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Recht und Pflicht zum Widerstand – von Philipp Kruse SENDEREIHE 2/9
Philipp Kruse, Schweizer Rechtsanwalt, sprach im Rahmen der Corona-Kundgebung in Winterthur vom 2. Oktober 2022 darüber, dass sämtliche staatlichen Gewalten eine unabhängige Überprüfung der letzten zweieinhalb Jahre verweigern und nicht bereit sind, die Beweislast des Staates einzufordern. Hören Sie nun seine Forderungen an den Schweizer Bundesrat und das Parlament.
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Philipp Kruse ist ein Schweizer Rechtsanwalt, der nach eigenen Angaben den Werten der Bundesverfassung und der verfassungsmäßigen Grundordnung besondere Beachtung schenkt. Sie seien die Voraussetzung für einen dauerhaften Rechts- und Sozialfrieden. Kruse sprach im Rahmen der Corona-Kundgebung in Winterthur vom 2. Oktober 2022 darüber, dass sämtliche staatlichen Gewalten eine wirksame und unabhängige Überprüfung der letzten zweieinhalb Jahre verweigern. Sie sind außerdem nicht bereit, die Beweislast des Staates einzufordern. Hören Sie nun seine Forderungen an den Schweizer Bundesrat und das Parlament.
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Philipp Kruse:
„Ja, leider ist es aus juristischer Sicht nicht gut bestellt um die Schweiz, ein Land in dauerhaftem Notrecht. Notrecht soll immer die Ausnahme bleiben. Aber leider ist das Notrecht zur Norm geworden. Zwar nicht so extrem wie in Deutschland, in Italien, in Österreich, aber für die Schweizer Verhältnisse extrem genug, zu extrem. Von Februar 2020 bis April 2022 ist die ganze Gesellschaft, unser ganzes Leben, das private wie das wirtschaftliche, von Rechtsunsicherheit bestimmt worden, von dauerhaften Normänderungen und von Zwangsmaßnahmen. Das sind autoritäre, totale Methoden, welche die Schweiz noch nie anwenden musste, noch nicht einmal im Zweiten Weltkrieg, diese Zwangsmaßnahmen. Die einzige Begründung, die wir bis heute haben, sind in der Hauptsache die steigenden Fallzahlen, basiert auf PCR-Tests und die angebliche Überlastung der Spitäler, wobei wir wissen, dass die Auslastung schweizweit nie über 80 % war. Und ja, wir hatten im 2020 ein auffälliges Sterbegeschehen. Das wollen wir alles nicht abstreiten, keine Frage. Aber was ich anprangere ist, dass man den Ursachen für das Sterbegeschehen und überhaupt für das Geschehen in den Spitälern nicht ergebnisoffen nachgegangen ist. Es gibt halt mehr als nur den PCR-Test. Nun, heute sind wir längst gescheiter. Und auf der Basis von den minimalen Parametern aus PCR-Tests und Bettenauslastung konnte der Bundesrat trotzdem ohne nennenswerten Widerspruch aus der Bevölkerung alles machen, was er wollte, jede Zwangsmaßnahme durchsetzen, zum Nachteil der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Kultur, der Kultur (!), der Kulturschaffenden, der Sportler, unserer Kinder, schöpfen Kraft aus dem Sport, aus der Kultur. Und ein Riesenangebot ist weggebrochen. Eben habe ich mit Valentina gesprochen. Sie war in Wien und sie sagt, dass, was Kultur anbelangt, dort immer noch „tote Hose“ herrsche. Was ist dort los? Unternehmer, die ihre Existenz verloren haben, Arbeitnehmer ihre Anstellung und vor allem Kinder ein Teil ihrer Jugend. Kinder haben einen Teil ihrer Jugend verloren unter diesen Restriktionen, und nicht wenige auch ihre Gesundheit, ihre psychische und physische Gesundheit. Warteschlangen vor den Kinderpsychiatrien haben sich verdoppelt, und ja, leider auch die Selbstmordzahlen bei den Mädchen im Coronajahr 2020. Im Vergleich zu den durchschnittlichen Zahlen der fünf vorangegangenen Jahre haben sich die Selbstmordzahlen bei den Mädchen verdoppelt. Das wurde vor ca. zehn Tagen so publiziert.
Und jetzt, seit Anfang 2022, sehen wir einen katastrophalen Rückgang in der Geburtenrate. Ja, was braucht es denn noch mehr? Das alles müsste den Bundesrat und das Parlament erheblich interessieren, aber es scheint sie nicht im Ansatz zu „kratzen“ (= kümmern).
Sie wollen weitermachen wie bisher. Das haben wir eben gehört von Nicolas Rimoldi. Letzte Woche im Nationalrat vom gleichen Wahnsinn noch mehr: Der Bundesrat will die wesentlichen Bestimmungen des Covid-19 Gesetzes, also Testen, Zertifikat, Zutrittsbeschränkungen, totale Kontrolle der Bürger mittels „Contact Tracing“, bis Ende Juni 2024 verlängern. Das heißt, es kann jederzeit, auf der Basis von irgendeiner Virus-Mutation und dieser Tests, alles wieder von vorne beginnen. Und das Ganze – das hat Nicolas auch zu Recht angeprangert – ist in welchem Verfahren passiert? Im Verfahren – es soll passieren im Verfahren von der dringlichen Gesetzgebung, also: Inkraftsetzung sofort, ohne ein Referendum des Volkes abzuwarten: 100 Tage 50.000 Unterschriften. Das ist ein signifikanter Einschnitt in die Volksrechte, gemessen an der „Nicht-Not“, die wir haben. Weil die Zeit, um alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen für den Fall von was auch immer, epidemiologischen Bedrohungen, die haben wir längstens. Was also hat der Bundesrat in den letzten zweieinhalb Jahren dazugelernt? Das müssen wir uns ernsthaft fragen, um dem Volk unnötige Einschränkungen und unnötiges Leiden zu ersparen!!
Haben Bundesrat/Parlament irgendwo die Bereitschaft erkennen lassen, dass sie eine unabhängige Überprüfung vornehmen lassen wollen, eine Aufarbeitung, um Fehler auszumerzen, eine Überprüfung, die den Namen wirklich verdient? Nein, haben sie nicht. Das heißt, wir stehen heute – und das ist eine Kernerkenntnis, von der aus wir in den nächsten Winter starten müssen – wir stehen heute, 30 Monate nach Beginn der ganzen Corona-Krise, genau an derselben Stelle methodologisch betrachtet, auch von der Gesetzgebung her betrachtet, und von der Machtbefugnis des Bundesrates her betrachtet – wir stehen genau noch an demselben Ort wie im Februar 2020 und haben keine Fortschritte gemacht. Und das müssen wir anprangern. Denn es kann nicht sein, dass ausschließlich auf der Basis der PCR-Tests die Geschicke des ganzen Landes bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“ durchregiert werden dürfen.
