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Freispruch für Ivo Sasek - »Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot«
21. August 2018: Freispruch für Ivo Sasek vom Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung durch das Schweizer Gericht! Am 24.11.2012 ließ Kla.TV- und AZK-Gründer Ivo Sasek die ehemalige Strafverteidigerin Sylvia Stolz an der 8. AZK sprechen. Das Thema ihres Vortrags war: Beweisverbot, Sprechverbot, Verteidigungsverbot. Was weder dem 2.000-köpfigen Publikum, noch dem AZK-Rechtsdienst oder Gründer Ivo Sasek auch nur im Ansatz aufgefallen war: Sie soll dabei subtil den Holocaust geleugnet haben. Ivo Sasek wurde daraufhin mit Strafanzeigen überzogen. Kla.TV nimmt Sie mit hinein in diese spannende Geschichte …
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Freispruch für Ivo Sasek. Sasek wurde am 21. August 2018 von Schweizer Gericht vom Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung befreit. Was bisher geschah:
Am 24. November 2012 ließ Kla-TV- und AZK-Gründer Ivo Sasek die ehemalige Strafverteidigerin Sylvia Stolz an der 8. AZK sprechen. Inhalt ihres Referats war ihr persönlicher Erfahrungsbericht, in dem sie schilderte wie sie einen Mandanten wegen Bestreitung des Holocausts verteidigen sollte, ihr aber vom Gericht spontan ein Beweisverbot, dann ein Sprechverbot und schließlich ein absolutes Verteidigungsverbot auferlegt wurde. Weil Sylvia Stolz ohne Rücksicht auf eigene Verluste an ihrer Berufspflicht festhielt, widersetzte sie sich der richterlichen Verfügung und wurde, noch plädierend, von Sicherheitskräften aus dem Gerichtssaal getragen. Dann wurde sie angezeigt und für diese Tat dreieinhalbjährig hinter Gitter gebracht. Nach Verbüßung ihrer dreieinhalb jährigen Strafe schilderte Sylvia Stolz ihre Erfahrungen bei der 8. AZK und wurde deshalb gleich abermals verklagt und zu weiteren 18 Monaten Gefängnis verurteilt, wogegen sie seit nun aber fast 6 Jahren wiederholt Berufung eingelegt hat. Aber auch Ivo Sasek wurde von den Schweizer Rechtsanwälten David Gibor und Daniel Kettiger mit Strafanzeigen überzogen, so dass die Staatsanwaltschaft Sasek am 21. August 2018 mit einem Strafbefehl vor Gericht zog – wegen Rassendiskriminierung und Mithilfe zur Holocaustleugnung.
Ivo Sasek verteidigte sich an besagtem 21. August 2018 ohne Anwalt selbst vor Gericht und erzielte einen Freispruch! Die öffentliche Gerichtsverhandlung fand in einem bis zum letzten Platz besetzten Gerichtssaal statt. Verschiedene Medienvertreter waren anwesend. Letztere erlebten den richterlichen Freispruch somit live mit. Ivo Sasek ist nun rechtskräftig von jedem Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung befreit. Diese Unschuldsbekräftigung bedeutet auf der anderen Seite, dass sowohl die Strafanzeigen seiner Ankläger Daniel Kettiger und David Gibor, als auch der daraus resultierende Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft nicht rechtens waren. So wurden alle erhobenen Bussen, Anwalts- und Gerichtskosten gegen Ivo Sasek auf die Staatsanwaltschaft, bzw. den Schweizer Staat abgewälzt. Während nun alle Androhungen gegen Ivo Sasek rechtmässig fallen gelassen wurden, verbleibt dennoch – und dies ist die schlechte Nachricht – der böse Nachruf durch den widerrechtlichen Rufmord vorschneller Massenmedien. Denn sämtliche Medien hätten so lange an der Unschuldsvermutung festhalten müssen, bis dass ein Gericht ordnungsgemäss eine Schuld festgestellt hat. Doch dies hat genau am 21.8.2018 das 1. Mal überhaupt stattgefunden. Einmal mehr brachten es Massenmedien widerrechtlich fertig, Kla-TV-Gründer Ivo Sasek im gesamten deutschsprachigen Raum vorlaut und vor allem vorschnell als verurteilter Straftäter zu brandmarken: natürlich wie immer gewürzt mit diskriminierendn Schandtiteln wie etwa Sektenguru, Sektenchef oder zumindest Sektenprediger, der sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht habe:
