Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
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25.07.2013 | www.kla.tv/1293
Das „abgekürzte Verfahren“ ist gemäß der neuen Strafprozessordnung in der Schweiz seit gut zwei Jahren möglich. Es soll komplexe Fälle für das Gericht vereinfachen und dadurch die Verfahren beschleunigen. Als Folge davon kommt es leider vor, dass sich die Verhandlungen vor Gericht nur auf die Urteilsverkündung beschränken. Welche Taten dabei im Deal zwischen dem Delinquenten und dem Staatsanwalt ggf. unter den Tisch gefallen sind, bleibt geheim. Das widerspricht einer Grundlage des Schweizer Rechtsstaates, der bis anhin vorschreibt, dass Gerichtsverhandlung sowie Urteilsverkündung öffentlich sind. Wie sich mehr und mehr herausstellt, wird zumindest im Kanton Zürich das neue Verfahren mitunter missbraucht. Es verkommt zu einer Art Schutzprogramm für Sexualdelinquenten* in gehobener Stellung. Die Staatsanwaltschaft garantiert ihnen mit dem „abgekürzten Verfahren“ Geheimhaltung. Auch die Medien haben sich dem Diktat des Bezirksgerichts zu fügen, ansonsten drohen hohe Bußen und Entzug der weiteren Zulassung ans Gericht. Wer darüber informiert ist, dass gerade in den „oberen Etagen“ oft die schlimmsten Sexualdelikte geschehen**, kann nur erahnen, welche schwerwiegenden Konsequenzen unserem Volk daraus erstehen, wenn Sexualdelikte von Menschen mit Macht (Geld) nicht mehr öffentlich gemacht werden! *Delinquent: Jemand, der gegen geltendes Recht verstößt **siehe Film „Sexzwang“, http://panorama-film.ch/doksexzwang. php
von pb.
(Schweiz) http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/staat_buerger/zivilprozessrecht/musterformulare/be/ablaufstpo/abgekuerztes-verfahren-d.pdf