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02.01.2024 | www.kla.tv/27823
Moderatorin: Ja, schönen guten Abend, meine Damen und Herren von der Presse. Ganz besonders Sie begrüße ich heute Abend hier zu unserer Presseerklärung an diesem doppelten historischen Tag: einmal der 75. Jahrestag der Menschenrechte und die Einreichung der Anzeige heute, über die wir auch später noch etwas erfahren werden. Aber wir beginnen erst mal mit Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner und Frau Rechtsanwältin Beate Bahner zum Thema WHO-Vertrag. Und da möchte ich bitte das Wort erteilen. Dr. Michael Brunner: Ich darf Ihnen auch einen wunderschönen guten Abend wünschen zum WHO-Pandemievertrag. Wir müssen zwei Regelwerke unterscheiden. Erstens einmal die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften und den Abschluss eines Pandemievertrages. Beide Vertragswerke sollen im Mai nächsten Jahres im Rahmen der Weltgesundheitsversammlung durch diese beschlossen werden. Für die Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften bedarf es der einfachen Mehrheit in der Weltgesundheitsversammlung, und dann treten diese in den einzelnen Mitgliedstaaten in Kraft, wenn nicht der Mitgliedstaat innerhalb von zehn Monaten ein Widerspruchsrecht erklärt. Für den Abschluss des Pandemievertrages bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in der Weltgesundheitsversammlung und dann der Ratifikation im jeweiligen Mitgliedsstaat nach dem nationalen Recht. Diese Regelungen sind, wenn sie entsprechend abgeschlossen werden, verbindlich, entgegen den oftmaligen, in den Systemmedien vertretenen Meinungen, sie wären unverbindlich. Das stimmt nicht. Das Wort „nicht verbindlich“ wurde ausdrücklich aus den IHR, den internationalen Gesundheitsvorschriften, herausgestrichen. Ebenso sieht Artikel 13a, Absatz 1 der IHR vor, dass der WHO die zentrale Rolle in Gesundheitsfragen zukommt, und die WHO von den einzelnen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist, parallel dazu auch der Artikel 44 der IHR. Nun, was ist der wesentliche Inhalt? Die unumschränkte Macht der einzelnen Staaten wird in Gesundheitsfragen im Fall eines pandemischen Notstandes an den WHO-Generaldirektor übertragen, der Machtbefugnis erhält, so wie es eigentlich sich nur jeder Diktator oder absolut regierende Fürst erträumen kann. Er erhält Kontrollrechte, erhält Sanktionsrechte, Befehlsrechte, ohne jegliche Verantwortlichkeit, ohne Haftung und ohne Rechenschaftsverpflichtung. Er kann einen Gesundheitsnotstand ausrufen, entweder zur Vorbeugung eines solchen, oder auch eine Zwischenwarnung erteilen, oder selbstverständlich während einer Pandemie und auch nach der Pandemie, nämlich zur Verhinderung des nächsten Gesundheitsnotstandes. Das heißt, vor der Pandemie ist nach der Pandemie. Und es bedarf, wie gesagt, keiner Rechtfertigung, und es gibt auch dafür keine Regelungen, wie eine pandemische Situation oder ein globaler Gesundheitsnotstand definiert ist. Und dann gilt es, dieselben Maßnahmen wieder umzusetzen, wie wir sie aus der Corona-Zeit erkennen. Das beginnt bereits mit Einreiseverboten, mit Einfuhrbeschränkungen, mit beispielsweise Maskentragungen, bis hin zu einem Impfzwang. Das, was wir in der Corona-Zeit erlebt haben, war eine Kindergeburtstagsparty, im Vergleich zu dem, was uns erwartet, wenn diese Regelwerke abgeschlossen werden. Und jetzt darf ich das Wort an Frau Beate Bahner weitergeben. Frau Beate Bahner: Ja, vielen Dank, lieber Kollege. Sie haben sich schon ganz lange, beziehungsweise ein Jahr mindestens, mit diesen zwei Regelwerken auseinandergesetzt, und die machen tatsächlich keinen Spaß. Nicht nur, dass sie letztendlich verwirrend sind, auch sich übereinander, sozusagen sich überkreuzen. Man weiß nicht, warum eigentlich zwei Regelwerke erforderlich sind. Aber wenn das passiert, Sie haben vollkommen recht, da würde sich wirklich jeder Diktator freuen. Aber natürlich freuen sich insbesondere die Pharma- und Medizinproduktehersteller. Denn es ist letztendlich eine Handelsbörse für all diejenigen Pharmahersteller, die allerdings dann auch im Club sind, ebenso wie die Labore, die Referenzlabore, die ausdrücklich genannt sind. Also hier wird aufgebaut eine große Pandemieindustrie für diejenigen, die allerdings dann auch im Club sind. Das werden sicher nicht die kleinen Pharma- und Medizinproduktehersteller sein. Es gibt eine Vielzahl von Gründen gegen diese beiden Vorhaben. Diese Ausrufung einer Pandemie, das heißt übrigens PHEIC, PHEIC: Public Health Emergency of International Concern. Es ist nicht das Fake, so wie wir das Fake kennen, aber es spricht sich genauso aus. Und ich muss tatsächlich sagen, es ist nicht weit voneinander weg. Es wird aufgrund eines One-Health-Ansatzes, ist zu befürchten, dass ab einer Sommerhitze von 30 Grad im Juli ein Klima- und Gesundheitsnotstand, ein PHEIC ausgerufen wird, mit all diesen Maßnahmen, die der Kollege genannt hat. Also, was spricht dagegen? Willkür und Missbrauchsmöglichkeit durch PHEIC: Die Abschaffung, und das haben wir jetzt schon erlebt, des internationalen und nationalen Arzneimittelrechts und damit jedweder Patienten- und Produktesicherheit, die Missachtung der Würde, der Menschenrechte und Grundrechte. Dann, und das ist ein ganz wichtiger Punkt, auch die Legalisierung des Verkehrs und des Handels mit hochgefährlichen Krankheitserregern. Die Verteilung und Zuteilung von Produkten und Impfstoffen durch ein WHO-Pandemie-Kartell, so muss man es bezeichnen. Dann eben Zwangsbehandlungen, Zwangsimpfungen, die dann, und da müssen wir, das stellen wir jetzt schon fest, die WHO testet es ja immer mal wieder: Mal ruft sie die Affenpocken aus, mal ist RSV dann plötzlich meldepflichtig, mal spricht man ... Das geht immer zufällig einher mit der Entwicklung oder Zulassung eines neuen Impfstoffes, just gegen genau diese Krankheit. Dann die totale Überwachung wird und ist ganz klar auch Bestandteil dieser beiden Rechtsvorhaben, dieser Datenaustausch, der Datentransfer, der natürlich dann zu einer Totalüberwachung durch diese globalen Gesundheitszertifikate, wir kennen sie als Impfzertifikate, dann führen wird. Das führt natürlich zum Verlust der staatlichen Souveränität. Es führt auch zu unkalkulierbaren Kosten für die einzelnen Staaten, die sich nämlich verpflichten müssen, vor und nach und zwischen und während und für die nächste und übernächste Pandemie immer entsprechende Impfstoffe und Medizinprodukte vorrätig zu haben. Immer die Lager gefüllt mit Dingen, die wir im Zweifel nicht brauchen, so war es ja schon bei der Schweinegrippe und jetzt auch bei Corona. Teil des Planes ist, diese Rechtspläne sind darüber hinaus die Verfolgung und Zensur und Verfolgung abweichender Meinungen. Wir lernen tolle neue Begriffe: Infodemie, ein Zuviel an Informationen, darf heutzutage nicht mehr sein. Wir haben den Zwang zur Kooperation der Staaten, und wir haben vor allem die Immunität der WHO, des Generalsekretärs, der sozusagen wirklich allein Herrscher sein wird. Wir haben keinerlei Kontrollmöglichkeit, keinerlei rechtliche Überprüfungsmöglichkeit und am Ende die strafrechtliche Immunität. All das muss uns alle sehr besorgen. Danke für Ihr Ohr. Moderatorin: Danke, danke schön. Wir wollten nach jedem Blog erst mal Fragen der Presse beantworten, bevor wir dann zum nächsten Thema übergehen. Das heißt, wenn Sie jetzt schon Fragen haben, dann würde ich damit die Fragerunde eröffnen. Ich sehe im Moment keine. Dann haben wir vielleicht noch, haben ihr beiden noch vielleicht was zur Vertiefung dazu zu sagen? Dr. Michael Brunner: Diese Regelwerke werden begründet mit den Prämissen, dass SARS-CoV-2 ein völlig neuartiges Virus gewesen wäre, eine globale Pandemie verursacht habe. Die Staaten wären darauf nicht vorbereitet gewesen, die Gesundheitssysteme hätten desaströs versagt. Daher bedarf es jetzt einer globalen Medizinwirtschaft im Falle einer Pandemie. Und wie ich gesagt habe, wir werden einen permanenten Krisenmodus haben. Es wird eine pandemische Situation. Pandemische Situation kommt aus dem Deutschen Bundestag, ist dann eine noch weichere Formulierung für eine Pandemie als die Pandemie selbst in den IHR bzw. im Vertrag, wo hier auch nur mit unbestimmten Gesetzesbegriffen gearbeitet wird. Natürlich ein solches System ist mit den Menschenrechten nicht vereinbar, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, gegen den UN-Vertrag, gegen den UN-Sozialpakt, gegen den EU-Vertrag, gegen die Menschenrechte allgemein, vor allem auch gegen die Würde des Menschen. Daher vertrete ich die Ansicht, genauso wie auch Frau Kollegin Beate Bahner, ein solches Regelwerk kann niemals eine Normengeltung erlangen, weil es ist die Untergrabung jeglicher Menschenwürde. Und natürlich, es darf keine Information an den Bürger kommen, die dieses Vorhaben gefährden dürfte. Daher wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Der Bürger erfährt nichts, wird eines Tages vor vollendete Tatsachen gestellt. Und wenn diese Werke abgeschlossen sind, dann ist eine andere Meinung zu verfolgen bereits. Es darf keine Fake News geben, es wird eine umfassende Zensur geben. Wir werden in einem Polizeistaat leben, den wir uns nicht einmal mehr erdenken können. Moderatorin: Vielleicht ganz kurz noch ergänzend, oder zuerst die Frage? Ja, ich denke, wir lassen Fragen zu, dann haben Sie die Möglichkeit, dann zu ergänzen. Regina Schwarz, freie Journalistin: Ich habe die Frage, wie das aussieht, wenn einzelne Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation sich verweigern, oder da nicht mitmachen, oder das innerhalb der zehn Monate Frist hinkriegen, dass sie eben bei den internationalen Gesundheitsregeln und bei dem Pandemievertrag nicht mitmachen wollen. Wenn sie das formal so hinkriegen, und die anderen kriegen das nicht hin, ist es dann so, dass dann da so ein Flickenteppich entsteht von Staaten, die mitmachen oder nicht mitmachen? Oder werden die anderen dann da mit reingezwungen, wenn die Mehrheit der Staaten sagt, wir wollen das aber, und es ist uns egal, wie ihr das in eurem Staat regelt. Und damit auch verbunden schon die Frage, gibt es schon Staaten, wo bekannt ist, dass die auf keinen Fall mitmachen und was passiert mit denen? Dr. Michael Brunner: Also was mit denen passieren wird, das kann man heute nicht vorhersehen. Nur ich denke an die Corona-Zeit, es gab damals kein verbindliches Gesundheitswerk, aber trotzdem sind alle Staaten im Gleichschritt mitmarschiert. Wenn es dann zum Abschluss dieser Verträge kommt, wird eine Regierung allenfalls sagen: „Ich kann ja nichts dafür, liebe Bevölkerung, ich bin ja gezwungen durch den WHO-Vertrag, ich muss jetzt die Exekutive gegen euch einsetzen, weil sonst werde ich vertragsbrüchig.