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Kinderklau – aufgrund "zu enger Mutter-Kind-Bindung"?!
Kinderklau - auch heute noch ein Thema? Schauen Sie sich dazu das Interview mit Chiara F., einer betroffenen Mutter an, welche aus eigener Erfahrung berichtet, wie der heutige Kinderklau vonstattengeht. Denn allein in Deutschland erfolgten im Jahr 2018 zwei Drittel der Inobhutnahmen von Kindern entgegen der gesetzlichen Vorgabe! Helfen Sie mit, den modernen Kinderklau zu stoppen, indem Sie bei der Weiterverbreitung dieser Sendung mithelfen! Besten Dank!
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Am 28. Februar 2020 fand in Zürich eine Pressekonferenz zum Thema „Unrechtmäßige Fremdplatzierungen von Kindern“ statt. Die Veranstalterin hat unter dem Pseudonym Chiara F. auf die verheerenden Schäden aufmerksam gemacht, die Eltern und Kindern zugefügt werden, wenn Kinder zumeist ohne Vorankündigung aus den Familien gerissen und fremdplatziert werden. Kinder dürfen von Gesetzes wegen nur entzogen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Zum Beispiel bei körperlicher oder psychischer Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Übergriffen. Trotzdem erfolgten laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Deutschland im Jahr 2018 nur ein Drittel der Inobhutnahmen, dies entspricht ca. 17.500 Kindern, in Übereinstimmung mit dieser gesetzlichen Zweckbestimmung. Demnach wurden 35.000 Kinder entgegen der gesetzlichen Vorgaben von ihren Familien getrennt. Internationale Studien weisen nach, dass die gewaltsame Trennung der Kinder von ihren Eltern diese doppelt so lang und dreimal so intensiv schädigt wie der Tod der Eltern.
Deshalb unterstreicht Dr. Wolfgang Hammer, Freiberuflicher Soziologe und Fachautor aus Deutschland, in seinem Grußwort an der Pressekonferenz, es gehe darum diese Entwicklung zu stoppen. Dr. Wolfgang Hammer weiter:“ Auch die Ergebnisse meiner Fallstudie belegen diese Entwicklung zunehmender Menschenrechtsverletzungen (in Deutschland, Österreich und der Schweiz). Seit dem Erscheinen der Studie sind bis heute allein bei mir 489 bestätigende Reaktionen eingegangen. Betroffen sind vor allem Kinder von alleinerziehenden Müttern. Die von Jugendämtern und Gerichten dabei herangezogenen Begründungen wegen angeblich zu enger Mutter-Kind-Bindungen sind weder fachlich psychiatrisch seriös fundiert noch sind sie rechtlich haltbar. Diese Menschenrechtsverletzungen durch den Staat sind Teil einer Entwicklung, die sich z.B. für Deutschland in einer Verdreifachung der Inobhutnahmen und Sorgerechtseingriffe in den letzten 20 Jahren niederschlägt.“
Dr. Hammer untersuchte in einer Fallstudie 42 Fremdplatzierungen, die gegen den Willen der Mütter und Kinder und ohne Begründung einer unmittelbar drohenden Kindeswohlgefährdung erfolgt waren:
In allen Fällen lebten die Kinder vorher bei der alleinerziehenden Mutter oder Großmutter. In keinem der Fälle ging die Initiative zur Kontaktaufnahme zu den Familien vom Jugendamt aus, sondern stets von den Müttern oder Großmüttern. Die Mütter kontaktierten das Jugendamt mit der Bitte um Unterstützung bei Unterhaltsforderungen oder anderen Unterstützungsbitten (Ferien mit dem Kind, Mutter-Kind-Kuren, Kosten von Schulausflügen, Nachhilfe, Schulbedarf usw.). Keine der Mütter äußerte, dass sie mit der Erziehung ihres Kindes so überfordert sei, dass sie sich nicht mehr in der Lage sehen würde, ihr Kind zu erziehen und zu versorgen. Die Jugendämter wählten für die Fremdplatzierung jeweils Einrichtungen aus, die weit weg vom Wohnort der Familie lagen und in ihren Konzepten Loslösungs- und Emanzipationskonzepte anboten, um die Kinder von ihren Eltern seelisch unabhängig zu machen. Faktisch wurden durch die Auswahl der Einrichtung die Kontaktmöglichkeiten zwischen Müttern und Kindern stark eingeschränkt oder sogar durch die Einrichtung, durch das Jugendamt oder durch Anordnung des Gerichts verboten.
Laut Dr. Hammer sei bei jüngeren Fachkollegen die Theorie hoch im Kurs, dass sogenannte symbiotische Mutter-Kind- Beziehungen, (das meint sehr einengende Beziehungen, unter denen die Entwicklung der Kinder leidet), durch eine Trennung aufgelöst werden könnten. Auf diese Art sollen sich die Kinder von ihren Müttern befreien können. Mit dieser Theorie würden sich diese Fachkräfte als die wahren Kinderschützer sehen.
Jörg Fichtner, familienpsychologischer Sachverständiger, der an die Tausend Fälle für Gerichte und Jugendämter begutachtet oder begleitet hat, bringt das Problem auf den Punkt: Die „zu enge Bindung“ sei in Wirklichkeit keine Diagnose, sondern eine „Scheindiagnose“ – weil dafür „keine überprüfbaren diagnostischen Kriterien definiert sind.“ Vielmehr können staatliche Behörden wie die Jugendämter und Kindesschutzbehörden oder Gerichte mit dieser Scheindiagnose Familien ihre persönlichen Vorstellungen von „richtiger“ Erziehung aufzwingen. Ist es nicht an der Zeit, die Fremdplatzierung von Kindern mit diesem Hintergrund in den entsprechenden Fällen generell zu hinterfragen?
Im Anschluss an diese Sendung strahlen wir ein Interview mit Chiara F. aus. Sie ist die Initiantin der Pressekonferenz zum Thema „Unrechtmäßige Fremdplatzierungen von Kindern“. Chiara F. ist von Beruf Gymnasiallehrerin und Mutter zweier Mädchen, 6- und 8-jährig, die ihr im Sommer 2019 aufgrund einer richterlichen Verfügung weggenommen wurden.
Interview mit Frau Chiara F.
Interviewer: „Ja, Chiara. Wir grüßen Dich ganz herzlich hier bei uns. Wir danken Dir, dass Du über ein ganz persönliches Erlebnis erzählen wirst, was Du im vergangenen Jahr erlebt hast.“
Chiara F.: „Vielen Dank für die Einladung.“
Interviewerin: „Am 26.06.2019 sind Dir Deine beiden kleinen Kinder entzogen worden, gewaltsam entzogen worden und in ein Kinderheim gebracht worden. Wie hast Du diese Inobhutnahme erlebt?“
Chiara F.:„Es war an einem Mittwoch, kurz nach halb acht hat es an der Tür geläutet. Ich bin mit meiner älteren Tochter zur Tür gegangen, und gerade als ich die Tür entriegelte und öffnen wollte, sagt meine Tochter: ‚Mamma, mach‘ nicht auf!‘ Das hat sie noch nie vorher gemacht. Die Tür war schon offen, ich hab’ die Klinke gedrückt, die Tür ging auf und sofort ein Schuh zwischen der Türe. Die Tür wurde aufgedrückt und ehe ich mich versah, waren acht Menschen im Haus. Mir wurde ein Briefumschlag unter die Nase gehalten: ‚Unterschreiben Sie das, wir nehmen Ihre Kinder mit!‘ Und es waren, wie gesagt, acht Personen plötzlich da. Da kann man sich schon fragen: Wieso acht Personen? Wer war das alles? Das war der Präsident der KESB, es war die Vizepräsidentin der KESB, drei Polizisten – eine Frau und zwei Männer, zwei Sozialarbeiterinnen und eine Krisenpsychologin. Die war dann für mich da – offenbar. Und im Nachhinein gibt es mehrere Gründe, warum die zu acht aufkreuzen. Erstens ist es einfach mal ganz klar eine Einschüchterung. Dann spielt auch eine Rolle, dass, wenn das dann publik wird, man das erzählt, dann ist die erste Reaktion: Ja, also wenn die zu acht kommen, dann muss ja was gewesen sein!‘
Es gibt übrigens ein Buch mit diesem Titel: ‚Da muss wohl was gewesen sein!‘ Das hat eine ebenfalls von Obhutsentzug betroffene Mutter in Deutschland geschrieben.
Was auch noch eine Rolle spielt, warum die so viele Leute schicken, ist, dass sie gegenseitig Angst voreinander haben. D.h., wenn z.B. – Ich bin sicher, alle diese acht Menschen, sobald die in unserem Haus waren, die haben sofort gemerkt, da besteht keine akute Lebensgefahr für diese zwei Kinder. Aber wenn der Präsident von der KESB da ist, die Vizepräsidentin, da traut sich kein Polizist was zu sagen, der sich vielleicht normalerweise was trauen würde, etwas zu sagen.
Ich weiß von einem Fall im Toggenburg. Dort waren es nur zwei Polizisten, die den Auftrag hatten, einen Jungen zu holen. Die standen dann dort, der Junge kam aus der Schule, die Mutter hat ihn abgeholt. Sie haben sich begrüßt. Die zwei Polizisten haben einfach gemerkt, da gibt es überhaupt kein Problem. Sie sind hingegangen zur Mutter und haben gesagt: ‚Wir lassen uns nicht von der KESB instrumentalisieren. Nehmen Sie ihren Jungen und gehen Sie nach Hause!‘ Ich weiß von einem Fall in Basel. Dort kamen sechs Leute und haben geläutet an der Tür. Der Mutter ist es gelungen, die wieder wegzuschicken. Ich weiß von einem Fall in Deutschland. Da war die Tochter alleine zuhause. Sie war schon elf oder zwölf. Das Jugendamt läutet an der Tür mit dem Auftrag, sie mitzunehmen. Die Tochter lässt sie nicht rein. Sie geht mit ihnen auf die Straße und spricht mit ihnen. Das Jugendamt zieht wieder ab, ruft die Mutter an und sagt: ‚Wir waren jetzt grad bei Ihnen zuhause, wollten Ihre Tochter abholen. Wissen Sie was, Sie haben eine ganz tolle Tochter. Wir kommen nie wieder.‘ Da hat das Jugendamt vom alten Wohnort das Jugendamt vom neuen Wohnort informiert: ‚Dort wohnt eine ganz gefährliche Mutter. Ihr müsst unbedingt das Kind holen. Sie ist in höchster Gefahr!‘ Da hat aber das Jugendamt selber gemerkt, dass das nicht stimmt. Also, es gibt tatsächlich Situationen, wo die Rechnung nicht aufgeht.
Aber, wenn acht kommen, Präsident, Vize … dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich niemand traut, etwas zu sagen. Und man hat es denen richtiggehend angesehen, dass das nicht mehr mit rechten Dingen zu geht. Und, was macht man dann? Dann schnauzt man die Mutter an. Der Ton ist barsch bei einer Inobhutnahme. Nicht für schwache Nerven. Da wird man angeschnauzt: ‚Ja, glauben Sie, das macht mir Spaß, die Kinder wegzunehmen!‘ Nein – das habe ich natürlich dann nicht gesagt – ich glaube nicht, dass es Spaß macht. Aber, warum macht er es dann?
Und da kommt man einfach auf ganz grundlegende Fragen. ‚Wie weit ist ein Mensch bereit zu gehen, einem anderen Menschen großes Leid zuzufügen, nur weil es ihm jemand befohlen hat.‘ Es gibt dieses Milgram-Experiment. Da ging es darum, eben dieser Frage nachzugehen: Zu was ist ein Mensch fähig, einem anderen Menschen Leid zuzufügen, nur weil es ihm eine autoritäre Person befiehlt? Und das Ergebnis war sehr beunruhigend. Die Person, die gesagt hat: ‚Tritt auf diesen Knopf, und dann bekommt diese andere Person einen Stromschlag‘, hat ebenfalls die Menschen instruiert: ‚Ihr könnt jederzeit aufstehen und den Raum verlassen‘. Das haben aber nur zehn Prozent der Probanden gemacht, 90 % haben es durchgezogen. Dieses selbe Experiment wurde in verschiedenen Ländern in späteren Jahren auch wieder gemacht und immer mit demselben beunruhigenden Ergebnis, dass Menschen sehr weit gehen, anderen Menschen Leid zuzufügen, einfach weil es jemand sagt.
