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Mit diesen Produktionen in über 50 Sprachen haut Kla.TV auf die Pauke und fordert zur breitflächigen Verbreitung auf: Sie sind gefragt, dass diese gewichtigen Themen unters Volk kommen!
In den 1980gern hieß der Staatsfeind Nr. 1 Linksterrorismus. Heute hat sich die offizielle Sichtweise des Staatsfeindes auf den sogenannten „Rechtsterrorismus“ verlagert. Mit welchen Kräften und Methoden gearbeitet wurde, um diese 180° Drehung zu erreichen, will diese Sendereihe aufzeigen und so Licht in dieses Dunkel bringen.
Das Coronavirus dominiert die Schlagzeilen der Medien. Scheinbar wie aus dem Nichts versetzt es die Welt in Furcht und Schrecken. Dabei finden kritische Fragen in den Mainstream-Medien kein Gehör. Werden Sie aktiv! Verbreiten Sie diese Hintergrundinformationen und brisanten Fakten zu COVID-19 in Ihrem Bekanntenkreis.
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Anfang 2018 empfahl eine Schweizer Kommission die Mobilfunkgrenzwerte in der Schweiz zu erhöhen, um die Einführung der nächsten Mobilfunkgeneration 5G einzuführen. Im März 2018 stimmte der Ständerat der Schweiz, auch aufgrund warnender Stimmen aus der Ärzteschaft, gegen eine Lockerung der Strahlenschutzwerte. Doch Bundesrätin Doris Leuthard möchte diese demokratische Entscheidung nicht akzeptieren und ist in die Offensive gegangen. Was genau steckt hinter der ausgesprochenen Mobilfunkfreundlichkeit von Bundesrätin Leuthard?
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Am 29. Januar 2018 empfahl die vorberatende Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Schweizer Ständerates, die Mobilfunkgrenzwerte in der Schweiz zu erhöhen. Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatten sich unter anderem der Schweizer Ärzteverband FMH sowie die Ärzte und Ärztinnen für Umweltschutz gegen diese Erhöhung der Grenzwerte ausgesprochen, da die gesundheitlichen Risiken der Mikrowellenstrahlung einer breiten Bevölkerungsschicht immer offenkundiger werden. Tatsache ist, dass die gegenwärtige Telefonie nachweislich sogar mit einer 1000fach geringeren Strahlenbelastung möglich wäre, jedoch das geplante "Internet der Dinge" natürlich nicht.
Mit der Lockerung der Strahlenschutzwerte sollten deshalb unter anderem die nötigen Voraussetzungen für Internet der Dinge – nämlich die Einführung der nächsten Mobilfunkgeneration, 5G genannt – geschaffen werden. 5G wird als das neue Mobilfunknetz bezeichnet, das alles mit dem Internet verbinden könne: z.B. Autos mit Autos und einem Verkehrsleitsystem, das Pulsmessgerät mit einem Arzt, öffentliche Abfalleimer mit der Müllabfuhr usw.
Am 5.März stimmte der Ständerat der Schweiz über die Erhöhung der Mobilfunkgrenzwerte ab. Noch vor der Abstimmung appellierte die Bundesrätin Doris Leuthard, die nachweisbar persönliche Verfilzungen zur Mobilfunkindustrie hat, eindringlich an die Ständeräte, für die Erhöhung zu stimmen. Doch der Ständerat entschied mit einem knappen Nein – glücklicherweise – gegen eine Lockerung der Strahlenschutzwerte.
Glücklicherweise vor allem deshalb: Die WHO stufte bereits im Jahr 2011 hochfrequente elektromagnetische Strahlung in die Kategorie 2B der krebserregenden Stoffe ein. So zeigt eine Vielzahl unabhängiger wissenschaftlicher Studien, dass bereits die heutigen Mobilfunkgrenzwerte Gesundheitsschäden wie Krebs, schwere Schlaf-, Konzentrations- und Gemütsstörungen wie etwa Depressionen beim Menschen auslösen.
