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Notbremsengesetz §28b: Ohne Not ungebremst in den Ruin!
Der neue §28b Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, das sogenannte Notbremsen-Gesetz, orientiert sich ausschließlich an Inzidenzzahlen zur Festlegung von härtesten Corona-Maßnahmen. Diese äußerst umstrittene Tatsache hat Rechtsanwalt Alexander Bredereck veranlasst, doch noch einmal genauer hinzuschauen. Dabei ist er auf überraschende Ergebnisse gestoßen.
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Sprechtext
Der neue §28b Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, das sogenannte Notbremsen-Gesetz, orientiert sich ausschließlich an Inzidenzzahlen zur Festlegung von härtesten Corona-Maßnahmen. Diese äußerst umstrittene Tatsache hat Rechtsanwalt Alexander Bredereck veranlasst, doch noch einmal genauer hinzuschauen. Dabei ist er auf überraschende Ergebnisse gestoßen, die belegen, dass das Notbremsengesetz auf Sand gebaut ist und so keine Existenzberechtigung hat. Hören Sie nun diese spannende
8-minütige Beweisführung von Alexander Bredereck.
Video-Text
YouTube-Video von Rechtsanwalt Alexander Bredereck vom 23.04.2012
Inzidenzkopplung ruiniert alles (krasses Gutachten!)
https://www.youtube.com/watch?v=-mI4UELqp7o&t=301s
ALEXANDER BREDERECK (Rechtsanwalt):
Der Bundestag hat die Bundesnotbremse zur Pandemiebekämpfung beschlossen. Sie gilt quasi ab Samstag. Heute ist der 23.04., Freitag – ich dachte erst ab Montag, aber wohl schon ab Samstag. Der Bundesrat hat sie zackig durchgewunken, der Bundespräsident hat sie abgezeichnet, also tritt sie in Kraft. Die Maßnahmen knüpfen automatisch an Inzidenzwerte von 100 und, was die Kinder betrifft, von 165. Ich hatte hier bereits des Öfteren darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Corona bei ihren Maßnahmen einen Beurteilungsspielraum hat. Für diesen Beurteilungsspielraum muss sie ihn aber auch ausschöpfen und muss meiner Ansicht nach eine Gesamtabwägung machen, bevor sie Maßnahmen ergreift. Jetzt hat man das sein gelassen, hat quasi einen Automatismus beschlossen, dass ab einer bestimmten Inzidenz die Maßnahmen automatisch in Kraft treten und hat das in ein Gesetz gegossen. Kann so etwas rechtmäßig sein?
Dabei muss man sich die Frage stellen – wenn das alles automatisch an eine Inzidenz knüpft – dann muss man sich fragen: Was ist das für eine Inzidenz und wo kommt sie her? Ich hatte gesagt, dass ich große Bauchschmerzen habe bei der Inzidenz und ihrer Verfälschung durch die Tests, wenn man halt eine Vorauswahl durch die Schnelltests mehr macht als früher. Jetzt kann man aber sagen: Gut, das machen wir jetzt aber schon eine Weile, jetzt hat sich das vielleicht so ein bisschen eingepegelt und man kann die Werte vielleicht doch wieder vergleichen.
Aber was bedeuten diese Werte? Was heißt das, 7-Tage-Inzidenz? Und woran knüpft das? Und da habe ich jetzt etwas herausgefunden, was wirklich der absolute Hammer ist: Der Deutsche Bundestag hat dazu jetzt mal ein Gutachten gemacht – der hat sich diese Frage auch mal gestellt: Wo kommt diese Inzidenz her? Wer hat die Inzidenz erfunden? Und welches wissenschaftliche Gremium hat sich darüber Gedanken gemacht und so weiter.