Weil Sasek´s Gegendarstellungen seit Jahrzehnten von allen Mainstream-Medien konsequent verweigert werden, nimmt Kla-TV seine Zuschauerschaft in den kommenden Tagen wieder einmal auf eine kleine Reise mit. Begleiten Sie uns auf dieser Reise und erleben Sie hautnah, wie unsere sogenannten Staats-und Qualitätsmedien ticken. Die Reise beginnt gleich jetzt, mit einer kleinen Rückschau auf das was war, und mit welchen Worten Kla-TV-und AZK-Gründer Ivo Sasek nach vergeblichen Beweisanträgen an die Staatsanwaltschaft dann schliesslich an seine 3 Richter gelangt ist. Weiter geht später die Reise, wenn Sasek seinen Freispruch an die Verleumder-Medien heranträgt und sie wieder einmal zu einer rechtmässigen Veröffentlichung aufruft. Wir wollen miteinander beobachten, wie sie im Einzelnen damit umgehen. Werden sie ihre Verleumdungskampagnen einsehen und bereuen? Werden sie ihre Irrtümer und Lügen berichtigen und irgendwie versuchen, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen? Antworten dazu erwarten Sie in den kommenden Tagen – hier bei Kla-TV.
************ RÜCKSCHAU **************
Ereignisse vom 7.7.2018
„Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot“
Am 24. Nov. 2012 referierte die exkludierte Rechtsanwältin Silvia Stolz bei der 8. AZK über ihre persönlichen Erlebnisse. Sie war als Strafverteidigerin in einem Holocaust-Leugner-Prozess tätig und wurde völlig überraschend zuerst mit einem Sprechverbot, dann mit einem Beweisverbot, und schliesslich sogar mit einem Verteidigungsverbot belegt.
»Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot« lautete daher auch der Titel ihres AZK-Vortrags. Was weder dem 2000-köpfigen Publikum, noch dem AZK-Rechtsdienst oder AZK-Gründer Ivo Sasek auch nur im Ansatz aufgefallen war – sie soll dabei subtil den Holocaust geleugnet haben.
Dies behaupten zumindest jene Inquisitoren, die Silvia Stolz nun 6 Jahre lang in Gerichtsprozesse verwickelt haben. Sie bestehen darauf, dass Frau Stolz für Aussagen, die ausser ihren Inquisitoren niemand wahrnehmen konnte, für 18 Monate hinter Gitter muss.
Auch AZK Moderator Ivo Sasek soll für sein Schweigen und sein versäumtes Abklemmen besagten Vortrages mit einer hohen Geldbusse und einer noch ungleich grösseren Buss-Androhung auf 2 Jahre Bewährung gebüsst werden.
Erleben Sie nun den genauen Wortlaut der Beweisanträge, die Ivo Sasek zur Entlastung für die bevorstehende Hauptverhandlung in 3 prägnanten Punkten zusammengefasst hat – bleiben Sie dran und erkennen Sie, wie es um unser Rechtswesen steht:
Gegenbeweise von Ivo Sasek, betreffend Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung
Sehr geehrter Herr Richter
ich nutze hiermit mein nur gerade auf 6 Tage befristetes Recht zur Einreichung meiner Beweisanträge – Wochenende inklusive.
1.
Die etwa 3-minütige Aufzeichnung auf DVD Nr.1 enthält eine Zeugen-Erhebung von über 1000 Augen- und Ohrenzeugen, die den Vortrag von Silvia Stolz Live miterlebten, und ihn 1:1 so wahrnahmen wie auch ich selber und unser Rechtsdienst.
„Ihr erinnert euch, während dem AZK Auftritt von der Rechtsanwältin Sylvia Stolz. Sie hat über Redeverbot geredet, über Beweisverbot, und was war noch, und über Verteidigungsverbot. Darf ich mal sehen, wer von euch war bei jenem AKZ Beitrag die ganze Zeit über hier? Winkt mal! Gut, also haben wir mal ziemlich viel. Ihr dürft die Hände wieder runternehmen.
