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02.05.2021 | www.kla.tv/18642
Zahllose Mikrowellen- bzw. Mobilfunk-Experten deklarieren die eben aufkommende 5G-Mobilfunk-Technologie als schleichenden, aber sicheren Tod – und zwar für Umwelt, mancherlei Tierarten wie Bienen, Vögel usw. und, unwiderlegbar deutlich, auch für Menschen. Schon die Vorgänger-Mobilfunk-Generationen bis 4G brachten, laut tausenden Doch die Mobilfunklobby und all ihre Großverdiener bestreiten jeden solchen Schädlichkeits-Nachweis vehement. Wider jedes bessere Wissen übergehen sie alle noch so überzeugenden Studien, und, was am schlimmsten ist: sie ignorieren sogar hartnäckig das hilflose Schreien zahlloser bereits Mobilfunk-Geschädigter – und deren Schreie gehen mittlerweile in die Millionen. Doch für Mobilfunkbetreiber und ihre Lobby geht das Geschäft vor, wie immer. Eine Realisierung allein schon des geplanten 5G-Endausbaues in der Schweiz würde tausende neuer 5G-Antennen bedeuten. Konkret heißt das: Alle 150 Meter käme ein neuer Sender hin, vielleicht sogar schon alle 100 Meter oder in noch geringerem Abstand – wie viel mehr dann in ganz Europa, in der ganzen Welt … Wer immer nicht in solch einen letztlich weltweiten, unausweichlichen Mikrowellen-Herd eingesperrt werden will, der kann dies nur noch dadurch verhindern, dass er sich mit gleichgesinnten, engagierten Personen zusammentut und möglichst rechtzeitige Einspruch erhebt – und Einsprachen gegen diesen 5G-Mikrowellen-Ausbau verfasst. [„Die „Einsprache“ in der Schweiz entspricht dem „Widerspruch“ oder „Einspruch“ in Deutschland und Österreich] Als einzige Möglichkeit erfolgreicher Einsprachen am eigenen Wohnort oder Ferienort zeigten sich bislang: lokaler Widerstand, Bürgervereinigungen und Nachbarschafts-Gemeinschaften. Noch befindet sich der 5G-Ausbau in der Schweiz in einem Frühstadium. Wer immer sich erfolgreich zur Wehr setzen will, tue dies so früh wie irgend möglich. Wie man dies ganz praktisch angehen kann, darüber geben folgende Vereinigungen gerne Auskunft. Sie versenden auch Newsletter, die die Interessierten ständig auf dem Laufenden halten: • In der Schweiz: www.schutz-vor-Strahlung.ch / www.gigaherz.ch • In Deutschland und Österreich: www.ul-we.de, www.buendnis-5g-frei.de Nachfolgend nun eine Übersicht von Möglichkeiten, welche Arten von Einsprachen man verfassen und einreichen kann. Durchschlagende Erfolge hängen erfahrungsgemäß besonders von der Vielschichtigkeit der Einsprachen und Widerstände ab. Wegen dieses bereits erarbeiteten Einsprache-Materials müssen alle Einsprache-Interessierten somit all diese nachbenannten Einsprachen nicht mehr von Grund auf selber erarbeiten – dank all jener, die diese große Arbeit bereits auf eigene Zeit und Kosten geleistet und verfasst haben. Alle Einsprache-Interessierten brauchen diese Vorlagen somit lediglich noch an ihre eigene örtliche Situation anzupassen. Einzelne Textelemente zu folgenden Einsprache-Möglichkeiten, wie man also Widerspruch einlegen kann, können unterhalb dieser Sendung unentgeltlich heruntergeladen und verwendet werden. Die nachfolgenden Einsprache-Möglichkeiten und Einsprache-Strategien wurden vornehmlich für Antennenstandorte in der Schweiz entwickelt. Diese können aber leicht an die gesetzlichen Rahmenbedingungen anderer Länder angewandt werden. Diese Prinzipien sind allerorts gleich. 1. Einsprache-Möglichkeit: Einsprache-Gründe für Hauseigentümer, wegen Antennen-Standort • Hauseigentümer können sich auf massive potenzielle Vertragsfallen und/oder Grundlagen-Irrtümer in den Verträgen mit den Mobilfunkbetreibern berufen. • Denn nur so können sie, wegen Grundlagenirrtums, den Standortvertrag noch vor Baubeginn rechtzeitig kündigen. • Hauseigentümer der Mobilfunkantennen können nämlich damit argumentieren, dass Schadensersatzansprüche von Dritten auf sie zurückfallen könnten, weil weder Mobilfunkbetreiber noch Versicherungen für solche haften müssen und auch keinesfalls dafür