Noch immer werden Schädigungen durch Mobilfunkstrahlung trotz unbestreitbarer Faktenlage von der Mobilfunklobby, Politik und Medien kategorisch abgestritten. 5G ist ein weiterer Meilenstein in einem Krieg gegen Menschheit & Natur …
Um was handelt es sich bei den immer häufiger erkennbaren Lichterketten am Nachthimmel? Sie gehören zum Starlink-Projekt von SpaceX, das eine Unzahl von Satelliten für weltweite 5G-Dienste im Weltraum installiert. Was sagen Ärzte, Physiker und Wissenschaftler dazu?
Freiheit und Vereinigung oder doch nur Spaltung? Die Bürgerrechtsbewegung in den 60er Jahren sollte die Rechte der Afroamerikaner fördern und den Vietnamkrieg beenden. Mittlerweile kristallisiert sich immer mehr heraus, dass genau diese Bewegung jedoch für soziale Experimente mit Drogen benutzt wurde und alles von langer Hand geplant war ...
9/11 – Fakten und Hintergründe. Was geschah bei den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wirklich? Dokumentationen, Vorträge, Interviews, Beweisführungen, Studien etc. rund um dieses viel diskutierte Thema finden Sie in diesem Hashtag.
In der Vergangenheit war eine Abtreibung eine Straftat und mit Paragraph §219a unter Strafe verboten. Weltweit wird das immer mehr „ausgehöhlt“ und Abtreibung sogar bis zur Geburt straffrei gefordert. Wer profitiert von der Tötung von Babys im Mutterleib?
Am 17.6.2017 hat eine Klägergruppe, bestehend aus Sarah Luzia Hassel-Reusing, Gabriela Schimmer-Göresz und Wolfgang Effenberger, Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestags vom 9.11.2016 über die Verlängerung und Erweiterung des Syrien-Einsatzes der Bundeswehr eingereicht. Aufgrund der u. a. bewusst betriebenen Desinformation seitens der Leitmedien, dürfte kaum jemandem in der Bevölkerung bewusst sein, an welch extrem hohen Eskalationspotenzial die Deutsche Bundeswehr durch ihren Syrieneinsatz derzeit mit zündelt.
[{$read_more}]
Am Samstag, dem 17.06.2017, hat eine Klägergruppe, bestehend aus Sarah Luzia Hassel-Reusing, Gabriela Schimmer-Göresz und Wolfgang Effenberger, Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestags vom 09.11.2016 über die Verlängerung und Erweiterung des Syrien-Einsatzes der Bundeswehr eingereicht.
Gemäß Klagebegründung verletze der Bundeswehreinsatz die Angriffskriegsverbote und störe das friedliche Zusammenleben der Völker, wie dies im deutschen Grundgesetzes (Artikel 26) und in der UNO-Charta (Artikel 2 Abs. 4) festgeschrieben ist. Die syrische Regierung habe zudem bereits im Juni 2016 klar und deutlich gegen den deutschen Einsatz, der weder von ihr erbeten noch mit ihr koordiniert wurde, protestiert.
Auch die Syrien-Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats legalisieren den Einsatz im Grunde genommen nicht, weil sie nicht feststellen ließen, dass friedliche Mittel erfolglos oder aussichtslos seien. Dies aber wäre gemäß Art. 42 der UNO-Charta Bedingung. Somit sei eine Genehmigung seitens der Bundesregierung, militärische Mittel einzusetzen, rechtswidrig.
Die Klagebegründung zeigt weiter auf, dass auf EU-Ebene ein Bündnisfall - vergleichbar dem NATO-Bündnisfall im Konfliktfall eines Bündnispartners - nicht vorgesehen ist. Für den EU-Bündnisfall-Beschluss vom 16./17.11.2015 hätte zuvor die Zustimmung der nationalen Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten eingeholt werden müssen. So schreibe es das Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 vor. Für die EU bestehe also keine gültige Bündnisfall-Klausel; die Bundeswehr dürfe demnach nur für Kampfeinsätze zur Verteidigung des eigenen Landes eingesetzt werden. Kurz zusammengefasst: Es gebe für einen Bundeswehreinsatz weder eine nationale noch eine europäische, noch eine völkerrechtliche Rechtsgrundlage.