Ihr wisst ja, dass durch diesen Vortrag, den ihr mit eigenen Ohren gehört habt, diese Rechtsanwältin Sylvia Stolz für, wenn’s mir recht ist, achtzehn Monate Gefängnis kassiert hat. Ja. Sie hat dann Berufung eingelegt und wird jetzt am Montag vor einem neuen Gericht stehen und hat gebeten, ob wir Zeugen stellen könnten aus der Schweiz, die dann dabei waren, und bezeugen können, ob sie Holocaust-Leugnung in diesem Saal gelehrt hat oder nicht.
Und jetzt möchte ich das kurz aufzeichnen. Wir haben acht Zeugen aus der Schweiz, die sich namentlich gemeldet haben, um beim Gericht auszusagen, dass das eine Unterstellung ist. Ich selber war hier. Ich habe selber auch einen Gerichtsfall dadurch kassiert. Ich konnte nichts feststellen davon. Das sage ich von meiner Seite her. Mein Rechtsanwalt hat die ganze Aufnahme geprüft und konnte auch nichts feststellen. Nachdem unser Rechtsdienst gesagt hatte: Es ist einwandfrei. Da wurde nichts Falsches gesagt, nichts Unerlaubtes, kassiert die Frau 18 Monate Gefängnis oder wie viel auch immer.
Jetzt möchte ich, dass wir hier Zeugnis geben. Ich frage noch einmal: Wer war alles hier und hat diesen ganzen Vortrag von Sylvia Stolz hier mitgekriegt bei dieser AZK, an der sie hier gesprochen hat? Wir können mal aufstehen und winken. So viele Leute, liebe Staatsanwaltschaft, waren hier und haben das mit eigenen Ohren gehört. Und was ich jetzt mache, ist nicht etwa abgesprochen, sondern ich sage: Wer von euch konnte während diesem Vortrag irgendwas von einer Holocaust-Leugnung von Sylvia Stolz hören? Wer nichts davon gehört hat, soll sich wieder setzen.
Und ich frage: Steht irgendjemand hier im Saal, der etwas von einer Holocaust-Leugnung nur schon wahrgenommen hat? Der möge sich erheben und winken. Und so verehrte Richter und Staatsanwälte sieht es in Wahrheit aus. Es wurde nichts dergleichen gesagt. Und wenn das trotzdem behauptet wird, wird das unterstellt, konstruiert, aus dem Zusammenhang gerissen. Das haben all diese Leute hier... und das waren über 1000 jetzt, die damals dabei waren und heute wieder hier sind. Über 1000 Menschen haben das bezeugt. Wir bitten das zu respektieren und die Wahrheit nicht weiter zu beugen.“
Diese zahllosen Gegenstimmen reflektieren die Wirkung der Rede in der Praxis und offenbaren die Vorwürfe als ein masslos übergewichtetes, rein theoretisches Konstrukt.
2.
Die beiliegende briefliche Zeugenaussage ist von dem Rechtsanwalt unseres AZK-Rechtsdienstes, dem vor der Veröffentlichung des Vortrages von Frau Stolz die inhaltliche Rechts-Überprüfung oblag. Dieser Brief beweist, dass ich als Schweizer Bürger rechtzeitig die äusserste Sorgfaltspflicht (sogar nach EU-Standards) habe walten lassen. Ich handelte nach all den mir damals zur Verfügung stehenden Mitteln gewissenhaft und in gutem Glauben, das alles in Ordnung sei. Ich hatte in keinem Ansatz die Absicht, irgendwelche Menschen zu verunglimpfen, zu verhetzen oder gar „Rassen zu diskriminieren“. Mein gesamtes Leben dreht, wie Sie auf www.sasek.tv leicht ersehen können, um die weltweite Versöhnung aller Menschen, Religionen, Kulturen usw. – durch praktische Liebe.
3.
