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KESB – Kindesentzug offenbar Teil eines globalen Gleichschaltungszwangs
KESB, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde der Schweiz, ist bereits landesweit in aller Munde. Selbst Mainstream-Medien berichteten kritisch über die Arbeit dieser Behörden. Vor kurzem jedoch wurde ein KESB-Gegner von den Medien in die Zange genommen...
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KESB, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde der Schweiz, ist bereits landesweit in aller Munde. Selbst Mainstream-Medien berichteten kritisch über die Arbeit dieser Behörden. Vor kurzem jedoch wurde ein KESB-Gegner von den Medien in die Zange genommen: Pirmin Schwander, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei, SVP. Pirmin Schwander setzt sich seit Jahren mit Fällen auseinander, bei denen Eltern, aber auch ältere Menschen, mit den Entscheidungen der KESB nicht einverstanden sind und Hilfe suchen. Nun steht er in einem Strafverfahren wegen Beihilfe zur Entführung von Minderjährigen, da er eine Frau finanziell unterstützte, die mit ihrem Baby, welches kurz nach der Geburt durch die KESB fremdplatziert wurde, untertauchte. Laut Schwander habe er die Geldübergabe mit der Forderung verknüpft, dass die Frau sich den Behörden stelle.
Dass Fälle von Fremdplatzierungen und Kindsobhutsentzügen seit der Einsetzung der KESB im Jahr 2013 rasant in die Höhe schnellten und zum höchstkontroversen Dauerthema wurden, dürfte wohl kaum Zufall sein. So wurde bereits im Jahr 1995 bei der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking von einer Mehrheit u.a. folgendes Ziel festgelegt: „Es braucht die Abschaffung der Rechte der Eltern über ihre Kinder.“ Dieses Ziel wird seitdem konsequent verfolgt, z.B. durch die zielstrebige Abschaffung der Vollzeit-Mütter. Über die Programme des „Gender-Mainstreaming“ wird dies durch die Vereinten Nationen, Nichtregierungsorganisationen sowie auf staatlicher Ebene durch zuständige Behörden für Kinder- und Jugendschutz durchgesetzt. Detaillierte Infos finden Sie in den Sendungen vom 12.7.2015 (siehe: www.kla.tv/6262 und www.kla.tv/6264).
Der zunehmend schleichende Zugriff des Staates auf die Kinder erweist sich als strategischer Baustein, um eine neue einheitliche Weltordnung einzuführen; eine Weltordnung, die nicht auf der sich ergänzenden Vielfalt der Völker beruht, sondern auf einem hinterlistigen Gleichschaltungszwang, insbesondere der zukünftigen Generation, sprich der Kinder.
Nur vor diesem Hintergrund lässt sich erklären, dass Elternrechte abgeschafft, Erziehung von früh auf vereinheitlicht und die emotional verankerte Verbundenheit zwischen Eltern und ihren Kindern verleugnet werden soll.
Selbst in der Tierwelt scheint es klar zu sein, dass die Mutter oder beide Eltern ihre Kinder instinktiv versorgen, beschützen und verteidigen. So wird es den allermeisten Menschen auch klar sein, dass man Bären, die ihre Kinder bedroht sehen, besser aus dem Weg geht.
Nur die Kinder- und Jugendschutzbehörden scheinen dies, wie folgende weitere Beispiele zeigen, zu ignorieren:
Beispiel 1: Am 7. Februar 2014 ließ die KESB Linth einen damals 8-jährigen Jungen durch die Polizei aus dem Unterricht abholen. Grund: Laut KESB könne die alleinerziehende Mutter ihre Mutterschaftspflichten nicht genügend erfüllen, da sie zu 100% arbeite. Dies, obwohl der Junge tagsüber von der Großmutter betreut worden war. Die verzweifelte Mutter erfuhr erst zwei Jahre später, wohin ihr Sohn gebracht wurde.
Beispiel 2: Ein Junge, der in der Schule seit einem sexuellen Übergriff durch einen anderen Schüler immer wieder Probleme machte und oft die Schule wechseln musste, wurde von der KESB auf ein Jugendtherapieschiff auf dem Atlantik geschickt. Der Zeitraum, in der die KESB erstmals vom Jugendschiff sprach bis zur tatsächlichen Reise auf dem Schiff, betrug lediglich zwei Wochen. Weder die Mutter noch ihr Sohn waren mit dieser Maßnahme einverstanden. Der Mutter wurde die Obhut entzogen und ihr Einspruch abgelehnt.
