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19.11.2020 | www.kla.tv/17573
An verschiedensten Orten im deutschsprachigen Raum hat ein sog. Bund für Umweltschutz und Naturschutz 1 m² Lebenstürmchen errichtet: Als Ausrufezeichen gegen das Insektensterben – lobenswert: Ich stand also diesen Herbst vor einem solchen am Rheinufer in Gailingen. Die den Türmchen beigesellten Tafeln beklagten zum einen, dass die Biomasse von fliegenden Insekten in den letzten drei Jahrzehnten um über 75 % geschrumpft sei, zum anderen jubelten sie die 1 m² Lebenstürmchen wegen deren Beitrag zur Artenförderung hoch. Doch leider keine Silbe darüber, wer oder was genau 75 % unserer fliegenden Insekten und Bienen ausgerottet hat. Kein Wort über die Aussichtslosigkeit solcher 1 m² Türmchen im Vergleich zu den ja noch immer vorhandenen Tausenden Quadratkilometern Wald- und Landflächen, die stets zig-millionenfache Entfaltungsräume für all diese kostbaren Tierlein bieten. Ganz anders gingen allerdings zwei Schilder zur Sache, die nur gerade ein paar Schritte neben den eben erwähnten standen. In beide Richtungen, beim Eingangstor zum schönen Erholungsgebiet, beklagten sie die vom Aussterben bedrohte Hornisse und drohten jedem – man höre jetzt – jedem, der Hornissen tötet, mit Buβen bis zu € 50.000. Der bösen Tat verdächtigt wurde einzig und erklärungslos das Volk, das dort, Corona-gehetzt, nach Erholung sucht, wohlverstanden. Zumindest gaben diese Tafeln keinerlei Alternativen für etwa irgendeine andere Täterschaft. Mir schossen damals zwei Fragen durch den Kopf: 1. »Wer tötet eigentlich schon Hornissen?« Und 2. »Warum eigentlich nicht gleich die Todesstrafe?« Wer Ohren hat, höre diese schaurigen Klänge, die gerade weltweit in zunehmender »Überstrenge« angeschlagen werden. Eine neue Herrscherclique hat damit begonnen, die Weltbevölkerung mit eiserner Rute zu regieren. Ihre Herrschaft ist ebenso ungerecht wie hart. Das muss festgestellt sein. Als ich in einem Gespräch meine Beobachtung erwähnte, wurde sie sogleich um eine weitere Ungeheuerlichkeit erweitert: Ein neues EU-Gesetz straft nämlich auch jede Tötung einer französischen Wespenart mit € 8.000. Weil ja das Jahr 2020 gerade eine kaum dagewesene Wespenplage mit sich brachte, musste ich mich echt fragen: Wie barmherzig sind denn solch drakonische Strafen all jenen gegenüber, die doch keine Ahnung haben, wodurch sich die französische Sorte von der gegenwärtigen »Plage-Sorte« unterscheidet? Wie kann man das Gros Ruhe suchender Bürger von heute auf morgen mit sage und schreibe € 50.000 Strafgeldern bedrohen, während man alle tatsächlichen Urheber des Insektensterbens völlig unbedroht und ungestraft lässt. Die sind aber längst hieb und stichfest als Täter nachgewiesen worden – und zwar durch Tausende Fachstudien. Diese Studien haben zum Beispiel die tödlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung und Pestiziden auf all die erwähnten Tierlein eingehend und wissenschaftlich belegt. Und obgleich hierdurch milliardenweise kostbarste Bienen getötet werden und damit eine unserer wichtigsten Existenzgrundlagen gefährdet wird, lassen sich bis dato keinerlei Strafandrohungen wie etwa diejenigen gegen »Hornissen- oder Wespenkiller« finden. Und dies, obgleich Mobilfunkstrahlungen und Pestizide ja längst nicht bloβ Bienen und Insekten allein, sondern direkt alle Menschen, alle Pflanzen und gröβeren Tiere angreifen und diese massenhaft töten! Warum es möglich ist, dass wir alle zunehmend mit drakonischen Strafen überzogen werden, während wir machtlos zusehen müssen, wie vergleichsweise grobe Schwerverbrecher auf allen Ebenen verschont werden, das erklärt Staatsrechts-Professor Dr. Daniel Dürr von Basel in seinen wirklich erhellenden Vorträgen und Reden. Professor Dürr ist Anwalt, Notar und Titularprofessor an der Universität Zürich. Er zeigte unter dem Strich auf, dass die wirklich groβen und mächtigen Schädlinge in unseren Ländern fast ausnahmslos unter der Deckung von eigenen eingeschleusten Richtern stehen, die sie im Falle von Strafverfolgungen gleich einmal selber mitbringen. Am Beispiel des Corona-Welt-Betruges zeigte Prof. Dürr auf, dass staatliche Richter immer wieder ausgerechnet auf den Lohnlisten angeklagter Machtmissbraucher zu finden sind und Letztere dadurch gleichsam immun gegen jede Strafverfolgung sind! Und obgleich jedermann verblüfft ist, der von solchen Verfilzungen und schwerwiegenden Interessenskonflikten hört, finden diese dennoch täglich statt – und zwar tausendfach – und das auf unseren Gerichten! Obgleich dieses Übel – allem Verwaltungsrecht zum Trotz – ganz offensichtlich an der Tagesordnung ist, täuscht man dem Volk noch immer vor, es gäbe eine Gewaltentrennung! Weil die Richter fast aller wirklich groβen Volksschädlinge zugleich auf der Lohnliste der Schädlinge stehen, ist jedes Gerede von Gewaltenteilung allerdings nichts weiter als eine übelste, ich denke gezielte, Volkstäuschung! Würden solche Verfilzungen nämlich in privaten Schiedsverfahren offenbar, sodass ein Schiedsrichter z.B. auf der Lohnliste von einem der beiden Kontrahenten stehen würde; im Privatleben würde der betrogene Partner sofort vehementen Einspruch erheben und schreien: „Das geht natürlich gar nicht, das geht überhaupt nicht!“ Bekäme er aber dann daraufhin diese lapidare Erklärung, »Nun, wissen Sie, das ist schon recht so, in unserem Betrieb herrscht ja Gewaltentrennung«, dann würde der betrogene Kontrahent dies nicht eine Sekunde so hinnehmen. Staatsrechts-Professor Dürr verwendet zur Erklärung von dieser Art Machtmissbrauch das Beispiel einer Bank, die von einer Privatperson verklagt wird. Weil die Bank diese Privatperson betrogen hat, erwartet die Privatperson natürlich ein gerechtes Gerichtsverfahren. Doch die Bank bringt ihren eigenen Richter mit, der zwischen ihr und der Privatperson richten soll. Natürlich erhebt jetzt der Kläger sofort Einspruch gegen einen solchen Richter. Und dann muss er sich erschüttert folgende Rechtfertigung der Bank mitanhören: „Das ist korrekt so, weil unser mitgebrachter Richter arbeitet ja nicht in unserem Bankgeschäft, sondern lediglich in unserer Justizabteilung.“ Sehen Sie, solch einen billigen Schein von Gewaltenteilung würde man, wie gesagt, in keinem einzigen Privatprozess dulden. Aber auf Staatsebene erstaunlicherweise schon, denn unseren Juristen wird schon in der ersten Lektion des Staatsrechts eingetrichtert, dass diese suspekte Scheinform von Gewaltentrennung völlig normal und daher legal und gebräuchlich sei. Um die Sache gleich auf den Punkt zu bringen: Auf Staatsebene und im Kampf gegen die wirklich krassen Kapital-, Pharma-, Mobilfunk- und sonstigen Groβverbrecher existiert nahezu keine reale Gewaltentrennung! Was sich hingegen fast überall zeigt, wenn man einmal etwas nachforscht, ist stattdessen eine Gewalten-Konzentration – also das pure Gegenteil von Gewaltenteilung! Klagen daher machtlose Privatpersonen den Bund an, z.B. wegen Kapitalverbrechen, wegen Machtmissbrauch und derlei, oder verklagt z.B. ein Schweizer Bürger seinen Bundesrat wegen Verfassungsbrüchen bezüglich Corona-Politik usw., dann gelangen diese Klagen via Bundesamt schlieβlich an das Bundesgericht. Und der für den Fall zuständige Bundesrichter steht dann, wie Rechtsprofessor Dürr erhellend erklärt, auf der Lohnliste des Staates. Wie in aller Welt können also Richter mit solchen Interessenskonflikten ernsthafte Abwägungen vornehmen? Würden solche Lohnbezieher jemals ihren eigenen Brotgeber ruinieren? Ganz sicher nicht. Und das ist der eigentliche Grund, warum Mobilfunkbetreiber, Big-Pharma usw. trotz tausendfach nachgewiesenen Schwerstverbrechen – in der Schwere von Völkermorden wohlverstanden – weltweit eine absolute Immunität genieβen, während der kleine Mann aus dem Volk schon für das bloβe Töten von Wespen und Hornissen zwischen € 8.000-50.000 € Buβe bezahlen muss. Ja, selbst Jugendliche, wie bei jugend.tv erlebt, werden mit bis zu 500.000 € Buβgeldern bedroht, wenn sie in ihren Sendungen die einzig zugelassene »politisch korrekte« Geschichtsschreibung, auch nur schon im Ansatz hinterfragen. An allen Ecken zeigt sich, wie eine eiserne Rute drakonischer Strafgesetze auf die Weltbevölkerung einzuschlagen beginnt, während die wahren Urheber des Verderbens noch immer konsequent verschont bleiben. Zu den jüngsten Rutenhieben gehören auch all die ständig verschärft werdenden Corona-Strafmaβnahmen. Als im September 2020 2.500 Studierende in der Waadt in die Quarantäne gezwungen wurden, nur weil man mittels zweifelhafter Corona-Tests ein paar Partystudenten positiv diagnostiziert hatte, da waren noch alle geschockt. Schon wenige Wochen danach ist es zum nahezu täglichen Normalfall geworden, dass da und dort Tausende, ja Zehntausende willkürlich in irgendwelche Quarantänen verbannt werden. Einspruch zwecklos. Wer heute seine Spur irgendwo sichtbar macht, seinen Namen eintragen lässt oder in einem Fitnessstudio, einem Sportclub, einem Restaurant, Nachtklub, Reisegesellschaft, nimm was du willst, einem gewöhnlichen Geschäft, sich irgendwo zeigt, muss bereits automatisch jederzeit mit einer Zwangs-Isolation beliebiger Länge rechnen. Das ist innerhalb von ein paar Monaten entstanden. Unter Einsatz der eisernen Rute genügt schon jetzt die Teilnahme an irgendwelchen kleinen Veranstaltungen, seien das Gemeinde- oder Kirchenbesuche, seien das politische Anlässe usw. um sämtliche »Corona-Verdächtigen« jederzeit in »Schutzhaft« nehmen zu können. Versammlungen mit mehr als 10 Personen sind ja derzeit da und dort auch schon wieder strafbar geworden. Auf diesem Weg kann also diese neu sichtbar gewordene Weltherrschaft jede unerwünschte Versammlung über Nacht verbieten, einerlei ob diese religiös, politisch, kulturell, sportlich oder wie auch immer motiviert ist. Alle können bereits über Nacht eingesperrt werden – egal wie lange. Jede unliebsame Person kann seit Corona also zu jeder Zeit ausgeschaltet werden, auf Knopfdruck. Wovor also freie Aufklärer und Medien über Jahrzehnte gewarnt haben, ist eingetroffen. Die stählerne Rute zischt zunehmend nieder, auf wen immer sie will. Nahezu alle Geschäftsinhaber dieser Welt werden derzeit mit drakonischen Buβen von mehreren 1.000 € bis hin zu Geschäftsschlieβungen bedroht, wenn sie sich nicht gefügig, gleichsam als Stasi-Mitarbeiter, instrumentalisieren lassen und sogleich Nötigung begehen, wenn Mitarbeiter oder Kunden die befohlene Maskenpflicht nicht einhalten. Nötigung aber war bislang noch eine strafbare Handlung. Weil all dies nun so ist, wird es Zeit, jenem unfreiwilligen Stasi-Gehilfen klarzumachen, dass er nicht nur eine Klinge, sondern gleich zwei Klingen am Hals hat: Die eine Klinge stammt von jenen Herrschaften, die gerade weltweit die verfassungswidrigen Maβnahmen und Lockdowns durchzwängen – die andere Klinge besteht in Gesetzen und Richtern, die im Nachhinein versäumte Selbst-Verantwortung bestrafen können. Vergessen wir das nie: Noch heute, 70 Jahre nach dem 2. Weltkrieg, werden 90-jährige Greise gerichtlich verfolgt und eingesperrt, weil sie inmitten des Krieges keine Befehlsverweigerung gegen die Nationalsozialisten begangen haben – und dies selbst bei harmlosesten Büro-Ordonanzen, die vor Gericht darauf schwörten, dass sie von den Verbrechen ihrer Vorgesetzten nicht irgendeine Ahnung hatten. Hier ist ein weltweiter hybrider Krieg im Gange, der von Tausenden freien Journalisten hieb und stichfest nachgewiesen wurde. Es gilt daher, alle bedrohten Geschäftsführer auch über diese zweite kommende Klinge aufzuklären. Nachdem durch ranghöchste Virologen, Professoren, Psychologen, Mediziner usw. ebenfalls mit Nachdruck auf die Gefahr des Maskentragens z.B. hingewiesen wurde und nachdem zahllose Fachkompetenzen aus Justiz, Medizin usw. die weltweite Corona-Szene als baren Betrug aufgedeckt haben, nachdem es genauestens dokumentiert und nachgewiesen wurde, dass es ein Betrug ist, hat sich nun jeder Geschäftsführer und jede Privatperson zwischen genau diesen zwei Zeugengruppen zu entscheiden. So war es im Krieg auch. Wer der ersteren widerspruchslos gehorcht und daher seine Mitarbeiter, Klubmitglieder, Kunden, Gäste etc. zur Maskenpflicht nötigt, wird eines Tages Verantwortung übernehmen müssen, wenn unabhängige, weil vom Volk neu gewählte Richter und Gerichte urteilen werden oder könnten, dass all diese Menschen dadurch geschädigt wurden. Es laufen bereits Anstrengungen, neue Gerichte zu schaffen. Gerichte, die mit wirklich unabhängigen Richtern besetzt sind. Unsere aktuellen Verfassungen fordern uns noch immer zum pflichtgemäβen Widerstand auf, wenn unsere amtierenden Regierungen gesetzwidrige und verderbliche Verordnungen erlassen, die dem Volk Schaden zufügen. Es scheint somit an der Zeit, lückenlose Namenslisten all jener Verantwortungsträger zu erstellen und zu veröffentlichen, die die gegenwärtigen Corona-Verordnungen wider jede kompetente Gegenstimme einfach durchzwängen. Helfen Sie dabei mit, eine solche Übersicht zu erstellen, damit schon einmal eine gründliche Vorarbeit für eine später folgende Strafverfolgung geleistet ist. Das Volk muss wieder genau wissen, wer all die Menschen mit Namen sind, die für diese weltweite Katastrophe verantwortlich sind. Das Volk muss dafür kämpfen, dass Schadensersatzzahlungen nicht weiter von unseren Steuergeldern bezahlt werden dürfen, sondern sie müssen allem voran von all jenen Ignoranten eingezogen werden, die wider jedes bessere Wissen und jede kompetente Gegendarstellung einfach gnadenlos weitere Lockdowns und dergleichen verhängt haben und dadurch ganze Völker zuerst in Panik versetzt, dadurch gepeinigt und schlieβlich in den Ruin getrieben haben. Zum Schluss noch: Schweizerbürger mit Stimmrecht können erste konkrete Schritte in dieser Richtung unterstützen, indem sie bei der Abstimmung zur »Justiz-Initiative« ein Ja in die Urne legen. Im Weiteren können Schweizer Stimmberechtigte das Referendum gegen das neue Bundesgesetz vom 25. September 2020 unterschreiben. Es fordert die sofortige Beendigung des neuen Terrorgesetzes in der Schweiz, welches die Fedpol dazu ermächtigt hat, völlig am schweizerischen Rechtsstaat vorbei Hausarrest-Inhaftierungen von Verdächtigen vorzunehmen, die sie so ohne jede Beweislast bis zu einem Jahr einsperren können, und dergleichen ... Auch können Schweizerbürger – zu guter Letzt – durch die eidgenössische Volksinitiative »Ja zu mehr Mitbestimmung der Bevölkerung bei Kranken- und Unfallversicherung« mitunterzeichnen und so erste Schritte in diese Richtung einleiten. Was diese Welt aber vordringend und insgesamt braucht, sind unabhängige Staatsanwaltschaften, unabhängige Richter, unabhängige Gerichtshöfe, die auf zuverlässigeren Wegen gewählt, ermächtigt und von allem Volk überwacht werden können – wo jede Form der Verfilzung zwischen angeklagten Kriminellen mit deren selbst mitgebrachten Staatsanwälten und Richtern unter Höchststrafe gestellt wird. Das wär doch mal was, oder? Ich bin Ivo Sasek, der seit 43 Jahren vor Gott steht.
von i.s.
SRF-Nachrichten vom 24.9.2020 um 8:00 Uhr https://www.justiz-initiative.ch
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https://www.bussgeldkatalog.org
http://www.heute.de/bgh-bestaetigt-urteil-gegen-ex-ss-mann-groening-kehrtwende-in-rechtsprechung-45999858.html