de
Deutsch
Deutsch
de
Deutsch
Deutsch
ru
Russisch
Pусский
fr
Französisch
Français
en
Englisch
English
nl
Niederländisch
Nederlands
ro
Rumänisch
Română
es
Spanisch
Español
pl
Polnisch
Polska
da
Dänisch
Dansk
uk
Ukrainisch
Українська
it
Italienisch
Italiano
is
Isländisch
Íslenska
pt
Portugiesisch
Português
dgs
Deutsch
Untertitel
lv
Lettisch
Latviešu
sv
Schwedisch
Svenska
th
Thailändisch
ภาษาไทย
hu
Ungarisch
Magyar
tr
Türkisch
Türkçe
vi
Vietnamesisch
Tiếng Việt
hr
Kroatisch
Hrvatski
bg
Bulgarisch
България
lt
Litauisch
Lietuvių
sq
Albanisch
Shqip
cs
Tschechisch
Čeština
zh
Chinesisch
中文
ar
Arabisch
العربية
el
Griechisch
Ελληνικά
ja
Japanisch
日本語
hi
Hindi
हिन्दी
sr
Serbisch
србски
eo
Esperanto
Esperanto
ko
Koreanisch
한국어
mn
Mongolisch
Монгол хэл
lo
Lao
ພາສາ
id
Indonesisch
Bahasa Indonesia
ln
Lingala
Lingala
tl
Philippinisch
Tagalog
sw
Swahili
Kiswahili
et
Estnisch
Eesti
lb
Luxemburgisch
Lëtzebuergesch
fa
Persisch
فارسی
fi
Finnisch
Suomi
sl
Slowenisch
Slovenski
no
Norwegisch
Norsk
bs
Bosnisch
босански
he
Hebräisch
עברית
ur
Urdu
اردو
sk
Slowakisch
Slovensky
hy
Armenisch
Հայերեն
bn
Bengali
বাংলা
ti
Tigrinisch
ትግርኛ
si
Singhalesisch
සිංහල
tg
Tadschikisch
Тоҷикй
ta
Tamilisch
தமிழ்
gsw
Schweizerdeutsch
Schwizerdütsch
rsl
Gebärdensprache Russisch
Язык жестов (Русский)
ku
Kurdisch
کوردی
my
Birmanisch
မြန်မာစာ
te
Telugu
తెలుగు
mk
Mazedonisch
македонски јазик
rw
Ruanda
Kinyarwanda
tk
Turkmenisch
Türkmençe
jv
Javanisch
Basa Jawa
ka
Georgisch
ქართული
am
Amharisch
አማርኛ
az
Aserbaidschanisch
azərbaycan dili
bo
Tibetisch
བོད་ཡིག
pa
Punjabi
ਪੰਜਾਬੀ
sn
Shona
chiShona
so
Somali
Soomaaliga
af
Afrikaans
Afrikaans
be
Weißrussisch
беларуская мова
ceb
Bisaya
Cebuano
ch
Gujarati
ગુજરાતી
co
Korsisch
corsu
eu
Baskisch
euskara
gd
Schottisch
Gàidhlig
km
Khmer
ភាសាខ្មែរ
kn
Kannada
ಕನ್ನಡ
ky
Kirgisisch
Кыргызча
mg
Malagasy
fiteny malagasy
mi
Maori
te reo Māori
mt
Maltesisch
Malti
sd
Sindhi
सिन्धी
sgg
DSGS
Deutschschweizer Gebärdensprache
sm
Samoanisch
gagana fa'a Samoa
su
Sundanesisch
Basa Sunda
yi
Jiddisch
ייִדיש
Sendungstext
herunterladen
16.11.2020 | www.kla.tv/17556
Am 17. September 2020 stimmte der Deutsche Bundestag auf Antrag der FDP-Fraktion darüber ab, ob die sogenannte „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beendet wird. Diese wurde am 25. März 2020 beschlossen und bildet die Voraussetzung für eine Vielzahl von Verordnungen und die mit dem Corona-Virus begründeten Maßnahmen. Schon der damalige Beschluss, der den Bundesgesundheitsminister aufgrund des Infektionsschutz-Gesetzes mit Sonderrechten ausstattet, wurde vielfach sehr kritisch gesehen. Der Tagesspiegel hatte damals von einer unzulässigen Ermächtigung der Regierung gesprochen. Die Süddeutsche Zeitung gar einen Vergleich zum Ermächtigungsgesetz von 1933 gezogen. Der von der EU geförderte juristische Online-Blog Jean-Monnet-Saar bezeichnete das Gesetz als eine „gut versteckte Super-Ermächtigung“ und stellte die Frage, „Wie konnte es dazu kommen, dass der deutsche Gesetzgeber die Kontrolle über die Bewältigung der Krise so weitgehend aus der Hand gegeben hat?“ Und mutmaßte gar, dass Bundestag und Bundesrat die Änderungen im Infektionsschutz-Gesetz im Eilverfahren mit „durchgerutscht“ wären und seine Bedeutung völlig unterschätzt hätten. Diese Einschätzung bekräftigen die eigens für die Abstimmung beauftragten rechtswissenschaftlichen Gutachten von Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, und Prof. Dr. Michael Elicker, Universität des Saarlandes. Diese bescheinigen unter anderem: • Eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ nach dem Infektionsschutz-Gesetz liegt derzeit nicht vor • Die durch den Feststellungsbeschluss ausgelöste Ermächtigung des Bundesministers für Gesundheit ist verfassungswidrig. • Gesetze, die ein Ministerium weitgehend schrankenlos [...] nicht nur konkretisieren, sondern auch aufheben kann, lassen sich mit dem Maßstab der Bestimmtheit nach Art. 80 GG nicht mehr erfassen. • Diese Verlagerung wesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf eine gesetzlich