DVD Nr. 2 ist ein Beweisantrag bezüglich Unverhältnismässigkeit. In nur wenigen Minuten werden Ihnen die Bildbeweise von dem vor Augen geführt, was ich hier nur im Ansatz skizziere:
Sämtliche meiner Werke werden wegen brandschwarzer Medienlügen und über 60 diesbezüglich verweigerten Gegendarstellungen seit Jahrzehnten ganz praktisch und konsequent boykottiert, verschrien und bis in alle Festivals, Kinos und Märkte hinein verfolgt und „rassistisch“ ausgegrenzt. Meine diesbezüglichen Hilferufe wurden von keiner Staatsanwaltschaft je an die Hand genommen.
Ich rede gerade von nicht weniger als 9 grossen Spielfilmen-Produktionen, 26 Fachbüchern, darunter 2 grosse Fach-Lexika, 3 Musicals, 8 aufwändigen Oratorien und sehr viel mehr. Das sind jährliche Schädigungen in Millionenhöhe… ganz praktisch, aufgrund böser Verleumdungen… Und kein rassistischer Widersacher wird für diesen Rufmord und Schaden zur Rechenschaft gezogen.
Und hier die Unverhältnismässigkeit: Ich soll dafür bestraft werden, weil ich gegen Aussagen einer Drittperson »nichts unternommen habe« – Aussagen, die obendrein weder unser Rechtsdienst, noch unser Publikum oder ich selber irgendwie feststellen konnten.
Die professionellen Staatsanwaltschaften, deren Berufspflicht das Eingreifen ist, unternehmen in gleicher Weise wie ich nichts gegen eben erwähnte, weit offenkundigere, weil absolut reale "Rassendiskriminierung".
Auch dieser Beweisantrag wurde zweimal abgelehnt.
Ich appelliere daher an gleiches Recht für alle.
Ich bitte Sie inständig darum, sich meine beiliegenden Beweisanträge offenherzig anzusehen und sie berücksichtigend zuzulassen. Die DVDs sind kurzweilig, dauern nur ein paar Minuten.
Hochachtungsvoll,
Ivo Sasek
Beilagen:
1. Zeugenaussage von Rechtsanwalt des AZK- Rechtdienstes
2. Zeugen DVD „Nr. 1“ (2 mal)
3. Zeugen DVD „Nr. 2“ (2 mal)
4. Kurz-Trailer-DVD (2 mal)
Bleiben Sie mit uns dran und erzählen Sie’s weiter! Wir halten Sie auf dem Laufenden.
von
is.
Quellen/Links: -
Freispruch für Ivo Sasek - »Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot«
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23.08.2018 | www.kla.tv/12904
Freispruch für Ivo Sasek. Sasek wurde am 21. August 2018 von Schweizer Gericht vom Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung befreit. Was bisher geschah: Am 24. November 2012 ließ Kla-TV- und AZK-Gründer Ivo Sasek die ehemalige Strafverteidigerin Sylvia Stolz an der 8. AZK sprechen. Inhalt ihres Referats war ihr persönlicher Erfahrungsbericht, in dem sie schilderte wie sie einen Mandanten wegen Bestreitung des Holocausts verteidigen sollte, ihr aber vom Gericht spontan ein Beweisverbot, dann ein Sprechverbot und schließlich ein absolutes Verteidigungsverbot auferlegt wurde. Weil Sylvia Stolz ohne Rücksicht auf eigene Verluste an ihrer Berufspflicht festhielt, widersetzte sie sich der richterlichen Verfügung und wurde, noch plädierend, von Sicherheitskräften aus dem Gerichtssaal getragen. Dann wurde sie angezeigt und für diese Tat dreieinhalbjährig hinter Gitter gebracht. Nach Verbüßung ihrer dreieinhalb jährigen Strafe schilderte Sylvia Stolz ihre Erfahrungen bei der 8. AZK und wurde deshalb gleich abermals verklagt und zu weiteren 18 Monaten Gefängnis verurteilt, wogegen sie seit nun aber fast 6 Jahren wiederholt Berufung eingelegt hat. Aber auch Ivo Sasek wurde von den Schweizer Rechtsanwälten David Gibor und Daniel Kettiger mit Strafanzeigen