Entstanden in freundlicher Kooperation mit
AXION Resist
Sehen Sie auch: Kindeswohlgefährdung durch den Staat! „Institutionelle Übergriffe auf unsere Kinder“ – Pressesymposium von MWGFD – Kurzfassung www.kla.tv/27777 Kindesentzug mit System – Inobhutnahmen unter der Lupe www.kla.tv/28675 |
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29.05.2024 | www.kla.tv/29203
Systematisch werden in Deutschland Kinder unter Angabe von falschen Tatsachen zwangsweise durch Familiengerichte und Jugendämter von ihren Müttern oder Vätern getrennt bzw. isoliert, teilweise sogar mit Gewalt verschleppt. Um den Betroffenen eine Stimme zu geben, veranstaltete die Vereinigung „AXION Resist“ am 3. Mai dieses Jahres ein Pressesymposium mit dem Thema: „Zielscheibe Kind und Bindung“. Die Initiatorin von AXION, Dr. Andrea Christidis, ist seit 15 Jahren forensische Psychologin und unabhängige Gutachterin. In dieser Zeit hat sie in über 1.000 Familienfällen geprüft, ob Inobhutnahmen durch Jugendämter wirklich gerechtfertigt waren. Sie deckte Gefälligkeitsgutachten, Unterschriftenfälschungen, Datenmissbrauch, falsch gestellte Diagnosen, staatliche Korruption, Protokollfälschungen, Rufmord und Behauptung falscher Tatsachen auf. Diese Missstände konnten sich über Jahrzehnte hinweg etablieren, weil Umgangs- und Sorgerechtsverfahren an Familiengerichten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden und kein internes Kontrollorgan an Gerichten oder Jugendämtern existiert. Richter, Staatsanwälte und Jugendamt-Mitarbeiter decken sich gegenseitig. Dies kommt organisierter Kriminalität gleich! Im Symposium beschäftigten sich die hochkarätigen Referenten aus den Bereichen Psychologie, Kriminologie, Recht und Wissenschaft u. a. mit folgenden Fragen: ● Wussten Sie, dass in Deutschland jährlich 80-90.000 Kinder ihren Eltern entzogen werden, oft unwiderruflich? ● Wussten Sie, dass Kinder von Flüchtlingen ein beliebtes Ziel der Jugendämter geworden sind, während ihre Eltern, ohne Sprach- und Gesetzeskenntnisse, hilflos zusehen müssen? ● Wussten Sie, dass die deutsche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zusammen mit der WHO „Standards für die Sexualaufklärung der Kinder in Europa“ entwickelt hat? Und sie dadurch bereits schamlos auf Pädophilie-Übergriffe vorbereitet? In diesen „Standards“ heißt es, dass Masturbation bereits im Alter von 0 bis 4 Jahren empfohlen wird und Kindern ab 12 der Umgang mit Peitschen, Handschellen und Liebeskugeln beigebracht werden soll. ● Wussten Sie, dass Kentlers Plädoyer für die Pädophilie dadurch wieder Einzug in die staatliche Erziehung von Kindern hält? Dabei war er ein nachweislich kriminell Pädophiler. ● Und wussten Sie, dass die „Sexualpädagogik der Vielfalt” alles andere als harmlos ist? Kla.TV hat in freundlicher Zusammenarbeit mit AXION die wichtigsten Aussagen des Tages im Folgenden für Sie zusammengefasst: Prof. Dr. Aris Christidis ist Naturwissenschaftler und Professor für Informatik und MWGFD-Vorstandsmitglied [Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.]. Er moderierte das Pressesymposium. „Der Name der Veranstaltung oder der Titel der Veranstaltung ist schon eingeblendet: „Zielscheibe Kind und Bindung“. Das deutet schon an, dass da irgendetwas Zielscheibe, also etwas da ist, worauf geschossen wird. Wir beziehen uns auf etwas, was offenbar verteidigenswert ist. Ich werde mich der Frage widmen, ob denn wirklich staatliche Maßnahmen die Eingriffe in die Eltern-Kind-Beziehung einfach vornehmen und dadurch das alles gefährden. Das hervorstechende Beispiel von Maßnahmen, die dann einen rigorosen Schnitt in dieser Beziehung vornehmen, sind die Inobhutnahmen, die Entfernung von Kindern aus Haushalten oder jedenfalls aus dem Milieu, in dem sie normalerweise leben. Die Begründungen für diese Inobhutnahmen, die finden Sie hier, das war Überforderung der Eltern und ob das jetzt zwei Eltern oder ein Elternteil war. Wir stellen fest, ein Drittel, also ein großer Teil der Inobhutnahmen, hatten als Begründung die Überforderung der Eltern. Überforderung kann geschehen, zum Beispiel, dass man arbeitslos wurde in der Zwischenzeit. In Millionen, stellen wir fest, haben wir jedes Jahr, etwa eine halbe Milliarde Kosten der Inobhutnahmen. Eine halbe Milliarde betraf die öffentliche Hand. Die Kosten für die Betroffenen selbst können Sie dann in Zehnerpotenz nehmen. Mindestens ein Zehnfaches würde ich schätzen, ein Hundertfaches halte ich für das Wahrscheinlichere. Also die Eltern, die dagegen prozessieren, die Eltern, die die Gutachten dazu finanzieren müssen, Eltern, die die Unterbringung finanzieren müssen und so weiter. In den 90ern ist sehr viel privatisiert worden. Und viele von den Heimen sind privat, die verdienen dann viel oder weniger gut daran.“ Prof. Dr. Ulrich Kutschera ist Evolutionsbiologe mit Schwerpunkt Zoologie und Mikrobiologie. Er referierte zum Titel: „Angeborene Mutterliebe, Adoptionsrecht & Leihmutterschaft“. „Ich möchte Ihnen heute etwas sehr Provozierendes mitteilen, was aber glasklar wissenschaftlich belegt ist. Nämlich, dass die Mutterliebe von Mäusen und Menschen vorgeburtlich fixiert wird. Die Mutter-Kind-Bindung ist das Engste, was die Evolution hervorgebracht hat, auf dem Niveau von Regenwürmern nachweisbar. Das ist der erste wichtige Punkt. Vor einem Jahr wurde der Begriff „Tagesmutter“ durch Kindertagespflegeperson ersetzt. Kindertagespflegeperson. Das ist natürlich ein kompletter Witz, ein Schlag ins Gesicht jeder Mutter, frauenfeindlich bis dort hinaus. Da kann ich nur als Biologe den Kopf schütteln und sagen, ihr habt wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank, wer sich so etwas ausdenkt. So, jetzt müssen wir uns natürlich fragen: Was passiert denn eigentlich, wenn Menschen ohne Mutterliebe groß werden? Also ohne Mutterliebe entstehen Menschen, die keine Empathie oder wenig Empathie entwickeln. Im Grunde, wenn man die Mutterliebe bekämpft, was ja politisch gewollt ist alles, zerstört man im Grunde eine natürliche, vitale Gesellschaft. Man hat also entdeckt, dass es bei schwangeren Mäuseweibchen vorgeburtlich, während der Schwangerschaft, vorgeburtlich, zu einer Neuverdrahtung bestimmter Areale im Hypothalamus, also in einer Hirnregion, kommt, und diese Neuverdrahtung des Muttergehirns sitzt auf Lebenszeit. Einmal Mutter, immer Mutter. Ich habe jetzt Begriffe geprägt, die, wie gesagt, in der Quelle nachlesbar sind, nämlich angeborene Mutterliebe. Das Wort habe ich im Prinzip mir ausgedacht, steht aber im englischen Text natürlich verschlüsselt drin, und die erworbene Vaterzuwendung. Bei Vätern, bei Papas gibt es keine angeborene Babyliebe. Da gibt es eine Zuwendung zum Kind, das ist aber von der Qualität völlig anders. Und man kann das noch deutlicher machen, ich habe das in einem anderen Schema nochmal dargestellt, wir können sagen, es kommt zu einer vorgeburtlichen Östrogen-Progesteron-vermittelten neuronalen Hirnvermutterung. Das heißt, wenn die Mäuseweibchen, beziehungsweise die Menschenfrauen, ihr Baby zur Welt bringen, austragen, bei der Geburt, kurz nach der Geburt, ist die Mutterliebe schon fixiert. Das muss ich jetzt mal ganz deutlich hier sagen. Frauen, die selbst eigene Kinder zur Welt gebracht haben, leibliche Kinder zur Welt gebracht haben, können fremde Kinder mit entsprechender Liebe großziehen. Es funktioniert aber nach allem, was wir wissen, bei Frauen, die keine Kinder zur Welt gebracht haben, viel schlechter. Oder gar nicht. Und bei Männern, zumindest von der Biologie her, ist da kaum zu erklären, wie das funktionieren soll. Jetzt Adoptionsrecht. Adoptionsrecht für alle. Ich meine, es ist einfach ein Unding, wenn man Kinder einem Männerpaar übergibt, ob homo oder hetero, das spielt überhaupt keine Rolle, es können auch Hetero-Paare sein, es können Brüder sein. Da fehlt einfach diese Empathie der Mutter. Ja. Und letztes Wort, Leihmutterschaft. Also diese Stoffpuppen-Experimente, damals das Men Having Babies, das haben Sie sicher mitbekommen. In Berlin war ja ein großer Kongress, wo junge Männer bis unter 45 Babys kaufen durften oder sich zumindest beraten lassen konnten. Das wurde nach Angaben, die ich gestern gefunden habe, von der EU jetzt unterbunden, also Babyhandel geht jetzt offensichtlich nicht mehr. Aus meiner Sicht ist das natürlich ein absolut verwerfliches Menschenexperiment. Ich würde nicht ausschließen, natürlich nicht ausschließen, dass es gelungene Adoptionen gibt. Ich würde auch nicht ausschließen, dass es gleichgeschlechtlich veranlagte Paare gibt, die das irgendwie hinbekommen, im Einzelfall. Aber diese Defektsituation zur Normalsache zu erheben und vor allem die ganze Biologie, der ich seit Jahrzehnten mein Leben widme hier, die auf die Müllhalde zu werfen, so ungefähr wird es ja gemacht, das ist einfach nicht akzeptabel. Eine Gesellschaft, die die Mutterliebe ignoriert, bekämpft, die degeneriert, verkommt, verroht, verdummt. Und genau das haben wir ja leider in Deutschland zu beobachten. Und das waren meine Ausführungen. Vielen Dank.