Der Bundesrat hat zur Normalität zurückzukehren. Und das muss er mit aller Nachhaltigkeit, mit aller Willenskraft, anstreben. Rückkehr zur Normalität! Immerhin haben sich zahlreiche Bürger – ich weiß nicht, es sind wahrscheinlich nicht nur Hunderte, es sind … [Heiko Schöning, herzlich willkommen …] – es haben sich zahlreiche Bürger, tausende Bürger, die Mühe gemacht, mit sachlichen, objektiven, detaillierten Begründungen dem Bundesrat und den Parlamentariern zu erklären, was Sache ist, was wirklich passiert, oder eben nicht passiert in den Krankenhäusern. Auch das Juristenkomitee hat sich ins Zeug gelegt, es ist alles nachlesbar. Und keine dieser Erkenntnisse wurde bisher aufgenommen vom Parlament. Und aus meiner Warte als Anwalt kann ich von den Gerichten leider nichts Besseres berichten. Wir warten bis heute immer noch auf ein Gerichtsurteil.
Heiko, verstehst du, wenn ich „schwiizerdüütsch“ spreche? Heiko versteht nicht „schwiizerdüütsch“, ich wechsle. Also herzlich willkommen, das ist großartig, dass Heiko Schöning heute hier ist. Herzlich willkommen nochmals, er hat eine Riesenreise gemacht und hat auch eine riesige Reise in die Forschung unternommen, in die Ursachenforschung, in die Geschichte der Virenbekämpfung und in die kriminelle Seite derselben, seit 2001. Sein Buch ist ausgezeichnet, liefert auch mir sehr viel ganz entscheidende Hinweise für die nächsten juristischen Schritte. Großartig, dass du dir diese Mühe gemacht hast, lieber Heiko. Du kommst aus der freien Hansestadt Lübeck und diese Hansestädte, haben für sich in der Geschichte immer Freiheit bewahrt. Sie waren selber für ihren Handel verantwortlich, sie haben untereinander – die Hansestädte – ein freiheitliches System aufgebaut und deshalb gibt es heute noch so freie Köpfe wie Heiko Schöning, die in der ganzen Welt herumreisen.
Also, ich hoffe es verstehen alle mein Hochdeutsch mit starkem Akzent. Ja, bis heute warten wir immer noch auf die wesentlichen Gerichtsurteile. Es reicht nicht aus, wenn das Bundesgericht sagt, dass sich der PCR-Test nicht eignet für den Nachweis einer Krankheit. Immerhin, das hätten wir schon geschafft im letzten November. Aber es muss auch die richtigen Schlüsse daraus ziehen, insbesondere festhalten. Ja gut, wenn also die Fallzahlen keine taugliche Basis sind, dann haben wir auch keine taugliche Basis für diese Einschränkungen. Das ist nicht so schwierig zu verstehen. Wir haben auch vor allem keine Grundlage um dauerhaft an diesen Maßnahmen festzuhalten, wenn wir die schlechte Organisation in den Kantonen anschauen, in den Spitälern. Nur, weil nach zweieinhalb Jahren die Kantone nach wie vor ihr Personal reduzieren und ihre Organisation runterfahren, ist das keine Rechtfertigung, weiterhin einschränkende Maßnahmen aufrecht zu erhalten.
Nein, die Gerichte, kann ich sagen, sie schützen noch immer die Behörden und ihre Maßnahmen, nicht aber die Bürger und auch nicht die leidenden Kinder.
Ich habe, wir alle kennen diese Zahlen und ich muss auch sagen, vieles erwähne ich deshalb in der Hoffnung, dass hier Leute zuhören, später über Video, die mit uns nicht einverstanden sind. Ihr wisst es schon, aber man muss diesen Leuten vieles von Anfang an nochmal erklären. Man muss ihnen sagen, dass tatsächlich sich die Warteschlangen vor den Kinderpsychiatrien verdoppelt haben seit 2020, und dass das ein wesentlicher Faktor ist, den die Regierung ernst nehmen müsste und zum Anlass nehmen müsste die Kinder zu schützen. Ein konkretes Beispiel habe ich gerade vom Kantonsgericht Basel-Stadt, da haben wir die Maskenpflicht, die Anfang dieses Jahres erst eingeführt wurde – Omikron – wissen wir alle, wie gefährlich! – haben wir angefochten und wir haben auch alle Studien vorgelegt. Aktuelle von Professor Walach, Harald Walach, zum Beispiel, die haben die CO2-Ergebnisse festgehalten in der Rückatmungsluft. Und wir haben festgestellt, in einer Peer-Reviewed Studie, dass die CO2-Werte um ein x-Faches höher liegen, als die Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer. Und das haben wir auch in Basel-Stadt dem Gericht so vorgelegt. Und zu welchen Schlüssen kommt das Appellationsgericht Basel-Stadt? Sie sagen, die Schädlichkeit der Maske ist nach wie vor nicht erwiesen. Es ist wirklich … Selbstverständlich werden wir nächste Woche die Beschwerde vor das Bundesgericht weiterziehen.
Es ist unvorstellbar, es ist unbegreiflich, dass man sogar in Anbetracht dieser eindeutigen Beweislage die Augen verschließt vor den Tatsachen. Und was ich auch sagen kann ist: In keinem einzigen meiner bisherigen 15 Gerichtsverfahren hat das Gericht die behördliche Seite gezwungen, ihrer Beweislast nachzukommen. Wir haben bis heute keine einzige Angabe von den Behörden, wo sie uns sagen konnten, wieviel Prozent von den sogenannten Covid-19 Hospitalisierten wurden denn wirklich ursächlich auf Grund von Covid-19 hospitalisiert und nicht bloß aus Anlass ihrer Spitaleinlieferung positiv getestet. Und dasselbe auch für die Toten. Alles das, das sind Zahlen in der Schwebe. Wir wissen, es sind nur kleinste Bruchteile, wo wirklich tatsächlich Covid-19 ursächlich ist. Mit anderen Worten: Wir haben es nicht mit einer solchen großen Bedrohung zu tun.
Nun, meine traurige Erkenntnis nach zweieinhalb Jahren intensivster Arbeit auf allen Ebenen unseres Staatssystems ist:
1. Sämtliche staatliche Gewalten verweigern eine wirksame und unabhängige Überprü-fung vom rechtserheblichen Sachverhalt. Denn erst wenn wir den verstanden haben, können wir auch verstehen, ob wir überhaupt eine Bedrohung haben. Das wird voll-ständig abgeblockt.
2. Die Gerichte sind nicht bereit, die Beweislast des Staates durchzusetzen. Wir basie-ren nach wie vor auf einer reinen Hypothese und Behauptung des Staates, sodass die Gewaltentrennung nicht funktioniert.
3. Ich habe noch gar nicht von dieser mRNA Experimentalsubstanz gesprochen, von der breitangelegten Desinformation in diesem Zusammenhang und von der Nötigung der gesamten Bevölkerung, sich diese schädlichen Substanzen zu verabreichen. Davon habe ich noch gar nicht gesprochen, aber dazu komme ich gleich.
