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Tödliche Impfzwangsmaßnahmen: Heute die Rinder, morgen die Kinder?
„Ein Polizeiaufgebot von 20 Einsatzkräften…“ Ein Auszug aus einem Kriminalbericht? - Leider nein! Sehen Sie hier den Zeugenbericht einer Bauernfamilie aus dem Schwarzwald, die gezwungen wurde, ihre Rinder und Schafe gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Drohen unseren Kindern mit dem „Masernschutzgesetz“ bald ähnliche Vorgehensweisen der Ämter und Behörden wie im hier erwähnten Fall?
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Am 14. November 2019 wurde das so genannte „Masernschutzgesetz“ beschlossen und am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat gebilligt. Kla.TV berichtete darüber bereits am 15.11.2019. Obgleich sehr umstritten, gilt ab 1.3.2020 ein Impfzwang unter Androhung hoher Geldbußen.
Wenn Zwang nötig ist, Menschen von etwas „Gutem“ zu überzeugen, muss die wahre Absicht hinter der vermeintlichen Wohltat hinterfragt werden.
Erfahrungen mit einem rigorosen Impfzwang macht aktuell eine Bauersfamilie aus Wittnau im Schwarzwald. Diese wurde gezwungen ihren Tierbestand gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen – mit verheerenden Folgen. Zwar besteht für diese Krankheit seit 2011 keine generelle Impfpflicht mehr, aber im Krankheitsfall sind die zuständigen Behörden auf Grund des Tiergesundheitsgesetzes berechtigt, Maßnahmen wie eine Zwangsimpfung zu ergreifen.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich nach offiziellen Angaben um eine Viruskrankheit, die durch Insekten auf Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen übertragen wird. Symptome der Krankheit sind Veränderungen der Mund- und Nasenschleimhäute der betroffenen Tiere. Entzündungsprozesse können zu Lähmungen im Bereich der Klauen führen. Nach Angaben des Friedrich-Löffler-Institutes gibt es keine Übertragung von Tier zu Mensch und auch keine Übertragung von Tier zu Tier, weshalb bisher auch keine Massenausbrüche in Form von Tierseuchen bekannt geworden sind. Dennoch wird schon beim geringsten Verdachtsfall ein Sperrgebiet von 150 km um den betroffenen Hof eingerichtet.
Zwischen 2008 und 2010 gab es bereits eine generelle Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit. Diese Pflicht wurde aufgehoben, als in Bayern 190 Impfschäden von Rindern, Schafen und Ziegen anerkannt wurden, und die Tierseuchenkasse 204.000 € an Entschädigung auszahlen musste.
Nachdem es im Dezember 2018 erstmals seit 2009 in Baden-Württemberg wieder einen Blauzungenfall gab, wurde ein größeres Sperrgebiet errichtet. Ungeimpfte Tiere dürfen deshalb nicht ohne Impfnachweis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung transportiert und verkauft werden. Doch vielen Bauern ist längst bekannt, dass die Blauzungen-Impfung auch mit Schäden einhergeht und immer weniger Bauern sind daher bereit, ihrem Bestand die freiwillige Tierimpfung zuzumuten. So auch der Lorenz-Hof in Wittnau, der nach einem Positivtest auf Blauzungenkrankheit bei einem der Tiere eine Impfaufforderung vom Veterinäramt bekam. Über ein halbes Jahr nach dem Test untersuchte ein unabhängiger Tierarzt seine Rinder- und Schafherden. Er bescheinigte ihnen, dass sie keine Anzeichen der Blauzungenkrankheit haben und durchweg gesund sind. Bei einer angegebenen Inkubationszeit von max. 4 Wochen wären weitere Erkrankungsfälle längst offenbar geworden. Dennoch kam es auf Anordnung des Veterinäramtes Freiburg zu einer Zwangsimpfungsmaßnahme. Hören Sie dazu den Zeugenbericht, den wir als Klage eingereicht bekamen.
