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Warum die Schweiz der USA ihre gesamten AHV-Gelder überlässt
Der nächste Erpressungsversuch gegen die Schweiz: Im Jahr 2001 verlangte eine jüdische Stiftung, dass die Schweiz Goldvermögen in Höhe von 7 Milliarden Franken weit unter Preis verkaufen musste. Jetzt erfahren wir, dass das AHV-Vermögen in Höhe von 40 Milliarden Schweizer Franken an eine amerikanische Bank übergeben wird. Warum wird das veranlasst?
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Warum der Ausgleichsfonds der Schweizer AHV mitsamt den angesparten Rentengeldern unter die Kontrolle einer amerikanischen Depotbank, sprich Vermögensverwalter gerät.
Ähnlich wie in Deutschland werden die monatlichen Versorgungszahlungen an die Schweizer Rentner/innen durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus dem sogenannten Umlageverfahren bezahlt. Das bedeutet, dass die laufenden Rentenzahlungen aus den monatlichen Einzahlungen der arbeitenden Bevölkerung getätigt werden. Anders aber als in Deutschland hat die Schweiz noch einen prall gefüllten AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds mit einem Vermögen von ca. 40 Milliarden Schweizer Franken. Dieses Geld gehört der Bevölkerung und dient quasi als Notgroschen für laufende Rentenzahlungen für insgesamt ein Jahr.
Verwaltet wird dieses Geld von einer 2017 gegründeten, angeblich unabhängigen öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes nämlich der in Genf sitzenden „Compenswiss“. Diese „Compenswiss“ überwacht also nicht nur die monatlichen Rentenzahlungen an die bezugsberechtigten Rentner, sondern die „Compenswiss“ verwaltet auch den Ausgleichsfonds mit den 40 Milliarden. Natürlich liegt dieses Geld nicht in irgendeinem Tresor, sondern wird gemäß Regularien in Wertpapieren angelegt und für die Verwahrung dieser Wertpapiere benötigt die „Compenswiss“ eine Depotbank oder auch Custodian Bank genannt.
Die Verwahrungsstelle für diese 40 Milliarden in Wertpapieren war bis anhin die Schweizer Großbank UBS. Aber das ist Geschichte. Die „Compenswiss“ hat sich nämlich nach einer Ausschreibung entschieden, dass diese 40 Milliarden AHV-Gelder nicht mehr von einer Schweizer Bank, sondern von einer deutschen Tochter der „amerikanischen State Street Bank“ mit Hauptsitz in Boston, verwaltet werden sollen. „State Street“ gehört mit „BlackRock“ und „Vanguard“ zu den größten Vermögensverwaltern der Welt und diese haben schon aufgrund ihrer Größe unermessliches Machtpotential.
Doch das ist mit massiven Risiken für die Schweiz und das Geld der Rentner verbunden. So lautete eine Schlagzeile der „NZZ“ (Neue Zürcher Zeitung) am 7.10. 2024: „Die Interessen der USA und der Schweiz seien nicht immer deckungsgleich. Bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses habe man beispielsweise gesehen, wie hart die Amerikaner im Zweifelsfall ihre Interessen durchdrückten“, sagt Matter. „Die Depotbank könnte im Extremfall die Auslieferung von Wertschriften verweigern. Komme es zu einem Notfall, hat der Bundesrat bessere Handlungsmöglichkeiten bei einer Schweizer Bank.“
Die „Compenswiss“ hat sich nun gemüßigt gefühlt dieses Risiko klein zu reden und hat am 11. Oktober eine Pressemitteilung herausgegeben. In der NZZ schreibt Compenswiss“ unter anderem, Zitat: „Das Risiko, dass die US-Behörden die Vermögenswerte einfrieren, wurde von „Compenswiss“ im Rahmen der Ausschreibung analysiert. Der Eintritt dieses Risikos wurde als höchst unwahrscheinlich eingestuft.“ Stimmt denn das?