Zusätzlich stellt die Klägergruppe fest, dass aufgrund der Bestrebungen, das Land zu zerteilen, sowie aufgrund mangelnder Koordination der in Syrien militärisch involvierten Staaten eine Eskalation dieses Konflikts drohe. Die Atommächte USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Israel, China und Saudi-Arabien seien wegen unterschiedlicher Interessen in den Syrienkonflikt involviert. Der Beitritt der NATO zur Internationalen Allianz zum – vorgeblichen - Kampf gegen ISIS verschärfe die Lage zusätzlich.
Massive Eskalationsgefahr drohe derzeit vor allem aber durch die einseitige illegale Flugverbotszone bzw. Sicherheitszone, welche die USA, ausgehend vom syrisch-jordanischen Grenzort Al-Tanf, eigenmächtig zu errichten versuchen. Im Mai und im Juni 2017 hatte diese sogenannte Internationale Gemeinschaft bereits zwei Luftangriffe gegen die in Richtung Al-Tanf vorrückende syrische Armee und deren schiitische Verbündete geflogen.
Auch die von Russland, dem Iran und der Türkei vereinbarten Deeskalationszonen bedeuten gleichermaßen ein Eskalationsrisiko, weil völlig unklar ist, inwieweit sich die anderen in den Syrienkonflikt involvierten Gruppierungen daran halten werden. Die Durchsetzung all dieser Zonen bedeutet in letzter Konsequenz den Abschuss der Kampfflugzeuge, die sich nicht daran halten, bis hin zur Gefahr der direkten Konfrontation mit Russland. Nach Auffassung von Sarah Hassel-Reusing aus der Klägergruppe sei eine Eskalation des Syrienkonflikts zum thermonuklearen Krieg, das heißt Atomkrieg mit seinen katastrophalen globalen Folgen, nicht auszuschließen.
Und an diesem extrem hohen Eskalationspotenzial zündelt derzeit die Deutsche Bundeswehr durch ihren Syrieneinsatz mit. Doch darüber scheint sich die deutsche Bevölkerung - und dies vor allem aufgrund bewusst betriebener Desinformation seitens der Leitmedien - mehrheitlich gar nicht im Klaren zu sein. Denn andernfalls wären bereits sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt worden, die Bundeswehrauslandeinsätze auf friedlichem Wege zu beenden.
Da, wie die Verfassungsbeschwerde der Klägergruppe Sarah Luzia Hassel-Reusing, Gabriela Schimmer-Göresz und Wolfgang Effenberger festhält, die Politik derzeit nicht nach geltendem Recht handelt, und ebenso auch die Medien nicht ausgewogen und entsprechend der Wahrheit berichten, liegt die Verantwortung für eine unverstellte Information und entsprechendes Handeln in den Händen der Bevölkerung. Bitte helfen auch Sie mit, diese wichtigen und für die ganze Welt existenziellen Informationen zu verbreiten.