Und jetzt die Beispiele, die ich vorhin erwähnt habe. Es ist offensichtlich so, dass Menschen, die in diesem System drin sind, merken zwar, dass etwas nicht stimmt und an die wende ich mich jetzt. ‚Nehmt all euren Mut zusammen, steht auf, steht hin, steht ein für die Kinder und sagt, dass es nicht in Ordnung ist!‘ Ich gehe davon aus, dass jeder Polizist, Polizistin, Sozialarbeiter, diesen Beruf ergreift, weil sie was Gutes tun wollen. Das ist meistens der Grund, warum man einen Beruf ergreift. Und irgendwann mal kommt dieser Punkt, wo man merkt: Da läuft was, was nicht richtig ist! Da werden Kinder weggenommen, die nicht weggenommen werden dürfen, weil überhaupt keine Gefahr besteht. ‚Nehmt euren ganzen Mut zusammen. Ihr könnt euch bei uns melden, bei "Kinder zurück nach Hause", ihr könnt euch schriftlich, mündlich… die Anonymität ist gewährleistet.‘ Aber, worauf wir jetzt angewiesen sind in unserer ganzen Arbeit zu diesem Thema, ist, dass Menschen, die im System drinnen sind, das Wort ergreifen. Wenn wir als betroffene Mütter, Anwälte, Kinderärztinnen, etc. uns melden, kann man immer sagen: Ja, natürlich, es wird jeder ärgerlich, wenn einem die Kinder weggenommen werden oder wenn man nicht gehört wird. Aber wenn Menschen, die das wirklich dann auch machen und ausführen, einfach sagen: ‚Stopp, ich mach da nicht mehr mit!‘ Und ich weiß, es gibt – ich hab’ das selber erlebt – Heimmitarbeiterinnen, die Tränen in den Augen hatten bei unseren Abschiedsszenen. Und auch das ist nichts für schwache Nerven, wenn eine Mutter wieder gehen muss aus dem Heim. Ich weiß von Besuchsbegleiterinnen, die regelrecht zusammenbrechen, weil sie es nicht aushalten. Ich weiß von anderen Heimmitarbeiterinnen, die derart ausrasten, dass sie die Mutter nur noch anschreien, weil einfach die Belastung zu groß ist. Da wird uns was zugemutet, uns Müttern und Kindern, was man eigentlich gar nicht aushalten kann als Betroffene, aber auch nicht mal als Zuschauer. Und diese Menschen – und die bitte ich wirklich – ‚Meldet euch! Und formuliert das! Es geht um die Kinder, die ihr vorgebt, zu schützen.‘
Vielleicht noch ganz kurz zu diesem Satz, den meine Tochter geäußert hat: ‚Mamma, mach nicht auf!‘ Als ich die Kinder nachher im Heim besuchen durfte, hat sie mich das noch zweimal gefragt: ‚Mamma, warum hast du aufgemacht?‘ Und ich habe ihr gesagt: ‚Weißt du, die hatten eine Eisenstange im Auto, und wenn ich nicht sofort aufgemacht hätte, hätten sie die Tür aufgebrochen und euch trotzdem mitgenommen.‘ Aber diese Aussage, die zeigt einfach, was dann zerstört wird im Moment der Fremdplatzierung. Dieses kindliche Urvertrauen, dass ich als Mutter es beschütze, dass es zuhause, in seinem Daheim einfach geschützt ist, weil die Tür zu ist und niemand ihm was antun kann, das wird kaputtgemacht. Und mir als Mutter, wie jede Mutter und jeder Elternteil, auch Väter – dieses unausgesprochene Versprechen, das man einem neugeborenen Kind gibt, es immer zu beschützen – wir werden gezwungen, dieses Versprechen zu brechen, indem man uns nicht erlaubt, unsere Kinder zu schützen. Und was in der Inobhutnahme, der Fremdplatzierung, einfach ganz besonders grausam ist – es ist ja nicht nur dieser Moment, wo man die Kinder wegreißt, sondern es wird perpetuiert, es wird ein Dauer-hochtraumatischer-Zustand, durch diese dauerhafte, gewaltsame Trennung. Dazu kommt dann noch die gezielte Entfremdung, die vom ersten Tag im Heim ausgeführt wird.“
Interviewerin: „Also du hast gesagt eigentlich, dass der Grundtenor von eigentlich Vertrauen zu dir da war von manchen dieser acht Personen und trotzdem hat man eigentlich Gründe gefunden, dir die Kinder wegzunehmen. Was war denn die richterliche Verfügung, was waren die Gründe, wo sie dir vorgeworfen haben, dass die Kinder doch von dir weggerissen worden sind?“
Chiara F.: „Also das, was in diesem Papier stand, das man mir dort am 26. überreicht hat, dort stand drin, dass ich eine derart schädigende Persönlichkeit habe, dass ich meine Kinder schädige. Aber das reicht noch nicht, um Kinder wegzunehmen. Das hat die Richterin selber geschrieben. Zweitens war da auch meine angebliche fehlende Kooperationsbereitschaft mit den Behörden, aber das reicht auch noch nicht, schrieb die Richterin, um Kinder wegzunehmen. In so einer Verfügung braucht es zwei Schlüsselbegriffe: Akute Gefahr! Diese akute Gefahr, normalerweise spricht man davon, wenn Drogen, Alkohol, Waffen, Prostitution im Spiel ist. Das war natürlich bei mir nicht der Fall, bei keinem einzigen Fall, den ich kenne. Die Richterin hat diese zwei Schlüsselwörter herbeigezaubert durch folgenden Satz: ‚Aufgrund der ausgezeichneten Fremdsprachenkenntnisse der Kindsmutter besteht die akute Gefahr, dass sie in den Sommerferien mit den Kindern ins Ausland geht und untertaucht.' Man muss sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen, diesen Satz.“
Interviewerin: „Extrem!“
Chiara F.: „Als ich das dann ein paar Tage später nochmals las, war ich fast erleichtert. Habe gedacht: ‚Das ist derart absurd, das kommt nie durch.‘ Natürlich kommt das durch, weil dieselbe Richterin, die muss dann diese superprovisorische Verfügung überprüfen. Die, die das verfügt hat, die überprüft das dann auch. Sie hat das natürlich für gut befunden. Aber diese Fremdsprachen, dieser Passus, das hat auch das Obergericht nicht gestört und auch das Bundesgericht nicht gestört. Also da können – da ist einfach eine derartige, eine Freiheit von diesen erstinstanzlichen Richtern oder in manchen Fällen dann auch die KESB – die können sowas Absurdes schreiben und kommen durch.
Das waren diese drei Begründungen der ersten Verfügungen. Das ist jetzt schon bald zehn Monate her und es kamen zahlreiche weitere Verfügungen! Die Begründungen werden immer wieder angepasst, Chamäleon-artig werden die angepasst. Also, zuerst das mit den Fremdsprachen. Das war dann in der definitiven Verfügung vom 30. Juli gar nicht mehr drin. Dann kam die emotionale und soziale Retardierung (Entwicklungsverzögerung) meiner Kinder. Damit hat man ja meine angebliche Erziehungsunfähigkeit bewiesen und beweisen wollen. Dann kam der Sonderschulstatus. Auch wieder: Weil ich erziehungsunfähig bin, hab` ich zwei Sonderschülerinnen anerzogen. Ich will da einfach noch ganz kurz sagen: Auch auf unserer Facebook Seite steht da: ‚Wir finden, gesunde Kinder gehören in ein gesundes Zuhause.‘ Aber auch wenn ein Kind sozial oder emotional oder kognitiv oder weiß ich was retardiert ist, es ist auch kein Grund, um es wegzunehmen.
Jedenfalls, dann war dieser Sonderschulstatus. Als das dann auch nicht mehr haltbar war, weil sogar die Lehrpersonen im Sonderschulheim, wo man die Kinder im Oktober hingebracht hat, die haben alle unisono gesagt: ‚Das sind keine Sonderschülerinnen, die sind absolut normal.‘ Dann wird es plötzlich für irrelevant erklärt. Also zuerst wird es als Begründung verwendet und wenn man es dann wirklich nicht mehr aufrechterhalten kann, da steht dann in der Verfügung: Es ist völlig irrelevant, wie der Entwicklungsstand der Kinder ist.“
Interviewer: „Also, man tastet sich so vor …
Chiara F.: „Genau.“
Interviewer: …und checkt ab, was könnte haltbar sein und was nicht und dann verwirft man willkürlich wieder bis man eigentlich sein Konzept – sag ich mal – aufgebaut hat, das dann irgendwie ein Bisschen hieb und stichfest dasteht, dass man die Mutter eben, ja, aufs Nebengleis schieben kann und die Kinder eigentlich dann wegnehmen kann, dass man eine Begründung hat.“
Chiara F.: „Ja, aber das Problem ist: Es ist ja von Anfang an nicht hieb und stichfest. Also all diese haltlosen Anschuldigungen, die ja schon in der Scheidungsklage formuliert wurden, die mir die Richterin sieben Monate vorenthalten hat, das ist eine grobe Verletzung des rechtlichen Gehörs, das weiß jeder Erstsemester Jus-Student. Die Scheidungsklage, die wurde im November 2018 eingereicht. Ich habe die angefordert, schriftlich, mündlich, persönlich. Die wurde mir nicht ausgehändigt, erst nach dem Obhutsentzug. Obwohl, in dieser Scheidungsklage stand die Forderung: Kinder weg! Mutter in die psychiatrische Klinik! Kinder weg, das haben sie geschafft. Mich einzuweisen, das haben sie nicht geschafft.
Jedenfalls, in diesen wechselnden Begründungen kam dann irgendwann einmal der Moment, da kam dann die Sprache auf die Vater-Kind-Beziehung. Solange die Kinder keine Beziehung zum Vater entwickelt haben, bleiben die Kinder im Heim. Und jetzt in der letzten Verfügung – das war letzte Woche – gibt es noch eine Steigerung und zwar geht es nicht einmal mehr um diese Vater-Kind-Beziehung – ich glaub, das haben mittlerweile alle begriffen, dass da einfach nichts entstehen kann, weil einfach nichts da ist – und jetzt geht es darum, um meine innere Einstellung der Vater-Kind-Beziehung gegenüber. Und das ist ziemlich raffiniert, also geradezu perfid. Weil, da kann ich noch so mich einverstanden erklären zu begleiteten Besuchen. Das hatte ich alles schon vor dem Obhutsentzug gemacht. Da kann man mir immer vorwerfen: ‚Ah, ihre innere Einstellung ist nicht ganz in Ordnung.‘ Aber auch das reicht nicht, um Kinder wegzunehmen.“
Interviewerin: „Sie haben jetzt den Vater – du hast den Vater genannt vorhin, hast schon angetönt, in welche Richtung es geht. Aber wie war denn die Beziehung der Kinder zum Vater. Man würde denken, ein Vater steht da und schützt seine Kinder. In welche Richtung geht es da?“
Chiara F.: „Also, das hab‘ ich vorhin erwähnt: Es war die Forderung des Vaters, die Kinder fremd zu platzieren und die Mutter in die psychiatrische Klinik zu schicken. Die Beziehung Kinder und Vater, das war schon mindestens ein Jahr vor der Trennung arg gestört, sagen wir es mal so. Ab November 2015 war ich jeweils einen Abend pro Woche außer Haus an einem Kurs und der Vater war mit der Betreuung der Kinder beauftragt. In dieser Zeit haben sich die Kinder – begann eine krasse Verhaltensveränderung der Kinder gegenüber dem Vater. Sie haben ihn nicht mehr an sich rangelassen. Jedes Mal, wenn er sich zu ihnen niederbeugte um ihnen einen Kuss zu geben zum Beispiel, haben sie seine Brille vom Gesicht gerissen, die Brille weggeworfen, zwei Brillen gingen kaputt. Sie haben ihm das Gesicht zerkratzt. Einmal hat die ältere Tochter – die war damals viereinhalb – einen Bleistift gespitzt und ihn nachher dem Vater gleich da unmittelbar neben dem Auge eingesteckt. Es liegen fotografische Beweise vor von dieser Verletzung. Die sind in den Akten, in den Gerichtsakten. Und der dritte Faktor: In dieser Zeit entwickelte der Kindsvater pädophile Fantasien. Die hat er auch vor den Behörden zugegeben, beim ersten KESB Termin. Das wurde dann von der KESB Mitarbeiterin mit folgendem Satz ad acta gelegt: ‚Die meisten Männer haben pädophile Fantasien. Es kommt selten zur Tat.‘ Das ist nicht nur ein höchstschockierender Satz, weil er dann auch alle Männer einfach maßlos beleidigt, zu Unrecht, sondern, es ist einfach falsch. Es gibt eine deutsche Studie aus 2016, die belegt, dass ungefähr viereinhalb Prozent der Männer pädophile Fantasien haben. Es ist ebenfalls belegt, dass ungefähr zweieinhalb Prozent der Männer pädophile Handlungen ausführen. Das heißt: Ungefähr die Hälfte von den Männern, die pädophile Fantasien auch haben, schreiten zur Tat. Die Aussage dieser KESB Mitarbeiterin ist einfach falsch, schlicht und einfach.