Exemplarisch werden hier nur 2 Studien erwähnt: eine italienische Studie aus dem Jahr 2001 wies nach, dass die Kinderleukämie-Rate im Umkreis einer Mobilfunkantenne um 220% anstieg, und eine Studie aus der Ortschaft Naila in Oberfranken zeigte über einen Zeitraum von 10 Jahren, dass die Krebsrate innerhalb eines 400-Meter-Radius einer Mobilfunkantenne um 300% anstieg. Diese und viele andere Berichte und Statistiken basieren auf der, im Verhältnis zu den bevorstehenden 5G-Anlagen, weit niedrigeren Strahlenbelastung.
Viele Schweizer Bürger, die die Abstimmung beobachtet hatten, waren erleichtert, dass die Grenzwerte nicht erhöht wurden. Dabei hatten sie nicht mit Folgendem gerechnet: Nur eine Woche nach der Abstimmung im Ständerat gab die Bundesrätin Doris Leuthard, die für das Bundesamt für Umwelt zuständig ist, in einer Fragestunde Folgendes bekannt. Auf die Frage, wie sie den Zielkonflikt zwischen bestehenden Grenzwerten und Ermöglichen von Innovation wie 5G zu lösen plane, sagte sie: „Bei den Anlagegrenzwerten können wir die Methodik der Messung technisch noch ein bisschen ändern, das werden wir jetzt beim Bundesamt für Kommunikation versuchen.“
So berichtete das Schweizer Konsumentenmagazin K-Tipp knapp 3 Wochen später: „Die Bundesverwaltung will das Nein des Ständerats zu höheren Grenzwerten umgehen. Bundesrätin Doris Leuthard will eine «Kapazitätserhöhung» für Handyantennen ermöglichen – obwohl der Ständerat gerade erst entschieden hat, den Schutz vor Antennenstrahlung nicht aufzuweichen.“ Martin Forter, Geschäftsleiter der Ärzte und Ärztinnen für Umweltschutz, findet dazu deutliche Worte. Es gehe da nicht nur um eine Kapazitätserhöhung, sondern auch um eine Erhöhung der Strahlungsintensität. Die Ankündigung Leuthards töne für ihn stark nach Trickserei und Schummelei. Mit diesen Aussagen beweist Bundesrätin Leuthard, dass sie Wirtschafts- und Profitinteressen eindeutig weit über die gesundheitlichen Risiken stellt.
Doch was steckt noch hinter der ausgesprochenen Mobilfunkfreundlichkeit von Bundesrätin Leuthard? In der Öffentlichkeit wenig bekannt ist, dass Frau Leuthard von 2004 bis 2007 Präsidentin der Stiftung „Mobilkommunikation und Umwelt“ war. Die Stiftung bestand bis zum 1.Juli 2007 und wurde hernach in die Schlichtungsstelle der Telekommunikation integriert. Stifter und Finanzier der Ombudsstelle waren die Mobilfunkbetreiber Swisscom, Orange und Sunrise. Auch nach ihrer Wahl als Bundesrätin verblieb sie für ein paar weitere Monate Präsidentin dieser Stiftung und war somit auf der Gehaltsliste der Mobilfunkanbieter. Insider sind der Meinung, dass sie nur dank dem Lobbying von Swisscom und anderen Mobilfunkanbietern Bundesrätin wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Beispiel macht den direkten Einfluss der Mobilfunkindustrie auf die Bundesrätin Leuthard deutlich. Doch statt ihre Interessenbindungen bei Ihrer Tätigkeit als Bundesrätin offenzulegen, investiert sie sich offensiv für die Interessen der Mobilfunkanbieter. Es gilt für die Bundesrätin nicht mehr in erster Linie, die Interessen des Volkes zu vertreten und den Entscheid des Ständerates in dem ihr zugeteilten Departement umzusetzen. Stattdessen wird mit aller Entschiedenheit darauf hingearbeitet, das „Nein“ zur Grenzwerterhöhung der Mobilfunkstrahlung indirekt und damit heimtückisch zu umgehen, ganz im Interesse der Mobilfunkindustrie. Hier werden durch den Bundesrat wirtschaftliche Interessen über demokratisch gefällte Entscheide im Ständerat und über das Gesundheits-Interesse der Bürger gestellt. Wie lange wird sich der Bundesrat als angeblicher Interessenvertreter des Schweizer Volkes noch halten können?