Bankrechtsprofessor Dr. Rolf Sethe von der Universität Zürich bezweifelt dies: „Ja, die USA könnten im Extremfall über die ‚State Street‘ Zugriff auf die Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO haben. Denn ‚State Street‘ verwahrt die Finanzinstrumente der Ausgleichsfonds. Will man diese aus dem Depot abziehen, muss man ‚State Street‘ mit dem Transfer auf ein Depot bei einer anderen Depotbank beauftragen“, sagt Bankrechtsprofessor Rolf Sethe von der Universität Zürich. „Das heißt: Ohne Mitwirkung von ‚State Street‘ als Depotbank kann die AHV die Vermögenswerte also nicht abziehen. Dies gilt unabhängig von der Frage, wo die Finanzinstrumente physisch gelagert werden.
‚State Street‘ als US-Bank untersteht dem US-Recht. Die Bank wäre im Fall der Verhängung von Sanktionen seitens der US-Regierung gegen die Schweiz gezwungen, diese zu befolgen“, so Sethe weiter. „Da die USA ihr Recht regelmäßig auch exterritorial durchsetzen, würden sie voraussichtlich die Bank anweisen, die Sanktionen auch über ihre europäischen Tochtergesellschaften durchzusetzen. ‚Compenswiss‘ hat das Mandat bei ‚State Street Tochter‘ in München.“ Wenn man sich nun das Verhalten der US-Administration in den letzten 50 Jahren ansieht, ist es nicht unwahrscheinlich, sondern sehr wahrscheinlich, dass die USA im Sanktionsfall oder Streitfall fremdes Eigentum blockiert oder sogar stiehlt. Die Schweiz hat damit bereits sehr unangenehme und kostspielige Erfahrungen gemacht.
● Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden der Schweiz via „Washingtoner Abkommen“ eine Viertelmilliarde Franken (damals eine astronomische Summe) Abschlagszahlung wegen Nichtteilnahme am Krieg auferlegt. Letztlich wurde die geforderte Zahlung dann doch noch um fünfzig Prozent vermindert.
● Obwohl die Schweiz sogenannt „herrenloses Vermögen“ nach dem Zweiten Weltkrieg nie angetastet hat – nie wie in anderen Ländern durch staatliche Konfiskation zum Verschwinden gebracht hat – wurde ihr eine Entschädigungsbuße in Milliardenhöhe abgepresst.
● Das auch für Ausländer gültige Bankgeheimnis wurde der Schweiz durch finanzpolitische Erpressung durch Androhung des Ausschlusses vom internationalen Zahlungsverkehr geraubt.
● Und nicht zuletzt musste die UBS die angeschlagene „Credit Suisse“ auf Druck der amerikanischen Administration übernehmen und dadurch ein Pulverfass für die Schweizer Steuerzahler schaffen. Kla.TV berichtete darüber am 28.4.23 und 24.11.23.
In der jüngsten Vergangenheit bewies die USA im großen Stil, wie sie mit dem Vermögen anderer Staaten umgehen, wenn sie gegen diese Sanktionen verhängen. So verhängte die amerikanische Administration Sanktionen gegen Russland und blockierte bei dieser Gelegenheit weltweit 260 Milliarden, welche der russischen Nationalbank gehören. Also zimperlich mit fremden Vermögenswerten waren die USA noch nie.
Was hat nun den Bank Giganten „State Street“ bewogen bei der Ausschreibung durch die „Compenswiss“ mitzubieten und die UBS als Vermögensverwalter abzulösen? Warum wurde das Mandat für die Verwaltung des AHV-Vermögens an einen anderen und jetzt ausländischen Treuhänder vergeben? Was hat der alte Treuhänder, also die UBS falsch gemacht? Was macht „State Street“ besser?
Üblicherweise liegt die jährliche „Verwahrungsgebühr“ (Custody Fee) für eine Depotbank zwischen 0,01 % und 0,05 % des zu verwaltenden Vermögens, je nach Komplexität der Vermögensverwaltung und den vertraglichen Details. Bei einem Vermögen von 40 Milliarden CHF wären dies etwa:
● Bei 0,01 %: 4 Millionen CHF pro Jahr
● Bei 0,05 %: 20 Millionen CHF pro Jahr
Die globalen Umsätze von „State Street Corporation“ beliefen sich im Jahr 2023 jedoch auf etwa 18,36 Milliarden USD, wobei der größte Teil aus Dienstleistungen im Bereich der Depotbank, Vermögensverwaltung und weiteren Finanzdienstleistungen stammt. Der schweizerische bzw. deutsche Markt ist vermutlich ein kleiner Teil des gesamten Geschäfts, insbesondere in der Rolle als Depotbank für institutionelle Vermögenswerte.