“ In den Regelwerken ist selbst vorgesehen, dass ein Staat einer Empfehlung, wenn er diesen Werken beigetreten ist, nicht entspricht, er binnen 48 Stunden eine Rechtfertigung abgeben muss, warum er den Empfehlungen, die verbindlich sind, nicht entspricht. Und wenn er dann noch immer nicht entspricht, dann werden alle anderen Mitgliedstaaten davon in Kenntnis gesetzt, dass dieser Staat nicht den Vorgaben der WHO entspricht. Und dann kommt es zu Sanktionsrechten. Ich denke hier beispielsweise an finanzielle Einschränkungen, die mit Sicherheit kommen. Und das wird wahrscheinlich auch, wenn die Mehrheit der Staaten hier zustimmt, auch indirekt die Staaten betreffen, die nicht zugestimmt haben. Der Bedarf ist einer breiten Mehrheit der Nichtzustimmung und für den Fall, dass dann doch eine Mehrheit zustimmt, ist die Bevölkerung aufgerufen, hier nicht mitzumachen. Moderatorin: Wir hatten hier vorne noch eine Frage. Kurz eine Frage und zwar bin ich nicht ganz sicher, ob ich da richtig informiert wurde, Horst Matten von Klagemauer-TV, dass sich diese Pandemie-Rechte nicht nur auf Viren konzentrieren, sondern eben, dass es auch darum geht, zum Beispiel, wenn festgestellt wird, es gibt vermehrt Herzkrankheiten und so weiter, dass man dann halt eben, dass die WHO sich auch das Recht rausnimmt, dass zum Wohle der Gesundheit, der Allgemeinheit, zum Beispiel, es dann Empfehlungen oder Vorschriften geben könnte, wie man sich zu ernähren hat, wie man sich nicht zu ernähren hat und so weiter. Also wieder Einschränkungen auch in die persönlichen, privaten Rechte. Ist das richtig? Habe ich das richtig verstanden? Frau Beate Bahner: Ja, so ist es, weil man einführt diesen Grundsatz der One Health, eine Gesundheit. Wir alle sind eine Gesundheit. Der Frosch in Bayern ist Teil meiner Gesundheit, ebenso wie die Hitze in einem afrikanischen Land, ebenso wie vielleicht eine kleine, wie auch immer ein Krankheitsausbruch in einem anderen Land. Ich erinnere mich immer an die Pest, das hat mich immer sehr erschreckt als junge Frau. Die brach ja immer mal wieder aus, so Indien, Madagaskar, wenn ich mich richtig erinnere. All das wird künftig in der Tat dazu führen, One Health, also alle Bereiche, die in irgendeiner Form Einfluss nehmen können, das ist das Klima, das sind die Viren, das ist schon in den beiden Vorhaben und auch in der EU. Es gibt ja schon ein Rechtsvorhaben, das in der EU sehr weit unsere Rechte schon jetzt genau, das ist diese Verordnung gegen grenzüberschreitende Gefahren, die enthält schon sehr viel all dieser Zwangsmaßnahmen, oder dieser geplanten Möglichkeiten. Das ist beispielsweise wie in dem Pandemievertrag: Die Resistenz gegen antimikrobielle Substanzen, das ist dieser typische Krankenhauskeim, der ist da schon implementiert. Ich gehe davon aus, dass die Pharmaindustrie irgendwelche neuen Antibiotika in der Pipeline hat, denn warum sollten sonst jetzt hier diese antimikrobiellen Substanzen, genauso wie beispielsweise die Grippe, die ist auch schon im Pandemievertrag, die Grippe-Pandemie ist schon drin, die kennen wir ja jetzt nun lang genug, aber ich gehe davon aus, dass sie auch da entsprechende Impfstoffe haben in der Pipeline. Und was damit wirklich zusammenhängt, das ist dieses Schaffen eines Pandemiezustandes als Dauerzustand. Warum? Weil dann schon in diesem Pandemievertrag letztendlich eine Art Notstandsgesetzgebung vorgesehen ist, beispielsweise für die Entwicklung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Impfstoffe. Impfstoffe brauchten bislang circa zehn Jahre zur Entwicklung, wenn sie dann überhaupt erfolgreich zugelassen wurden. Die sollen jetzt in 100 bis 130 Tagen zugelassen werden. Aber das hilft nur, wenn wir eine Pandemie haben. Also brauchen wir zuerst eine Pandemie, dann haben wir den Knopf gedrückt für den Ausnahmezustand, dann haben wir den Knopf gedrückt für die Notstandsgesetzgebung. Nämlich hier Bevorraten, Auffüllen, Abnehmen von Impfstoffen, und ganz schnell unter sozusagen außer Kraftsetzung sämtlicher arzneimittelrechtlicher Sicherheitsvorschriften, ganz schnell. Das hat man schon bei Corona so gemacht. Das ist jetzt nicht neu, da hat man es schon erfolgreich getestet, und es hat funktioniert. Und die Pandemie soll ein Dauerausnahmezustand werden, um letztendlich durch diesen angeblichen Ausnahmezustand, durch die angebliche PHEIC, durch die Pandemie, Public Health Emergency of International Concern, letztendlich hier einen illegalen Zustand, der nichts mehr mit dem, was in den Nationalstaaten bislang auch im Interesse der Bürger und der Patienten geregelt wurde, außer Kraft zu setzen. Moderatorin: Ja, danke schön. Guck mal, da ist noch jemand. Ja, Oliver Signus von der Epoch Times: Ich habe zwei Fragen. Die WHO hat 195 Mitglieder, glaube im Moment. Mir ist nur bekannt, dass es eine einzige Regierung gibt, die sich ganz klar dagegen gestellt hat. Das war vor ungefähr zwei Wochen der slowakische Präsident. Ansonsten gibt es immer wieder mal Initiativen oder Oppositionsparteien, die sich dagegen stellen. Ist Ihnen noch eine zweite Nation bekannt, die ganz klar sich distanziert von diesem Regelwerk? Ich nenne es mal so. Dr. Michael Brunner: In den USA regt sich Widerstand durch die Republikaner und soweit mir bekannt ist, auch in Lettland. Der Widerstand wird meines Erachtens größer. Gesundheitsminister Lauterbach hat ja bereits kundgetan, dass die Verträge an der Kippe stehen. Ich gehe davon aus, dass der WHO-Pandemievertrag nicht abgeschlossen werden wird, weil die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht werden wird, oder die nationalen Gesetzesvorschriften dieses Regelwerk nicht gestanden umzusetzen. Beispielsweise in Österreich bräuchte man zwingend eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, im Nationalrat und eine Volksabstimmung, sieht Artikel 44, Absatz 3 BVG vor. Der Gesundheitsminister Rauch hat bereits bekannt gegeben, dass er keine Volksabstimmung in Österreich durchführen werde. Das wird aber, wenn das tatsächlich der Fall ist, eine Mangelhaftigkeit im Gesetzwerdungsverfahren sein, die vom Verfassungsgerichtshof zu prüfen ist und in anderen Fällen bereits zum Erfolg einer Aufhebung geführt hat. Ich glaube, auch deswegen hat man zwei Regelwerke hier in Aussicht genommen, weil bereits die WHO davon vorgeht, den Pandemievertrag werden wir nur sehr schwer umsetzen können, beziehungsweise nicht mit allen Staaten. Aber die internationalen Gesundheitsvorschriften, die treten ja mit einfacher Mehrheit durch die Weltgesundheitsversammlung in Kraft, und dann muss der einzelne Staat aktiv werden und binnen zehn Monaten von der Opting-out-Möglichkeit Gebrauch machen. Also, wenn wir das eine nicht schaffen, dann schaffen wir das andere sicher, nur es ist beides abzulehnen und es ist beides menschenrechtswidrig. Oliver Signus von der Epoch Times: Zweite Frage war: Ich habe kürzlich mit einem Arzt gesprochen, der sagte mir, dass die Pharmaindustrie seiner Schätzung nach derzeit an der Entwicklung von circa 500 Impfstoffen arbeitet. Ist das eine Zahl, die Sie bestätigen könnten? Haben Sie sowas gehört, Frau Bahner vielleicht? Frau Beate Bahner: Ich kann es überhaupt nicht bestätigen, ich habe leider keine heissen Kontakte zur Pharmaindustrie. Ich habe ja früher auch als Referentin immer wieder Vorträge für die Pharmaindustrie gehalten, das ist schon Jahre her vor Corona. Ich kann es mir aber vorstellen, denn das ist natürlich sozusagen ein Rausch für die Pharmaindustrie. Ich kann mir vorstellen, dass viel wirklich in der Pipeline ist, und dafür braucht es die Angst, die Panikmache, die Paranoia. Diese Verträge atmen für mich durchaus eben auch diese Panik, diese wahnhafte Panik vor Pandemien, zumindest eine behauptete, weil ohne die Angst, die gemacht wird vor Krankheiten, wird sich ein gesunder Mensch nicht immer und immer wieder und auch regelmäßig und alle sechs Monate und jedes Jahr impfen lassen. Es braucht also einen Dauerpanikzustand, das ist geplant, und ich gehe davon aus, dass das sehr eng einhergeht mit tatsächlich ganz vielen Arzneimitteln, Medikamenten, Antibiotika und Impfstoffen, die man erst so an den Mann bringt. Moderatorin: Ja, dankeschön. Dann würden wir vielleicht zum nächsten Block übergehen, und dann bitte ich Frau Ärztin Monika Jiang von der Initiative „Wir Fordern“. Dr. Monika Jiang: Zuerst mal nach diesem WHO-Drama, erstmal einen gesegneten zweiten Advent. Auch dass wir das im Auge behalten, immer ein gesundes Gleichgewicht. Ich sitze jetzt hier für Andrea Trescher, eine deutsche Journalistin, die in Österreich wirkt, und die diese Initiative „wir-fordern.eu“ aufgestellt hat Anfang diesen Jahres, weil als Initiative aus der Zivilgesellschaft. Weil es einfach sehr wichtig ist, dass, diese WHO-Geschichte kocht ja jetzt erst so richtig auf, aber das war vor einem Jahr auch schon so. Ich verlese ihren Text, also aus der Sicht von Andrea Trescher. Wie kam es zu dieser Initiative „wir-fordern.eu“? Im Januar diesen Jahres wurde ich von einem Bekannten aus dem medizinischen Bereich kontaktiert. Man müsse doch endlich etwas für die Opfer der Corona-Maßnahmen tun. Viele Ärzte würden darunter leiden, dass sie sich für ihre Patienten eingesetzt und Maskenbefreiungsatteste ausgestellt hätten. Dafür stünden sie jetzt vor Gericht, wie zum Beispiel ich morgen konkret in Mannheim, unter massivem juristischem Druck. Und auch andere hätten Probleme: wirtschaftlicher Existenzverlust, Mobbing. Vieles war 2020 bis 2022 passiert, von dem niemand geglaubt hätte, dass es nach den Erfahrungen aus der deutschen Vergangenheit jemals wieder Realität werden würde. Der Idee, einer betroffenen Ärztin eine Petition zwecks Amnestie der Opfer auf einer der gängigen Plattformen zu machen, widersprach ich aus zwei Gründen sofort. Punkt 1: Der Begriff Petition, lateinisch Petitio, Bittschrift, Gesuch, Eingabe, war nicht das Wort der Wahl und auch nicht der Zeit, denn es ist viel zu schwach. Wenn, dann müssen wir fordern, dass das Unrecht endlich beendet wird. Also Forderung statt Bitte. Deswegen heißt die Initiative auch wir-fordern.eu. Denn Konsequenzen müssen sein. Um nach drei Jahren überzogener Corona-Maßnahmen wieder zu gesellschaftlichem Frieden zu finden, braucht es die vollständige Rehabilitation der Opfer, statt eines gesellschaftlichen Schutzes der Täter. Verzeihen ist nur denkbar, wenn die Opfer Gerechtigkeit erfahren haben, und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Darum muss man mit klaren Forderungen deutlich machen, was notwendig ist, um dem Wahnsinn der Corona-Jahre wirklich ein Ende zu setzen. Punkt 2: Für mich war es indiskutabel, eine der gängigen Petitionsplattformen zu verwenden. Bei diesen handelt es sich mehrheitlich um Datenkraken, die von den Herrschenden zur Steuerung der Menschen missbraucht wurden bzw. werden. Change.org wurde vom Forum Young Global Leaders gegründet. Compact-Kampagnen haben sich in der Vergangenheit immer wieder als systemtragend erwiesen. Und schon vor Jahren, bald einem Jahrzehnt, wurde vor avaaz.org gewarnt, die damals vom Philanthropen in Gänsefüßchen, wir kennen ihn inzwischen, George Soros, und seiner Open Society Foundation finanziert wurde. Nur mit einer eigenen Plattform kann man einen Missbrauch der Daten ausschließen. Und so entstand in Zusammenarbeit mit einem langjährigen Freund, Wolfgang Süß, die Webseite „wir-fordern.eu“. Wofür steht „wir-fordern“? „Wir-fordern“ steht für eine vollständige Rehabilitation der Opfer ,statt eines gesellschaftlichen Schutzes der Täter. Alle, die vor den Gefahren der Corona-Maßnahmen gewarnt haben und dafür massivster persönlicher Bedrohung ausgesetzt waren und sind, müssen umfassend rehabilitiert werden. Dies betrifft insbesondere Menschen im Gesundheitswesen wie Ärzte, Pflegepersonal, Mitarbeiter und Wissenschaftler, Polizisten und Soldaten, Journalisten und Medienschaffende, Menschen im Bildungswesen sowie alle anderen Betroffenen, wie Inhaber von Maskenbefreiungs- oder Impfunfähigkeitsattesten, Patienten, Künstler, Eltern, Kinder und viele andere. Die Forderungen: Erstens: Umfassende Aufarbeitung und klare rechtliche Konsequenzen für Verursacher der Schäden durch Heranziehung von deren Privatvermögen. Zweitens: Rücknahme aller Gesetze und Verordnungen aus dieser Zeit, sowie Einführung von Kontrollmechanismen, um die systematische Aushöhlung der Grundrechte unter dem Vorwand des Katastrophenfalls zukünftig sicher zu verhindern. Drittens: Sofortige Beendigung und Einstellung jeglicher straf- und bußgeldrechtlichen Verfolgung von Maßnahmenvergehen, gleich welcher Art. Viertens: Nichtigerklärung entsprechender Strafbefehle, Strafurteile und Bußgeldbescheide. Fünftens: Rückerstattung aller bereits wegen Corona-Maßnahmen gezahlten Bußgelder und Geldstrafen. Sechstens: Öffentliche Anerkennung des Mutes aller, die aus innerer Überzeugung heraus Bedrohung und staatliche Repressalien in Kauf genommen haben. Siebtens: Eine offizielle, unabhängige, staatlich finanzierte Untersuchungskommission, die klärt, wie es zu diesen Fehlentwicklungen