überzogen, so dass die Staatsanwaltschaft Sasek am 21. August 2018 mit einem Strafbefehl vor Gericht zog – wegen Rassendiskriminierung und Mithilfe zur Holocaustleugnung. Ivo Sasek verteidigte sich an besagtem 21. August 2018 ohne Anwalt selbst vor Gericht und erzielte einen Freispruch! Die öffentliche Gerichtsverhandlung fand in einem bis zum letzten Platz besetzten Gerichtssaal statt. Verschiedene Medienvertreter waren anwesend. Letztere erlebten den richterlichen Freispruch somit live mit. Ivo Sasek ist nun rechtskräftig von jedem Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung befreit. Diese Unschuldsbekräftigung bedeutet auf der anderen Seite, dass sowohl die Strafanzeigen seiner Ankläger Daniel Kettiger und David Gibor, als auch der daraus resultierende Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft nicht rechtens waren. So wurden alle erhobenen Bussen, Anwalts- und Gerichtskosten gegen Ivo Sasek auf die Staatsanwaltschaft, bzw. den Schweizer Staat abgewälzt. Während nun alle Androhungen gegen Ivo Sasek rechtmässig fallen gelassen wurden, verbleibt dennoch – und dies ist die schlechte Nachricht – der böse Nachruf durch den widerrechtlichen Rufmord vorschneller Massenmedien. Denn sämtliche Medien hätten so lange an der Unschuldsvermutung festhalten müssen, bis dass ein Gericht ordnungsgemäss eine Schuld festgestellt hat. Doch dies hat genau am 21.8.2018 das 1. Mal überhaupt stattgefunden. Einmal mehr brachten es Massenmedien widerrechtlich fertig, Kla-TV-Gründer Ivo Sasek im gesamten deutschsprachigen Raum vorlaut und vor allem vorschnell als verurteilter Straftäter zu brandmarken: natürlich wie immer gewürzt mit diskriminierendn Schandtiteln wie etwa Sektenguru, Sektenchef oder zumindest Sektenprediger, der sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht habe: Weil Sasek´s Gegendarstellungen seit Jahrzehnten von allen Mainstream-Medien konsequent verweigert werden, nimmt Kla-TV seine Zuschauerschaft in den kommenden Tagen wieder einmal auf eine kleine Reise mit. Begleiten Sie uns auf dieser Reise und erleben Sie hautnah, wie unsere sogenannten Staats-und Qualitätsmedien ticken. Die Reise beginnt gleich jetzt, mit einer kleinen Rückschau auf das was war, und mit welchen Worten Kla-TV-und AZK-Gründer Ivo Sasek nach vergeblichen Beweisanträgen an die Staatsanwaltschaft dann schliesslich an seine 3 Richter gelangt ist. Weiter geht später die Reise, wenn Sasek seinen Freispruch an die Verleumder-Medien heranträgt und sie wieder einmal zu einer rechtmässigen Veröffentlichung aufruft. Wir wollen miteinander beobachten, wie sie im Einzelnen damit umgehen. Werden sie ihre Verleumdungskampagnen einsehen und bereuen? Werden sie ihre Irrtümer und Lügen berichtigen und irgendwie versuchen, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen? Antworten dazu erwarten Sie in den kommenden Tagen – hier bei Kla-TV. ************ RÜCKSCHAU ************** Ereignisse vom 7.7.2018 „Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot“ Am 24. Nov. 2012 referierte die exkludierte Rechtsanwältin Silvia Stolz bei der 8. AZK über ihre persönlichen Erlebnisse. Sie war als Strafverteidigerin in einem Holocaust-Leugner-Prozess tätig und wurde völlig überraschend zuerst mit einem Sprechverbot, dann mit einem Beweisverbot, und schliesslich sogar mit einem Verteidigungsverbot belegt. »Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot« lautete daher auch