Aus all diesen Gründen kommen wir heute, Oktober 2022, nach über 30 Monaten Coronaregime, nicht mehr darum herum, über ein Grundprinzip im Grundrechtsstaat zu sprechen, welches wir noch niemals anwenden mussten. Ich spreche vom Grundrecht auf Widerstand, vom Recht auf Widerstand gegen eine willkürliche – und man muss es benennen – eine auf dauerhafte Schädigung des Volkes ausgerichtete Maßnahmenpolitik.
An meine Kollegen, die jetzt zuhören und mir den Vogel zeigen möchten: Ich verweise Sie auf die Publikation von Professor Dr. Andreas Kley, Staatsrechtler an der Universität Zürich, der im Jahre 2001 sich genau mit dieser Frage befasst hat. Er hat einen Aufsatz publiziert mit dem Namen „Rechtsstaat und Widerstand“. Und darin hat er die Frage gestellt: „Ab wann haben auch wir hier in der Schweiz das Recht auf Widerstand?“
Ich zitiere aus diesem Aufsatz:
„Das Widerstandsrecht fällt in Betracht, wenn sich die Staatsgewalt schwerste und systematische Menschenrechtsverletzungen zu Schulden kommen lässt, die sich anderswie nicht beheben lassen. Es gilt extrakonstitutionell aus der Idee der Menschenrechte.“ Was heisst das? Das bedeutet: Widerstandsrecht kommt dann zum Tragen, wenn der Rechtsschutz der Bürger in vitalsten Fragen des Lebens nicht mehr wirklich „verwirksamt“ ist. Und was haben wir heute? Wir haben massivste Eingriffe in den gewöhnlichen Lauf des Lebens, der Wirtschaft über x-Monate gehabt. Aber wir haben eine Nötigungssituation der gesamten Bevölkerung auf Dauer angelegt. Die gesamte Bevölkerung wird in die Impfung hineingetrieben, in dieses medizinische Experiment, ohne auch nur eine halbwegs ausreichende Aufklärung und gegen ihren freien Willen.
Was verletzt eine solche Politik? Eine solche Politik verletzt nicht nur alle selbstverständlichen Grundsätze des Rechtes, nicht nur selbstverständlich den Nürnberger Kodex. Eine solche Politik, wir haben eine explizite Norm im UNO-Menschenrechtspakt über den Schutz der bürgerlichen und politischen Rechte: der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte. In Artikel sieben, Absatz eins, und der erste Satz dieses Artikels sieben befasst sich mit dem Folterverbot. Zu jeder Zeit ist absolut Folter, zu jeder Zeit, verboten. Und im selben Absatz kommt gleich im zweiten Satz folgender Satz; „Niemand darf ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“ Und genau das ist auch hier in der Schweiz passiert! Es waren Versuche, weil diese Substanzen noch nirgendwo ordentlich am Menschen getestet worden waren unter den üblichen wissenschaftlichen Bedingungen eines sonst üblichen Menschenversuches. Es war unfreiwillig, weil die Menschen vor die Wahl gestellt wurden: „Entweder, ihr lasst euch impfen, oder ihr habt keinen Zugang zum öffentlichen Leben!“ Bei einigen sogar keinen Zugang zu ihrer beruflichen Tätigkeit. Ein paar Vertreter dieser Berufsgattung sind heute hier. Es handelt sich um die „Airliners for Humanity“, für die Piloten der „Swiss“. Großes Bravo! Und die Freiwilligkeit der Zustimmung setzt voraus, dass man vollumfassend informiert wird – wurde – dass man vorher vollumfassend informiert wurde, über sämtliche Aspekte, die es braucht, um eine freie Entscheidung bilden zu können. Das heisst, um den Nutzen und die Nachteile vollumfänglich abwägen zu können. Wir wurden und werden bis heute nicht nur nicht korrekt informiert, was diese Substanzen anbelangt, sondern von Swissmedic geradezu desinformiert. Wir werden getäuscht über die fehlende Wirkung. Wir werden getäuscht über ihren wahren Risikogehalt dieser Substanzen.
Und deshalb: Wenn eine Regierung mit ihren Untereinheiten – in diesem Fall Swissmedic – einen solchen harten Kurs fährt, Informationen manipuliert, die wahren Informationen zurückhält, ein eigentliches Monitoring verunmöglicht, also eine anschließende Verfolgung der Schäden – der Folgeschäden – verunmöglicht, dann verstösst sie gegen diese grundlegendsten Normen des UNO-Menschenrechtspaktes. Und wenn sie das weiterhin tut, dann haben wir das Recht und die Pflicht zum Widerstand, liebe Freude.
Ja, „horribile dictu“, hätte ich damals nach Ende meines Studiums gesagt, wenn ich mir hätte vorstellen müssen, dass ich jemals auf einer Bühne in der Schweiz so etwas sagen müsste, als ausgebildeter Jurist und als Rechtsanwalt, der vor 25 Jahren sein Anwaltspatent in Bern gemacht hat. „Horribile dictu“ ist es! Es schaudert mich selber, dass ich das hier sagen muss, aber es entspricht der Wahrheit.
Und so gebe ich nun diese Aussage zurück an den Bundesrat und an die Parlamentarier: Sehen Sie eigentlich, wie weit Sie die Schweiz von ihrer verfassungsmässigen Normalität abgetrennt haben? Dass wir mittlerweile de facto in einem ganz neuen System leben. In einer totalitären Herrschaftsform, welche Widerspruch und offenen Diskurs abwürgt und nicht zulässt, welche Rechtsverletzungen nicht korrigiert und welche kritische Bürger, kritische Ärzte – statt ihnen zu danken für den Beitrag den sie leisten zur Erkenntnis, dass man mit weniger mehr erreichen könnte und statt, wie uns, die Bürger, mit harten Fakten zu überzeugen, werden sie mit harten Bussen und, wenn nötig, mit Polizeigewalt bekämpft. Dorthin haben der Bundesrat und das Parlament die Schweiz heute geführt. Und wenn nun dieses Covid-19-Gesetz nicht nur vom Nationalrat – wie vorhin gehört – sondern auch von der gesamten Bundesversammlung – ich glaube am 16. Dezember ist es, glaube ich – definitiv angenommen werden sollte, dann wäre das in der Tat eine Bestätigung, eine Bankrotterklärung für unsere Demokratie. Denn bis dahin sollte es wirklich der Letzte auch im Bundeshaus begriffen haben, dass die aktuelle Situation es nicht erfordert und nicht zulässt, ein solches Gesetz bis Ende Juni 2024 nochmals zu verlängern. Es kommt nicht in Frage. Wir wollen nicht länger abgespeist werden mit so billigen Floskeln wie „die Experten der WHO haben immer recht“ oder „in Zeiten der Pandemie haben die Gesundheitsbehörden einen erweiterten Ermessensspielraum“. Meine Leute, damit stehen wir jetzt hier in der Schweiz. Und unsere gemeinsame Verantwortung ist – auch wenn wir sagen Widerstandrecht – dass es nicht zu Gewalt kommt, nicht zum Äussersten.