“ Markus Matuschzyk ist Rechtsanwalt mit besonderem Fokus auf Familienrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht. Er sammelte Erfahrungen in der Verteidigung mit zu Unrecht Verfolgten bis hin zur Diplomatie. Herr Matuschzyk referierte zu dem Thema: „Rechtliche Rahmenbedingungen von Inobhutnahmen“. „Grundsätzlich kann man sagen, also ganz allgemein, ganz kurz, mit plakativen Worten, ist eine Inobhutnahme nur dann zulässig, wenn das Kind sich in einer akuten Gefahr befindet und sein Wohl nicht anders gewährleistet werden kann. In der Praxis, theoretisch, bedeutet dies, dass eine Inobhutnahme nur dann gerechtfertigt ist, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden und das Kind sich tatsächlich in akuter Gefahr befindet. Zu den rechtlichen Voraussetzungen von Inobhutnahmen gehören, wie gesagt, eine konkrete Gefährdungslage für das Kind, die eine sofortige Intervention erforderlich macht sowie eine sorgfältige Abwägung aller relevanten Faktoren wie die Bindung des Kindes zu seinen Eltern, seine Entwicklungschancen und seine individuellen Bedürfnisse. Darüber hinaus ist es entscheidend, präventive Maßnahmen zu stärken, um Inobhutnahmen möglichst zu vermeiden. Das kommt in der Praxis überhaupt viel zu kurz. Überhaupt hat man den Eindruck, dass bei den Amtsgerichten, Familienrichtern das Grundgesetz überhaupt keine Rolle spielt. So habe ich mehrfach bereits in der Praxis gehört von Amtsrichtern: Das Grundgesetz, das ist das Grundgesetz, aber ich bin hier der Familienrichter und ich entscheide nach meiner Rechtsauffassung. Auch nach Vorgaben des Gerichtshofs für Menschenrechte müssen Inobhutnahmen auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, verhältnismäßig sein und das Wohl des Kindes angemessen berücksichtigen. Verhältnismäßig bedeutet geeignet, erforderlich und angemessen, so wie das die Juristen sagen. Wie gesagt, das sind die Vorgaben, in der Praxis sieht das natürlich alles ganz anders aus. Der Gerichtshof für Menschenrechte betont in seiner Rechtsprechung immer wieder die Bedeutung des Kindeswohls als oberste Maxime bei allen Entscheidungen im Bereich des Kindesschutzes. Er stellt klar, dass Inobhutnahmen nur dann gerechtfertigt sind, wenn das Wohl des Kindes akut gefährdet ist und andere Maßnahmen nicht ausreichen, um es zu schützen. Da sind wir wieder beim Verhältnismäßigkeitsprinzip. Trotz dieser klaren rechtlichen Vorgabe kommt es immer wieder und vielleicht regelmäßig, könnte man sagen, zu Fällen, in denen Inobhutnahmen durch Jugendämter und Familiengerichte kritisiert werden. Oftmals wird zu Recht bemängelt, dass die Entscheidungen nicht ausreichend begründet sind, die Eltern nicht angemessen beteiligt wurden und dass die Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend gehört wurden. Auch die Dauer der Inobhutnahmen und die Unterbringungssituationen in Pflegefamilien und daheim sind häufig Gegenstand der Kritik. Einer der Hauptkritikpunkte ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit von Inobhutnahmen. Wie gesagt, Verhältnismäßigkeit geeignet, erforderlich und Angemessenheit. Es wird bemängelt, dass in vielen Fällen Kinder zu schnell aus ihren Familien genommen werden, ohne dass eine akute Gefährdungssituation vorliegt. Dies führt in der Regel zu traumatischen Erfahrungen für die betroffenen Kinder und erschüttert natürlich das Vertrauen in das Jugendamts- bzw. Helfersystem. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Vermutung, dass Jugendämter und Familiengerichte finanzielle Anreize haben könnten, um Kinder in Obhut zu nehmen. Es wird befürchtet, dass es ein finanzielles Interesse geben könnte, da für jede untergebrachte Person finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und zwar nicht in geringer Höhe. Darüber hinaus ist es wichtig, unabhängige Kontrollmechanismen einzurichten, um mögliche finanzielle Interessen bei Inobhutnahmen zu überprüfen und Missbrauch vorzubeugen. Eine regelmäßige Überprüfung der Entscheidungen und der finanziellen Mittel, die für die Inobhutnahmen bereitgestellt werden, kann dazu beitragen, Transparenz und Vertrauen in das System zu schaffen. Insgesamt ist es wichtig, dass Inobhutnahmen von Kindern durch Jugendämter und Familiengerichte kritisch hinterfragt werden und dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation der betroffenen Kinder und Familien zu verbessern. Darüber hinaus ist es wichtig, präventive Maßnahmen zu stärken, um Inobhutnahmen möglichst zu vermeiden.“ Uwe Kranz ist Leitender Ministerialrat außer Dienst, gelernter Polizist, ehemaliger Präsident des Landeskriminalamtes Thüringen, Deutscher unter den Vätern von Europol: Als Kriminalist gibt er Einblick in den Deep State, beobachtet im Ruhestand noch das Geschehen sowie Pädokriminelle und Amtsträger, die mit Kindswohl handeln. Sein Thema: „Sexueller Missbrauch von Kindern: eine Metaanalyse“ [vorhandene Forschungsarbeiten werden zu einer bestimmten Forschungsfrage untersucht]. „Ich bin 60 Jahre im Polizeidienst, über 60 Jahre im Polizeidienst. Ich habe 50 Jahre der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der schweren Kriminalität gewidmet, insbesondere darunter dem Kindeshandel, dem Kindesmissbrauch. Ich habe in den 50 Jahren eigentlich keine großen Veränderungen festgestellt. Nur jedes Jahr neue Sprüche. Was wir jetzt haben, ist eine Generation Alpha, die zu über 70 Prozent psychisch belastet ist, dank einer Corona-Zeit, die wir durchmachen mussten und dank Entscheidungen von unseren Politikern. Also das war wahrlich kein Zeichen für Beachtung des Kindeswohls durch den Staat. Das war eine Verachtung des Kindeswohls. Was wir wissen, ist aus diesen großen Fällen, Dutroux aus Belgien, wir wissen aus dem französischen Fernsehen, aus dem französischen Fernsehen wissen wir von einem englischen Skandal, wo ein riesiger Pädophilen- und Päderastenring zu Fall gebracht worden ist. 76 Politiker waren darin beteiligt, 43 Künstler, 35 Journalisten. Die ganze Muschpoke im Prinzip, die zusammenhält und das alles unter dem Deckel hält und uns weiterhin belügt. Über 100.000 Kinder beteiligt. Das Ding habe ich jetzt verfolgt, die letzten fünf Jahre, das war 2015, und der Reihe nach sind die wichtigsten Zeugen gestorben. Genau wie beim Dutroux-Fall. Dieser klassische Fall von 2018 des jahrelangen sexuellen Missbrauchs auf einem Campingplatz in einer verrotteten Liegenschaft, in einem Wohnwagen, wurden vom Jugendamt Kinder hin geführt zu einem Pflegevater, und der hat die Kinder dort sexuell missbraucht. Und das Jugendamt sorgte für Frischfleisch. Das ist ein Unding. Der Untersuchungsausschuss, der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat jetzt im März angefangen. Ich bin sehr gespannt, was dabei rauskommt. Denn hier wird die Verantwortlichkeit von Jugendämtern, Richtern, Familienrichtern und der sozialen Gesellschaft überdeutlich. Wenn wir dahin kommen, dass einem Pädosexuellen Kinder zugeführt werden, damit