Sendungstext
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29.08.2018 | www.kla.tv/12935
Am 29. Januar 2018 empfahl die vorberatende Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Schweizer Ständerates, die Mobilfunkgrenzwerte in der Schweiz zu erhöhen. Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatten sich unter anderem der Schweizer Ärzteverband FMH sowie die Ärzte und Ärztinnen für Umweltschutz gegen diese Erhöhung der Grenzwerte ausgesprochen, da die gesundheitlichen Risiken der Mikrowellenstrahlung einer breiten Bevölkerungsschicht immer offenkundiger werden. Tatsache ist, dass die gegenwärtige Telefonie nachweislich sogar mit einer 1000fach geringeren Strahlenbelastung möglich wäre, jedoch das geplante "Internet der Dinge" natürlich nicht. Mit der Lockerung der Strahlenschutzwerte sollten deshalb unter anderem die nötigen Voraussetzungen für Internet der Dinge – nämlich die Einführung der nächsten Mobilfunkgeneration, 5G genannt – geschaffen werden. 5G wird als das neue Mobilfunknetz bezeichnet, das alles mit dem Internet verbinden könne: z.B. Autos mit Autos und einem Verkehrsleitsystem, das Pulsmessgerät mit einem Arzt, öffentliche Abfalleimer mit der Müllabfuhr usw. Am 5.März stimmte der Ständerat der Schweiz über die Erhöhung der Mobilfunkgrenzwerte ab. Noch vor der Abstimmung appellierte die Bundesrätin Doris Leuthard, die nachweisbar persönliche Verfilzungen zur Mobilfunkindustrie hat, eindringlich an die Ständeräte, für die Erhöhung zu stimmen. Doch der Ständerat entschied mit einem knappen Nein – glücklicherweise – gegen eine Lockerung der Strahlenschutzwerte. Glücklicherweise vor allem deshalb: Die WHO stufte bereits im Jahr 2011 hochfrequente elektromagnetische Strahlung in die Kategorie 2B der krebserregenden Stoffe ein. So zeigt eine Vielzahl unabhängiger wissenschaftlicher Studien, dass bereits die heutigen Mobilfunkgrenzwerte Gesundheitsschäden wie Krebs, schwere Schlaf-, Konzentrations- und Gemütsstörungen wie etwa Depressionen beim Menschen auslösen. Exemplarisch werden hier nur 2 Studien erwähnt: eine italienische Studie aus dem Jahr 2001 wies nach, dass die Kinderleukämie-Rate im Umkreis einer Mobilfunkantenne um 220% anstieg, und eine Studie aus der Ortschaft Naila in Oberfranken zeigte über einen Zeitraum von 10 Jahren, dass die Krebsrate innerhalb eines 400-Meter-Radius einer Mobilfunkantenne um 300% anstieg. Diese und viele andere Berichte und Statistiken basieren auf der, im Verhältnis zu den bevorstehenden 5G-Anlagen, weit niedrigeren Strahlenbelastung. Viele Schweizer Bürger, die die Abstimmung beobachtet hatten, waren erleichtert, dass die Grenzwerte nicht erhöht wurden. Dabei hatten sie nicht mit Folgendem gerechnet: Nur eine Woche nach der Abstimmung im Ständerat gab die Bundesrätin Doris Leuthard, die für das Bundesamt für Umwelt zuständig ist, in einer Fragestunde Folgendes bekannt. Auf die Frage, wie sie den Zielkonflikt zwischen bestehenden Grenzwerten und Ermöglichen von Innovation wie 5G zu lösen plane, sagte sie: „Bei den Anlagegrenzwerten können wir die Methodik der Messung technisch noch ein bisschen ändern, das werden wir jetzt beim Bundesamt für Kommunikation versuchen.