In Anbetracht der Tatsache, dass eine Oma auch für 4 Millionen CHF lange stricken muss, hat das schweizerische/deutsche Management von „State Street“ den Gewinn dieses Mandats sicher gefeiert. In der Regel wird der Gewinn einer Ausschreibung immer gebührend gefeiert, denn wenn sie nicht lukrativ wäre, hätte man höchstwahrscheinlich nicht den Aufwand betrieben, an ihr teilzunehmen. Aber lukrativ muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass man damit nur einen kontinuierlichen Einnahmenstrom erlangt hat, der kostendeckend sein sollte, sondern es können auch andere Gründe sein.
Und an denen wären wir als Einzahler in die AHV natürlich interessiert. Sollten die wahren Motive etwa sein, dass nach amerikanischem Recht unter fadenscheinigen Gründen das AHV-Vermögen blockiert werden könnte?
Inmitten dieser Diskussionen fordern bereits einige Politiker, dass das Volksvermögen in Zukunft unabhängig von amerikanischen Großbanken verwaltet wird. Sie verlangen eine stärkere Kontrolle und Transparenz darüber, wie und wo die Gelder des AHV-Fonds investiert werden. Dieser Fall betrifft alle in der Schweiz Lebenden. Es geht um das Geld und die Altersversorgung aller Einwohner. Das AHV-Vermögen muss in der Schweiz und unter Schweizer Kontrolle bleiben!
Mit der Kampagne und Petition der Schweizerzeit „Das AHV-Vermögen bleibt in der Schweiz“ können Sie dieser Forderung eine Stimme geben. Die Sammelfrist läuft bis Ende Januar 2025. Den Unterschriftenbogen finden Sie in der blauen Infobox unterhalb dieser Sendung.
Sendungstext
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29.11.2024 | www.kla.tv/31227
Warum der Ausgleichsfonds der Schweizer AHV mitsamt den angesparten Rentengeldern unter die Kontrolle einer amerikanischen Depotbank, sprich Vermögensverwalter gerät. Ähnlich wie in Deutschland werden die monatlichen Versorgungszahlungen an die Schweizer Rentner/innen durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus dem sogenannten Umlageverfahren bezahlt. Das bedeutet, dass die laufenden Rentenzahlungen aus den monatlichen Einzahlungen der arbeitenden Bevölkerung getätigt werden. Anders aber als in Deutschland hat die Schweiz noch einen prall gefüllten AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds mit einem Vermögen von ca. 40 Milliarden Schweizer Franken. Dieses Geld gehört der Bevölkerung und dient quasi als Notgroschen für laufende Rentenzahlungen für insgesamt ein Jahr. Verwaltet wird dieses Geld von einer 2017 gegründeten, angeblich unabhängigen öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes nämlich der in Genf sitzenden „Compenswiss“. Diese „Compenswiss“ überwacht also nicht nur die monatlichen Rentenzahlungen an die bezugsberechtigten Rentner, sondern die „Compenswiss“ verwaltet auch den Ausgleichsfonds mit den 40 Milliarden. Natürlich liegt dieses Geld nicht in irgendeinem Tresor, sondern wird gemäß Regularien in Wertpapieren angelegt und für die Verwahrung dieser Wertpapiere benötigt die „Compenswiss“ eine Depotbank oder auch Custodian Bank genannt. Die Verwahrungsstelle für diese 40 Milliarden in Wertpapieren war bis anhin die Schweizer Großbank UBS. Aber das ist Geschichte. Die „Compenswiss“ hat sich nämlich nach einer Ausschreibung entschieden, dass diese 40 Milliarden AHV-Gelder nicht mehr von einer Schweizer Bank, sondern von einer deutschen Tochter der „amerikanischen State Street Bank“ mit Hauptsitz in Boston, verwaltet werden sollen. „State Street“ gehört mit „BlackRock“ und „Vanguard“ zu den größten Vermögensverwaltern der Welt und diese haben schon aufgrund ihrer Größe unermessliches Machtpotential. Doch das ist mit massiven Risiken für die Schweiz und das Geld der Rentner verbunden. So lautete eine Schlagzeile der „NZZ“ (Neue Zürcher Zeitung) am 7.10. 