Es besteht als – in unserem Fall bestand eine 50%-Chance, dass dort wirklich etwas nicht in Ordnung ist. Zusammen mit der Verhaltensänderung der Kinder hätte es einfach Anlass geben sollen, das zu untersuchen. Und das war auch meine erste Bitte. Ich habe nie gesagt: ‚Es ist was passiert, er hat sich an ihnen vergriffen.‘ Das weiß man nicht, kann man nie nachweisen. Ganz abgesehen davon braucht es, damit so einer Anzeige überhaupt stattgegeben wird, es braucht Blutsperma im Genitalbereich des Kindes und dann kommt man durch mit so einer Anzeige. Ich wollte es nicht dazu kommen lassen. Jedenfalls wurde es nie untersucht. Und dann kam es zur Trennung. Im November 2016 dann da eine Trennungsvereinbarung mit einem Besuchsrecht. Und die Kinder wollten dann den Vater natürlich nicht besuchen. Ich habe sie hingebracht. Einmal hat er sie dann mit Gewalt bei sich behalten. Die Kinder haben mich angefleht, angeschrien: ‚Lass uns nicht allein, lass uns nicht da!‘ – und er hat mich dann gezwungen wegzugehen. Ich bin dann gegangen. Ab dann ging`s gar nicht mehr. Ich habe dann diese Besuche begleitet über mehrere Monate. Und als dann im Februar zum zweiten Mal die jüngere Tochter einen schweren gesundheitlichen – es kam zu einem schweren gesundheitlichen Vorfall mit der Kinderspital-Notfallambulanz – dann habe ich gesagt: ‚Jetzt reicht`s, jetzt bitte einfach mal eine Pause.‘ Und dann hat dieses Stalking angefangen mit Telefonaten, SMS, E-Mail, an der Tür läuten, vor der Türe, eine Stunde vor der Tür sitzen, gestikulieren und singen, worauf ich mich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gewendet habe, in der grenzenlos naiven Hoffnung, dass uns dort geholfen würde.“
Interviewerin: „Ja.“
Chiara F.: „Am ersten Termin habe ich dann eben die… wurde dann sehr schnell klar, wohin es geht.“
Interviewer: „Sie haben an der Pressekonferenz, haben sie berichtet über ihren Fall und haben dabei erwähnt, dass die KESB oftmals eine Psychiatrisierung oder Kriminalisierung der Mutter vornimmt, um eigentlich ihr Handeln zu rechtfertigen. Sie haben dabei einen Begriff gewählt, also das "Parental Alienation Syndrome", zu Deutsch: Elterliches Entfremdungssyndrom. Was bedeutet das genau, jetzt auch in ihrem Fall? Können Sie uns das erläutern?“
Chiara F.: „Ja, ich bin auf diesen Begriff erst diesen Januar gestoßen. Ich habe drei Jahre lang einfach nicht gewusst, gegen was ich ankämpfe, oder was da eigentlich läuft. Ich kann`s kurz zusammenfassen: Dieses PAS, "Parental Alienation Syndrome", das wurde von einem amerikanischen Kinder- und Jugendpsychiater in den 80er Jahren erfunden. Der hat alle seine Schriften im Eigenverlag publiziert, weil das niemand drucken wollte, weil es so krank ist. Der fand an Pädophilie nichts Schlimmes. Und er hat sich dann schließlich erstochen. Er hat es aber durch die schieren Masse seiner schriftlichen Produktion geschafft, dass diese Theorien, diese wirklich absurden Theorien, die jeglicher Wissenschaftlichkeit entbehren, dass diese die ganze Justiz infiltriert haben. Er wurde dann oft auch als Gutachter herbeigezogen. War Gutachter im Falle Woody Allen/Mia Farrow, in diesem Scheidungsverfahren, und er hat dann auch mehrere Gutachten geschrieben, bei denen die Kinder immer dem Vater zugesprochen wurden, obwohl Pädophilie im Raum stand. Das hat dann zu mehreren richterlichen Fehlentscheiden geführt mit fatalen Folgen für Kinder. Was dann wiederum dazu geführt hat, dass man diese Theorie unter Beweisverbot gestellt hat. Diese steht unter Beweisverbot in Amerika, Kanada und England.
Und in Europa ist es Alltag, in Europa dominiert PAS die Familiengerichte. Und zwar manchmal explizit. Ich weiß von einem Gutachten, der Gutachter hat sich nicht geschämt, Richard Gardner in der Literaturliste aufzuführen – so weit sind wir schon – aber dann passiert es auch implizit, wie in unserem Fall. Das wurde nie erwähnt und auch die betreffenden Autoren nie, aber es wurde genau das angewendet.
Diese Theorie – ich fasse sie kurz mal zusammen – sie besagt, dass, falls nach einer Trennung – das ist übrigens auch noch interessant, denn bei uns hat es ja schon ein Jahr vorher begonnen, diese Ablehnung der Kinder des Vaters – jedenfalls er meint, diese Theorie besagt, dass wenn ein Kind nach der Trennung einen Elternteil ablehnt, also z.B. den Vater, und wenn Missbrauchsvorwürfe im Raum stehen oder wenn das Kind sogar erzählt, dass es missbraucht wurde vom Vater, dann soll man davon ausgehen, dass das Kind lügt, dass die Mutter ihm das alles eingeimpft hat und dass sie das Kind instrumentalisiert, um es vom Vater zu entfremden. Was man dann machen muss – man soll das Kind dann dem betreuenden Elternteil wegnehmen, es in ein Heim tun oder direkt zum Vater. Genau das hat man bei uns gemacht. Es kam das nicht eingehaltene Besuchsrecht, das Thema Pädophilie. Was macht man? Man dreht den Spieß um, die Mutter wird zur Schuldigen. Kinder weg. Und weg sind sie.“
Interviewerin: „Und, so erlebst du eigentlich auch die Zusammenarbeit mit der KESB?“
Chiara F.: „Absolut, da sind einfach diese vorherrschenden Strukturen, da kommt man gar nicht gegen an. Jetzt wo ich weiß, was dahintersteht, weiß ich wo ich angreifen muss. Es geht darum, dass man realisiert, dass PAS Kindsmissbrauch schützt. Und das kann keiner wollen. Aber genau das machen sie.
Und auch sonst, ich muss sagen, die Verfügungen, die dazu geführt haben, dass die Kinder weggekommen sind – das kam ja vom erstinstanzlichen Gericht – aber die KESB hat natürlich zwei Jahre vorher gute Vorarbeit geleistet, mit den Gutachtern, mit einem Gutachten jedenfalls. Ja, und als es dann ans Gericht kam, im Rahmen des Scheidungsverfahrens, war da schon die Spur vorgegeben. Das kenne ich auch von vielen Fällen, dass, wenn mal eine Richtung vorgegeben ist, dann lässt sich das kaum umändern.“
Interviewerin: „Wenn ich jetzt an meine pädagogische Laufbahn zurückdenke – ich bin selber Lehrerin und hatte auch einmal eine Berührung mit der KESB – und du hast das vorhin auch gesagt: Du hast aus gutem Meinen eigentlich die KESB hinzugezogen als die Vorfälle waren mit deinem Mann, deinem Exmann. Bei mir war das auch so, ich hatte gedacht, ich würde helfen. Ich würde Kinder irgendwo herausretten, wo eigentlich gar kein Tatbestand vorlag. Könntest du sagen, dass man genau aus diesem eigentlich guten Meinen, der KESB gegenüber, in dieses Kreuzfeuer gerät, in diese Mühle kommt? Was könntest du jetzt Familien oder alleinerziehenden Müttern raten, dass man nicht in diese Mühle hineinkommt, sondern dass man doch die Obhut für die Kinder bewahren kann? Kannst du einen Tipp geben?“
Chiara F.: „Sicher mal – Hände weg von der KESB! Das kennt man auch von Deutschland. Die Studie von Dr. Wolfgang Hammer, die er im November publiziert hat. Das hat klar gezeigt, dass Mütter, alleinerziehende Mütter, die Hilfe gesucht haben beim Jugendamt – und zwar nicht Hilfe, indem sie gesagt haben: ‚Ich bin total überfordert, bitte nehmt mir mein Kind weg!‘ Nein, einfach unterstützende Begleitung, – dass innert kürzester Zeit denen die Kinder weggenommen wurden.
Aber es ist ja nicht nur so, dass man selber in diesem Irrglauben an die KESB gelangt. Ein wichtiges Element ist ja auch die Denunziation. Dass jemanden einem verpetzt bei der KESB. In unserem Fall habe ich den ersten Schritt gemacht, ich habe dort die KESB angerufen und um Hilfe gebeten. Aber in vielen Fällen ist es auch, dass entweder die Schule etwas meldet oder der Vater. Das war bei uns ja dann auch so. Der Kindsvater hat dann mit seinen Anwälten mehrere Gefährdungsmeldungen bei der KESB eingegeben mit seitenlangen Vorwürfen wie Mangelernährung – ich gäbe meinen Kindern zu wenig zu essen oder nicht nahrhaft genug –, totale Abschottung – ich schicke sie ja auch nicht in die Schule. Wir haben vorher ja Homeschooling gemacht, über drei Jahre hinweg noch mit anderen Kindern, Mitschülerinnen. Jedenfalls kam da diese Häufung von haltlosen Vorwürfen. Und das Verrückte ist, auch wenn diese Vorwürfe schon längst widerlegt sind, die bleiben einfach in den Akten. Die werden immer wieder erwähnt und wenn man eine Lüge nur oft genug erwähnt und schreibt und auf 30 Seiten nur dasselbe schreibt, irgendwann mal wird es dann als Tatsache hingenommen. Und da kann man zwölf Berichte haben von Fachkräften, die das widerlegen. Das hat wie keine Kraft mehr.“
Interviewerin: „Also würdest du sagen, du bist eigentlich öffentlich geworden, indem du die Kinder zu Hause unterrichtet hast, weil du alleinerziehende Mutter bist. Das sind so Faktoren, wo die KESB dann aufmerksam wird.“
Chiara F.: „Es gibt ganz eindeutige Beuteschemen. Das hat auch Wolfgang Hammer dargelegt. Auch in diesem Buch von Patric Jean ‘La loi des pères‘, der hat 300 Fälle untersucht von alleinerziehenden Müttern. Man ist ganz klar in einer schwachen Position als alleinerziehende Mutter. Dies auf ganz vielen Ebenen, sozial, finanziell, beruflich und manchmal ist es ganz einfach auch anstrengend. Und sobald man ein bisschen – eben gerade das mit dem Homeschooling ist auffällig. Es gibt mehrere Fälle, wo die Mutter zuerst Homeschooling machte – Kinder weg, im Heim. Irgendwann hat sie sie wiedergekriegt. Von denen macht keine mehr Homeschooling. Also, das Ziel erreicht – oder, das war eigentlich das Ziel. Und das ist, gerade in der Schweiz, besonders ärgerlich oder einfach frustrierend. Diese angebliche Toleranz – natürlich, die Schweiz, das perfekteste Land, bei uns läuft alles wie es soll, wir erlauben Homeschooling, wir erlauben Scheidungen – aber de facto wird das sanktioniert. Es ist auch heute noch, 2020, nicht gut angesehen, wenn eine Frau sich anmaßt, ihre Kinder ohne Mann an ihrer Seite aufziehen zu wollen. Und wenn sie dann noch sagt, sie kann sie auch noch selber beschulen und sie kann noch künstlerisch tätig sein daneben, das ist einfach zu viel. Das ist dann, wie den Bogen überspannt. Das erträgt einfach die Gesellschaft, die Behörden oder was auch immer nicht. Und dann kommt die Sanktion, die kommt heftig.“
Interviewerin: „Eigentlich wäre es so gewesen, dass nach drei Monaten die KESB hätte überprüfen sollen, dass die Kinder wieder in die Obhut von einem von euch Eltern zurückgebracht werden müssen oder ob sie in eine Institution kommen. Wurde das so umgesetzt?“
Chiara F.: „Nein, das wurde nicht umgesetzt. Das war ein ganz klarer Auftrag in der Verfügung, dass die KESB, beziehungsweise die Beiständin, die von der KESB eingesetzt wird, dass dies ihre Aufgabe ist. Sie hat das nicht gemacht. Sie hat dann an diesem entsprechenden Termin, hat sie sich dann geradezu beim Vater entschuldigt, dass man ihm halt die Kinder nicht geben kann. Das haben mittlerweile alle begriffen. Die Kinder haben bei den ersten Besuchen des Vaters im Heim – da mussten sie am selben Tisch essen – die Kinder haben unter dem Tisch gegessen. Und dann mit entsprechenden Maßnahmen – man hat sie dann im selben Raum eingeschworen, sie mussten dann im selben Raum sich aufhalten, usw. – hat man dann ein bisschen, man probierte da, was daraus entstehen zu lassen.
Im Dezember kam es dann noch zu einem Vorfall. Da hat der Vater die jüngere Tochter, er wollte sie aufheben und auf den Sessellift beim Skifahren heben. Meine Tochter hat mir das dann erzählt und noch beim Erzählen ist sie in Tränen ausgebrochen. Und sogar die Betreuerin hat das festgehalten im Bericht, was eigentlich eine Ausnahme ist, hat gesagt: ‚Das Kind habe mit Panik, Weinen und Wut reagiert‘, nachdem man also während sechs Monaten ihnen vom ersten Tag im Heim sagt, was sie für einen fantastischen Papa haben und was für eine grauenhafte Mutter. Es ist einfach noch nicht viel zustande gekommen.
Jedenfalls hat die Beiständin sich bei ihm entschuldigt: ‚Wie sie sicher verstehen können, können wir die Kinder nicht zu ihnen geben, ich such jetzt ein definitives Heim.‘ Und auf meine Frage hin, ‚Und, wie steht es mit der Rückplatzierung zur Mutter?‘, sagt sie: ‚Das ist in der Verfügung nicht vorgesehen.‘ Ich sage: ‚Doch, es ist in der Verfügung vorgesehen‘, sagt sie: ‚Nein, ist es nicht.‘ – Ich: ‚Doch, das ist vorgesehen.‘ – Sie: ‚Nein‘ – und so hin und her. Ich habe ihr dann den entsprechenden Abschnitt per Mail zugeschickt, nochmals mit der Frage: ‚Bitte, würden Sie die Rückplatzierung zur Mutter abklären?‘ Es kam dann keine Antwort, und es wurde auch nie gemacht. Und dann könnte man ja eigentlich denken, dass das die Richterin stören müsste. Weil, die hatte das ja verfügt und dann wird das nicht gemacht. Das stört die Richterin überhaupt nicht. Und das verläuft dann einfach so im Sand. Und jetzt sind zehn Monate ins Land gegangen und meine Kinder sind immer noch weg.
