Die vollständige Medienmitteilung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
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05.10.2022 | www.kla.tv/23805
Am 24. August 2022 veröffentlichte die Schweizer Boulevardzeitung Blick, dass der Bundesrat Alain Berset 2018 in seiner Wohngemeinde erfolgreich Einsprache gegen eine Mobilfunk-Antenne erhoben hat. Viele weitere Schweizer Tageszeitungen berichteten darüber. Worüber die Massenmedien jedoch nicht berichteten, ist zum Beispiel der Umstand, dass die beratende Expertengruppe des Bundes, kurz BERENIS, 2021 bestätigte, dass Mobilfunkstrahlung schädlich ist. Oder weiter, dass die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz im März 2022 eine Revision der Strahlenschutzverordnung forderte. Diese brisanten Informationen hat der Verein „Schutz vor Strahlung“ am 27. August in einer Medienmitteilung bekanntgegeben. Hören Sie nun einen Auszug der Medienmitteilung: Experten des Bundesrates bestätigen: Strahlung ist schädlich […] Die Westschweizer Antennengegnerin Chantal Blanc erhielt dank dem Waadtländer Informationsgesetz die Antennen-Einsprache von Alain Berset, die seither in allen Medien die Runde machte. Als Privatperson erhob Alain Berset Einsprache gegen eine geplante Antenne in der Nähe seines Wohnhauses. Swisscom zog das Baugesuch zurück, ohne dass es zu einem Entscheid kam. Gegenüber den Medien betont Swisscom, sie habe diesen Schritt aus Gründen des Denkmalschutzes getan, nicht wegen des prominenten Einsprechers. Unser Verein kennt jedoch nur drei von weit über 3.000 Fällen, in denen Swisscom ein Baugesuch im Verlaufe des Einsprache-Verfahrens zurückzog – jedes Mal auf großen Druck der betroffenen Bevölkerung hin und nie aufgrund des Denkmalschutzes. Bundesexperten: Strahlung bereits im Bereich der Grenzwerte schädlich Gesundheitsminister Alain Berset wusste bereits im Jahr 2018 über die schädlichen Wirkungen von Mobilfunkstrahlung Bescheid. Die Übersichtsstudie der beratenden Expertengruppe des Bundes bestätigte 2021, also drei Jahre später, die Einschätzung des Bundesrats. […] Die Mehrheit der über hundert untersuchten Studien von hoher Qualität belegen, dass Mobilfunkstrahlung eine Ursache von oxidativem Stress ist. „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch hochfrequente elektromagnetische Felder und niederfrequente Magnetfelder geben. [...], auch im Bereich der Anlagegrenzwerte.“ Halte dieser Zustand über eine längere Zeit an oder trete er wiederholt auf, könne dies zu Veränderungen des biologischen Materials und zu gesundheitsrelevanten Funktionsstörungen führen. Grenzwert-Überschreitungen trotz wahrscheinlicher Schäden! In seiner Einsprache verlangte Gesundheitsminister Alain Berset schon 2018 „die Einhaltung der geltenden Normen“. Dabei strich er deutlich heraus, wie wichtig die Einhaltung der Grenzwerte ist. Unverständlich, ja geradezu verantwortungslos ist deshalb der Entscheid des Gesamtbundesrats kurz vor Weihnachten 2021: Adaptive 5G-Antennen dürfen nun seit Januar 2022 die Grenzwerte massiv überschreiten. In direkter Nachbarschaft zu adaptiven Antennen sind anstelle von bisher 6 V/m neu bis zu 19 V/m erlaubt! Im vollen Wissen um die zu erwartenden Schäden, um die von erfahrenen Ärzten berichteten negativen Folgen und ebenso um die ablehnende Haltung der Bevölkerung zu größerer Strahlenbelastung, wagte es die Mehrheit des Bundesrats, die Grenzwerte trotzdem massiv zu lockern. [...] Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung gefordert Wen wundert es nun, dass tausende Baugesuche stillstehen, dass sich die Bevölkerung mit allen Mitteln wehrt und bereits über ein Dutzend Verfahren vor Bundesgericht hängig sind? Sogar die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz kurz BPUK, forderte in ihrer letzten Medienmitteilung vom März 2022: „Die BPUK wünscht vom Bund eine ordentliche Revision der Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung (NISV). […] Dabei soll nicht die Technologie, sondern der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung in den Vordergrund gestellt werden, wie zum Beispiel beim Lärmschutz.“ Der Verein „Schutz vor Strahlung“ fordert im Namen von mehreren hunderttausend Einsprecherinnen und Einsprechern sowie im Interesse von Betroffenen den Bundesrat auf, die Grenzwertlockerung für adaptive Antennen sofort rückgängig zu machen und eine Revision der NISV – der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung – einzuleiten. Der Bundesrat muss den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor jegliche wirtschaftliche Interessen stellen. Er muss seine Aufgabe wahrnehmen und die Verletzlichsten unter uns vor schädlicher Mobilfunkstrahlung schützen. Dies im Wissen darum „…dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl des Schwachen“, wie es in der Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung steht.
von B./brm.
Newsletter-Sonderausgabe vom Januar 2021 der Beratenden Expertengruppe nichtionisierender Strahlung (BERENIS): (Zum Herunterladen auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt) https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/newsletter.html
Medienmitteilung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz: https://www.bpuk.ch/fileadmin/Dokumente/bpuk/public/de/dokumentation/medienmitteilungen/2022/D_MM_BPUK_mit_neuen_Mobilfunkempfehlungen.pdf
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de
Artikel des Vereins Gigaherz zur Einsprache Bersets: https://www.gigaherz.ch/5g-schweizer-gesundheitsminister-verhindert-den-bau-einer-mobilfunkantenne-in-der-naehe-seines-hauses/