er die Kinder dort erziehen kann, in Anführungszeichen, in seinem Sinne, dann ist es unmöglich. Und das Wichtigste ist, kein Schwein forscht das Dunkelfeld aus. Seit über 40 Jahren erheben wir Kriminalisten, Praktiker, die Forderung, mehr Dunkelfeldforschung zu betreiben. Seit 47 Jahren wird das mündlich bei allen Pressekonferenzen. Wir müssen demnächst mal und das muss und und und ... Das können Sie vergessen. Das können Sie vergessen. Aber wir haben am 9. April diese wunderschöne Pressekonferenz gehabt von unserem Dreigestirn. Deutschland, weiterhin eines der sichersten Länder der Welt. Ich könnte mich kaputtlachen. Dunkelfeld 1 zu 10 mindestens. Mindestens! Und wenn ich dann höre, die Gewaltkriminalitäten nahmen um 8 Prozent oder fast 9 Prozent auf 214.000 Fälle zu. Höchster Stand seit 2000. Ich kenne nur noch höchste Stände seit vielen Jahrzehnten. Jedes Jahr gibt es plus 1, plus 7, plus 3, plus 30 Prozent. Ich komme nicht mehr nach. In jeder Schulklasse sitzt ein oder zwei Schüler, der bereits sexuellen Missbrauch erlebt hat. Die Leihmutterschaft ist ein besonderes Problem geworden. Die OSZE hat sich vor kurzem der besonderen Thematik Ukraine angenommen. Ein Anstieg von 900 Prozent. Das sind irre Zahlen. Der Krieg hat natürlich da viel dazu beigetragen, keine Frage. Aber Ukraine war schon immer ein Top-Land für den Menschenhandel, den Frauenhandel insbesondere. Da auch schon vorher. Wenn Sie früher mal im Fernsehen, im deutschen Fernsehen, Monitor gesehen hätten, oder Report 24 oder so was, da ist auf die Ukraine eingeprügelt worden, auf Teufel komm raus, korrupter Laden, kriminelle Organisation, Menschenhandel, Frauenhandel. Das ist zick, war das weg. Kaum ist der Russe über die Grenze marschiert, war Ukraine plötzlich ein Land der Friedlichen und der Schönen und der Guten. Dann möchte ich ganz kurz auf die berühmt-berüchtigten frühkindlichen Sexualerziehungen eingehen. Ich nehme an, nachher wird es nochmal besprochen. Das ist ein Papier der WHO Europa, das Direktorat Europa, gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahre 2011. So lange ist das Ding schon virulent. Hat eine ganz lange Zeit dahinvegetiert und hat vorgeschlagen, dass bis vier Jahre die Kinder Selbstbefriedigung, Entwicklung des Interesses am eigenen und fremden Körper erlernen sollen. Ich frage mich, welche Erzieher in Kindertagesstätten und in Kindergärten sich dafür hergeben und wie das gehen soll. Vier bis sechs sollen sie die Selbstbefriedigung erlernen, die Ermutigung sexuelle Bedürfnisse zu äußern. Sechs bis neun Aufklärung über Geschlechtsverkehr online, Pornografie, heimliche Liebe und Selbststimulation. Neun bis zwölf erste sexuelle Erfahrung. Und dann lernt man auch entsprechend die Online-Pornografie zu nutzen. Das sind die Vorschläge der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Frühkindliche Masturbation. Mein Freund Karl Lauterbach hat das letztes Jahr auf das Panier gehoben und wieder aus der Leichenhalle rausgeschleppt. Das Ding war ja schon über zehn Jahre da gelegen. Okay. Dieses Rahmenkonzept sei nur für politische Entscheidungsträger. Innerhalb dessen können die sich das selbst machen. Das Rahmenkonzept, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, stammt von Kinsey. Die Älteren unter uns kennen den noch. Das ist ein lupenreiner Kindesmissbraucher gewesen, der sich selbst Wissenschaftler genannt hat. Wir haben nicht gewusst, was er gemacht hat. Der hat Kinder der Reihe nach vergewaltigen lassen, von Straftätern, aus dem Gefängnis geholt, von Zuhältern. Das waren seine Lehrlinge, die ihm geholfen haben. Und der Kentler hat hinterher dasselbe gemacht. Er hat behauptet, das sind von Jugend an schon sexuelle Wesen, die zur Sexualität freigegeben werden müssen. Sexualität muss man dürfen mit diesen Kindern. Und der Nächste war der Herr Sielert aus Kiel. Der hat den pädophilen Geist, eine pädagogische Vorarbeit für den sexuellen Missbrauch, erst richtig eingepflanzt. Meine Damen und Herren, über viele, viele Jahrzehnte hinweg hat dieser Ungeist viele (Psycho-) Logen und (Päda-) Gogen geschult an Universitäten, an Instituten und was auch immer. Und alle, die heute da sind und plappern dasselbe da nach, sind alle aus diesem Geiste geschnitzt. Da wundere ich mich nicht. Da wundere ich mich darüber, dass die Universität in Bielefeld wenigstens mal deutlich gesagt hat, was Sache ist, dass das Ganze kriminell ist. Und sonst gar nichts. Das hat es in zwei Gutachten gemacht. Das ist ein pädosexuelles Netzwerk quer durch wissenschaftliche Einrichtungen. Das ist nicht nur alleine Berlin, wohl gemerkt, das ist nicht alleine Berlin. Und das sind auch die Parteien, insbesondere die Partei der Grünen, die die Forderung hatte, Entkriminalisierung der Pädosexualität. Und das hat dann solche Folgen wie Original Play, wo in deutschen Kindertagesstätten erwachsene Männer für bares Geld bei den Kindertagesstätten die Erlaubnis bekommen, mit denen mal auf dem Boden rumzurolzen, einen Schritt in den Griff zu üben. In anderen Bundesländern ist dagegen immer mehr üblich, dass alle die Drag-Lesung eingeführt wird. Und die Eltern, die sich dagegen wehren wollen, die kriegen eindeutig gesagt in diesem Papier, das bevorzugte Framework verlangt eine Erziehung von Geburt an, vom Staat gelenkt. Vom Staat gelenkt und anstatt des Elternmodells. Das heißt im Klartext, Eltern stören. Es gibt keine Ausnahmeregelung für die Eltern, ihre Kinder vom Unterricht freistellen zu lassen. Es droht sogar Gefängnis oder die Inobhutnahme. Ist das Ziel die Separation der Kinder von der Kernfamilie? Das ist der wahre Hintergrund. Wenn ich ein Kind zum Sexualobjekt dekradiere, dann ist das kein Individuum mehr. Und die Entziehung des Erziehungsrechts der Eltern durch den Staat. Das ist das, was schleichend läuft. Das ist das, was die EU macht, das ist das, was die WHO macht, das ist das, was unser Staat macht. Die Eltern stören irgendwo. Und wir haben es ins Fernsehen geschafft, ins ZDF. Da ist jetzt üblich, über Genitalien zu reden, Trans-Themen und schwule Prinzen heiraten schwule Prinzen. So weit sind wir. Leave our kids alone.“ Edgar Siemund ist Rechtsanwalt mit den Spezialgebieten nationales und internationales Wirtschafts- und Strafrecht, Gesellschaftsrecht, IT-Recht und Erbrecht sowie Verwaltungsrecht. Mitglied bei den „Medizinern und Wissenschaftlern für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ und bei den „Anwälten für Aufklärung“. Er referiert zum Titel: „Sukzessive Entziehung der Elternrechte durch Instrumentalisierung der Schulpflicht“. „Denn wir müssen mal davon wegkommen, dass wir immer glauben, der Staat will uns immer was Gutes. Der Staat will uns meistens nichts Gutes. Denn er will eigentlich nur unser Bestes, wie ihr wisst, und das ist unser Geld und unsere Kinder. Die erste Frage ist: Woher nimmt der Staat eigentlich das Recht, die Kinder zu erziehen? Warum darf ein Staat Kinder erziehen? Zweitens, minderjährige Kinder selbst zum Schulbesuch zu verpflichten. Sie werden sehen, das tut er. Vorzuschreiben, dass Kinder nur in der Schule zu erziehen sind. Die sogenannte Schulgebäude-Anwesenheitspflicht. Und auch noch in die körperliche Unversehrtheit von Kindern einzugreifen. Hier habe ich das Beispiel Corona-Tests und Masken. Wie kann nun der Staat das Naturrecht der Eltern so degradieren, dass er ihnen das Recht nimmt, die Kinder nicht schulisch, sondern frei zu erziehen. Sie dürfen also nicht mehr frei erziehen, sondern müssen das Kind in die Schule schicken. Ausgangspunkt dieser Überlegung ist erst einmal Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz, wo wir gesagt haben, über die Betätigung von Pflege und Erziehung wacht die staatliche Gemeinschaft. Daraus leitet die Rechtsprechung folgendes ab, und das ist wichtig. Es gibt eine Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Kind und es gibt einen eigenen umfassenden Förderauftrag des Staates gegenüber dem Kind. Das leiten die daraus ab. Hier steht zwar nur wacht, aber gleichwohl macht man daraus einen Förderauftrag. Schulpflicht 1, also wir haben aus der Sicht des Grundgesetzes und der Rechtsprechung gesehen, das Erziehungs- und Pflegerecht der Eltern ist ein Naturrecht. Es steht damit über dem Grundgesetz. Nun soll die Schulpflicht für Kinder installiert werden. Das muss ganz allmählich durch die Normen-Hierarchie hindurch geschehen. Und das geht so. Die Formulierung Artikel 7 Grundgesetz begründet keine Schulpflicht. Da steht: „Der Staat hat ein funktionierendes Schulsystem zu gewährleisten.