Beispiel 3: Eine Zuschauerin von Klagemauer.TV schickte uns folgenden persönlichen Bericht zu: „Als es um die Fremdplatzierung von unserem Enkelkind durch die KESB ging, teilte diese uns mit, dass sie vom Gesetz her nicht einmal mit uns reden müssten. Denn verwandtschaftliche Beziehungen hätten keinen großen Einfluss auf die Fremdplatzierung eines Kindes. Erst wenn man als Großeltern eine behördliche Bescheinigung hätte, komme man als Pflegeeltern des eigenen Enkelkindes überhaupt in Betracht. Der Junge fühlt sich bei uns zuhause und kennt und liebt die ganze Familie. Ein solches Kind einfach in einer fremden Familie zu platzieren, hat mit dem so oft zitierten Kindeswohl nichts mehr zu tun.“
Soweit lediglich drei Beispiele von vielen.
Pirmin Schwander nahm in der Rundschau des Schweizer Fernsehens vom 31. August 2016 wie folgt Stellung, Zitat: „Der Grundsatz in unserer Gesellschaft muss sein, dass ein Kind Wärme und Zärtlichkeit von Eltern erfahren darf, von Mutter und Vater. Das ist der Grundsatz, der sein muss.“ Schwander weiter: „In einem Fall hat man das Kind weggenommen, bevor es geboren wurde! So einen Entscheid zu fällen, da müsste man eigentlich 20 Jahre Haft geben, so jemandem, der so etwas entscheidet, das ist furchtbar! Das ist schlimmer als bei den Verdingkindern!“
Verdingkinder – oft Kinder von Fahrenden – wurden in der Schweiz bis in die 1980er-Jahre von den Eltern weggenommen und auf Bauernhöfen zur Zwangsarbeit eingesetzt.
Schwander dazu: „Wir sprechen momentan im Parlament darüber, dass wir jetzt Zahlungen machen wollen für die Verdingkinder, die man grundlos weggenommen hat. Und eigentlich geschieht heute vor der Haustüre genau dasselbe! 3-5 Kinder pro Tag, die man einfach von Eltern wegnimmt, von Müttern wegnimmt.“ Oft gehe die KESB nicht auf die Vorstellung der Betroffenen ein, suche keine Gespräche oder stelle kein Vertrauen zu einer Person her, die Hilfe braucht, so Schwander.
Wer zieht nun dieselben Verbrechen, wie sie bei den Verdingkindern begonnen wurden, im Jahr 2016 zur Rechenschaft?
Sendungstext
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30.09.2016 | www.kla.tv/9098
KESB, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde der Schweiz, ist bereits landesweit in aller Munde. Selbst Mainstream-Medien berichteten kritisch über die Arbeit dieser Behörden. Vor kurzem jedoch wurde ein KESB-Gegner von den Medien in die Zange genommen: Pirmin Schwander, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei, SVP. Pirmin Schwander setzt sich seit Jahren mit Fällen auseinander, bei denen Eltern, aber auch ältere Menschen, mit den Entscheidungen der KESB nicht einverstanden sind und Hilfe suchen. Nun steht er in einem Strafverfahren wegen Beihilfe zur Entführung von Minderjährigen, da er eine Frau finanziell unterstützte, die mit ihrem Baby, welches kurz nach der Geburt durch die KESB fremdplatziert wurde, untertauchte. Laut Schwander habe er die Geldübergabe mit der Forderung verknüpft, dass die Frau sich den Behörden stelle. Dass Fälle von Fremdplatzierungen und Kindsobhutsentzügen seit der Einsetzung der KESB im Jahr 2013 rasant in die Höhe schnellten und zum höchstkontroversen Dauerthema wurden, dürfte wohl kaum Zufall sein. So wurde bereits im Jahr 1995 bei der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking von einer Mehrheit u.a. folgendes Ziel festgelegt: „Es braucht die Abschaffung der Rechte der Eltern über ihre Kinder.