„Im Einsatz waren rund 10 Mitarbeiter des Veterinäramtes Breisgau-Hochschwarzwald, das zur Absicherung seiner Aktion ein Polizeiaufgebot von etwa 20 Einsatzkräften angefordert hatte. Diesen standen knapp 15 Gegner der überstürzten Impfung und Tierschützer gegenüber. Die Polizei errichtete eine Straßensperre gegen Nachbarn und angrenzende Landwirte, die den Bauern Lorenz unterstützen wollten. Nach der Zwangsimpfung im Kuhstall wurde anschließend fernab jeder Öffentlichkeit auch noch die zum Hof gehörende Schafherde auf einer abgelegenen Weide unter Polizeischutz geimpft. Und das obwohl die Veterinäre dem Schafzüchter zunächst versicherten, es würden nur etwa zehn Tiere der Herde geimpft, da 90% der Muttertiere zum Zeitpunkt der Zwangsmaßnahme trächtig waren. Damit wollte der Herdenbesitzer eine gleichzeitige Schädigung von Mutterschafen und den besonders gefährdeten ungeborenen Lämmern abwenden. Entgegen der Zusage impfte die Veterinär-Truppe jedoch, den kompletten Bestand durch, was sich als folgenschwer herausstellte: Schon am Folgetag lag das erste Schaf tot auf der Weide mit auffälligen Blutungen aus Schädel- und Afterregion. Weil der betroffene Landwirt nach den ersten Todesfolgen am Tag nach der Zwangsimpfung sogleich Anzeige gegen das Veterinäramt erstattete, tauchten Mitarbeiter des Veterinäramtes mit einem Polizeiaufgebot erneut auf der Schafweide auf, um das tote Tier abzuholen. Ob zur Spurensicherung oder vielmehr zur Spurenverwischung – das wird sich noch zeigen, denn der Schrecken war für den Landwirt mit dem toten Schaf noch nicht beendet. Inzwischen hat sich die Zahl der Tiere, die durch die Impfung gestorben sind, sogar auf sechs erhöht. Im Einzelnen kam es zu je zwei Totgeburten von Kälbern und Lämmern und zudem verendete ein Jungrind. Darüber hinaus sind die meisten Tiere krank. Sie sind apathisch, torkeln und schreien bzw. wehklagen zum Teil den ganzen Tag. Die Milchleistung der Kühe hat sich um 40% vermindert.“
Neben dem Schaden der toten und erkrankten Tiere soll die Bauernfamilie Lorenz auch die Kosten des Polizeieinsatzes tragen.
Hier stellt sich doch berechtigterweise die Frage nach dem Sinn dieser Zwangsimpfung. Ja, es kommt der Verdacht auf, ob diese Zwangsmaßnahme sozusagen präventiv durchgeführt wurde, um andere Landwirte von ihrem zunehmenden Widerstand gegen die Tierimpfungen abzuschrecken.
Zudem macht dieses unverhältnismäßige Vorgehen mit Polizeigewalt deutlich, was hinsichtlich einer durchgesetzten Masern-Impfpflicht im Umgang mit Menschen durchaus zu befürchten sein könnte. Folglich ist die Frage nicht unberechtigt: Sind es Morgen nicht nur die Rinder, sondern unsere Kinder?
Impfkritik und Impfverweigerung bedeuten nicht zwangsläufig eine Verantwortungslosigkeit gegenüber der Allgemeinheit, wie es vonseiten der Impfbefürworter aus Pharmaindustrie, Politik und Medien häufig suggeriert wird. Landwirte wissen in der Regel am besten, was für ihre Tiere wirklich gut ist, und genauso die Eltern für ihre Kinder. Ist nicht vielmehr der verantwortungslos, der mit Brachialgewalt und Ignoranz gegenüber den besonderen Umständen der Betroffenen einen Impfzwang durchsetzen will?
Denken Sie darüber in Ruhe nach und überlegen Sie auch, für wen in Ihrem Bekanntenkreis diese Sendung hilfreich sein könnte.