kommen konnte (die es bis heute nicht gibt). Wie ging es weiter? Anfangs, im Frühling dieses Jahres, verbreitete sich die Seite rasant. Die ersten 20.000 Unterschriften kamen in wenigen Wochen zusammen. Alternativmedien wie TKP, Report24 oder Manova, soziale Medien, insbesondere die verschiedenen telegram-Kanäle halfen mit. Aber je wärmer es wurde, je mehr Lockdown, Maskenpflicht und Impfdruck in Vergessenheit gerieten, desto deutlicher sank das Interesse der Menschen an Aufarbeitung. Dann tröpfelte gelegentlich noch eine Unterschrift rein. Zu wenig, um das eigentliche Ziel von einer Million zu erreichen. Die Unterschriftenliste war für Deutschland, Österreich und die Schweiz angelegt. Nur die Schweizer waren ja seinerzeit immer etwas glimpflicher durchgekommen. Aber unsere Privatinitiative hat leider keine Sponsoren, die eine wirkliche Verbreitung finanziell ermöglichen würden. Der Mangel an eigener Betroffenheit einerseits, aber auch die vielen anderen Probleme, Energiekrisen, Kriege oder die drohenden Grundrechtseinschränkungen, die mit dem kommenden WHO-Pandemievertrag und den IHR International Health Regulations auf uns zukommen, andererseits, nehmen sehr viel Zeit, Energie und Kraft in Anspruch. Zum Thema WHO haben wir übrigens die Webseite „www.mehr-wissen.info“ ins Leben gerufen und inzwischen in 24 Sprachen übersetzt. Das Positive, die Forderung nach Amnestie der Opfer, sowie die Anzeigen gegen die Täter der Corona-Maßnahmen sind zwei Seiten der gleichen Medaille, der Wiederaufarbeitung dessen, was zwischen 2020 und heute passiert. Das ZARF hat die Unterschriftenaktion von Anfang an auch aktiv unterstützt. Wir freuen uns, dass jetzt die über 24.000 Unterschriften, genau Stand von vor fünf Minuten, 24.294 Unterschriften, gemeinsam mit den Strafanzeigen übergeben wurden. Wie Ralf Ludwig mir sagte, erreichen sie dank des ZARF nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch den Bundespräsidenten und die 16 Ministerpräsidenten. Damit versandet die Aktion nicht ohne Wirkung, sie hat wichtige Impulse gesetzt, sondern sie dient als ein weiterer Impuls, als Aufforderung, endlich ihrer Rolle gerecht zu werden und das Unrecht der vergangenen dreieinhalb Jahre aufzuarbeiten, die Opfer zu entschädigen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Moderatorin: Dankeschön. Fragen dazu? Dann gehen wir zum nächsten Block über oder wollen wir noch mal etwas hinzufügen? Wenn es keine Fragen gibt, möchten Sie noch etwas hinzufügen? Dr. Monika Jiang: Also was eben am Anfang, diese Unterschriftenliste wurde ja dieses Jahr im Januar, Februar entworfen, entwickelt und auf den Weg geschickt und es ist wirklich „gut Ding braucht Weile“. Jetzt ist der Druck wieder größer mit der WHO-Geschichte, die einfach mehr präsent ins öffentliche Bewusstsein dringt, zu Recht, das ist ganz dringend. Und es ist einfach wichtig, dass jeder aus der Zivilgesellschaft und alle, die wach sind, mitmachen, die Journalisten, das heißt Sie in der ersten Reihe, jeder, der irgendwie betroffen ist, weil wir werden alle betroffen sein. Moderatorin: Dankeschön. Ich gucke nur, ich frage noch mal, gibt es Fragen dazu? Wenn das nicht der Fall ist, dann würde ich jetzt Lars Hünich bitten, Mitglied des Landtages Brandenburg und Obmann des einzigen Parlamentarischen Corona-Untersuchungsausschusses, von diesem zu berichten. Herr Lars Hünich: Ja, Dankeschön, einen wunderschönen guten Abend auch von meiner Seite. Zwei Sachen vorweg: Wenn Sie gegen eine zentralistische EU sind, was ganz viele sind, dann sind Sie, wenn Sie die WHO kriegen, hundertmal schlimmer bedient. Deswegen tausend Dank für die Arbeit, weil das ist wichtig aufzuklären. Und Nummer zwei zu Ihnen: Ich glaube, dass es extrem wichtig sein wird, dass die Opfer dieser Corona-Pandemie, aber auch der Impfung vor allen Dingen, die brauchen eine Lobby-Organisation. Es gibt ganz viele Opferverbände, was fehlt, ist ein Opferverband für die Impfgeschädigten. Das ist also ganz toll. So, jetzt zu meiner Sache. Ich habe drei Punkte zu unserer Arbeit im bisherigen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Genauer gesagt reden wir über den Untersuchungsausschuss 7/1, Corona 1 und 7/3, Corona 2. Ich habe dazu drei Punkte, nämlich der erste Punkt ist der Ursprungsgedanke und das Ziel der Untersuchungsausschüsse. Danach habe ich ein Beispiel aus der praktischen Auswirkung unserer Arbeit, und als letztes werde ich nochmal zusammenfassen aus den Zeugenbefragungen. Zuvor bedanke ich mich bei allen, und das ist wichtig, allen kritischen Rechtsanwälten, Medizinern und Montagsspaziergängern, die unermüdlich für die Aufklärung unterwegs sind. Wir drei Brandenburger Abgeordneten, Dr. Christoph Berndt, Dr. Daniela Oeynhausen und ich verdanken viele gute Fragen und vor allen Dingen Quellen, die wir im Ausschuss einbringen können, die wir aber auch verwerten können und vor allen Dingen Wissen weiterbringen können. Dafür tausend Dank. Zum ersten Punkt: Der Ursprungsgedanke eines Untersuchungsausschuss geht da hinein zurück, dass es im Brandenburger Landtag eine Hauptausschussanhörung gab, in dem drei Rechtsstaatswissenschaftler quasi erklärt haben, dass die Art und Weise, wie die Eindämmungsverordnungen, und das kennen wir alle noch, da ging dann ein Minister quasi an die Presse und hat die Eindämmungsverordnung vorgelesen, dass diese Art und Weise der Einbringung der Eindämmungsverordnungen verfassungsfeindlich wären. Daraufhin haben wir gesagt: „Okay, wir müssen da also etwas tun und müssen also etwas untersuchen.“ Wir haben die Ausschüsse mit folgender Arbeitshypothese eingesetzt: Erstens: Die Rechtsgutachten besagten, dass die beschlossenen Maßnahmen, also die Eindämmungsverordnungen, wie ich gerade sagte, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Zweitens: Die handelnden Politiker handeln ohne verwertbare Datengrundlage. Und drittens: Der Staat hat bei der Vorbereitung zur Bewältigung einer Krise versagt. Das ist zumindest das, mit welcher Arbeitsthese wir hineingegangen sind. Wie kamen wir 2020 schon zu diesem Schluss? Es gibt in einem Rechtsstaat ein grundlegendes Prinzip für staatliches Handeln. Alles muss der Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden. Jedes Gesetz, jede Verordnung, jeder Brief, den ein Ministerium verschickt. Ich wiederhole: Der Grundsatz gilt für alle staatlichen Handlungen. Außerdem muss ein legitimer Zweck haben. Legitime Zwecke sind grundsätzlich nur öffentliche Interessen. Nur Mittel, die mit diesem Zweck dienen und gleichzeitig erstens geeignet sind, um das Ziel zu erreichen, zweitens erforderlich sind, weil es das öffentliche Interesse wirklich gibt, und drittens angemessen sind, weil der Staat dabei kein Leben gegen ein anderes aufwiegt und auch Einzelne nicht wissentlich schaden darf. 2020 war das öffentliche Interesse, und vielleicht erinnern wir uns zurück, das öffentliche Interesse war, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Damit wurden alle Maßnahmen begründet. Das Verrückte ist bis heute: Wir überprüften im Ausschuss also, auf welcher Datengrundlage die Regierung zu dem Schluss kam, die Landesregierung Brandenburg, zu dem Schluss kam, dass die beschlossenen Maßnahmen ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel waren, um dieses Ziel zu erreichen. Der Ausschuss, das ist auch wichtig, dient nicht zur Klärung medizinischer Fragen. Ich bin ja kein Mediziner. Ich gehe sogar ganz ungern zum Arzt. Untersuchungsausschussgegenstand ist die Arbeit der Landesregierung Brandenburg bis Ende 2022. Also wir untersuchen eine rein politische Frage. Jetzt zu den Ergebnissen: Es gibt drei direkte, praktische und grundsätzliche rechtliche Ergebnisse. Ein Beispiel für ein direktes, praktisches Ergebnis ist die Vernehmung des Präsidenten der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, der übrigens der Präsident ist von einer Vereinigung, die allein in Brandenburg 16.000 Ärzte irgendwie vertritt. Sie waren übrigens derjenige, der dafür zuständig war für die Frage, Frau Bahner, würde ich mal sagen. Wir haben ja viele Fragen, auch alleine, weil wir ihr Buch gelesen haben. Vor der Vernehmung, und das ist entscheidend wichtig, hatte die KVBB, also die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Empfehlung für Ärzte auf der Webseite des KV Bund, also der Kassenärztlichen Vereinigung Bund, verlinkt. Das heißt, alle Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland haben auf diese Frage quasi, und zwar ging es um eine Grundsatzfrage, dass ein Arzt gefragt hat, muss ich ein persönliches Aufklärungsgespräch haben. Und darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung Bund gesagt, und ich zitiere: „Aufklärungsgespräch kann entfallen.“ Es reichen, angeblich laut deren Aussage, damals gab es da diese Vordrucke, die man ausfüllen konnte, die sind übrigens auch in die Schulen versandt worden. Wir haben den Präsidenten im Ausschuss gefragt, ob er § 630e, Absatz 2, Nummer 1 BGB nicht kennen würde. Der schreibt nämlich vor, dass immer, ich wiederhole, immer eine mündliche Aufklärung stattfinden muss. Das Fazit war, kurz nach der Vernehmung war die Empfehlung natürlich von der Webseite verschwunden. Das was wir zum jetzigen Zeitpunkt prüfen, ist die Frage nach Haftung und nach Klagen. Ein Inverkehrbringer eines Lebensmittels, von welchem ich Durchfall bekomme, ist dafür haftbar zu machen. Das gleiche ist aus unserer Sicht bei einer Impfung, bei der ich nicht aufkläre, ich aber einen Schaden erhalte, ist der Inverkehrbringer, also der Arzt, aus unserer Sicht, haftbar zu machen. Nicht wir können klagen, das müssen dann andere tun, aber das wird gerade geprüft. Auch wenn meine Zeit knapp ist, ich möchte trotzdem noch ein plastisches Beispiel nennen, und zwar für das Versagen einer Datengrundlage. Ich glaube wir brauchen nicht viel erzählen, was eine Datengrundlage ist. Die Landesregierung Brandenburg hat uns zu jedem Themenkomplex einen Regierungsbericht übersandt. Und in dem Regierungsbericht zum Thema Impfnebenwirkungen sagt die Regierung des Landes Brandenburg, es gibt in ganz Brandenburg 154 Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen und 11 Verdachtstodesfälle in Brandenburg im Zeitraum der Impfung. Bei einer Vernehmung der Frau Dr. Keller-Stanislawski, und zwar der Dame, die im PEI (Paul-Ehrlich-Institut) dafür zuständig ist, und zwar auf die Impfsicherheit zu achten, die sagte ihre Zahlen, und die haben sie sogar noch händisch rausgesucht, denn das 2023, ihre Zahlen sind 5860 Verdachtsmeldungen und 88 Todesverdachtsmeldungen. Alleine hier sieht man ein riesiges klaffendes Datenleck und vor allen Dingen ein Datenloch. Ich glaube sogar, dass die Landesregierung Tatsachen nicht mehr weiß, weil sie diese Daten gar nicht einholt. Zum Schluss, auch wenn meine Zeit knapp ist, ich weiß, ich bin ja Politiker, ich darf ja reden. Was sind einige Erkenntnisse und die will ich Ihnen nicht vorenthalten. Erstens: Die Durchführung eines Lockdown wurde von den europäischen Staatschefs bereits vor dem 12.03.2020 beschlossen. Der erste deutsche Lockdown-Beschluss war am 12.03.2020. Auf dieser Ministerpräsidentenkonferenz am 12.03.2020 hat man auch die Schulschließungen schon beschlossen. Inwieweit, wie verrückt das ist, können Sie daran sehen, wenn Sie heute nochmal googlen, Herrn Spahn seine Twitter-Meldung vom 14.03.2020, in dem er alle für verrückt erklärt, die das denken, dass es das kommt. Also ich will damit sagen, es ist nicht nur abgesehen davon, dass sie keine Daten haben, sie lügen. Zweitens: Alle weiteren Maßnahmen wurden in der sogenannten AG Infektionsschutz bundesweit koordiniert und mit teilweise unbekannten Teilnehmern und bisher nicht öffentlich zugänglichen Akten beschlossen. Wir warten bis heute auf Teile dieser Akten, die uns verwehrt werden und das in einem Untersuchungsausschuss. Drittens: Der zweite Lockdown, der sogenannte Lockdown-Light, der