 1992 geändert. Nach dem klaren Volksentscheid für die Freiheit der Schweiz wurde dieser Entscheid seither in bösartiger Absicht hintertrieben. Ab 1992 war der verräterische Wille der führenden Leute in diesem Land unverkennbar: Der Volkswille – das Haupthindernis der Freiheit und das große Hindernis gegen den EU-Beitritt – musste umgangen, missachtet und ausgeschaltet werden. Man kann nicht der EU beitreten, wenn man das Volk, das blöde Volk hat, das mitbestimmt. Der Volkswille muss verschwinden, der muss verschwinden, der ist ein Hindernis. Man legte schließlich einen Zacken zu und begann, Verfassungsbestimmungen nicht mehr zu erfüllen oder das Gegenteil zu tun, was schließlich in einem juristischen Staatsstreich endete: Seit einigen Jahren schalten alle drei Staatsgewalten das Stimmrecht der Bürger aus und stellen das internationale Recht vor das von Volk und Ständen geschaffene Recht. «Es ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Neues muss gebären.» Dieses staatsstreichartige Vorgehen soll nun durch einen Rahmenvertrag mit institutioneller Bindung sanktioniert werden. Meine Damen und Herren, hütet Euch vor Bundesbern: Mit Lügen, Falschaussagen und Fehlprognosen eine Abstimmung zu verfälschen ist eines. Was aber ist zu tun, wenn das Schweizer Volk trotzdem anders stimmt, als es die Mehrheit der Politiker will? Man versuchte, die Bundesverfassung gar nicht umzusetzen – wie es bei der Masseneinwanderungsinitiative (dabei ging es um die eigenständige Steuerung der Zuwanderung) geschah. Plötzlich wurde Verfassungsbetrug zur Arbeitsdevise. Mit der Nichterfüllung wird die Zuwanderung noch «verreckter» (Schweizer Dialekt für schlimmer), und die Schweizer werden noch stärker darunter leiden. Die Lügner und Verräter versuchen die bösen Taten zu verdecken mit eigentümlichen Fachbegriffen: Ihre Art der Nicht-Umsetzung nennen sie «Inländervorrang light». Darauf angesprochen, ob das, was in der Verfassung stehe, sekundär sei, bestätigen die Bösewichte: «Ja. Das ist so. Wichtige internationale Verträge sind höher zu gewichten als die eigene Verfassung. Das ist normal. Sonst könnte man mit keinem Staat mehr Verträge abschließen.» Staatsstreich aller Staatsgewalten 2012 hat eine Kammer von fünf Bundesrichtern die bisherige Praxis gekehrt und einen generellen Vorrang des internationalen Rechts gegenüber der Bundesverfassung statuiert (festgesetzt/festgelegt). Vom Bundesgericht wird das Völkerrecht nicht nur «beachtet », sondern – entgegen der Verfassung – über die Verfassung gestellt. Da gehen fünf Bundesrichter in eine Kammer und sagen: „Von jetzt an“ – im Gegensatz zu jeder Zeit vorher und im Gegensatz zu dem, was uns in der neuen Bundesverfassung von 1999 versprochen wurde – sagen sie: „Von jetzt an geht das internationale Recht unserem Recht vor. Völkerrecht steht darüber.“ 2015 hat eine Kammer des Bundesgerichts zudem festgestellt, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU auch über einem neueren, vom Parlament erlassenen Gesetz stehen soll, das auf der Verfassung beruht. Und 2015, die zweite Kammer, auch fünf (Bundesrichter), haben gesagt beim Personenfreizügigkeits-, beim Masseneinwanderungsartikel: „Ihr könnt ein Gesetz machen wie ihr wollt, wir schützen das nicht, internationale Verträge gehen vor.“ In diesem Lande hat ein stiller Staatsstreich stattgefunden: Verwaltung, Regierung, Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Bundesgericht haben den schweizerischen Verfassungsgeber – also Volk und Stände – und den Gesetzgeber – also das Volk – ausgeschaltet. Sie haben die Bürger widerrechtlich entmachtet. Sie haben Macht an sich gerissen, die ihnen nicht zusteht. Das ist ein Staatsstreich. Alle drei Staatsgewalten haben jetzt die Macht an sich gerissen, die ihnen nicht zusteht. Sie haben dem höchsten Gesetzgeber, sie haben den Bürgerinnen und Bürgern das Stimmrecht weggenommen. Wissen Sie was das ist? Das ist ein Staatsstreich. Die Schweizer können ihre Zukunft, ihre Lebensverhältnisse nicht mehr selber bestimmen. Andere, ausländische Instanzen, Organisationen und Mächte sagen, was für die Schweizerinnen und Schweizer richtig ist. Es ist der Abschied von der Selbstbestimmung. Diese Bundesrichter haben aber damit nicht nur das Volk, sondern auch das Parlament entmachtet. Und, meine Damen und Herren, ein eidgenössisches Parlament, in dem nur noch die Gesetze und Vorschriften der EU abgeschrieben werden, braucht auch keinen Lohn mehr von 140.000 Franken pro Jahr und Kopf. Abschreiben kann auch ein Primarschüler! Und der wäre zufrieden, wenn wir ihn mit ein paar Franken Sackgeld oder mit ein paar Schleckstengeln entschädigen! Das Ganze gleicht den Staatsstreichen afrikanischer Diktatoren – nur dass diese Bundesrichter statt farbiger Tücher dunkle Anzüge tragen. Immerhin hat sich der SVP-Bundesrichter Professor Hansjörg Seiler entschieden gegen seine vier Kollegen gewehrt. Wir danken diesem mutigen und senkrechten Bundesrichter. Stimmrecht an Brüssel abtreten? 