Und dieses Gutachten habe ich dir verlinkt: Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst. Und die kommen jetzt zu Folgendem: zunächst ist eine Inzidenz von 50 aufgetaucht, auf der Bund-Länder-Konferenz im Mai 2020. Dann sagte die Bundeskanzlerin dazu, man habe sich das mal angeschaut, wie die Gesundheitsämter bestückt seien und pro 20.000 Einwohner hätte man ein Team von fünf Leuten – also würde man sagen, bis zu einer Inzidenz von 50 lasse sich das Ganze zurückverfolgen. Deswegen sei das der richtige Inzidenzwert. Bei über 50 können wir nicht mehr nachverfolgen.“ Das war so die erste Begründung, die man für die Inzidenz von 50 hat. In einem gesonderten Video gehen wir mal der Frage nach, wie das mit der Bestückung der Gesundheitsämter ist – das lassen wir aber jetzt mal kurz dahinstehen, das ist unsere Bundeskanzlerin – der Respekt gebietet, dass wir jetzt sagen, ok, da gehen wir jetzt mal von aus, da wird die sich ja auch mit beschäftigt haben, mit der Bestückung der Gesundheitsämter.
So, dann gab es als nächstes, bei der Bund-Länder-Konferenz am 10. Februar gab es, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Virus-Mutanten für den nächsten Öffnungsschritt, einen Schwellenwert von 35. Huh, wo kommt die 35 her? „Die 35 ist neu“, so der bayrische Ministerpräsident Markus Söder. Der Schwellenwert von 35 sei laut Söder eine vorsichtige Benchmark (Vergleichsmaßstab) ob der Mutation. Also man hat gesagt: gefährlich, Mutation,“ … aber Moment: was hat das mit der Nachverfolgung zu tun plötzlich? Es ging doch bei 50 um die Möglichkeit der Nachverfolgung. Wieso kann ich jetzt eine Mutation schlechter nachverfolgen? Also man verlässt diese Linie jetzt mit der Nachverfolgung, spielt jetzt erstmal keine Rolle mehr. Aber wie kommen wir jetzt auf die 35? Dazu die Bundeskanzlerin Merkel: Der Schwellenwert 35, den gebe es [wörtlich] „aus der Erfahrung heraus, dass, wenn man in einem exponentiellen Wachstum ist, der Weg von 35 auf 50 nicht weit ist.“
Berlins regierender Bürgermeister Müller dazu: „Die Zahl 35 ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern in vielen Bereichen über die letzten Monate erlernt worden.“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz bezeichnet die 35 als „Mutationspuffer“.
Ja was denn jetzt: erlernt worden – woraus denn? Müller? „Puffer“ verstehe ich wieder, „Puffer“ verstehe ich: also 35, da gibt es einen Puffer zu 50 von 15. Also ein Mutationspuffer, das kommt mir der Sache glaube ich ein bisschen näher, man sagt Puffer.
Jetzt sagt der Vorsitzende des Weltärztebundes Ulrich Montgomery: Der Schwellenwert sei wissenschaftlich überhaupt nicht zu begründen. Bei dem Schwellenwert von 50 handele es sich etwa um die Zahl, bei dem die Gesundheitsämter nicht mehr die individuelle Rückverfolgung leisten können. Das ist aber keine wissenschaftliche, sondern eine administrative stato (Verwaltungsstatus) Es gibt dann noch verschiedene andere Wortmeldungen – das kannst du dir selbst durchlesen, die möchte ich jetzt nicht alle bringen, weil das ist eh nicht erhellend. Ganz spannend noch: die Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erklärte gegenüber der Presse: „Die Zahl 50 ist eine mir nicht bekannte Zahl.“ … der Öffentliche Gesundheitsdienst, Ärzte, Öffentliche Gesundheitsdienst: … „ist mir eine nicht bekannte Zahl. … Uns ist schleierhaft, wo sie herkommt.“ … Die, die angeblich hier nachverfolgen, Öffentlicher Gesundheitsdienst und so weiter, die das nachverfolgen sollen, die nicht so schnell nachverfolgen können, deswegen 50 und so weiter und dann noch Puffer auf 35 …, die wissen gar nicht, wo die Zahl herkommt. Die können ja auch nicht … das ist denen völlig unklar.
Stellen wir fest: Wir haben 1. Die Politik hat einen Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung der Pandemie – sagen die Gerichte, eindeutig klar.
2. Die Politik nimmt diesen Beurteilungsspielraum künftig nicht mehr vor, sie hat ihn einmalig jetzt vorgenommen für alle Ewigkeit und in Gesetzesform gegossen: Ab einem Inzidenzwert von 100 treten Maßnahmen in Kraft und bei weiteren Inzidenzwerten z.B. 165, auch Maßnahmen hinsichtlich der Schulen. Das heißt, die Maßnahmen treten in Kraft, ohne dass der Beurteilungsspielraum noch wahrgenommen wird.
Die Inzidenzen sind uns schleierhaft, wo sie herkommen. Es sind Puffer. Es sind Nachverfolgungswerte, ab denen Gesundheitsämter nachverfolgen können, aber die sind den Gesundheitsämtern, also zumindest den Ärzten aus dem Gesundheitsdienst nicht nachvollziehbar, nicht erklärbar. Also, die verstehen es nicht. Merk es dir bitte noch: es gibt noch ein Video dazu, wie die Gesundheitsämter tatsächlich bestückt sind – also ich wollte nur erstmal die Bundeskanzlerin so hier stehen lassen. Ein Zuschauer hat mir da nochmal was zugespielt, wie das tatsächlich so ist, was die selber sagen, wie sie bestückt sind. Das machen wir aber in einem gesonderten Video, sonst kommen wir hier komplett durcheinander.
Also die Inzidenz ist eine völlig fiktive, eine politische Zahl. Die Politik selbst, die unsere Gesetze macht, nimmt aber ihren Beurteilungsspielraum künftig nicht mehr wahr, sondern sagt, wir nehmen diese Inzidenz – Kann das rechtmäßig sein? Ich glaube tatsächlich: Nein, das kann es nicht. Die ersten Verfassungsbeschwerden laufen, wir werden sehen, wie das weitergeht.
Ich glaube, das ganze Konstrukt, nicht nur in den Teilbereichen, wo wir das im Moment annehmen, wo ich es euch auch schon gesagt habe: bei der Ausgangssperre, bei dem Testen der Kinder, nicht nur dort, sondern ich glaube, das ganze Konstrukt wird zusammenbrechen. Das ist meine Prognose.
Sendungstext
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30.04.2021 | www.kla.tv/18612
Sprechtext Der neue §28b Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, das sogenannte Notbremsen-Gesetz, orientiert sich ausschließlich an Inzidenzzahlen zur Festlegung von härtesten Corona-Maßnahmen. Diese äußerst umstrittene Tatsache hat Rechtsanwalt Alexander Bredereck veranlasst, doch noch einmal genauer hinzuschauen. Dabei ist er auf überraschende Ergebnisse gestoßen, die belegen, dass das Notbremsengesetz auf Sand gebaut ist und so keine Existenzberechtigung hat. Hören Sie nun diese spannende 8-minütige Beweisführung von Alexander Bredereck. Video-Text YouTube-Video von Rechtsanwalt Alexander Bredereck vom 23.04.2012 Inzidenzkopplung ruiniert alles (krasses Gutachten!) https://www.youtube.com/watch?v=-mI4UELqp7o&t=301s ALEXANDER BREDERECK (Rechtsanwalt): Der Bundestag hat die Bundesnotbremse zur Pandemiebekämpfung beschlossen. Sie gilt quasi ab Samstag. Heute ist der 23.04., Freitag – ich dachte erst ab Montag, aber wohl schon ab Samstag. Der Bundesrat hat sie zackig durchgewunken, der Bundespräsident hat sie abgezeichnet, also tritt sie in Kraft. Die Maßnahmen knüpfen automatisch an Inzidenzwerte von 100 und, was die Kinder betrifft, von 165. Ich hatte hier bereits des Öfteren darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Corona bei ihren Maßnahmen einen Beurteilungsspielraum hat. Für diesen Beurteilungsspielraum muss sie ihn aber auch ausschöpfen und muss meiner Ansicht nach eine Gesamtabwägung machen, bevor sie Maßnahmen ergreift. Jetzt hat man das sein gelassen, hat quasi einen Automatismus beschlossen, dass ab einer bestimmten Inzidenz die Maßnahmen automatisch in Kraft treten und hat das in ein Gesetz gegossen. Kann so etwas rechtmäßig sein? Dabei muss man sich die Frage stellen – wenn das alles automatisch an eine Inzidenz knüpft – dann muss man sich fragen: Was ist das für eine Inzidenz und wo kommt sie her? Ich hatte gesagt, dass ich große Bauchschmerzen habe bei der Inzidenz und ihrer Verfälschung durch die Tests, wenn man halt eine Vorauswahl durch die Schnelltests mehr macht als früher. Jetzt kann man aber sagen: Gut, das machen wir jetzt aber schon eine Weile, jetzt hat sich das vielleicht so ein bisschen eingepegelt und man kann die Werte vielleicht doch wieder vergleichen. Aber was bedeuten diese Werte? Was heißt das, 7-Tage-Inzidenz? Und woran knüpft das? Und da habe ich jetzt etwas herausgefunden, was wirklich der absolute Hammer ist: Der Deutsche Bundestag hat dazu jetzt mal ein Gutachten gemacht – der hat sich diese Frage auch mal gestellt: Wo kommt diese Inzidenz her? Wer hat die Inzidenz erfunden? Und welches wissenschaftliche Gremium hat sich darüber Gedanken gemacht und so weiter. Und dieses Gutachten habe ich dir verlinkt: Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst. Und die kommen jetzt zu Folgendem: zunächst ist eine Inzidenz von 50 aufgetaucht, auf der Bund-Länder-Konferenz im Mai 2020. Dann sagte die Bundeskanzlerin dazu, man habe sich das mal angeschaut, wie die Gesundheitsämter bestückt seien und pro 20.000 Einwohner hätte man ein Team von fünf Leuten – also würde man sagen, bis zu einer Inzidenz von 50 lasse sich das Ganze zurückverfolgen. Deswegen sei das der richtige Inzidenzwert. Bei über 50 können wir nicht mehr nachverfolgen.“ Das war so die erste Begründung, die man für die Inzidenz von 50 hat. In einem gesonderten Video gehen wir mal der Frage nach, wie das mit der Bestückung der Gesundheitsämter ist – das lassen wir aber jetzt mal kurz dahinstehen, das ist unsere Bundeskanzlerin – der Respekt gebietet, dass wir jetzt sagen, ok, da gehen wir jetzt mal von aus, da wird die sich ja auch mit beschäftigt haben, mit der Bestückung der Gesundheitsämter. So, dann gab es als nächstes, bei der Bund-Länder-Konferenz am 10. Februar gab es, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Virus-Mutanten für den nächsten Öffnungsschritt, einen Schwellenwert von 35. Huh, wo kommt die 35 her? „Die 35 ist neu“, so der bayrische Ministerpräsident Markus Söder. Der Schwellenwert von 35 sei laut Söder eine vorsichtige Benchmark (Vergleichsmaßstab) ob der Mutation. Also man hat gesagt: gefährlich, Mutation,“ … aber Moment: was hat das mit der Nachverfolgung zu tun plötzlich? Es ging doch bei 50 um die Möglichkeit der Nachverfolgung. Wieso kann ich jetzt eine Mutation schlechter nachverfolgen? Also man verlässt diese Linie jetzt mit der Nachverfolgung, spielt jetzt erstmal keine Rolle mehr. Aber wie kommen wir jetzt auf die 35? Dazu die Bundeskanzlerin Merkel: Der Schwellenwert 35, den gebe es [wörtlich] „aus der Erfahrung heraus, dass, wenn man in einem exponentiellen Wachstum ist, der Weg von 35 auf 50 nicht weit ist.“ Berlins regierender Bürgermeister Müller dazu: „Die Zahl 35 ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern in vielen Bereichen über die letzten Monate erlernt worden.“ Bundesfinanzminister Olaf Scholz bezeichnet die 35 als „Mutationspuffer“. Ja was denn jetzt: erlernt worden – woraus denn? Müller? „Puffer“ verstehe ich wieder, „Puffer“ verstehe ich: also 35, da gibt es einen Puffer zu 50 von 15. Also ein Mutationspuffer, das kommt mir der Sache glaube ich ein bisschen näher, man sagt Puffer. Jetzt sagt der Vorsitzende des Weltärztebundes Ulrich Montgomery: Der Schwellenwert sei wissenschaftlich überhaupt nicht zu begründen. Bei dem Schwellenwert von 50 handele es sich etwa um die Zahl, bei dem die Gesundheitsämter nicht mehr die individuelle Rückverfolgung leisten können. Das ist aber keine wissenschaftliche, sondern eine administrative stato (Verwaltungsstatus) Es gibt dann noch verschiedene andere Wortmeldungen – das kannst du dir selbst durchlesen, die möchte ich jetzt nicht alle bringen, weil das ist eh nicht erhellend. Ganz spannend noch: die Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erklärte gegenüber der Presse: „Die Zahl 50 ist eine mir nicht bekannte Zahl.“ … der Öffentliche Gesundheitsdienst, Ärzte, Öffentliche Gesundheitsdienst: … „ist mir eine nicht bekannte Zahl. … Uns ist schleierhaft, wo sie herkommt.“ … Die, die angeblich hier nachverfolgen, Öffentlicher Gesundheitsdienst und so weiter, die das nachverfolgen sollen, die nicht so schnell nachverfolgen können, deswegen 50 und so weiter und dann noch Puffer auf 35 …, die wissen gar nicht, wo die Zahl herkommt. Die können ja auch nicht … das ist denen völlig unklar. Stellen wir fest: Wir haben 1. Die Politik hat einen Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung der Pandemie – sagen die Gerichte, eindeutig klar. 2. Die Politik nimmt diesen Beurteilungsspielraum künftig nicht mehr vor, sie hat ihn einmalig jetzt vorgenommen für alle Ewigkeit und in Gesetzesform gegossen: Ab einem Inzidenzwert von 100 treten Maßnahmen in Kraft und bei weiteren Inzidenzwerten z.B. 165, auch Maßnahmen hinsichtlich der Schulen. Das heißt, die Maßnahmen treten in Kraft, ohne dass der Beurteilungsspielraum noch wahrgenommen wird. Die Inzidenzen sind uns schleierhaft, wo sie herkommen. Es sind Puffer. Es sind Nachverfolgungswerte, ab denen Gesundheitsämter nachverfolgen können, aber die sind den Gesundheitsämtern, also zumindest den Ärzten aus dem Gesundheitsdienst nicht nachvollziehbar, nicht erklärbar. Also, die verstehen es nicht. Merk es dir bitte noch: es gibt noch ein Video dazu, wie die Gesundheitsämter tatsächlich bestückt sind – also ich wollte nur erstmal die Bundeskanzlerin so hier stehen lassen. Ein Zuschauer hat mir da nochmal was zugespielt, wie das tatsächlich so ist, was die selber sagen, wie sie bestückt sind. Das machen wir aber in einem gesonderten Video, sonst kommen wir hier komplett durcheinander. Also die Inzidenz ist eine völlig fiktive, eine politische Zahl. Die Politik selbst, die unsere Gesetze macht, nimmt aber ihren Beurteilungsspielraum künftig nicht mehr wahr, sondern sagt, wir nehmen diese Inzidenz – Kann das rechtmäßig sein? Ich glaube tatsächlich: Nein, das kann es nicht. Die ersten Verfassungsbeschwerden laufen, wir werden sehen, wie das weitergeht. Ich glaube, das ganze Konstrukt, nicht nur in den Teilbereichen, wo wir das im Moment annehmen, wo ich es euch auch schon gesagt habe: bei der Ausgangssperre, bei dem Testen der Kinder, nicht nur dort, sondern ich glaube, das ganze Konstrukt wird zusammenbrechen. Das ist meine Prognose.
von ef
https://www.bundestag.de/resource/blob/834084/2b00aefce62c181e2e1e5ecd3d93209b/WD-9-022-21-pdf-data.pdf