der Titel ihres AZK-Vortrags. Was weder dem 2000-köpfigen Publikum, noch dem AZK-Rechtsdienst oder AZK-Gründer Ivo Sasek auch nur im Ansatz aufgefallen war – sie soll dabei subtil den Holocaust geleugnet haben. Dies behaupten zumindest jene Inquisitoren, die Silvia Stolz nun 6 Jahre lang in Gerichtsprozesse verwickelt haben. Sie bestehen darauf, dass Frau Stolz für Aussagen, die ausser ihren Inquisitoren niemand wahrnehmen konnte, für 18 Monate hinter Gitter muss. Auch AZK Moderator Ivo Sasek soll für sein Schweigen und sein versäumtes Abklemmen besagten Vortrages mit einer hohen Geldbusse und einer noch ungleich grösseren Buss-Androhung auf 2 Jahre Bewährung gebüsst werden. Erleben Sie nun den genauen Wortlaut der Beweisanträge, die Ivo Sasek zur Entlastung für die bevorstehende Hauptverhandlung in 3 prägnanten Punkten zusammengefasst hat – bleiben Sie dran und erkennen Sie, wie es um unser Rechtswesen steht: Gegenbeweise von Ivo Sasek, betreffend Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung Sehr geehrter Herr Richter ich nutze hiermit mein nur gerade auf 6 Tage befristetes Recht zur Einreichung meiner Beweisanträge – Wochenende inklusive. 1. Die etwa 3-minütige Aufzeichnung auf DVD Nr.1 enthält eine Zeugen-Erhebung von über 1000 Augen- und Ohrenzeugen, die den Vortrag von Silvia Stolz Live miterlebten, und ihn 1:1 so wahrnahmen wie auch ich selber und unser Rechtsdienst. „Ihr erinnert euch, während dem AZK Auftritt von der Rechtsanwältin Sylvia Stolz. Sie hat über Redeverbot geredet, über Beweisverbot, und was war noch, und über Verteidigungsverbot. Darf ich mal sehen, wer von euch war bei jenem AKZ Beitrag die ganze Zeit über hier? Winkt mal! Gut, also haben wir mal ziemlich viel. Ihr dürft die Hände wieder runternehmen. Ihr wisst ja, dass durch diesen Vortrag, den ihr mit eigenen Ohren gehört habt, diese Rechtsanwältin Sylvia Stolz für, wenn’s mir recht ist, achtzehn Monate Gefängnis kassiert hat. Ja. Sie hat dann Berufung eingelegt und wird jetzt am Montag vor einem neuen Gericht stehen und hat gebeten, ob wir Zeugen stellen könnten aus der Schweiz, die dann dabei waren, und bezeugen können, ob sie Holocaust-Leugnung in diesem Saal gelehrt hat oder nicht. Und jetzt möchte ich das kurz aufzeichnen. Wir haben acht Zeugen aus der Schweiz, die sich namentlich gemeldet haben, um beim Gericht auszusagen, dass das eine Unterstellung ist. Ich selber war hier. Ich habe selber auch einen Gerichtsfall dadurch kassiert. Ich konnte nichts feststellen davon. Das sage ich von meiner Seite her. Mein Rechtsanwalt hat die ganze Aufnahme geprüft und konnte auch nichts feststellen. Nachdem unser Rechtsdienst gesagt hatte: Es ist einwandfrei. Da wurde nichts Falsches gesagt, nichts Unerlaubtes, kassiert die Frau 18 Monate Gefängnis oder wie viel auch immer. Jetzt möchte ich, dass wir hier Zeugnis geben. Ich frage noch einmal: Wer war alles hier und hat diesen ganzen Vortrag von Sylvia Stolz hier mitgekriegt bei dieser AZK, an der sie hier gesprochen hat? Wir können mal aufstehen und winken. So viele Leute, liebe Staatsanwaltschaft, waren hier und haben das mit eigenen Ohren gehört. Und was ich jetzt mache, ist nicht etwa abgesprochen, sondern ich sage: Wer von euch konnte während diesem Vortrag irgendwas von einer Holocaust-Leugnung von Sylvia Stolz hören? Wer nichts davon gehört hat, soll sich wieder setzen. Und ich frage: Steht irgendjemand hier im Saal, der etwas