“ So berichtete das Schweizer Konsumentenmagazin K-Tipp knapp 3 Wochen später: „Die Bundesverwaltung will das Nein des Ständerats zu höheren Grenzwerten umgehen. Bundesrätin Doris Leuthard will eine «Kapazitätserhöhung» für Handyantennen ermöglichen – obwohl der Ständerat gerade erst entschieden hat, den Schutz vor Antennenstrahlung nicht aufzuweichen.“ Martin Forter, Geschäftsleiter der Ärzte und Ärztinnen für Umweltschutz, findet dazu deutliche Worte. Es gehe da nicht nur um eine Kapazitätserhöhung, sondern auch um eine Erhöhung der Strahlungsintensität. Die Ankündigung Leuthards töne für ihn stark nach Trickserei und Schummelei. Mit diesen Aussagen beweist Bundesrätin Leuthard, dass sie Wirtschafts- und Profitinteressen eindeutig weit über die gesundheitlichen Risiken stellt. Doch was steckt noch hinter der ausgesprochenen Mobilfunkfreundlichkeit von Bundesrätin Leuthard? In der Öffentlichkeit wenig bekannt ist, dass Frau Leuthard von 2004 bis 2007 Präsidentin der Stiftung „Mobilkommunikation und Umwelt“ war. Die Stiftung bestand bis zum 1.Juli 2007 und wurde hernach in die Schlichtungsstelle der Telekommunikation integriert. Stifter und Finanzier der Ombudsstelle waren die Mobilfunkbetreiber Swisscom, Orange und Sunrise. Auch nach ihrer Wahl als Bundesrätin verblieb sie für ein paar weitere Monate Präsidentin dieser Stiftung und war somit auf der Gehaltsliste der Mobilfunkanbieter. Insider sind der Meinung, dass sie nur dank dem Lobbying von Swisscom und anderen Mobilfunkanbietern Bundesrätin wurde. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Beispiel macht den direkten Einfluss der Mobilfunkindustrie auf die Bundesrätin Leuthard deutlich. Doch statt ihre Interessenbindungen bei Ihrer Tätigkeit als Bundesrätin offenzulegen, investiert sie sich offensiv für die Interessen der Mobilfunkanbieter. Es gilt für die Bundesrätin nicht mehr in erster Linie, die Interessen des Volkes zu vertreten und den Entscheid des Ständerates in dem ihr zugeteilten Departement umzusetzen. Stattdessen wird mit aller Entschiedenheit darauf hingearbeitet, das „Nein“ zur Grenzwerterhöhung der Mobilfunkstrahlung indirekt und damit heimtückisch zu umgehen, ganz im Interesse der Mobilfunkindustrie. Hier werden durch den Bundesrat wirtschaftliche Interessen über demokratisch gefällte Entscheide im Ständerat und über das Gesundheits-Interesse der Bürger gestellt. Wie lange wird sich der Bundesrat als angeblicher Interessenvertreter des Schweizer Volkes noch halten können?
von ch.
https://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/5G-Swisscom-passt-den-Zeitplan-an/story/21907661
https://ehtrust.org/internet-things-poses-human-health-risks-scientists-question-safety-untested-5g-technology-international-conference/
Dokumentarfilm von Klaus Weber: „Mobilfunk – Die verschwiegene Gefahr“, https://www.kla.tv/1019
https://www.researchgate.net/publication/237302229_Es_gibt_nach_allen_vorliegenden_wissenschaft-_lichen_Erkenntnissen_Hinweise_darauf_dass_elektromagnetische_Felder_gesundheitliche_Beeintrachtigungen_hervorrufen_-_Eine_Entgegnung
https://www.ktipp.ch/artikel/d/der-bund-trickst-bei-den-handyantennen/
https://schutz-vor-strahlung.ch/site/fragestunde-mit-br-leuthard/
https://www.moneyhouse.ch/de/company/stiftung-mobilkommunikation-und-umwelt-10286330001/messages?toggleMessage=3866486
http://www.kleinreport.ch/news/ombudsstelle-mobilkommunikation-und-umwelt-45348/
http://www.kleinreport.ch/news/keine-ombudsstelle-mobilkommunikation-mehr-16301/