Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
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22.01.2020 | www.kla.tv/15593
Am 9. Februar 2020 findet in der Schweiz eine Volksabstimmung zur Verhinderung einer weiteren Einschränkung der Meinungs- und Redefreiheit statt. Es geht dabei um eine Gesetzeserweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm um den Zusatz der „sexuellen Orientierung“. Die „sexuelle Orientierung“ von Homo- und Bisexuellen soll damit unter gesetzlichen Schutz gestellt werden. Am 11. Januar 2020 hatte der überparteiliche Verein „Bürger für Bürger“ die Präsidentin der Eidgenössischen Demokratischen Union des Kantons St. Gallen, Lisa Leisi zu einem Referat über die bevorstehende Abstimmung eingeladen. In der Einleitung zum Referat führte der Präsident von „Bürger für Bürger“, Dr. Markus Erb an, dass die Gesellschaft in der Schweiz sehr tolerant gegenüber Homosexualität oder Andersgeschlechtlichen sei. Er stellte dann die Frage, weshalb es diese Gesetzeserweiterung denn überhaupt brauche. Nach seiner Überzeugung gäbe es unter den Urhebern der Gesetzeserweiterung solche, die sogar den Schutz der Pädophilie als weiteres Ziel im Fokus haben. Denn wenn man wisse, dass Pädophilie, sei es die Kinderehe oder die Verführung von Jugendlichen und Kindern, ein Geschäft ist, dann könne diese Gefahr nicht ausgeklammert werden, so Markus Erb. Sehen Sie nun, als Beitrag von Klagemauer TV zur freien Meinungsbildung für die Schweizer Volksabstimmung vom 9. Februar 2020, das gekürzte Referat von Lisa Leisi, das in der schweizerdeutschen Sprache gehalten wurde. Unter nachfolgendem Link können Sie das gesamte Referat einschließlich der Einleitung von Dr. Markus Erb anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=hWSMW_UFSls&feature=youtu.be
von brm.
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