Mustervorlage 1 zur Übermittlung an das Familiengericht, wenn es sich um schulische Verordnungen bzgl. Corona-Maßnahmen handelt. Mustervorlage 2 für ein Anschreiben an die jeweiligen Lehrer und Leitungen von Schulen Mustervorlage 3 zur Übermittlung an das Familiengericht, wenn es sich um die Umsetzung von Corona-Maßnahmen in Kindertagesstätten u.ä. Einrichtungen handelt. Mustervorlage 4 für ein Anschreiben an die Leitungen von Kindertagesstätten u.ä. Einrichtungen Alle Mustervorlagen müssen im Format und inhaltlich individuell angepasst werden. |
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19.04.2021 | www.kla.tv/18547
Dr. Ronald Weikl: Herzlich willkommen zu diesem Video, in dem es heute um das wichtige Thema Kindeswohl in der aktuellen Situation geht. Kinder sind ja neben alten und in Betreuungseinrichtungen lebenden Menschen die Hauptleittragenden der aktuellen Maßnahmen. Und das, obwohl sie im derzeitigen Virusinfektionsgeschehen nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen und auch selbst so gut wie nicht schwer an Covid-19 erkranken. Sie sind seit Monaten sogar als Grundschüler einer Maskenpflicht ausgesetzt, für die es noch nicht einmal eine wissenschaftliche Evidenz gibt, die aber nachweislich gravierende gesundheitliche Gefahren mit sich bringt. Darüber hinaus leiden Kinder schwer daran, dass sie keine Spielkameraden treffen dürfen bzw. stets Abstand zu anderen Menschen halten müssen. Also Verhaltensweisen antrainiert bekommen, die völlig konträr zu ihren für den Erhalt ihrer Gesundheit so wichtigen kindlichen Bedürfnissen der Nähe und des Kontakts mit anderen Menschen sind, ganz zu schweigen von den sonstigen psychosozialen Auswirkungen des Lockdowns auf die ganze Familie. Eine ganze Generation Kinder – davon insbesondere die jüngeren – wird völlig fehl konditioniert auf ein Menschenbild trainiert, das den Kameraden nur noch als potenziellen Keimträger sieht. Und schon jetzt stellt sich die Frage, ob das in Zukunft jemals wieder normalisiert werden kann. Dass Kinder gewaltig darunter leiden, zeigt jüngst das Ergebnis einer Studie der Universität Witten/Herdecke, die sogenannte Coupé-Studie, wonach über zwei Drittel der Kinder über das Tragen von Masken klagen. Zu den häufig geäußerten Nebenwirkungen zählten Gereiztheit, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, weniger Fröhlichkeit, Schul-/ Kindergarten-Unlust, Unwohlsein, Beeinträchtigung beim Lernen, Benommenheit, Müdigkeit. Und zudem haben auch 25% der Kinder neue Ängste entwickelt. Es wird auch zunehmend über Depressionen im Kindesalter berichtet. Kinder- und Jugendpsychiatrische Einrichtungen sind überfüllt und müssen schon oftmals mittels Triage entscheiden, wer noch aufgenommen werden kann. Ein Zusammenschluss von renommiertesten Epidemiologen und wissenschaftlichen Fachleuten weltweit forderte in der sogenannten „Great Barrington Declaration“ – eine Erklärung, die im Oktober 2020 veröffentlicht wurde – eine sofortige Beendigung sämtlicher Maßnahmen und empfiehlt, sich auf den gezielten Schutz der Gefährdungsgruppe zu beschränken. Die Gruppe, die sich auf Initiative von drei höchst anerkannten Epidemiologen der Universitäten Harvard, Oxford und Stanford gegründet hat und der sich von Anfang an über 40 namhafte Spezialisten weltweit als Erstunterzeichner angeschlossen haben, äußert ernste Bedenken hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen der vorherrschenden Covid-19-Maßnahmen auf die psychische und physische Gesundheit und fordert deswegen natürlich auch unter anderem den sofortigen Übergang wieder zum Präsenzunterricht in allen Schulen und Universitäten. Diese Erklärung haben mittlerweile über eine dreiviertel Million Menschen weltweit unterzeichnet – darunter fast 14.000 Professoren und Wissenschaftler aus den Medizinbereichen und über 40.000 Ärzte. Und trotzdem findet dieses Gremium von Seiten der Politik und der Leitmedien vieler Länder – darunter auch Deutschland – so gut wie keine Beachtung. Und in all diesem Dilemma müssen Eltern weiterhin hilflos dieses ganze Leid ihrer Kinder mit ansehen – oder etwa doch nicht? Ich darf heute per Zoom zugeschaltet einen Spezialgast begrüßen – einen juristischen Fachmann, der sich etwas ganz Besonderes hierzu ausgedacht hat. Herzliches Grüß Gott, Herr Prestien. Hans-Christian Prestien: Wunderschönen guten Tag, Herr Weikl. Dr. Ronald Weikl: Ich darf Sie kurz vorstellen. Hans-Christian Prestien ist Vater von vier Töchtern und Großvater von sieben Enkelkindern. Er war langjähriger Familienrichter und Jugendrichter – quasi Familienrichter der ersten Stunde, als 1977 das Familienrecht in Deutschland erstmals in Kraft getreten ist. Und Sie waren langjähriges Mitglied des Bundesvorstands des deutschen Kinderschutzbundes und engagieren sich seit Jahren zu Themen wie Kindeswohl. Sie sind Autor zahlreicher Schriften – insbesondere zum Thema „Kindschaftsrecht“ und sind auch Seminarveranstalter und betreiben zusammen mit Ihrer Frau Maria die Webseite abc-kindesvertretung.de. Jetzt meine Frage: Können Sie den Zuschauern Ihre Idee einer Klage beziehungsweise eines Kinderschutzverfahrens bei den Familiengerichten – oder genauer formuliert – eines Verfahrens, wie ich so lese gemäß § 1.666 Absatz 1 und 4 BGB zur Beendigung einer derzeit bestehenden nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls vorstellen und etwas erläutern. Hans-Christian Prestien: Ja, das werde ich mich bemühen, es kurz und trocken zu machen. Eine kleine Anmerkung: Diese Vorstandsmitgliedschaft hat nicht lange gedauert. Aber die war so in der Zeit, als ich also Familienrichter wurde und war insofern wichtig, als ich damals im Grunde mit den Erfahrungen der Familienrichterzeit im Kinderschutzbund Konzepte mitentwickelt habe, wie man also – ich sage es mal so – Rechte von Kindern nicht nur auf dem Papier hat, sondern verstärkt wahrnehmen kann. Das haben wir bis heute nicht so richtig realisiert. Da bin ich nach wie vor dran. Und die Gelegenheit jetzt könnte sehr günstig sein, nicht nur diese Konzepte wieder hochzuholen, sondern für Familien und Kinder geeignete Schritte einzuleiten, dass sie wieder zu ihrem Recht kommen. Weshalb ich darauf gekommen bin, für Kinder direkt die Gerichte anzurufen, das hat was damit zu tun, dass wir im Gesetz eine Vorschrift haben, die das Familiengericht verpflichtet, von Amts wegen – also ohne, dass es einen Kläger gibt – von Amts wegen aktiv zu werden, wann immer das körperliche, seelische oder geistige Wohl – so heißt es so schön – des Kindes gefährdet ist. Und dann wörtlich: „So hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Und in Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.“ Und nachdem nun also hier die Situation für Kinder sich weiter verschärft hat und – ich sag’s mal so – auch in den Schulen die Maskenpflicht eingeführt worden ist und auch dort noch weitere, ja ich sag´s mal so, Anordnungen in Rede stehen, die also die Kinder in ihrer persönlichen Situation belasten könnten und belasten dürften, da wird es dann höchste Zeit, diesen Dingen auf den Grund zu gehen und zu sagen: Moment mal, geht das? Ist das rechtens? Und da ich Jugendrichter und damit auch Strafrichter war, weiß ich, dass wir Strafvorschriften haben, wo also, ich sag’s mal so, drakonische Strafen angedroht sind, wenn zum Beispiel Schutzbefohlene misshandelt werden – wie es in § 225 heißt. Und wenn die misshandelt werden und die Pflicht vernachlässigt wird, für sie zu sorgen, und sie sogar in ihrer Gesundheit zu schädigen, der soll mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Und da solche Strafdrohungen – wenn ich richtig informiert bin – ja nicht inzwischen aufgehoben sind, sondern sie sind im Gesetz, und sie gelten für jedermann – ganz egal in welcher Funktion man agiert – dann bedeutet das, dass also hier Strafdrohungen möglicherweise aktiviert werden, wenn wirklich Kinder zu Schaden kommen sollten durch Anordnungen von Personen – ob das jetzt Lehrer sind, oder ob das Polizisten sind oder wer auch immer das in amtlicher Funktion macht – der ist nicht besser dran wie jeder Privatmann auch. Nein, er ist sogar schlechter dran. Weil nämlich zum Beispiel die Körperverletzung im Amt nochmal ein bisschen verschärft beurteilt wird. Und das bedeutet, nachdem ich so aufgenommen habe über lange Monate jetzt, dass also hier die Situation um Corona und über Corona mehr als zweifelhaft ist, was die verfassungsrechtliche Lage angeht. Das heißt, ich will nicht bestreiten, dass es Krankheitsfälle gibt, die hat es immer gegeben, wird es immer geben, ob man das Grippe nennt oder Corona oder sonst was alles. Das ist also ziemlich wurscht. Jedenfalls war es bisher völlig klar, dass wir also nicht nur ein Grundgesetz haben, was also die Eltern und die Kinder davor schützt, dass einfach der Staat her geht und, ich sag es mal so, drakonische Maßnahmen anordnet für den angeblichen oder wirklichen Gesundheitsschutz, sondern es gibt auch internationale Vereinbarungen, die also hier dem Staat Grenzen setzen. Und diese Grenzen sind allesamt aus meiner Sicht mittlerweile nicht nur in Vergessenheit geraten und es sieht so aus, als ob, also ich sage es mal so, sich auch niemand mehr so richtig interessiert dafür, wo eigentlich die Rechtsgrundlagen sind. Und das hat mich sehr nachdenklich gemacht und hat mich dazu gebracht zu sagen „Moment mal“. Wir haben also eine Vorschrift im Gesetz, die das Amtsgericht, das Familiengericht, verpflichtet, aktiv zu werden, wann immer auch nur Kinder gefährdet sein können. Das heißt, ich muss keine Gefahr nachweisen, ich muss keinen Schaden nachweisen, allein die Indizien, die für eine Gefährdung sprechen, reichen aus, damit das Gericht von sich aus tätig wird. Es braucht keinen Kläger, es reicht also, dass das Gericht einen Hinweis bekommt. Und jetzt bin ich bei dem Punkt, dass jeder, der mit einem betroffenen Kind zu tun hat, das also zum Beispiel unter der Masken-Anordnung oder unter der Distanzierung oder sonst wie leidet, oder dass jetzt einfach mal getestet werden soll oder solche „Scherze“ in der Schule, dass jeder, der also im Grunde hier dieses Kind sieht, ob als Verwandter, ob als Arzt, ob als Betreuer oder was weiß ich, in welcher Beziehung er zu dem Kind jetzt steht, ist dann als Vertreter der Gemeinschaft aufgerufen, das zu tun, was diesem Kind, und nicht nur diesem Kind, sondern allen Kindern in solchen Situationen helfen kann. Und da ist der Staat verpflichtet, aktiv zu werden, was ich gerade vorgelesen habe. Und das bedeutet, dass also im Grunde, ob das jetzt der Großvater ist oder der Therapeut oder der Arzt oder so, der also dieses mitbekommt, dass also hier ein Kind gefährdet ist, weil es nicht mehr genug Luft kriegt, weil es damit also körperlich misshandelt wird und damit in seiner Entwicklung geschädigt werden könnte, dass der aufgerufen ist zu sagen: „Moment, Gericht, du weißt das noch nicht, aber dann sage ich es dir. Hier läuft etwas schief.