“ Es muss also nur da sein. Man muss es nicht nutzen. Es ermöglicht jedem den Schulbesuch. Ein Erziehungsauftrag des Staates ist nicht erkennbar. Trotzdem wird durch das Bundesverfassungsgericht der angeblich staatliche Erziehungsauftrag in der Schule dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordnet. Mit Hilfe der Schutzpflichten des Staates gegenüber dem Kind. Und diese werden dazu benutzt, eigene staatliche Ziele zu verfolgen. Bei der Erfüllung ihres Auftrags haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu achten. Kein natürliches Recht mehr, steht da jetzt wortwörtlich, sondern nur noch verfassungsmäßiges Recht. Da sehen Sie, was passiert ist. Aus dem Naturrecht wird ein Verfassungsrecht. Also dem Gesetzesvorbehalt zugänglich. Das ignoriert den naturrechtlichen Vorrang der Elternrechte. Und die Pflege durch die Eltern war schon in der Bayerischen Verfassung vollständig entfallen. Das Wort Pflege taucht da gar nicht mehr auf. Es geht also nur noch um Erziehung. Nicht mehr um Pflege des Kindes durch die Eltern. Jetzt fragt man sich, wie kann das sein? Einen im Grundgesetz enthaltenen Begriff der Pflege spiegelt die Bayerische Verfassung nicht mehr wider. Interessant. Die Pflege des Kindes wird jetzt einfach in der Schule durch den Staat übernommen. Der sagt, Eltern haben kein Pflegerecht mehr, das mache ich jetzt. Es entsteht also ein juristisches Dilemma. Im Grundgesetz steht, Pflege und Erziehung sind Naturrecht. Der Staat hat nur eine Wächterfunktion. Im Bayerischen EUG steht, Schulgebäude-Anwesenheitspflicht. Folge: Spaltung von Eltern und Kindern, denn die Schulpflicht richtet die Kinder. Diese kann der Staat nicht verpflichten, auch wenn er es schreibt, also, muss er die Eltern für die Einladung der Schulpflicht sorgen lassen. Konsequenz, das Gericht kann sich jetzt aussuchen, gegen wen es vorgeht. Die gesetzlichen Regelungen beseitigen das Naturrecht der Eltern und öffnen der Willkür das Tor, denn sie sind völlig unbestimmt hinsichtlich Zeitpunkt des Eingriffs, Art des Eingriffs, Intensität des Eingriffs, Dauer des Eingriffs. Und folgende Fragen blieben während der Corona-Krise unbeantwortet: Wann ist das Kindeswohl gefährdet? Durch eine Corona-Erkrankung? Welche Gefahr ist es? Ansteckung oder schwere Gesundheitsgefährdung? Hat keiner beantwortet. Was dürfen die Eltern nicht wollen? Testen und Maske, das war klar. Das dürfen sie auf gar keinen Fall nicht wollen. Und welche Mittel können die Eltern anwenden, wenn das Kind nicht will? Wusste keiner. Absicherung des Tricks im Bayerischen EUG, Eltern für den Schulbesuch der Kinder Sorge zu tragen durch Zwangs- und Bußgelder. Und zwar bei Verstoß gegen die Pflichten der Eltern oder der Kinder. Zweck: Eltern dem staatlichen Narrativ zu unterwerfen und ihren Willen zu brechen und die Kinder in den Schulräumen zu disziplinieren und auf Linie zu bringen. Folge: Beseitigung des Naturrechts der Eltern auf Erziehung und Aufenthaltsbestimmung und flächendeckende Entmündigung der Eltern und Umerziehung der Kinder. Das waren die Folgen für Kinder ohne Schulbesuch in Corona-Zeiten: Sie wurden in liebevollen Kleingruppen individuell betreut und erzogen und hatten Kontakt zu anderen Kindern, die man sich auch aussuchen konnte, die man sich nicht aussuchen musste, aber konnte. Und dann Aufnahme des Lehrstoffs in wesentlich kürzerer Zeit als in der Schule. Aufgeklärte Eltern bewahren das Kind vor dem täglichen Testen und sinnlosen Maskentragen. Kein Mobbing des Kindes, weil aufgeklärte Eltern ihm geraten haben, Testen und Maskentragen in der Schule zu unterlassen. Und keine seelischen Schäden, weil Mobbing ausfällt. Was waren jetzt die Folgen für die Eltern, wenn sie dem staatlichen Narrativ nicht gefolgt sind? Psychische Belastungen wegen der Sorge um das Kind aufgrund der Gefahr durch Testen und Masken. Kind wird nicht zur Schule geschickt. Nachfolgend werden sie kriminalisiert. Dann kommen verfassungswidrige Buß- und Zwangsgelder auf sie zu. Und ein permanenter Versuch der Erzwingung staatskonformen Verhaltens durch finanziellen Druck wird erzeugt. Dadurch entsteht eine Spaltung der Familie. Denn die Folgen für die Kinder, solange sie nicht zur Schule gehen, sind diese: Sie spüren den Druck der Eltern und nehmen Schaden an Körper, Geist und Seele. Wir sehen also, dass von dem ursprünglich naturrechtlichen Ansatz, der zuvörderst den Eltern obliegenden Pflicht, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen, nicht viel übrig geblieben ist. Der Wächter-Staat greift massiv in diese Beziehung ein. Endstation Corona. Fazit: Der Verfassungs- und Gesetzgeber hat die Elternrechte bewusst ausgehöhlt. Vom Naturrecht ist nichts mehr übrig geblieben. Deswegen kann es jederzeit wieder zu ungezügeltem Zugriff des Staates auf das Kind kommen. Zur Erzwingung dieses Zugriffs durch Strafmaßnahmen gegen Eltern. Doch die Elternschaft und die Familien sind präexistent. Es gab sie bereits vor dem Staat. Deshalb hat der Staat kein höheres Recht gegenüber Kindern als deren Eltern selbst. Die Unterstützung des Staates für Kinder muss daher auf Notfälle und die Schaffung eines kindgerechten Umfeldes beschränkt werden, oder, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte es sagt: Der Staat ist zur Schaffung von Regelungen verpflichtet, die sich zur Entwicklung von Familienbindungen eignen, und muss Maßnahmen treffen, die ein Zusammenleben ermöglichen. Also Familienbindung muss geeignet sein. Die Maßnahme muss geeignet sein. Was wir erleben, sind Maßnahmen, die die Familienbindung auflösen und zerstören. Das ist das, was wir hier tun. Das heißt, was der Staat hier tut. Und er stellt sich damit eindeutig gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Mein Epilog: Aufarbeitung tut Not. Rehabilitierung der Opfer dieser Politik tut Not. Die Bestrafung der Täter tut Not. Es muss gegen neuerliche Auswüchse vorgebeugt werden durch eine massive Aufklärung – vor allem der Bevölkerung, die weiß nämlich gar nichts – der Ärzte, des Schulpersonals, der Verwaltung, der Richter, der Staatsanwälte und der Polizei und eine Schaffung unabhängiger Institutionen zur Überprüfung der von Politikern verbreiteten Meinungen muss her. Und die Verteidigung der Freiheit der Meinung muss durchgesetzt werden, ebenso wie die Freiheit der Wissenschaft. Schlussendlich muss die Verteidigung unserer Kinder gegen einen übergriffigen Staat erfolgen. Und letztlich die Korrektur des Rechtssystems. Wir brauchen eine Gewaltentrennung, nämlich die Gewalten müssen voneinander getrennt sein und sie dürfen sich die Gewalt nicht mehr untereinander aufteilen, so wie es jetzt momentan der Fall ist.