von einer Holocaust-Leugnung nur schon wahrgenommen hat? Der möge sich erheben und winken. Und so verehrte Richter und Staatsanwälte sieht es in Wahrheit aus. Es wurde nichts dergleichen gesagt. Und wenn das trotzdem behauptet wird, wird das unterstellt, konstruiert, aus dem Zusammenhang gerissen. Das haben all diese Leute hier... und das waren über 1000 jetzt, die damals dabei waren und heute wieder hier sind. Über 1000 Menschen haben das bezeugt. Wir bitten das zu respektieren und die Wahrheit nicht weiter zu beugen.“ Diese zahllosen Gegenstimmen reflektieren die Wirkung der Rede in der Praxis und offenbaren die Vorwürfe als ein masslos übergewichtetes, rein theoretisches Konstrukt. 2. Die beiliegende briefliche Zeugenaussage ist von dem Rechtsanwalt unseres AZK-Rechtsdienstes, dem vor der Veröffentlichung des Vortrages von Frau Stolz die inhaltliche Rechts-Überprüfung oblag. Dieser Brief beweist, dass ich als Schweizer Bürger rechtzeitig die äusserste Sorgfaltspflicht (sogar nach EU-Standards) habe walten lassen. Ich handelte nach all den mir damals zur Verfügung stehenden Mitteln gewissenhaft und in gutem Glauben, das alles in Ordnung sei. Ich hatte in keinem Ansatz die Absicht, irgendwelche Menschen zu verunglimpfen, zu verhetzen oder gar „Rassen zu diskriminieren“. Mein gesamtes Leben dreht, wie Sie auf www.sasek.tv leicht ersehen können, um die weltweite Versöhnung aller Menschen, Religionen, Kulturen usw. – durch praktische Liebe. 3. DVD Nr. 2 ist ein Beweisantrag bezüglich Unverhältnismässigkeit. In nur wenigen Minuten werden Ihnen die Bildbeweise von dem vor Augen geführt, was ich hier nur im Ansatz skizziere: Sämtliche meiner Werke werden wegen brandschwarzer Medienlügen und über 60 diesbezüglich verweigerten Gegendarstellungen seit Jahrzehnten ganz praktisch und konsequent boykottiert, verschrien und bis in alle Festivals, Kinos und Märkte hinein verfolgt und „rassistisch“ ausgegrenzt. Meine diesbezüglichen Hilferufe wurden von keiner Staatsanwaltschaft je an die Hand genommen. Ich rede gerade von nicht weniger als 9 grossen Spielfilmen-Produktionen, 26 Fachbüchern, darunter 2 grosse Fach-Lexika, 3 Musicals, 8 aufwändigen Oratorien und sehr viel mehr. Das sind jährliche Schädigungen in Millionenhöhe… ganz praktisch, aufgrund böser Verleumdungen… Und kein rassistischer Widersacher wird für diesen Rufmord und Schaden zur Rechenschaft gezogen. Und hier die Unverhältnismässigkeit: Ich soll dafür bestraft werden, weil ich gegen Aussagen einer Drittperson »nichts unternommen habe« – Aussagen, die obendrein weder unser Rechtsdienst, noch unser Publikum oder ich selber irgendwie feststellen konnten. Die professionellen Staatsanwaltschaften, deren Berufspflicht das Eingreifen ist, unternehmen in gleicher Weise wie ich nichts gegen eben erwähnte, weit offenkundigere, weil absolut reale "Rassendiskriminierung". Auch dieser Beweisantrag wurde zweimal abgelehnt. Ich appelliere daher an gleiches Recht für alle. Ich bitte Sie inständig darum, sich meine beiliegenden Beweisanträge offenherzig anzusehen und sie berücksichtigend zuzulassen. Die DVDs sind kurzweilig, dauern nur ein paar Minuten. Hochachtungsvoll, Ivo Sasek Beilagen: 1. Zeugenaussage von Rechtsanwalt des AZK- Rechtdienstes 2. Zeugen DVD „Nr. 1“ (2 mal) 3. Zeugen DVD „Nr. 2“ (2 mal) 4. Kurz-Trailer-DVD (2 mal) Bleiben Sie mit uns dran und erzählen Sie’s weiter! Wir halten Sie auf dem Laufenden.
von is.