am 2.11.2020 verkündete und bis Ende Mai 2021 stetig verschärft wurde, war weder erforderlich, noch war er angemessen, ebenso wenig wie die Impfung. Sie war weder angemessen noch verhältnismäßig. Das Einzige, was sie war, ihre Bewerbung diente ausschließlich der Gesichtswahrung der Politik. Diese Angemessenheit wieder davor zu legen, was wir vor uns gerade gesagt haben. Viertens: Die Maßnahmen wurden weder methodisch noch wissenschaftlich begleitet. Es fehlen sämtliche demokratisch kontrollierten Daten-, Melde- und Kommunikationswege. Die Verhältnismäßigkeit kann und konnte gar nicht in Deutschland geprüft werden. Deshalb basiert die gesamte Verhältnismäßigkeitsprüfung auf gezählten positiven Corona-Tests und internationalen Studien, deren Wissenschaftlichkeit durchaus angezweifelt werden muss. Zusammenfassend: Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems kam. Es gab jederzeit freie Kapazitäten. Allein im Land Brandenburg, ich habe das heute schon erzählt, im Land Brandenburg, vielleicht erinnern sich einige wenige, wir hatten dieses Corona-Sonderkrankenhaus: 500 Betten mit Beatmungsbetten, 500 Beatmungsbetten. Nicht einen einzigen Tag war dieses Krankenhaus am Netz. 25 Millionen und die Betten sind dann ins Ahrtal gegangen. Abgesehen davon, dass es wichtig ist, dass das Ahrtal überhaupt welche Hilfe bekommen hat, aber wir sehen daran, an diesem Krankenhaus, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung gab. Das heißt, das Ziel der Maßnahmen war zu keinem Zeitpunkt ein berechtigtes öffentliches Interesse. Damit waren auch die Mittel zur Erreichung der Ziele nicht legitim. Unsere Erkenntnisse, und das ist wichtig einzuordnen, unsere Erkenntnisse bestätigt auch das IFSG-Gutachten vom 30.06.2022 nach § 5 Absatz 9, IFSG. Es sagt ganz deutlich: „Die Corona-Maßnahmen waren nicht erforderlich, nicht angemessen und nicht verhältnismäßig.“ Und daher unterstütze ich heute vollumfänglich die Anzeige, die heute gestellt wurde bei der Bundesanwaltschaft. So darf in einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft mit den Bürgern nicht umgegangen werden, und aus unserer Sicht ist das Unrecht. Moderatorin: Ja, danke schön, Lars. Wir kommen dann zu den Fragen. Wer hat …? Elijah Tee: Hallo, guten Abend. Verzeihung, Elijah Tee von ET Video & Content. Herr Hünich, Sie haben von den Ergebnissen erzählt, die ja mannigfaltig sind. Sie haben auch sehr viele Leute vorgeladen. Und was viele Leute vielleicht nicht wissen, vielen Dank für alles, was Sie bereits geleistet haben. Ihr Untersuchungsausschuss geht ja noch eine ganze Weile weiter. Können Sie etwas sagen, das ist ein bisschen provokant gefragt, aber können Sie etwas sagen zu den Konsequenzen Ihrer Arbeit? Die Ergebnisse und die Konsequenzen sind für mich zwei unterschiedliche Dinge. Weil, Sie haben ja interessante Leute vorgeladen. Herr Wieler war da, Frau Ernst war da, der Aufpasser von Herrn Wieler und so weiter und so fort. Können Sie nach inzwischen, ich glaube inzwischen bald drei Monaten Ihres Untersuchungsausschusses, in irgendeiner Form erkennen, dass es auch vielleicht personelle Konsequenzen gegeben hat in irgendeiner Form, oder in irgendeiner Form geartete Konsequenzen überhaupt, die sich jetzt schon abzeichnen? Lars Hünich: Also, danke für die Frage. Aber, Nummer eins, der Untersuchungsausschuss ist seit September 2020 im Gang, und seitdem tagen wir auch. Wir sind nur die letzten drei, vier Monate in der Öffentlichkeit, weil es tatsächlich lange gebraucht hat. Sie haben das so schön gesagt, manchmal braucht es eben Zeit, bis wir überhaupt auch in den alternativen Medien erschienen sind. Aber zu den Konsequenzen, das ist natürlich ein riesen Thema. Wir haben zum Beispiel eine Anzeige gemacht gegen Herrn Lauterbach, wir haben eine Anzeige gemacht gegen Herrn Woidke. Beides ist eingestellt worden von einer Staatsanwaltschaft, die natürlich politisch in irgendeiner Art und Weise natürlich weisungsgebunden ist. Aber okay, ich glaube, dass wir keine Konsequenzen im jetzigen Augenblick haben. Aber ich glaube, dass dieser Untersuchungsausschuss, und das sage ich immer wieder, ein kleines Reiskorn sein kann, im Anfang der Aufklärung. Und alle, die ich kenne draußen, die kritisch sind, sind alle bereit, zu verzeihen. Aber ich glaube, wir werden erst dann verzeihen, wenn auch die, die daran schuld sind, etwas eingestanden haben, dass sie Mist gebaut haben. Und das geht nur mit einer vernünftigen Aufklärung. Aber die Konsequenzen, die Sie fragen, sind schwierig. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine Konsequenzen, aber ich glaube, dass die Anzeige heute etwas sein kann. Aber wir sind auch noch nicht ganz fertig. Es gibt aus unserer Sicht einige Klagen, die vorbereitet werden müssen. Die können aber nicht wir führen. Da muss unter Umständen hinten raus was kommen. Elijah Tee: Eine Nachfrage, was Sie gerade erwähnen und weil Sie dankenswerterweise hier sind, Herr Hünig: Hatten Sie in irgendeiner Form Kenntnis von der Initiative des ZAAVVs? Haben Sie sich in irgendeiner Form untereinander connected, abgesprochen? Haben Sie vielleicht vor, vielleicht wenigstens in der Zukunft Bezug darauf zu nehmen, dass es jetzt diese Anzeige gegeben hat, in Ihrer zukünftigen Tätigkeit im Untersuchungsausschuss? Also gab es, einfach gesagt, gab es in irgendeiner Form Absprachen oder wenigstens Kenntnis von anderen Initiativen, in diesem Fall vom ZAAVV, die Ihnen vielleicht in irgendeiner Form hätten helfen können oder vielleicht tatsächlich helfen bei Ihrer Arbeit? Lars Hünich: Also grundsätzlich sind wir mit ganz vielen Leuten zusammen und sind natürlich da auch in der Situation, dass wir Sachen abfragen. Vor allen Dingen auch mit Herrn Ludwig. Und zwar geht es natürlich da um die Frage, weniger um das ZAW, sondern es geht mehr um die Frage, welche Fragen sind denn zu stellen, auch im Untersuchungsausschuss. Also das ist ja eine Rechtsberatung, die uns unter Umständen ziemlich weiterhilft. Aber, und ich hatte davon Kenntnis erhalten, dass es, wie gesagt, diese Anzeige heute geben soll, und ich habe das unterstützt und zwar sehr unterstützt aus der Situation heraus. Die Menschen, die da draußen sind, die wollen sehen, dass etwas getan wird. Und ich habe selber heute dem SWR, da gab es eine Frage, warum machen wir sowas? Und ich halte das für urdemokratisch. Das, was heute gemacht wurde, ist eigentlich die Demokratie pur: Menschen sind auf die Straße gegangen und haben ihr Demonstrationsrecht in Anspruch genommen und haben dann gesagt: Wir sind mit einigen Sachen nicht einverstanden, weil wir glauben, dass sie strafbewährt sind. Und dann hat man ihnen also eine Strafanzeige gestellt, gegen diese 568 Leute. Und in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem wir ja eigentlich leben, müsste jetzt der Rechtsstaat funktionieren und müsste jetzt Ermittlungen aufnehmen. Deswegen unterstütze ich das so, weil es wichtig ist, dass ein Rechtsstaat sich bekennen muss zu dem Rechtsstaat. Kann ja sein, dass der Rechtsstaat danach sagt: „Also lieber Herr Ludwig, haben Sie ganz toll gemacht, aber es ist alles Quatsch, was Sie da gemacht haben.“ Aber das müsste der Rechtsstaat dann mal erklären und warum. Also er muss sich damit auseinandersetzen. Und deswegen unterstütze ich das zu 100%. Das ist eine, aus meiner Sicht, urdemokratische, rechtsstaatische Geschichte, die heute läuft. Und deswegen ist sie in jeder Art und Weise zu unterstützen. Herr Bühler: Hallo. Grundsätzlich bin ich ein Skeptiker, aber ich danke trotzdem für die Arbeit, die gemacht wird, weil jede Arbeit brauchen wir, egal von wem. Wenn es Fachleute sind, Anwälte, Juristen, die sich dafür einsetzen, finde ich das gut. Sie haben das Wort Rechtsstaat in den Mund genommen. Welchen Rechtsstaat? Der ist doch schon so lange ausgehebelt: aus Erfahrung, aus der Vergangenheit, und ganz besonders die letzten sieben Jahre oder die letzten drei Jahre zwecks Corona, sehen wir doch. Da oben hackt keine Krähe anderen ein Auge aus. Sie besitzen die Immunität, Identität, haben wir vorhin mit Herrn Ludwig gesprochen. Solange wir die nicht aufheben können, wie auch immer, wer das machen soll, sind auch die Politdarsteller da oben unantastbar. Sie besitzen die Frechheit, öffentlich zu lügen, zu betrügen. Wir wissen es, wir sehen es seit über drei Jahren. Warum ist in diesen drei Jahren nicht mehr passiert seitens der Politik? Ganz klar, man gibt sich Mühe seitens der Juristerei. Warum ist in diesen drei Jahren, wo alles so offensichtlich ist, noch nicht mehr passiert? Warum ist kein einziger von denen zur Rechenschaft gezogen bis jetzt? Die treten ja nicht mal freiwillig zurück. Moderatorin: Danke, danke. Sonst sind es zu viele Fragen. Lieber eine nach der anderen. Lars Hünich: Ich würde jetzt mal antworten. Also, Nummer eins: Ja, ich glaube, dass unser Rechtsstaat Probleme hat. Fakt. Ich glaube aber, und das haben die letzten drei Jahre gezeigt, dass es, wenn ich mir die Demokratiebewegung draußen anschaue, und ich meine die wirkliche Demokratiebewegung, nämlich die Spaziergänger, dann sehen wir, dass diese Spaziergänger mehr geschafft und erreicht haben, als die sich hätten vorstellen können. Diese Impfpflicht sollte ja für alle gelten, nicht nur für die Einrichtungsbezogenen. Es ist eine Frechheit, dass sie überhaupt für die Einrichtungsbezogenen gilt, aber sie hätte für mehr gelten sollen. Und ich kann daraus berichten aus dem Bundestag, von meinen Kollegen aus dem Bundestag, die sagen, dass sich die anderen Parteien durchaus schon damit beschäftigt haben, weil die gesehen haben, jeden Montag: oh, wieder 2300 Städte, oh, wieder 2400 Städte, oh, doch, zweieinhalbtausend Städte. Alleine das hat zum Umdecken geführt, dass man es nicht so hart macht, wie man es macht. Ich glaube, dass die Aufhebung der Maßnahmen in den 22 dann auch dazu geführt …, die Demonstrationen auch dazu geführt haben, dass die Maßnahmen so schnell, dann so schnell aufgehoben wurden. Das zeigt also, es gibt ein gewisses Bewusstsein. Es zeigt, dass so ein bisschen ein paar Sachen noch funktionieren. Wir sehen das zum Beispiel an Herrn Detmer, der aus meiner Sicht sehr gut entschieden hat. Wir sehen natürlich, dass der Rechtsstaat dann komplett zuschlägt, weil man ihm natürlich dann wieder was wegnimmt. Aber das macht aus meiner Sicht das ZAAVV absolut richtig, deswegen gehen wir ja jetzt diesen rechtsstaatlichen Weg, um unter Umständen auch zu zeigen: Der Rechtsstaat A funktioniert, oder B, er funktioniert nicht. Also ich glaube, dass wir diese rechtsstaatlichen Sachen machen müssen. Zur zweiten Frage, warum gibt es noch nicht mehr? Ich glaube, es gibt ganz viele Initiativen, es gibt ganz viele Leute, die ganz viel machen, aber es kommt eben nicht in die Öffentlichkeit. Das ist unser eigentliches Problem. Deswegen bin ich so froh, dass ich hier sein darf. Alles, was wir tun, muss in die Öffentlichkeit und zwar zur Aufklärung. Das ist das eigentliche Problem. Moderatorin: Danke. Gibt es noch weitere Fragen? Beate Bahner, Anwältin: Also als Anwältin kann ich schon sagen, es gibt ganz, ganz viele Verfahren vor Gericht, und vor allem gab es im 2020 und 2021 ganz viele Verfahren gegen diese … also Normenkontrollklagen und ähnliches gegen diese ganzen Corona-Verordnungen. Aber die waren fast alle, die waren fast alle erfolglos. Einen habe ich gewonnen, da ging es um Alkoholtrinken im Freien. Das ging dann hoffentlich auch dem Gericht zu weit. Das war erfolgreich. Alle anderen, oder fast alle anderen Normenkontrollklagen waren erfolglos. Was Sie, Herr Hünich, gesagt haben, dass bereits vor dem 12. März europaweit ein Lockdown beschlossen wurde, bestätigt meine Annahme, die ich dann in einem Eilantrag Anfang April so formuliert habe: Für mich ist es ein Staatsstreich gewesen unter großem Missbrauch des Infektionsschutzgesetzes, weil das Robert-Koch-Institut selbst am 