“ Und dann macht er im Grunde eine Anregung bei dem Gericht und sagt: Ich muss sofort eine Anordnung haben, dass also hier die Schule das beendet. Und wenn die Schule meint, sie müsste das irgendwas herkriegen, dass sie ja die Anweisung hätte von oben, dann sollte dieses Gericht auch sofort aufgefordert sein, auch das, was dahinter steht, nämlich die Verordnung des Landes zu kippen und zu sagen, es kann nicht rechtens sein, dass hier ein Schulleiter genötigt wird, ich sage es mal so, Strafgesetze zu verletzen zu Lasten von Kindern, die sich nicht wehren können und zu Lasten von Eltern, denen die Verantwortung obliegt und nicht dem Schulleiter. Und das kann nicht in Ordnung sein und dementsprechend also im Grunde ist es Sache des Familienrichters, nicht nur abzuwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist und wirklich krank wird, sondern sofort zu intervenieren und damit dann also anzuweisen, sowohl die Schulleitung, das zu unterlassen, als auch im Grunde dann einen Schritt weiter zu gehen und zu sagen „Oh, da ist eine Verordnung des Landes, die dafür die Ermächtigung oder sogar die Herausforderung dafür darstellt, die muss genauso weg. Und diese Dinge hintereinander zu schalten, habe ich mich bemüht, in einem Muster, was von eben jedem, der das Kinder vertreten möchte, verwandt werden kann. Dr. Ronald Weikl: Dieses Muster findet man auf Ihrer Webseite, das können wir nachher den Zuschauern noch zeigen, ich kann dann mal meinen Bildschirm freigeben und auf Ihre Webseite klicken und das mal zeigen, wie genau man zu diesem Muster kommt, das man sich downloaden kann und ich denke, auf die eigenen Bedürfnisse, eben auf den Namen des Kindes und so, einstellen kann. Eben das zeigen wir nachher nochmal. Aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, Antragsteller brauchen nicht nur Eltern sein, sondern können eben andere Verwandte sein oder sonstige Betroffene, also Ärzte, Betreuer usw. Es können sich möglicherweise auch mehrere Eltern zusammentun und so eine Klage und so einen Antrag gemeinsam stellen? Hans-Christian Prestien: Das können Sie auch machen, dann ist das das kleine Problem beim Amtsgericht, beim Familiengericht, weil die Zuständigkeit des einzelnen Richters bestimmt sich meistens nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens eines Kindes, d. h. für jedes Kind können dann also unterschiedliche Richterkollegen zuständig sein und jetzt können die natürlich dieses Ding aufteilen und verteilen untereinander, das ist aber deren Sache, wie sie das dann hinkriegen. Oder ein Richter übernimmt das dann und macht das dann tatsächlich so als Sammelverfahren, auch das ist denkbar. Dr. Ronald Weikl: Ok, ich denke, wir zeigen mal den Zuschauern, wie das funktioniert, und ich versuche mal, ob ich das jetzt schaffe, meinen Bildschirm freizugeben und ich gehe mal jetzt hier auf Ihre Seite. Und ich weiß nicht, ob Sie es sehen können, ich bin jetzt auf der Seite „abc-kindesvertretung.de“ auf der Startseite, man sieht Sie und Ihre Frau. Und wenn ich richtig sehe, muss man „Aktuelles“ anklicken und dann „Allgemeine Mitteilungen“ und dann kommt man schon auf den Beitrag vom – der dann im weiteren Verlauf steht – vom 22.02., und das muss am wieder anklicken, und dann sind wir auf dieser Seite, wo die Muster runtergeladen werden können und zwar – da werde ich gleich mal drauf klicken – ein Muster, das für dieses Verfahren benutzt werden kann, und sie haben noch ein zweites Muster erarbeitet, das genommen werden kann, um die jeweilige Schulleitung oder Leitung der Betreuungseinrichtung schon mal zu informieren, wenn ich das richtig verstehe. Hans-Christian Prestien: Genauso, ja, also dass die Schulleitung direkt sofort aufgefordert wird, das zu unterlassen, was also hier die Distanzierung und die Masken-Tragung betrifft, und dass denen so mitgeteilt wird, dass gleichzeitig der Antrag beim Gericht gestellt worden ist, hier also das auch wirklich zu unterlassen. Und beim Gericht ist es die Mustervorlage, die jetzt darauf ausgerichtet ist, dass das Gericht sofort eine Entscheidung vorläufig trifft, nämlich eine einstweilige Anordnung und dem der Schule aufgibt in der Tat das zu unterlassen, das zu unterbinden. Dr. Ronald Weikl: Ich hab Sie hier mal angeklickt, hier sehen wir schon, sie haben das so offen gelassen, dass jeder sich das als Word-Datei downloaden kann und man trägt da hier oben, denke ich, die Adresse, die Absenderadresse ein und das Datum und kann dann hier für das jeweilige Kind wahrscheinlich, den Namen des Kindes hier, denke ich mal, hier kommen die Eltern rein, und dann ist schon formuliert, wie das im Weiteren dann eben an den Richter als Antrag gestellt wird, und ich glaube, es sind einige Beispiele, einige Punkte noch, wo man den Namen dann speziell anpassen und eintragen muss. Es sind insgesamt, wie viele Seiten sind es? Hans-Christian Prestien: Also sechs oder sieben Seiten Dr. Ronald Weikl: Sechs oder sieben Seiten, dann unten ganz zum Schluss ist auch noch was, wo man etwas ändern und eintragen kann. Ich denke, das ist relativ überschaubar zu machen, und Sie haben das wunderbar vorbereitet, ich denke, das sollte eigentlich den Antragstellern kein großes Problem machen. Und im Weiteren, weiter unten haben Sie noch ein Schreiben, das damit genauso sich selbst erklärt, an die Schulleitungen, die man parallel stellen sollte, nicht muss, aber stellen kann, oder, wenn ich es richtig verstanden habe. Hans-Christian Prestien: Ja, genau Dr. Ronald Weikl: Genau. Jetzt die Frage: Kommt auf die Eltern oder auf die Antragsteller, kommen da irgendwelche Kosten zu, wie schaut es mit den Kosten aus? Hans-Christian Prestien: Nein, also das sind so Verfahren, die zum Schutz des Kindes da sind, und es gibt also so gesehen nicht wie bei Erwachsenen einen Kläger, der für sich so eigene Rechte reklamiert, sondern hier gibt es nur einen Anstoß, damit das Gericht seiner Pflicht nachkommt, Kinderschutzverfahren durchzuziehen. Und das bedeutet also, der Anregende hat ja mit den Kosten des Verfahrens nichts zu tun. Auch die Eltern nicht, selbst wenn die Eltern also als Beteiligte reingezogen werden, also auch in die mündliche Verhandlung geladen werden, sind sie nicht Kostenträger. Dr. Ronald Weikl: Die Gefahr oder die Aussicht, dass sie selber eingeladen werden mit dem Kind, wie schätzen Sie die ein, ist die größer, ist es bei den meisten Fällen oder ist es ohne die Beteiligung der Antrag stellenden Eltern durchgeführt, wie schätzen Sie das ein? Hans-Christian Prestien: Also aus meiner Sicht könnte ich mir vorstellen, dass es relativ gering ist. Zwar sagt das Gesetz, dass also solche Verfahren normalerweise die Eltern also in eine mündliche Verhandlung eingeladen werden, um sie persönlich anzuhören, mehr nicht. Das mag sein, aber da sind Eltern, die werden da nicht vorgeführt, sondern sie werden, sie können also schildern, wie es ihnen geht, sie können es auch sein lassen. Es geht hier wesentlich darum, dass hier – ich sag es mal so – die Dinge durch die vorliegenden Expertisen bereits so weit verdichtet sind, dass von einer Gefährdung der Kinder durch das Maskentragen ohne weiteres ausgegangen werden muss, wobei der Grad der Gefährdung aus meiner Sicht untergeordnet ist. Weil also im Grunde niemand ist von außen berechtigt, Kindern irgendetwas aufzugeben, was hier also mit ihrem Körper machen sollen außer die Eltern. Und das bedeutet, dass also im Grunde niemand, der von draußen so eine Aufforderung an die Kinder richtet, das tun kann, ohne zugleich das Grundrecht der Eltern wie des Kindes zu verletzen. Und für diese Rechtsverletzung des Grundgesetzes, der Grundrechte von Kindern wie von Eltern gibt es überhaupt keinen Grund, und ist überhaupt kein, auch nur annähernd die Voraussetzung erfüllt, die das Bundesverfassungsgericht für solche Grundrechtseinschränkungen aufgebaut hat. Und es gibt noch etwas, was aus meiner Sicht ganz wichtig ist: Die Kinder sind also in diesen ganzen Verfahren bisher überhaupt nicht in ihrer Eigenart, in ihrer Einzigartigkeit, in ihren besonderen Entwicklungsbedürfnissen gesehen worden, geschweige denn hat irgendjemand für diese Kinder im Gesetzgebungsverfahren oder bzw. In den Verfahren der Regierungen die Stimme erhoben. Und ob das jetzt also Professoren waren wie Dr. Hüther oder andere Leute die Stimme erhoben hätten und gesagt hätten, Leute, was ihr da macht, ist völlig daneben, weil es also hat mit den Kindern nicht nur nichts zu tun, sondern es schädigt die Kinder. Und es traumatisiert sie teilweise, weil sie damit also im Grunde in eine Situation gebracht werden, wo sie gewissermaßen sich schuldig fühlen müssen, weil irgendein anderer angeblich durch sie krank werden könnte. Das heißt, sie sind nicht in Ordnung und alle diese Dinge sind psychologisch aus meiner Sicht und medizinisch-biologisch überhaupt nicht vertretbar. Und es gibt überhaupt nicht Ansatz von Grund, weshalb also Kindern diese Pflicht auferlegt wird. Und weil das so ist, ist nicht nur die UN-Konvention zum Schutze der Kindesrechte verletzt, sie ist einfach nicht beachtet worden, wonach das Wohl des Kindes an oberster Stelle steht, wonach das Kind vor Willkür geschützt ist, wonach die Schule verpflichtet ist, die Würde des Kindes zu beachten und danach zu handeln. Alles das sind so Maßstäbe, die also überhaupt nicht gesehen worden sind. Und es sind andere Vorschriften wie das Anti-Folterabkommen, was ebenfalls nicht gesehen worden ist. Das heißt, wir haben also eine Rechtsgrundlage, die also ja – ich sag´s mal so – die also offenbar so in Vergessenheit geraten ist, dass man also gar nicht anders kann als zu sagen: Lieber Kollege vom Familiengericht kümmere dich darum. Dr. Ronald Weikl: Ich denke, Ihre Worte sind Balsam auf die Seelen von vielen, vielen traumatisierten Eltern und Kindern, die sich in den letzten Monaten gefragt haben, wo das Ganze hinführen wird. Und ich muss selber sagen, ich sehe hier eine riesen Chance, die Situation, insbesondere was die Kinderrechte betrifft, umzuändern. Ich bin sehr, sehr dankbar, dass Sie das so aufgesetzt und zusammengestellt haben. Ich hätte noch eine Frage: Braucht es einen Rechtsanwalt für dieses Verfahren, ich glaube, Sie haben am Schluss ihres Textes noch angeregt, in dem Schreiben an das Gericht, dass eventuell ein praktisch, psychologisch oder medizinisch kompetenter Vertreter oder ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird. Diese Anregung wird so sein, dass es wahrscheinlich auf Staatskosten dann stattfinden wird und die Eltern – so haben sie das beantragt – auch ein Mitsprache- oder Vorspracherecht haben sollten, wer dann als Rechtsanwalt hinzugezogen wird – wenn ich es richtig verstanden habe? Hans-Christian Prestien: Ja, das ist also in der Tat also eine, eine nicht so ganz einfach zu verstehende Geschichte. Das habe ich aber ganz betont am Schluss eingebaut, weil das jetzt nicht darum geht, den Richter zu kontrollieren oder so, sondern ganz stark darum geht, den Richter zu unterstützen. Das bedeutet also, diese Grundlagen, diese Rechtsgrundlagen, um die es geht, die da verletzt sind, die also wieder hergestellt werden müssen, wo die Kinder geschützt werden müssen. Das sind also rechtliche Zusammenhänge, die also gesehen werden sollen. So gesehen geht es mir darum, dass nach Möglichkeit in dem Verfahren das Kind nicht nur als Mensch gesehen wird, sondern dann auch entsprechend vertreten wird. Das heißt also, dass jemand da ist, genauso wie bei einem Erwachsenen auch, der also weiß, was er tut und der also weiß, worauf er den Richter aufmerksam machen kann, wenn der Richter unsicher ist und das kann passieren. Und der also dem Richter auch helfen kann, falls er also im Grunde – ja ich sag mal so – sich irrt und da also in die falsche Schublade greift, dass er dann sagt: Ja, gut, dann müssen wir dann vielleicht doch einen Schritt weiter gehen. Und das bedeutet, dass also im Grunde für das Kind, so ist die gesetzliche Ausgangssituation in solchen Verfahren, grundsätzlich – so nennt man das Gesetz –, ein Verfahrensbeistand bestellt werden muss. Und jetzt muss das Gericht den Verfahrensbeistand auswählen. So. Die Richter haben aber bisher, also ich selbst bin also eigentlich die Ursache dafür, dass wir sowas überhaupt im Gesetz haben, weil also im Kinderschutzbund ist überhaupt diese Idee entwickelt worden, dass wir eine Vertretung für Kinder und Eltern brauchen. Das haben wir noch nicht, das ist Zukunftsmusik, aber jedenfalls auf dem Hintergrund ist dieser Verfahrensbeistand entstanden. Und jetzt sagt das Gesetz: „Okay, wenn das so ist“ und das Gericht holt sich jetzt einen Verfahrensbeistand, meinetwegen Psychologen oder wen auch immer, und die Eltern sagen – es geht jetzt nicht um Streit von Eltern gegen Eltern, sondern die Eltern haben jetzt also einen Konflikt mit dem Staat zum Beispiel, dann stehen die Eltern zusammen, und wenn die Eltern jetzt sagen – : „Oh, wir würden gerne für unser Kind, denn wir sind ja die Rechtsvertreter, wir würden gerne für unser Kind einen guten Rechtsanwalt haben,“ dann könnten sie den auf eigene Kosten bestellen und dann müsste das Gericht im Grunde seine Option zurücknehmen. So. Wenn die Eltern aber sagen: „Okay, der der kann auch vom Gericht bestellt werden“, dann bedeutet das, dass wenn die Eltern sagen, also wir hätten gerne einen Rechtsanwalt und bitte Hohes Gericht bestell den als Verfahrensbeistand, dann ist aus meiner Sicht das Gericht in die vornehme Verpflichtung gerutscht, dem Wunsch der Eltern zu entsprechen, und dementsprechend muss man die Eltern anhören. Und wenn das dann ein Verfahrensbeistand durch das Gericht wird, dann brauchen die Eltern das nicht bezahlen. Wenn es aber nicht funktioniert, dann können die Eltern unabhängig davon trotzdem natürlich einfach einen Anwalt bestellen, der das Verfahren dann entsprechend begleitet. Dr. Ronald Weikl: Okay. Hans-Christian Prestien: Auf eigene Kosten. Dr. Ronald Weikl: Sehr gut. Hans-Christian Prestien: Das ist ein bisschen schwierig, aber wichtiger Punkt. Ganz wichtiger Punkt. Dr. Ronald Weikl: Ganz wichtiger Punkt. Aber bei dem, was über das Gericht geht können die Eltern eventuell mitentscheiden oder mit abwägen oder Vorschläge machen, wen sie da empfehlen würden. Wenn ich es richtig verstanden habe. Hans-Christian Prestien: Ja. Dr. Ronald Weikl: Super. Hans-Christian Prestien: Das sollte dann nach Möglichkeit auch gleich eingebaut werden. Dr. Ronald Weikl: Und haben wir noch jemanden, irgendeine Koordinationsperson, die wir vielleicht den Eltern nennen können bei Fragen, wo wir vielleicht jemanden haben, ich glaube Sie haben ja schon mal gesagt, dass sie eventuell in ihrem Bekanntenkreis jemanden hätten, der sich, wenn wirklich noch Fragen auftreten würden, dann mit seiner Email-Adresse zur Verfügung stellen würde. Hans-Christian Prestien: Ja, das ist also Frau Astrid Gottfried aus Berlin, die also im Grunde tatsächlich also hier auch für Eltern, für betroffene Eltern sich also ins Zeug legt, und von da aus gesehen, also mich jetzt auch unterstützt, um das also zu koordinieren. Und da dann also zur Verfügung zu stehen, wenn also da Fragen auftauchen, dass sie das also dann weitergeben kann, möglicherweise auch an Anwälte oder auch an psychologische Sachverständige oder so. Dr. Ronald Weikl: Ich denke, wir verlinken unter diesem Video dann die Adresse bzw. Email-Adresse von Frau Gottfried, die sich da freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, wir verlinken natürlich auch die Adresse Ihrer Webseite, damit wir den Eltern das möglichst einfach machen. Hans-Christian Prestien: Also die Situation vielleicht also auch, wer immer das wahrnimmt, wer immer sich da also engagiert: Diese Situation nutzen, um für die Zukunft mitzudenken, wie man also Strukturen in Deutschland so verbessern kann, dass solche Dinge nicht mehr passieren. Und da also nach Möglichkeit also im Grunde sich anzubieten, da also mitzumachen und mitzuwirken, wie auch immer, so wie wir beide jetzt, dass wir also versuchen, uns zu vernetzen. Dr. Ronald Weikl: Ich denke sowieso, Demokratie und freiheitliche Grundrechte und Grundordnung gibt es nicht zum Nulltarif. Da muss jeder Bürger aktiv werden, sich einbringen. Wir haben vielleicht auch viele Jahre uns zu sehr hier in der Passivität gezeigt und zahlen jetzt die Quittungen hierfür. Wir sind jetzt alle als Bürger, denke ich, gefragt, uns einzubringen nach unseren Fähigkeiten und mitzuwirken, dass es in diesem Deutschland bald wieder besser wird. Hans-Christian Prestien: Also ich sehe da eine sehr große Chance gerade drin durch diese Abläufe, dass wir also in eine Situation geraten sind, wo wir also wirklich aktiv, demokratisch auf eine ganz andere Art und Weise neue Grundlagen legen, wie es besser werden kann. Vielleicht also zu mir noch ein Satz oder so rein zufällig werde ich wahrscheinlich also im Grunde voll in Europa, also in Brüssel im September dazu auch noch einige Ausführungen machen können. Dr. Ronald Weikl: Super, Super, das finde ich ganz gut, also danke für Ihr Engagement. Ja dann wollen wir mal hoffen, dass möglichst viele Eltern von Ihrer genialen Idee Gebrauch machen und auf möglichst viele offene unbefangene Richter treffen, die bereit sind, sich mit den Themen wirklich unvoreingenommen mit dem Wissen der wissenschaftlichen Datenlage auseinanderzusetzen und ihren Beitrag vielleicht damit leisten können, dass das Kindeswohl demnächst wieder hergestellt wird, was die ganzen Maßnahmen betrifft und dass unsere Kinder möglichst bald keinen Schaden mehr leiden müssen. Ich danke Ihnen, lieber Herr Prestien, für Ihre geniale Idee, für die Zeit, die Sie sich für dieses Interview genommen haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute weiterhin und ich darf noch an die Zuschauer meine abschließende Bitte richten: Bitte teilt dieses Video in den sozialen Netzwerken und bitte abonniert unseren MWGFD YouTube-Kanal und betätigt vielleicht dabei auch die Glocke, damit ihr immer aktuell informiert werdet, wenn wir neue Inhalte einstellen, und vielleicht schaut ihr auch gelegentlich auf unsere Webseite www.mwgfd.de vorbei. Ich danke euch für eure Aufmerksamkeit bis bald mal wieder. Servus.
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