“ Dieses Ziel wird seitdem konsequent verfolgt, z.B. durch die zielstrebige Abschaffung der Vollzeit-Mütter. Über die Programme des „Gender-Mainstreaming“ wird dies durch die Vereinten Nationen, Nichtregierungsorganisationen sowie auf staatlicher Ebene durch zuständige Behörden für Kinder- und Jugendschutz durchgesetzt. Detaillierte Infos finden Sie in den Sendungen vom 12.7.2015 (siehe: www.kla.tv/6262 und www.kla.tv/6264). Der zunehmend schleichende Zugriff des Staates auf die Kinder erweist sich als strategischer Baustein, um eine neue einheitliche Weltordnung einzuführen; eine Weltordnung, die nicht auf der sich ergänzenden Vielfalt der Völker beruht, sondern auf einem hinterlistigen Gleichschaltungszwang, insbesondere der zukünftigen Generation, sprich der Kinder. Nur vor diesem Hintergrund lässt sich erklären, dass Elternrechte abgeschafft, Erziehung von früh auf vereinheitlicht und die emotional verankerte Verbundenheit zwischen Eltern und ihren Kindern verleugnet werden soll. Selbst in der Tierwelt scheint es klar zu sein, dass die Mutter oder beide Eltern ihre Kinder instinktiv versorgen, beschützen und verteidigen. So wird es den allermeisten Menschen auch klar sein, dass man Bären, die ihre Kinder bedroht sehen, besser aus dem Weg geht. Nur die Kinder- und Jugendschutzbehörden scheinen dies, wie folgende weitere Beispiele zeigen, zu ignorieren: Beispiel 1: Am 7. Februar 2014 ließ die KESB Linth einen damals 8-jährigen Jungen durch die Polizei aus dem Unterricht abholen. Grund: Laut KESB könne die alleinerziehende Mutter ihre Mutterschaftspflichten nicht genügend erfüllen, da sie zu 100% arbeite. Dies, obwohl der Junge tagsüber von der Großmutter betreut worden war. Die verzweifelte Mutter erfuhr erst zwei Jahre später, wohin ihr Sohn gebracht wurde. Beispiel 2: Ein Junge, der in der Schule seit einem sexuellen Übergriff durch einen anderen Schüler immer wieder Probleme machte und oft die Schule wechseln musste, wurde von der KESB auf ein Jugendtherapieschiff auf dem Atlantik geschickt. Der Zeitraum, in der die KESB erstmals vom Jugendschiff sprach bis zur tatsächlichen Reise auf dem Schiff, betrug lediglich zwei Wochen. Weder die Mutter noch ihr Sohn waren mit dieser Maßnahme einverstanden. Der Mutter wurde die Obhut entzogen und ihr Einspruch abgelehnt. Beispiel 3: Eine Zuschauerin von Klagemauer.TV schickte uns folgenden persönlichen Bericht zu: „Als es um die Fremdplatzierung von unserem Enkelkind durch die KESB ging, teilte diese uns mit, dass sie vom Gesetz her nicht einmal mit uns reden müssten. Denn verwandtschaftliche Beziehungen hätten keinen großen Einfluss auf die Fremdplatzierung eines Kindes. Erst wenn man als Großeltern eine behördliche Bescheinigung hätte, komme man als Pflegeeltern des eigenen Enkelkindes überhaupt in Betracht. Der Junge fühlt sich bei uns zuhause und kennt und liebt die ganze Familie. Ein solches Kind einfach in einer fremden Familie zu platzieren, hat mit dem so oft zitierten Kindeswohl nichts mehr zu tun.“ Soweit lediglich drei Beispiele von vielen. Pirmin Schwander nahm in der Rundschau des Schweizer Fernsehens vom 31. August 2016 wie folgt Stellung, Zitat: „Der Grundsatz in unserer Gesellschaft muss sein, dass ein Kind Wärme und Zärtlichkeit von Eltern erfahren darf, von Mutter und Vater. Das ist der Grundsatz, der sein muss.“ Schwander weiter: „In einem Fall hat man das Kind weggenommen, bevor es geboren wurde! So einen Entscheid zu fällen, da müsste man eigentlich 20 Jahre Haft geben, so jemandem, der so etwas entscheidet, das ist furchtbar! Das ist schlimmer als bei den Verdingkindern!“ Verdingkinder – oft Kinder von Fahrenden – wurden in der Schweiz bis in die 1980er-Jahre von den Eltern weggenommen und auf Bauernhöfen zur Zwangsarbeit eingesetzt. Schwander dazu: „Wir sprechen momentan im Parlament darüber, dass wir jetzt Zahlungen machen wollen für die Verdingkinder, die man grundlos weggenommen hat. Und eigentlich geschieht heute vor der Haustüre genau dasselbe! 3-5 Kinder pro Tag, die man einfach von Eltern wegnimmt, von Müttern wegnimmt.“ Oft gehe die KESB nicht auf die Vorstellung der Betroffenen ein, suche keine Gespräche oder stelle kein Vertrauen zu einer Person her, die Hilfe braucht, so Schwander. Wer zieht nun dieselben Verbrechen, wie sie bei den Verdingkindern begonnen wurden, im Jahr 2016 zur Rechenschaft?
von sak, dd
www.srf.ch/news/schweiz/schwander-das-ist-schlimmer-als-damals-mit-den-verdingkindern
Obersee Nachrichten Donnerstag, 9. Oktober 2014 Obersee Nachrichten Donnerstag, 23. Oktober 2014