{$broadcast_text_download_section_title_first_line}
{$broadcast_text_download_section_title_second_line}
22.06.2017 | www.kla.tv/10704
Am Samstag, dem 17.06.2017, hat eine Klägergruppe, bestehend aus Sarah Luzia Hassel-Reusing, Gabriela Schimmer-Göresz und Wolfgang Effenberger, Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestags vom 09.11.2016 über die Verlängerung und Erweiterung des Syrien-Einsatzes der Bundeswehr eingereicht. Gemäß Klagebegründung verletze der Bundeswehreinsatz die Angriffskriegsverbote und störe das friedliche Zusammenleben der Völker, wie dies im deutschen Grundgesetzes (Artikel 26) und in der UNO-Charta (Artikel 2 Abs. 4) festgeschrieben ist. Die syrische Regierung habe zudem bereits im Juni 2016 klar und deutlich gegen den deutschen Einsatz, der weder von ihr erbeten noch mit ihr koordiniert wurde, protestiert. Auch die Syrien-Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats legalisieren den Einsatz im Grunde genommen nicht, weil sie nicht feststellen ließen, dass friedliche Mittel erfolglos oder aussichtslos seien. Dies aber wäre gemäß Art. 42 der UNO-Charta Bedingung. Somit sei eine Genehmigung seitens der Bundesregierung, militärische Mittel einzusetzen, rechtswidrig. Die Klagebegründung zeigt weiter auf, dass auf EU-Ebene ein Bündnisfall - vergleichbar dem NATO-Bündnisfall im Konfliktfall eines Bündnispartners - nicht vorgesehen ist. Für den EU-Bündnisfall-Beschluss vom 16./17.11.2015 hätte zuvor die Zustimmung der nationalen Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten eingeholt werden müssen. So schreibe es das Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 vor. Für die EU bestehe also keine gültige Bündnisfall-Klausel; die Bundeswehr dürfe demnach nur für Kampfeinsätze zur Verteidigung des eigenen Landes eingesetzt werden. Kurz zusammengefasst: Es gebe für einen Bundeswehreinsatz weder eine nationale noch eine europäische, noch eine völkerrechtliche Rechtsgrundlage. Zusätzlich stellt die Klägergruppe fest, dass aufgrund der Bestrebungen, das Land zu zerteilen, sowie aufgrund mangelnder Koordination der in Syrien militärisch involvierten Staaten eine Eskalation dieses Konflikts drohe. Die Atommächte USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Israel, China und Saudi-Arabien seien wegen unterschiedlicher Interessen in den Syrienkonflikt involviert. Der Beitritt der NATO zur Internationalen Allianz zum – vorgeblichen - Kampf gegen ISIS verschärfe die Lage zusätzlich. Massive Eskalationsgefahr drohe derzeit vor allem aber durch die einseitige illegale Flugverbotszone bzw. Sicherheitszone, welche die USA, ausgehend vom syrisch-jordanischen Grenzort Al-Tanf, eigenmächtig zu errichten versuchen. Im Mai und im Juni 2017 hatte diese sogenannte Internationale Gemeinschaft bereits zwei Luftangriffe gegen die in Richtung Al-Tanf vorrückende syrische Armee und deren schiitische Verbündete geflogen. Auch die von Russland, dem Iran und der Türkei vereinbarten Deeskalationszonen bedeuten gleichermaßen ein Eskalationsrisiko, weil völlig unklar ist, inwieweit sich die anderen in den Syrienkonflikt involvierten Gruppierungen daran halten werden. Die Durchsetzung all dieser Zonen bedeutet in letzter Konsequenz den Abschuss der Kampfflugzeuge, die sich nicht daran halten, bis hin zur Gefahr der direkten Konfrontation mit Russland. Nach Auffassung von Sarah Hassel-Reusing aus der Klägergruppe sei eine Eskalation des Syrienkonflikts zum thermonuklearen Krieg, das heißt Atomkrieg mit seinen katastrophalen globalen Folgen, nicht auszuschließen. Und an diesem extrem hohen Eskalationspotenzial zündelt derzeit die Deutsche Bundeswehr durch ihren Syrieneinsatz mit. Doch darüber scheint sich die deutsche Bevölkerung - und dies vor allem aufgrund bewusst betriebener Desinformation seitens der Leitmedien - mehrheitlich gar nicht im Klaren zu sein. Denn andernfalls wären bereits sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt worden, die Bundeswehrauslandeinsätze auf friedlichem Wege zu beenden. Da, wie die Verfassungsbeschwerde der Klägergruppe Sarah Luzia Hassel-Reusing, Gabriela Schimmer-Göresz und Wolfgang Effenberger festhält, die Politik derzeit nicht nach geltendem Recht handelt, und ebenso auch die Medien nicht ausgewogen und entsprechend der Wahrheit berichten, liegt die Verantwortung für eine unverstellte Information und entsprechendes Handeln in den Händen der Bevölkerung. Bitte helfen auch Sie mit, diese wichtigen und für die ganze Welt existenziellen Informationen zu verbreiten.
{$von2} hm.
https://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/verlaengerung-syrien-einsatz