“ Dr. Andrea Christidis war erfolgreiche Unternehmerin und deckte massive Korruption und Gewaltverhältnisse in Hessen auf. Danach musste die Initiatorin von AXION von Grund auf einen neuen Beruf erlernen und ist seit 15 Jahren als forensische Psychologin und unabhängige Gutachterin tätig. Ihren Vortrag hält sie zum Titel: „Psychische und physische Folgen der Inobhutnahme bei Kindern“. „Bindungsabbrüche bei Kindern durch Trennung und Scheidung, durch Tod, institutionelle Kindesherausnahmen, Kidnapping, Kinderhandel und Kinderprostitution führen dazu, dass ganz andere Hormone ausgeschüttet werden, die sehr schädlich für das Kind sind. Ich nenne jetzt nur ein paar, Adrenalin und Cortisol, zum Beispiel. Ab ungefähr sechs Monate Trennung von Eltern und Kind wird die Hirnentwicklung massiv geschädigt. Wir haben unglaublich viele schwere Traumata bei Kindern, die in Heimen groß geworden sind, sogar bis hin zur bipolaren Störung und auch Schizophrenie. Es ist nachgewiesen, unsere Jugendämter wissen, was sie tun. Das möchte ich Ihnen sagen. Wenn die ein Kind aus einer Familie herausreißen, wissen sie, dass dieses Kind massiv gestört sein wird. Entweder die, die einigermaßen Resilienz haben, diese Kinder, die werden nicht psychisch krank, die werden körperlich krank. Die können das irgendwie umleiten. Es ist unfassbar, was geschieht. Und wenn Kinder dann präventiv herausgenommen werden, ohne dass man wirklich Anhaltspunkte hat, dann ist das für mich ein Verbrechen. Für mich persönlich ist es ein Verbrechen. Das Hauptproblem ist die Eigenüberzeugung und die wirtschaftlichen Vorteile der Profiteure. Dazu gehören Politiker, das kann ich Ihnen sagen, weil Politiker sitzen in der Regel in dem Jugendhilfeausschuss und bestimmen da mit. Behörden insgesamt, nämlich die Jugendämter, die Heimbetreiber vor allem auch. Und die sind der Auffassung, dass Kinderschutz in erster Linie am besten außerhalb der biologischen Familie gelingt. Nach den Harvard-Studien ist es nicht nur die Hirnentwicklung der Kinder, die gestört ist, sondern, wie ich schon gesagt habe, psychische und physische Störungen, chronische Erkrankungen, Bildungsmangel, ganz oft Bildungsmangel, ganz massiv. Und vor allem, was alle wissen, Kinder, die im Kinderheim groß werden, sind nachher stigmatisiert. Viele Kinder haben mir erzählt, die später raus waren, dass andere Kinder mit ihnen nicht spielen durften, weil sie ja ein Heimkind waren. Und mit denen spielt man besser nicht, Schmuddelkinder. Also es wird unglaubliches Verbrechen an diesen Kindern ausgeübt. Die Profiteure sind nicht nur Politiker, Jugendamtsleiter, Kinderheime, Verfahrensbeistände, Pharmaindustrie, weil es werden Medikamentenversuche an Kindern betrieben, Richter, Gutachter, Kinderpornografie und Pädokriminalität. Sie hängen alle mit drin. Es gibt noch viel mehr aufzudecken. Bei den Geschichten von Kentler will ich Ihnen nur sagen, diese Jugendamtsleiter, die die Kinder zu den Pädokriminellen untergebracht haben, das waren früher Jugendamtsmitarbeiter, die sind jetzt Leiter und die sind immer noch in den Jugendämtern tätig. Und die Namen von den Kentler-Untersuchungen, das haben die Untersucher, also die Forscher, haben das sehr stark bemängelt, die werden unter Verschluss gehalten. Das heißt, die Leute dürfen so etwas betreiben mit Einwilligung unseres Staates. Ansonsten würden diese Namen bekanntgegeben.“ Manfred Müller ist Rechtsanwalt des Familien- und Arbeitsrechtes. Er nimmt selbst vor Gericht kein Blatt vor den Mund und trägt den Anspruch auf einen fairen Prozess laut vor. Thema seines Referates war: „Kinder und Eltern als Opfer staatlichen Handelns im Familienrecht“. „Jetzt stellt sich ja die Frage: Wie kommt es denn zum Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung, in den Fällen, wenn es um die Verletzung der Schulpflicht kommt. Und das ist, die Richter sind ja intelligent und das kann man wunderschön konstruieren, wenn man so ein bisschen die Familienprozesse und die Hintergründe kennt und vor Augen führt. Man kommt über eine ganz interessante Schiene dazu. Man sagt, in dem Augenblick, wenn die Eltern, was ja eigentlich möglich wäre, ihre Kinder zu Hause beschulen oder über online oder irgendwelche Möglichkeiten, die ja nun heute vorhanden sind, dann tritt eine soziale Vereinsamung der Kinder ein. Das ist die Schiene, die intelligenterweise zum Sorgerechtsentzug führt und damit, was der Kollege ja angeführt hat, die verwaltungsrechtliche Schiene zur Seite schiebt. Die Richter entscheiden, wer angehört wird. Kann man Fälle konstruieren über Familienhilfen, Tatsachen schaffen, die belegen, dass die Kinder gar keine sozialen Kontakte haben, obwohl die Eltern mir mitteilen, die sozialen Kontakte sind da. Aber jetzt stellt sich für den Anwalt natürlich die Frage: Wie wollen Sie das beweisen? Oder wie wollen Sie damit durchkommen? Das heißt ja, das wäre vielleicht eine Möglichkeit. Dann ist die Frage: Ist es zulässig? Nein. Da kommt wieder das Problem. Wie wirkt sich das denn aus im Rahmen von Missbrauchsfällen oder des Vorwurfs? Wie wird das überhaupt behandelt? Und da muss man sich vor Augen führen: Wir haben im Grunde bei solchen Fällen eine Zweiteilung. Wir haben einmal eine Komponente, die den strafrechtlichen Bereich betrifft, und wir haben auf der anderen Seite eine Komponente, die den familienrechtlichen Bereich betrifft. Wenn solche Vermutungen des Kindesmissbrauchs entstehen oder vorhanden sind und man sich direkt zum Beispiel an die Jugendämter wendet, werden Sie es häufig erleben, dass die Jugendämter und die Mitarbeiter drängen, Strafantrag zu stellen, den Umgang komplett einzustellen und die Eltern dazu bringen, erstmal dies zu tun. Interessant war, dass sie in diesem Zusammenhang sagten, wenn solche Missbrauchsfälle irgendwo auftreten, ich fand das sehr bemerkenswert, wohlgemerkt, die Eltern sollten nicht gleich zur Polizei laufen oder zugleich agieren, tätig werden, sich beeinflussen lassen, sondern versuchen, erstmal zurückzunehmen und erstmal von Dritten Hilfe zu suchen. Aus gutem Grund, wie Sie später jetzt bei meinem Vortrag dann noch vielleicht mitbekommen werden. Die Gefahr besteht, wenn Sie sofort Strafantrag stellen: Was passiert, wenn es nur Äußerungen der Kinder sind, was soll damit passieren? Es kommt auf das Alter der Kinder an, die Kinder werden vernommen, so ein Glaubhaftigkeitsgutachten, je nachdem, wie fähig die entsprechende Beamtin oder der Beamte ist, der das durchführt, führt nach meiner Erfahrung häufig zu keinem Ergebnis, was verwertbar ist. Mit der weiteren Folge, und das muss man sich dann überlegen, es geht eine gewisse Zeit in das Land, bis überhaupt diese Vernehmung durchgeführt wird, die Anhörung, und in der Zwischenzeit wird dann häufig von den Jugendämtern, der Mutter zum Beispiel klar gesagt, kein Umgang. Was passiert mit Kindern, die, wenn hier ein Verdacht des Missbrauchs vorliegt, der sich nicht bestätigt, die von der Mutter möglicherweise mal manipuliert worden sind, was passiert denn damit? Sie müssen sich jetzt die Situation vorstellen, Ihr Kind erzählt Ihnen das, und die Folge davon ist, wenn Sie es bestätigen, getrieben, teilweise vom Jugendamt und anderen Organisationen, es der Polizei mitzuteilen, wird das Kind dorthin kommen, zu dem Vater oft, wo der Missbrauch im Raum steht. Wichtig ist, dass man sich auch vor Augen führt, wenn denn es hierbei herauskommt, dass das Gericht die Auffassung vertritt, dass hier eine Beeinflussung durch die Mutter vorliegt, wird das Gericht dem weiter nachgehen. Und Sie haben die große Gefahr, dass dann in dem Augenblick vorläufige Regelungen getroffen werden, die sogar so weit gehen können, dass zunächst mal der Mutter die elterliche Sorge entzogen wird. Entweder kommen die Kinder dann zu dem Vater, oder aber, was natürlich die Alternative ist, die Kinder kommen auch noch einmal, kommen in eine Einrichtung, und darüber hat ja auch schon Frau Christidis über die entsprechenden Störungen, nicht in der Tiefe, auch in vorigen Veranstaltungen wurde da schon von gesprochen, über die entsprechenden Traumatisierungen der Kinder, die dann praktisch den Eltern entzogen sind. Und für mich stellt sich die Frage, wenn ich Müttern nicht mehr gestatte, mit den Folgen des Entzugs der elterlichen Sorge, die meist sofort passiert, ob da nicht unser Staat Pädophile schützt, und dann stellt sich auch für mich die Frage, und dann höre ich auf, ist dies nicht auch gewollt? Um es einfach mal so im Raum stehen zu lassen, ist das nicht gewollt? Und das ist eine ganz, ganz große Gefahr.