12. oder 16. März, auf die drei Tage kommt es nicht an, genau zwölf Corona-Tote in einer Excel-Tabelle des RKI vermerkt hat. Zwölf sind in diesen zweieinhalb Monaten verstorben, angeblich an Corona, glaube ich auch, während in diesem Zeitraum in Deutschland 200.000 Menschen aus anderen Gründen, wie jedes Jahr, verstorben sind. Das zeigt den Missbrauch, es bestätigt auch, warum sie keinerlei Unterlagen bekommen. Es ging niemals um eine wirkliche Krankheit. Wir würden hier alle nicht sitzen und kämpfen, wenn es wirklich eine schlimme Pandemie gegeben hätte, und wenn wir alle letztendlich hätten erfahren müssen, dass Medikamente oder Masken oder was auch immer helfen. Wir kämpfen hier gegen den Missbrauch unseres Vertrauens, gegen die falschen Behauptungen und gegen den Missbrauch des Infektionsschutzgesetzes. Das basiert aber auf diesen internationalen Gesundheitsvorschriften, IGV, auf Englisch International Health Regulations. Die gibt es schon seit 2005, und die sollen jetzt noch totalitär verschärft werden. Die gibt es aber schon, und da sind diese ganzen Maßnahmen, wie wir sie dann im Infektionsschutzgesetz in Deutschland implementiert sahen, die sind hier alle schon drin als Empfehlung. Jetzt wurde es implementiert als sozusagen Gesetzesgrundlage auf Basis der Verordnungen. Und nochmal zurück: Was hier in Sachen WHO geplant ist, ist letztendlich den Knopf dran an das, was wir hier an Unrecht und Staatsschädigung, das ist dann der globale Staatsstreich, der meines Erachtens in 2020 ziemlich erfolgreich geprobt wurde. Meine Ansicht dazu. Moderatorin: Dankeschön, gibt es noch weitere Fragen? Wenn das nicht der Fall ist … Lars Hünich: Nur ganz kurz, weil es vorhin hieß, von wegen, was macht man nicht, weil Frau Bahner das gerade sagte. Wir haben auch eine Organklage gemacht, da ging es um das Demonstrationsrecht. Und zwar 2020 durften nur 100 Leute irgendwie demonstrieren. Daraufhin haben wir geklagt, dann haben wir gewonnen. Also, ich will damit sagen, da passieren ganz viele sehr interessante Sachen, und es passieren ganz viele Sachen im Kleinen. Also, auch hier muss man ja danken den ganzen Anwälten, deswegen meinte ich die ganzen kritischen Anwälte. Moderatorin: Danke. Dann kommen wir zum vierten Block. Bitte dann Claudio Zanetti und den Rechtsanwalt Ralf Ludwig vom ZAAVV uns zur eigentlichen Anzeige was zu sagen. Claudio Zanetti: Guten Abend, geschätzte Damen und Herren. Wenn ich jetzt dann gleich in den Zug stiegen werde und nach Zürich fahren werde, dann werde ich das mit einem Gefühl der Dankbarkeit und der Befriedigung tun. Dankbar, weil ich einen großartigen Tag erlebt habe und Befriedigung, weil ich überzeigt bin, wir haben das Richtige getan. Und gerade auch dieser Blick in die nächste Geländekammer WHO zeigt, wie wichtig es ist, aufgrund klarer Grundsätze zu politisieren. Ralf Ludwig hat nämlich festgestellt, und in seiner Klageschrift auch sehr gut nachvollziehbar dargelegt, dass die Regierenden mit uns Dinge getan haben, die sie nicht hätten tun dürfen. Sie haben mit der Würde des Menschen gespielt. Und es sagt sich so einfach, ein Satz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Aber dieser Satz steht nicht umsonst an der ersten Stelle des Grundgesetztes, auf das alle so stolz sind, in Deutschland heißt es ja immer: Der verlässt den Boden des Grundgesetztes usw., um jemanden abzustrafen. Aber wenn eine Regierung sagt, ja wir opfern jetzt 10 um 1.000 zu retten, dann ist es die Regierung, die den Boden des Grundgesetzes verloren hat. Und darauf müssen wir sie behaften. Das ist eigentlich eine ganz einfache Geschichte. Es wurde heute hier sehr viel Gescheites gesagt von Regeln und WHO und viele juristische Überlegungen. Aber es geht um sehr, sehr Einfaches, Grundsätzliches. Darf die Regierung tun, was sie getan hat? Wir haben auch dazu übrigens eine Rechtsprechung. Wir haben heute auch von Frau Bahner gehört, dass es da ganz viele kluge Urteile gibt vom Verfassungsgericht, wo die Richter noch den Mut hatten, zu denken und vernünftige Entscheidungen zu fällen. Zum Beispiel haben die Richter es dem Bundestag verboten, ein Flugzeug abzuschießen, das von Terroristen entführt wurde und das auf ein, sagen wir, ein Fußballstadion mit vielen Leuten dort zusteuert. Das mag im Einzelfall, wenn ein Kommandant dann den Abschuss befiehlt, ist das ein anderes Problem. Aber wenn der Staat grundsätzlich sagt, jawoll, in einem solchen Fall gilt das Leben der Leute im Flugzeug weniger als das im Stadion, geht das nicht. Und das Verfassungsgericht hat das entschieden. Und wir sollten jetzt einfach auf dieser Basis bleiben: Nein, ihr dürft nicht mit Menschenleben spielen. Und auch wenn wir jetzt weiter denken an die WHO, müssen wir uns immer die Frage stellen: Ja, sind jetzt diese Menschenrechte ein kategorischer Imperativ, an den sich alle rechtsanwendenden Behörden und auch die rechtssetzenden Behörden halten müssen? Oder ist das einfach eine Knet- und Spielmasse der Mächtigen? Um das geht es. Wenn ein Bundeskanzler sagt, es gibt keine roten Linien mehr, dann haben wir genau wieder, wie Sie gesagt haben, im Grunde einen Putsch. Denn unser Grundgesetz, also hier Grundgesetz, bei uns ist es eine Verfassung, oder man kann auch Menschenrechtskonvention, oder was immer nehmen, oder Katalog der Menschenrechte, das ist nichts anderes als rote Linien. Und wir müssen die Regierenden und die Mächtigen dazu zwingen, Stellung zu nehmen: Nehmen sie diese roten Linien ernst oder fangen sie an, zu relativieren? Insbesondere die Würde des Menschen ist viel zu ernst, viel zu wichtig, als dass wir sie den Regierenden überlassen können. Dankeschön. Rechtsanwalt Ralf Ludwig: Ich habe heute 592 Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof eingereicht, das sind 568 Bundestagsabgeordnete, 570 haben am 10. Dezember 2021 für die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht, wie es ja bezeichnet wird. Es wird immer bezeichnet als einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht. Tatsächlich haben diejenigen, die das Gesetz eingebracht haben, im Entwurf von einer Impfpflicht gesprochen. Sie wussten, was sie da taten. Es war keine einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht, sondern de facto war es eine Impfpflicht, was auch das Bundesverfassungsgericht nicht bestritten hat. 568 Abgeordnete des Bundestages, zwei davon, also 570 waren es, zwei davon sind inzwischen verstorben, und deswegen sind es noch 568. Es haben am gleichen Tag, das Gesetz ist am 6. Dezember 2021 in den Bundestag eingebracht worden, die Abgeordnete Frau Dr. Christina Baum, die übrigens eine mutige Rede gehalten hat am 10. Dezember, die sie halten musste, nachdem sie von der Tribüne, auf die sie verbannt war, weil sie keine Maske getragen hat, das darf man auch nicht vergessen, ein Abgeordneter mit einem freien Mandat wurde, auch das, diese Plenarprotokolle sind historische Dokumente. Sie wurde mehrfach aufgefordert, die Maske doch über die Nase zu ziehen, jeder, der auf einer Demo war, kennt das: Ziehen Sie die Maske über die Nase! Die von den Grünen waren nicht so nett, die haben geduzt. Die Zwischenrufe der Grünen sind auch dokumentiert und der anderen Parlamentarier, wie diese Frau Baum und auch andere beschimpft worden sind, weil sie die Maske nicht richtig tragen. Das sind alles historische Dokumente. Wenn wir uns heute historische Dokumente von vor 30, 40, 50 Jahren angucken, wie da miteinander umgegangen wurde, wenn wir uns das angucken und sagen: Das ist unvorstellbar! Das Schöne ist, es ist alles stenografiert und diese Dokumente werden sich in 30 Jahren andere Menschen angucken, Historiker vielleicht angucken und sagen: Das können wir uns gar nicht vorstellen, dass das in der Bundesrepublik Deutschland los war, alleine diese Stimmung im Bundestag, wenn man die aufnimmt. Am 6. Dezember ist dieses Gesetz eingebracht worden, am 6. Dezember!, am 10. Dezember ist es in dritter Lesung beschlossen worden. Das heißt, über eine Frage der verpflichtenden Aufnahme einer Substanz in den Körper hat der Deutsche Bundestag sich drei Tage genommen. Drei Tage! Wo will man da sich wirklich informiert haben? Ein Politiker hat die Pflicht, nicht zu fragen: Schützt das, was ich tue?, sondern hat die Pflicht zu fragen: Schädigt das, was ich tue? Und dann muss er sich doch informieren. Es ist ja so, wir brauchen doch darüber nicht streiten. Es war ein bedingt zugelassener Impfstoff zu der damaligen Zeit. Es gab eine Diskussion, und die haben die Politiker natürlich wahrgenommen, diese Diskussion, weil es ja immer wieder Anfragen gab. Es gab immer wieder Anfragen, ob wir Querdenker denn Verfassungsfeinde wären. Das heißt also, die Politiker haben sich ja mit dem beschäftigt, was wir gesagt haben. Die wussten, was draußen gesprochen wurde, die hatten natürlich auch von den Demonstrationen mitbekommen. Gerade in dem Corona-Untersuchungsausschuss kriegt man das jetzt mit. Die haben natürlich auch das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut gefragt. Wenn man den Lothar Wieler beim Untersuchungsausschuss gesehen hat, der da sagt: Wir vom RKI, wir haben nur Empfehlungen gemacht. Das Ganze waren die Politiker. Wir waren das gar nicht. Jetzt geht es nämlich los. Jetzt geht das Schwarze-Peter-Spiel los. Wer war eigentlich verantwortlich? Und ja, verantwortlich waren die Politiker, weil die haben ihre Hand gehoben. Sie haben namentlich abgestimmt über diese einrichtungsbezogene Impfpflicht. Und am 6. Dezember ist es eingebracht worden und am 10. Dezember in dritter Lesung darüber entschieden worden. Am gleichen 10. Dezember hat der Bundesrat darüber gesprochen, und in der Bundesratssitzung, wo es um die einrichtungsbezogene Impfpflicht geht, haben zwei Personen geredet: Herr Dulig aus Sachsen, ich glaube Innenminister, ich weiß nicht, als stellvertretender Ministerpräsident, und Herr Volker Bouffier, damals noch hessischer Ministerpräsident. Und die haben sich im Wesentlichen, es ging um die einrichtungsbezogene Impfpflicht, also die Pflicht, Menschen, es sind etwa sechseinhalb Millionen Menschen, die in und um, die im Gesundheitswesen arbeiten, diese zu verpflichten, sich ja impfen zu lassen. Wir wussten ja nicht, wie viele damals, erste, zweite, dritte, es war ja klar, dass, glaube ich, zum 31. Oktober die dritte Impfung erforderlich war, das heißt, sich zu verpflichten, eine Substanz in ihren Körper aufzunehmen. Und in diesem Bundesratsplenarprotokoll geht der Herr Dulig an das Rednerpult, und er redet darüber, dass ein Tag vorher ein Mob zu der Frau Köpping, das ist, glaube ich, die Sozialministerin, nach Hause gezogen sein soll und vor ihrem Haus protestiert hat. Das heißt, die Diskussion im Bundesrat ging nicht um die Frage: Zwingen wir hier einem großen Teil unserer Bevölkerung etwas auf, was diese Menschen möglicherweise schädigt, sondern man hat sich als Politiker darüber empört, dass Menschen einen Protestzug vor das Wohnhaus dieser Politikerin gemacht hat. Das ist im Plenarprotokoll enthalten. Es ist eine Entscheidung über das Leben, über die Gesundheit anderer Menschen, und man diskutiert gar nicht über die Frage, was man hier eigentlich macht, und man sagt sich: Mein Gott, ist das möglicherweise ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit? Ist das möglicherweise ein Eingriff in das Grundrecht auf Leben? Ist es möglicherweise ein Verstoß gegen die Würde des Menschen? Nein, man diskutiert über die Frage, dass es ganz schlimm war und man müsse jetzt, und sonst würde die AfD noch stärker werden, man müsse jetzt endlich dagegenhalten. Das ist die Denkweise der Politiker. Der Hauptausschuss tagt immer vorher und diskutiert über dieses Gesetz und macht da noch mögliche Veränderungen. In dem Hauptausschuss wurden Experten, sogenannte Experten, gehört. Diese Experten sind verschiedene Verbände, Verband der Virologie, Verband der Hausärzte, Verband der