nicht angeleitete Exekutive wird nicht nur von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages, sondern fast einhellig für verfassungswidrig gehalten. • Eingedenk der Tatsache, dass die Rechtsgrundlage nicht nur wegen ihrer Unbestimmtheit verfassungswidrig ist, sondern eine Reihe von schweren verfassungsrechtlichen Defiziten aufweist, ist die Aufhebung unverzüglich vorzunehmen. • Die Verfassungswidrigkeit resultiert u.a. aus den Verstößen gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes. Außerdem sind die Grenzen der Ermächtigung nicht „eindeutig“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In Anbetracht dessen sollte jeder mit einem Grundmaß an Rechtsempfinden davon ausgehen können, dass die Abstimmung im Bundestag eindeutig ausfiel und die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ allein schon aus rechtlichen Gründen sofort beendet wurde. Zumal auch eine diplomatische Erklärung der Außenministerien von Deutschland und 12 weiteren EU-Staaten die ungarische Regierung wegen deren "Coronavirus-Gesetzes" davor warnte, „im Zuge der Corona-Krise demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien oder andere Grundrechte zu verletzen und dauerhaft einzuschränken“. Umso verwunderlicher ist, dass trotz der eindeutigen Rechtslage am 17. September im Deutschen Bundestag nur die AfD mit der FDP für die Beendung stimmte, während die Koalitionsfraktionen den Antrag ablehnten und sich die Linksfraktion und die Grünen enthielten. Womit dieser eklatante Verstoß gegen das Grundgesetz weiter besteht und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weiterhin Sonderrechte besitzt. Nicht nur, dass dieses Gesetz nicht zu Fall gebracht werden konnte, so plant die Bundesregierung nun auch noch eine Verschärfung desselben. Die erste Lesung des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage“ hatte bereits stattgefunden. Die zweite und dritte Lesung soll nun am 18. November mit anschließender Abstimmung auf den Weg gebracht werden. Wird hier ganz bewusst die Gesetzgebung durch den Bundestag missachtet und übergangen, weil der Bundesregierung die Grundgesetzeswidrigkeit vieler ihrer Corona-Zwangsmaßnahmen bekannt ist? Laut dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Lars Brocker, hat die Bundesregierung ein »Corona- Sonderrechtsregime« installiert. Der Europäische Gerichtshof hatte schon in seinem Urteil vom 27. Mai 2020 festgestellt, dass die deutschen Staatsanwaltschaften keine hinreichende Gewähr für die Unabhängigkeit gegenüber der Regierung bieten. Beunruhigt auch Sie diese Situation? Dann greifen Sie zum Telefonhörer und sprechen Sie den Wahlkreisabgeordneten des Bundestages auf diesen Sachverhalt an. Informieren Sie auch Ihr persönliches Umfeld über diese - den meisten völlig unbekannten - Zusammenhänge, indem Sie den Link zu dieser Sendung weiterleiten.
von str. pg.
https://www.sueddeutsche.de/politik/spahn-infektionsschutz-1.4855511
http://jean-monnet-saar.eu/?page_id=2498
Rechtswissenschaftliche Gutachten https://www.bundestag.de/resource/blob/711094/b9a4cf52e94d8add55525142b5c8bd5c/19_14_0197-2-_Prof-Dr-Kingreen-data.pdf
https://www.bundestag.de/resource/blob/790662/2126654d79a6ce3dcb471a03b3860899/19_14_197-9-_ESV_Elicker_COVID19-data.pdf
Erklärung der Außenminister an Ungarn https://www.dw.com/de/corona-krise-orbáns-ermächtigungsgesetz-spaltet-europa/a-52997872
Abstimmverhalten zur Beendigung der epidemische Lage von nationaler Tragweite https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw38-de-covid-791762
Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Corona-Regelungsregime-article22101079.html
Urteil des Europäischen Gerichtshofs https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190068de.pdf
Abstimmung über Gesetz über„Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage“? https://www.bundestag.de/tagesordnung
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw47-de-bevoelkerungsschutz-804202
Kontaktdaten der Abgeordneten https://www.bundestag.de/abgeordnete/