“ Dr. Heinrich Fiechtner ist Hämatologe [Facharzt für Blutkrankheiten] und internistischer Onkologe [Facharzt für Krebserkrankungen], Palliativmediziner [Facharzt für unheilbar Kranke] sowie parteiloser Politiker. In seinem Referat deckte er Machenschaften in der STIKO auf: „Zwischen Hammer und Amboss ̶ Kinder als Opfer fanatisierter Elternteile und einer ideologisierten Justiz, am Beispiel von Corona“. „Die Kinder sind unsere Zukunft. Die Kinder sind die Menschenwesen, die aus einer innigen Beziehung zwischen Mann und Frau und nur zwischen Mann und Frau hervorgehen. Es ist sonnenklar und vollkommen einsichtig, dass es hier eine elementare, vitale Bindung gibt zwischen Kind und Mutter, in die niemand eingreifen darf. Natürlich gibt es die auch zum Vater. Herr Kutschera ist noch da oder weg. Er sagte ja nur, die Mütter haben so diesen Brutinstinkt. Ich habe ein Erweckungserlebnis bei der Geburt meines älteren Sohnes gehabt. Bis dahin war mir das Kind-Haben als Vater völlig egal. Aber als mein Sohn da herauskam aus dem Leibe seiner Mutter, da hat sich das wie ein Schalter geändert. Und meine Einstellung zum Kinde war eine andere. Also vielleicht gibt es bei Männern auch so was. Ich möchte es nur mal so in den Raum gestellt haben. Zu Corona sagt der jüdische Arzt Wladimir Zelenko: „You only vaccinate a child if you believe in child sacrifice.“ Und das ist eine ganz steile Aussage. Dieser fromme Jude, der sehr bekannt war und sehr berühmt wurde durch Behandlungen von Corona-Patienten, er hat am Ende seines Lebens, er ist viel zu früh gestorben, 7000 Menschen behandelt. Sieben davon sind gestorben. Ein Tausendstel sind gestorben. Also ein extrem erfolgreicher Mann spricht davon. Wer den Kindern so etwas zufügt, begeht ein Kindesopfer. Es ist hochinteressant, wie Gerichte agieren. Und es wird daraus verständlich, dass sie fürchten wie der Teufel das Weihwasser, dass man ihr unsinniges, rechtswidriges Handeln in dieser Weise dokumentiert. Und jetzt muss man sich überlegen: Wer ist denn die STIKO? Was ist das für ein Elfenbeinturm? Was ist das für eine Institution, die quasi ex cathedra mitteilt, was gut ist, was nicht gut ist und sogar Entscheidungen treffen kann, die unter Umständen das physische Aus eines Menschen bedeutet. Diese Institution wurde gegründet 1972. Interessanterweise war da gerade die Diskussion um die Masernimpfung hochgekocht. Übrigens das Gericht, was dieses Urteil getroffen hat, wir wollen Namen nennen, Köln Oberlandesgericht, Richter Manfred Abs, Dr. Petra Volke und Marion Fasen. Wir werden uns diese Namen merken und merken müssen. Aber zurück zur STIKO. Die STIKO besteht aus momentan 19 Mitgliedern. Zwölf davon waren länger als die geplanten 3x3 Jahre im Amt. Sie werden von Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden benannt. Also von Neutralität kann hier überhaupt keine Rede sein. Und sind jetzt seit Anfang der 2000er verpflichtet, vor jeder Sitzung etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Interessenkonflikte sei hier gesagt, ich habe Interessenkonflikte und zwar massive mit dem Gebaren dessen, was hier als Staat über uns herkommt. Da habe ich ganz andere Interessen und die will ich auch durchsetzen. Aber in der Wissenschaft sollte man vor jedem Vortrag seine Interessenkonflikte angeben. Zum Beispiel Beziehungen mit pharmazeutischen Herstellern. Und dann läuft es so wahrscheinlich wie beim DGHO Kongress Jahrestagung 2023 in Hamburg. Sitzung über Coronaviren. Der Moderator, ein Herr Cornely aus Köln, dort Ordinarius, der zum Beispiel mich im Wort beschnitten hat, als ich Fragen stellte. Gucken Sie mal rein, mit welchen Pharmafirmen der so zu tun hat. Und diese Interessenkonflikte kommen am Anfang auf eine kleine Dia und werden schnell ausgeblendet. Und dann geht es weiter zum Text und Genaueres hinterfragt niemand. Das sollte man vielleicht mal tun. Und der letztgültige Beweis für die Befangenheit dieser Institution war doch, Sie erinnern sich, als die Kinderimpfung eingeführt werden sollte. Da kamen plötzlich die Gesundheitsminister um die Ecke und sagten: Wir wollen jetzt, dass auch die Kinder gegen Corona geimpft werden - 02. 08. 2021. Und Herr Martens war da noch ganz unsicher, sagte: „Ich würde meine Kinder nicht impfen lassen“, vielleicht erinnern Sie sich noch ganz dunkel. Ich habe noch die Gesundheitsminister von Bund und Ländern als Verbrecher bezeichnet, wurde deswegen auch verurteilt, weil ich die Gesundheitsminister verunglimpft hätte. 8 von den 17 haben eine Anzeige gegen mich erstattet. Es sind Verbrecher, es sind Totschläger, die den Tod von Kindern und Menschen billigend in Kauf genommen haben. So, jetzt zeigt uns noch mal an. Die STIKO ist alles Mögliche, aber keine neutrale Institution, die darüber befinden kann, ob eine medizinische Maßnahme wirklich nötig ist und ob sie wirklich schadlos ist, so wie wir das brauchen. Und wenn man sagt: „Es spielt doch keine Rolle, wenn jemand stirbt“, dann muss man sagen, damit ist der Tod, die Todesstrafe, durch die Hintertür eingeführt. Damit ist die Tötung durch die Hintertür eingeführt. Wir müssen hier aufpassen, denn das Wort Kindeswohlgefährdung ist sozusagen der Zauber, das Zauberwort auch hier. Wir haben bei diesen medizinischen Maßnahmen ja tatsächlich einen ultragroßen Hebel. Ich mache zum Abschluss das Beispiel der Masernimpfung. Masern ist ja sogar vom Bundesverfassungsgericht als verpflichtend vorgeschrieben worden. Und jetzt soll ein Kind in Obhut genommen werden, weil angeblich Mutter nicht in der Lage ist oder der Vater hat es dann übernommen, kann aber nicht und jetzt geht das Kind ins Heim. Und vielleicht war der Vater sogar dagegen, gegen die Impfung, und es hat bislang keine Masernimpfung. Jetzt ist das Kind in Obhutnahme in einer Verwahranstalt und das darf nicht abgewiesen werden, auch ohne Masernimpfung, muss aber dann in den nächsten vier Wochen die Masernimpfung bekommen. Was glauben Sie wohl, was da geschehen wird? Und glauben Sie mir, ich habe in meiner medizinischen Karriere nur einen schweren Masernfall gesehen. Das war nach einer Impfung mit einer schweren Gehirnentzündung eine junge Frau, die nachher ihr Leben nicht mehr führen konnte. Wir müssen aufpassen. Der WHO-Vertrag spielt hier nämlich auch rein, der die Länder zwingt, auch so etwas wie Impfungen vorzunehmen, auch damit auch die Inobhutnahme, die Beseitigung der Kinder aus ihrem angestammten und ihnen von Natur her zugehörigen Bereich zu entnehmen. Das menschliche Leben ist dem Gutdünken geöffnet, der Kinderopferung, die es übrigens seit der Antike gab, Kinder wurden geopfert. Das war bei den Phöniziern so. Und interessanterweise die noble Klasse, die Höherstehenden, die Gescheiteren waren besonders dabei. Die einfachen Leute, die es schafften, waren da eher zurückhaltend. Und ich glaube, wir entdecken gewisse Parallelitäten zu unserem heutigen Land. Wenn Sie gucken, in verschiedenen Städten gab es bei einer Gesamtbevölkerung von 250.000 im Laufe von 200 Jahren 25.000 Urnen, Opfer der Kinder. An so einer Situation sind wir wieder. Wir opfern momentan unsere Kinder für Phantastereien, für sexuelle Perversionen, für medizinische Irrtaten. Und es gilt hier, dem entgegenzustehen, es darf nicht sein, dass wir unsere Kinder für diese Götzen durchs Feuer gehen lassen.