Apotheker. Der Verband der Hausärzte: Die einzige Kritik an diesem Gesetz war, dass mit diesem Gesetz auch die Apotheker impfen durften und dass man gesagt hat: Es kann doch nicht sein, dass die auch impfen dürfen. Das darf doch nur ein Hausarzt machen. Das war die Diskussion! Ansonsten wurde darüber geredet, dass nicht genug Geld zur Verfügung gestellt wurde. Die Linke hat sich im Wesentlichen dieses Gesetzes enthalten, mit der Begründung: Ja, wir müssen erstmal dafür sorgen, dass die Pflegekräfte, die sich so aufgeopfert haben, Geld bekommen. Das heißt, das Problem, die haben sich eigentlich nicht der Impfpflicht verweigert, sondern sie haben sich verweigert, dass neben der Impfpflicht nicht das Pflegepersonal nun auch noch sozial abgesichert wird. Ein typisch linkes Thema. Also wenn man sich das mal durchguckt: Es wurden die typischen politischen Debatten geführt. Keiner hat sich um die Menschen gekümmert, denen dieser Stoff, der eine bedingte Zulassung hat, von dem man ja definitiv nicht weiß, wie er wirkt, also mindestens nicht wusste, wie er wirkt, was ja nicht stimmte, weil im Paul-Ehrlich-Institut Bericht Sicherheitsbericht vom 26. Oktober 2021, also direkt vor der Abstimmung, wurde schon von Todesfallverdachtsmeldungen geredet. Da wurde schon gesagt, wir haben eine Todesfallverdachtsmeldung auf 50.000 Impfungen. Es war bekannt, auch das war klar, und man hat darüber nicht gesprochen. Es gab genau zwei Wortmeldungen zu diesem Thema, und das war eine FDP-Abgeordnete, die sagte dann noch: Und wir müssen diese Impfpflicht machen, weil wir wissen ja, in 99,98 % der Fälle gibt es keine schweren Nebenwirkungen. Das stimmt möglicherweise, aber in 0,02 % der Fälle gibt es schwere Nebenwirkungen und 0,02 % der Menschen, wir haben es vorhin auf der Bühne, als dieses Video eingespielt wurde, derjenige, der die schwere Impfnebenwirkung hat, für den ist es nicht selten, für den ist es ein ganzes Leben. Und derjenige, der daran stirbt, der ist nicht eine statistische Größe, das ist ein echter Mensch. Und wir dürfen nicht unterscheiden zwischen wertem und unwertem Leben. Das ist der Bogen zu dieser Strafanzeige. Das ist das, was der Kollege Claudio Zanetti gesagt hat. Der Staat darf keinen Menschen töten. Wir sagen immer, er darf keinen unschuldigen Menschen töten, aber in Europa darf er auch keinen Menschen. Wir in Europa dürfen nicht mal schuldige Menschen töten, weil bei uns ist die Todesstrafe abgeschafft. Und der einzige Fall, wo man einen schuldigen Menschen töten darf, ist im Rahmen einer Todesstrafe. Die gibt es bei uns nicht. Unsere Gesellschaft in Europa hat sich darauf verständigt, der Staat darf keinen Menschen töten, insbesondere keinen Unschuldigen. Und wenn der Staat es zulässt, dass ein Impfstoff pflichtweise, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, diese Impfpflicht ist ein zielgerichteter, mittelbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Also, das Bundesverfassungsgericht hat nicht mal gesagt: Nein, nein, das ist ja gar kein Eingriff und das ist ja letztlich nur freiwillig, und die Leute können ja auch ihren Job bleiben lassen. Nein, nein, das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gesagt: Das ist schon relativ hart, was diejenigen, die im Gesundheitsbereich sind, da trifft, wenn sie diese Impfung nicht akzeptieren. Und sie haben auch gesagt: Ja, und wir wissen, dass es sogar auch Menschen geben kann, die sterben können. Aber wir müssen eine Abwägung machen. Es gibt über das Leben keine Abwägung. Das ist die rote Linie. Der Staat hat nicht das Recht, darüber zu entscheiden, dass es wertes und unwertes Leben gibt. Der Staat kann nicht sagen: 0,02 % nehmen wir hin. Wir nehmen das nicht hin. Und eine Kollegin von mir hat im Cicero jetzt gerade einen wunderbaren Aufsatz geschrieben, und sie hat gesagt: Es gibt zwei Begriffe, die wir uns merken müssen. Das eine: Eine Pandemie, selbst wenn es eine Pandemie ist, ist ein Unglück. Das andere ist menschgemacht und Unrecht. Und wir müssen immer zwischen Unglück und Unrecht entscheiden. Ein Unglück können wir nicht verhindern. Wir können alles machen dafür, es abzumildern. Wenn es eine Pandemie gibt, dann können wir Krankenhäuser bauen, dann können wir Ärzte besorgen, dann können wir Pflegeschlüssel verändern, dann können wir Pflegekräfte heranschaffen, dann können wir Überstunden besser bezahlen, dann können wir auch Medikamente entwickeln, auch Medikamente meinetwegen bedingt zulassen. Dann können wir auch da möglicherweise über Hürden gehen, über die wir sonst nicht gehen würden. Aber es muss immer freiwillig sein. Die letzte Grenze, die wir nicht überschreiten dürfen, ist, dass wir Menschen dazu zwingen, ein Mittel in ihren Körper aufnehmen zu müssen, das sie möglicherweise tötet. Und wenn es nur ein seltener Fall ist. Kein einziger Mensch! Und das sagt das Völkerstrafgesetzbuch. Das Völkerstrafgesetzbuch redet genau von einem Menschen, es steht nämlich dort drin in § 7: Wer in einem systematischen und ausgedehnten Angriff auf eine Zivilbevölkerung einen Menschen tötet, es reicht einer aus, einen Menschen! Da steht nicht drin 100, 10 oder viele Menschen. Es steht nicht die Mehrzahl drin. Wer in einem systematischen oder ausgedehnten Angriff auf eine Zivilbevölkerung einen Menschen tötet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Wer einen Menschen schwer an seiner Gesundheit schädigt, das ist Nummer 8, wird mit fünf Jahren Gefängnis bestraft. Das steht da so drin. Es geht nicht dem Völkerstrafgesetzbuch, was ja aus dem internationalen römischen Statut abgeleitet ist, ist klar, dass es nur um den Angriff geht und wenn dieser Angriff dazu führt, dass auch nur ein Mensch stirbt oder ein Mensch schwer in seiner Gesundheit verletzt wird, dann ist es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und wenn dann jetzt viele Leute kommen und sagen: wir haben das mit vielen Juristen durchdiskutiert, ja was ist denn ein Angriff? Der internationale Strafgerichtshof hat zum Thema Ruanda gesagt, er hat gesagt: Ein Angriff ist es auch dann, wenn Menschen, wie in Apartheid oder apartheidsähnlich, unterdrückt werden, wenn so viel Druck auf sie ausgeübt wird, gesellschaftlicher Druck auf sie ausgeübt wird, dass sie zum Beispiel Teile ihrer Grundrechte verlieren. Und viele haben bei uns, ja als wir diese 2G-Regelungen hatten, als wir die 3G-Regelungen haben, ging es doch immer, diese Diskussion: Ist das eigentlich Apartheid, oder ist das wie Apartheid? Es sind Teile der Gesellschaft ausgegrenzt worden. Ich durfte, weil ich keinen Impfnachweis hatte, während des Weihnachtsmarkts in Frankfurt nicht zum Karstadt zum Pinkeln gehen. Ich durfte nicht rein auf die Toilette, weil man mir gesagt hat, ich hätte keinen Nachweis, dass ich geimpft bin. Das ist eine Ausgrenzung, und nach den Kriterien des internationalen Strafgerichtshofs ist, wenn das staatlich geregelt ist, ein Angriff auf die Zivilbevölkerung. Und wir haben das ganz, ganz nüchtern, wir haben es ganz nüchtern durchsubsumiert. Wir sind Juristen, das ist völlig unemotional. Wir haben das Ganze dem Bundes-, Generalbundesanwalt jetzt zur Prüfung vorgelegt. Es haben viele Anwälte, Richter und Staatsanwälte daran mitgearbeitet an dieser Strafanzeige. Wir haben sie sauber durchsubsumiert. Wir haben auch zu dem Thema Indemnität Stellung genommen. Indemnität heißt, ein Abgeordneter darf für sein Abstimmungsverhalten nicht verurteilt werden, auch nicht strafverfolgt werden. Das kann aber nicht so gelten. Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Verbotsverfahren dazu auch eine Äußerung gemacht. Das hat gesagt, die Juristen nennen das so, man müsse immer die Normen des Grundgesetzes in praktischer Konkordanz gegeneinander auslegen. Und der 46.1, der sagt, ein Abgeordneter darf für sein Abstimmungsverhalten nicht strafrechtlich verfolgt werden, kann nicht meinen, dass ein Abgeordneter auch dann nicht verfolgt werden darf, wenn er gegen Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt. So wird das immer ausgelegt in praktischer Konkordanz. Weil das würde ja heißen, dass die Abgeordneten beschließen könnten: Wir töten jetzt Menschen, wir suchen uns irgendwelche Menschen aus, wir sagen zum Beispiel, die größte Gefahr für dieses Land sind die Journalisten. Nur als Beispiel. Und machen dann ein Gesetz, das besagt, wir machen das und das mit Journalisten. Das ist jetzt nur so ein blödes Beispiel. Aber Sie lachen, warum? Weil Ihnen völlig klar ist, dass doch ein Parlament ein solches Gesetz niemals würde beschließen dürfen. Wenn es das aber täte und dann sich darauf berufen würde: Ja Moment, für unser Abstimmungsverhalten dürfen wir ja wohl nicht verurteilt werden oder strafrechtlich verfolgt werden, ist Blödsinn. Genau, es gäbe keine roten Linien mehr. Und diese Indemnität gibt es übrigens auf der Ebene des internationalen Strafgerichtshofs nicht. Der Generalbundesanwalt ist jetzt der erste Schritt, wenn der Generalbundesanwalt nicht ermittelt. Zum Beispiel, weil er sagt, es gibt tatsächlich juristische Stimmen, es gibt ernsthaft juristische Stimmen, die sagen: Nein, die Indemnität gilt absolut, egal, was die Parlamentarier entscheiden, sie dürfen dafür nicht strafrechtlich verfolgt werden. Dann mag das auf deutscher Ebene gelten, dann muss der Generalbundesanwalt morgen sagen: Ich darf hier nicht ermitteln, weil Indemnität, jedenfalls nicht gegen die Parlamentarier, und ich werde dann … also ich darf nicht ermitteln und dann muss das Ganze sofort nach Den Haag, weil dann werden wir die Strafanzeige nach Den Haag weiterreichen, weil dann haben wir den Beleg dafür, Artikel 17 internationales römisches Statut verlangt das, dann haben wir den Beleg dafür, dass Deutschland nicht willens oder in der Lage, in dem Fall, wenn der Generalbundesanwalt sagt: Ich würde ja gern, aber ich bin nicht in der Lage, weil wir haben die Indemnität, dann ist tatsächlich Straßburg, äh, Den Haag zuständig, der internationale Strafgerichtshof. Ich will noch kurz, weil das vielleicht nicht alle mitbekommen haben, sagen, dass auch zum Abschluss: 568 Bundestagsabgeordnete, 15 Mitglieder des Bundesrats, die an diesem Tag abgestimmt haben, Mecklenburg-Vorpommern war nicht vor Ort, ein Bundespräsident, der das Gesetz ausgefertigt hat, und acht Richter vom ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, die dieses Gesetz nicht gestoppt haben, obwohl sie es hätten stoppen müssen. Das sind diejenigen, gegen die die Strafanzeigen heute eingegangen sind. Danke. Moderatorin: Ja, jetzt haben wir hier Fragen, erst mal von der Presse. Frage aus dem Publikum: Gesetzt den Fall, die Klage, die Anzeige, führt zum Erfolg. Heißt das auch, dass man die ganzen Promis, Uschi Glas, Frank Zander, Carpenter, Kaiser, wie sie alle heißen, wofür die Werbung geworben haben, Eckart von Hirschhausen, gegen viel Geld, oder für viel Geld haben sie dafür geworben, könnte man die auch zur Rechenschaft ziehen? Was ist mit den ganzen Arbeitgebern, die das alles gefördert und gepusht haben, die ihre Arbeitnehmer gezwungen haben, sich impfen zu lassen, oder sie fliegen, oder auch die Arbeitgeberverbände, die Gewerkschaften, heißt das, dass man die im Nachgang auch, wenn das Erfolg hat, zur Rechenschaft ziehen kann? Weil, das wäre für mich wichtig. Ralf Ludwig: Also, zunächst einmal sind das ja die mutmaßlichen Haupttäter in Deutschland, weil diese Impfpflicht, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht, beschlossen worden ist. Der Mittäterbegriff oder der Beteiligten Begriff im internationalen Strafrecht ist schon sehr weit gefasst. Also es würde dann natürlich auch geprüft werden, weil es geht ja um einen systematischen Angriff. Wer hat sich an dieser Systematik beteiligt? Wer hat mitgemacht? Die Alena Buyx, die Ethikratsvorsitzende, hat es relativ deutlich gesagt. Sie hat gesagt: Wenn wir das jetzt ermitteln und wenn wir das zulassen, und dann hat sie eine Warnung an die Presse ausgestoßen, hat sie ihr gesagt: Ihr wisst, dann seid ihr auch mit dran. So hat sie es ja gesagt. Das heißt also, es ist natürlich, ich will erstmal was Persönliches dazu sagen. Ich persönlich, das sage ich auch immer wieder, ich bin gegen Strafen. Ich bin immer gegen Strafen. Ich finde, wir müssen das gesellschaftlich anders regeln. Das ist meine persönliche Auffassung. Ich weiß, dass viele Menschen Frust haben und viele Menschen wollen, dass Menschen bestraft werden. Meine persönliche Auffassung muss ich auch nicht durchsetzen. Aber ich glaube, das Ganze hier ist zu groß, als dass wir nur mit Strafen arbeiten können. Was du sagst, stimmt ja. Möglicherweise sind viel, viel mehr, auch im Sinne des Strafrechts, wenn wir ganz klar nach den Wörtern des Gesetzes gehen, oder nach den Zeilen des Gesetzes gehen, würden möglicherweise viel, viel mehr Menschen haften, und viel, viel mehr Menschen dann eben strafrechtliche Verfolgung, für die würde das drohen. Was ich mir wünsche, ist, dass diese Strafanzeige zu einer gesellschaftlichen Aufarbeitung führt. Eigentlich brauchen wir so etwas, wie es in Südafrika gab, eine Wahrheitskommission, wo wirklich die Menschen miteinander reden, wo wir auch die Motivlagen finden. Warum haben zum Beispiel diese Bundestagsabgeordneten da mitgestimmt? Warum haben sie das getan? In welcher Situation haben sie sich befunden? In welchem Druck? Ging es um Geld? Weiß ich nicht. Ging es um Karriere? Was auch immer. Wir haben doch ein gesellschaftliches Problem und wir müssen das gesellschaftliche Problem aufarbeiten. Aber ich finde, dass die gerichtsförmigen Prozesse, ich nenne es immer gerichtsförmiger Prozess, sagt übrigens der Internationale Strafgerichtshof auch so, so wichtig sind. Ich finde, dass ein gerichtsförmiger Prozess, da sind Richter, Ankläger, die Täter oder die Angeklagten haben ja auch das Recht, auf Verteidigung, haben das Recht, ihre eigenen Zeugen, Sachverständigen und so weiter vorzubringen, ist immer ein sehr gutes Verfahren, um Dinge miteinander aufzuklären. Wenn tatsächlich jetzt oder irgendwann in Zukunft, weil Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht, ja, also es hört nicht auf, wenn irgendwann das Ganze mal ermittelt wird, dann sollte es nicht so sein, dass alle Möglichen, die man als Täter in Betracht ziehen kann, vor Gericht kommen, sondern wir müssen es gesellschaftlich aufklären. Was tatsächlich aus meiner Sicht die richtige Konsequenz wäre, und das sieht der Internationale Strafgerichtshof oder das Internationale Strafgericht übrigens vor, dass diejenigen, die daran verdient haben, dass die Mittel zurückgeführt werden, dass die Mittel den Opfern zur Verfügung gestellt werden, dass wir einen Entschädigungsfonds haben, dass diejenigen, die Milliarden verdient haben an dieser Sache, dass die in dem Sinne als Täter klassifiziert werden, um dann als Täter in diesen Fonds einzuzahlen. Es kann doch nicht sein, dass am Ende wir, weil wir alle sind der Staat, mit unseren Steuermitteln die Schäden wieder ausgleichen müssen, und nicht diejenigen, die daran verdient haben. Und das ist das, was das Internationale Strafrecht auch gibt. Das Problem ist, was zum Beispiel der Kollege Rainer Fuellmich versucht hat, mit Schadensersatzklagen, die halte ich, habe ich ihm damals auch schon gesagt, das kann man so machen, aber ich hielt sie nie für zielführend, weil ich wollte immer, dass wir am Ende vor den Internationalen Strafgerichtshof gehen, weil der uns die Möglichkeit gibt, die Vermögen von den Tätern abzuschöpfen, die, die wir als Täter bezeichnen, und da kommen genau diejenigen ins Spiel. Da muss es einen Entschädigungsfonds geben, und da kommen dann auch die Arbeitgeber, die Schulleiter, die Lehrer, all diejenigen, die mitgemacht haben, müssen auch in diesen Entschädigungsfonds einzahlen, und sie müssen es wiedergutmachen, soweit es wiedergutmachbar ist. Moderatorin: Danke schön. Hier drüben noch eine Frage. Frau aus dem Publikum: Ja, ganz kurz auch eine Frage aus dem Chat, übrigens aus dem Zoom: Wo sind die Strafanzeigen nachzulesen, und ob die angezeigten Personen, ob das irgendwo veröffentlicht wird? Ralf Ludwig: Alle Strafanzeigen werden veröffentlicht. Frau aus dem Publikum: Danke. Ralf Ludwig: Also wir haben ja eine Presseseite, das kommt jetzt erstmal auf die Presseseite, und alle Strafanzeigen werden veröffentlicht. Frau von Bürgerinitiative Leuchtturm ARD: Ja, hallo, ich bin jetzt heute in Vertretung für die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD, weil wir gerade auch über Medien gesprochen haben, die Wichtigkeit der Medien. Die Frage, wie schaffen wir es, dass die öffentlich-rechtlichen Medien endlich auch ihre Aufgabe wahrnehmen? Ralf Ludwig: Das ist ja, das ist jetzt nicht unser Thema, das ist ja auch euer Thema von Leuchtturm ARD. Ich persönlich muss das sagen, also es ist meine persönliche Auffassung, ich finde das gar nicht schlimm, weil das Nichtinteresse der großen Medien führt ja nur dazu, dass die Menschen, die kritisch sind, sich immer mehr an die anderen Medien wenden, die halt über solche Dinge kritisch berichten. Also wir haben ja auch da eine Veränderung, und das darf man nicht vergessen. Wir haben eine politische Veränderung, man muss nur mal auf die derzeitigen Umfragen gucken. In Ostdeutschland ist, glaube ich, in allen Bundesländern mittlerweile die AfD die stärkste Fraktion. Das heißt, der politische Wandel findet ja statt, ob man das gut findet oder nicht, du findest es gut, andere finden es vielleicht nicht so gut, aber der Punkt ist, der politische Wandel findet statt und es findet auch der Wandel mit den Medien statt. Wenn die Medien die Themen, die die Menschen interessieren, und wir haben es gesehen, also bei News zum Beispiel, das ist dieses Portal, wo der Reichelt, der ehemalige Bild-Chefredakteur ist, ist die Berichterstattung über die Strafanzeigen mit einer der am meisten gesehenen und am meisten geklickten Artikel gewesen. Und News ist ja so in between zwischen kritischer Blase und Mainstream, und das heißt, es interessiert die Menschen, und wenn die Medien da nicht mitmachen, dann sind sie halt selbst schuld, weil die Menschen suchen sich ja trotzdem ihre Informationen. Also wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk oder die großen Medien letztlich sich für dieses Thema nicht interessieren, dann findet dieses Thema aber trotzdem seine Wege. Das darf man nicht vergessen, das Thema findet seine Wege, und das bedeutet letztlich, dass die Bedeutungslosigkeit der großen Medien, und die haben wir ja, also die Zahlen sind ja überall rückläufig, die Abonnementzahlen sind rückläufig, die Werbeeinnahmen sind rückläufig, und so weiter, das ist ja möglicherweise auch nur, überhaupt nur die Möglichkeit, dass Leute wie die Bill & Melinda Gates Stiftung auf einmal Einfluss nehmen kann, weil sie nämlich die Lücken, die da sind, ausgleichen. Aber, wir müssen das eigentlich feiern, wenn die Medien nicht da sind, die großen Medien, weil das ist ein Zeichen dafür, dass sie nicht mehr lange die großen Medien sind. (Publikum klatscht) Lars Hünich: Das ist was, was ich auch gerade sagen wollte. Das Thema beginnt aus meiner Sicht, dass die Leute, die hier sind, und die etwas darüber berichten, die haben mehr Zuschauer als teilweise, als die sogenannten öffentlich-rechtlichen Medien. Das werden wir ändern, wir werden das tun, die öffentlich-rechtlichen Medien müssen so, wie sie da jetzt sind, weg, beziehungsweise die GEZ muss weg, aber das, was ihr macht, das, was die ganzen Streamer hier machen, ist meiner Ansicht nach etwas ganz Großes. Ralf Ludwig: Das ist nochmal eine gesonderte Diskussion, ob die weg müssen oder nicht. Wir müssen sie demokratisieren. Unsere Herangehensweise ist ja immer zu demokratisieren, aber wir sind hier eigentlich beim Thema dieser Strafanzeigen, das wäre ja eher die Frage, ob es dazu noch Fragen gibt. Elijah Tee von ET Video & Content: Dazu hätte ich nochmal eine Frage. Lieber Ralf, liebe Frau Bahner, ich glaube, das ist in erster Linie an Sie gerichtet, von der Indemnität haben wir jetzt nun schon gesprochen, ich jetzt als juristischer Laie, gesetzt den Fall, die greift nicht, und diese Anzeigen werden trotz aller politischer Widerstände vom Bundesstaatsanwalt in irgendeiner Form verfolgt. Schützt, ich meine, wir haben ja einen Kanzler, der sehr vergesslich ist, schützt Unwissenheit dann vor Strafe in dieser Sache? Ralf Ludwig: Unwissenheit. Nein, nein. Auch da gibt es schon Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Politiker haben ja eine Garantenpflicht. Sie müssen ja, wenn sie handeln, immer überprüfen, ob ihr Handeln grundrechtskonform ist. Elijah Tee: Ja gut, aber das sehen wir ja auch gerade, dass eben zum Beispiel 60 Milliarden der Bundesregierung fehlen, weil die nicht grundrechtskonform gehandelt haben, über zwei Jahre, dass denen gesagt worden ist, sie das wissentlich in Kauf genommen haben, und das Argument würde ja dann nicht greifen. Ralf Ludwig: Ja gut, da hat ja immerhin das Bundesverfassungsgericht eine Grenze gezogen, an der Stelle. Dafür ist ja das Bundesverfassungsgericht auch grundsätzlich da. Wir haben verschiedene Hürden. Also hier aus meiner Sicht hat mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Bundesverfassungsgericht versagt. Deswegen ist die Strafanzeige ja auch gegen das Bundesverfassungsgericht gerichtet, weil sich das Bundesverfassungsgericht eigentlich im Lissabon-Urteil selbst in sein Urteil geschrieben hat, dass Staatsorgane nicht außerhalb der Regelungen des 79 Absatz 3 Grundgesetz handeln dürfen. Das heißt, wir dürfen die Grundlagen unseres Staates nicht verändern. Und zu den Grundlagen unseres Staates gehört eben der Artikel 20 mit Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip, Föderalismus, wir sind eine Republik und so weiter, Demokratieprinzip und dazu gehört der Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und wenn die Staatsorgane sich daran selbst nicht halten, da hat das Bundesverfassungsgericht damals noch geschrieben, dafür sind wir dann da als Verfassungsgericht, um das zu überprüfen. Aber man kann sich natürlich, man sollte sich nicht vorstellen, aber man kann sich auch vorstellen, dass auch das Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig entscheidet und hat es ja auch schon häufiger gemacht und dann später korrigiert. Und dann ist die Frage, wer ist als nächstes dran, welche Institution? Aber wir sind der Auffassung, wir sind Juristen und wir stehen auf dem Boden des Grundgesetzes, wir stehen auf dem Boden eines Rechtsstaats und wir, ich habe das vorhin so aus der Frage so ein bisschen rausgehört, wir müssen diesen Rechtsstaat verteidigen, indem wir ihn immer nutzen, selbst wenn er nicht funktioniert. Das ist unsere Aufgabe. Vielleicht will Beate noch was dazu sagen. Für uns ist es ganz wichtig. Dirk Sattelmaier, es war schön, dass er heute noch auf die Bühne gekommen ist. Dirk Sattelmaier hat von Anfang an immer gesagt: Unsere Aufgabe ist es, dafür diesen Rechtsstaat, der möglicherweise nicht funktioniert, zu verteidigen, mit den Mitteln, die der Rechtsstaat selber anbietet. Wir müssen sie im Zweifel ad absurdum führen. Wir müssen sie so lange reizen, bis sie irgendwann deutlich sagen, teilweise das Bundesverwaltungsgericht hat es in der Soldatenentscheidung übrigens auch schon angedeutet. Es gibt zwei Dinge, die ich möchte, dass Sie sagen. Punkt eins, dass Sie sagen, und da geht es gerade hin: Verdammt noch mal, jetzt hört doch auf mit euren blöden individuellen Grundrechten. Wir schaffen die individuellen Grundrechte ab. Es gibt ab sofort nur noch kollektive Grundrechte. Da ist der Weg hin und es gibt die Diskussion durchaus, dass es nicht mehr mein Recht gibt, das mich schützt, sondern dass wir nur noch als Kollektiv geschützt werden. Und dann bin ich nämlich unbedeutend. Und das ist der Kampf, den