aufkommen wollen! • Dies ist ein besonders gewichtiger Einsprache-Grund für Hauseigentümer, da Versicherungen bereits nach dem ersten Schadensfall kündigen können. • Würden beispielsweise 10 Personen aufgrund einer Mobilfunkantenne an Krebs er-kranken, könnte die Versicherung nach dem ersten Schadensersatzanspruch die Versicherung kündigen. • Weiter können Hauseigentümer geltend machen, dass Mobilfunkbetreiber ihre Firmensitze mit Vorlieben ins ferne Ausland verlegen. • Welcher plötzlich haftbar gemachtwordene Hauseigentümer wäre schon imstande, einen ausländischen Gerichtsprozess mit fremdsprachigen Anwälten zu führen? Doch nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Bewohner können aktiv werden und Einspruch gegen den Antennenausbau unternehmen. 2. Einsprache-Möglichkeit: Unterschriften sammeln/vernetzen Beachten Sie, dass Sie Ihre Unterschriften nur von wirklich Unterschriftsberechtigten in dem gesetzlich vorgegebenen Einsprache-Umkreis einholen. Wenn dieser Radius also z. B. 600 m um die Antenne ist, sind nur die darin Wohnenden unterschriftsberechtigt – Wochenendbewohner unter Umständen bereits nicht mehr. Deshalb folgende Empfehlung: Vernetzen Sie sich und sammeln Sie nur im einspracheberechtigten Umkreis der geplanten Mobilfunkantenne. Teilen Sie den Einsprachebereich in mehrere Unterbereiche und sammeln Sie koordiniert Unterschriften – für eine sogenannte Sammeleinsprache. • Je mehr Stimmen sich gegen das Bauvorhaben wehren, desto mehr Gewicht bekommt die Einsprache, denn die Mobilfunkbetreiber rechtfertigen ihr Bauvorhaben immer wieder mit der Begründung, sie seien ja lediglich Umsetzer des Volkswillens. Einspracheberechtigt sind Grundstückbesitzer, Menschen mit Wohnort innerhalb des Radius und Eltern von Kindern, die innerhalb des Radius zur Schule gehen. Auch Ausländer dürfen unterschreiben, sofern sie die genannten Kriterien erfüllen. Nun noch einmal zurück zu den Hauseigentümern. 3. Einsprache-Möglichkeit: Hauseigentümer im Einsprache-Radius über Wertminderung aufklären Zahlreiche Gerichtsentscheide, Experten, Hauseigentümerverbände und viele mehr bestätigen: • Mobilfunkantennen bewirken, dass Liegenschaften und Wohnungen schwerer verkäuflich oder vermietbar werden. • Es entsteht Druck auf den Kaufpreis oder den Mietzins. • Mobilfunkmasten in unmittelbarer Nähe können zur Folge haben, dass der Sachwert sich sogar auf null reduziert und potenziell als unverkäuflich gilt. • Hauseigentümer sollten daher zunächst über diese Zusammenhänge aufgeklärt und dann zur Verfassung eigener Einsprachen motiviert werden. • Niemand will eine Wertminderung seiner Liegenschaft zu Gunsten geldgieriger Mobilfunk-betreiber in Kauf nehmen. Darüber hinaus ergeben sich auch auf politischer Ebene Handlungsmöglichkeiten. 4. Einsprache-Möglichkeit: Bürgermeister/Stadträte aufklären Auch die meisten Gemeinderäte, Bürgermeister, Stadträte, Bauämter usw. müssen zuerst über die drastischen Mobilfunk-Gefahren aufgeklärt werden. • Sie haben in erster Instanz zu entscheiden, ob das Bauvorhaben genehmigt wird o-der nicht. • Um den Weg zu einem erfolgreichen Einspruch zu ebnen, sollten sie vorab eindringlich daran erinnert werden, dass sie als Volksvertreter gewählt wurden, um die Bevölkerung zu schützen. • Sie haben kein Recht, die Gesundheit ihrer Bürger irgendwelchen wirtschaftlichen Interessen zu opfern, schon gar nicht irgendwelchen Mobilfunk-Profiteuren. 