“ Erwin Prüfert ist Versicherungsfachwirt, zertifizierte Datenschutzfachkraft, Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands. Sein Arbeitsgebiet ist die Forensische Datenanalyse. Einer der wichtigsten Berater bei AXION. Sein Thema: „Reformen zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe dringend erforderlich“. „In der heutigen Zeit spielen die EU-Grundrechte und die Datenschutz-Grundverordnung eine entscheidende Rolle im Schutz von natürlichen Personen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in der Kinder- und Jugendhilfe. Die EU-Grundrechte legen die fundamentalen Rechte und Freiheiten fest, die für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union gelten, darunter Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen. Die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und anderer EU-Grundrechte in der Kinder- und Jugendhilfe ist essentiell, um Kinder und Jugendliche zu schützen und gleichzeitig ihre Rechte zu wahren. Es ist unerlässlich, dass Organisationen und Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe die Datenschutzvorschriften einhalten, um die Privatsphäre und Rechte der Betroffenen zu sichern. Wir können nicht ignorieren, dass historisch belastende Strukturen wie die Reform der Reichsjugendhilfe von 1939 immer noch Auswirkungen auf das System der Kinder- und Jugendhilfe haben. Es ist an der Zeit, uns deutlich von diesen vergangenen Ideologien zu distanzieren und zukunftsweisende Reformen einzuleiten, die auf den Grundsätzen von Gleichberechtigung, Freiheit und Menschlichkeit beruhen. In Anbetracht dessen schlagen wir die Schaffung eines Gremiums auf Bundesebene vor, das eine breite Repräsentation verschiedener Interessengruppen, wie Politik, freie Träger, Eltern- und Jugendorganisationen umfasst. Diese Initiative könnte eine länderübergreifende und europäische Perspektive in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe einbringen. Kurz gesagt, es ist an der Zeit, unsere Sozialsysteme zu modernisieren und von historisch belastenden Strukturen zu distanzieren. Durch effektive Reform und Etablierung einer zeitgemäßen demokratischen Struktur können wir eine Kinder- und Jugendhilfe schaffen, die den Werten von Gleichberechtigung, Solidarität und Menschlichkeit entspricht. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen laden wir externe Hinweisgeber, insbesondere diejenigen, die in sensiblen Bereichen wie Kinder- und Jugendhilfe, Krankenhäusern und anderen Organisationen tätig sind, herzlich ein, potenzielle Verstöße zu melden, uns wichtige Informationen über Missstände zuzuspielen. Ihr Beitrag ist von unschätzbarem Wert, um Integrität und Schutz zu gewährleisten. Wir bieten Ihnen ein vertrauliches und sicheres Hinweisgebersystem an, das es Ihnen ermöglicht, ethisches Fehlverhalten oder gesetzwidrige Handlung ohne Furcht vor Repressalien zu melden. Unser Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit externen Aufsichtsbehörden zu stärken und sie bei der Aufdeckung von Missständen zu unterstützen. Durch diese gemeinsamen Bemühungen möchten wir dazu beitragen, eine sichere und ethische Umgebung zu schaffen. Wir ermutigen alle, die in diesem wichtigen Bereich tätig sind, mit uns zusammenzuarbeiten, um einen positiven Einfluss zu erzielen und die Veränderung voranzutreiben. Gemeinsam können wir die notwendigen Schritte unternehmen, um Missstände aufzudecken, anzugehen und eine nachhaltige Verbesserung zu erzielen. Basierend auf meiner langjährigen Praxis und Erfahrung im Umgang mit Datenschutzgrundverordnung ist mir besonders aufgefallen, dass Jugendämter dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nachkommen. Daher ermutige ich Sie, Ihren Schriftverkehr mit der öffentlichen Verwaltung zu überprüfen und zu kontrollieren, ob Ihr zuständiges Jugendamt Ihnen Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung übermittelt hat. Es ist bedeutsam, dass auch in diesem Bereich die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Darüber hinaus sollten Sie sicherstellen, dass Ihre weiteren Rechte als natürliche Person laut der Datenschutzgrundverordnung respektiert werden, wozu unter anderem das Recht auf Information, Zugang zu den eigenen Daten, Berichtigung unrichtiger Daten und Löschung personenbezogener Daten gehört. Es ist wichtig, jedoch Personen darauf vorzubereiten, dass bei der Überprüfung von Bescheiden und Daten der Jugendämter überraschende oder unerwartete Informationen in den Akten auftauchen können. Diese gründliche Prüfung kann dazu beitragen, ein umfassendes Verständnis für die jeweilige Situation zu gewinnen und mögliche Unstimmigkeiten aufzudecken. Es ist daher ratsam, ruhig und sachlich an diese Aufgabe heranzugehen, um angemessen auf die vorgefundenen Informationen reagieren zu können. Diese Vorbereitung ist essentiell, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten angemessen informiert sind und potenzielle Herausforderungen konstruktiv angegangen werden.“ Benjamin Vater ist Sicherheitsberater und universitär geprüfter Vormund, der viel Erfahrung mit hilfebedürftigen Menschen sammeln durfte und eine zusätzliche Qualifizierung in der Gefährdungsbewertung erworben hat. Er referierte zum Thema: „Amtsmissbrauch, Korruption, Missstände“. „Ich kämpfe für das Wohl unserer lieben Kinder, weil ich alle Kinder liebe. Sie sind geniale kleine Menschen, nach dem Ebenbild Gottes geschaffen. Ich liebe die strahlenden Augen und ich finde, Kinder brauchen eine verfügbare Mama und einen verfügbaren Papa, damit sie wirklich gelingen können. In einem Format vom Bayerischen Rundfunk namens Kontrovers vom 30. 06. 2021 informiert der Psychologe und Forscher Stefan Rücker, dass laut großen Studien Kinder, die Kontaktabbruch mit einem Elternteil haben, mit massiven psychologischen Folgen kämpfen. Er bezeichnet ein solches Verhalten als psychische Misshandlung der Kinder, wenn plötzlich eine liebevolle Bezugs- und Bindungsfigur aus dem Leben gerissen wird. Es ist sogar so schlimm, dass ein Elternteil über mehrere Wochen oder länger gegen seinen Willen gar keinen Umgang mehr mit dem eigenen Kind haben kann, obwohl man voll gleichberechtigt sorgeberechtigt ist. In der Praxis ist es dann regelmäßig so, dass die im öffentlichen Auftrag Handelnden den Elternteil, der den Umgang mit dem Kind verweigert, der wird bevorteilt. Es braucht also keinen Polizeieinsatz, es braucht keine Strafanzeigen, es braucht keine konkrete Gefährdungslage. Entfremdung wird einfach gefördert. Das finde ich einfach schockierend. Leider wird ein System der Lügen geradezu lanciert. Denn obwohl an Familiengerichten die Wahrheitsermittlungspflicht nach 138 ZPO existiert, werden unwahre Tatsachenbehauptungen nicht geprüft. Stellen Sie sich das vor. An Familiengerichten gibt es grundsätzlich keinen Zeugenbeweis. Das heißt, an deutschen Familiengerichten werden auch keine Zeugen vorgeladen. Also wenn Sie sagen, aber der kann bestätigen, ich habe das nicht getan. Der wird nicht geladen. Was hat das mit Wahrheitsermittlungen zu tun eines Richters? Der beste Lügner gewinnt und der andere kommt ständig in Rechtfertigungsnot. Das hat meiner Meinung nach nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Am Familiengericht wird, wie wir heute gehört haben, nicht öffentlich verhandelt. Die Beteiligten könnten also glauben, was ihnen beliebt. Es kommt niemals nach außen. Und wer von diesen räumt gerne ein, dass man sich über einen längeren Zeitraum getäuscht hat? Wohl niemand. Es muss also gedeckelt werden, denn der eigene Ruf steht auf dem Spiel. Sollte sich zum Beispiel herausstellen, dass Jugendamtsmitarbeiter und Verfahrensbeistand zu lügen anfangen, weil sie etwa feststellten, über ein Jahr lang das falsche Elternteil geschützt zu haben, oder Fehlernamen über Alleinerziehende in unzähligen Schriftstücken einschickten, gibt es keine Möglichkeit, diese beiden aus dem Verfahren zu bekommen. Ein Ehemann trennt sich wegen einer neuen Flamme. Er erfindet, dass die Frau sich mit den Kindern umbringen möchte. Ein sogenannter erweiterter Suizid. Jedoch ist die Mutter Selbsttherapeutin und war nie suizidal. Meinen Sie etwa, man ist auf die Mutter zugegangen? Als Behörde, man prüft man es: „Haben Sie Suizidgedanken? Wie geht es Ihnen? War sie schon mal bei Psychiater?“ Nein. Es ist niemand auf sie zugegangen. Beide jungen Kinder wurden ihr von heute auf morgen gesperrt. Komplett. Und zwar über drei Monate komplett weg. Sie lernen also, Befangenheit gegen Umgangsaufsicht und Umgangspfleger gibt es, aber nicht gegen Jugendamtsmitarbeiter und nicht gegen Verfahrensbeistände. Ist dieser Systemfehler ein Fehler oder ist das Absicht? Ich weiß es selber nicht. Damit wird derjenige, der nicht das Wohl des Kindes im Blick hat, der eine Bindungsperson aus dem Leben reißen will, dazu extra wegzieht, regelmäßig belohnt und so kann und darf es nicht mehr weitergehen, finde ich. Wir erleben also ein Gedankensystem, das eine Eltern-Kind-Entfremdung begünstigt und belohnt, anstatt es zu maßregeln und zu sanktionieren. Wenn ein Elternteil offenkundig gegen die sogenannte Wohlverhaltenspflicht aus § 1684 BGB verstößt, diese Gesetzesvorgabe zum Wohlverhalten der Eltern, ist den schwarzen Schafen tatsächlich egal. Es ist wirklich schockierend. Geheime Wohnadressen gibt es in Schutzhäusern, mittlerweile auch für Männer, die oft konzeptwidrig aufnehmen. So froh wir alle sein können, und ich bin es auch, dass diese anonymen Schutzhäuser existieren, so leicht sind sie alle manipulierbar. Denn es wird pro Bewohner abgerechnet und subventioniert. So werden also hauptsächlich Hauptwohnsitze, wo man gar nicht wohnt, beispielsweise in Regensburg, vom Jugendamt gedeckt, und das Bürgerzentrum, Lietz heißt er glaube ich, missbraucht den Schutzparagrafen aus dem Bundesmeldegesetz 51 inflationär, ohne Nachweise. Stellen Sie sich das vor, es braucht keinen Polizeiansatz, es braucht keine Strafanzeige, es braucht keine Tatsache, es braucht einfach nur die Bitte um Schutz, und es wird gemacht. So wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. So ist es auch bei Kindern. Ein sexueller Missbrauch ist ein Trauma. Je nach Art und Schwere des Traumas verarbeitet das Kind dies, und wegen Scham und Schuldgefühlen mit spezifischen Verdrängungsmechanismen, teilweise auch seelischer Abspaltung und sogenannter Dissoziation. Wenn ein Kind sich öffnet, besteht also ein Gebot großer Eile. Denn das Traumagedächtnis in der Amygdala, im Gehirn, sorgt dafür, dass wichtige Details vergraben werden. Es besteht also regelmäßig die Gefahr, dass das Kind Wichtiges vergisst, und dies weiß jeder Staatsanwalt. Eltern gelten immer als befangen, selbst die von ihnen beauftragten Privatgutachter. Wir haben das heute schon gehört. Eltern sollten ohne Schulung keine tiefen Gespräche darüber führen, denn einmal besteht als Laie die Gefahr der Retraumatisierung beim Kind durch die Gespräche, und es könnte sein, dass der Täter am Ende behauptet, das Kind wäre mit dem Gedankengut ja geimpft worden. Die sogenannte Suggestionshypothese. Eltern werden also von allen gebeten, hier der öffentlichen Gewalt voll und ganz zu vertrauen. Das bedeutet für uns alle, Behördenmitarbeiter, die hier zusammenarbeiten müssen, haben eine sehr, sehr hohe Verantwortung für den Erfolg der Ermittlungen, und wir Bürger sollten ihnen vertrauen. Der Staatsanwalt und Gruppenleiter Hans-Christopher Theissen, der bereits vor ein paar Jahren durch das Vermorat Regensburg Digital bekannt wurde, weil er einen amtsbekannten Missbrauchstäter ohne Kontaktverbot zum Kind weiter missbrauchen ließ, macht genauso weiter. Er manipulierte nicht nur den Ablauf der viel zu späten Kindesanhörung, sondern verhinderte sogar systematisch den Opferschutzanwalt, damit nichts herauskommt. Und jetzt kommt's. Leider, leider wird das vom Justizministerium Dr. Arlott und der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Michael Schrotberger so gedeckt. Genau wie damals hat der aktuelle Verdächtige - jetzt festhalten - weiterhin jede Woche ohne neutrale Aufsicht Kontakt mit dem minderjährigen Kind. Von Juni bis heute. Es gibt kein Kontaktverbot. Leider zog dieser Staatsanwalt dann noch den Ermittlungsrichter Christian Erl in die Sache rein. Und auch der Richter wurde übergriffig. Richter Erl war früher Staatsanwalt, auch in Regensburg. Richter Erl hat erst letzten August einen sechsfach geständigen Missbrauchstäter komplett mit Deal frei gesprochen. Ich finde das bedenklich. Als der Staatsanwalt mitbekam, dass am OLG Nürnberg ein Opferschutzanwalt mandatiert werden sollte, stellte er das Verfahren schnell ein und begründete es mit mangelhaften Beweisen, die er ja selbst verschuldet hatte. Damit gab es im gesamten Verfahren nie einen Opferschutzanwalt. Und halten Sie sich fest, es gab nicht mal eine Zeugenvernehmung im Beisein eines Zeugenanwalts. Und jetzt kommt der Punkt, ich habe noch die Minute hoffentlich. Sie werden sich also jetzt denken, was ist da los? Was treibt denn den Mann an? Warum sollte sich ein Gruppenleiter, rechte Hand vom leitenden Staatsanwalt, derart aus dem Fenster lehnen? Meiner Analyse nach war der Hintergrundskandal, dass das bezeichnete Kind konzeptwidrig im Schutzhaus mit Hauptwohnsitz angemeldet war, im Mitwissen des Jugendamtes, obwohl es dort gar nicht lebte. Das Kind wohnte nämlich beim Beschuldigten, ging im Tatzeitraum sehr selten in den Kindergarten und wurde vom Beschuldigten vormittags betreut. Ein Kind wird sexuell schwer missbraucht, als es im Schutzhaus lebte, kann man nicht zulassen, oder? Geht nicht, muss man verhindern. Und zu unser aller Bedauern war sich das Justizministerium und sogar die oberste Dienstaufsicht der Generalstaatsanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Schmidt und leitender Stellvertreter Schrotberger, nicht zu schade, Ausreden zu erfinden und diese Lügen dann auch noch zu schreiben. Wir werden die geschwärzt veröffentlichen. Was wurde nun getan, um dem Skandal Herr zu werden? Sie haben es schon heute gehört, man psychiatrisiert den Mitteiler und so ist es gelaufen. Die Verfahrenspflegerin Frau Weigl-Brechte und das Jugendamt Frau Rock hörten, dass Axion Resist im Boot sitzt, bekamen also wegen der ganzen eigenen Unterlassung, sie haben ja auch das Kind nicht geschützt, Angst und beantragten, zusammen abgestimmt, ein psychiatrisches Gutachten von dem Elternteil, der sein Kind schützen wollte. Frau Weigl-Brechte wollte sogar einen begleitenden Umgang für das Elternteil, weil es könnte ja sein, dass es weiter manipuliert werden könnte. Und jetzt kommt aber die Pointe, denn, ich formuliere das immer so, Gott ist gut, Lügen haben manchmal kurze Beine. Erst kürzlich bestätigte am Familiengericht genau die Gutachterin, die der Staatsanwalt selber aussuchte, dass ihre Beauftragung im Juli 23 hätte stattfinden müssen. Ihre Exploration konnte erst am 8. Februar, also sieben Monate zu spät, stattfinden. Sie erteilte allen Anwesenden in ihrem Redefluss zwischendrin eine verbale Schelte, weil die Beweissicherung unterlassen wurde. Und nicht nur das, sie teilte allen mit, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass das meldende Elternteil das Kind beeinflusst habe. Leider berichtete sie auch, dass das Kind sich nicht erinnern kann. Der Staatsanwalt hatte also in seinem Tun Erfolg. Jetzt halten sie sich fest, eigentlich müsste der Verfahrensbeistand sagen, okay, lassen wir das psychiatrische Gutachten. War zu groß. Sie haben trotzdem am Antrag festgehalten. Und genau deswegen braucht es Axion. Vielen Dank fürs Zuhören.“ Wie Sie an den bemerkenswerten Vorträgen bereits gemerkt haben, wird das „Kindeswohl“ immer öfter zu einem Schlagwort reduziert, um Kinder in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren gegen ihren Willen und teils gewaltsam von den Eltern bzw. einem Elternteil zu trennen und zu isolieren. Die Auswirkungen auf die seelische Gesundheit der betroffenen Kinder und Familienmitglieder sind katastrophal. Unter der gemeinnützigen Gesellschaft AXION haben sich neben Dr. Andrea Christidis mehrere Professionen und Fachleute unterschiedlichster Disziplinen sowie Betroffene zusammengeschlossen, um auf diese systematischen Missstände aufmerksam zu machen und die ausbeuterischen kindes- und familienschädlichen Maßnahmen durch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu widerlegen. Betroffene dürfen sich an AXION wenden, dort finden sie eine Interessenvertretung durch Jugend- und Familienberatung, Aufklärung der Öffentlichkeit, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und fachübergreifenden Wissenserwerb. [office@axionresist.com] Das nächste Symposium von AXION Resist ist für den 2. August dieses Jahres angesetzt. Kla.TV dankt AXION für ihre absolut notwendige und wertvolle Arbeit!
von abu.
Symposium in voller Länge: https://www.youtube.com/watch?v=ANBC_OkQc2A