Aber die Hauptverantwortung liegt im Bundeshaus in Bern. Und ich rufe alle Nationalräte, Ständeräte, alle Bundesräte auf:
„Lassen Sie endlich Vernunft walten! Hören Sie zwischendurch einmal ein paar Takte Beethoven aus der fünften Sinfonie! Entspannen Sie sich! Und hören Sie auf die andere Seite! Wir waren stets friedlich, wir waren stets sachlich, wir waren stets innerhalb von der Verfassung. Und widerstehen Sie endlich der Versuchung, jedes Problem der Schweiz sogleich mit Notrecht, mit Extrakompetenzen und mit neuen Grundrechtsverletzungen lösen zu wollen! Hören Sie endlich auf, Weisungen von nicht gewählten Einflüsterern von der Globalelite, von der WHO, WEF und anderen entgegenzunehmen. Die haben keine Weisungsbefugnisse. Das Weisungsrecht liegt ausschließlich beim Volk. Von denen wurden Sie gewählt und denen gegenüber sind Sie verantwortlich. Und mehr müssen Sie gar nicht verstehen, um richtig und verantwortungsbewusst handeln zu können.“
Und so fasse ich meine – und ich gehe davon aus, es sind unsere – Forderungen ganz einfach zusammen:
1. Wir verlangen, dass diese Notfallzulassungen – und das sind sie de facto, auch wenn sie einen anderen Namen haben: bei uns heißen sie befristete Zulassungen, in Europa bedingte Zulassungen, aber, es sind de facto Notfallzulassungen ohne Notfall. Heben Sie diese Zulassungen sofort auf und beenden Sie diesen Menschenversuch! Und dazu gehört auch: Sorgen Sie sofort für eine umfassende und ehrliche Information der Bürger! Legen Sie die Risiken offen. Und stellen Sie ein wirksames Monitoring und Reporting der Nebenwirkungen sicher! Und, legen Sie doch bitte mal die Karten auf den Tisch, was es denn für alternative Behandlungsmethoden gibt und wie wir unser natürliches Immunsystem stärken können! Beginnen Sie mit einem „big hug“ am Morgen bei der bundesrätlichen Versammlung und drücken Sie sich mal ganz fest – das könnte helfen!
2. Finger weg vom Notrecht! Beenden Sie Ihren permanenten Flirt mit antidemokratischen, totalitären Methoden! Ihre Logik des ewigen Notrechts beschädigt unsere Demokratie und sie beschädigt das Ansehen der höchsten Gewalten der Schweiz. Es gibt kein einziges epidemiologisches Problem, welches wir nicht im normalen – ,courant normal‘ – ordentlichen Verfahren lösen könnten. Und öffnen Sie den Diskurs auch für die andere Seite!
3. Leiten Sie endlich eine Untersuchung ein, damit dieselben schädlichen und kostspieligen Fehler nicht mehr länger fortgeführt werden. Wir sind vernünftige Menschen, wir müssen aus Fehlern lernen. Also, her mit dieser Untersuchung! Und das bitteschön, werden Sie bei Ihren nächsten Treffen mit der WHO auch dort eingeben. Denn es war die WHO, welche von Anfang an vorgegeben hat, mit welchen Methoden diese angebliche Epidemie festzustellen sei, und mit welchen Mitteln sie zu bekämpfen sei. Deshalb haben Sie darauf hinzuwirken, dass die entscheidenden Fragen der Aufarbeitung zuallererst und vordringlichst auf der Stufe der WHO passieren, zur Tauglichkeit/Untauglichkeit PCR, Schädlichkeit der Gen-Experimente usf. Und bis dahin ist eine Mitgliedschaft und jegliche Finanzierung der WHO zu sistieren! Denn eins ist klar: Solange das nicht passiert ist, ist die WHO als nichts anderes zu behandeln und zu betrachten, als ein privater Business-Club von Big Pharma und Big Tech Finanzinteressen, denen es nicht um die Gesundheit der Bevölkerung geht – wie wir vorhin auch von Astrid Stuckelberger gehört haben.
Und zuletzt: Auch als Jurist muss man sich über die globale Lage Gedanken machen. Das gehört zum Verantwortungsbewusstsein dazu. Denn, wenn wir einmal die schlimme Situation von echter Not haben, von der Not des Energiemangels, echter wirtschaftlicher Not oder sogar kriegerischer Zeiten, dann ist das Erste, was eingeschränkt wird – das sind die Grundrechte und das ist die verfassungsmäßige Grundordnung! Also kann ich doch jetzt schon und muss ich doch jetzt schon mich damit befassen, was der Bundesrat im Zusammenhang mit der Ukraine beschlossen hat. Er hat reflexartig und ohne wirkliche Veranlassung die Neutralität über Bord geschmissen und sich kopflos den Sanktionen angeschlossen, anstatt von dem großen Trumpf, welchen nur ganz wenige Länder in der Hand haben und in der Verfassung einen besonderen Stellenwert genießt, nämlich die Neutralität und den Auftrag der Schweiz, friedenssichernde Maßnahmen zu forcieren! Diesen Trumpf hat der Bundesrat aus dem Fenster geschmissen, und er hat sich stattdessen auf die Seite der Kriegstreiber begeben und die Politik der Sanktionen mitgetragen.
Das ist meine letzte und, ich muss fast sagen, im Moment fast eindringlichste Forderung, denn, wenn uns hier in Europa die Dinge noch weiter eskalieren, dann können wir lange über Verfassung philosophieren. Dann wird es am Ende nur noch darum gehen: Wie kommen wir zu Wasser, wie kommen wir zu Brot, wie kommen wir zu diesen einfachsten, grundlegendsten Dingen? Und es ist die Verantwortung des Bundesrates und des Parlamentes, es nicht so weit kommen zu lassen! D.h.: „Sorgen Sie dafür, lassen Sie sich etwas einfallen und bringen Sie die Kriegsparteien an einen Tisch! Erkämpfen Sie sich die Neutralität zurück! Und besinnen Sie sich auf die Stärken, auf die Tradition und auf die Verfassung der Schweiz!“ Danke.