Kla.tv bleibt für Sie an diesem Thema dran…
Sendungstext
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21.01.2020 | www.kla.tv/15588
Am 14. November 2019 wurde das so genannte „Masernschutzgesetz“ beschlossen und am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat gebilligt. Kla.TV berichtete darüber bereits am 15.11.2019. Obgleich sehr umstritten, gilt ab 1.3.2020 ein Impfzwang unter Androhung hoher Geldbußen. Wenn Zwang nötig ist, Menschen von etwas „Gutem“ zu überzeugen, muss die wahre Absicht hinter der vermeintlichen Wohltat hinterfragt werden. Erfahrungen mit einem rigorosen Impfzwang macht aktuell eine Bauersfamilie aus Wittnau im Schwarzwald. Diese wurde gezwungen ihren Tierbestand gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen – mit verheerenden Folgen. Zwar besteht für diese Krankheit seit 2011 keine generelle Impfpflicht mehr, aber im Krankheitsfall sind die zuständigen Behörden auf Grund des Tiergesundheitsgesetzes berechtigt, Maßnahmen wie eine Zwangsimpfung zu ergreifen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich nach offiziellen Angaben um eine Viruskrankheit, die durch Insekten auf Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen übertragen wird. Symptome der Krankheit sind Veränderungen der Mund- und Nasenschleimhäute der betroffenen Tiere. Entzündungsprozesse können zu Lähmungen im Bereich der Klauen führen. Nach Angaben des Friedrich-Löffler-Institutes gibt es keine Übertragung von Tier zu Mensch und auch keine Übertragung von Tier zu Tier, weshalb bisher auch keine Massenausbrüche in Form von Tierseuchen bekannt geworden sind. Dennoch wird schon beim geringsten Verdachtsfall ein Sperrgebiet von 150 km um den betroffenen Hof eingerichtet. Zwischen 2008 und 2010 gab es bereits eine generelle Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit. Diese Pflicht wurde aufgehoben, als in Bayern 190 Impfschäden von Rindern, Schafen und Ziegen anerkannt wurden, und die Tierseuchenkasse 204.000 € an Entschädigung auszahlen musste. Nachdem es im Dezember 2018 erstmals seit 2009 in Baden-Württemberg wieder einen Blauzungenfall gab, wurde ein größeres Sperrgebiet errichtet. Ungeimpfte Tiere dürfen deshalb nicht ohne Impfnachweis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung transportiert und verkauft werden. Doch vielen Bauern ist längst bekannt, dass die Blauzungen-Impfung auch mit Schäden einhergeht und immer weniger Bauern sind daher bereit, ihrem Bestand die freiwillige Tierimpfung zuzumuten. So auch der Lorenz-Hof in Wittnau, der nach einem Positivtest auf Blauzungenkrankheit bei einem der Tiere eine Impfaufforderung vom Veterinäramt bekam. Über ein halbes Jahr nach dem Test untersuchte ein unabhängiger Tierarzt seine Rinder- und Schafherden. Er bescheinigte ihnen, dass sie keine Anzeichen der Blauzungenkrankheit haben und durchweg gesund sind. Bei einer angegebenen Inkubationszeit von max. 4 Wochen wären weitere Erkrankungsfälle längst offenbar geworden. Dennoch kam es auf Anordnung des Veterinäramtes Freiburg zu einer Zwangsimpfungsmaßnahme. Hören Sie dazu den Zeugenbericht, den wir als Klage eingereicht bekamen. „Im Einsatz waren rund 10 Mitarbeiter des Veterinäramtes Breisgau-Hochschwarzwald, das zur Absicherung seiner Aktion ein Polizeiaufgebot von etwa 20 Einsatzkräften angefordert hatte. Diesen standen knapp 15 Gegner der überstürzten Impfung und Tierschützer gegenüber. Die Polizei errichtete eine Straßensperre gegen Nachbarn und angrenzende Landwirte, die den Bauern Lorenz unterstützen wollten. Nach der Zwangsimpfung