Interviewerin: „Wie erlebst du die Zusammenarbeit mit den Behörden?“
Chiara F.: „Ich kann da vielleicht einfach mal ein paar Adjektive auflisten – parteiisch, undurchsichtig, willkürlich, ohne jegliche Rücksicht auf die Kinder. Es geht um Machtstrukturen – und da kommt man unweigerlich – es geht um Prozesse, die einer Demokratie einfach nicht würdig sind. Und da kommt man sehr schnell zum Begriff der Folter. Was uns da angetan wird, ist ganz eindeutig "Weiße Folter". Das ist die sogenannte saubere Folter ohne Blut. Man erkennt sie am Zerfall der Opfer. Die findet auf verschiedenen Ebenen statt. Eines ist sicher: Die Schriftstücke, die man immer wieder zu lesen kriegt, die sind derart verlogen, in sich selbst widersprüchlich, pervertiert, dass man darüber fürchten muss, dass man den eigenen Verstand verliert darüber. Und wenn man das dann weitererzählt jemanden, dann ist das derart kafkaesk (ausgeliefert sein an absurde, unheimliche, bürokratische Machtstrukturen) und grotesk und unglaubwürdig, dass man sehr schnell mal dann für eine Spinnerin gehalten wird. Und da arbeitet man auf die soziale Isolation hin, weil man dann einfach sozial nicht mehr tragbar ist, weil man diese Geschichten erzählt, die niemand glauben will und kann, und doch erlebt man sie tagtäglich.
Dadurch, dass ich auf den Begriff gestoßen bin – die Weiße Folter – stieß ich auf ein Interview mit dem UN-Sonderberichterstatter für Folter, das ist Nils Melzer. Der hat ein Interview gegeben der "Republik", das ist eine Zeitschrift, investigative Zeitung und dort bezieht sich Nils Melzer auf den Fall Julian Assange und er zeigt auf, dass das, was Julian Assange widerfährt, dass das ganz klar Weiße Folter ist. Ich habe Nils Melzer dann einen Brief geschrieben, indem ich seine Aussagen, die er in diesem Interview macht, rausgenommen habe und dann mit Beispielen, die uns widerfahren, illustriert habe. Da gings zum Beispiel – Nils Melzer spricht von: ‚Die bewusste Böswilligkeit der Behörden.‘ Da haben wir unzählige Beispiele. Ich sag mal nur eins – am 16. Januar habe ich das letzte Mal mit meinen Kindern telefoniert, das war ein Donnerstag. Wir haben uns verabschiedet bis morgen, morgen werden wir wieder telefonieren. Das war so vorgesehen, das war der Freitag, der 17.01.2020 – für fünf Uhr war das vorgesehen. Um viertel vor fünf kommt ein Mail vom stellvertretenden Beistand, dass ab sofort ein Kontaktverbot gilt. Ich darf meine Kinder nicht mehr sehen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr schreiben. Das Telefonat fand nicht statt. Und dann haben wir uns drei Monate nicht mehr gesehen, nicht mehr gehört, ich durfte nicht mehr schreiben.
Ein anderer Fall, das war jetzt während der Corona Situation, da ist eine Mutter von vier Kindern. Während des Besuchs hat die Pflegemutter ihren dreijährigen auf dem Arm rumgetragen und wenn sich die Mutter ihren Kindern näherte und die zwei Meter Abstand nicht einhielt, dann hat der Besuchsbegleiter sie angefahren: ‚Wenn sie die zwei Meter nicht einhalten, erhalten sie Kontaktverbot!‘ Da kommt einfach unweigerlich auch ein anderes Wort in den Sinn und zwar einfach: Sadismus!
Weitere Aussagen und Zitate von Nils Melzer: ‚Ständig passieren in diesem Fall Dinge, die eigentlich gar nicht möglich sind. Was sich in Schweden im Rahmen einer strafrechtlichen Voruntersuchung innert weniger Wochen an Rechtsbrüchen akkumuliert hat, ist absolut grotesk!‘ Solche passieren täglich in unseren Verfahren. Ich habe diese grobe Verletzung des Rechtlichen Gehörs erwähnt. Das sind Sachen, die eigentlich vor Bundesgericht innert weniger Tagen sofort zurückgewiesen werden müssen. Und doch passieren sie, gehen sie durch und niemand sieht ein Problem dabei. Nils Melzer sagt dann auch, bezugnehmend auf den Fall Julian Assange: ‚Wir müssen aufhören zu glauben, dass es dabei um die Aufklärung eines Sexualdeliktes handelt.‘ Und wir müssen aufhören zu glauben, dass es bei Inobhutnahmen um des Kindeswohl geht.
Dann auch wieder, Zitat Nils Melzer: ‚Was ein Rechtsstaat vor allem tun würde, ist, dass er die Kriegsverbrecher verfolgt und bestraft.‘ Julian Assange hat ja ein Kriegsverbrechen gefilmt und dann darauf aufmerksam gemacht, das angezeigt. Anstatt, dass man nun diese Kriegsverbrecher ahndet, sperrt man Julian Assange in Auslieferungshaft. Das passiert uns mit PAS. Wir probieren unsere Kinder zu schützen. Man dreht den Spieß um, wir werden zu den Beschuldigten und man nimmt uns die Kinder weg.
Und dann die maßlosen Strafandrohungen. Also, Julian Assange könnte in den USA für 175 Jahre ins Gefängnis kommen! Das ist ein Strafmaß, das vollkommen absurd ist. In diesem Kontaktverbot wurde mir ein Rayonverbot von zehn Kilometern auferlegt. Überhaupt, Rayonverbot (Gebiet um ein Zentrum, das man nicht betreten darf) kennt man aus Strafverfahren bei rückfälligen Drogenhändlern von harten Drogen, die dann verurteilt sind, ihr Strafmaß absitzen und wieder rückfällig werden. Dann spricht man von Rayonverbot. Ich habe noch nie von einem Rayonverbot von zehn Kilometern gehört. Eine deutsche Mutter hat ebenfalls Rayonverbot, 500 Meter zur Schule, die ihre Tochter besucht. Und wenn sie das unterschreitet, drohen ihr 250.000 Euro Buße! Worum geht es bei diesen Strafmaßnahmen oder Strafandrohungen? Das sind reine Machtdemonstrationen, es geht einfach überhaupt um nichts anderes. Es geht darum einzuschüchtern, zu zeigen, ich kann etwas machen was es eigentlich gar nicht gibt. Das ist denen völlig egal, Hauptsache du hast Angst. Und Einschüchterung ist eigentlich einer der Hauptzwecke der Folter.
Und dann auch wieder Nils Melzer: ‚Es wird ein Verbrechen, die Wahrheit zu sagen‘. Es ist mir unter Strafandrohung untersagt, mit meinen Kindern über die Sache zu sprechen. Meine Kinder sind sechs und acht Jahre alt und ziemlich aufgeweckt. Die wollen wissen was läuft, die wollen wissen, warum sie im Heim sind. Warum sie seit zehn Monaten mich, alle ihre Freundinnen, alle ihre Bezugspersonen nicht mehr sehen können. Sie konnten sich nicht mal von ihren Katzen verabschieden. Das hat mir die jüngere Tochter noch mehrmals gesagt: ‚Wir konnten uns nicht mal von unseren Katzen verabschieden.‘ Die Katze hat sie lustigerweise dann auch im Auto noch erwähnt, als die Polizei sie weggefahren hat. Als sie dann aufgehört hat zu weinen – das hat sie mir dann nachher erzählt – hat sie gesagt: ‚Aber spätestens in einer Woche will ich wieder zuhause sein, da hat nämlich meine Katze Geburtstag.‘ Da hat der Polizist gelacht. ‚Natürlich, in einer Woche bist du längst wieder zuhause.‘ Der hat nämlich auch gemerkt, dass da was nicht mit rechten Dingen zugeht. Der hat gedacht, das wird sofort wieder richtig gemacht. Und das war vor zehn Monaten.
Vielleicht abschließend nochmals ein Zitat von Nils Melzer: ‚Dann ist das Urteil schon von Anfang an klar. Das Verfahren wird immer von derselben Einzelrichterin geführt, hinter geschlossenen Türen und aufgrund geheimer Beweismittel.‘ Und da müsste man auch ansetzen und zwar so schnell wie möglich auf juristischer Ebene. Verfahren im Familienrecht finden immer hinter geschlossenen Türen statt, unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit. Und ich denke, wenn man das schaffen würde, dass diese geschlossenen Türen sich öffnen, dass Journalisten, Mitbetroffene, Kinderärztinnen, Kinderjungendpsychiater anwesend sein können, dann kann einfach eine Einzelrichterin nicht mehr in absolutistischer Herrschaft entscheiden was sie will, ohne dafür geradestehen zu müssen. Ich denke, das ist eine der ersten Prioritäten, wo man auf der juristischen Ebene ansetzen müsste, dass diese Türen geöffnet werden, dass Journalisten reinkommen und das einfach mal durchschaut wird, dass denen auf die Finger geschaut wird – ja genau!“
Interviewerin: „Dass der Druck wächst. Ja.“
Interviewerin: „Wie planst du weiter vorzugehen? Du hast jetzt wahrscheinlich viele Monate des Kampfes hinter dir. Der Kampf ist noch nicht gewonnen, dass deine Kinder wieder zurück zu dir gebracht werden. Was hast du vor? Was sind deine Pläne, um deine Kinder wieder zurückzuholen?“
Chiara F.: „Ich werde sicher dranbleiben. Und auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit weiter machen. Da sind wir schon richtig gut vorwärtsgekommen. Ich habe diese Pressekonferenz gegeben Ende Februar. Da hatte es diese Referentinnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das kann man übrigens auch unter ‚FreeSpirit-TV‘ anschauen, Teil eins und Teil zwei.
Für nächste Woche ist ein Zoomgespräch geplant mit einem Politiker im Europaparlament, mit Anwälten aus Frankreich, Deutschland und der Schweiz, mit Dr. Wolfgang Hammer. Es geht darum, dass man das länderübergreifend angeht. Natürlich, es gibt brillante Anwälte in allen Ländern, die schaffen es immer wieder, dass ein Kind zurück zur Mutter kommt. Aber das sag ich einfach – für jedes rückplatzierte Kind klauen sie ein anderes. Es geht wirklich um die systemischen Aspekte. Und darum, dass man begreift, dass es nicht nur in der Schweiz geschieht – es ist in Deutschland, Frankreich, England, Norwegen, Bulgarien, wo auch immer – sondern, dass überall die ähnlichen Strukturen funktionieren. Und, dass man das einfach länderübergreifend koordiniert.
Im Moment läuft diese Briefaktion an den Europarat. Das sind Briefe, das habe ich auch in den sozialen Medien verbreitet, auf Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch an die Generalsekretärin des Europarates. Die haben schließlich die Europäischen Menschenrechtskonventionen formuliert und ratifiziert und die werden massivst verletzt bei diesen unrechtmäßigen Inobhutnahmen, doch ohne Kinderrechte. Dass Briefe geschrieben werden mit allen Fällen und zwar nicht nur von uns betroffenen Müttern, sondern auch von – es werden ja nicht nur wir vor den Kopf gestoßen, sondern auch Anwälte, Anwältinnen, Kinderärztinnen, Freunde der Familie, Bezugspersonen. Das ist sicher eine Arbeit, und was uns im Moment fehlt, sind Whistleblower, sind Menschen die im System drin sind – das habe ich zu Anfang mal erwähnt – und einfach mal dort die Handbremse ziehen. Und jetzt bitte ich nochmals diese Menschen, meldet euch, es geht um die Kinder, die ihr vorgebt zu schützen. Und gerade auch – ich habe vorhin Mitbetroffene erwähnt, möchte ich einfach noch anfügen, meine Kinder wurden nicht nur mir entrissen und werden von mir entfremdet ganz gezielt, in den zehn Monaten hat niemand die Kinder sehen können oder mit ihnen am Telefon sprechen können! Sie werden total abgeschottet von ihrer gesamten bisherigen Kindheit. Ich durfte letzten Samstag nach drei Monaten wieder mit meinen Kindern per Zoom kommunizieren. Mit jedem Kind einzeln eine halbe Stunde. Es wird jetzt also auch ein Keil zwischen die Schwestern gestoßen, nicht nur zwischen Mutter und Kinder. Eine Freundin war bei mir, das ist eine enge Bezugsperson der Kinder, die kennen sie seit Geburt. Die Kinder haben sich gefreut, das hat der Besuchsbegleiter auch entsprechend notiert, hat es der Beiständin weitergeleitet. Die Anweisung ist jetzt, wenn noch irgendjemand bei diesen Zoomkontakten dazukommt, hat der Besuchsbegleiter die Anweisung, das Zoomgespräch sofort zu unterbrechen! Und daraus probiert man mir dann wieder Verstöße gegen die Anweisungen zu konstruieren. Das ist ja auch das Verrückte, man nimmt die Kinder weg mit fadenscheinigen Begründungen und dann wirft man mir mein Verhalten vor – Ich versuche meine Kinder zurückzubekommen, weil es das einzig Richtige ist.“
Interviewerin: „Das mütterliche Vorgehen, was jede normale Mutter machen würde.“
Chiara F.: „Genau, was man im Tierreich geradezu glorifiziert und es ist einfach ganz natürlich. Und das macht man mir jetzt zum Vorwurf. Der Gang an die Medien, das sei egoistisch und kindswohlschädigend und kindswohlgefährdend. Und das ist auch so eine Verwirrung. Man macht mir jetzt was zum Vorwurf, was ich nur mache, weil meine Kinder weg sind. Ich kann allen Behörden sagen, ihr werdet nie mehr was von mir hören, gebt mir einfach meine Kinder und dann bin ich ruhig!“
Interviewerin: „Ja, wir sehen, der Kampf ist noch nicht zu Ende, aber wir wünschen Dir ganz viel Kraft für die nächste Etappe, Deinen Kindern viel Durchhaltevermögen bis ihr euch wieder in den Armen liegt. Und wir danken Dir ganz herzlich für Deine Offenheit, für Deine Ehrlichkeit – Dankeschön.“
Chiara F.: „Vielen Dank.“
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04.05.2020 | www.kla.tv/16305
Am 28. Februar 2020 fand in Zürich eine Pressekonferenz zum Thema „Unrechtmäßige Fremdplatzierungen von Kindern“ statt. Die Veranstalterin hat unter dem Pseudonym Chiara F. auf die verheerenden Schäden aufmerksam gemacht, die Eltern und Kindern zugefügt werden, wenn Kinder zumeist ohne Vorankündigung aus den Familien gerissen und fremdplatziert werden. Kinder dürfen von Gesetzes wegen nur entzogen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Zum Beispiel bei körperlicher oder psychischer Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Übergriffen. Trotzdem erfolgten laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Deutschland im Jahr 2018 nur ein Drittel der Inobhutnahmen, dies entspricht ca. 17.500 Kindern, in Übereinstimmung mit dieser gesetzlichen Zweckbestimmung. Demnach wurden 35.000 Kinder entgegen der gesetzlichen Vorgaben von ihren Familien getrennt. Internationale Studien weisen nach, dass die gewaltsame Trennung der Kinder von ihren Eltern diese doppelt so lang und dreimal so intensiv schädigt wie der Tod der Eltern. Deshalb unterstreicht Dr. Wolfgang Hammer, Freiberuflicher Soziologe und Fachautor aus Deutschland, in seinem Grußwort an der Pressekonferenz, es gehe darum diese Entwicklung zu stoppen. Dr. Wolfgang Hammer weiter:“ Auch die Ergebnisse meiner Fallstudie belegen diese Entwicklung zunehmender Menschenrechtsverletzungen (in Deutschland, Österreich und der Schweiz). Seit dem Erscheinen der Studie sind bis heute allein bei mir 489 bestätigende Reaktionen eingegangen. Betroffen sind vor allem Kinder von alleinerziehenden Müttern. Die von Jugendämtern und Gerichten dabei herangezogenen Begründungen wegen angeblich zu enger Mutter-Kind-Bindungen sind weder fachlich psychiatrisch seriös fundiert noch sind sie rechtlich haltbar. Diese Menschenrechtsverletzungen durch den Staat sind Teil einer Entwicklung, die sich z.B. für Deutschland in einer Verdreifachung der Inobhutnahmen und Sorgerechtseingriffe in den letzten 20 Jahren niederschlägt.“ Dr. Hammer untersuchte in einer Fallstudie 42 Fremdplatzierungen, die gegen den Willen der Mütter und Kinder und ohne Begründung einer unmittelbar drohenden Kindeswohlgefährdung erfolgt waren: In allen Fällen lebten die Kinder vorher bei der alleinerziehenden Mutter oder Großmutter. In keinem der Fälle ging die Initiative zur Kontaktaufnahme zu den Familien vom Jugendamt aus, sondern stets von den Müttern oder Großmüttern. Die Mütter kontaktierten das Jugendamt mit der Bitte um Unterstützung bei Unterhaltsforderungen oder anderen Unterstützungsbitten (Ferien mit dem Kind, Mutter-Kind-Kuren, Kosten von Schulausflügen, Nachhilfe, Schulbedarf usw.). Keine der Mütter äußerte, dass sie mit der Erziehung ihres Kindes so überfordert sei, dass sie sich nicht mehr in der Lage sehen würde, ihr Kind zu erziehen und zu versorgen. Die Jugendämter wählten für die Fremdplatzierung jeweils Einrichtungen aus, die weit weg vom Wohnort der Familie lagen und in ihren Konzepten Loslösungs- und Emanzipationskonzepte anboten, um die Kinder von ihren Eltern seelisch unabhängig zu machen. Faktisch wurden durch die Auswahl der Einrichtung die Kontaktmöglichkeiten zwischen Müttern und Kindern stark eingeschränkt oder sogar durch die Einrichtung, durch das Jugendamt oder durch Anordnung des Gerichts verboten. Laut Dr. Hammer sei bei jüngeren Fachkollegen die Theorie hoch im Kurs, dass sogenannte symbiotische Mutter-Kind- Beziehungen, (das meint sehr einengende Beziehungen, unter denen die Entwicklung der Kinder leidet), durch eine Trennung aufgelöst werden könnten. Auf diese Art sollen sich die Kinder von ihren Müttern befreien können. Mit dieser Theorie würden sich diese Fachkräfte als die wahren Kinderschützer sehen. Jörg Fichtner, familienpsychologischer Sachverständiger, der an die Tausend Fälle für Gerichte und Jugendämter begutachtet oder begleitet hat, bringt das Problem auf den Punkt: Die „zu enge Bindung“ sei in Wirklichkeit keine Diagnose, sondern eine „Scheindiagnose“ – weil dafür „keine überprüfbaren diagnostischen Kriterien definiert sind.“ Vielmehr können staatliche Behörden wie die Jugendämter und Kindesschutzbehörden oder Gerichte mit dieser Scheindiagnose Familien ihre persönlichen Vorstellungen von „richtiger“ Erziehung aufzwingen. Ist es nicht an der Zeit, die Fremdplatzierung von Kindern mit diesem Hintergrund in den entsprechenden Fällen generell zu hinterfragen? Im Anschluss an diese Sendung strahlen wir ein Interview mit Chiara F. aus. Sie ist die Initiantin der Pressekonferenz zum Thema „Unrechtmäßige Fremdplatzierungen von Kindern“. Chiara F. ist von Beruf Gymnasiallehrerin und Mutter zweier Mädchen, 6- und 8-jährig, die ihr im Sommer 2019 aufgrund einer richterlichen Verfügung weggenommen wurden. Interview mit Frau Chiara F. Interviewer: „Ja, Chiara. Wir grüßen Dich ganz herzlich hier bei uns. Wir danken Dir, dass Du über ein ganz persönliches Erlebnis erzählen wirst, was Du im vergangenen Jahr erlebt hast.“ Chiara F.: „Vielen Dank für die Einladung.“ Interviewerin: „Am 26.06.2019 sind Dir Deine beiden kleinen Kinder entzogen worden, gewaltsam entzogen worden und in ein Kinderheim gebracht worden. Wie hast Du diese Inobhutnahme erlebt?“ Chiara F.:„Es war an einem Mittwoch, kurz nach halb acht hat es an der Tür geläutet. Ich bin mit meiner älteren Tochter zur Tür gegangen, und gerade als ich die Tür entriegelte und öffnen wollte, sagt meine Tochter: ‚Mamma, mach‘ nicht auf!‘ Das hat sie noch nie vorher gemacht. Die Tür war schon offen, ich hab’ die Klinke gedrückt, die Tür ging auf und sofort ein Schuh zwischen der Türe. Die Tür wurde aufgedrückt und ehe ich mich versah, waren acht Menschen im Haus. Mir wurde ein Briefumschlag unter die Nase gehalten: ‚Unterschreiben Sie das, wir nehmen Ihre Kinder mit!‘ Und es waren, wie gesagt, acht Personen plötzlich da. Da kann man sich schon fragen: Wieso acht Personen? Wer war das alles? Das war der Präsident der KESB, es war die Vizepräsidentin der KESB, drei Polizisten – eine Frau und zwei Männer, zwei Sozialarbeiterinnen und eine Krisenpsychologin. Die war dann für mich da – offenbar. Und im Nachhinein gibt es mehrere Gründe, warum die zu acht aufkreuzen. Erstens ist es einfach mal ganz klar eine Einschüchterung. Dann spielt auch eine Rolle, dass, wenn das dann publik wird, man das erzählt, dann ist die erste Reaktion: Ja, also wenn die zu acht kommen, dann muss ja was gewesen sein!‘ Es gibt übrigens ein Buch mit diesem Titel: ‚Da muss wohl was gewesen sein!‘ Das hat eine ebenfalls von Obhutsentzug betroffene Mutter in Deutschland geschrieben. Was auch noch eine Rolle spielt, warum die so viele Leute schicken, ist, dass sie gegenseitig Angst voreinander haben. D.h., wenn z.B. – Ich bin sicher, alle diese acht Menschen, sobald die in unserem Haus waren, die haben sofort gemerkt, da besteht keine akute Lebensgefahr für diese zwei Kinder. Aber wenn der Präsident von der KESB da ist, die Vizepräsidentin, da traut sich kein Polizist was zu sagen, der sich vielleicht normalerweise was trauen würde, etwas zu sagen. Ich weiß von einem Fall im Toggenburg. Dort waren es nur zwei Polizisten, die den Auftrag hatten, einen Jungen zu holen. Die standen dann dort, der Junge kam aus der Schule, die Mutter hat ihn abgeholt. Sie haben sich begrüßt. Die zwei Polizisten haben einfach gemerkt, da gibt es überhaupt kein Problem. Sie sind hingegangen zur Mutter und haben gesagt: ‚Wir lassen uns nicht von der KESB instrumentalisieren. Nehmen Sie ihren Jungen und gehen Sie nach Hause!‘ Ich weiß von einem Fall in Basel. Dort kamen sechs Leute und haben geläutet an der Tür. Der Mutter ist es gelungen, die wieder wegzuschicken. Ich weiß von einem Fall in Deutschland. Da war die Tochter alleine zuhause. Sie war schon elf oder zwölf. Das Jugendamt läutet an der Tür mit dem Auftrag, sie mitzunehmen. Die Tochter lässt sie nicht rein. Sie geht mit ihnen auf die Straße und spricht mit ihnen. Das Jugendamt zieht wieder ab, ruft die Mutter an und sagt: ‚Wir waren jetzt grad bei Ihnen zuhause, wollten Ihre Tochter abholen. Wissen Sie was, Sie haben eine ganz tolle Tochter. Wir kommen nie wieder.‘ Da hat das Jugendamt vom alten Wohnort das Jugendamt vom neuen Wohnort informiert: ‚Dort wohnt eine ganz gefährliche Mutter. Ihr müsst unbedingt das Kind holen. Sie ist in höchster Gefahr!‘ Da hat aber das Jugendamt selber gemerkt, dass das nicht stimmt. Also, es gibt tatsächlich Situationen, wo die Rechnung nicht aufgeht. Aber, wenn acht kommen, Präsident, Vize … dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich niemand traut, etwas zu sagen. Und man hat es denen richtiggehend angesehen, dass das nicht mehr mit rechten Dingen zu geht. Und, was macht man dann? Dann schnauzt man die Mutter an. Der Ton ist barsch bei einer Inobhutnahme. Nicht für schwache Nerven. Da wird man angeschnauzt: ‚Ja, glauben Sie, das macht mir Spaß, die Kinder wegzunehmen!‘ Nein – das habe ich natürlich dann nicht gesagt – ich glaube nicht, dass es Spaß macht. Aber, warum macht er es dann? Und da kommt man einfach auf ganz grundlegende Fragen. ‚Wie weit ist ein Mensch bereit zu gehen, einem anderen Menschen großes Leid zuzufügen, nur weil es ihm jemand befohlen hat.‘ Es gibt dieses Milgram-Experiment. Da ging es darum, eben dieser Frage nachzugehen: Zu was ist ein Mensch fähig, einem anderen Menschen Leid zuzufügen, nur weil es ihm eine autoritäre Person befiehlt? Und das Ergebnis war sehr beunruhigend. Die Person, die gesagt hat: ‚Tritt auf diesen Knopf, und dann bekommt diese andere Person einen Stromschlag‘, hat ebenfalls die Menschen instruiert: ‚Ihr könnt jederzeit aufstehen und den Raum verlassen‘. Das haben aber nur zehn Prozent der Probanden gemacht, 90 % haben es durchgezogen. Dieses selbe Experiment wurde in verschiedenen Ländern in späteren Jahren auch wieder gemacht und immer mit demselben beunruhigenden Ergebnis, dass Menschen sehr weit gehen, anderen Menschen Leid zuzufügen, einfach weil es jemand sagt. Und jetzt die Beispiele, die ich vorhin erwähnt habe. Es ist offensichtlich so, dass Menschen, die in diesem System drin sind, merken zwar, dass etwas nicht stimmt und an die wende ich mich jetzt. ‚Nehmt all euren Mut zusammen, steht auf, steht hin, steht ein für die Kinder und sagt, dass es nicht in Ordnung ist!‘ Ich gehe davon aus, dass jeder Polizist, Polizistin, Sozialarbeiter, diesen Beruf ergreift, weil sie was Gutes tun wollen. Das ist meistens der Grund, warum man einen Beruf ergreift. Und irgendwann mal kommt dieser Punkt, wo man merkt: Da läuft was, was nicht richtig ist! Da werden Kinder weggenommen, die nicht weggenommen werden dürfen, weil überhaupt keine Gefahr besteht. ‚Nehmt euren ganzen Mut zusammen. Ihr könnt euch bei uns melden, bei "Kinder zurück nach Hause", ihr könnt euch schriftlich, mündlich… die Anonymität ist gewährleistet.‘ Aber, worauf wir jetzt angewiesen sind in unserer ganzen Arbeit zu diesem Thema, ist, dass Menschen, die im System drinnen sind, das Wort ergreifen. Wenn wir als betroffene Mütter, Anwälte, Kinderärztinnen, etc. uns melden, kann man immer sagen: Ja, natürlich, es wird jeder ärgerlich, wenn einem die Kinder weggenommen werden oder wenn man nicht gehört wird. Aber wenn Menschen, die das wirklich dann auch machen und ausführen, einfach sagen: ‚Stopp, ich mach da nicht mehr mit!‘ Und ich weiß, es gibt – ich hab’ das selber erlebt – Heimmitarbeiterinnen, die Tränen in den Augen hatten bei unseren Abschiedsszenen. Und auch das ist nichts für schwache Nerven, wenn eine Mutter wieder gehen muss aus dem Heim. Ich weiß von Besuchsbegleiterinnen, die regelrecht zusammenbrechen, weil sie es nicht aushalten. Ich weiß von anderen Heimmitarbeiterinnen, die derart ausrasten, dass sie die Mutter nur noch anschreien, weil einfach die Belastung zu groß ist. Da wird uns was zugemutet, uns Müttern und Kindern, was man eigentlich gar nicht aushalten kann als Betroffene, aber auch nicht mal als Zuschauer. Und diese Menschen – und die bitte ich wirklich – ‚Meldet euch! Und formuliert das! Es geht um die Kinder, die ihr vorgebt, zu schützen.‘ Vielleicht noch ganz kurz zu diesem Satz, den meine Tochter geäußert hat: ‚Mamma, mach nicht auf!‘ Als ich die Kinder nachher im Heim besuchen durfte, hat sie mich das noch zweimal gefragt: ‚Mamma, warum hast du aufgemacht?‘ Und ich habe ihr gesagt: ‚Weißt du, die hatten eine Eisenstange im Auto, und wenn ich nicht sofort aufgemacht hätte, hätten sie die Tür aufgebrochen und euch trotzdem mitgenommen.‘ Aber diese Aussage, die zeigt einfach, was dann zerstört wird im Moment der Fremdplatzierung. Dieses kindliche Urvertrauen, dass ich als Mutter es beschütze, dass es zuhause, in seinem Daheim einfach geschützt ist, weil die Tür zu ist und niemand ihm was antun kann, das wird kaputtgemacht. Und mir als Mutter, wie jede Mutter und jeder Elternteil, auch Väter – dieses unausgesprochene Versprechen, das man einem neugeborenen Kind gibt, es immer zu beschützen – wir werden gezwungen, dieses Versprechen zu brechen, indem man uns nicht erlaubt, unsere Kinder zu schützen. Und was in der Inobhutnahme, der Fremdplatzierung, einfach ganz besonders grausam ist – es ist ja nicht nur dieser Moment, wo man die Kinder wegreißt, sondern es wird perpetuiert, es wird ein Dauer-hochtraumatischer-Zustand, durch diese dauerhafte, gewaltsame Trennung. Dazu kommt dann noch die gezielte Entfremdung, die vom ersten Tag im Heim ausgeführt wird.“ Interviewerin: „Also du hast gesagt eigentlich, dass der Grundtenor von eigentlich Vertrauen zu dir da war von manchen dieser acht Personen und trotzdem hat man eigentlich Gründe gefunden, dir die Kinder wegzunehmen. Was war denn die richterliche Verfügung, was waren die Gründe, wo sie dir vorgeworfen haben, dass die Kinder doch von dir weggerissen worden sind?“ Chiara F.: „Also das, was in diesem Papier stand, das man mir dort am 26. überreicht hat, dort stand drin, dass ich eine derart schädigende Persönlichkeit habe, dass ich meine Kinder schädige. Aber das reicht noch nicht, um Kinder wegzunehmen. Das hat die Richterin selber geschrieben. Zweitens war da auch meine angebliche fehlende Kooperationsbereitschaft mit den Behörden, aber das reicht auch noch nicht, schrieb die Richterin, um Kinder wegzunehmen. In so einer Verfügung braucht es zwei Schlüsselbegriffe: Akute Gefahr! Diese akute Gefahr, normalerweise spricht man davon, wenn Drogen, Alkohol, Waffen, Prostitution im Spiel ist. Das war natürlich bei mir nicht der Fall, bei keinem einzigen Fall, den ich kenne. Die Richterin hat diese zwei Schlüsselwörter herbeigezaubert durch folgenden Satz: ‚Aufgrund der ausgezeichneten Fremdsprachenkenntnisse der Kindsmutter besteht die akute Gefahr, dass sie in den Sommerferien mit den Kindern ins Ausland geht und untertaucht.' Man muss sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen, diesen Satz.“ Interviewerin: „Extrem!“ Chiara F.: „Als ich das dann ein paar Tage später nochmals las, war ich fast erleichtert. Habe gedacht: ‚Das ist derart absurd, das kommt nie durch.‘ Natürlich kommt das durch, weil dieselbe Richterin, die muss dann diese superprovisorische Verfügung überprüfen. Die, die das verfügt hat, die überprüft das dann auch. Sie hat das natürlich für gut befunden. Aber diese Fremdsprachen, dieser Passus, das hat auch das Obergericht nicht gestört und auch das Bundesgericht nicht gestört. Also da können – da ist einfach eine derartige, eine Freiheit von diesen erstinstanzlichen Richtern oder in manchen Fällen dann auch die KESB – die können sowas Absurdes schreiben und kommen durch. Das waren diese drei Begründungen der ersten Verfügungen. Das ist jetzt schon bald zehn Monate her und es kamen zahlreiche weitere Verfügungen! Die Begründungen werden immer wieder angepasst, Chamäleon-artig werden die angepasst. Also, zuerst das mit den Fremdsprachen. Das war dann in der definitiven Verfügung vom 30. Juli gar nicht mehr drin. Dann kam die emotionale und soziale Retardierung (Entwicklungsverzögerung) meiner Kinder. Damit hat man ja meine angebliche Erziehungsunfähigkeit bewiesen und beweisen wollen. Dann kam der Sonderschulstatus. Auch wieder: Weil ich erziehungsunfähig bin, hab` ich zwei Sonderschülerinnen anerzogen. Ich will da einfach noch ganz kurz sagen: Auch auf unserer Facebook Seite steht da: ‚Wir finden, gesunde Kinder gehören in ein gesundes Zuhause.‘ Aber auch wenn ein Kind sozial oder emotional oder kognitiv oder weiß ich was retardiert ist, es ist auch kein Grund, um es wegzunehmen. Jedenfalls, dann war dieser Sonderschulstatus. Als das dann auch nicht mehr haltbar war, weil sogar die Lehrpersonen im Sonderschulheim, wo man die Kinder im Oktober hingebracht hat, die haben alle unisono gesagt: ‚Das sind keine Sonderschülerinnen, die sind absolut normal.‘ Dann wird es plötzlich für irrelevant erklärt. Also zuerst wird es als Begründung verwendet und wenn man es dann wirklich nicht mehr aufrechterhalten kann, da steht dann in der Verfügung: Es ist völlig irrelevant, wie der Entwicklungsstand der Kinder ist.“ Interviewer: „Also, man tastet sich so vor … Chiara F.: „Genau.“ Interviewer: …und checkt ab, was könnte haltbar sein und was nicht und dann verwirft man willkürlich wieder bis man eigentlich sein Konzept – sag ich mal – aufgebaut hat, das dann irgendwie ein Bisschen hieb und stichfest dasteht, dass man die Mutter eben, ja, aufs Nebengleis schieben kann und die Kinder eigentlich dann wegnehmen kann, dass man eine Begründung hat.“ Chiara F.: „Ja, aber das Problem ist: Es ist ja von Anfang an nicht hieb und stichfest. Also all diese haltlosen Anschuldigungen, die ja schon in der Scheidungsklage formuliert wurden, die mir die Richterin sieben Monate vorenthalten hat, das ist eine grobe Verletzung des rechtlichen Gehörs, das weiß jeder Erstsemester Jus-Student. Die Scheidungsklage, die wurde im November 2018 eingereicht. Ich habe die angefordert, schriftlich, mündlich, persönlich. Die wurde mir nicht ausgehändigt, erst nach dem Obhutsentzug. Obwohl, in dieser Scheidungsklage stand die Forderung: Kinder weg! Mutter in die psychiatrische Klinik! Kinder weg, das haben sie geschafft. Mich einzuweisen, das haben sie nicht geschafft. Jedenfalls, in diesen wechselnden Begründungen kam dann irgendwann einmal der Moment, da kam dann die Sprache auf die Vater-Kind-Beziehung. Solange die Kinder keine Beziehung zum Vater entwickelt haben, bleiben die Kinder im Heim. Und jetzt in der letzten Verfügung – das war letzte Woche – gibt es noch eine Steigerung und zwar geht es nicht einmal mehr um diese Vater-Kind-Beziehung – ich glaub, das haben mittlerweile alle begriffen, dass da einfach nichts entstehen kann, weil einfach nichts da ist – und jetzt geht es darum, um meine innere Einstellung der Vater-Kind-Beziehung gegenüber. Und das ist ziemlich raffiniert, also geradezu perfid. Weil, da kann ich noch so mich einverstanden erklären zu begleiteten Besuchen. Das hatte ich alles schon vor dem Obhutsentzug gemacht. Da kann man mir immer vorwerfen: ‚Ah, ihre innere Einstellung ist nicht ganz in Ordnung.‘ Aber auch das reicht nicht, um Kinder wegzunehmen.“ Interviewerin: „Sie haben jetzt den Vater – du hast den Vater genannt vorhin, hast schon angetönt, in welche Richtung es geht. Aber wie war denn die Beziehung der Kinder zum Vater. Man würde denken, ein Vater steht da und schützt seine Kinder. In welche Richtung geht es da?“ Chiara F.: „Also, das hab‘ ich vorhin erwähnt: Es war die Forderung des Vaters, die Kinder fremd zu platzieren und die Mutter in die psychiatrische Klinik zu schicken. Die Beziehung Kinder und Vater, das war schon mindestens ein Jahr vor der Trennung arg gestört, sagen wir es mal so. Ab November 2015 war ich jeweils einen Abend pro Woche außer Haus an einem Kurs und der Vater war mit der Betreuung der Kinder beauftragt. In dieser Zeit haben sich die Kinder – begann eine krasse Verhaltensveränderung der Kinder gegenüber dem Vater. Sie haben ihn nicht mehr an sich rangelassen. Jedes Mal, wenn er sich zu ihnen niederbeugte um ihnen einen Kuss zu geben zum Beispiel, haben sie seine Brille vom Gesicht gerissen, die Brille weggeworfen, zwei Brillen gingen kaputt. Sie haben ihm das Gesicht zerkratzt. Einmal hat die ältere Tochter – die war damals viereinhalb – einen Bleistift gespitzt und ihn nachher dem Vater gleich da unmittelbar neben dem Auge eingesteckt. Es liegen fotografische Beweise vor von dieser Verletzung. Die sind in den Akten, in den Gerichtsakten. Und der dritte Faktor: In dieser Zeit entwickelte der Kindsvater pädophile Fantasien. Die hat er auch vor den Behörden zugegeben, beim ersten KESB Termin. Das wurde dann von der KESB Mitarbeiterin mit folgendem Satz ad acta gelegt: ‚Die meisten Männer haben pädophile Fantasien. Es kommt selten zur Tat.‘ Das ist nicht nur ein höchstschockierender Satz, weil er dann auch alle Männer einfach maßlos beleidigt, zu Unrecht, sondern, es ist einfach falsch. Es gibt eine deutsche Studie aus 2016, die belegt, dass ungefähr viereinhalb Prozent der Männer pädophile Fantasien haben. Es ist ebenfalls belegt, dass ungefähr zweieinhalb Prozent der Männer pädophile Handlungen ausführen. Das heißt: Ungefähr die Hälfte von den Männern, die pädophile Fantasien auch haben, schreiten zur Tat. Die Aussage dieser KESB Mitarbeiterin ist einfach falsch, schlicht und einfach. Es besteht als – in unserem Fall bestand eine 50%-Chance, dass dort wirklich etwas nicht in Ordnung ist. Zusammen mit der Verhaltensänderung der Kinder hätte es einfach Anlass geben sollen, das zu untersuchen. Und das war auch meine erste Bitte. Ich habe nie gesagt: ‚Es ist was passiert, er hat sich an ihnen vergriffen.