„Zum Wohle eines Friedens unter den Völkern!“ – so steht es in der Schweizer Bundesverfassung. „Zum Wohle eines Friedens in Europa!“ Und damit bin ich am Schluss. Wir verlangen nicht mehr und nicht weniger als den verfassungsrechtlichen Normalzustand, die Einhaltung unserer großartigen Verfassung. Danke Albert, du hast mir gerade vorhin wieder ein Exemplar gegeben. Albert ist hier! Wer die Verfassung noch nicht besitzt, der soll sie mit nach Hause nehmen, und bitte lest sie! Und vor allem, wir fordern den Bundesrat, Bundesbern, das Parlament auf: „Geben Sie uns und unseren Kindern Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung!“ Ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. Alles Gute miteinander!“
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25.10.2022 | www.kla.tv/23965
Philipp Kruse ist ein Schweizer Rechtsanwalt, der nach eigenen Angaben den Werten der Bundesverfassung und der verfassungsmäßigen Grundordnung besondere Beachtung schenkt. Sie seien die Voraussetzung für einen dauerhaften Rechts- und Sozialfrieden. Kruse sprach im Rahmen der Corona-Kundgebung in Winterthur vom 2. Oktober 2022 darüber, dass sämtliche staatlichen Gewalten eine wirksame und unabhängige Überprüfung der letzten zweieinhalb Jahre verweigern. Sie sind außerdem nicht bereit, die Beweislast des Staates einzufordern. Hören Sie nun seine Forderungen an den Schweizer Bundesrat und das Parlament. __________________________________________________________________________ Philipp Kruse: „Ja, leider ist es aus juristischer Sicht nicht gut bestellt um die Schweiz, ein Land in dauerhaftem Notrecht. Notrecht soll immer die Ausnahme bleiben. Aber leider ist das Notrecht zur Norm geworden. Zwar nicht so extrem wie in Deutschland, in Italien, in Österreich, aber für die Schweizer Verhältnisse extrem genug, zu extrem. Von Februar 2020 bis April 2022 ist die ganze Gesellschaft, unser ganzes Leben, das private wie das wirtschaftliche, von Rechtsunsicherheit bestimmt worden, von dauerhaften Normänderungen und von Zwangsmaßnahmen. Das sind autoritäre, totale Methoden, welche die Schweiz noch nie anwenden musste, noch nicht einmal im Zweiten Weltkrieg, diese Zwangsmaßnahmen. Die einzige Begründung, die wir bis heute haben, sind in der Hauptsache die steigenden Fallzahlen, basiert auf PCR-Tests und die angebliche Überlastung der Spitäler, wobei wir wissen, dass die Auslastung schweizweit nie über 80 % war. Und ja, wir hatten im 2020 ein auffälliges Sterbegeschehen. Das wollen wir alles nicht abstreiten, keine Frage. Aber was ich anprangere ist, dass man den Ursachen für das Sterbegeschehen und überhaupt für das Geschehen in den Spitälern nicht ergebnisoffen nachgegangen ist. Es gibt halt mehr als nur den PCR-Test. Nun, heute sind wir längst gescheiter. Und auf der Basis von den minimalen Parametern aus PCR-Tests und Bettenauslastung konnte der Bundesrat trotzdem ohne nennenswerten Widerspruch aus der Bevölkerung alles machen, was er wollte, jede Zwangsmaßnahme durchsetzen, zum Nachteil der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Kultur, der Kultur (!), der Kulturschaffenden, der Sportler, unserer Kinder, schöpfen Kraft aus dem Sport, aus der Kultur. Und ein Riesenangebot ist weggebrochen. Eben habe ich mit Valentina gesprochen. Sie war in Wien und sie sagt, dass, was Kultur anbelangt, dort immer noch „tote Hose“ herrsche. Was ist dort los? Unternehmer, die ihre Existenz verloren haben, Arbeitnehmer ihre Anstellung und vor allem Kinder ein Teil ihrer Jugend. Kinder haben einen Teil ihrer Jugend verloren unter diesen Restriktionen, und nicht wenige auch ihre Gesundheit, ihre psychische und physische Gesundheit. Warteschlangen vor den Kinderpsychiatrien haben sich verdoppelt, und ja, leider auch die Selbstmordzahlen bei den Mädchen im Coronajahr 2020. Im Vergleich zu den durchschnittlichen Zahlen der fünf vorangegangenen Jahre haben sich die Selbstmordzahlen bei den Mädchen verdoppelt. Das wurde vor ca. zehn Tagen so publiziert. Und jetzt, seit Anfang 2022, sehen wir einen katastrophalen Rückgang in der Geburtenrate. Ja, was braucht es denn noch mehr? Das alles müsste den Bundesrat und das Parlament erheblich interessieren, aber es scheint sie nicht im Ansatz zu „kratzen“ (= kümmern). Sie wollen weitermachen wie bisher. Das haben wir eben gehört von Nicolas Rimoldi. Letzte Woche im Nationalrat vom gleichen Wahnsinn noch mehr: Der Bundesrat will die wesentlichen Bestimmungen des Covid-19 Gesetzes, also Testen, Zertifikat, Zutrittsbeschränkungen, totale Kontrolle der Bürger mittels „Contact Tracing“, bis Ende Juni 2024 verlängern. Das heißt, es kann jederzeit, auf der Basis von irgendeiner Virus-Mutation und dieser Tests, alles wieder von vorne beginnen. Und das Ganze – das hat Nicolas auch zu Recht angeprangert – ist in welchem Verfahren passiert? Im Verfahren – es soll passieren im Verfahren von der dringlichen Gesetzgebung, also: Inkraftsetzung sofort, ohne ein Referendum des Volkes abzuwarten: 100 Tage 50.000 Unterschriften. Das ist ein signifikanter Einschnitt in die Volksrechte, gemessen an der „Nicht-Not“, die wir haben. Weil die Zeit, um alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen für den Fall von was auch immer, epidemiologischen Bedrohungen, die haben wir längstens. Was also hat der Bundesrat in den letzten zweieinhalb Jahren dazugelernt? Das müssen wir uns ernsthaft fragen, um dem Volk unnötige Einschränkungen und unnötiges Leiden zu ersparen!! Haben Bundesrat/Parlament irgendwo die Bereitschaft erkennen lassen, dass sie eine unabhängige Überprüfung vornehmen lassen wollen, eine Aufarbeitung, um Fehler auszumerzen, eine Überprüfung, die den Namen wirklich verdient? Nein, haben sie nicht. Das heißt, wir stehen heute – und das ist eine Kernerkenntnis, von der aus wir in den nächsten Winter starten müssen – wir stehen heute, 30 Monate nach Beginn der ganzen Corona-Krise, genau an derselben Stelle methodologisch betrachtet, auch von der Gesetzgebung her betrachtet, und von der Machtbefugnis des Bundesrates her betrachtet – wir stehen genau noch an demselben Ort wie im Februar 2020 und haben keine Fortschritte gemacht. Und das müssen