2024: „Die Interessen der USA und der Schweiz seien nicht immer deckungsgleich. Bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses habe man beispielsweise gesehen, wie hart die Amerikaner im Zweifelsfall ihre Interessen durchdrückten“, sagt Matter. „Die Depotbank könnte im Extremfall die Auslieferung von Wertschriften verweigern. Komme es zu einem Notfall, hat der Bundesrat bessere Handlungsmöglichkeiten bei einer Schweizer Bank.“ Die „Compenswiss“ hat sich nun gemüßigt gefühlt dieses Risiko klein zu reden und hat am 11. Oktober eine Pressemitteilung herausgegeben. In der NZZ schreibt Compenswiss“ unter anderem, Zitat: „Das Risiko, dass die US-Behörden die Vermögenswerte einfrieren, wurde von „Compenswiss“ im Rahmen der Ausschreibung analysiert. Der Eintritt dieses Risikos wurde als höchst unwahrscheinlich eingestuft.“ Stimmt denn das? Bankrechtsprofessor Dr. Rolf Sethe von der Universität Zürich bezweifelt dies: „Ja, die USA könnten im Extremfall über die ‚State Street‘ Zugriff auf die Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO haben. Denn ‚State Street‘ verwahrt die Finanzinstrumente der Ausgleichsfonds. Will man diese aus dem Depot abziehen, muss man ‚State Street‘ mit dem Transfer auf ein Depot bei einer anderen Depotbank beauftragen“, sagt Bankrechtsprofessor Rolf Sethe von der Universität Zürich. „Das heißt: Ohne Mitwirkung von ‚State Street‘ als Depotbank kann die AHV die Vermögenswerte also nicht abziehen. Dies gilt unabhängig von der Frage, wo die Finanzinstrumente physisch gelagert werden. ‚State Street‘ als US-Bank untersteht dem US-Recht. Die Bank wäre im Fall der Verhängung von Sanktionen seitens der US-Regierung gegen die Schweiz gezwungen, diese zu befolgen“, so Sethe weiter. „Da die USA ihr Recht regelmäßig auch exterritorial durchsetzen, würden sie voraussichtlich die Bank anweisen, die Sanktionen auch über ihre europäischen Tochtergesellschaften durchzusetzen. ‚Compenswiss‘ hat das Mandat bei ‚State Street Tochter‘ in München.“ Wenn man sich nun das Verhalten der US-Administration in den letzten 50 Jahren ansieht, ist es nicht unwahrscheinlich, sondern sehr wahrscheinlich, dass die USA im Sanktionsfall oder Streitfall fremdes Eigentum blockiert oder sogar stiehlt. Die Schweiz hat damit bereits sehr unangenehme und kostspielige Erfahrungen gemacht. ● Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden der Schweiz via „Washingtoner Abkommen“ eine Viertelmilliarde Franken (damals eine astronomische Summe) Abschlagszahlung wegen Nichtteilnahme am Krieg auferlegt. Letztlich wurde die geforderte Zahlung dann doch noch um fünfzig Prozent vermindert. ● Obwohl die Schweiz sogenannt „herrenloses Vermögen“ nach dem Zweiten Weltkrieg nie angetastet hat – nie wie in anderen Ländern durch staatliche Konfiskation zum Verschwinden gebracht hat – wurde ihr eine Entschädigungsbuße in Milliardenhöhe abgepresst. ● Das auch für Ausländer gültige Bankgeheimnis wurde der Schweiz durch finanzpolitische Erpressung durch Androhung des Ausschlusses vom internationalen Zahlungsverkehr geraubt. ● Und nicht zuletzt musste die UBS die angeschlagene „Credit Suisse“ auf Druck der amerikanischen Administration übernehmen und dadurch ein Pulverfass für die