‘ Das weiß man nicht, kann man nie nachweisen. Ganz abgesehen davon braucht es, damit so einer Anzeige überhaupt stattgegeben wird, es braucht Blutsperma im Genitalbereich des Kindes und dann kommt man durch mit so einer Anzeige. Ich wollte es nicht dazu kommen lassen. Jedenfalls wurde es nie untersucht. Und dann kam es zur Trennung. Im November 2016 dann da eine Trennungsvereinbarung mit einem Besuchsrecht. Und die Kinder wollten dann den Vater natürlich nicht besuchen. Ich habe sie hingebracht. Einmal hat er sie dann mit Gewalt bei sich behalten. Die Kinder haben mich angefleht, angeschrien: ‚Lass uns nicht allein, lass uns nicht da!‘ – und er hat mich dann gezwungen wegzugehen. Ich bin dann gegangen. Ab dann ging`s gar nicht mehr. Ich habe dann diese Besuche begleitet über mehrere Monate. Und als dann im Februar zum zweiten Mal die jüngere Tochter einen schweren gesundheitlichen – es kam zu einem schweren gesundheitlichen Vorfall mit der Kinderspital-Notfallambulanz – dann habe ich gesagt: ‚Jetzt reicht`s, jetzt bitte einfach mal eine Pause.‘ Und dann hat dieses Stalking angefangen mit Telefonaten, SMS, E-Mail, an der Tür läuten, vor der Türe, eine Stunde vor der Tür sitzen, gestikulieren und singen, worauf ich mich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gewendet habe, in der grenzenlos naiven Hoffnung, dass uns dort geholfen würde.“ Interviewerin: „Ja.“ Chiara F.: „Am ersten Termin habe ich dann eben die… wurde dann sehr schnell klar, wohin es geht.“ Interviewer: „Sie haben an der Pressekonferenz, haben sie berichtet über ihren Fall und haben dabei erwähnt, dass die KESB oftmals eine Psychiatrisierung oder Kriminalisierung der Mutter vornimmt, um eigentlich ihr Handeln zu rechtfertigen. Sie haben dabei einen Begriff gewählt, also das "Parental Alienation Syndrome", zu Deutsch: Elterliches Entfremdungssyndrom. Was bedeutet das genau, jetzt auch in ihrem Fall? Können Sie uns das erläutern?“ Chiara F.: „Ja, ich bin auf diesen Begriff erst diesen Januar gestoßen. Ich habe drei Jahre lang einfach nicht gewusst, gegen was ich ankämpfe, oder was da eigentlich läuft. Ich kann`s kurz zusammenfassen: Dieses PAS, "Parental Alienation Syndrome", das wurde von einem amerikanischen Kinder- und Jugendpsychiater in den 80er Jahren erfunden. Der hat alle seine Schriften im Eigenverlag publiziert, weil das niemand drucken wollte, weil es so krank ist. Der fand an Pädophilie nichts Schlimmes. Und er hat sich dann schließlich erstochen. Er hat es aber durch die schieren Masse seiner schriftlichen Produktion geschafft, dass diese Theorien, diese wirklich absurden Theorien, die jeglicher Wissenschaftlichkeit entbehren, dass diese die ganze Justiz infiltriert haben. Er wurde dann oft auch als Gutachter herbeigezogen. War Gutachter im Falle Woody Allen/Mia Farrow, in diesem Scheidungsverfahren, und er hat dann auch mehrere Gutachten geschrieben, bei denen die Kinder immer dem Vater zugesprochen wurden, obwohl Pädophilie im Raum stand. Das hat dann zu mehreren richterlichen Fehlentscheiden geführt mit fatalen Folgen für Kinder. Was dann wiederum dazu geführt hat, dass man diese Theorie unter Beweisverbot gestellt hat. Diese steht unter Beweisverbot in Amerika, Kanada und England. Und in Europa ist es Alltag, in Europa dominiert PAS die Familiengerichte. Und zwar manchmal explizit. Ich weiß von einem Gutachten, der Gutachter hat sich nicht geschämt, Richard Gardner in der Literaturliste aufzuführen – so weit sind wir schon – aber dann passiert es auch implizit, wie in unserem Fall. Das wurde nie erwähnt und auch die betreffenden Autoren nie, aber es wurde genau das angewendet. Diese Theorie – ich fasse sie kurz mal zusammen – sie besagt, dass, falls nach einer Trennung – das ist übrigens auch noch interessant, denn bei uns hat es ja schon ein Jahr vorher begonnen, diese Ablehnung der Kinder des Vaters – jedenfalls er meint, diese Theorie besagt, dass wenn ein Kind nach der Trennung einen Elternteil ablehnt, also z.B. den Vater, und wenn Missbrauchsvorwürfe im Raum stehen oder wenn das Kind sogar erzählt, dass es missbraucht wurde vom Vater, dann soll man davon ausgehen, dass das Kind lügt, dass die Mutter ihm das alles eingeimpft hat und dass sie das Kind instrumentalisiert, um es vom Vater zu entfremden. Was man dann machen muss – man soll das Kind dann dem betreuenden Elternteil wegnehmen, es in ein Heim tun oder direkt zum Vater. Genau das hat man bei uns gemacht. Es kam das nicht eingehaltene Besuchsrecht, das Thema Pädophilie. Was macht man? Man dreht den Spieß um, die Mutter wird zur Schuldigen. Kinder weg. Und weg sind sie.“ Interviewerin: „Und, so erlebst du eigentlich auch die Zusammenarbeit mit der KESB?“ Chiara F.: „Absolut, da sind einfach diese vorherrschenden Strukturen, da kommt man gar nicht gegen an. Jetzt wo ich weiß, was dahintersteht, weiß ich wo ich angreifen muss. Es geht darum, dass man realisiert, dass PAS Kindsmissbrauch schützt. Und das kann keiner wollen. Aber genau das machen sie. Und auch sonst, ich muss sagen, die Verfügungen, die dazu geführt haben, dass die Kinder weggekommen sind – das kam ja vom erstinstanzlichen Gericht – aber die KESB hat natürlich zwei Jahre vorher gute Vorarbeit geleistet, mit den Gutachtern, mit einem Gutachten jedenfalls. Ja, und als es dann ans Gericht kam, im Rahmen des Scheidungsverfahrens, war da schon die Spur vorgegeben. Das kenne ich auch von vielen Fällen, dass, wenn mal eine Richtung vorgegeben ist, dann lässt sich das kaum umändern.“ Interviewerin: „Wenn ich jetzt an meine pädagogische Laufbahn zurückdenke – ich bin selber Lehrerin und hatte auch einmal eine Berührung mit der KESB – und du hast das vorhin auch gesagt: Du hast aus gutem Meinen eigentlich die KESB hinzugezogen als die Vorfälle waren mit deinem Mann, deinem Exmann. Bei mir war das auch so, ich hatte gedacht, ich würde helfen. Ich würde Kinder irgendwo herausretten, wo eigentlich gar kein Tatbestand vorlag. Könntest du sagen, dass man genau aus diesem eigentlich guten Meinen, der KESB gegenüber, in dieses Kreuzfeuer gerät, in diese Mühle kommt? Was könntest du jetzt Familien oder alleinerziehenden Müttern raten, dass man nicht in diese Mühle hineinkommt, sondern dass man doch die Obhut für die Kinder bewahren kann? Kannst du einen Tipp geben?“ Chiara F.: „Sicher mal – Hände weg von der KESB! Das kennt man auch von Deutschland. Die Studie von Dr. Wolfgang Hammer, die er im November publiziert hat. Das hat klar gezeigt, dass Mütter, alleinerziehende Mütter, die Hilfe gesucht haben beim Jugendamt – und zwar nicht Hilfe, indem sie gesagt haben: ‚Ich bin total überfordert, bitte nehmt mir mein Kind weg!‘ Nein, einfach unterstützende Begleitung, – dass innert kürzester Zeit denen die Kinder weggenommen wurden. Aber es ist ja nicht nur so, dass man selber in diesem Irrglauben an die KESB gelangt. Ein wichtiges Element ist ja auch die Denunziation. Dass jemanden einem verpetzt bei der KESB. In unserem Fall habe ich den ersten Schritt gemacht, ich habe dort die KESB angerufen und um Hilfe gebeten. Aber in vielen Fällen ist es auch, dass entweder die Schule etwas meldet oder der Vater. Das war bei uns ja dann auch so. Der Kindsvater hat dann mit seinen Anwälten mehrere Gefährdungsmeldungen bei der KESB eingegeben mit seitenlangen Vorwürfen wie Mangelernährung – ich gäbe meinen Kindern zu wenig zu essen oder nicht nahrhaft genug –, totale Abschottung – ich schicke sie ja auch nicht in die Schule. Wir haben vorher ja Homeschooling gemacht, über drei Jahre hinweg noch mit anderen Kindern, Mitschülerinnen. Jedenfalls kam da diese Häufung von haltlosen Vorwürfen. Und das Verrückte ist, auch wenn diese Vorwürfe schon längst widerlegt sind, die bleiben einfach in den Akten. Die werden immer wieder erwähnt und wenn man eine Lüge nur oft genug erwähnt und schreibt und auf 30 Seiten nur dasselbe schreibt, irgendwann mal wird es dann als Tatsache hingenommen. Und da kann man zwölf Berichte haben von Fachkräften, die das widerlegen. Das hat wie keine Kraft mehr.“ Interviewerin: „Also würdest du sagen, du bist eigentlich öffentlich geworden, indem du die Kinder zu Hause unterrichtet hast, weil du alleinerziehende Mutter bist. Das sind so Faktoren, wo die KESB dann aufmerksam wird.“ Chiara F.: „Es gibt ganz eindeutige Beuteschemen. Das hat auch Wolfgang Hammer dargelegt. Auch in diesem Buch von Patric Jean ‘La loi des pères‘, der hat 300 Fälle untersucht von alleinerziehenden Müttern. Man ist ganz klar in einer schwachen Position als alleinerziehende Mutter. Dies auf ganz vielen Ebenen, sozial, finanziell, beruflich und manchmal ist es ganz einfach auch anstrengend. Und sobald man ein bisschen – eben gerade das mit dem Homeschooling ist auffällig. Es gibt mehrere Fälle, wo die Mutter zuerst Homeschooling machte – Kinder weg, im Heim. Irgendwann hat sie sie wiedergekriegt. Von denen macht keine mehr Homeschooling. Also, das Ziel erreicht – oder, das war eigentlich das Ziel. Und das ist, gerade in der Schweiz, besonders ärgerlich oder einfach frustrierend. Diese angebliche Toleranz – natürlich, die Schweiz, das perfekteste Land, bei uns läuft alles wie es soll, wir erlauben Homeschooling, wir erlauben Scheidungen – aber de facto wird das sanktioniert. Es ist auch heute noch, 2020, nicht gut angesehen, wenn eine Frau sich anmaßt, ihre Kinder ohne Mann an ihrer Seite aufziehen zu wollen. Und wenn sie dann noch sagt, sie kann sie auch noch selber beschulen und sie kann noch künstlerisch tätig sein daneben, das ist einfach zu viel. Das ist dann, wie den Bogen überspannt. Das erträgt einfach die Gesellschaft, die Behörden oder was auch immer nicht. Und dann kommt die Sanktion, die kommt heftig.“ Interviewerin: „Eigentlich wäre es so gewesen, dass nach drei Monaten die KESB hätte überprüfen sollen, dass die Kinder wieder in die Obhut von einem von euch Eltern zurückgebracht werden müssen oder ob sie in eine Institution kommen. Wurde das so umgesetzt?“ Chiara F.: „Nein, das wurde nicht umgesetzt. Das war ein ganz klarer Auftrag in der Verfügung, dass die KESB, beziehungsweise die Beiständin, die von der KESB eingesetzt wird, dass dies ihre Aufgabe ist. Sie hat das nicht gemacht. Sie hat dann an diesem entsprechenden Termin, hat sie sich dann geradezu beim Vater entschuldigt, dass man ihm halt die Kinder nicht geben kann. Das haben mittlerweile alle begriffen. Die Kinder haben bei den ersten Besuchen des Vaters im Heim – da mussten sie am selben Tisch essen – die Kinder haben unter dem Tisch gegessen. Und dann mit entsprechenden Maßnahmen – man hat sie dann im selben Raum eingeschworen, sie mussten dann im selben Raum sich aufhalten, usw. – hat man dann ein bisschen, man probierte da, was daraus entstehen zu lassen. Im Dezember kam es dann noch zu einem Vorfall. Da hat der Vater die jüngere Tochter, er wollte sie aufheben und auf den Sessellift beim Skifahren heben. Meine Tochter hat mir das dann erzählt und noch beim Erzählen ist sie in Tränen ausgebrochen. Und sogar die Betreuerin hat das festgehalten im Bericht, was eigentlich eine Ausnahme ist, hat gesagt: ‚Das Kind habe mit Panik, Weinen und Wut reagiert‘, nachdem man also während sechs Monaten ihnen vom ersten Tag im Heim sagt, was sie für einen fantastischen Papa haben und was für eine grauenhafte Mutter. Es ist einfach noch nicht viel zustande gekommen. Jedenfalls hat die Beiständin sich bei ihm entschuldigt: ‚Wie sie sicher verstehen können, können wir die Kinder nicht zu ihnen geben, ich such jetzt ein definitives Heim.‘ Und auf meine Frage hin, ‚Und, wie steht es mit der Rückplatzierung zur Mutter?‘, sagt sie: ‚Das ist in der Verfügung nicht vorgesehen.‘ Ich sage: ‚Doch, es ist in der Verfügung vorgesehen‘, sagt sie: ‚Nein, ist es nicht.‘ – Ich: ‚Doch, das ist vorgesehen.‘ – Sie: ‚Nein‘ – und so hin und her. Ich habe ihr dann den entsprechenden Abschnitt per Mail zugeschickt, nochmals mit der Frage: ‚Bitte, würden Sie die Rückplatzierung zur Mutter abklären?‘ Es kam dann keine Antwort, und es wurde auch nie gemacht. Und dann könnte man ja eigentlich denken, dass das die Richterin stören müsste. Weil, die hatte das ja verfügt und dann wird das nicht gemacht. Das stört die Richterin überhaupt nicht. Und das verläuft dann einfach so im Sand. Und jetzt sind zehn Monate ins Land gegangen und meine Kinder sind immer noch weg. Interviewerin: „Wie erlebst du die Zusammenarbeit mit den Behörden?“ Chiara F.: „Ich kann da vielleicht einfach mal ein paar Adjektive auflisten – parteiisch, undurchsichtig, willkürlich, ohne jegliche Rücksicht auf die Kinder. Es geht um Machtstrukturen – und da kommt man unweigerlich – es geht um Prozesse, die einer Demokratie einfach nicht würdig sind. Und da kommt man sehr schnell zum Begriff der Folter. Was uns da angetan wird, ist ganz eindeutig "Weiße Folter". Das ist die sogenannte saubere Folter ohne Blut. Man erkennt sie am Zerfall der Opfer. Die findet auf verschiedenen Ebenen statt. Eines ist sicher: Die Schriftstücke, die man immer wieder zu lesen kriegt, die sind derart verlogen, in sich selbst widersprüchlich, pervertiert, dass man darüber fürchten muss, dass man den eigenen Verstand verliert darüber. Und wenn man das dann weitererzählt jemanden, dann ist das derart kafkaesk (ausgeliefert sein an absurde, unheimliche, bürokratische Machtstrukturen) und grotesk und unglaubwürdig, dass man sehr schnell mal dann für eine Spinnerin gehalten wird. Und da arbeitet man auf die soziale Isolation hin, weil man dann einfach sozial nicht mehr tragbar ist, weil man diese Geschichten erzählt, die niemand glauben will und kann, und doch erlebt man sie tagtäglich. Dadurch, dass ich auf den Begriff gestoßen bin – die Weiße Folter – stieß ich auf ein Interview mit dem UN-Sonderberichterstatter für Folter, das ist Nils Melzer. Der hat ein Interview gegeben der "Republik", das ist eine Zeitschrift, investigative Zeitung und dort bezieht sich Nils Melzer auf den Fall Julian Assange und er zeigt auf, dass das, was Julian Assange widerfährt, dass das ganz klar Weiße Folter ist. Ich habe Nils Melzer dann einen Brief geschrieben, indem ich seine Aussagen, die er in diesem Interview macht, rausgenommen habe und dann mit Beispielen, die uns widerfahren, illustriert habe. Da gings zum Beispiel – Nils Melzer spricht von: ‚Die bewusste Böswilligkeit der Behörden.‘ Da haben wir unzählige Beispiele. Ich sag mal nur eins – am 16. Januar habe ich das letzte Mal mit meinen Kindern telefoniert, das war ein Donnerstag. Wir haben uns verabschiedet bis morgen, morgen werden wir wieder telefonieren. Das war so vorgesehen, das war der Freitag, der 17.01.2020 – für fünf Uhr war das vorgesehen. Um viertel vor fünf kommt ein Mail vom stellvertretenden Beistand, dass ab sofort ein Kontaktverbot gilt. Ich darf meine Kinder nicht mehr sehen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr schreiben. Das Telefonat fand nicht statt. Und dann haben wir uns drei Monate nicht mehr gesehen, nicht mehr gehört, ich durfte nicht mehr schreiben. Ein anderer Fall, das war jetzt während der Corona Situation, da ist eine Mutter von vier Kindern. Während des Besuchs hat die Pflegemutter ihren dreijährigen auf dem Arm rumgetragen und wenn sich die Mutter ihren Kindern näherte und die zwei Meter Abstand nicht einhielt, dann hat der Besuchsbegleiter sie angefahren: ‚Wenn sie die zwei Meter nicht einhalten, erhalten sie Kontaktverbot!‘ Da kommt einfach unweigerlich auch ein anderes Wort in den Sinn und zwar einfach: Sadismus! Weitere Aussagen und Zitate von Nils Melzer: ‚Ständig passieren in diesem Fall Dinge, die eigentlich gar nicht möglich sind. Was sich in Schweden im Rahmen einer strafrechtlichen Voruntersuchung innert weniger Wochen an Rechtsbrüchen akkumuliert hat, ist absolut grotesk!‘ Solche passieren täglich in unseren Verfahren. Ich habe diese grobe Verletzung des Rechtlichen Gehörs erwähnt. Das sind Sachen, die eigentlich vor Bundesgericht innert weniger Tagen sofort zurückgewiesen werden müssen. Und doch passieren sie, gehen sie durch und niemand sieht ein Problem dabei. Nils Melzer sagt dann auch, bezugnehmend auf den Fall Julian Assange: ‚Wir müssen aufhören zu glauben, dass es dabei um die Aufklärung eines Sexualdeliktes handelt.‘ Und wir müssen aufhören zu glauben, dass es bei Inobhutnahmen um des Kindeswohl geht. Dann auch wieder, Zitat Nils Melzer: ‚Was ein Rechtsstaat vor allem tun würde, ist, dass er die Kriegsverbrecher verfolgt und bestraft.‘ Julian Assange hat ja ein Kriegsverbrechen gefilmt und dann darauf aufmerksam gemacht, das angezeigt. Anstatt, dass man nun diese Kriegsverbrecher ahndet, sperrt man Julian Assange in Auslieferungshaft. Das passiert uns mit PAS. Wir probieren unsere Kinder zu schützen. Man dreht den Spieß um, wir werden zu den Beschuldigten und man nimmt uns die Kinder weg. Und dann die maßlosen Strafandrohungen. Also, Julian Assange könnte in den USA für 175 Jahre ins Gefängnis kommen! Das ist ein Strafmaß, das vollkommen absurd ist. In diesem Kontaktverbot wurde mir ein Rayonverbot von zehn Kilometern auferlegt. Überhaupt, Rayonverbot (Gebiet um ein Zentrum, das man nicht betreten darf) kennt man aus Strafverfahren bei rückfälligen Drogenhändlern von harten Drogen, die dann verurteilt sind, ihr Strafmaß absitzen und wieder rückfällig werden. Dann spricht man von Rayonverbot. Ich habe noch nie von einem Rayonverbot von zehn Kilometern gehört. Eine deutsche Mutter hat ebenfalls Rayonverbot, 500 Meter zur Schule, die ihre Tochter besucht. Und wenn sie das unterschreitet, drohen ihr 250.000 Euro Buße! Worum geht es bei diesen Strafmaßnahmen oder Strafandrohungen? Das sind reine Machtdemonstrationen, es geht einfach überhaupt um nichts anderes. Es geht darum einzuschüchtern, zu zeigen, ich kann etwas machen was es eigentlich gar nicht gibt. Das ist denen völlig egal, Hauptsache du hast Angst. Und Einschüchterung ist eigentlich einer der Hauptzwecke der Folter. Und dann auch wieder Nils Melzer: ‚Es wird ein Verbrechen, die Wahrheit zu sagen‘. Es ist mir unter Strafandrohung untersagt, mit meinen Kindern über die Sache zu sprechen. Meine Kinder sind sechs und acht Jahre alt und ziemlich aufgeweckt. Die wollen wissen was läuft, die wollen wissen, warum sie im Heim sind. Warum sie seit zehn Monaten mich, alle ihre Freundinnen, alle ihre Bezugspersonen nicht mehr sehen können. Sie konnten sich nicht mal von ihren Katzen verabschieden. Das hat mir die jüngere Tochter noch mehrmals gesagt: ‚Wir konnten uns nicht mal von unseren Katzen verabschieden.‘ Die Katze hat sie lustigerweise dann auch im Auto noch erwähnt, als die Polizei sie weggefahren hat. Als sie dann aufgehört hat zu weinen – das hat sie mir dann nachher erzählt – hat sie gesagt: ‚Aber spätestens in einer Woche will ich wieder zuhause sein, da hat nämlich meine Katze Geburtstag.‘ Da hat der Polizist gelacht. ‚Natürlich, in einer Woche bist du längst wieder zuhause.‘ Der hat nämlich auch gemerkt, dass da was nicht mit rechten Dingen zugeht. Der hat gedacht, das wird sofort wieder richtig gemacht. Und das war vor zehn Monaten. Vielleicht abschließend nochmals ein Zitat von Nils Melzer: ‚Dann ist das Urteil schon von Anfang an klar. Das Verfahren wird immer von derselben Einzelrichterin geführt, hinter geschlossenen Türen und aufgrund geheimer Beweismittel.‘ Und da müsste man auch ansetzen und zwar so schnell wie möglich auf juristischer Ebene. Verfahren im Familienrecht finden immer hinter geschlossenen Türen statt, unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit. Und ich denke, wenn man das schaffen würde, dass diese geschlossenen Türen sich öffnen, dass Journalisten, Mitbetroffene, Kinderärztinnen, Kinderjungendpsychiater anwesend sein können, dann kann einfach eine Einzelrichterin nicht mehr in absolutistischer Herrschaft entscheiden was sie will, ohne dafür geradestehen zu müssen. Ich denke, das ist eine der ersten Prioritäten, wo man auf der juristischen Ebene ansetzen müsste, dass diese Türen geöffnet werden, dass Journalisten reinkommen und das einfach mal durchschaut wird, dass denen auf die Finger geschaut wird – ja genau!“ Interviewerin: „Dass der Druck wächst. Ja.“ Interviewerin: „Wie planst du weiter vorzugehen? Du hast jetzt wahrscheinlich viele Monate des Kampfes hinter dir. Der Kampf ist noch nicht gewonnen, dass deine Kinder wieder zurück zu dir gebracht werden. Was hast du vor? Was sind deine Pläne, um deine Kinder wieder zurückzuholen?“ Chiara F.: „Ich werde sicher dranbleiben. Und auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit weiter machen. Da sind wir schon richtig gut vorwärtsgekommen. Ich habe diese Pressekonferenz gegeben Ende Februar. Da hatte es diese Referentinnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das kann man übrigens auch unter ‚FreeSpirit-TV‘ anschauen, Teil eins und Teil zwei. Für nächste Woche ist ein Zoomgespräch geplant mit einem Politiker im Europaparlament, mit Anwälten aus Frankreich, Deutschland und der Schweiz, mit Dr. Wolfgang Hammer. Es geht darum, dass man das länderübergreifend angeht. Natürlich, es gibt brillante Anwälte in allen Ländern, die schaffen es immer wieder, dass ein Kind zurück zur Mutter kommt. Aber das sag ich einfach – für jedes rückplatzierte Kind klauen sie ein anderes. Es geht wirklich um die systemischen Aspekte. Und darum, dass man begreift, dass es nicht nur in der Schweiz geschieht – es ist in Deutschland, Frankreich, England, Norwegen, Bulgarien, wo auch immer – sondern, dass überall die ähnlichen Strukturen funktionieren. Und, dass man das einfach länderübergreifend koordiniert. Im Moment läuft diese Briefaktion an den Europarat. Das sind Briefe, das habe ich auch in den sozialen Medien verbreitet, auf Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch an die Generalsekretärin des Europarates. Die haben schließlich die Europäischen Menschenrechtskonventionen formuliert und ratifiziert und die werden massivst verletzt bei diesen unrechtmäßigen Inobhutnahmen, doch ohne Kinderrechte. Dass Briefe geschrieben werden mit allen Fällen und zwar nicht nur von uns betroffenen Müttern, sondern auch von – es werden ja nicht nur wir vor den Kopf gestoßen, sondern auch Anwälte, Anwältinnen, Kinderärztinnen, Freunde der Familie, Bezugspersonen. Das ist sicher eine Arbeit, und was uns im Moment fehlt, sind Whistleblower, sind Menschen die im System drin sind – das habe ich zu Anfang mal erwähnt – und einfach mal dort die Handbremse ziehen. Und jetzt bitte ich nochmals diese Menschen, meldet euch, es geht um die Kinder, die ihr vorgebt zu schützen. Und gerade auch – ich habe vorhin Mitbetroffene erwähnt, möchte ich einfach noch anfügen, meine Kinder wurden nicht nur mir entrissen und werden von mir entfremdet ganz gezielt, in den zehn Monaten hat niemand die Kinder sehen können oder mit ihnen am Telefon sprechen können! Sie werden total abgeschottet von ihrer gesamten bisherigen Kindheit. Ich durfte letzten Samstag nach drei Monaten wieder mit meinen Kindern per Zoom kommunizieren. Mit jedem Kind einzeln eine halbe Stunde. Es wird jetzt also auch ein Keil zwischen die Schwestern gestoßen, nicht nur zwischen Mutter und Kinder. Eine Freundin war bei mir, das ist eine enge Bezugsperson der Kinder, die kennen sie seit Geburt. Die Kinder haben sich gefreut, das hat der Besuchsbegleiter auch entsprechend notiert, hat es der Beiständin weitergeleitet. Die Anweisung ist jetzt, wenn noch irgendjemand bei diesen Zoomkontakten dazukommt, hat der Besuchsbegleiter die Anweisung, das Zoomgespräch sofort zu unterbrechen! Und daraus probiert man mir dann wieder Verstöße gegen die Anweisungen zu konstruieren. Das ist ja auch das Verrückte, man nimmt die Kinder weg mit fadenscheinigen Begründungen und dann wirft man mir mein Verhalten vor – Ich versuche meine Kinder zurückzubekommen, weil es das einzig Richtige ist.“ Interviewerin: „Das mütterliche Vorgehen, was jede normale Mutter machen würde.“ Chiara F.: „Genau, was man im Tierreich geradezu glorifiziert und es ist einfach ganz natürlich. Und das macht man mir jetzt zum Vorwurf. Der Gang an die Medien, das sei egoistisch und kindswohlschädigend und kindswohlgefährdend. Und das ist auch so eine Verwirrung. Man macht mir jetzt was zum Vorwurf, was ich nur mache, weil meine Kinder weg sind. Ich kann allen Behörden sagen, ihr werdet nie mehr was von mir hören, gebt mir einfach meine Kinder und dann bin ich ruhig!“ Interviewerin: „Ja, wir sehen, der Kampf ist noch nicht zu Ende, aber wir wünschen Dir ganz viel Kraft für die nächste Etappe, Deinen Kindern viel Durchhaltevermögen bis ihr euch wieder in den Armen liegt. Und wir danken Dir ganz herzlich für Deine Offenheit, für Deine Ehrlichkeit – Dankeschön.“ Chiara F.: „Vielen Dank.“
von rg.
https://lexikon.stangl.eu/2801/symbiotische-beziehung/
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V., VAMV_Info_1_2020.pdf https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Publikationen/2020/VAMV_Info_1_2020.pdf
Erwähnte Links: https://freespirit-tv.ch/kinder-zurueck-nach-hause-pk-unrechtmaessiger-kindes-entzug-teil-1/
https://freespirit-tv.ch/kinder-zurueck-nach-hause-pk-unrechtmaessiger-kindes-entzug-teil-2/
https://freespirit-tv.ch/kinder-zurueck-nach-hause-chiara-f/
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