wir anprangern. Denn es kann nicht sein, dass ausschließlich auf der Basis der PCR-Tests die Geschicke des ganzen Landes bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“ durchregiert werden dürfen. Der Bundesrat hat zur Normalität zurückzukehren. Und das muss er mit aller Nachhaltigkeit, mit aller Willenskraft, anstreben. Rückkehr zur Normalität! Immerhin haben sich zahlreiche Bürger – ich weiß nicht, es sind wahrscheinlich nicht nur Hunderte, es sind … [Heiko Schöning, herzlich willkommen …] – es haben sich zahlreiche Bürger, tausende Bürger, die Mühe gemacht, mit sachlichen, objektiven, detaillierten Begründungen dem Bundesrat und den Parlamentariern zu erklären, was Sache ist, was wirklich passiert, oder eben nicht passiert in den Krankenhäusern. Auch das Juristenkomitee hat sich ins Zeug gelegt, es ist alles nachlesbar. Und keine dieser Erkenntnisse wurde bisher aufgenommen vom Parlament. Und aus meiner Warte als Anwalt kann ich von den Gerichten leider nichts Besseres berichten. Wir warten bis heute immer noch auf ein Gerichtsurteil. Heiko, verstehst du, wenn ich „schwiizerdüütsch“ spreche? Heiko versteht nicht „schwiizerdüütsch“, ich wechsle. Also herzlich willkommen, das ist großartig, dass Heiko Schöning heute hier ist. Herzlich willkommen nochmals, er hat eine Riesenreise gemacht und hat auch eine riesige Reise in die Forschung unternommen, in die Ursachenforschung, in die Geschichte der Virenbekämpfung und in die kriminelle Seite derselben, seit 2001. Sein Buch ist ausgezeichnet, liefert auch mir sehr viel ganz entscheidende Hinweise für die nächsten juristischen Schritte. Großartig, dass du dir diese Mühe gemacht hast, lieber Heiko. Du kommst aus der freien Hansestadt Lübeck und diese Hansestädte, haben für sich in der Geschichte immer Freiheit bewahrt. Sie waren selber für ihren Handel verantwortlich, sie haben untereinander – die Hansestädte – ein freiheitliches System aufgebaut und deshalb gibt es heute noch so freie Köpfe wie Heiko Schöning, die in der ganzen Welt herumreisen. Also, ich hoffe es verstehen alle mein Hochdeutsch mit starkem Akzent. Ja, bis heute warten wir immer noch auf die wesentlichen Gerichtsurteile. Es reicht nicht aus, wenn das Bundesgericht sagt, dass sich der PCR-Test nicht eignet für den Nachweis einer Krankheit. Immerhin, das hätten wir schon geschafft im letzten November. Aber es muss auch die richtigen Schlüsse daraus ziehen, insbesondere festhalten. Ja gut, wenn also die Fallzahlen keine taugliche Basis sind, dann haben wir auch keine taugliche Basis für diese Einschränkungen. Das ist nicht so schwierig zu verstehen. Wir haben auch vor allem keine Grundlage um dauerhaft an diesen Maßnahmen festzuhalten, wenn wir die schlechte Organisation in den Kantonen anschauen, in den Spitälern. Nur, weil nach zweieinhalb Jahren die Kantone nach wie vor ihr Personal reduzieren und ihre Organisation runterfahren, ist das keine Rechtfertigung, weiterhin einschränkende Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Nein, die Gerichte, kann ich sagen, sie schützen noch immer die Behörden und ihre Maßnahmen, nicht aber die Bürger und auch nicht die leidenden Kinder. Ich habe, wir alle kennen diese Zahlen und ich muss auch sagen, vieles erwähne ich deshalb in der Hoffnung, dass hier Leute zuhören, später über Video, die mit uns nicht einverstanden sind. Ihr wisst es schon, aber man muss diesen Leuten vieles von Anfang an nochmal erklären. Man muss ihnen sagen, dass tatsächlich sich die Warteschlangen vor den Kinderpsychiatrien verdoppelt haben seit 2020, und dass das ein wesentlicher Faktor ist, den die Regierung ernst nehmen müsste und zum Anlass nehmen müsste die Kinder zu schützen. Ein konkretes Beispiel habe ich gerade vom Kantonsgericht Basel-Stadt, da haben wir die Maskenpflicht, die Anfang dieses Jahres erst eingeführt wurde – Omikron – wissen wir alle, wie gefährlich! – haben wir angefochten und wir haben auch alle Studien vorgelegt. Aktuelle von Professor Walach, Harald Walach, zum Beispiel, die haben die CO2-Ergebnisse festgehalten in der Rückatmungsluft. Und wir haben festgestellt, in einer Peer-Reviewed Studie, dass die CO2-Werte um ein x-Faches höher liegen, als die Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer. Und das haben wir auch in Basel-Stadt dem Gericht so vorgelegt. Und zu welchen Schlüssen kommt das Appellationsgericht Basel-Stadt? Sie sagen, die Schädlichkeit der Maske ist nach wie vor nicht erwiesen. Es ist wirklich … Selbstverständlich werden wir nächste Woche die Beschwerde vor das Bundesgericht weiterziehen. Es ist unvorstellbar, es ist unbegreiflich, dass man sogar in Anbetracht dieser eindeutigen Beweislage die Augen verschließt vor den Tatsachen. Und was ich auch sagen kann ist: In keinem einzigen meiner bisherigen 15 Gerichtsverfahren hat das Gericht die behördliche Seite gezwungen, ihrer Beweislast nachzukommen. Wir haben bis heute keine einzige Angabe von den Behörden, wo sie uns sagen konnten, wieviel Prozent von den sogenannten Covid-19 Hospitalisierten wurden denn wirklich ursächlich auf Grund von Covid-19 hospitalisiert und nicht bloß aus Anlass ihrer Spitaleinlieferung positiv getestet. Und dasselbe auch für die Toten. Alles das, das sind Zahlen in der Schwebe. Wir wissen, es sind nur kleinste Bruchteile, wo wirklich tatsächlich Covid-19 ursächlich ist. Mit anderen Worten: Wir haben es nicht mit einer solchen großen Bedrohung zu tun. Nun, meine traurige Erkenntnis nach zweieinhalb Jahren intensivster Arbeit auf allen Ebenen unseres Staatssystems ist: 1. Sämtliche staatliche Gewalten verweigern eine wirksame und unabhängige Überprü-fung vom rechtserheblichen Sachverhalt. Denn erst wenn wir den verstanden haben, können wir auch verstehen, ob wir überhaupt eine Bedrohung haben. Das wird voll-ständig abgeblockt. 2. Die Gerichte sind nicht bereit, die Beweislast des Staates durchzusetzen. Wir basie-ren nach wie vor auf einer reinen Hypothese und Behauptung des Staates, sodass die Gewaltentrennung nicht funktioniert. 3. Ich habe noch gar nicht von dieser mRNA Experimentalsubstanz gesprochen, von der breitangelegten Desinformation in diesem Zusammenhang und von der Nötigung der gesamten Bevölkerung, sich diese schädlichen Substanzen zu verabreichen. Davon habe ich noch gar nicht gesprochen, aber dazu komme ich gleich. Aus all diesen Gründen kommen wir heute, Oktober 2022, nach über 30 Monaten Coronaregime, nicht mehr darum herum, über ein Grundprinzip im Grundrechtsstaat zu sprechen, welches wir noch niemals anwenden mussten. Ich spreche vom Grundrecht auf Widerstand, vom Recht auf Widerstand gegen eine willkürliche – und man muss es benennen – eine auf dauerhafte Schädigung des Volkes ausgerichtete Maßnahmenpolitik. An meine Kollegen, die jetzt zuhören und mir den Vogel zeigen möchten: Ich verweise Sie auf die Publikation von Professor Dr. Andreas Kley, Staatsrechtler an der Universität Zürich, der im Jahre 2001 sich genau mit dieser Frage befasst hat. Er hat einen Aufsatz publiziert mit dem Namen „Rechtsstaat und Widerstand“. Und darin hat er die Frage gestellt: „Ab wann haben auch wir hier in der Schweiz das Recht auf Widerstand?“ Ich zitiere aus diesem Aufsatz: „Das Widerstandsrecht fällt in Betracht, wenn sich die Staatsgewalt schwerste und systematische Menschenrechtsverletzungen zu Schulden kommen lässt, die sich anderswie nicht beheben lassen. Es gilt extrakonstitutionell aus der Idee der Menschenrechte.“ Was heisst das? Das bedeutet: Widerstandsrecht kommt dann zum Tragen, wenn der Rechtsschutz der Bürger in vitalsten Fragen des Lebens nicht mehr wirklich „verwirksamt“ ist. Und was haben wir heute? Wir haben massivste Eingriffe in den gewöhnlichen Lauf des Lebens, der Wirtschaft über x-Monate gehabt. Aber wir haben eine Nötigungssituation der gesamten Bevölkerung auf Dauer angelegt. Die gesamte Bevölkerung wird in die Impfung hineingetrieben, in dieses medizinische Experiment, ohne auch nur eine halbwegs ausreichende Aufklärung und gegen ihren freien Willen. Was verletzt eine solche Politik? Eine solche Politik verletzt nicht nur alle selbstverständlichen Grundsätze des Rechtes, nicht nur selbstverständlich den Nürnberger Kodex. Eine solche Politik, wir haben eine explizite Norm im UNO-Menschenrechtspakt über den Schutz der bürgerlichen und politischen Rechte: der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte. In Artikel sieben, Absatz eins, und der erste Satz dieses Artikels sieben befasst sich mit dem Folterverbot. Zu jeder Zeit ist absolut Folter, zu jeder Zeit, verboten. Und im selben Absatz kommt gleich im zweiten Satz folgender Satz; „Niemand darf ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“ Und genau das ist auch hier in der Schweiz passiert! Es waren Versuche, weil diese Substanzen noch nirgendwo ordentlich am Menschen getestet worden waren unter den üblichen wissenschaftlichen Bedingungen eines sonst üblichen Menschenversuches. Es war unfreiwillig, weil die Menschen vor die Wahl gestellt wurden: „Entweder, ihr lasst euch impfen, oder ihr habt keinen Zugang zum öffentlichen Leben!“ Bei einigen sogar keinen Zugang zu ihrer beruflichen Tätigkeit. Ein paar Vertreter dieser Berufsgattung sind heute hier. Es handelt sich um die „Airliners for Humanity“, für die Piloten der „Swiss“. Großes Bravo! Und die Freiwilligkeit der Zustimmung setzt voraus, dass man vollumfassend informiert wird – wurde – dass man vorher vollumfassend informiert wurde, über sämtliche Aspekte, die es braucht, um eine freie Entscheidung bilden zu können. Das heisst, um den Nutzen und die Nachteile vollumfänglich abwägen zu können. Wir wurden und werden bis heute nicht nur nicht korrekt informiert, was diese Substanzen anbelangt, sondern von Swissmedic geradezu desinformiert. Wir werden getäuscht über die fehlende Wirkung. Wir werden getäuscht über ihren wahren Risikogehalt dieser Substanzen. Und deshalb: Wenn eine Regierung mit ihren Untereinheiten – in diesem Fall Swissmedic – einen solchen harten Kurs fährt, Informationen manipuliert, die wahren Informationen zurückhält, ein eigentliches Monitoring verunmöglicht, also eine anschließende Verfolgung der Schäden – der Folgeschäden – verunmöglicht, dann verstösst sie gegen diese grundlegendsten Normen des UNO-Menschenrechtspaktes. Und wenn sie das weiterhin tut, dann haben wir das Recht und die Pflicht zum Widerstand, liebe Freude. Ja, „horribile dictu“, hätte ich damals nach Ende meines Studiums gesagt, wenn ich mir hätte vorstellen müssen, dass ich jemals auf einer Bühne in der Schweiz so etwas sagen müsste, als ausgebildeter Jurist und als Rechtsanwalt, der vor 25 Jahren sein Anwaltspatent in Bern gemacht hat. „Horribile dictu“ ist es! Es schaudert mich selber, dass ich das hier sagen muss, aber es entspricht der Wahrheit. Und so gebe ich nun diese Aussage zurück an den Bundesrat und an die Parlamentarier: Sehen Sie eigentlich, wie weit Sie die Schweiz von ihrer verfassungsmässigen Normalität abgetrennt haben? Dass wir mittlerweile de facto in einem ganz neuen System leben. In einer totalitären Herrschaftsform, welche Widerspruch und offenen Diskurs abwürgt und nicht zulässt, welche Rechtsverletzungen nicht korrigiert und welche kritische Bürger, kritische Ärzte – statt ihnen zu danken für den Beitrag den sie leisten zur Erkenntnis, dass man mit weniger mehr erreichen könnte und statt, wie uns, die Bürger, mit harten Fakten zu überzeugen, werden sie mit harten Bussen und, wenn nötig, mit Polizeigewalt bekämpft. Dorthin haben der Bundesrat und das Parlament die Schweiz heute geführt. Und wenn nun dieses Covid-19-Gesetz nicht nur vom Nationalrat – wie vorhin gehört – sondern auch von der gesamten Bundesversammlung – ich glaube am 16. Dezember ist es, glaube ich – definitiv angenommen werden sollte, dann wäre das in der Tat eine Bestätigung, eine Bankrotterklärung für unsere Demokratie. Denn bis dahin sollte es wirklich der Letzte auch im Bundeshaus begriffen haben, dass die aktuelle Situation es nicht erfordert und nicht zulässt, ein solches Gesetz bis Ende Juni 2024 nochmals zu verlängern. Es kommt nicht in Frage. Wir wollen nicht länger abgespeist werden mit so billigen Floskeln wie „die Experten der WHO haben immer recht“ oder „in Zeiten der Pandemie haben die Gesundheitsbehörden einen erweiterten Ermessensspielraum“. Meine Leute, damit stehen