Schweizer Steuerzahler schaffen. Kla.TV berichtete darüber am 28.4.23 und 24.11.23. In der jüngsten Vergangenheit bewies die USA im großen Stil, wie sie mit dem Vermögen anderer Staaten umgehen, wenn sie gegen diese Sanktionen verhängen. So verhängte die amerikanische Administration Sanktionen gegen Russland und blockierte bei dieser Gelegenheit weltweit 260 Milliarden, welche der russischen Nationalbank gehören. Also zimperlich mit fremden Vermögenswerten waren die USA noch nie. Was hat nun den Bank Giganten „State Street“ bewogen bei der Ausschreibung durch die „Compenswiss“ mitzubieten und die UBS als Vermögensverwalter abzulösen? Warum wurde das Mandat für die Verwaltung des AHV-Vermögens an einen anderen und jetzt ausländischen Treuhänder vergeben? Was hat der alte Treuhänder, also die UBS falsch gemacht? Was macht „State Street“ besser? Üblicherweise liegt die jährliche „Verwahrungsgebühr“ (Custody Fee) für eine Depotbank zwischen 0,01 % und 0,05 % des zu verwaltenden Vermögens, je nach Komplexität der Vermögensverwaltung und den vertraglichen Details. Bei einem Vermögen von 40 Milliarden CHF wären dies etwa: ● Bei 0,01 %: 4 Millionen CHF pro Jahr ● Bei 0,05 %: 20 Millionen CHF pro Jahr Die globalen Umsätze von „State Street Corporation“ beliefen sich im Jahr 2023 jedoch auf etwa 18,36 Milliarden USD, wobei der größte Teil aus Dienstleistungen im Bereich der Depotbank, Vermögensverwaltung und weiteren Finanzdienstleistungen stammt. Der schweizerische bzw. deutsche Markt ist vermutlich ein kleiner Teil des gesamten Geschäfts, insbesondere in der Rolle als Depotbank für institutionelle Vermögenswerte. In Anbetracht der Tatsache, dass eine Oma auch für 4 Millionen CHF lange stricken muss, hat das schweizerische/deutsche Management von „State Street“ den Gewinn dieses Mandats sicher gefeiert. In der Regel wird der Gewinn einer Ausschreibung immer gebührend gefeiert, denn wenn sie nicht lukrativ wäre, hätte man höchstwahrscheinlich nicht den Aufwand betrieben, an ihr teilzunehmen. Aber lukrativ muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass man damit nur einen kontinuierlichen Einnahmenstrom erlangt hat, der kostendeckend sein sollte, sondern es können auch andere Gründe sein. Und an denen wären wir als Einzahler in die AHV natürlich interessiert. Sollten die wahren Motive etwa sein, dass nach amerikanischem Recht unter fadenscheinigen Gründen das AHV-Vermögen blockiert werden könnte? Inmitten dieser Diskussionen fordern bereits einige Politiker, dass das Volksvermögen in Zukunft unabhängig von amerikanischen Großbanken verwaltet wird. Sie verlangen eine stärkere Kontrolle und Transparenz darüber, wie und wo die Gelder des AHV-Fonds investiert werden. Dieser Fall betrifft alle in der Schweiz Lebenden. Es geht um das Geld und die Altersversorgung aller Einwohner. Das AHV-Vermögen muss in der Schweiz und unter Schweizer Kontrolle bleiben! 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von kh
AHV-Gelder im Besitz einer US-Depotbank: https://www.tagesanzeiger.ch/ahv-ausgleichsfonds-usa-haetten-zugriff-auf-schweizer-gelder-212407145204
https://www.vorsorgeforum.ch/bvg-aktuell/2024/10/10/zugriff-der-usa-auf-den-ahv-ausgleichsfonds.html
https://uncutnews.ch/schweizer-volksvermoegen-in-den-haenden-von-state-street-blackrock-und-vanguard-ausgleichsfonds-sorgt-fuer-wirbel/
https://www.vereinwir.ch/wir-verschieben-unsere-kronjuwelen/
Compenswiss - Ausgleichfonds AHV/IV/EO: https://www.compenswiss.ch/de/portraet/geschichte