wir gerade führen. Und das ist der eine Punkt. Jetzt habe ich den zweiten Punkt gerade vergessen. Der zweite Punkt ist, warte mal, sonst gebe ich es gleich an Beate, also der Wandel von den individuellen zu den kollektiven Grundrechten. Genau, das Bundesverfassungsgericht hat dann doch tatsächlich, das habe ich vorhin auf der Bühne versucht, der Witz ist leider nicht gut angekommen, aber das Bundesverwaltungsgericht sagt tatsächlich, wir prüfen gar nicht erst, ob die Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben ist, weil ja niemand beabsichtigt, damit jemanden zu töten. Ja, aber wir haben doch am Ende Tote. Das Paul-Ehrlich-Institut sagt, 127 Menschen sind konsistent aufgrund der Impfung gestorben. Dann kann ich doch nicht eine Impfpflicht einführen und dann sagen: Aber das ist kein Eingriff in das Leben, weil die 127 wollte man ja gar nicht töten. Das ist ja Quatsch. Wir als Juristen, wir würden sagen: Äh, was, Moment, die Staatsanwaltschaft geht in irgendein Haus rein, wo eine Leiche liegt, und sagt dann: Oh, die Tür ist aufgebrochen, da ist scheinbar offensichtlich kein Morddelikt, sondern hier geht es ja offensichtlich um Einbruch. Und dann ermitteln sie nur wegen des Einbruchs. Oder du hast ja vorhin gesagt, das ist ja so eine typische grüne Argumentation: Ich fahre mit dem Auto von Zürich nach Karlsruhe und sage, ich verpeste die Umwelt ja gar nicht, weil ich es gar nicht will, also aus meinem Auspuff kann ja gar kein CO2 kommen, weil habe ich ja nicht vor. Und so auf diese absurde Weise wird argumentiert, und das wollen wir Juristen, wir wollen sie immer mehr in die Enge treiben, und das ist, es ist total spannend, was der Generalbundesanwalt zu dieser Strafanzeige sagen wird. Elijah Tee: Darf ich einmal noch nachsetzen, es geht genau an Sie, Frau Bahner, können Sie es bitte nochmal versuchen, ich habe es nicht verstanden. Schützt jetzt also Unwissenheit vor Strafe oder nicht? Beate Bahner: Also zum einen schützt Unsicherheit vor Strafe nicht, ähm, Unwissenheit; und zum anderen hätten im Dezember 2021 alle Parlamentarier und alle Politiker alles wissen können rund um die Impfung. Es gab damals schon, ich weiß nicht, acht oder neun Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts, es gab die roten Handbriefe, aber es gab diese Sicherheitsberichte, in denen schon tausende Verdachtsmeldungen, Todesverdachtsmeldungen und zigtausende Nebenwirkungen gemeldet waren. Es gab auch ein Buch, ein einziges bis zum heutigen Tag, ein juristisches Fachbuch, Corona-Impfung, was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten, seit September 2021 auf dem Markt, das jetzt zufällig von mir ist, ist halt so, ja. Aber es ist ein Buch, in dem alles, alles drinsteht. Herr Hünich, Sie haben es gelesen, es steht alles drin, es steht drin, was es bedeutet, dass es eine bedingte Zulassung ist, dass dann erst recht aufgeklärt werden muss, dass es nur eine bedingte Zulassung ist, dass auch die Studien von Pfizer, von AstraZeneca, letztendlich richtig gedeutet, von Experten, schon von Anfang an zeigen, es gibt überhaupt keine Wirksamkeit, möglicherweise eine negative, dass aus den Daten des Paul-Ehrlich-Instituts selbst, im Vergleich zu allen anderen Impfungen der letzten 20 Jahre, die Covid-Impfung ein 20 mal höheres Nebenwirkungs-, eine 20 mal höhere Nebenwirkungsmelderate hat. Ja, all das war bekannt, es war auch dann zu kaufen als Buch, wenn es sich ein Parlamentarier dafür interessiert hätte. Die Unwissenheit war gewünscht, gewollt, die Medien haben die Literatur dazu komplett ignoriert, die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts findet man nur, wenn man 17 mal auf der Seite klickt, man muss sich sehr, sehr mühen, es ist nicht so leicht, jedenfalls auf der Homepage, also die Kenntnis wurde erschwert, aber auch bewusst, auch von den Medien, und es war alles bekannt, es war keine Unwissenheit, es war der Wille, diese Impfpflicht durchzudrücken. Danke. Elijah Tee: Kann ich Ihnen noch eine Frage stellen? Ralf Ludwig: Ich wollte noch einen Punkt dazu sagen, was jetzt für unsere Strafanzeige nicht so relevant ist, was wir aber auch noch mitgebracht haben und was wichtig ist, ist ja die Meldung der EMA, dieser Brief von der Europäischen Medical Agency, heißt sie glaube ich, also die Europäische Zulassungsbehörde, die jetzt auf eine Frage von Abgeordneten des Europäischen Parlaments geantwortet hat, und in dieser Antwort ja gesagt hat, Comirnaty und die anderen mRNA-Impfstoffe sind niemals dazu zugelassen worden, vor einer Übertragung einer Krankheit zu schützen, niemals dafür. Also auch zum Zeitpunkt, als die Bundestagsabgeordneten darüber abgestimmt haben, war dieser Impfstoff niemals dafür zugelassen, niemals, zu keinem Zeitpunkt dafür zugelassen, vor einer Übertragung zu schützen. Und dann sagt aber die EMA noch einen ganz entscheidenden Satz dazu, sie sagt: Und wir haben bis heute keine Daten dafür. Das heißt, die zuständige Behörde für die Impfstoffzulassung in Europa sagt selbst, dieser Impfstoff schützt davor, selbst schwer zu erkranken oder zu sterben. Er ist aber nicht dafür zugelassen, davor zu schützen, weswegen diese Impfpflicht überhaupt eingeführt worden ist. Dafür ist er nicht zugelassen. Das heißt also, diese Bundestagsabgeordneten haben sogar eine Pflicht eines Off-Label-Use eines Medikaments gemacht. Und da sagt das Bundessozialgericht relativ deutlich, was man alles machen muss um einen Off-Label-Use. Normalerweise umgekehrt, normalerweise will ein schwerkranker Mensch ein Medikament haben, von dem der Arzt glaubt, dass es ihm hilft, und dann muss der Arzt entscheiden, kann ich dieses Medikament Off-Label zulassen, obwohl es eigentlich gegen diese Krankheit gar nicht hilft. Das heißt also, die Haupt … genau, geprüft wurde. Das machen viele Hersteller auch nicht, weil dieses Prüfverfahren viel zu teuer ist. Man weiß bei vielen Medikamenten, dass sie gegen bestimmte Krankheiten helfen. Und die Hersteller machen dann nicht nochmal dieses aufwändige Zulassungsverfahren. Also das ist jetzt auch nichts Ungewöhnliches. Aber es gibt bis heute, laut EMA, keine Daten, die dafür sprechen, dass es für Übertragung schützt. Und die Politiker haben ja dann auch selbst die eigene Verhältnismäßigkeitsabwägung, die sie machen wollten, haben sie nicht machen können, weil sie die Daten dafür nicht hatten. Das ist nur am Rande, weil selbst wenn es vor Übertragung schützen würde, das ist immer das Argument, hätte man es nicht pflichtweise einführen dürfen, aber nicht mal das, was sie eigentlich wollten, konnten sie damit erreichen, jedenfalls nach der zuständigen Behörde. Und das Spannende daran ist, das Bundesverfassungsgericht argumentiert an jeder Stelle mit den offiziellen Behörden. Nur an der Frage der Übertragbarkeit, da bringen sie nicht die EMA in der Entscheidung vom 27. April 2022, da sagt das Bundesverfassungsgericht dann auf einmal, ja es gäbe eine Studie aus Dänemark. Und die ziehen sie dann ran, eine Studie aus Dänemark, die sagt, dass das Transmissionsrisiko erheblich gesenkt würde durch diese Impfung. Da fragen sie nicht die zuständige Behörde, überall immer nur PEI, Robert Koch, PEI, Robert Koch, PEI, Robert Koch, Dänemark. Das muss man sich mal vorstellen. Und das sind die Richter am Bundesverfassungsgericht. Und deswegen ist diese Strafanzeige auch gegen diese Damen und Herren gegangen. Mann aus dem Publikum: Zu meiner Frage ganz kurz, Sie haben viel Applaus gekriegt vorhin für Ihre Vorstellung der Anzeige, damit ist viel Hoffnung verbunden bei den Menschen. Wir müssen jetzt nicht unbedingt davon ausgehen, dass der Generalbundesanwalt sich dazu äußert oder irgendwas sagt. Wie soll es denn konkret zügig weitergehen, welche Zeitrahmen sind da vorgesehen und wie könnte denn überhaupt jemals irgendetwas tatsächlich aktiv passieren? Weil die Befürchtung besteht natürlich auch, dass es in irgendwelchen Schubladen verschwindet und sich keiner drum kümmert und dann war das eine schöne Initiative, die aber vollkommen im Leeren verpufft, und momentan gibt es ja viele Hinweise auf anderen Ebenen oder so, dass kritische Dinge überhaupt nicht angefasst werden. Ralf Ludwig: Vielen Dank für die Frage. Der Wind dreht sich ja, es ist natürlich eine politische Entscheidung, aber wir sehen, dass in Italien tatsächlich offizielle Ermittlungen gegen den ehemaligen Gesundheitsminister von Italien eingeleitet worden sind. Das heißt, die Staatsanwaltschaft ermittelt dort. Wir kriegen natürlich mit, dass in Großbritannien gerade ein großes Verfahren gegen AstraZeneca ist. Wir kriegen mit, dass der Generalanwalt von Texas eine Klage gegen Pfizer eingereicht hat. Das heißt, die Dinge verändern sich und das ist das, was ich vorhin auch gesagt habe. Wir werden nächstes Jahr, haben wir drei Landtagswahlen in den neuen Bundesländern. Es wird in Thüringen, in Sachsen und in Brandenburg gewählt, und ich kann Ihnen jetzt schon voraussagen, dass in allen diesen drei Bundesländern es zumindest eine so große Minderheit gibt, dass in jedem dieser Bundesländer ein weiterer Corona-Untersuchungsausschuss stattfinden wird. In Hessen wird es einen Untersuchungsausschuss geben. Das heißt, auch die politische Aufarbeitung wird passieren. Wir reden hier über einen viel größeren Zeitraum, als die meisten von uns denken. Ich sagte es vorhin, Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nie. Und es ist wichtig, dass wir diese Dinge jetzt dokumentieren. Wir dokumentieren sie durch die Strafanzeigen. Wir werden auch weitere Strafanzeigen machen. Wir werden alle diese Dinge, das ist das, was ich vorhin sagte, wenn wir in das Plenarprotokoll reingucken, wie dort die Parlamentarier andere Parlamentarier behandelt haben. Alleine das zu lesen ist wichtig. Und das heißt, diese Strafanzeige ist erstmal relativ egal, was da konkret dabei rauskommt. Das ist natürlich wichtig, deswegen machen wir es ja auch. Wir wollen natürlich, dass es eine ordentliche Aufarbeitung gibt. Aber es ist ein weiterer Mosaikstein dahingehend, dass wir zeigen, historisch zeigen: Hier findet gerade ein Wandel statt, der ein welthistorischer Wandel ist, und es ist dokumentiert. Und der Generalbundesanwalt hat eine Aufgabe und hat die Chance, hier nochmal eine Grenze zu ziehen. Und möglicherweise ist es eine Generation nach uns, die das Ganze dann wirklich aufarbeitet und dann drauf guckt und sagt, was ist eigentlich alles schief gelaufen und wie müssen wir eine Gesellschaft anders einrichten, dass so etwas nie wieder passiert. Ich habe immer gesagt, das Grundgesetz hat uns 70 Jahre vor der Diktatur der Bösen bewahrt. Es hat uns aber nicht vor der Diktatur der Guten bewahrt. Moderatorin: Und da war noch eine weitere Frage. Volker vom ZAF Marketing Team: Hi, hier ist Volker vom ZAF Marketing Team. Ich wollte nochmal ganz kurz erzählen, weil ich es wichtig fand, dass heute 500 Postkarten eingegangen sind von Menschen, die mitgemacht haben bei der Strafanzeige. Die Postkarten waren wirklich super schnell vergriffen, obwohl wir sehr viele dabei hatten. Und es sind online 500 bis 700, das ist der Stand von vor zwei Stunden. 500 bis 700 haben online mitgemacht bei der Aktion. Und vielleicht willst du, Ralf, nochmal ganz kurz was dazu sagen, weil diese Aktion ja auch weiter noch gemacht werden kann. Ralf Ludwig: Das geht auch ein bisschen dahin mit der Hoffnung. Die Menschen wollen was tun, die Menschen wollen sich beteiligen. Wir haben diese Postkartenaktion, wo jeder sich an dieser Strafanzeige beteiligen kann, selber diese Strafanzeige bei seiner Staatsanwaltschaft, seinem Amtsgericht, auch seiner Polizei einreichen kann. Die leiten das dann weiter an den Generalbundesanwalt. Man kann es auch selbst dorthin schicken. Und es ist wichtig, dass es eben nicht eine Aktion nur von uns ist, sondern wir wollen auch zeigen, dass die Zivilgesellschaft ein Interesse hat an dieser Aufarbeitung.
von sak.