wir jetzt hier in der Schweiz. Und unsere gemeinsame Verantwortung ist – auch wenn wir sagen Widerstandrecht – dass es nicht zu Gewalt kommt, nicht zum Äussersten. Aber die Hauptverantwortung liegt im Bundeshaus in Bern. Und ich rufe alle Nationalräte, Ständeräte, alle Bundesräte auf: „Lassen Sie endlich Vernunft walten! Hören Sie zwischendurch einmal ein paar Takte Beethoven aus der fünften Sinfonie! Entspannen Sie sich! Und hören Sie auf die andere Seite! Wir waren stets friedlich, wir waren stets sachlich, wir waren stets innerhalb von der Verfassung. Und widerstehen Sie endlich der Versuchung, jedes Problem der Schweiz sogleich mit Notrecht, mit Extrakompetenzen und mit neuen Grundrechtsverletzungen lösen zu wollen! Hören Sie endlich auf, Weisungen von nicht gewählten Einflüsterern von der Globalelite, von der WHO, WEF und anderen entgegenzunehmen. Die haben keine Weisungsbefugnisse. Das Weisungsrecht liegt ausschließlich beim Volk. Von denen wurden Sie gewählt und denen gegenüber sind Sie verantwortlich. Und mehr müssen Sie gar nicht verstehen, um richtig und verantwortungsbewusst handeln zu können.“ Und so fasse ich meine – und ich gehe davon aus, es sind unsere – Forderungen ganz einfach zusammen: 1. Wir verlangen, dass diese Notfallzulassungen – und das sind sie de facto, auch wenn sie einen anderen Namen haben: bei uns heißen sie befristete Zulassungen, in Europa bedingte Zulassungen, aber, es sind de facto Notfallzulassungen ohne Notfall. Heben Sie diese Zulassungen sofort auf und beenden Sie diesen Menschenversuch! Und dazu gehört auch: Sorgen Sie sofort für eine umfassende und ehrliche Information der Bürger! Legen Sie die Risiken offen. Und stellen Sie ein wirksames Monitoring und Reporting der Nebenwirkungen sicher! Und, legen Sie doch bitte mal die Karten auf den Tisch, was es denn für alternative Behandlungsmethoden gibt und wie wir unser natürliches Immunsystem stärken können! Beginnen Sie mit einem „big hug“ am Morgen bei der bundesrätlichen Versammlung und drücken Sie sich mal ganz fest – das könnte helfen! 2. Finger weg vom Notrecht! Beenden Sie Ihren permanenten Flirt mit antidemokratischen, totalitären Methoden! Ihre Logik des ewigen Notrechts beschädigt unsere Demokratie und sie beschädigt das Ansehen der höchsten Gewalten der Schweiz. Es gibt kein einziges epidemiologisches Problem, welches wir nicht im normalen – ,courant normal‘ – ordentlichen Verfahren lösen könnten. Und öffnen Sie den Diskurs auch für die andere Seite! 3. Leiten Sie endlich eine Untersuchung ein, damit dieselben schädlichen und kostspieligen Fehler nicht mehr länger fortgeführt werden. Wir sind vernünftige Menschen, wir müssen aus Fehlern lernen. Also, her mit dieser Untersuchung! Und das bitteschön, werden Sie bei Ihren nächsten Treffen mit der WHO auch dort eingeben. Denn es war die WHO, welche von Anfang an vorgegeben hat, mit welchen Methoden diese angebliche Epidemie festzustellen sei, und mit welchen Mitteln sie zu bekämpfen sei. Deshalb haben Sie darauf hinzuwirken, dass die entscheidenden Fragen der Aufarbeitung zuallererst und vordringlichst auf der Stufe der WHO passieren, zur Tauglichkeit/Untauglichkeit PCR, Schädlichkeit der Gen-Experimente usf. Und bis dahin ist eine Mitgliedschaft und jegliche Finanzierung der WHO zu sistieren! Denn eins ist klar: Solange das nicht passiert ist, ist die WHO als nichts anderes zu behandeln und zu betrachten, als ein privater Business-Club von Big Pharma und Big Tech Finanzinteressen, denen es nicht um die Gesundheit der Bevölkerung geht – wie wir vorhin auch von Astrid Stuckelberger gehört haben. Und zuletzt: Auch als Jurist muss man sich über die globale Lage Gedanken machen. Das gehört zum Verantwortungsbewusstsein dazu. Denn, wenn wir einmal die schlimme Situation von echter Not haben, von der Not des Energiemangels, echter wirtschaftlicher Not oder sogar kriegerischer Zeiten, dann ist das Erste, was eingeschränkt wird – das sind die Grundrechte und das ist die verfassungsmäßige Grundordnung! Also kann ich doch jetzt schon und muss ich doch jetzt schon mich damit befassen, was der Bundesrat im Zusammenhang mit der Ukraine beschlossen hat. Er hat reflexartig und ohne wirkliche Veranlassung die Neutralität über Bord geschmissen und sich kopflos den Sanktionen angeschlossen, anstatt von dem großen Trumpf, welchen nur ganz wenige Länder in der Hand haben und in der Verfassung einen besonderen Stellenwert genießt, nämlich die Neutralität und den Auftrag der Schweiz, friedenssichernde Maßnahmen zu forcieren! Diesen Trumpf hat der Bundesrat aus dem Fenster geschmissen, und er hat sich stattdessen auf die Seite der Kriegstreiber begeben und die Politik der Sanktionen mitgetragen. Das ist meine letzte und, ich muss fast sagen, im Moment fast eindringlichste Forderung, denn, wenn uns hier in Europa die Dinge noch weiter eskalieren, dann können wir lange über Verfassung philosophieren. Dann wird es am Ende nur noch darum gehen: Wie kommen wir zu Wasser, wie kommen wir zu Brot, wie kommen wir zu diesen einfachsten, grundlegendsten Dingen? Und es ist die Verantwortung des Bundesrates und des Parlamentes, es nicht so weit kommen zu lassen! D.h.: „Sorgen Sie dafür, lassen Sie sich etwas einfallen und bringen Sie die Kriegsparteien an einen Tisch! Erkämpfen Sie sich die Neutralität zurück! Und besinnen Sie sich auf die Stärken, auf die Tradition und auf die Verfassung der Schweiz!“ Danke. „Zum Wohle eines Friedens unter den Völkern!“ – so steht es in der Schweizer Bundesverfassung. „Zum Wohle eines Friedens in Europa!“ Und damit bin ich am Schluss. Wir verlangen nicht mehr und nicht weniger als den verfassungsrechtlichen Normalzustand, die Einhaltung unserer großartigen Verfassung. Danke Albert, du hast mir gerade vorhin wieder ein Exemplar gegeben. Albert ist hier! Wer die Verfassung noch nicht besitzt, der soll sie mit nach Hause nehmen, und bitte lest sie! Und vor allem, wir fordern den Bundesrat, Bundesbern, das Parlament auf: „Geben Sie uns und unseren Kindern Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung!“ Ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. Alles Gute miteinander!“
von sak.