5. Einsprache-Möglichkeit: Nachrechnen der Strahlungsbelastungs-Prognosen im Baugesuch Baugesuche für neue Mobilfunkstationen enthalten rechnerische Prognosen der Strahlenbelastung. • Denn sie müssen gesetzlich festgelegte Grenzwerte einhalten. • Tatsächlich strahlen aber insbesondere adaptive Antennen (diese bestehen aus einer Vielzahl von einzeln angesteuerten Antennen-Elementen) um ein Vielfaches mehr als gesetzlich erlaubt ist! Darum wenden Mobilfunkbetreiber, trotz scheinbarer Einhaltung festgelegter Grenzwerte noch diverse Tricks an, um das Baugesuch im legitimen Rahmen erscheinen zu lassen. • Fachkundige können die Berechnungen der Baugesuche überprüfen und die Tricks aufdecken. • Es ist daher ratsam, diesbezüglich Kontakt zu Gruppen aufzunehmen, die sich auf Einsprüche gegen Mobilfunkgesuche spezialisiert haben. Diese stehen einem in aller Regel gerne samt genannten Fachleuten mit Rat und Tat zur Seite. • (www.schutz-vor-strahlung.ch / www.gigaherz.ch / und weitere. Unter www.buendnis-5g-frei.de finden Sie Zugang zu Bürgerinitiativen und regionalen Ansprechpartnern.) Gerade diese adaptiven Antennen sind noch recht unbekannt. Was sollte man hierzu unbedingt wissen? 6. Einsprache-Möglichkeit: Fehlendes QS-System [QS = Qualitätssicherung] für adaptive Antennen aufzeigen • Wichtige Info: Diese Antennen sind noch viel zu wenig bekannt. Ihre Strahlenleistung kann nicht geregelt werden, so dass die Grenzwerte nicht sicher eingehalten werden können. Die bisherigen Qualitätssicherungs-Systeme sind somit für die neuen, adaptiven Antennen untauglich. • Adaptive Antennen strahlen nicht gleichmäßig nach allen Seiten, weil sie ihre Sendeleistung in Richtung des Mobilfunkgeräts fokussieren und ihre Senderichtung ständig ändern. • Vollzugsbehörden haben keinerlei Einsicht in die QS-Datenbanken der Mobilfunkbetreiber. • Einsprachen sind daher mit der Forderung zu verfassen, dass dieses willkürliche Be-strahlen bzw. gefährliche Experimentieren mit der Menschheit aufhören muss! Denn unser aller Gesundheit ist direkt davon betroffen. 7. Einsprache-Möglichkeit: Gesundheitliche Schädlichkeit von Mobilfunk aufzeigen Bereits die vorangegangenen Generationen von Mobilfunk-Anlagen, ganz besonders 4G, können nachweislich gemeingefährliche gesundheitliche Auswirkungen haben. • Hunderttausende direkt Betroffene und Tausende hochrangigster unabhängiger Fachleute schreien diese Not auch schon seit Jahrzehnten laut hinaus ‒ sie werden jedoch allesamt, aufgrund von reinen Marktinteressen, durch Mobilfunkbetreiber und Politik gnadenlos ignoriert, heruntergespielt und sogar verunglimpft. • Durch die allseitig aufgekommene Aufklärung vieler Betroffener und durch vielerlei vereinte Schlagkraft kamen aber zunehmend Gerichtsentscheide und staatliche Studien ans Tageslicht, die eine Verleugnung der Schädlichkeit von Mobilfunk nicht mehr zulassen. Beispielsweise urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen am 11.12.2020, dass Fälschungsbehauptungen gegenüber der REFLEX-Studie nicht wiederholt werden dürfen. Mit anderen Worten wurde die REFLEX-Studie als richtig erklärt. Diese zeigt auf, dass Mobilfunkstrahlen ein gentoxisches Potenzial haben. Das bedeutet, sie haben ein erbgutschädigendes Verhalten, was beispielsweise die Bildung von Gehirntumoren und anderen Krankheiten begünstigt. Solche aktuellen Gerichtsentscheide können jederzeit ins Feld geführt werden – sie wurden, zum Schutze des Volkes, als verbindlich erklärt! • Folgende Schutzorganisationen halten alle Interessierten auf dem Laufenden, wenn neue Gerichtsentscheide zustande kommen: o Schweiz: www.schutz-vor-strahlung.ch / www.gigaherz.ch o Deutschland / Österreich: www.ul-we.de; www.stopp-5g.de o Eigene Kenntnisse können Sie gerne an diese und andere Schutzorganisationen weiterleiten. Doch nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch eine intakte Umwelt wird durch den 5G-Ausbau aufs Spiel gesetzt. 8. Einsprache-Möglichkeit: Auf das Vorsorgeprinzip bestehen Das Umweltschutzgesetz der Schweiz fordert ein Vorsorgeprinzip. • Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn zu erwarten ist, dass die Einwirkungen schädlich oder lästig werden. • Für Mobilfunkstrahlung, insbesondere für neuartige 5G-Antennen, wird dieses Gesetz klar verletzt. • Dieses Argument führte in der Schweiz zur Ablehnung von vielen neuen Antennenstandorten. • Alle Ämter von Stadt und Gemeinden können daher dazu aufgefordert werden, sämtliche 5G-Baugesuche aufgrund der Verletzung des Vorsorgeprinzips abzulehnen. 