im Kuhstall wurde anschließend fernab jeder Öffentlichkeit auch noch die zum Hof gehörende Schafherde auf einer abgelegenen Weide unter Polizeischutz geimpft. Und das obwohl die Veterinäre dem Schafzüchter zunächst versicherten, es würden nur etwa zehn Tiere der Herde geimpft, da 90% der Muttertiere zum Zeitpunkt der Zwangsmaßnahme trächtig waren. Damit wollte der Herdenbesitzer eine gleichzeitige Schädigung von Mutterschafen und den besonders gefährdeten ungeborenen Lämmern abwenden. Entgegen der Zusage impfte die Veterinär-Truppe jedoch, den kompletten Bestand durch, was sich als folgenschwer herausstellte: Schon am Folgetag lag das erste Schaf tot auf der Weide mit auffälligen Blutungen aus Schädel- und Afterregion. Weil der betroffene Landwirt nach den ersten Todesfolgen am Tag nach der Zwangsimpfung sogleich Anzeige gegen das Veterinäramt erstattete, tauchten Mitarbeiter des Veterinäramtes mit einem Polizeiaufgebot erneut auf der Schafweide auf, um das tote Tier abzuholen. Ob zur Spurensicherung oder vielmehr zur Spurenverwischung – das wird sich noch zeigen, denn der Schrecken war für den Landwirt mit dem toten Schaf noch nicht beendet. Inzwischen hat sich die Zahl der Tiere, die durch die Impfung gestorben sind, sogar auf sechs erhöht. Im Einzelnen kam es zu je zwei Totgeburten von Kälbern und Lämmern und zudem verendete ein Jungrind. Darüber hinaus sind die meisten Tiere krank. Sie sind apathisch, torkeln und schreien bzw. wehklagen zum Teil den ganzen Tag. Die Milchleistung der Kühe hat sich um 40% vermindert.“ Neben dem Schaden der toten und erkrankten Tiere soll die Bauernfamilie Lorenz auch die Kosten des Polizeieinsatzes tragen. Hier stellt sich doch berechtigterweise die Frage nach dem Sinn dieser Zwangsimpfung. Ja, es kommt der Verdacht auf, ob diese Zwangsmaßnahme sozusagen präventiv durchgeführt wurde, um andere Landwirte von ihrem zunehmenden Widerstand gegen die Tierimpfungen abzuschrecken. Zudem macht dieses unverhältnismäßige Vorgehen mit Polizeigewalt deutlich, was hinsichtlich einer durchgesetzten Masern-Impfpflicht im Umgang mit Menschen durchaus zu befürchten sein könnte. Folglich ist die Frage nicht unberechtigt: Sind es Morgen nicht nur die Rinder, sondern unsere Kinder? Impfkritik und Impfverweigerung bedeuten nicht zwangsläufig eine Verantwortungslosigkeit gegenüber der Allgemeinheit, wie es vonseiten der Impfbefürworter aus Pharmaindustrie, Politik und Medien häufig suggeriert wird. Landwirte wissen in der Regel am besten, was für ihre Tiere wirklich gut ist, und genauso die Eltern für ihre Kinder. Ist nicht vielmehr der verantwortungslos, der mit Brachialgewalt und Ignoranz gegenüber den besonderen Umständen der Betroffenen einen Impfzwang durchsetzen will? Denken Sie darüber in Ruhe nach und überlegen Sie auch, für wen in Ihrem Bekanntenkreis diese Sendung hilfreich sein könnte. Kla.tv bleibt für Sie an diesem Thema dran…
von ham./pg.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html
https://www.impf-report.de/pressemeldungen/2009022602.html
https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/blauzungenkrankheit
http://www.br.de/nachrichten/bayern/blauzungenkrankheit-nur-gefaehrlich-fuer-wiederkaeuer,RRJaaYD
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/blauzungenkrankheit/
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/luv/veterinaer/bt.de
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00023050/Steckbrief-Blauzungenkrankheit-2019-08-29.pdf
https://www.agrarheute.com/tier/rind/wichtige-fakten-blauzungenkrankheit-531795