2018 sind unsere Staatssäulen Unabhängigkeit, Volksrechte, Neutralität und Föderalismus (größtmögliche Selbstbestimmung von Kantonen und Gemeinden) so bedroht wie seit 1848 nicht mehr. So soll also zu guter Letzt nach dem Willen der EU ein Ankettungsvertrag abgeschlossen werden. Wie gesagt: «Es ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Neues muss gebären.» Bundesbern sucht nur noch nach einem Namen, der die verbrecherische Tat verdecken soll. Es soll ein schön klingender Name sein und den Unterwerfungsvertrag unsichtbar machen. Zuerst hieß es noch einigermaßen ehrlich: «Institutionelles Abkommen». Dann verharmlosend «Rahmenvertrag», dann besänftigend «Koordinations-» oder «Konsolidierungsabkommen», dann lieblich «Freundschaftsvertrag» – als Wortschöpfung von EU-Kommissär Juncker oder so ein neuer Vorschlag aus der CVP: «Bilaterale III». Jetzt sucht man nach Namen, immer wieder einen neuen Namen. Am Anfang haben sie noch ehrlich gesagt: «Institutionelles Abkommen», weil uns das ja institutionell bindet. Dann haben sie verharmlosend gesagt: «Rahmenvertrag», dann «Koordinationsabkommen», «Konsolidierungsabkommen», der Juncker hat die super Idee gehabt mit dem «Freundschaftsvertrag». Dann kommt anfangs Jahr, habe ich gehört, Frau Schneider-Schneiter, eine CVP-Politikerin. Sie hat gesagt: «Bilaterale III» (drei) – also etwas das überhaupt nichtssagend ist. Und, meine Damen und Herren, seit einer Woche erscheint aus dem Außendepartement das neuste Wort: «Marktzugangsabkommen». Nur den Namen, der der Wahrheit entspricht, nämlich «Vertrag zur Abschaffung der schweizerischen direkten Demokratie», trägt er sicher nicht. Jetzt, Herr Bundesrat Cassis, das habe ich jetzt vor zehn Tagen gehört und Sie haben es heute wiederholt: «Marktzugangsabkommen». Es ist so einfach, einen Namen zu finden, nennt es doch beim Namen! Er müsste heißen: «Vertrag zur Abschaffung der schweizerischen Demokratie». Worum geht es? Die Antwort ist ganz einfach: Die EU verlangt, dass die EU für die Schweiz legiferiert (Gesetze verabschiedet). Die EU soll Schweizer Gesetze erlassen, ohne dass die Schweizer selber bestimmen. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Stimmrecht in Brüssel abgeben. Nicht mehr wir, sondern die EU und ihre Beamten entscheiden über unsere Zukunft, unsere Lebensart, unser Zusammenleben. Das ist das Ende der schweizerischen Demokratie. Dort, im fernen Brüssel, sollen wir unsere Freiheit, unsere direkte Demokratie, unsere Neutralität und unseren Föderalismus deponieren, liquidieren – und kompostieren! Nein, meine Damen und Herren, das darf nicht passieren. Die Bürger sind gefordert. Wieder erinnere ich an Gottfried Keller: «Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen, wo der Bürger nicht imstande ist, selber vor die Haustüre zu treten und nachzusehen, was es gibt.» Geschieht das nicht, ist die schweizerische Selbstbestimmung im Eimer. Der neue Souverän darf nicht EU heißen. Wir sind für freundschaftlichen Verkehr mit allen EU-Staaten. Wir sind überhaupt mit allen Staaten auf der Basis von Freundschaft. Darum sind wir neutral. Aber an der Unabhängigkeit, an der direkten Demokratie, an der dauernd bewaffneten Neutralität lassen wir nicht rütteln – lassen wir nicht rütteln!“ Christoph Blocher Präsident «Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt»
von brm
https://de.wikipedia.org/wiki/Alleingang_
(Schweiz) https://www.eda.admin.ch/dea/de/home/europapolitik/abstimmungen/ja-zu-europa.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3%B6ssische_Volksinitiative_%C2%ABJa_zu_Europa%C2%BB
https://www.eda.admin.ch/dea/de/home/verhandlungen-offene-themen/verhandlungen/institutionelle-fragen.html
https://www.srf.ch/news/schweiz/umfrage-zukunft-bilaterale-schweizer-sehen-bilaterale-positiver-als-noch-vor-einem-jahr
http://www.eu-no.ch/
https://www.youtube.com/watch?time_continue=21&v=agIYQzIPjwc
https://www.svp-zuerich.ch/2018/01/19/29-albisgueetli-tagung-der-svp-des-kantons-zuerich-3/
https://www.svp.ch/news/artikel/artikel/albisgueetli-tagung-rede-christoph-blocher/
https://www.blocher.ch/video/