9. Einsprache-Möglichkeit: Ortsbild-Verschandelung Mit der gewohnt häufigen Argumentation, dass selbst neue Dachvorsprünge oder nur schon größere Fenster etc. das Ortsbild verschandeln, werden immer wieder allerlei Bauvorhaben abgelehnt. • Unter dem Rechtsanspruch »gleiches Recht für alle« können daher diese allgemein hohen Ansprüche an ein korrektes Ortsbild umso mehr für augenfällige Mobilfunkantennen geltend gemacht werden. Darüber hinaus lohnt sich aber auch ein Blick in die Bauvorschriften. 10. Einsprache-Möglichkeit: Baurechtliche Abklärungen Um den Neubau einer Mobilfunkanlage zu verhindern, kann auch eine Analyse der Bauvorschriften hilfreich sein. • Allenfalls könnten Rechtswidrigkeiten aufgrund der Höhe der Antenne oder aufgrund von Zonenwidrigkeiten ins Feld geführt werden. • Wird der Einsprecher durch die ständige Präsenz und bedrohliche Nähe einer Anten-ne in seinem seelischen Empfinden verletzt, spricht man von ideeller Immission. Übermäßige ideelle Immissionen sind verboten. Somit können auch derartige Begründungen in Einsprachen aufgenommen werden. 11. Einsprache-Möglichkeit: Klimaschutz Der geplante Ausbau von Mobilfunk steht der gegenwärtigen Klimapolitik diametral entgegen. • Weit verbreitete Prognosen deuten nämlich darauf hin, dass der Strombedarf in den 2020er Jahren exponentiell wachsen wird, hauptsächlich wegen des Bedarfs der kommenden Datenübertragung. • Dies bedeutet, gemäß Antennenhersteller Huawei, bis 2030 einen weltweiten Mehr-bedarf an Energie von 8.265 TWh/Jahr (Terrawattstunden pro Jahr). • Dies entspricht tausend Atomkraftwerken in der Größe des AKW‘s Gösgen. • Zudem kostet die Geräteherstellung Energie und bedarf einer Unmenge nicht erneuerbarer Rohstoffe. • Gleichzeitig fallen Unmengen an Elektroschrott an. • Klimaschutz ist zurzeit ein sehr gewichtiges Argument, warum niemals solch klima-schädigende Mobilfunk-Anlagen bewilligt werden dürfen. 12. Einsprache-Möglichkeit: Persönliche Gründe Auch persönliche Gründe können bei einer Einsprache als Argumente dienen. • So z.B. das Tragen von einem Herzschrittmacher oder einem Hörgerät. • Die Regierung empfiehlt: «Abstand halten oder, wenn man selbst telefonieren will, das Hörgerät abschalten!» • Wie kann man Abstand halten, wenn man in unmittelbarer Nähe einer Mobilfunk-Antenne wohnt, die einen 24 Stunden am Tag stärker bestrahlt als etwa ein Handy direkt am Ohr? • Auch Strahlensensibilität der Einsprecher dient als Einsprachegrund. Damit zurück ins Studio. Jede geplante Mobilfunkantenne birgt überdies zahlreiche weitere individuelle Einsprache-Möglichkeiten. Einsprache-Interessierte mögen dazu ihre eigenen Begründungen suchen. Von großem Vorteil ist es, wenn man sich für den Erfahrungsaustausch mit regionalen Ansprechpartnern vernetzt! Schweiz: Auf der Webseite der Vereine „Gigaherz“ www.gigaherz.ch und „Schutz vor Strahlung“ www.schutz-vor-strahlung.ch findet man zahlreiche detaillierte Hilfen für eigene Einsprachen. Weiter kann man sich mit dem sogenannten Antennenalarm informieren lassen, sobald in der Umgebung ein Baugesuch für einen Neu- oder Umbau einer Mobilfunkantenne veröffentlicht wurde. Deutschland: Auf den Webseiten www.ul-we.de und www.buendnis-5g-frei.de findet man Unterstützung für Einspruch gegen 5G-Antennen in Deutschland. Österreich: Über die Webseite www.die-arche.at/projekte-und-partner/buergerinitiative-stopp-5g erhält man praktische Unterstützung für Einsprachen gegen 5G-Antennen in Österreich inklusive Kontaktanschriften für jedes Bundesland. Einzelne Textelemente zu diesen 12 Einsprache-Möglichkeiten können unterhalb dieser Sendung unentgeltlich heruntergeladen und verwendet werden.
von is.
Beispiel für einen Sammeleinspruch: https://stop-karweidach.de/?tag=sammeleinspruch
Einsprache, Einspruch und Widerspruch: https://www.widerreden.de/widerspruch-oder-einspruch-unterschiede/
https://www.widerreden.de/einspruch-bescheid/
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelf